Vereinbarung über Zahlungsserviceleistungen
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- Frauke Giese
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1 Vereinbarung über Zahlungsserviceleistungen Die Vertragsparteien 1. Die Nederlandsche Betaal&Wissel Maatschappij N.V., ein gemäß den geltenden Gesetzen der Niederlande organisiertes und bestehendes Unternehmen mit Sitz in Amsterdam (Niederlande) mit der Anschrift Beursplein 5, 1012JW Amsterdam, Postbus 9, Amsterdam (Niederlande) und in den nachfolgenden Abschnitten als NBWM bezeichnet; 2. Der Kunde, wie im Antragsformular angegeben; Zugrunde liegende Tatsachen: A. NBWM bietet Zahlungsserviceleistungen ( Betaalinstelling ) gemäß den geltenden Gesetzen der Niederlande an wurde von der niederländischen Zentralbank ( De Nederlandsche Bank ) dazu bevollmächtigt. B. NBWM hat sich bei ihren Serviceleistungen auf den Umtausch von Währungen spezialisiert, die von niederländischen und anderen europäischen Handelsgesellschaften am häufigsten gebraucht werden. C. NBWM tauscht Währungen für ihre Kunden oder die Vertragspartner ihrer Kunden in die erforderlichen Währungen um und unterstützt damit ihre Kunden bei der Einhaltung internationaler Handelsverpflichtungen. D. Der Kunde möchte Währungen zu Handelswecken umtauschen und/oder möchte den Vertragspartner direkt in der betreffenden Währung bezahlen. E. Für die Beziehung zwischen NBWM und dem Kunden gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die dieser Vereinbarung beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragsparteien vereinbaren Folgendes: 1. NBWM und der Kunde erklären sich damit einverstanden, dass NBWM einen bestimmten Geldbetrag zu einem vorher vereinbarten Wechselkurs in eine andere Währung umtauscht. 2. Vor Festlegung des Wechselkurses unterbreitet NBWM mindestens ein Angebot auf der Basis aktueller im Interbankenhandel geltender Wechselkurse, die per Live Streaming abgerufen werden können, und der Kunde akzeptiert eines dieser Angebote. 3. Abhängig vom Jahresvolumen der Transaktionen des Kunden kann NBWM dem Kunden direkten Zugang zu den elektronischen Zahlungssystemen der NBWM einräumen, damit der Kunde auf Basis der aktuellen auf dem Interbankenmarkt geltenden Streaming-Kurse eigenständig Geld umtauschen kann. 4. Der Kunde überweist den entsprechenden Betrag auf ein bestimmtes Bankkonto im Namen der NBWM oder Stichting Derdengelden Nederlandsche Betaal&Wissel Maatschappij (nachfolgend die Stichting genannt). 5. Grundsätzlich tauscht NBWM den Geldbetrag zum vereinbarten Wechselkurs innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt um oder überweist den gewechselten Betrag auf das angegebene Konto des Vertragspartners des Kunden. 6. Der Kunde erkennt an, dass NWBM Wechselkurse mit seinen Vertragspartnern, wie z. B. Banken, aushandelt und dass die NBWM ihre Kosten durch die Differenz deckt, die sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Wechselkurs und dem mit den Vertragspartnern der NWBM vereinbarten Wechselkurs ergibt. 7. Der Kunde erklärt hiermit Folgendes: a. Er bestätigt, dass diese Vereinbarung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt und dass er diese Bedingungen gelesen und verstanden hat; b. Er erkennt an, dass die Stichting zur Einhaltung der Verpflichtungen, die zwischen NBWM und dem Kunden bestehen, dazu befugt ist, die Zahlungen zu überweisen; c. Er erkennt an, dass zwischen dem Kunden und der Stichting keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, sondern dass die Stichting die Geldtransaktionen für den Kunden lediglich aus Sicherheitsgründen durchführt ( vermogensscheiding ) ; d. Er bestätigt, dass die NBWM zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen verpflichtet ist und dass der Kunde alles tut, damit die NBWM ihren Verpflichtungen bezüglich dieser Bestimmungen nachkommen kann; e. Er erkennt an, dass die NBWM an die für Anbieter von Zahlungsserviceleistungen geltenden Gesetze und Vorschriften gebunden ist und dazu verpflichtet ist, die Anweisungen der niederländischen Zentralbank zu befolgen. 