Deutsche Bank Aktiengesellschaft

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1 [Unverbindliche Übersetzung aus dem Englischen*] Basisprospekt 29. Juni 2012 Deutsche Bank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main) Euro Debt Issuance Programme Im Rahmen des Euro Debt Issuance Programme (das Programm ) kann die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (die Emittentin ) zu gegebener Zeit Anleihen ( Anleihen ), Zertifikate ( Zertifikate ) und Pfandbriefe ( Pfandbriefe und zusammen mit Anleihen und Zertifikaten Schuldverschreibungen ) auf nachrangiger oder nicht nachrangiger Basis begeben. Die Schuldverschreibungen können auf jede zwischen der Emittentin und dem jeweiligen Platzeur (wie nachstehend definiert) vereinbarte Währung lauten (bzw., bei Zertifikaten ohne Nennbetrag, in jeder zwischen der Emittentin und dem jeweiligen Platzeur vereinbarten Währung zahlbar sein). Bei der Luxemburger Börse wurde beantragt, die im Rahmen des Programms begebenen Schuldverschreibungen zum Handel am geregelten Markt der Luxemburger Börse zuzulassen und im Amtlichen Handel der Luxemburger Börse zu notieren. Der geregelte Markt der Luxemburger Börse ist ein geregelter Markt im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) (Richtlinie 2004/39/EG). Die Schuldverschreibungen können gegebenenfalls auch an anderen oder zusätzlichen zwischen der Emittentin und dem betreffenden Platzeur für jede Serie vereinbarten Börsen oder Märkten, einschließlich der Frankfurter Wertpapierbörse oder der SIX Swiss Exchange, zum Handel zugelassen bzw. notiert werden. Es können auch Schuldverschreibungen begeben werden, die weder zum Handel an irgendeinem Markt zugelassen noch börsennotiert sind. Dieser Basisprospekt wurde von der Luxemburger Finanz- und Börsenaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier - CSSF ) als der zuständigen Behörde gemäß dem Luxemburger Gesetz vom 10. Juli 2005 (das Gesetz ) über Wertpapierprospekte, durch welches die Richtlinie 2003/71/EG (die Prospektrichtlinie ) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in Luxemburg umgesetzt wurde, gebilligt. Die CSSF übernimmt keine Verantwortung für die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der nach diesem Prospekt vorgesehenen Transaktionen oder für die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit der Emittentin gemäß Art. 7 Abs. 7 des Gesetzes. Die Emittentin hat die CSSF ferner gebeten, den zuständigen Behörden in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland eine Notifizierung (eine Notifizierung ) zukommen zu lassen, die bestätigt, dass dieser Basisprospekt im Einklang mit dem Luxemburger Gesetz über Wertpapierprospekte erstellt wurde. Die Emittentin kann die CSSF um Übermittlung einer Notifizierung an zuständige Behörden in weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums bitten. Arrangeur Deutsche Bank Dieses Dokument stellt einen Basisprospekt gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Prospektrichtlinie dar. Dieser Basisprospekt (der Prospekt ) wird in elektronischer Form auf der Internetseite der Luxemburger Börse ( und auf der Internetseite der Emittentin ( veröffentlicht. Dieser Prospekt ersetzt in seiner Gesamtheit den Basisprospekt vom 13. April * Dieses Dokument ist eine Übersetzung eines englischsprachigen Dokuments ins Deutsche. Es wurde angemessene Sorgfalt aufgewandt, um die Richtigkeit der Übersetzung sicherzustellen. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung übernommen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Begriffe und rechtliche Konzepte in einer Sprache nicht immer ihre genaue Entsprechung in der anderen Sprache finden.

