KONTO-/DEPOTERÖFFNUNG

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1 KOPIE FÜR DIE BANK Pag. 1 / 5 Hiermit beantrage ich/beantragen wir die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Kontokorrentkonto. Ich/wir begründe/n dit eine Geschäftsbeziehung zur Die hierbei getroffenen Vereinbarungen sollen für die geste zukünftige Geschäftverbindung gelten. Beantragen zwei Kunden die Konto-/Depoteröffnung, so wird das Konto/Depot mit Einzelverfügungsberechtigung geführt. Das Führen eines Kontos/Depots mit ausschließlich gemeinschaftlicher Verfügung ist bei der nicht möglich. PERSÖNLICHE ANGABEN DER KONTOINHABER KONTOINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 1. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 2. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 3. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von Informationen bezüglich des Kontos Kontokorrentnr. Profil Kostenstruktur 1 IBAN Depotnr. Steuerregime 1 die Kostenstruktur ist nicht änderbar.

2 KOPIE FÜR DIE BANK Pag. 2 / 5 ABSCHNITT 1 Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Ich/wir willige/n ein, dass die der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.b. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die IWBank von dem Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Informationen nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, Hannover. ABSCHNITT 2 VERZICHT AUF PAPIERHAFTE KONTOAUSZÜGE Der Kunde beauftragt die, nach Maßgabe der folgenden Bedingungen bezüglich des Verzichts auf papierhafte Kontoauszüge ihm die Daten über die angefallenen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände über Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Bedingung für den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge Die stellt dem Kunden die Daten über die angefallenen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände über Online-Banking via Internet zur Verfügung. Die Daten stehen derzeit über einen Zeitraum von 364 Tagen elektronisch zum Abruf zur Verfügung. Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge Der Kunde verzichtet auf eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung über die jeweiligen Buchungen und Kontostände auf seinen über Online-Banking elektronisch abrufbaren Konten. Sämtliche Informationen und Mitteilungen, die er sonst auf dem papierhaften Kontoauszug erhält, werden ihm ausschließlich mittels Online-Banking elektronisch zur Verfügung gestellt. Die IW BANK S.p.A übernimmt keine Gewähr dafür, dass der elektronische Kontoauszug vom Finanzt anerkannt wird. Zusendung von Anlagen / Kundenmitteilungen Rechnungsabschlüsse sowie Kontounterlagen, die keine Tagesauszüge darstellen, werden auch weiterhin per Post zugestellt. Ersatzkontoauszüge Sofern der Kunde im Ausnahmefall eine Zweitschrift des Kontoauszuges benötigt, ist diese auf seinen Wunsch hin gegen ein Entgelt erhältlich. Die wird dieses Entgelt nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB festsetzen. Kündigungsrecht Der Kunde ist jederzeit berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Tagen schriftlich, fernschriftlich, per Fax, per Online-Banking oder Telefon den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge zu kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden ab Wirkswerden der Kündigung die Kontoauszüge postalisch zur Verfügung gestellt. ABSCHNITT 3 - RAHMENVEREINBARUNG FÜR WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN DER IW BANK S.P.A. Ich/Wir beauftrage(n) die, für die für mich/uns geführten Konten/Depots Wertpapierdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen zu erbringen. Hierfür gelten die folgenden Bedingungen und Regelwerke der, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes vereinbart ist: Allgemeine Konto- und Depotregelungen und Ergänzende Bedingungen für Gemeinschaftskonten /-depots Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und ) Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Sonderbedingungen für das Online- und Telefon- Banking und Brokerage mit PIN und TAN Regelungen und Hinweise für die Geschäftsbeziehung mit der Sonderbedingungen für PrestAZIONI Sonderbedingungen für Termingeschäfte Sonderbedingungen für Margin-Handel-Intraday (Scalper) Sonderbedingungen für Margin-Handel-Overnight (Scalper) Sonderbedingungen für Short Selling Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (Short-Selling) Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Hinweis: Die Bank kann im Zusmenhang mit Wertpapiergeschäften Vergütungen von dritter Seite (zum Beispiel Vertriebsfolgeprovisionen) erhalten. Weitere Einzelheiten können den Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten entnommen werden. Vereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien Ich erkläre mich zudem dit einverstanden, dass mir gegebenenfalls erforderliche Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier (z. B. CD, DVD, Fax oder per an eine im Konto-/Depoteröffnungsantrag angegebene -Adresse) übermittelt werden, soweit dies jeweils angemessen ist. Das Einverständnis gilt auch für die im gesetzlichen Rahmen zulässige Bereitstellung nicht an mich persönlich gerichteter Informationen auf der Homepage der Bank (). Eine entsprechende Verpflichtung der Bank zu einer Übermittlung/Bereitstellung in der vorgenannten Art ist mit dieser Einwilligung nicht verbunden. Außerbörsliche Ausführung von Wertpapiergeschäften Ich/wir erkläre(n) mich/uns dit einverstanden, dass die in den nach den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen Fällen die Ausführung meiner/unserer Aufträge außerbörslich vornimmt. Diese Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Falls die Zustimmung widerrufen wird, ist es der jedoch unter Umständen nicht möglich, meine/unsere Aufträge an den von der in den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen bestmöglichen Ausführungsplätzen vorzunehmen.