8. Der Kunde muss das beigefügte Kundenformular ausfüllen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde erkennt an, dass ein Vertragsabschluss nicht erfolgen kann, wenn die Informationen unvollständig sind oder Zweifel an deren Wahrheitsgehalt bestehen. 9. Eine Zweckentfremdung des betreffenden Zahlungssystems ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der NBWM nicht gestattet. Zudem darf der Kunde dieses System nur zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecken verwenden. 10. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche gegenüber der Stichting geltend zu machen oder andere rechtliche Schritte gegen die Stichting einzuleiten. 1
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendung 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen mit Nederlandsche Betaal & Wissel Maatschappij N.V. ( NBWM ), falls nicht anders angegeben. Alle anders lautenden Bestimmungen müssen schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien mit einer gültigen Unterschrift versehen werden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von NBWM umgesetzt und vom Kunden akzeptiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von oder im Auftrag der NBWM erbracht werden. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 und 7:409 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch wird ausdrücklich ausgeschlossen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen, einschließlich deren Unternehmensführung und Aktionäre, mit denen NBWM einen Verwaltungsvertrag abgeschlossen hat. 2. Übertragung 2.1. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass NBWM zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Bestimmungen verpflichtet ist und dass NBWM die Identität ihres Kunden feststellen und überprüfen muss. 2.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Daten, die NBWM als erforderlich erachtet oder die dem Kunden für den Abschluss der Vereinbarung als notwendig erscheinen, an NBWM weitergeleitet werden. Wenn die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig bei NBWM eingehen, ist NBWM dazu berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen und/oder die zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Verzögerung entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Vertrag wird erst ausgeführt, wenn der Kunde die Informationen der NBWM zur Verfügung gestellt hat. Die NBWM übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, wenn den Aktionen der NBWM falsche oder unvollständige Kundeninformationen zugrunde liegen Der Vertreter des Kunden bestätigt, dass er dazu berechtigt ist, den Kunden zu vertreten und im Namen des Kunden zu unterzeichnen Der Kunde und/oder Vertreter des Kunden akzeptiert, bestätigt und ist darüber informiert, dass der Kunde und/oder Vertreter des Kunden sicherstellen muss, dass der NBWM stets die relevanten Kontaktdaten vorliegen. Des Weiteren muss der Kunde der NBWM relevante Änderungen der bereitgestellten Daten zur Feststellung der Identität unverzüglich mitteilen Die Vereinbarung zwischen der NWBM und dem Kunden ist auf unbestimmte Zeit gültig, falls in der Vereinbarung nicht anders angegeben oder die Vertragsparteien nichts Gegenteiliges schriftlich erklärt haben. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem verwendeten Wechselkurs um den jeweils geltenden Marktkurs handelt, falls nicht anders schriftlich vereinbart. NBWM stellt keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, falls nicht anders schriftlich vereinbart NBWM kann dem Kunden das Recht einräumen, vor der Festlegung des Wechselkurses eine Preisanfrage zu stellen. 3. Änderungen 3.1. Die NBWM ist zu Änderungen an der Vereinbarung (einschließlich Ergänzungen) berechtigt. Zur Ausführung der Änderung muss die NBWM eine schriftliche Mitteilung an den Kunden senden. 3.2 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem anzuwendenden Recht ungültig oder unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in dieser Vereinbarung davon unberührt. NBWM wird alles dafür tun, um sicherzustellen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Punkt 3.4 aktualisiert werden. 