2 VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (die Verantwortliche Person und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen Deutsche Bank ) mit Sitz in Frankfurt am Main ist allein verantwortlich für die in diesem Prospekt gemachten Angaben. Die Emittentin erklärt hiermit, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospekts wahrscheinlich verändern können. WICHTIGE HINWEISE Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthalten gegebenenfalls Informationen über zugrunde liegende Aktien, Indizes, Inflationsindizes, Währungen, Rohstoffe, Fondsanteile, Kreditrisiken oder sonstige Werte (jeweils ein Basiswert ), auf die die betreffenden Schuldverschreibungen Bezug nehmen und die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen dargestellt sind. Soweit in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stellen darin enthaltene Informationen über einen Basiswert jedoch lediglich Auszüge aus Finanz- oder sonstigen Informationen oder Zusammenfassungen solcher Informationen dar, die zu diesem Basiswert veröffentlicht wurden. Soweit nicht in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bestätigt die Emittentin, dass diese Auszüge oder Zusammenfassungen richtig wiedergegeben sind und nach ihrer Kenntnis und den ihr auf der Grundlage der zu diesem Basiswert veröffentlichten Informationen keine Tatsachen ausgelassen wurden, durch die diese Informationen unrichtig oder irreführend werden würden. Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen sind am Sitz der Emittentin und den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich (wobei jedoch die Endgültigen Bedingungen für Schuldverschreibungen, die weder zum Handel an einem geregelten Markt im Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR ) zugelassen sind, noch unter Bedingungen im EWR angeboten werden, die die Veröffentlichung eines Prospekts nach Maßgabe der Prospektrichtlinie erfordern, nur von den Gläubigern dieser Schuldverschreibungen eingesehen werden können, wobei ein Gläubiger der Emittentin und der Zahlstelle sowohl seine Inhaberschaft als auch seine Identität in zufrieden stellender Weise nachweisen muss). Bei Schuldverschreibungen, die (i) zum Handel an der Luxemburger Börse zugelassen und im Amtlichen Handel der Luxemburger Börse notiert werden sollen oder in einem anderen EWR-Mitgliedstaat öffentlich angeboten werden sollen, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen auf der Internetseite der Luxemburger Börse ( veröffentlicht, (ii) zur Notierung bzw. zum Handel an der italienischen Börse zugelassen werden sollen, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen auf der Internetseite der italienischen Börse ( veröffentlicht, (iii) zum Handel am geregelten Markt der Euronext Lissabon zugelassen oder in Portugal öffentlich angeboten werden sollen, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen zusammen mit einer Kopie dieses Basisprospekts (sofern dies nach den gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften Portugals erforderlich ist) auf der Internetseite der portugiesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) ( veröffentlicht, und (iv) zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse bzw. dem AIAF zugelassen werden sollen, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen auf der Internetseite der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) ( (zusammen mit einer Kopie dieses Basisprospekts) veröffentlicht; dies gilt jedoch jeweils nur so lange, wie die betreffende Notierung bzw. Zulassung zum Handel aufrecht erhalten bleibt und die Regeln der maßgeblichen Börse bzw. die gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften Luxemburgs, Italiens, Portugals bzw. Spaniens dies verlangen. Bei Schuldverschreibungen, die zum Handel an einer anderen Börse zugelassen sind oder im amtlichen Handel einer anderen Börse notiert werden, erfolgt die Veröffentlichung der jeweiligen Endgültigen Bedingungen nach Maßgabe der Veröffentlichungsvorschriften, die in den Regeln der betreffenden anderen Börse festgelegt sind. Dieser Prospekt ist zusammen mit etwaigen Nachträgen und sonstigen durch Verweis einbezogenen Dokumenten (siehe Durch Verweis Einbezogene Dokumente ) zu lesen und zu verstehen. Nur die Zusammenschau dieses Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge und sämtlicher durch Verweis 2