3 KOPIE FÜR DIE BANK Pag. 3 / 5 ABSCHNITT 4 - ERKLÄRUNGEN UND UNTERSCHRIFT Teilnahme Banking/ Brokerage über direkte Zugangskanäle Das Konto/Depot soll für Banking/ Brokerage über die Zugangskanäle Internet und Telefon freigeschaltet werden. Aufzeichnung von Telefongesprächen Die ist ermächtigt, alle im Rahmen des Telefon-Bankings geführten Telefongespräche mit ihren Kunden zur Sicherheit aller Beteiligten aufzuzeichnen und 6 Monate aufzubewahren. Jahressteuerbescheinigung Ich/wir beauftrage/n die, für mein/unser Depot keine Einzelsteuerbescheinigungen zu erstellen, sondern diese pro Kalenderjahr durch eine Jahressteuerbescheinigung zu ersetzen. Angaben nach 8 Geldwäschegesetz Ich handele/wir handeln auf eigene Rechnung. eröffnet nur Konten auf eigene Rechnung Kontokorrentabrede Das Konto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto). Für Kontokorrentkonten erstellt die jeweils zum Ende eines Quartals einen Rechnungsabschluss. Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, den Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der geregelt. Zustandekommen des Vertrags mit mehreren Konto-/Depotinhabern Ein Vertrag mit mehreren Konto-/Depotinhabern kommt auch mit Wirkung gegenüber jedem einzelnen Konto-/ Depotinhaber nur dann zustande, wenn alle Konto-/Depotinhaber die Annahme des Vertrags erklärt haben und auch nicht einer der Konto-/Depotinhaber widerrufen hat. Die wird den/die Konto-/Depotinhaber über den Widerruf bzw. die Nichtannahme des Vertragsangebots informieren. Datenschutzerklärung Mitteilung im Sinne des Artikel 13 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 (d. lgs. n. 196/2003) "Gesetz zum Schutz persönlicher Daten" Die Bank informiert Sie in ihrer Eigenschaft als die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortliche Inhaberin 1, über deren Nutzung und über Ihre Rechte, dit Sie auf Basis dieser Informationen Ihre Einwilligung erteilen können. Ihre personenbezogenen Daten (die uns von Ihnen oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden oder aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen werden konnten) werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet: 1 Gesetzliche Zwecke: Um die aus gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen oder europäischen Normen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können (In diesen Fällen ist die Erteilung Ihrer Einwilligung nicht erforderlich); 2 Vertragliche Zwecke: Um die Ihnen gegenüber bestehenden vertraglichen Pflichten zu erfüllen oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch hin erfolgen. (In diesen Fällen ist die Erteilung Ihrer Einwilligung nicht erforderlich, da die Verarbeitung der Daten für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Ausführung der notwendigen Maßnahmen notwendig ist); 3 Technisch-operative Zwecke der Bank: Die Bank bedient sich für die Erbringung ihrer eigenen Leistungen im Hinblick auf organisatorische Belange Dritter, die für Rechnung der Bank technische Hilfsdienste leisten. (In diesen Fällen ist Ihre Einwilligung notwendig und sofern Sie diese nicht erteilen, kann die Bank Ihnen gegenüber ihre Dienstleistungen teilweise oder vollständig nicht erbringen). 4 Zu Werbezwecken, also um Ihnen Informationen über Produkte, Dienstleistungen oder Produktinitiativen der Bank oder Dritter zur Verfügung zu stellen, um Markterhebungen durchzuführen und die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, die Ihnen angeboten werden, zu bewerten. (In diesen Fällen ist es Ihnen freigestellt, ob Sie Ihre Einwilligung erteilen. Die Nichterteilung der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit der Bank. Bei Nichterteilung der Einwilligung diesen Absatz bitte streichen.). Die Bank wird Ihre sensiblen Daten nur soweit wie dies für die Durchführung der von Ihnen nachgefragten Geschäfte oder Ihrer vertraglichen Verhältnisse mit der Bank erforderlich ist und ausschließlich mit Ihrer Einwilligung oder der vorherigen Genehmigung der Datenschutzbehörde verarbeiten. Ohne Ihre Einwilligung kann die Bank die notwendigen Maßnahmen nicht ergreifen und das Vertragsverhältnis kann insoweit nicht zustandekommen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt manuell oder automatisiert und nur zu den oben genannten Zweckbestimmungen. Beim Umgang mit Ihren Daten sind wir um größtmögliche Sicherheit und Schutz Ihrer Daten bemüht. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Innerhalb der Bank können Ihre personenbezogenen Daten auch an Angestellte oder externe Mitarbeiter in deren Eigenschaft als für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche oder Beauftragte zur Kenntnis gebracht werden, die zentralen Diensten und Stellen sowie dem Verkaufsnetz zugeordnet sind, sowie internen und externen Strukturen, die für Rechnung der Bank technische Unterstützungsdienstleistungen erbringen (insbesondere Rechtsberatungsdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Versand) sowie der internen Betriebskontrolle. Für die Verfolgung der oben genannten Zwecke kann die Bank Ihre Daten an Dritte, auch ausländische Dritte, übermitteln, dit diese die entsprechenden Ausführungshandlungen vornehmen können. Die entsprechenden Dritten, die in einer jeweils aktuellen Übersicht nentlich genannt werden (die beim Call Center der Bank unter der Nummer erhältlich ist), werden die Daten in ihrer Eigenschaft als unabhängige Inhaber verarbeiten, es sei denn sie wurden von der Bank jeweils als für die Verarbeitung der Daten verantwortlich bestimmt. Die internen Verantwortlichen, die im Sinne des Artikels 29 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 bestimmt wurden, werden ebenfalls in dem oben genannten Verzeichnis aufgeführt. Die Bank wird Ihre personenbezogenen Daten nicht verbreiten. Für allgemeine Zwecke sowie für die Zwecke des Artikels 7 des Gesetzesdekret Nr. 196/2003, dessen Wortlaut in den Regelungen und Hinweisen für die Geschäftsbeziehung mit der IW Bank S.p.A. abgedruckt ist, können Anfragen an: IW Bank S.p.A. Responsabile Adempimenti Codice Privacy via Cavriana 20; Mailand; privacy@iwbank.it adressiert werden. 1 "Inhaber" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 f) des ital. Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 ist die natürliche Person, juristische Person, öffentliche Verwaltung oder sonstige Körperschaft, Vereinigung oder Einrichtung, die das Recht hat, auch zusmen mit einem anderen Inhaber, über den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, über die jeweilige Verfahrensweise und über die dafür verwendeten Mittel, einschließlich der Datensicherung, zu entscheiden. Hinweis nach Teledienstdatenschutzgesetz Die im Rahmen des Online- und Telefon-Banking anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der und ggf. dem von ihm beauftragten Rechenzentrum innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union verarbeitet und genutzt.