3.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor allen vorherigen Versionen und ist online im Document Center auf der Website von NBWM verfügbar: Wenn die Bestimmungen diese Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Konflikten mit Finanzmarktbestimmungen führen, wie z. B. dem Financial Supervisory Act (Wft; Finanzaufsichtsgesetz), gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen Sollte NBWM diese Bestimmungen nur teilweise oder überhaupt nicht einhalten, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen ihre Gültigkeit verloren haben oder dass NBWM in irgendeiner Art und Weise das Recht verloren hat, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote oder Auftragsbestätigungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen online auf der Website der NBWM zur Verfügung und können auf Wunsch in Papierform bereitgestellt werden. 2
3 3.7 Der Kunde akzeptiert, dass die Preise der NBWM für die Serviceleistungen in regelmäßigen Abständen angepasst werden. NBWM informiert den Kunden vor Durchführung der Anpassung. Wenn die Anpassung 5 % übersteigt, kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Anpassung unter den in den vorherigen Abschnitten genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. 4. Klassifizierung von Kunden 4.1 Falls nicht anders angegeben, wird der Kunde von NBWM als nicht gewerbliche Vertragspartei gemäß Wft klassifiziert. 5. Zahlung, Kosten & Gebühren 5.1. NBWM hat Anspruch auf die Differenz zwischen dem mit dem Kunden vereinbarten Kurs und dem Kurs, den NWBM mit ihrem Handelspartner ausgehandelt hat Geltende Kosten & Gebühren können direkt in TMS (Treasury Management System) eingesehen werden. 6. Kündigung 6.1. NBWM und der Kunde können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die schriftliche Kündigung muss vor Monatsende bei NBWM oder dem Kunden eingegangen sein. 6.2 NBWM ist zur sofortigen Kündigung berechtigt in Situationen, in denen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr möglich ist, oder in Situationen, in denen die unveränderte Ausführung der Vereinbarung unter den gegebenen Umständen nicht zu erwarten ist. 6.3 Bei Aussetzung oder Kündigung des Vertrages durch NBWM übernimmt NBWM keinerlei Haftung für Schäden und Kosten, die mit der Aussetzung oder der Kündigung des Vertrages im Zusammenhang stehen. 7. Zugangsmöglichkeiten 7.1. NBWM kann dem Kunden nach eigenem Ermessen den Zugang zum System für elektronische Zahlungsdienste der NBWM ermöglichen. Der Kunde kann das System für Angebote, zur Überwachung von Wechselkursen, zur Beschaffung von nützlichen Informationen über den internationalen Handel und zur Ausführung von Transaktionen auf Basis der angegebenen Wechselkurse nutzen. NBWM kann dem Kunden den Zugang zum System für elektronische Zahlungsdienste der NBWM verweigern, wenn der Kunde innerhalb der letzten 12 Monate keine Wechseltransaktionen durchgeführt hat. NBWM ist dazu berechtigt, dem Kunden den Zugang zum System für elektronische Zahlungsdienste sofort zu verweigern, wenn der Kunde den Anweisungen der NBWM zur ordnungsgemäßen Nutzung des Systems innerhalb des von NBWM vorgegebenen Zeitrahmens nicht nachkommt Der Kunde erkennt an, dass alle Angebote und Finanzdaten des Systems für elektronische Zahlungsdienste vorläufig sind und nur als Anhaltspunkt für tatsächliche Angebote oder Vereinbarungen dienen. Es gilt nur der Wechselkurs, der zwischen dem Kunden und NBWM ausdrücklich vereinbart wurde Wenn der Kunde das System für elektronische Zahlungsdienste der NBWM nutzt, ist der Kunde für die verwendete elektronische Hardware und Software, die für den Zugriff auf das System für elektronische Zahlungsdienste der NBWM erforderlich ist, selbst verantwortlich. Die NBWM übernimmt keine Haftung für Schäden an Elektroniksystemen des Kunden und/oder an Computern und/oder für Internetprobleme oder andere externe Probleme, die NBWM nicht betreffen Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Folgendes direkt oder indirekt zu unterlassen: das Hochladen von Software, Malware, Spyware oder von Dateien, Informationen