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1 Verbraucherinformation des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern April- Ausgabe 2010 Lebensmittelzusatzstoffe was E-Nummern wirklich bedeuten Einführung Sind die E-Nummern ein Segen oder ein Fluch? Diese Frage wird sicherlich von vielen sehr unterschiedlich beantwortet. So gibt es sehr empfindlich reagierende Personen, darunter Menschen, die unter Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten leiden, die auch das Kleingedruckte auf der Lebensmittelverpackung immer ganz genau studieren müssen, um nicht zu erkranken. Andere Verbraucher können hingegen konsumieren, was Ihnen gefällt und schmeckt. Die Art und Anzahl der so genannten E-Nummern empfinden sie da eher als Nebensache, nicht selten auch als bloße Informationsüberfrachtung. Erstaunlich ist dagegen schon, welche Vielfalt an Inhalts- und Zusatzstoffen in einem fertigen Lebensmittel steckt. Über Generationen hinweg und bereits lange, bevor es die so genannten E-Nummern gab, wurden die unterschiedlichsten Zusatzstoffe in Lebensmitteln verwendet auch solche, an die man nicht sofort denkt, wie zum Beispiel Rauch zum Konservieren, Pottasche zum Backen oder Karamell zum Bräunen. Abb. 1 Beispiel für die Zutaten-Kennzeichnung eines Fertigproduktes, darunter auch einige E-Nummern (Foto: LU) Damit Sie sich eine eigene Meinung bilden können, haben wir Ihnen einige wichtige Fakten zu diesem häufig kontrovers diskutierten Thema zusammengestellt.

2 2 Was sind Zusatzstoffe? Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um deren Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen. Sie sind oft unentbehrliche Helfer in weiten Bereichen der Lebensmittelverarbeitung. Zusatzstoffe dienen unter anderem dazu, die vom Verbraucher gewünschte Haltbarkeit der Lebensmittel zu garantieren, oder steigern deren Attraktivität, beispielsweise optimieren sie das Aussehen und den Geschmack. Der angestrebte Effekt: Die Nutzbarkeit der Lebensmittel soll verbessert und letztlich auch unsere Lebensqualität insgesamt gesteigert werden. Umfassende Informationen zu Definition, Verwendung und Zulassung von Zusatzstoffen finden Sie auf folgenden Web-Seiten: Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMELV Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Zusatzstoffe- Ergaenzungsmittel/Lebensmittelzusatzstoffe.html und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL Lebensmittel/06 Verbraucherinfos/0 2 Zusatzstoffe/lm zusatzst basepage.html#doc493580bodytext3. Verwendungsbedingungen von Zusatzstoffen Die Verwendung von Zusatzstoffen ist europaweit einheitlich geregelt, das heißt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten dieselben Zulassungen für Zusatzstoffe zu technologischen Zwecken. Diese Zulassungspflicht wird im EU- Amtsdeutsch als "Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt" bezeichnet. Um eine Zulassung zu erhalten, muss ein Zusatzstoff drei Vorraussetzungen erfüllen: Ein Zusatzstoff muss gesundheitlich unbedenklich sein. Ein Zusatzstoff muss technologisch notwendig sein. Ein Zusatzstoff darf nicht dazu dienen, den Verbraucher zu täuschen. Informationen zur gesundheitlichen Prüfung finden sich auf der Webseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung BfR unter Welche Zusatzstoffe in welchen Mengen und Produkten zugelassen sind, ist in Deutschland in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt, die wiederum auf Gemeinschaftsrecht beruht. Nach wie vor sind bedeutsame Informationen über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit von Zusatzstoffen nicht im Bewusstsein der Verbraucher verankert, so dass ein großer Teil der Bevölkerung Lebensmittelzusatzstoffe trotz vieler Vorteile ablehnt. Ihre Verwendung durch die Hersteller erfolgt deshalb zumeist nach dem Motto: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Zunächst sollte hier festgehalten werden: Bei Anwendung laut Vorschrift sollte von Lebensmittelzusatzstoffen keinerlei Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher ausgehen dürfen.