4 KOPIE FÜR DIE BANK Pag. 4 / 5 Widerrufsrecht Mir/uns ist bekannt, dass mir/uns ein Widerrufsrecht zusteht. Einzelheiten zum Widerrufsrecht sowie zu dessen Ausübung finden sich in den Wichtigen Informationen zu Bankgeschäften im Fernabsatz. ABSCHNITT 5 IDENTITÄT DES KUNDEN Die ist gesetzlich verpflichtet die Identität ihrer Kunden festzustellen (Geldwäschegesetz). (1) Die Identität eines Kunden ist durch persönliche Vorlage seines tlichen Lichtbildausweises festzustellen. Bei juristischen Personen und bei nicht eigenberechtigten natürlichen Personen ist die Identität der Vertretungsbefugten natürlichen Personen durch Vorlage ihres tlichen Lichtbildausweises festzustellen und die Vertretungsbefugnis anhand geeigneter Bescheinigungen zu überprüfen. Die Feststellung der Identität der juristischen Person erfolgt anhand von beweiskräftigen Urkunden, die gemäß dem Sitz der juristischen Personen landesüblichen Rechtsstandard verfügbar sind. Das Kreditinstitut wird Unterlagen, die einer Identifizierung dienen, bis mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahren. (2) Die Anknüpfung einer dauernden Geschäftsbeziehung ohne persönliches Erscheinen des Kunden ist durch eine Überweisung möglich. Die Legitimierung erfolgt, wenn der Kunde die Überweisung von einem Kreditinstitut tätigt, das ihn persönlich anerkennt hat. Insbesondere gilt: Z 1 Die rechtsgeschäftliche Erklärung des Kunden kann mit einer sicheren elektronischen Signatur erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so muss die rechtsgeschäftliche Erklärung des Kreditinstitutes schriftlich mit eingeschriebener Postzustellung an diejenige Kundenadresse abgegeben werden, die als Wohnsitz oder Sitz des Kunden angegeben ist. Z 2 Weiters muss dem Kreditinstitut Ne, Geburtsdatum und Adresse, bei juristischen Personen die Firma und der Sitz bekannt sein. Bei juristischen Personen muss der Sitz zugleich der Sitz der zentralen Verwaltung sein, worüber der Kunde eine schriftliche Erklärung abzugeben hat. Weiters muss eine Kopie des tlichen Lichtbildausweises des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, sofern nicht das Rechtsgeschäft elektronisch anhand einer sicheren elektronischen Signatur abgeschlossen wird. Z 3 Der Kunde darf seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Nicht-Kooperationsland haben. Liegt der Sitz oder Wohnsitz außerhalb des EWR, so ist eine schriftliche Bestätigung eines anderen Kreditinstitutes, mit dem der Kunde eine dauernde Geschäftsbeziehung hat, darüber erforderlich, dass der Kunde im Sinne der Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2006/70// EG) identifiziert wurde und dass die dauernde Geschäftsverbindung aufrecht ist. Hat das bestätigende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Drittland, so muss dieses Drittland den Anforderungen der Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen stellen. Anstelle einer Identifizierung durch Bestätigung durch ein Kreditinstitut sind diese Vorgänge auch durch eine deutsche Vertretungsbehörde im betreffenden Drittland oder eine anerkannte Beglaubigungsstelle zulässig. Z 4 Es darf kein Verdacht nach Geldwäschegesetz (Geldwäsche, Terrorismus etc) bestehen. ABSCHNITT 6 EMPFANGSBESTÄTIGUNG Hiermit bestätige ich, dass ich alle folgenden Bedingungen, Informationen, Regeln und Hinweise erhalten, gelesen und verstanden habe. Informationen zum Girokonto- und Depotvertrag und zu den dit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher einschließlich Widerrufsbelehrungen nach Fernabsatzrecht, sowie Preis- und Leistungsverzeichnis. Allgemeine Konto- und Depotregelungen und Ergänzende Bedingungen für Gemeinschaftskonten /-depots Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und ) Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Bedingungen für den Überweisungsverkehr Bedingungen für Daueraufträge Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Bedingungen für Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen (Auszug) Sonderbedingungen für das Online- und Telefon- Banking und Brokerage mit PIN und TAN Regelungen und Hinweise für die Geschäftsbeziehung mit der Risikohinweis bei taggleichen Geschäften (sog. Day-Trading) Sonderbedingungen für PrestAZIONI Sonderbedingungen für Termingeschäfte Sonderbedingungen für Margin-Handel-Intraday (Scalper) Sonderbedingungen für Margin-Handel-Overnight (Scalper) Sonderbedingungen für Short Selling Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (Short-Selling) Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten

5 KOPIE FÜR DIE BANK Pag. 5 / 5 HINTERLEGUNG UNTERSCHRIFT (Unterzeichnung der Kunden zwecks Hinterlegung der Unterschrift gemäß Art. A3, Absatz 1, des Vertrages)