3 einbezogener Dokumente) und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen bietet vollständige Informationen über die Emittentin und die im Rahmen des Programms begebenen Schuldverschreibungen. Niemand ist befugt, im Zusammenhang mit dem Programm oder der Begebung und dem Verkauf der Schuldverschreibungen Angaben zu machen oder Zusicherungen abzugeben, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind; soweit solche Angaben gemacht bzw. Zusicherungen abgegeben werden, dürfen diese nicht als von der Deutschen Bank genehmigte Angaben oder Zusicherungen angesehen werden. Unter keinen Umständen darf aufgrund der Aushändigung dieses Prospekts oder aufgrund eines Verkaufs auf Grundlage dieses Prospekts gefolgert werden, dass zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung dieses Prospekts die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen richtig sind. Weder dieser Prospekt noch irgendwelche sonstigen im Zusammenhang mit dem Programm oder den Schuldverschreibungen übermittelten Informationen sind (i) als Grundlage für eine Bonitätsprüfung oder sonstige Bewertung oder (ii) als eine an die Empfänger dieses Prospekts oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Programm oder den Schuldverschreibungen übermittelter Informationen gerichtete Empfehlung der Emittentin oder eines Platzeurs zum Kauf der Schuldverschreibungen zu verstehen. Interessierte Anleger sollten eine eigene unabhängige Prüfung der Finanz- und Ertragslage sowie eine eigene Bewertung der Kreditwürdigkeit der Emittentin vornehmen. Weder dieser Prospekt noch irgendwelche sonstigen im Zusammenhang mit dem Programm oder der Begebung der Schuldverschreibungen übermittelten Informationen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung durch die oder im Namen der Emittentin oder eines Platzeurs zur Zeichnung oder zum Erwerb von Schuldverschreibungen dar. Dieser Prospekt ist vom Tag seiner Veröffentlichung an zwölf Monate lang gültig. In diesem Prospekt und seinen etwaigen Nachträgen sowie in den Endgültigen Bedingungen wird der Stand zum jeweiligen Tag seiner bzw. ihrer Veröffentlichung festgehalten. Weder aufgrund der Aushändigung dieses Prospekts noch aufgrund des Angebots, des Verkaufs oder der Lieferung von Schuldverschreibungen ist unter irgendwelchen Umständen abzuleiten, dass die in den dazugehörigen Dokumenten enthaltenen Informationen nach dem Tag der Veröffentlichung dieses Prospekts richtig und vollständig sind oder dass seit diesem Tag keine nachteilige Änderung der Vermögenslage der Emittentin eingetreten ist oder dass etwaige sonstige im Zusammenhang mit dem Programm übermittelten Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Datum ihrer Übermittlung oder nach dem Datum, das in dem die betreffenden Informationen enthaltenden Dokument angegebenen ist (falls dieses nicht mit dem Datum der Übermittlung übereinstimmt), richtig sind. Die Emittentin hat sich gegenüber jedem Platzeur zur Änderung oder Ergänzung dieses Prospekts oder zur Veröffentlichung eines neuen Prospekts verpflichtet, falls die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen in einer wesentlichen Hinsicht unrichtig oder unvollständig werden. Ferner hat sich die Emittentin gegenüber den Platzeuren verpflichtet, einen Nachtrag zu diesem Prospekt zu erstellen, falls sich irgendwelche wesentlichen neuen Tatsachen, wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten in Bezug auf die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen, die sich auf die Bewertung der Schuldverschreibungen auswirken können, zwischen dem Zeitpunkt der Billigung dieses Prospekts und dem Ende der Zeichnungsfrist einer Tranche öffentlich angebotener Schuldverschreibungen bzw. dem Zeitpunkt, zu dem eine Tranche von Schuldverschreibungen erstmals am geregelten Markt gehandelt wird, ergeben oder während dieses Zeitraums festgestellt werden. Dieser Prospekt stellt in Ländern, in denen ein Angebot an bestimmte Personen zum Verkauf von Schuldverschreibungen oder die Aufforderung, ein Angebot für den Ankauf von Schuldverschreibungen abzugeben, nicht zulässig ist, kein solches Verkaufsangebot bzw. Aufforderung zur Abgabe eines Ankaufsangebots dar. Die Verteilung dieses Prospekts und das Angebot oder der Verkauf von Schuldverschreibungen können in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Emittentin und die Platzeure geben keine Zusicherung dahingehend ab, dass dieser Prospekt in irgendeinem dieser Länder in Übereinstimmung mit den geltenden Registrierungs- oder sonstigen Vorschriften oder aufgrund einer in diesen Vorschriften vorgesehenen Befreiung rechtmäßig verteilt werden darf oder dass die Schuldverschreibungen in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften oder aufgrund einer in diesen Vorschriften vorgesehenen Befreiung rechtmäßig angeboten werden dürfen, und sie übernehmen keine Verantwortung hinsichtlich einer Erleichterung einer solchen Verteilung oder eines 3

