Bedingungen zur Teilnahme am norisbank Partnerprogramm auf Zanox oder Affili.net

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1 Bedingungen zur Teilnahme am norisbank Partnerprogramm auf Zanox oder Affili.net Die Teilnahme am Partnerprogramm kommt mit der Bestätigung der Bewerbung des Partners durch die norisbank zustande und kann von beiden Seiten jederzeit ohne die Angabe von Gründen beendet werden. 1. Anforderungen an Websites Der Partner versichert, dass die von ihm angemeldeten Websites die folgenden Voraussetzungen erfüllen. - Die Bewerbung der norisbank darf nur auf den angemeldeten und von der norisbank freigeschalteten Websites erfolgen. - Die Gestaltung der Website oder von einzelnen Seiten innerhalb der Website in der Art, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website der norisbank besteht, ist nicht gestattet. Die Website der norisbank darf in keinem Fall als iframe oder Frame eingebunden werden. - Es sind keine automatisierten und irreführenden Weiterleitungen zur norisbank-landingpage erlaubt, außerdem darf kein Klickzwang und keine Klickaufforderung erfolgen. - Es ist kein automatisches Setzen von Cookies (Cookie-Dropping, Post-View) erlaubt. - Die Website enthält keine Dialer, Spyware oder sonstige für den Internetnutzer schädliche Programme oder Code - Keine Baustellenseiten, keine Bannerlisten - Die Website bzw. deren Inhalte verstoßen nicht gegen strafrechtliche Vorschriften, sonstige geltende Gesetze, die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten (bspw. pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte) - Die Website ist nicht unter markenrelevanten Domains (insbesondere Schreibfehler von der norisbank, z.b. erreichbar. - Die Website bzw. deren Inhalte enthält kein Glücksspiel oder glücksspielähnliche Gewinnspiele.

2 - Eine Bewerbung der Produkte der norisbank über Handelsplattformen Dritter (beispielsweise ebay) ist untersagt. - Eine Bewerbung durch Finanzmakler ist untersagt. - Die Website verzichtet auf vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind. - Der Versand von Pressemitteilungen über Aktionen oder Produkte des Programmbetreibers ist ohne vorherige Freigabe nicht gestattet. - Eine Bewerbung als Girokonto ohne SCHUFA, Girokonto trotz negativer SCHUFA oder vergleichbare Inhalte sind untersagt. Das Girokonto darf nicht auf Websiten beworben werden, in deren Domainnamen (inklusive der Benennung von Unterseiten, Subdomainnamen und/oder Title) Bezeichnungen dieser Art vorkommen oder deren Inhalte in erster Linie auf dieses Thema ausgerichtet sind. Erlaubt ist es, darauf hinzuweisen, dass bei nicht ausreichender Bonität des Endkunden ein kostenpflichtiges Guthabenkonto angeboten wird. Der Fokus der Website muss jedoch auf dem regulären Girokonto liegen und es muss deutlich werden, dass es sich um unterschiedliche Produkte handelt. - Es ist nicht gestattet die Daten des Kunden auf der Website zu erfassen, sie zu speichern, weiterzuverarbeiten sowie Post-Ident und / oder Login- Informationen zu übermitteln. - Es ist nicht gestattet gegenüber dem Kunden Gebühren im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte der norisbank zu berechnen. Sonderfall Cashback: Eine Bewerbung über ein Cashback-Portal ist nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Genehmigung der norisbank und unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt: 1. Es dürfen maximal 80% von der Standard-Provision (keine Aktionsprovision!) an den Endkunden weitergegeben werden. Eine komplette Weitergabe der Provision ist untersagt. Eine Kombination mit anderen Aktionen, wie z.b. Kunden werben Kunden, ist nicht gestattet und führt zum Verlust des Anspruches auf Provision. Beim Top-Kredit dürfen erst Kredite ab Euro mit Cashback versehen werden. Kredite mit einem ausgezahlten Darlehensvolumen von unter Euro werden bei der Vergabe von Incentives