6 KOPIE FÜR DEN KUNDEN Pag. 1 / 5 Hiermit beantrage ich/beantragen wir die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Kontokorrentkonto. Ich/wir begründe/n dit eine Geschäftsbeziehung zur Die hierbei getroffenen Vereinbarungen sollen für die geste zukünftige Geschäftverbindung gelten. Beantragen zwei Kunden die Konto-/Depoteröffnung, so wird das Konto/Depot mit Einzelverfügungsberechtigung geführt. Das Führen eines Kontos/Depots mit ausschließlich gemeinschaftlicher Verfügung ist bei der nicht möglich. PERSÖNLICHE ANGABEN DER KONTOINHABER KONTOINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 1. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 2. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von 3. MITINHABER Ref. Legitimationspapier Nr. ausgestellt von Informationen bezüglich des Kontos Kontokorrentnr. Profil Kostenstruktur 1 IBAN Depotnr. Steuerregime 1 die Kostenstruktur ist nicht änderbar.

7 KOPIE FÜR DEN KUNDEN Pag. 2 / 5 ABSCHNITT 1 Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA Ich/wir willige/n ein, dass die der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.b. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich die IWBank von dem Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Informationen nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, Hannover. ABSCHNITT 2 VERZICHT AUF PAPIERHAFTE KONTOAUSZÜGE Der Kunde beauftragt die, nach Maßgabe der folgenden Bedingungen bezüglich des Verzichts auf papierhafte Kontoauszüge ihm die Daten über die angefallenen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände über Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Bedingung für den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge Die stellt dem Kunden die Daten über die angefallenen Umsätze und die daraus resultierenden Kontostände über Online-Banking via Internet zur Verfügung. Die Daten stehen derzeit über einen Zeitraum von 364 Tagen elektronisch zum Abruf zur Verfügung. Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge Der Kunde verzichtet auf eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung über die jeweiligen Buchungen und Kontostände auf seinen über Online-Banking elektronisch abrufbaren Konten. Sämtliche Informationen und Mitteilungen, die er sonst auf dem papierhaften Kontoauszug erhält, werden ihm ausschließlich mittels Online-Banking elektronisch zur Verfügung gestellt. Die IW BANK S.p.A übernimmt keine Gewähr dafür, dass der elektronische Kontoauszug vom Finanzt anerkannt wird. Zusendung von Anlagen / Kundenmitteilungen Rechnungsabschlüsse sowie Kontounterlagen, die keine Tagesauszüge darstellen, werden auch weiterhin per Post zugestellt. Ersatzkontoauszüge Sofern der Kunde im Ausnahmefall eine Zweitschrift des Kontoauszuges benötigt, ist diese auf seinen Wunsch hin gegen ein Entgelt erhältlich. Die wird dieses Entgelt nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB festsetzen. Kündigungsrecht Der Kunde ist jederzeit berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Tagen schriftlich, fernschriftlich, per Fax, per Online-Banking oder Telefon den Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge zu kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden ab Wirkswerden der Kündigung die Kontoauszüge postalisch zur Verfügung gestellt. ABSCHNITT 3 - RAHMENVEREINBARUNG FÜR WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN DER IW BANK S.P.A. Ich/Wir beauftrage(n) die, für die für mich/uns geführten Konten/Depots Wertpapierdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen zu erbringen. Hierfür gelten die folgenden Bedingungen und Regelwerke der, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes vereinbart ist: Allgemeine Konto- und Depotregelungen und Ergänzende Bedingungen für Gemeinschaftskonten /-depots Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und ) Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Sonderbedingungen für das Online- und Telefon- Banking und Brokerage mit PIN und TAN Regelungen und Hinweise für die Geschäftsbeziehung mit der Sonderbedingungen für PrestAZIONI Sonderbedingungen für Termingeschäfte Sonderbedingungen für Margin-Handel-Intraday (Scalper) Sonderbedingungen für Margin-Handel-Overnight (Scalper) Sonderbedingungen für Short Selling Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (Short-Selling) Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Hinweis: Die Bank kann im Zusmenhang mit Wertpapiergeschäften Vergütungen von dritter Seite (zum Beispiel Vertriebsfolgeprovisionen) erhalten. Weitere Einzelheiten können den Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten entnommen werden. Vereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien Ich erkläre mich zudem dit einverstanden, dass mir gegebenenfalls erforderliche Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier (z. B. CD, DVD, Fax oder per an eine im Konto-/Depoteröffnungsantrag angegebene -Adresse) übermittelt werden, soweit dies jeweils angemessen ist. Das Einverständnis gilt auch für die im gesetzlichen Rahmen zulässige Bereitstellung nicht an mich persönlich gerichteter Informationen auf der Homepage der Bank (). Eine entsprechende Verpflichtung der Bank zu einer Übermittlung/Bereitstellung in der vorgenannten Art ist mit dieser Einwilligung nicht verbunden. Außerbörsliche Ausführung von Wertpapiergeschäften Ich/wir erkläre(n) mich/uns dit einverstanden, dass die in den nach den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen Fällen die Ausführung meiner/unserer Aufträge außerbörslich vornimmt. Diese Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Falls die Zustimmung widerrufen wird, ist es der jedoch unter Umständen nicht möglich, meine/unsere Aufträge an den von der in den Ausführungsgrundsätzen vorgesehenen bestmöglichen Ausführungsplätzen vorzunehmen.

