Newsletter Nr. 26 vom 30. November 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung

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1 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 1 von 7 Newsletter Nr. 26 vom 30. November 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung Guten Tag, fast drei Jahre gibt es nun mediafon, und für ein öffentlich gefördertes Projekt bedeutet ein solches Alter: Es wird Zeit, auf eigenen Füßen zu stehen. Die (erhebliche) finanzielle Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung läuft Ende Januar aus. Aber mediafon macht weiter: Der ver.di-bundesvorstand hat beschlossen, vom nächsten Jahr an die gesamte Finanzierung für die gewerkschaftliche Selbstständigen-Beratung zu übernehmen - angesichts der bekannten Finanzlage von ver.di nicht eben selbstverständlich. Aber auch dem ver.di-vorstand ist diese Arbeit wichtig, und so gibt es nur zwei kleine Einschränkungen: Zum einen wird es auf Dauer nicht möglich sein, auch Nicht-Mitglieder völlig kostenlos zu beraten. Über vernünftige Wege, einen kleinen Teil der hohen Kosten wieder hereinzukriegen, denken wir derzeit nach. Zum anderen haben wir den Telefonservice kostengünstiger organisieren müssen. Das hat im Augenblick leider zur Folge, dass die Hotline manchmal ein wenig klemmt. Wer warten muss, möge also nicht verzagen: Die eigentliche Beratung bleibt in ihrer gewohnten Qualität zu halten. Und das ist schließlich das Wichtigste, findet Euer mediafon-team newsletter@mediafon.net Inhalt: 1. Rundfunk: 250 Freie bei Protestversammlung im RBB 2. Honorare: Verleger auf der Flucht vor dem Urheberrecht 3. Ich-AG: Förderung und Nebenjob schließen sich nicht aus 4. Urheberrecht: VG Wort verklagt Fujitsu-Siemens 5. Berufsrecht: Bundesrat blockiert Aufhebung des Meisterzwangs 6. Krankenversicherung: Selbstständige und Gesundheitsreform 7. Sozialversicherung: Bemessungsgrenzen für 2004 festgelegt 8. Einkommensteuer 1: Fotografen-Büro nur begrenzt absetzbar 9. Einkommensteuer 2: Entfernungspauschale nur einmal pro Tag 10. Umsatzsteuer: Noch einmal Solisten und Umsatzsteuer 11. Praxistipp: Was tun gegen Ideenklau? 12. Kurze Meldungen: Lehrkräfte, Rundfunkgebühren, Umfrage 13. Veranstaltungen: Ideen, Insolvenz und Bildsprache 14. Nicht vergessen: Termine im Dezember und Januar 15. Newsletter bestellen und abbestellen 16. Impressum

2 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 2 von 7 (1) Rundfunk 250 Freie bei Protestversammlung im RBB (mediafon, 28. November 2003) Mit ihrem Vorhaben, die Fusion von SFB und ORB zum RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) zu einer massiven Verschlechterung der Rechte der Freien zu nutzen, hat sich die RBB-Geschäftsleitung offenbar verrechnet: Aus Protest gegen eine Dienstanweisung, die mit Sperrzeiten und Prognosen verhindern soll, dass Freie neue Rechte beim RBB erwerben, versammelten sich am 27. November 250 Freie aus allen Bereichen des Senders im RBB-Fernsehzentrum. Sie beschlossen vier Forderungen an die Geschäftsleitung und wählten eine offizielle Vertretung und Verhandlungsdelegation. Im Zentrum der Forderungen: Die Dienstanweisung muss weg - statt dessen muss der RBB umgehend Verhandlungen über einen Tarifvertrag für Freie mit ver.di und dem DJV aufnehmen. Weitere Bericht und Dokumente stehen auf bjsfreunde.virtualave.net/onlineprotest/index.php und (2) Honorare Verleger auf der Flucht vor dem Urheberrecht (mediafon, 19. November 2003) Die deutschen Buchverlage sind offenbar nicht bereit, sich ihren Verpflichtungen nach dem neuen Urhebervertragsrecht zu stellen. Nach Auskunft des Börsenvereins des deutschen Buchhandels haben sie ihre beiden Verlegervereinigungen wieder aufgelöst, die sie im letzten Jahr eigens gegründet hatten, um mit dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) und der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ in ver.di) über "gemeinsame Vergütungsregeln" zu verhandeln. Das ist offenkundig ein neuer Trick, um trotz des neuen Gesetzes angemessene Honorare zu verhindern: In den gemeinsamen Vergütungsregeln soll verbindlich festgelegt werden, welche Honorare als angemessen gelten. Nachdem die Verhandlungen darüber nach über einem Jahr gescheitert waren, hat der VdÜ die im Gesetz vorgesehene Schlichtung verlangt. Dafür a- ber fühlen sich die Verleger nicht mehr zuständig: Der Börsenverein habe dafür kein Mandat, argumentieren sie, und die beiden Verlegervereinigungen, die das Mandat hatten, gebe es ja nun leider nicht mehr. Gegen diese offensichtliche Trickserei hat der VdÜ das Kammergericht Berlin angerufen, um eine Schlichtung zu erzwingen. Außerdem wurden die Verlage Random House, Rowohlt und Campus - wie im Gesetz vorgesehen - zu separaten Verhandlungen aufgefordert. Der Börsenverein hat derweil ein "wissenschaftliches" Gutachten vorgelegt, das akribisch ausrechnet, dass - wenn die von VS und VdÜ geforderten Honorare gezahlt werden müssten - 71,7 Prozent der Verlage in die roten Zahlen getrieben würden. Wie man die Forderung des Bundestages erfüllen könnte, Übersetzern endlich angemessene Honorare zu zahlen, wurde in dem Gutachten nicht gefragt. Eine Presseerklärung des VdÜ steht zum Download (pdf) auf /download/vdue_pe_ pdf Eine Verlautbarung des Börsenvereins zum Gutachten findet sich auf