4 solchen Angebots. Insbesondere haben die Emittentin oder die Platzeure keine Maßnahmen vorgenommen, aufgrund derer ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen in einem anderen Land als den Mitgliedstaaten des EWR, welche die Prospektrichtlinie bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Prospekts umgesetzt haben, oder die Verteilung dieses Prospekts in einem Land zulässig wäre, in dem bestimmte Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Dementsprechend dürfen Schuldverschreibungen in einem Land nur dann mittelbar oder unmittelbar angeboten oder verkauft werden und dürfen dieser Prospekt oder Werbematerialien oder sonstige Angebotsunterlagen in einem Land nur dann verteilt oder veröffentlicht werden, wenn dies unter Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Vorschriften erfolgt. Personen, die in den Besitz dieses Prospekts oder von Schuldverschreibungen gelangen, müssen sich selbst über die für die Verteilung dieses Prospekts und das Angebot und den Verkauf der Schuldverschreibungen geltenden Beschränkung informieren und diese beachten. Beschränkungen hinsichtlich der Verteilung dieses Prospekts und des Angebots oder des Verkaufs von Schuldverschreibungen bestehen insbesondere in den Vereinigten Staaten, im EWR (insbesondere im Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und in den Niederlanden), in Australien, Hongkong, Japan und der Schweiz (siehe Übertragungs- und Verkaufsbeschränkungen auf Seite 346 ff. 1 ). Anleger müssen sich bei einer Anlageentscheidung auf ihre eigene Beurteilung der Emittentin und der Bedingungen der angebotenen Schuldverschreibungen, einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken, stützen. Weder die US-Börsenaufsichtsbehörde (United States Securities and Exchange Commission) noch eine andere Wertpapier- oder sonstige Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten haben die Schuldverschreibungen genehmigt oder abgelehnt oder diesen Prospekt gebilligt oder die Richtigkeit oder die Angemessenheit der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen bestätigt. Jedwede anders lautenden Zusicherungen sind rechtswidrig. Insbesondere wurden und werden die Schuldverschreibungen nicht nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (United States Securities Act of 1933) in der geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz ) registriert und dürfen außer im Fall einer Registrierung gemäß dem US-Wertpapiergesetz oder im Rahmen einer Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des US-Wertpapiergesetzes weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Personen oder Personen, die die Schuldverschreibungen für Rechnung oder zugunsten von US-Personen erwerben würden, angeboten oder verkauft werden. Der Abschnitt Beschreibung der Schuldverschreibungen Form der Schuldverschreibungen enthält eine Beschreibung der Art und Weise, in der die Schuldverschreibungen begeben werden. Namensschuldverschreibungen (registered securities) unterliegen bestimmten Übertragungsbeschränkungen (siehe Übertragungs- und Verkaufsbeschränkungen ). Namensschuldverschreibungen (registered securities) können in den Vereinigten Staaten nur an QIBs (wie im Abschnitt Beschreibung der Schuldverschreibungen Form der Schuldverschreibungen definiert) im Rahmen von Transaktionen, die von einer Registrierung nach dem US-Wertpapiergesetz befreit sind, angeboten oder verkauft werden (siehe nachfolgend unter Angaben in Bezug auf die Vereinigten Staaten ). Der Handel mit den Schuldverschreibungen wurde von der US-Aufsichtsbehörde für den Handel mit Futures und Optionen (Commodity Futures Trading Commission (die CFTC )) gemäß dem US- Warenbörsengesetz (United States Commodity Exchange Act) in seiner aktuellen Fassung (das CEA ) nicht genehmigt. Dieser Prospekt ist in englischer Sprache erstellt. Eine gesonderte deutsche Übersetzung dieses Prospekts (mit Ausnahme der Abschnitte Terms and Conditions, Credit Linked Securities Supplement for English law governed Securities, Credit Linked Securities Supplement for Portuguese and Spanish law governed Securities, Registered Securities Supplement, Italian Securities Supplement, Portuguese Securities Supplement und Spanish Securities Supplement, die nur in englischer Sprache vorliegen) ist bei den bezeichneten Geschäftsstellen der Zahlstellen erhältlich. In Bezug auf die Begebung von im Rahmen des Programms begebenen Tranchen von Schuldverschreibungen kann der deutsche Text der Emissionsbedingungen bindend und maßgeblich sein, soweit dies in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben ist. Dieser Prospekt kann von den Platzeuren und/oder weiteren Finanzvermittlern (financial intermediaries) für künftige Angebote nur insoweit und für den Zeitraum verwendet werden, wie jeweils in den Endgültigen 1 Seite 612 ff. im englischsprachigen Originalprospekt. 4