3 nicht vergütet. Es sind sowohl Bar-Auszahlungen als auch Gutscheine als Cashback möglich. Bei Sonderwünschen wenden Sie sich mit Ihrem Vorschlag/Wunsch an den Programmbetreuer an partner.norisbank(at)dialogbetrieb.de. 2. Es muss gekennzeichnet werden, dass die Auszahlung des Cashbacks nicht von der norisbank kommt, sondern vom Betreiber der Cashback-Seite. Anfragen von Endkunden zum Verbleib des Bonus müssen an den Partner erfolgen, nicht an die norisbank. 3. Endkunden müssen angehalten werden, sich die Order-ID ihres Antrags aufzuschreiben (einsehbar am unteren Rand des Kontoantrags-pdfs) und diese bei Auszahlungsschwierigkeiten des Cashbacks dem Publisher zu nennen, um die Prüfung des Antrags für die norisbank zu gewährleisten. 4. Erfolgt die vollständige Kontoeröffnung nicht spätestens 8 Wochen nach der Antragstellung, löscht die norisbank den Datensatz und es kann keine Sale- Bestätigung und somit Cashback-Auszahlung stattfinden. 5. Bei der Weitergabe von Gutscheinen oder Cashback wird ein Sale nur dann bestätigt, wenn es sich bei der Vermittlung um einen Neukunden (keine Kundenbeziehung innerhalb der vergangenen 12 Monate) handelt. Die Bestätigung erfolgt erst, wenn die norisbank den eingegangenen Kontoantrag bearbeitet und anschließend eine aktive Kontonutzung (Zahlungseingänge, Überweisungen, Daueraufträge) über 60 Tage hinweg geprüft hat. 6. Eine Incentivierung für den Vertrieb der Kreditkarte ist nicht gestattet. 2. Newsletter - Newsletter dürfen nur nach expliziter Freigabe der norisbank versendet werden. - Vor der Versendung von s ist das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen (Double-Opt-In) und auf Anforderung der norisbank schriftlich nachzuweisen. Eventuelle Werbeausschlüsse der norisbank sind zu berücksichtigen. - Der Partner versichert beim Versand von s mit Werbung für die norisbank die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. 7 Abs. 1 3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.b. Urteil des BGH vom , Az. I ZR81/01) zu berücksichtigen.

4 3. Suchmaschinen oder ähnlichen Dienste, Social Media Im Rahmen des Suchmaschinen- sowie Social Media-Marketings (z.b. bei Google, Yahoo oder Facebook) ist nicht gestattet - Die Verwendung der Marke norisbank, sowie von Falschschreibweisen und Begriffen mit Verwechslungsgefahr wie norsibank als Keyword, Anzeigentext oder in der Anzeigen-URL. Die Bewerbung der Keywords "Girokonto ohne SCHUFA", "Girokonto trotz negativer Schufa" oder von Keywords mit ähnlichen Inhalten ist auszuschließen. - Die Verwendung von Markenbegriffen Dritter (z.b. anderer Bankdienstleister). - Die direkte Verlinkung auf die Website der norisbank. 4. Werbemittel und Werbeinhalte - Im Rahmen des Partnerprogramms stellt die norisbank dem Partner Werbemittel in Form von Texten, Textlinks und Bannern zur Verfügung. Diese Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Partner ausschließlich im Rahmen des Partnerprogramms genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur nach vorheriger Zustimmung der norisbank gestattet. Nach Beendigung der Partnerschaft oder auf Wunsch der norisbank entfernt der Partner die Werbemittel umgehend und vollständig von seinen Seiten. - Änderungen an Texten oder Bildern sind nicht zulässig. Insbesondere ist der Partner bei der Veröffentlichung von Konditionen oder Tarifdetails der einzelnen Produkte dafür verantwortlich diese jederzeit aktuell zu halten. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, dass bei Nennung von Kreditkonditionen die Vorgaben des 6 PAngV erfüllt werden. 5. Konsequenzen / Vertragsstrafe - Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Regelungen, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro pro Verstoß verhängt werden.

5 - Außerdem entfällt bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen der Provisionsanspruch des Partners. Die norisbank behält sich den sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen. - Der Partner stellt die norisbank außerdem von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen. 6. Änderung der Teilnahmebedingungen Die norisbank behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird die norisbank die Partner zwei Wochen vor der Änderung per darauf hinweisen und diesen die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. 7. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen. Dies gilt ebenfalls für Regelungslücken. Stand:

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