3 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 3 von 7 (3) Existenzgründung Ich-AG-Förderung und Nebenjob schließen sich nicht aus (mediafon, 26. November 2003) Wie die Internetfortbildungseinrichtung meldet, hat die Bundesanstalt für Arbeit in einer Durchführungsanweisung genauere Regeln für Leute aufgestellt, die neben dem Bezug des Existenzgründungszuschusses noch einem festen Job nachgehen wollen. Grundsätzlich ist das erlaubt - etwa um Einkommenslücken auszugleichen, wie sie in der Anlaufphase der Selbstständigkeit leicht entstehen können. Anspruch auf Existenzgründungszuschuss hat jedoch nur, wer für die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche und mehr Zeit als für die Arbeitnehmertätigkeit (Teilzeit- oder Minijob) aufwendet. Und Vorsicht: Wer aus selbstständiger Tätigkeit und dem festen Job mehr als Euro pro Jahr verdient, bekommt im nächsten Jahr den Zuschuss nicht mehr. Der feste Job wird dabei also mitgerechnet! Der vollständige Text von akademie.de steht auf (4) Urheberrecht VG Wort verklagt Fujitsu Siemens (mediafon, 14. November 2003) Da die Computerindustrie sich immer noch weigert, eine Urheberrechtsabgabe auf PCs zu zahlen, hat die Verwertungsgesellschaft Wort jetzt stellvertretend für die Gesamtbranche Fujitsu Siemens verklagt, für jeden verkauften PC eine Urheberrechtsabgabe von 30 Euro zu zahlen. Nach dem Urheberrechtsgesetz werden mit solchen Abgaben private Kopien abgegolten, die mit dem PC hergestellt werden dürfen. Der Branchenverband BITKOM lehnt die Abgabe ab, da PCs keine Vervielfältigungsgeräte seien und da zudem eine Einzelabrechnung per Digital-Rights-Management gerechter sei. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes, nach der eine solche Abgabe (allerdings nur in Höhe von 12 Euro) zu zahlen ist, hat die BITKOM Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. (5) Fotografie und Kunsthandwerk Bundesrat blockiert Aufhebung des Meisterzwangs (mediafon, 28. November 2003) Die Aufhebung des Meisterzwangs für Handwerker wie Fotografinnen und Goldschmiede ist nun auch im großen Topf des Vermittlungsausschusses gelandet. Nachdem der Bundestag am 27. November die entsprechende Lockerung der Handwerksordnung beschlossen hatte, lehnte der Bundesrat das Gesetz einen Tag später ab und überwies es an den Vermittlungsausschuss. Mit diesem Gesetz will die rot-grüne Koalition den unsäglichen Zustand beenden, dass kein Handwerker selbstständig arbeiten darf, wenn er nicht den Meisterbrief hat. Dieser "Meisterzwang" soll künftig auf wenige gefahrgeneigte Handwerke beschränkt bleiben. Zu den "zulassungsfreien" Handwerken, für die man sich künftig nur noch bei Handwerkskammer anzumelden braucht, gehören auch Stukkateure, Gold- und Silberschmiede, Holzbildhauer, Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer), Holzspielzeugmacher, Fotografen, Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker, Siebdrucker, Keramiker und diverse Instrumentenbauer. Außerdem soll es auch in zulassungspflichtigen Handwerken wie Elektrotechnik erlaubt werden, bestimmte einfache Arbeiten ohne Meisterbrief selbstständig auszuüben - womit dann auch Com-