5 Bedingungen für die betreffende Tranche von Schuldverschreibungen angegeben. Weder dieser Prospekt noch irgendwelche Endgültigen Bedingungen dürfen in Ländern, in denen solche Angebote oder Aufforderungen nicht gestattet sind, und gegenüber Personen, gegenüber denen solche Angebote oder Aufforderungen nicht gestattet sind, für die Zwecke eines Angebots oder einer Aufforderung verwendet werden. Weder dieser Prospekt noch irgendwelche Endgültigen Bedingungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Schuldverschreibungen dar. Zudem sind weder der Prospekt noch irgendwelche Endgültigen Bedingungen als Empfehlung oder Meinungsäußerung (oder als Bericht über eine Empfehlung oder Meinungsäußerung) der Deutschen Bank oder eines oder mehrerer Platzeure an einen Empfänger dieses Prospekts oder jedweder Endgültiger Bedingungen zu verstehen, Schuldverschreibungen zu zeichnen oder zu kaufen. Es wird bei jedem Empfänger dieses Prospekts oder jedweden Endgültiger Bedingungen davon ausgegangen, dass er eine eigene Bewertung der finanziellen und sonstigen Lage der Emittentin vorgenommen hat. Weder die Platzeure noch die Emittentin geben gegenüber einem Erwerber von Schuldverschreibungen irgendwelche Zusicherungen hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit einer Anlage in die Schuldverschreibungen nach den jeweils einschlägigen Gesetzen ab. Jeder Erwerber von Schuldverschreibungen sollte in der Lage sein, die mit einer Anlage in die Schuldverschreibungen verbundenen wirtschaftlichen Risiken über einen unbestimmten Zeitraum zu tragen. Zum Datum dieses Prospekts nimmt die Emittentin ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen in verschiedenen Ländern vor, in denen eine Notifizierung an die zuständigen Behörden übermittelt wurde. Jeder Anleger im Rahmen eines solchen öffentlichen Angebots wird darauf hingewiesen, dass er, falls er vor dem Tag der Veröffentlichung dieses Basisprospekts die Annahme eines solchen Angebots erklärt hat, berechtigt ist, diese innerhalb von mindestens zwei Arbeitstagen nach dem Tag der Veröffentlichung zu widerrufen. ANGABEN IN BEZUG AUF DIE VEREINIGTEN STAATEN Dieser Prospekt wird in den Vereinigten Staaten einer begrenzten Anzahl von QIBs (wie im Abschnitt Beschreibung der Schuldverschreibungen Form der Schuldverschreibungen definiert) ausschließlich zur Verwendung als Informationsmaterial im Zusammenhang mit der Prüfung eines Erwerbs von Schuldverschreibungen vertraulich zur Verfügung gestellt. Seine Verwendung zur irgendwelchen anderen Zwecken in den Vereinigten Staaten ist nicht gestattet. Der Prospekt darf weder ganz noch teilweise kopiert oder vervielfältigt werden, und der Prospekt oder sein Inhalt darf nur an die potenziellen Anleger, denen er ursprünglich zur Verfügung gestellt wurde, verteilt werden bzw. nur gegenüber diesen potenziellen Anlegern offen gelegt werden. Namensschuldverschreibungen (registered securities) dürfen in den Vereinigten Staaten nur im Rahmen von Transaktionen, die von einer Registrierung nach dem US-Wertpapiergesetz befreit sind, an QIBs angeboten oder verkauft werden. Jeder US-Käufer von Namensschuldverschreibungen (registered securities) wird hiermit darauf hingewiesen, dass das Angebot und der Verkauf von Namensschuldverschreibungen (registered securities) an ihn unter Umständen aufgrund einer in Rule 144A des US-Wertpapiergesetzes ( Rule 144A ) vorgesehenen Befreiung von den Registrierungsvorschriften des US-Wertpapiergesetzes erfolgt. Jeder Erwerber oder Gläubiger der Schuldverschreibungen, die durch eine Rule 144A Globalurkunde (wie im nachstehenden Abschnitt Namensschuldverschreibungen definiert) verbrieft sind oder die als Namensschuldverschreibungen (registered securities) im Austausch oder als Ersatz für eine solche Globalurkunde ausgegeben werden (zusammen mit Hinweistext versehene Schuldverschreibungen (Legended Securities)) wird bei Annahme oder Erwerb solcher mit Hinweistext versehener Schuldverschreibungen mit Übertragungsbeschränkung so betrachtet, als habe er bestimmte Zusicherungen abgegeben und Vereinbarungen getroffen, mit denen ein Weiterverkauf dieser Schuldverschreibungen - wie im Abschnitt Übertragungs- und Verkaufsbeschränkungen angegeben - beschränkt werden soll. Soweit nicht etwas anderes angegeben ist, haben die in diesem Absatz 5