und Daten auf das System für elektronische Zahlungsdienste der NBWM: - die den Zugang zum System einschränken, Schäden am System verursachen und den nicht autorisierten Zugriff Dritter auf das System ermöglichen; - die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; - die NBWM, dem Kunden oder anderen Kunden von NBWM schaden; - die nicht genehmigte oder falsche Informationen enthalten Der Kunde darf die Informationen, Daten und Systeme nur für eigene Handelsgeschäfte nutzen. Der Kunde darf die Informationen, Daten oder Systeme nicht für eigene Geschäfte nutzen, wenn diese Geschäfte in direkter Konkurrenz zu den Aktivitäten und Dienstleistungen der NBWM stehen. Der Kunde darf die Informationen, Daten oder Systeme nicht an Dritte veräußern Der Kunde erkennt an, dass NBWM nicht für Informationen auf den Webseiten Dritter oder elektronischen Systemen, auf die NBWM möglicherweise verweist, verantwortlich ist oder verantwortlich gemacht werden kann, unabhängig davon, ob es sich 3
4 8. Haftung dabei um Verweise oder direkte Links zu diesen Webseiten oder elektronischen Systemen handelt. Diese Verweise dienen lediglich der Optimierung des Kundennutzens. Der Kunde erkennt an, dass NBWM nicht dafür verantwortlich ist, wenn kein Zugriff auf Webseiten oder elektronische Systeme Dritter möglich ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Webseiten von Banken, mit denen NBWM zusammenarbeitet. 8.1 Die NBWM übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die dem Kunden durch die Verwendung der Zahlungsdienste und/oder des elektronischen Zahlungssystems entstehen. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der NBWM verursacht wurden Wenn die NBWM wegen grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann, ist jegliche Haftung der NBWM auf das Doppelte des Gewinns der NBWM aus der betreffenden Transaktion beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. 8.3 Die Haftung der NBWM ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der in dem jeweiligen Fall im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung zu zahlen ist Die NBWM ist nicht dazu verpflichtet, einer Verpflichtung, die sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergibt, nachzukommen, wenn der Kunde aufgrund eines Umstandes behindert wird, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit der NBWM zurückgeführt werden kann. Die NBWM ist nicht dazu verpflichtet, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, wenn die NBWM für die Behinderung weder gesetzlich noch aufgrund anderer gemeinhin anerkannter Normen zur Verantwortung gezogen werden kann NBWM kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die Handelspartnern der NWBM, wie z. B. Banken, entstanden sind Der Kunde muss die NWBM schadlos halten gegen alle Haftungsansprüche der Handelspartner des Kunden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Rechtskosten, Ansprüche, Verluste, Schäden, die einem Dritten im Zusammenhang mit den Zahlungsserviceleistungen der NBWM entstehen. 9. Margin, Anforderungen und Verpflichtungen 9.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle von der NBWM festgelegten Margin-Anforderungen erfüllt werden. Der Kunde kann die geltenden Margin-Anforderungen jederzeit auf der Plattform unter den Handelsbedingungen einsehen. NBWM kann zusätzliche Margin-Anforderungen festlegen, wenn sich der Basiswert ändert Der Kunde akzeptiert, bestätigt und ist darüber informiert, dass beim Handel mit Margin-Produkten Kursänderungen beim zugrunde liegenden Basiswert zu Verlusten führen können, die möglicherweise den Wert des für das Margin-Geschäft hinterlegten Bargeldes übersteigen. 9.3 Der Kunde akzeptiert, dass die NWBM bei Nichterfüllung dieser Anforderungen eine oder mehrere der offenen Margin- Positionen des Kunden ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden sofort schließen kann. 9.4 Der Kunde erkennt an, dass die NBWM eine solche offene Margin-Position möglicherweise auch dann schließen kann, wenn der Kunde bereits Schritte zur Reduzierung der Margin-Nutzung eingeleitet hat, wie z. B. das Schließen offener Positionen und/oder die Überweisung weiterer Mittel an NBWM. 9.5 Die Erhöhung der Margin-Anforderungen durch die NBWM bedarf keiner vorherigen schriftlichen Benachrichtigung des Kunden, jedoch ist die NBWM stets bemüht, den Kunden wenn möglich darüber zu informieren. 