4 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 4 von 7 puternotdienste den Schraubenzieher in die Hand nehmen dürften, ohne Angst vor der Handwerkskammer haben zu müssen. Das beschlossene Gesetz zum Download steht auf Die Handwerksordnung in der alten Fassung, ohne die das neue Gesetz nicht zu verstehen ist, steht auf Ein mediafon-text zur alten Gesetzeslage steht auf /recht_recht.php3#3cbd9e18b0350 (6) Krankenversicherung Was bedeutet die Gesundheitsreform für Selbstständige? (mediafon, 2. November 2003) Das Gesundheitsreformgesetz, das nach der Verabschiedung durch den Bundesrat am 17. Oktober in Kraft getreten ist, betrifft auch gesetzlich versicherte Selbstständige. Die Sonderregelungen der Künstlersozialversicherung blieben jedoch unverändert; für freiwillig, also nicht über die KSK versicherte Selbstständige können die Krankenkassen künftig Sondertarife mit Selbstbehalt und/oder Beitragsrückerstattung anbieten. Ansonsten gelten dieselben Änderungen wie für pflichtversicherte Arbeitnehmer, vor allem: Neue Zuzahlungsregeln: 10 Euro Praxisgebühr pro Arzt und Quartal (Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen und Überweisung durch den Hausarzt), 10% Zuzahlung bei Arzneimitteln (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Packung), 10 Euro Zuzahlung pro Krankenhaustag (höchstens 280 Euro pro Jahr). Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr von den Kassen gezahlt. Begrenzung der Zuzahlungen auf 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1% - eine vollständige Befreiung gibt es nicht mehr. "Gesundheitsbewusstes Verhalten" können die Kassen mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Versicherung für Zahnersatz müssen die Versicherten ab allein tragen. Der Kassenzuschuss bleibt im Prinzip unverändert, wird aber als Festzuschuss von fiktiven Regelkosten berechnet. Den doppelten (in der Regel kostendeckenden) Zuschuss bekommt, wer weniger als 40% der Bezugsgröße verdient - das sind derzeit weniger als Euro im Jahr. Für den ersten im Haushalt der Versicherten lebenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 15, für jeden weiteren um 10 Prozent. Den Beitrag für das Krankengeld (0,5% vom Bruttoeinkommen) müssen die Versicherten ab allein tragen - auch dafür gibt es also keinen KSK-Zuschuss mehr. Entbindungsgeld, Zuschüsse für Brillen und einige weitere Leistungen werden gestrichen. (7) Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen für 2004 festgelegt (mediafon, 11. November 2003) Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen für die gesetzliche Sozialversicherung für das Jahr 2004 festgelegt. Danach beträgt das Mindesteinkommen für die Versicherung über die Künstlersozialkasse monatlich mehr als 325 bzw im Jahr, das bei einer Krankenversicherung über die KSK erlaubte Höchsteinkommen aus einer nichtkünstlerischen Nebentätigkeit 400 im Monat bzw im Jahr, die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich 3.487,50 im Monat bzw im Jahr,