6 verwendeten Begriffe die ihnen in dem Abschnitt Beschreibung der Schuldverschreibungen Form der Schuldverschreibungen zugewiesene Bedeutung. Die auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen unterliegen den Erfordernissen des US- Steuerrechts und dürfen weder in den Vereinigten Staaten von Amerika (die Vereinigten Staaten ) oder ihren Besitzungen noch US-Personen (United States persons) angeboten, verkauft oder geliefert werden; mit Ausnahme bestimmter, nach den US Treasury regulations erlaubter Transaktionen. In diesem Absatz verwendete Begriffe haben die ihnen im US-Bundessteuergesetz (U.S. Internal Revenue Code) von 1986 und den auf dessen Grundlage erlassenen Treasury regulations zugewiesene Bedeutung. HINWEIS AN EINWOHNER DES US-BUNDESSTAATS NEW HAMPSHIRE WEDER DIE TATSACHE, DASS EIN ANTRAG AUF REGISTRIERUNG ODER EIN ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS GEMÄSS CHAPTER 421-B DES GESETZES DES US- BUNDESSTAATS NEW HAMPSHIRE IN SEINER GELTENDEN FASSUNG BEIM US-BUNDESSTAAT NEW HAMPSHIRE GESTELLT WURDE, NOCH DIE TATSACHE, DASS EINE SCHULDVERSCHREIBUNG TATSÄCHLICH IM US-BUNDESSTAAT NEW HAMPSHIRE REGISTRIERT IST ODER EINER PERSON IM US-BUNDESSTAAT NEW HAMPSHIRE EINE ERLAUBNIS ERTEILT WIRD, STELLEN EINE FESTSTELLUNG DURCH DEN SECRETARY OF STATE DES US- BUNDESSTAATS NEW HAMPSHIRE DAR, DASS EIN GEMÄSS CHAPTER 421-B EINGEREICHTES DOKUMENT RICHTIG, VOLLSTÄNDIG UND NICHT IRREFÜHREND IST. WEDER EINE DER VORSTEHENDEN TATSACHEN NOCH DIE TATSACHE, DASS IN BEZUG AUF EINE SCHULDVERSCHREIBUNG ODER EINE TRANSAKTION EINE BEFREIUNG ODER AUSNAHMEREGELUNG GELTEND GEMACHT WERDEN KANN, BEDEUTEN, DASS DER SECRETARY OF STATE IRGENDEINE AUSSAGE ÜBER DIE VORTEILHAFTIGKEIT ODER DIE GEEIGNETHEIT EINER SCHULDVERSCHREIBUNG ODER EINER TRANSAKTION FÜR JEMANDEN GETROFFEN HAT ODER DIESBEZÜGLICH EINE EMPFEHLUNG ODER ZUSTIMMUNG ABGEGEBEN BZW. ERTEILT HAT. EINE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES ABSATZES ÜBEREINSTIMMENDE ZUSICHERUNG, DIE GEGENÜBER EINEM POTENZIELLEN KÄUFER ODER KUNDEN ABGEGEBEN ODER VERANLASST WIRD, IST RECHTSWIDRIG. VERFÜGBARE INFORMATIONEN Um die Einhaltung der Rule 144A im Zusammenhang mit einem Weiterverkauf oder einer sonstigen Übertragung von Schuldverschreibungen zu ermöglichen, bei denen es sich um Beschränkungen unterliegende Schuldverschreibungen (restricted securities) in Sinne des US-Wertpapiergesetzes handelt, hat sich die Emittentin in einer einseitigen Erklärung (deed poll) vom 2. März 2009 (die Einseitige Erklärung ) verpflichtet, einem Gläubiger oder wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial owner) solcher Schuldverschreibungen oder einem von diesem benannten potenziellen Käufer auf Verlangen des Gläubigers die gemäß Rule 144A(d)(4) des US-Wertpapiergesetzes erforderlichen Informationen zu übermitteln, falls die Emittentin dann, wenn solche Informationen verlangt werden, keine berichtende Gesellschaft (reporting company) im Sinne von Section 13 oder Section 15(d) des US-Börsengesetzes von 1934 (U.S. Securities Exchange Act of 1934) in der geltenden Fassung (das US-Börsengesetz ) ist und nicht von den Berichtspflichten gemäß Rule 12g3-2(b) des Börsengesetzes befreit ist. ZUSTELLUNGEN UND DURCHSETZUNG EINER ZIVILRECHTLICHEN HAFTUNG Die Emittentin ist als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht errichtet. Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Emittentin ist in den Vereinigten Staaten ansässig, und das gesamte Vermögen bzw. ein Teil des Vermögens der Emittentin und dieser Personen befindet sich außerhalb der Vereinigten Staaten. Demzufolge können Gläubiger oder wirtschaftliche Eigentümer (beneficial owner) der Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten unter Umständen keine Zustellungen an die Emittentin oder diese Personen vornehmen und durch US-Gerichte ergangene Urteile, die auf den zivilrechtlichen Bestimmungen der bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze oder sonstiger Gesetze der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dieser betreffend zivilrechtliche Haftung beruhen, vor einem US-Gericht gegen die Emittentin oder diese Personen unter Umständen nicht durchsetzen. 6

7 Im Zusammenhang mit der Begebung einer Tranche von Schuldverschreibungen im Rahmen des Programms darf der bzw. dürfen die gegebenenfalls in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als kursstabilisierende(r) Manager benannte(n) Platzeur(e) (oder für den bzw. die kursstabilisierenden Manager handelnde Personen) außerhalb Australiens (und auf außerhalb Australiens betriebenen Märkten) gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Mehrzuteilungen von Schuldverschreibungen und Transaktionen mit dem Ziel vornehmen bzw. abschließen, den Marktkurs der Schuldverschreibungen auf einem höheren Niveau zu stützen, als es ohne solche Maßnahmen bestehen würde. Es wird jedoch nicht garantiert, dass der bzw. die kursstabilisierende(n) Manager (oder die für einen kursstabilisierenden Manager handelnden Personen) tatsächlich Stabilisierungsmaßnahmen durchführen werden. Eine Stabilisierungsmaßnahme kann am oder nach dem Tag, an dem eine ordnungsgemäße Veröffentlichung der endgültigen Bedingungen des Angebots der jeweiligen Tranche von Schuldverschreibungen