3 3 Wofür stehen die so genannten E-Nummern? Hinter jeder E-Nummer verbirgt sich ein bestimmter Zusatzstoff. Das "E" steht für Europa, gelegentlich wird hier auch die Zuordnung als essbar ( edible ) genannt. In Verbindung mit einer Zahlenfolge charakterisiert die Nummer schließlich einen ganz bestimmten Stoff. E-Nummern wurden eingeführt, da sie anders als die originären chemischen Bezeichnungen für die einzelnen Stoffe zum einen eine knappe und dennoch klare Charakterisierung ermöglichen und zum anderen auch in jeder Sprache lesbar sind. Abb. 2 Verwendung von E-Nummern zur Farbstoff-Kennzeichnung (Foto: LU) Detaillierte Informationen zu den E-Nummern und weiterführende Links finden Sie auf der Website des BMELV unter: Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Kennzeichnung/E-Nummern.html. Klassennamen von Zusatzstoffen Zusatzstoffe werden in Klassen unterteilt. Der Klassenname beschreibt die Funktion des Zusatzstoffes (zum Beispiel Einfärben, Eindicken, Säuern usw.). Zusatzstoffe können folgenden 22 Klassen bzw. technologischen Zwecken zugeordnet werden: Antioxidationsmittel Emulgator Farbstoff Feuchthaltemittel Geschmacksverstärker Konservierungsstoffe Säuerungsmittel Schaummittel Schmelzsalz Süßstoffe Überzugsmittel Backtriebmittel Farbstabilisator Festigungsmittel Geliermittel Komplexbildner Mehlbehandlungsmittel Säureregulator Schaumverhüter Stabilisator Treibgas, Schutzgas Verdickungsmittel

4 4 Kenntlichmachung von Zusatzstoffen (Deklarationspflicht) Auf Schildern bei der Ware oder auf der Speisekarte müssen verwendete Zusatzstoffen folgender Klassen immer benannt werden: Antioxidationsmittel, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe, Süßstoffe; diese müssen grundsätzlich in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung gekennzeichnet werden. Bei Erzeugnisse in Fertigpackungen sind die Zusatzstoffe als Zutaten im Rahmen der Zutatenliste mit ihrem Klassennamen und ihrer Verkehrsbezeichnung oder E- Nummer anzugeben (siehe Beispiel). Abb. 3 Beispiel für eine Deklaration unterschiedlicher Zusatzstoffe (Foto: LALLF) Übersicht über häufig verwendete Zusatzstoffe Eine vollständige Liste ist unter folgendem Link einsehbar: Die folgenden Tabellen geben einen auszugsweisen Überblick über die zugelassenen Zusatzstoffe. Farbstoffe E-Nummer Bezeichnung Erläuterungen E 100 Kurkumin Naturfarbstoff, orangegelb E 110 Gelborange S synthetischer Azofarbstoff E 120 Echtes Karmin Naturfarbstoff, rot E 124 Cochenillerot A synthetischer Azofarbstoff, rot E 131 Patentblau V synthetischer Triphenylmethanfarbstoff, hellblau E 151 Brillantschwarz BN synthetischer Azofarbstoff E 160a E 160c Carotine, gemischte Carotine, Beta-Carotin Paprikaextrakt, Capsanthin, Capsorubin Pro-Vitamin A, orangegelb natürlich naturidentisch hergestellt Naturfarbstoff aus Paprika, orangerot

5 5 Konservierungsstoffe E-Nummer Bezeichnung Erläuterungen E 200 Sorbinsäure kommt in Vogelbeeren vor E 210 Benzoesäure kommt in Preiselbeeren vor E 220 Schwefeldioxid schweflige Säure E 230 Biphenyl nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten E 235 Natamycin Antibiotikum gegen Schimmel bei Käse E 249 Kaliumnitrit für Nitritpökelsalzherstellung E 250 Natriumnitrit für Nitritpökelsalzherstellung E 251 Natriumnitrat Salpeter zum Pökeln E 252 Kaliumnitrat Salpeter zum Pökeln Säuerungsmittel (Organische Säuren) E-Nummer Bezeichnung Erläuterungen E 260 E 270 Essigsäure Milchsäure ältestes Konservierungsmittel neben Rauch und Salz kommt in saurer Milch und Sauerkraut vor, wird mikrobiologisch hergestellt E 330 Citronensäure Fruchtsäure, wird mikrobiologisch gewonnen Antioxidationsmittel E 300 Ascorbinsäure Vitamin C E 301 Natriumascorbat Salz der Ascorbinsäure E 302 Calciumascorbat Salz der Ascorbinsäure E 304 E 310 E 311 E 312 Ascorbylpalmitat, Ascorbylstearat Propylgallat Octylgallat Dodecylgallat Fettsäureester der Ascorbinsäure, löslich und wirksam in Fetten Verbindungen der Gallussäure, synthetische Antioxidantien Geschmacksverstärker E 620 E 621 E 626 E 627 E 630 E 631 Glutaminsäure Natriumglutamat Guanylsäure Dinatriumguanylat Inosinsäure Dinatriuminosinat Glutamat, Würzmittel zur Geschmacksverstärkung Guanylate, in Würzmitteln, stärker wirksam als E 620 bis E 625 Inosinate, in Würzmitteln, stärker wirksam als E 620 bis E 625