5 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 5 von 7 die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung / im Monat bzw / im Jahr. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich befreien lassen, wer als Arbeitnehmer mehr als 3.862,50 im Monat ( im Jahr) verdient, über die KSK versichert ist und dort von Einkünfte von insgesamt mindestens gemeldet hat. Bei den derzeitigen Beitragssätzen (Rentenversicherung 19.5%, Krankenversicherung durchschnittlich 14,3%, Pflegeversicherung 1,7%) ergibt sich daraus bei Versicherung über die KSK ein Mindestbeitrag von 63,89 und ein Höchstbeitrag von 781,13 / 703,13 im Monat. (8) Einkommensteuer 1 Fotografen-Arbeitszimmer nur begrenzt absetzbar (mediafon, 15. November 2003) Die Ungerechtigkeit bleibt: Während freie Fotografen die Kosten für einen Arbeitsraum außerhalb der eigenen Wohnung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können, dürfen sie für ein Büro in der eigenen Wohnung höchstens Euro im Jahr abziehen - auch wenn sie es für ihren Beruf brauchen und ausschließlich beruflich nutzen. Diese Rechtsauffassung hat nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. In einem Urteil vom begründet der BFH dies damit, dass das Einkommensteuergesetz den vollen Kostenabzug nur erlaube, wenn das häusliche Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" bilde. Das aber sei bei Bildjournalisten nicht der Fall, da der prägende Teil ihrer Berufstätigkeit, nämlich das Fotografieren, sich außerhalb abspiele. Somit falle ihr häusliches Arbeitszimmer unter die Abzugsgrenze von Euro. Die gleiche Beschränkung gilt nach diesem Urteil auch für Architekten, sofern zu ihren Aufgaben die Bauleitung gehört - nicht aber für Schriftstellerinnen, da diese den prägenden Teil ihrer Tätigkeit, nämlich das Schreiben, im Arbeitszimmer ausübten. Wohlgemerkt: Diese Regel gilt nicht für Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung (z.b. in der Nachbarwohnung), und auch nicht für Arbeitsräume wie Dunkelkammer oder Fotostudio: Da bei solchen Räumen eine private Mitnutzung so gut wie ausgeschlossen ist, gelten ihre Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben, auch wenn sie in der eigenen Wohnung liegen. (Aktenzeichen: IV R 34/02) Das Urteil im Volltext steht auf /4R3402.html Ein ausführliches mediafon-papier zum Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steht auf /seite.php3?name=recht+%26+steuern@arbeitszimmer (9) Einkommensteuer 2 Entfernungspauschale nur einmal pro Tag (mediafon, 3. November 2003) Wer mehrmals am Tag zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte hin und her fährt, darf in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale von 36 bzw. 40 Cent pro Entfernungskilometer trotzdem nur einmal pro Arbeitsag geltend machen. Das gilt sogar dann, wenn die Mehrfachfahrten wegen besonderer Arbeitzeiten zwingend sind. Mit diesem Urteil wies der Bundesfinanzhof am 11. September die Klage eines Opernchorsängers zurück, dessen normaler Arbeitstag aus Probe am Vormittag, fünf Stunden Pause und Aufführung am Abend besteht. Auch er muss sich mit der einfachen Pauschale begnügen, da sie ausdrücklich unabhängig von den tatsächlichen Kosten gelte. Das sei auch nicht verfas-

6 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 6 von 7 sungswidrig, heißt es in dem Urteil lakonisch weiter, da der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, "allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen" (Aktenzeichen VI B 101/03). Wer als Selbstständiger seinen Pkw als Dienstwagen führt, muss den Kostenanteil für die zweite Fahrt als Betriebseinnahme verbuchen. Das Urteil im Volltext steht auf /6B10103.html (10) Umsatzsteuer Noch einmal Solisten und Umsatzsteuer (mediafon, 5. November 2003) Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Frühjahr bereits festgestellt hatte, dass Solisten unter denselben Bedingungen wie Musikgruppen von der Umsatzsteuer befreit werden müssen (siehe mediafon-newsletter 24), hat er am in einem weiteren Urteil entschieden, dass Solisten und Musikgruppen auch beim reduzierten Steuersatz gleich behandelt werden müssen. Nach der bisherigen deutschen Rechtsprechung galt der ermäßigte Steuersatz von 7% nur für Musikgruppen sowie für Solisten, die selber als Veranstalter auftreten. Solisten dagegen, die von einem Veranstalter engagiert werden, mussten bisher den vollen Mehrwertsteuersatz von 16% berechnen. Mit dieser Ungleichbehandlung verstoße die Bundesrepublik gegen Gemeinschaftsrecht, urteilte nun der EuGH. Obwohl das Urteil nicht festlegt, in welcher Weise die Gleichbehandlung zu erfolgen hat, dürfte klar sein, dass damit künftig auch alle Musiksolisten, sofern sie nicht komplett von der Umsatzsteuer befreit sind, den ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen - egal ob sie auf eigene Rechnung oder für einen Veranstalter auftreten. Aus der Gesetzeslogik ergibt sich außerdem, dass der ermäßigte Steuersatz damit auch für darstellende Künstler gilt, die im Bereich Theater, Kleinkunst und Variété solo auftreten (Aktenzeichen C-109/02). Das Urteil steht im Volltext auf europa.eu.int/jurisp/cgibin/gettext.pl?lang=de&num= c &doc=t&ouvert=t&seance=arret&where=() Ein ausführliches mediafon-papier zur Umsatzsteuerbefreiung für Musik und Theater steht auf /seite.php3?name=recht+%26+steuern@u_steuer_musik (11) Praxistipp Was tun gegen Ideenklau? (mediafon, 29. November 2003) Besonders unter Berufsanfängern ist die Angst sehr verbreitet: Man bietet einem Verlag die Idee zu einer Reportage an, der Verlag lehnt dankend ab, und trotzdem findet man diese Reportage wenig später im Blatt - realisiert von einem anderen Autor. So etwas kommt vor. Selten zwar, aber es passiert. Und das Dumme ist: Gegen solchen I- deenklau gibt es grundsätzlich keinen Schutz. Zwar sind alle schöpferischen Werke nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt - aber dieser Schutz bezieht sich eben nur auf fertige Werke, auf die Formulierungen und den Aufbau des Artikels, auf den Plot eines Films, die Charaktere einer Comic-Serie. Bloße Ideen und reine Fakten dagegen sind nicht geschützt und auch nicht schützbar. Was man trotzdem tun kann, um die Gefahr des Ideenklaus zu verkleinern, steht in einem Papier von mediafon-berater Goetz Buchholz auf /seite.php3?name=recht+%26+steuern@ideenklau