9.6 Die NBWM übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden bzw. Verluste, die aufgrund der Aktionen der NBWM zur notwendigen Schließung der Margin-Positionen entstehen. 10. Führung der Geschäfte Falls nicht anders angegeben, wird der Kunde von der NBWM als nicht gewerbliche Vertragspartei gemäß Wft klassifiziert Falls nicht anders angegeben, tätigt die NBWM die elektronischen Devisengeschäfte für den Kunden, damit der Kunde seine internationalen Verpflichtungen erfüllen kann. Die NBWM erbringt keine Dienstleistungen im elektronischen Devisengeschäft, deren alleiniger Zweck die Erwirtschaftung einer profitablen Rendite ist Die NBWM verpflichtet seine Handelspartner dazu, die Verbindlichkeiten aus den Devisentransaktionen innerhalb von 48 Stunden zu begleichen. Die NBWM kann nicht garantieren, dass die fälligen Beträge aus den Devisentransaktionen noch am selben Tag beglichen werden, es sei denn, dies wurde von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart Zur Erbringung ihrer Zahlungsserviceleistungen nutzt die NBWM das Serviceangebot der Stichting. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die NBWM in Zahlungsverzug ist, werden alle Gelder des Kunden, über welche die Stichting verfügt, sicher und gesondert von der NBWM aufbewahrt. 4
5 10.5. Der Kunde muss Defizite aufgrund der unsachgemäßen Durchführung seiner Devisentransaktionen unverzüglich begleichen. Der Kunde akzeptiert, bestätigt und ist darüber informiert, dass die NBWM dazu berechtigt ist, dem Kunden Gebühren oder Zinsen in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde diese Anforderung nicht erfüllt Alle Daten und Informationen, die von der NBWM übermittelt werden, sind als persönlich und vertraulich anzusehen. Der Kunde darf die Daten bzw. Informationen nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde trägt die Verantwortung für jeglichen Missbrauch des Systems für elektronische Zahlungsdienste durch Dritte oder Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Kunden, die von den Daten und Informationen Gebrauch machen Der Kunde ist für die Durchführung der Wechseltransaktionen verantwortlich, wenn er direkten Zugang auf das System für elektronische Zahlungsdienste hat. NBWM kann nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden für Schäden, die aufgrund der Durchführung der Devisentransaktionen durch den Kunden entstehen Wenn der Kunde einen Auftrag oder eine Zahlungsanweisung erteilt, muss er bestimmte zur Durchführung der Transaktion erforderliche Informationen bereitstellen, wie z. B. Auftragstyp, Betrag, Tag der Ausführung, Bankverbindung usw. Je mehr Details dem Auftrag beigefügt werden, desto geringer das Risiko eines Übertragungsfehlers. Die NBWM ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Kosten, die aufgrund von Übertragungsfehlern entstehen. Der Kunde muss die NBWM unverzüglich informieren, wenn der Kunde versehentlich falsche Daten in das System der NBWM eingegeben hat oder einen anderen Fehler gemacht hat NBWM und der Kunde werden den Inhalt dieser Vereinbarung einschließlich aller im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Zahlungsserviceleistungen vertraulich behandeln. 11. Daten, Geheimhaltung & Offenlegung von Informationen 11.1 Die NBWM bewahrt alle Kundendaten unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes (Wet bescherming persoonsgegeves bzw. Wbp ) auf Die NBWM behält sich das Recht vor, Dateien und die zugehörigen Inhalte nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsende ohne vorherige Mitteilung zu entfernen und aus den Archiven zu löschen, einschließlich Inhalte, die dem Kunden und/oder Dritten gehören Mit der Anerkennung dieser Bedingungen akzeptiert der Kunde und bevollmächtigt die Offenlegung dieser kundenbezogenen Informationen durch NBWM, falls dies behördlich angeordnet oder aufgrund von Gesetzen oder Bestimmungen erforderlich wäre. 12. Beilegung von Streitigkeiten Diese Vereinbarung zwischen dem Kunden und NBWM unterliegt den Gesetzen der Niederlande. Der Kunde muss der NBWM die Möglichkeit einräumen, den Streit gütlich beizulegen oder die KiFiD zur Schlichtung einzuschalten. Der Kunden kann das Beschwerdeverfahren von NBWM nutzen, das unter https://www.nbwm.nl/nl/complaint-procedure.html erläutert wird Der Gerichtsstand für Streitigkeiten, die nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der NBWM beigelegt werden können, ist Amsterdam. 5