6 6 Süßstoffe* E 954 Saccharin künstlicher Süßstoff E 955 Sucralose neuer künstlicher Süßstoff E 962 Aspartam-Acesulfamsalz neuer Süßstoff, Verbindung von E 950 mit E 951 *) Verwendung muss immer in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittel kenntlich gemacht werden! Verdickungsmittel E 406 Agar-Agar aus Algenarten gewonnen E 407 Carrageen aus Algenarten gewonnen E 410 Johannisbrotkernmehl aus Samen der Tropenfrucht (Johannisbrot) E 412 Guarkernmehl aus Samen tropischer Früchte E 413 Traganth aus Harzen tropischer Sträucher Stabilisatoren E 450 E 451 E 452 E 300 E 301 E 302 E 330 Salze der Di-, Tri- und Polyphosphorsäuren Ascorbinsäure, Natriumascorbat, Calciumascorbat Citronensäure *) Kann aus verschiedenen technologischen Gründen eingesetzt werden (siehe Antioxidationsmittel) *) Kann aus verschiedenen technologischen Gründen eingesetzt werden (siehe Säuerungsmittel) Ergebnisse von Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Im Jahr 2009 wurden im Landesamt Proben Lebensmittel zu verschiedensten Thematiken darunter auch zu den Zusatzstoffen untersucht. Dabei wurde auch geprüft, ob - eine unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen vorlag und - zulässige Verwendungen auch ordnungsgemäß kenntlich gemacht wurden. Eine unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen stellt zum einen die Nutzung nicht zugelassener Stoffe dar und zum anderen eine Überschreitung festgelegter Höchstmengen. Bei 24 der untersuchten Lebensmittelproben des Jahres 2009 (entsprechend 0,3 Prozent) wurde die unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen beanstandet. Beispielsweise wurde bei drei Rohschinkenwaren eine Überschreitung der Höchstmenge an Nitrit festgestellt, so dass diese Erzeugnisse als nicht verkehrsfähig eingestuft wurden.

7 7 Die Untersuchungen haben des Weiteren ergeben, dass bei 104 Proben (entsprechend 1,3 Prozent) zwar zulässige Zusatzstoffe verwendet wurden, die allerdings nicht nach geltendem Recht kenntlich gemacht waren. Auch diese Proben wurden beanstandet. Besonders häufig ergaben sich hier Beanstandungen in den Warengruppen: Feinkostsalate (29 Beanstandungen), Wurstwaren (18 Beanstandungen) und Fleischerzeugnisse (16 Beanstandungen). Insbesondere bei Feinkostsalaten wurde oft vergessen, Konservierungsstoffe oder Süßungsmittel ordnungsgemäß zu deklarieren. Ein Beitrag von Dr. Antje Krüger und weiteren Mitarbeitern des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