erfolgt bzw. erfolgt ist, beginnen und dann jederzeit abgeschlossen werden, wobei die Maßnahme jedoch spätestens dreißig Tage nach dem Tag der Begebung der jeweiligen Tranche von Schuldverschreibungen oder sechzig Tage nach dem Tag der Zuteilung der jeweiligen Tranche von Schuldverschreibungen abgeschlossen sein muss, wobei auf den jeweils früheren Zeitpunkt abzustellen ist. Eine Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung ist von dem bzw. den jeweiligen kursstabilisierenden Manager(n) (oder den für die kursstabilisierenden Manager handelnden Personen) gemäß sämtlicher geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Sämtliche Bezugnahmen in diesem Prospekt auf oder EUR beziehen sich auf den Euro; sämtliche Bezugnahmen auf CHF beziehen sich auf Schweizer Franken und sämtliche Bezugnahmen auf US- Dollar, US-$, USD und $ beziehen sich auf US-amerikanische Dollar. 7

8 Inhaltsverzeichnis Seite Verantwortlichkeitserklärung... 2 Wichtige Hinweise... 2 Allgemeine Beschreibung des Programms Allgemeines Verfahrensweise bei einer Emission Zusammenfassung des Programms Risikofaktoren Die Schuldverschreibungen und das Programm Deutsche Bank Risikofaktoren Deutsche Bank Aktiengesellschaft Geschichte und Geschäftsentwicklung der Bank Registrierungsformular Beschreibung der Schuldverschreibungen Beschreibung der Zins- und Rückzahlungsbestimmungen Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen Schweizer Globalurkunden Spanische Global-Schuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen (registered securities) Buchmäßige Schuldverschreibungen Schuldverschreibungsgläubiger und Übertragung von Anteilen Vorzeitige Fälligstellung der Schuldverschreibungen Begebung von Schuldverschreibungen, die einheitliche Serien mit bereits begebenen Tranchen bilden Pfandbriefe Emissionsbedingungen Credit Linked Securities Supplement for English Law Governed Securities Credit Linked Securities Supplement for German Law Governed Securities Credit Linked Securities Supplement for Portuguese and Spanish Law Governed Securities Registered Securities Supplement Italian Securities Supplement Portuguese Securities Supplement Spanish Securities Supplement Muster der Endgültigen Bedingungen Besteuerung Deutschland

9 Australien Vereinigtes Königreich Italien Spanien Portugal Schweiz Luxemburg Buchungsgestützte Clearing Systeme Buchungsgestützte Systeme Buchungstechnisches Eigentum an DTC-Schuldverschreibungen und Zahlungen im Zusammenhang mit DTC-Schuldverschreibungen Übertragungen von durch Namens-Globalurkunden verbrieften Schuldverschreibungen Übertragungs- und Verkaufsbeschränkungen Übertragungsbeschränkungen Vereinigte Staaten Verkaufsbeschränkungen für öffentliche Angebote gemäß der Prospektrichtlinie Vereinigtes Königreich Frankreich Italien Japan Hong Kong Australien Portugal Königreich Spanien Schweiz Schweden Niederlande Singapur Allgemeines Allgemeine Informationen Verwendung des Emissionserlöses Genehmigung Gerichts- und Schiedsverfahren Erklärung über das Nichtvorliegen negativer Veränderungen Wesentliche Veränderungen der Finanzlage der Emittentin Informationen nach erfolgter Emission Clearing Systeme Informationen zur Börsenzulassung und Handelseinführung Verpflichtung Einsehbare Dokumente Durch Verweis einbezogene Dokumente Durch Verweis einbezogene Dokumente Querverweisliste Tabelle der durch Verweis einbezogenen Dokumente Namen und Adressen

10 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROGRAMMS ALLGEMEINES Die Emittentin kann im Rahmen dieses Programms bei Bedarf Schuldverschreibungen, ausgenommen Spanische Gelistete Schuldverschreibungen, an einen oder mehrere der folgenden Platzeure begeben: Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank AG, Filiale London, Deutsche Bank AG, Filiale Zürich, Deutsche Bank Luxembourg S.A., Deutsche Bank AG, Filiale Hongkong oder Deutsche Bank AG, Filiale Singapur, die jeweils als Platzeur fungieren, und/oder an jegliche anderen Platzeure, die bei Bedarf gemäß dem Dealer Agreement bestellt werden (jeder ein Platzeur und zusammen die Platzeure ). Eine solche Bestellung kann für eine bestimmte Emission oder dauerhaft erfolgen. Als Platzeur kann bei Spanischen Gelisteten Schuldverschreibungen jeder Platzeur (jeder ein Platzeur ) fungieren, der bei Bedarf gemäß dem Dealer Agreement bestellt wird, nicht aber die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, unabhängig davon, ob sie durch ihre Hauptniederlassung oder eine ihrer Zweigniederlassungen/Filialen tätig wird. Bezugnahmen in diesem Prospekt auf den betreffenden Platzeur beziehen sich, im Fall einer Emission von Schuldverschreibungen, die von mehr als einem Platzeur übernommen werden (oder übernommen werden sollen), auf alle