8 KOPIE FÜR DEN KUNDEN Pag. 3 / 5 ABSCHNITT 4 - ERKLÄRUNGEN UND UNTERSCHRIFT Teilnahme Banking/ Brokerage über direkte Zugangskanäle Das Konto/Depot soll für Banking/ Brokerage über die Zugangskanäle Internet und Telefon freigeschaltet werden. Aufzeichnung von Telefongesprächen Die ist ermächtigt, alle im Rahmen des Telefon-Bankings geführten Telefongespräche mit ihren Kunden zur Sicherheit aller Beteiligten aufzuzeichnen und 6 Monate aufzubewahren. Jahressteuerbescheinigung Ich/wir beauftrage/n die, für mein/unser Depot keine Einzelsteuerbescheinigungen zu erstellen, sondern diese pro Kalenderjahr durch eine Jahressteuerbescheinigung zu ersetzen. Angaben nach 8 Geldwäschegesetz Ich handele/wir handeln auf eigene Rechnung. eröffnet nur Konten auf eigene Rechnung Kontokorrentabrede Das Konto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto). Für Kontokorrentkonten erstellt die jeweils zum Ende eines Quartals einen Rechnungsabschluss. Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, den Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der geregelt. Zustandekommen des Vertrags mit mehreren Konto-/Depotinhabern Ein Vertrag mit mehreren Konto-/Depotinhabern kommt auch mit Wirkung gegenüber jedem einzelnen Konto-/ Depotinhaber nur dann zustande, wenn alle Konto-/Depotinhaber die Annahme des Vertrags erklärt haben und auch nicht einer der Konto-/Depotinhaber widerrufen hat. Die wird den/die Konto-/Depotinhaber über den Widerruf bzw. die Nichtannahme des Vertragsangebots informieren. Datenschutzerklärung Mitteilung im Sinne des Artikel 13 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 (d. lgs. n. 196/2003) "Gesetz zum Schutz persönlicher Daten" Die Bank informiert Sie in ihrer Eigenschaft als die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortliche Inhaberin 1, über deren Nutzung und über Ihre Rechte, dit Sie auf Basis dieser Informationen Ihre Einwilligung erteilen können. Ihre personenbezogenen Daten (die uns von Ihnen oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden oder aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen werden konnten) werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet: 1 Gesetzliche Zwecke: Um die aus gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen oder europäischen Normen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können (In diesen Fällen ist die Erteilung Ihrer Einwilligung nicht erforderlich); 2 Vertragliche Zwecke: Um die Ihnen gegenüber bestehenden vertraglichen Pflichten zu erfüllen oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch hin erfolgen. (In diesen Fällen ist die Erteilung Ihrer Einwilligung nicht erforderlich, da die Verarbeitung der Daten für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder die Ausführung der notwendigen Maßnahmen notwendig ist); 3 Technisch-operative Zwecke der Bank: Die Bank bedient sich für die Erbringung ihrer eigenen Leistungen im Hinblick auf organisatorische Belange Dritter, die für Rechnung der Bank technische Hilfsdienste leisten. (In diesen Fällen ist Ihre Einwilligung notwendig und sofern Sie diese nicht erteilen, kann die Bank Ihnen gegenüber ihre Dienstleistungen teilweise oder vollständig nicht erbringen). 4 Zu Werbezwecken, also um Ihnen Informationen über Produkte, Dienstleistungen oder Produktinitiativen der Bank oder Dritter zur Verfügung zu stellen, um Markterhebungen durchzuführen und die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, die Ihnen angeboten werden, zu bewerten. (In diesen Fällen ist es Ihnen freigestellt, ob Sie Ihre Einwilligung erteilen. Die Nichterteilung der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit der Bank. Bei Nichterteilung der Einwilligung diesen Absatz bitte streichen.). Die Bank wird Ihre sensiblen Daten nur soweit wie dies für die Durchführung der von Ihnen nachgefragten Geschäfte oder Ihrer vertraglichen Verhältnisse mit der Bank erforderlich ist und ausschließlich mit Ihrer Einwilligung oder der vorherigen Genehmigung der Datenschutzbehörde verarbeiten. Ohne Ihre Einwilligung kann die Bank die notwendigen Maßnahmen nicht ergreifen und das Vertragsverhältnis kann insoweit nicht zustandekommen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt manuell oder automatisiert und nur zu den oben genannten Zweckbestimmungen. Beim Umgang mit Ihren Daten sind wir um größtmögliche Sicherheit und Schutz Ihrer Daten bemüht. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Innerhalb der Bank können Ihre personenbezogenen Daten auch an Angestellte oder externe Mitarbeiter in deren Eigenschaft als für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche oder Beauftragte zur Kenntnis gebracht werden, die zentralen Diensten und Stellen sowie dem Verkaufsnetz zugeordnet sind, sowie internen und externen Strukturen, die für Rechnung der Bank technische Unterstützungsdienstleistungen erbringen (insbesondere Rechtsberatungsdienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Versand) sowie der internen Betriebskontrolle. Für die Verfolgung der oben genannten Zwecke kann die Bank Ihre Daten an Dritte, auch ausländische Dritte, übermitteln, dit diese die entsprechenden Ausführungshandlungen vornehmen können. Die entsprechenden Dritten, die in einer jeweils aktuellen Übersicht nentlich genannt werden (die beim Call Center der Bank unter der Nummer erhältlich ist), werden die Daten in ihrer Eigenschaft als unabhängige Inhaber verarbeiten, es sei denn sie wurden von der Bank jeweils als für die Verarbeitung der Daten verantwortlich bestimmt. Die internen Verantwortlichen, die im Sinne des Artikels 29 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 bestimmt wurden, werden ebenfalls in dem oben genannten Verzeichnis aufgeführt. Die Bank wird Ihre personenbezogenen Daten nicht verbreiten. Für allgemeine Zwecke sowie für die Zwecke des Artikels 7 des Gesetzesdekret Nr. 196/2003, dessen Wortlaut in den Regelungen und Hinweisen für die Geschäftsbeziehung mit der IW Bank S.p.A. abgedruckt ist, können Anfragen an: IW Bank S.p.A. Responsabile Adempimenti Codice Privacy via Cavriana 20; Mailand; privacy@iwbank.it adressiert werden. 1 "Inhaber" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 f) des ital. Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 ist die natürliche Person, juristische Person, öffentliche Verwaltung oder sonstige Körperschaft, Vereinigung oder Einrichtung, die das Recht hat, auch zusmen mit einem anderen Inhaber, über den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, über die jeweilige Verfahrensweise und über die dafür verwendeten Mittel, einschließlich der Datensicherung, zu entscheiden. Hinweis nach Teledienstdatenschutzgesetz Die im Rahmen des Online- und Telefon-Banking anfallenden personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der und ggf. dem von ihm beauftragten Rechenzentrum innerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union verarbeitet und genutzt.