8 8 Aktuelles Veranstaltungen Branchentag Energieeffizienz in der Ernährungswirtschaft am 6. Mai 2010 Die Ernährungsindustrie ist der größte Industriezweig innerhalb des verarbeitenden Gewerbes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Branche erwirtschaftete im Jahr 2009 einen Jahresumsatz von mehr als 3,5 Mrd. Euro. Rund Mitarbeiter sind in den 91 im Land ansässigen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigen tätig. Zu den wichtigen Produktionsbereichen zählen die Backwarenindustrie, die Fleischverarbeitung, die Milchverarbeitung, die Fischverarbeitung und die Getränkeherstellung. Auf dem Branchentag bei der IHK zu Schwerin, der am 6. Mai 2010 von bis Uhr im Ludwig-Bölkow-Haus (IHK-Neubau Graf-Schack-Allee) stattfinden wird, sollen Wege aufgezeigt werden, wie effizient mit Energie gewirtschaftet und hierdurch Gewinne und Wettbewerbsvorteile erzielt werden können. Dies reicht vom einfachen Energiesparen über gezielte Energieeffizienzmaßnahmen bis hin zum systematischen Energiemanagement. Zugleich können Unternehmen der Ernährungswirtschaft damit nachhaltige Beiträge zum Klima- und Umweltschutz leisten. Mehr zum Inhalt der Veranstaltung und den Anmeldemöglichkeiten unter: 2. Landespräventionstag Mecklenburg-Vorpommern am 8. Mai 2010 Am zweiten Samstag im Mai veranstalten die BioConValley GmbH Rostock und die Hochschule Neubrandenburg in der Vier-Tore-Stadt unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Erwin Sellering den 2. Landespräventionstag. Unter dem Motto Fit durch Vorbeugen wird es von 10 bis 16 Uhr jede Menge kostenloser Informationsangebote geben, die sich besonders an die Familien richten. Im Zentrum steht erneut ein Marktplatz Gesundheit, daneben soll es auf dem Vorplatz zur Mensa eine Aktivitätenmeile und im Therapiezentrum der Hochschule eine Vortragsreihe zum Thema Rechenschwäche geben (siehe Anlage: PDF Veranstaltungsflyer). Geschmackstage nun bundesweit Nach Geschmackstagen 2008 in der Stadt Lüneburg und 2009 im Bundesland Brandenburg finden die Geschmackstage in ihrem dritten Jahr 2010 nun bundesweit statt. Die Gastronomie, Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, Erzeuger und Direktvermarkter von handwerklich erzeugten Lebensmitteln, Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verbände, Vereine und Initiativen sind eingeladen, mit eigenen Beiträgen das Programm der Geschmackstage mit zu gestalten. Informationen dazu finden Sie unter

9 9 Aktuelle Informationen Verbraucherzentralen informieren über Lebensmittelimitate Analogkäse und Schinkenimitate waren unlängst Medienthema. Die Verbraucherzentrale Hamburg ( macht darauf aufmerksam, dass es auch in anderen Produktgruppen Imitate und vergleichbare Produkttäuschungen gibt. Auf Ihrer Homepage listet sie aktuell siebzehn verschiedene Produkte auf, darunter Schokokekse, die gar keine Schokolade enthalten, Surimi-Imitate oder gestrecktes Pesto. Aktuelle Hinweise der Bundespolizei zu neuen Kartenbetrügertricks Das Bundespolizeiamt Flensburg hat kürzlich vor neuen Tricks gewarnt, mit denen Betrüger gezielt Bankkundenkarten erbeuten und PIN-Nummern ausspähen. Hierüber informiert die Polizei in einem Rundschreiben an ihre Dienststellen, dessen Inhalte zur Information von Bürgern und Verbraucherschützern gedacht sind (siehe Anlage: PDF Kartensicherheit Beispielvideo) Auch die unter gemeinsam arbeitenden Unternehmen der Geld- und Kreditwirtschaft gehen das Problem offensiv an (siehe Anlage: PDF Präparierte Bank- und Geldautomaten). Bundesweiter Wettbewerb "Küchen für Deutschlands Schulen" Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit verschiedenen Partnern das Projekt Küchen für Deutschlands Schulen" aufgelegt. Ziel des Projektes ist es, das Thema Gesunde Ernährung und Kochen" in spannender und unterhaltsamer Weise nachhaltig im Schulalltag von Kindern und Jugendlichen zu verankern. Neben wichtigen Informationen sind unter ttbewerb/wettbewerb node.html? nnn=true auch die Bewerbungsunterlagen zu finden. Bewerbungsfrist für den ersten Wettbewerb ist der 15. Oktober Die Redaktion der Verbraucherinformation des Monats April 2010 lag in den Händen von Kay Schmekel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Anregungen, Fragen und Empfehlungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte leiten Sie diese Informationen auch an interessierte Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände weiter. Zum An- und Abmelden der Verbraucherinformationen schreiben Sie eine kurze an: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen Referat Verbraucherschutz, Gentechnik, Krisen- und Qualitätsmanagement Schwerin Hausanschrift: Dreescher Markt 2, Schwerin Internet:

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