6 ALLGEMEINES RISIKO VON WÄHRUNGSTRANSAKTIONEN Die Basisinformationen in diesem Dokument dienen dazu, den Kunden über die Risiken, die mit Währungstransaktionen verbunden sind, aufzuklären. Der Kunde muss sich vor Abschluss eines Geschäfts mit der Art der Transaktion und den damit verbundenen Risiken vertraut machen. Wechselkursrisiko Aufgrund von Wechselkursfluktuationen sind Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen immer Wechselkursrisiken unterworfen. Die Inflationsrate des Landes, die Unterschiede zwischen dem Zinsniveau im Inland und Ausland und die Einschätzung wirtschaftlicher Trends, der politischen Situation und der Sicherheit von Investments sind wesentliche Faktoren, die den Devisenkurs beeinflussen. Zusätzlich können psychologische Faktoren, wie z. B. politische Krisen im Inland, den Wert der inländischen Währung schwächen. Spezielle Risiken für Margin-Produkte Aufgrund der von NBWM benötigten Margin können alle Preisänderungen des zugrunde liegenden Basiswertes zu Verlusten führen, die den Wert der hinterlegten Margin überschreiten. Alle Gewinne oder Verluste in Folge von Fluktuationen beim zugrunde liegenden Basiswert werden auf Risiko des Kunden dem Konto gutgeschrieben oder vom Konto abgezogen. Wenn die hinterlegte Margin überschritten wird, kann NBWM unverzüglich eine oder mehrere offene Positionen des Kunden ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden ganz oder teilweise schließen. NBWM kann die Margin-Anforderungen ohne vorherige Mitteilung anheben. Forex Als Forex-Transaktion wird einer der folgenden zwei Verträge bezeichnet: (i) bei Abschluss eines Kassageschäfts ( Spotgeschäfts ) wird ein Vertrag geschlossen, demzufolge sich beide Parteien mit dem Umtausch eines bestimmten Währungsbetrags innerhalb eines der Zahlungsfrist identischen Zeitraums einverstanden erklären; (ii) ein OTC-Devisenterminkontrakt ( Forward Outright ) bezeichnet einen Vertrag, demzufolge die Parteien den Umtausch eines bestimmten Währungsbetrags in eine Fremdwährung innerhalb einer Frist von mehr als zwei Tagen vereinbaren. Merkmale: Dieser Verträge werden auf dem OTC-Markt abgeschlossen. Der Kunde muss die erforderliche Sicherheitsleistung (Initial Margin) hinterlegen. Die Margin dient als Absicherung gegen mögliche Verluste, die aus der Transaktion resultieren können. Der Vertrag wird automatisch geschlossen, wenn die Verluste die garantierten Beträge überschreiten. Risiken: 1. Wechselkursrisiko: aufgrund von Währungsschwankungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Der Wert der nicht gesicherten Risiken oder Positionen unterliegt starken Schwankungen, die zu hohen Verlusten führen können. 2. Zinsrisiko: dieses Risiko kann durch unterschiedliche Zinssätze zu Wechselkursverzerrungen führen. 3. Kreditrisiko: die Möglichkeit, dass eine der Parteien einer Forex-Transaktion ihre Schulden nicht bedient. Dies kann der Fall sein, wenn ein Finanzinstitut zahlungsunfähig ist. 4. Länderspezifisches Risiko: bezieht sich auf Regierungen, die in Devisen investieren, um den Verkauf ihrer eigenen Währung zu beschränken. Das Risiko bei exotischen Währungen ist höher als bei den Hauptwährungen, für die es keine Handelsbeschränkungen gibt. 5. Risiken, die sich aus der Hebelwirkung ergeben: in diesem Fall sind Transaktionen möglicherweise mit sehr hohen Risiken verbunden. Durch die Nutzung der Hebelwirkung können kleine Wechselkursschwankungen zu hohen Gewinnen oder Verlusten führen. 6
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