9 KOPIE FÜR DEN KUNDEN Pag. 4 / 5 Widerrufsrecht Mir/uns ist bekannt, dass mir/uns ein Widerrufsrecht zusteht. Einzelheiten zum Widerrufsrecht sowie zu dessen Ausübung finden sich in den Wichtigen Informationen zu Bankgeschäften im Fernabsatz. ABSCHNITT 5 IDENTITÄT DES KUNDEN Die ist gesetzlich verpflichtet die Identität ihrer Kunden festzustellen (Geldwäschegesetz). (1) Die Identität eines Kunden ist durch persönliche Vorlage seines tlichen Lichtbildausweises festzustellen. Bei juristischen Personen und bei nicht eigenberechtigten natürlichen Personen ist die Identität der Vertretungsbefugten natürlichen Personen durch Vorlage ihres tlichen Lichtbildausweises festzustellen und die Vertretungsbefugnis anhand geeigneter Bescheinigungen zu überprüfen. Die Feststellung der Identität der juristischen Person erfolgt anhand von beweiskräftigen Urkunden, die gemäß dem Sitz der juristischen Personen landesüblichen Rechtsstandard verfügbar sind. Das Kreditinstitut wird Unterlagen, die einer Identifizierung dienen, bis mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahren. (2) Die Anknüpfung einer dauernden Geschäftsbeziehung ohne persönliches Erscheinen des Kunden ist durch eine Überweisung möglich. Die Legitimierung erfolgt, wenn der Kunde die Überweisung von einem Kreditinstitut tätigt, das ihn persönlich anerkennt hat. Insbesondere gilt: Z 1 Die rechtsgeschäftliche Erklärung des Kunden kann mit einer sicheren elektronischen Signatur erfolgen. Ist dies nicht der Fall, so muss die rechtsgeschäftliche Erklärung des Kreditinstitutes schriftlich mit eingeschriebener Postzustellung an diejenige Kundenadresse abgegeben werden, die als Wohnsitz oder Sitz des Kunden angegeben ist. Z 2 Weiters muss dem Kreditinstitut Ne, Geburtsdatum und Adresse, bei juristischen Personen die Firma und der Sitz bekannt sein. Bei juristischen Personen muss der Sitz zugleich der Sitz der zentralen Verwaltung sein, worüber der Kunde eine schriftliche Erklärung abzugeben hat. Weiters muss eine Kopie des tlichen Lichtbildausweises des Kunden oder seines gesetzlichen Vertreters vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, sofern nicht das Rechtsgeschäft elektronisch anhand einer sicheren elektronischen Signatur abgeschlossen wird. Z 3 Der Kunde darf seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Nicht-Kooperationsland haben. Liegt der Sitz oder Wohnsitz außerhalb des EWR, so ist eine schriftliche Bestätigung eines anderen Kreditinstitutes, mit dem der Kunde eine dauernde Geschäftsbeziehung hat, darüber erforderlich, dass der Kunde im Sinne der Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2006/70// EG) identifiziert wurde und dass die dauernde Geschäftsverbindung aufrecht ist. Hat das bestätigende Kreditinstitut seinen Sitz in einem Drittland, so muss dieses Drittland den Anforderungen der Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen stellen. Anstelle einer Identifizierung durch Bestätigung durch ein Kreditinstitut sind diese Vorgänge auch durch eine deutsche Vertretungsbehörde im betreffenden Drittland oder eine anerkannte Beglaubigungsstelle zulässig. Z 4 Es darf kein Verdacht nach Geldwäschegesetz (Geldwäsche, Terrorismus etc) bestehen. ABSCHNITT 6 EMPFANGSBESTÄTIGUNG Hiermit bestätige ich, dass ich alle folgenden Bedingungen, Informationen, Regeln und Hinweise erhalten, gelesen und verstanden habe. Informationen zum Girokonto- und Depotvertrag und zu den dit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher einschließlich Widerrufsbelehrungen nach Fernabsatzrecht, sowie Preis- und Leistungsverzeichnis. Allgemeine Konto- und Depotregelungen und Ergänzende Bedingungen für Gemeinschaftskonten /-depots Allgemeine Geschäftsbedingungen (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und ) Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Bedingungen für den Überweisungsverkehr Bedingungen für Daueraufträge Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Bedingungen für Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen (Auszug) Sonderbedingungen für das Online- und Telefon- Banking und Brokerage mit PIN und TAN Regelungen und Hinweise für die Geschäftsbeziehung mit der Risikohinweis bei taggleichen Geschäften (sog. Day-Trading) Sonderbedingungen für PrestAZIONI Sonderbedingungen für Termingeschäfte Sonderbedingungen für Margin-Handel-Intraday (Scalper) Sonderbedingungen für Margin-Handel-Overnight (Scalper) Sonderbedingungen für Short Selling Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (Short-Selling) Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten

10 KOPIE FÜR DEN KUNDEN Pag. 5 / 5 HINTERLEGUNG UNTERSCHRIFT (Unterzeichnung der Kunden zwecks Hinterlegung der Unterschrift gemäß Art. A3, Absatz 1, des Vertrages)