7 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 7 von 7 (12) Kurzmeldungen Lehrkräfte, Rundfunkgebühren, Umfrage GEW-Ratgeber für freie Lehrkräfte nicht mehr kostenlos: Wegen der Flut von Bestellungen, die die Meldung zum GEW-Ratgeber "Angestellt oder frei - Ratgeber für Beschäftigte an privaten Bildungs- und Erziehungseinrichtungen" im letzten mediafon-newsletter ausgelöst hat, kann die GEW den Ratgeber leider nicht mehr kostenlos an alle abgeben. Bestellungen bitte künftig über die GEW-Landesverbände ( wo auch die Konditionen zu erfahren sind. (Bei der GEW Hamburg kostet der Ratgeber für Nicht-Mitglieder 2,50.) Fernseher und Videorecorder im Büro - zweimal Rundfunkgebühr! Als Ergänzung zur Rundfunkgebühren-Meldung im letzten Newsletter sei darauf hingewiesen, dass Rundfunkgebühren für jedes einzelne beruflich genutzte Gerät anfallen. Wer also im Büro einen Fernseher und einen Videorecorder mit eigenem Empfangsteil (oder zwei Radios) stehen hat, muss beide anmelden und zahlt die doppelte Gebühr! Im privaten Bereich kostet das Zweitund Drittgerät dagegen nichts. Die vollständige Meldung steht auf /aktuelles.php3#3fa28a5409da0 Umfrage zur Münchener New-Media-Branche: Mit einer Online-Befragung wollen die Stadt München und andere die Chancen und Risiken neuer Beschäftigungsformen in der New-Media--Branche für die Region München analysieren. Selbstständige und freie Mitarbeiter können ihre Erfahrungen über den Online-Fragebogen auf weitergeben. Dort werden auch die Ergebnisse ab April 2004 online bereitstehen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nach Angaben der Umfragenden rund 10 Minuten. Die Auswertung erfolgt anonym. (13) Veranstaltungen: Ideen, Insolvenz und Bildsprache mediafon sammelt und publiziert auf seiner Website Hinweise auf Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Diskussionsrunden, Stammtische, Kongresse... (...) Wer selbst Veranstaltungen für diesen Terminkalender vorschlagen will, kann dies tun auf /termine_vorschlagen.php3 (14) Termine im Dezember und Januar (...) (15) Newsletter bestellen, abbestellen und ändern Der mediafon Newsletter kann im Internet abonniert und abbestellt werden: /newsletter.php3 Wer nur seine Mail-Adresse für den Newsletter ändern möchte: Bitte auf /newsletter.php3 den Newsletter unter der alten Adresse ab- und unter der neuen neu bestellen. So einfach geht das! Alte Newsletter werden als PDF-Datei regelmäßig im Bereich "Download" archiviert.

8 mediafon-newsletter vom 30. November 03 Seite 8 von 7 (16) Impressum Wir freuen uns über jede Art von Hinweisen und Links auf den Newsletter oder auf einzelne Artikel. Wer allerdings komplette Artikel aus den Newsletter verbreiten will, muss uns unbedingt vorher fragen. Sonst wäre das nämlich eine Urheberrechtsverletzung - selbst wenn der Artikel "nur" in Mailinglisten oder Foren verbreitet wird. Zur Erstellung des Newsletters und zur Aktualisierung des Web-Angebots von mediafon können alle Leserinnen und Leser beitragen. Anregungen für Meldungen nehmen wir gerne entgegen unter newsletter@mediafon.net. Der Newsletter wird herausgegeben von: mediafon / ver.di Ressort 5 Potsdamer Platz Berlin Tel Fax: Redaktion: Goetz Buchholz V.i.S.d.P.: Gunter Haake newsletter@mediafon.net. Abo-Zahl: mediafon ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ( und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ( gefördert.

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