11 EIGENERKLÄRUNG ÜBER STEUERFREIHEIT FÜR NICHT IN ITALIEN ANSÄSSIGE Pag. 1 / 8 KONTOINHABER Ref. ABSCHNITT 1 TATSÄCHLICHER EMPFÄNGER (institutionelle Investitoren: bitte Punkt 17 bis 19 und 29 bis 30 der Anleitung einsehen) Kode (1) 1 Vor- und oder Firmenne (2) 2 Ne des Verwalters (nur für institutionelle, nicht steuerpflichtige Investitoren) 3 Geburtsdatum 4 Geburtsort 5 Geburtsstaat 6 Identifikationsnummer - Steuernummer (siehe Punkt 13.1 der Anleitung) 7 Kode (3) 8 Vollständige Adresse 9 PLZ 10 Stadt 11 Land 12 Länderkode (4) 13 GESETZLICHER oder FREIWILLIGER VERTRETER (institutionelle Investitoren: bitte Punkt 17 bis 19 und 29 bis 30 der Anleitung einsehen) Vor- und (5) 14 Geburtsdatum 15 Geburtsort 16 Geburtsstaat 17 Identifikationsnummer - Steuernummer (siehe Punkt 13.1 der Anleitung) 18 Kode (3) 19 Vollständige Adresse im Ausland 20 PLZ 21 Stadt 22 Land 23 Länderkode (4) 24 ERKLÄRUNG DES EMPFÄNGERS ODER DES GESETZLICHEN ODER FREIWILLIGEN VERTRETERS Der Unterzeichnete (Ne der unter Punkt 2 oder 14 angegebenen Person) ERKLÄRT: Das die unter Punkt 2 der vorliegenden Eigenerklärung angegebene Person: der tatsächliche Empfänger der steuerfreien Erträge oder ein institutioneller, nicht steuerpflichtiger Investitor ist, der: 1. in dem unter Punkt 12 der vorliegenden Erklärung angegebenen Staat seinen Wohnsitz hat/gegründet worden ist; 2. Gemäß Abs. 2 und Par. 87 TUIR-Einheitstext, durch Erlass des ital. Staatspräsidenten vom 22. Dezember 1986 Nr. 917 in Kraft getreten, nicht in Italien ansässig/gegründet ist nicht in einem gemäß Abs. 76, Punkt 7-bis TUIR-Einheitstext, durch Erlass des ital. Staatspräsidenten vom 22. Dezember 1986 Nr. 917 in Kraft getreten, genannten der Staat oder Staatsgebiet ansässig/gegründet ist oder kein Steuersubjekt gemäß Abs. 76, Punkt 7-bis TUIR-Einheitstext, durch Erlass des ital. Staatspräsidenten vom 22. Dezember 1986 Nr. 917 in Kraft getreten, ist. Dass alle Daten der vorliegenden Eigenerklärung der Wahrheit entsprechen und jede Veränderung, die zur Nichtanwendung der Steuerfreiheit führen könnte, sofort mitgeteilt wird. UNTERSCHRIFT

12 EIGENERKLÄRUNG ÜBER STEUERFREIHEIT FÜR NICHT IN ITALIEN ANSÄSSIGE Pag. 2 / 8 (1) Bitte angeben: 1 natürliche Person; 2 Kapitalgesellschaft; 3 Personengesellschaft; 4 sonstiges. (2) Bei institutionellen, nicht steuerpflichtigen Investitoren wie unter Punkt 19 der Anleitung angegeben, den Nen des institutionellen Investitors angeben. Bitte auch Punkt 18 beachten. (3) Bitte angeben: 1. ob der Identifizierungskode vom Finanzt des Landes ausgestellt wurde, in dem man ansässig ist; 2. ob der Identifizierungskode von einer Verwaltungsbehörde des Landes ausgestellt wurde, in dem man ansässig ist; 3. ob der Identifizierungskode ausdrücklich wegen Steuerbefreiung von der Vorsteuer durch das Finanzt in dem Land ausgestellt wurde, in dem man ansässig ist; 4. ob der Identifizierungskode ausdrücklich wegen Steuerbefreiung von der Vorsteuer durch eine Verwaltungsbehörde in dem Land ausgestellt wurde, in dem man ansässig ist. (4) Je nach Fall, ist dieser Abschnitt durch die Bank erster oder zweiter Stufe auszufüllen. (5) Institutionelle, nicht steuerpflichtige Investitoren müssen hier den Nen des gesetzlichen oder freiwilligen Vertreters des Verwalters einsetzen, der unter Punkt 3 der vorliegenden Eigenerklärung angegeben wurde. ABSCHNITT 2 Ne der Bank erster Stufe ERKLÄRUNG DER BANK ERSTER STUFE Wohnsitz (Adresse) Stadt SWIFT KODE Land PLZ Hiermit wird bestätigt, dass der in Abschnitt I angegebene Empfänger italienische, bei der Bank zweiter Stufe hinterlegte Wertpapiere besitzt, deren Erträge der Empfänger erhält, und dass die Erklärungen des Empfängers oder seines Vertreters im vorliegenden Formular der Wahrheit entsprechen, soweit dieser Bank bekannt. Hiermit verpflichtet man sich, der Bank zweiter Stufe, in Bezug auf jedes Geschäft mit den genannten Wertpapieren, alle nötigen Informationen zu liefern, die nötig sind, um den tatsächlichen Besitz des in Abschnitt I angegebenen Besitzers festzustellen. Hiermit verpflichtet man sich, der Bank zweiter Stufe die "Affidavit" aller Vermittler zu liefern, die zwischen dem Empfänger und diese Kreditanstalt oder Finanzgesellschaft eingeschaltet wird, zusmen mit allen Informationen für die Nicht-Anwendung der Ersatzsteuer und der entsprechenden Mitteilungen an das italienische Finanzt. Das vorliegende Formular wird der Bank zweiter Stufe innerhalb von 15 Tagen nach Empfang zusmen mit den "Affidavit" und allen nötigen Daten zugestellt. UNTERSCHRIFT UND STEMPEL

13 RISIKOHINWEIS BEI TAGGLEICHEN GESCHÄFTEN (DAY-TRADING) Pag. 1 / 1 Risikohinweis bei taggleichen Geschäften (sog. Day-Trading) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die bestehende "Richtlinie gemäß 35 Abs. 6 WpHG zur Konkretisierung der 31 und 32 WpHG für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen" um spezielle Aufklärungspflichten ergänzt. Im Folgenden informieren wir Sie über die Risiken und den Umfang mit dem taggleichen Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Derivaten. Soweit Sie unser Angebot zum gleichtägigen Kauf und Verkauf derselben Wertpapiere und Derivate, sogenanntes "Intraday-Trading" nutzen bzw. zukünftig nutzen wollten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise: a) "Day-Trading" kann bei Ihnen zu sofortigen Verlusten führen b) Unter Umständen können Sie Ihr gestes Kapital verlieren c) Falls Sie Termingeschäfte betreiben, die Verluste bewirken, die über Ihre hinterlegte Sicherheitsleistung hinaus gehen, ist durch Sie weiteres Kapital zu beschaffen d) Im Falle kreditfinanzierter "Day-Trading"-Geschäfte sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Kredit unabhängig von deren Erfolg zurückzuzahlen e) Beim Versuch, durch "Day-Trading" Gewinne zu erzielen, konkurrieren Sie mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern f) "Day-Trading" setzt bei Ihnen vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente voraus g) Soweit Sie "Day-Trading" in sog. Handelsräumen betreiben, kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern das eigene Verhalten beeinflussen. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass Fondsgesellschaften in bestimmten Fällen Vergütungen für die Vermittlungstätigkeit von Vermittlern, wie z.b. Kreditinstituten, gewähren. Dies kann einerseits der teilweise oder ganz vereinbarte Ausgabeaufschlag sein und andererseits wird auch wiederkehrend - meist jährlich - eine sog. Bestandsprovision gezahlt. Die Höhe dieser Provision ist abhängig von der Höhe des vermittelten Fondsvolumens PERSÖNLICHE ANGABEN KONTOINHABER Ref. 1. MITINHABER Ref. 2. MITINHABER Ref. 3. MITINHABER Ref. Kontokorrentnr.

14 Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung Pag. 1 / 1 SCHUTZ DER EINLAGEN Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung 1. Schutzumfang Die Bank ist dem Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi sowie dem Fondo Nazionale di Garanzia in Italien angeschlossen. Der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi sichert alle Forderungen in Bezug auf Mittel, die die Banken mit Rückgabeverpflichtung als Einlage oder in anderer Form hereingenommen haben sowie Barschecks und gleichgestellte Forderungspa piere. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt ,00. Der Fondo Nazionale di Garanzia sichert Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger für diese Verbindlichkeiten beträgt ,00. Die jeweiligen Sicherungsgrenzen können nicht kumulativ beansprucht werden, so dass die Gestsicherungsgrenze je Kunden ,00 beträgt. 2. Ausnahme von Einlagenschutz Vom Einlagenschutz ausgenommen sind u.a.: Die an den Inhaber rückzahlbaren Einlagen und sonstigen Gelder; Forderungen und Verbindlichkeiten aus Akzepten, Eigenwechseln und Effektengeschäften; Stmkapital, Reserven und sonstige Eigenkapitalkomponenten der Bank; Einlagen aus Transaktionen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften, im Zus menhang mit Straftaten nach Art. 648a und 648b des italienischen Strafgesetzbuches; Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften der Staatsverwaltung, der Regional-, Provinz- und Kommunalverwaltungen sowie sonstige Gebietskörperschaften; Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Banken auf eigenen Nen und für eigene Rechnung sowie ihre Forderungen; Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Finanzgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Organismen für gemeinse Anlagen sowie Gesellschaften der selben Bankengruppe; Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Mitgliedern der Gesellschaftsorgane und der Leitung der Bank, der Dachgesellschaft des Bankenkonzerns auch wenn sie über eine Mittelsperson erfolgen; Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Gesellschaftern, die mit min destens 5 % Kapital der Bank beteiligt sind, auch wenn sie über eine Mittelsperson erfolgen; Einlagen, für die der Einleger von der Bank auf individueller Basis Zinsen und Konditionen erhalten hat, die nach Einschätzung der tlichen Liquidatoren zur Verschlechterung der Finanzlage der Bank beigetragen haben. 3. Ergänzende Geltung des Statuts der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi sowie des Fondo Nazionale di Garanzia Wegen weiterer Einzelheiten und sonstigen Ausnahmen des Sicherungsumfangs wird auf Art. 27 des Statuts der Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi sowie auf Art. 4 des Statuts des Fondo Nazionale di Garanzia verwiesen, welche auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. 4. Forderungsübergang Der Fondo di Tutela dei Depositi bzw. der Fondo Nazionale di Garanzia treten im Rahmen der geleisteten Entschädigung in die Rechte der Einleger gegenüber der Bank ein und werden in diesem Rahmen gegenüber den Einlegern vorrangig aus der Insolvenzmasse entschädigt. 5. Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Fondo di Tutela dei Depositi sowie dem Fondo Nazionale di Garanzia oder einem von ihnen Beauftragten alle in diesem Zusmenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

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