Platzeure, die zugestimmt haben, diese Schuldverschreibungen zu übernehmen. Anleihen und Zertifikate können als (i) Inhaberschuldverschreibungen, (ii) Namensschuldverschreibungen (registered securities) oder (iii) im Fall von Schuldverschreibungen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Italienische Schuldverschreibungen, Portugiesische Schuldverschreibungen oder Spanische Gelistete Schuldverschreibungen bezeichnet werden, als unverbriefte Schuldverschreibungen in buchmäßiger Form begeben werden. Pfandbriefe können nur als Inhaberpfandbriefe begeben werden. Der maximale Gesamtbetrag aller Schuldverschreibungen, die im Rahmen dieses Programms begeben werden können beträgt Euro , vorbehaltlich einer Erhöhung gemäß den Bestimmungen des Dealer Agreement. Die Emittentin kann Schuldverschreibungen durch ihre Hauptniederlassung in Frankfurt am Main und durch ihre Filiale London, Filiale Mailand und Filiale Sydney sowie die Deutsche Bank AG, Sucursal em Portugal (ihre Zweigniederlassung in Portugal) und die Deutsche Bank AG, Sucursal en España (ihre Zweigniederlassung in Spanien) sowie jede ihrer anderen Zweigniederlassungen außerhalb Deutschlands (außer der Filiale New York) begeben. Alle Schuldverschreibungen begründen Verbindlichkeiten der Deutsche Bank Aktiengesellschaft. Alle Italienischen Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin über ihre Zweigniederlassung Mailand begeben, alle Portugiesischen Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin über ihre Zweigniederlassung in Portugal begeben und alle Spanischen Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin über ihre Zweigniederlassung in Spanien begeben. Bestimmte Serien von Schuldverschreibungen, die von der Emittentin durch ihre Zweigniederlassung London begeben werden, können durch die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, handelnd durch ihre Zweigniederlassung New York, garantiert werden. Schuldverschreibungen können im Wege eines öffentlichen Angebots oder einer Privatplatzierung vertrieben werden, jeweils auf syndizierter oder nicht syndizierter Basis. Die Vertriebsmethode einer jeden Tranche wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen (die Endgültigen Bedingungen ) beschrieben. Schuldverschreibungen werden in Tranchen (jeweils eine Tranche ) begeben, wobei jede Tranche aus Schuldverschreibungen mit in jeder Hinsicht (einschließlich einer etwaigen Börsenzulassung oder Börsennotierung) identischen Ausstattungsmerkmalen besteht. Eine oder mehrere Tranchen, die (i) konsolidiert werden und eine Serie bilden sollen und (ii) mit Ausnahme unterschiedlicher Daten bezüglich des Emissionstages, des Verzinsungsbeginns und der erstmaligen Zinszahlung über in jeder Hinsicht identische Ausstattungsmerkmale verfügen, können eine Serie ( Serie ) der Schuldverschreibungen bilden. Weitere Schuldverschreibungen können als Teil einer bereits bestehenden 10

11 Serie begeben werden. Die speziellen Bedingungen einer jeden Tranche werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Anleihen, Pfandbriefe und Zertifikate mit einem Nennbetrag werden in Stückelungen begeben, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben werden. Sofern Schuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne der Finanzdienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 93/22/EG) zugelassen oder in einer Weise öffentlich angeboten werden, die die Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der Prospektrichtlinie erfordert, entspricht die Festgelegte Stückelung dieser Schuldverschreibungen mindestens Euro (oder einem Betrag in einer anderen Währung, der am Tag der Begebung einen Gegenwert von Euro oder mehr hat) oder einem höheren Betrag, der gegebenenfalls von der zuständigen Zentralbank (oder einer vergleichbaren Stelle) oder gegebenenfalls von auf die Festgelegte Währung anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen erlaubt oder verlangt wird. Zertifikate ohne Nennbetrag können entsprechend der Vereinbarung zwischen der Emittentin und dem/den betreffenden Platzeur(e) und wie in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben begeben werden. Sofern Zertifikate ohne Nennbetrag zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne der Finanzdienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 93/22/EG) zugelassen werden oder in einer Weise öffentlich angeboten werden, die die Veröffentlichung eines Prospekts gemäß der Prospektrichtlinie erfordert, entspricht der Emissionspreis pro Zertifikat mindestens Euro (oder einem Betrag in einer anderen Währung, der am Tag der Begebung einen Gegenwert von Euro oder mehr hat) oder einem höheren Betrag, der gegebenenfalls von der zuständigen Zentralbank (oder einer vergleichbaren Stelle) oder gegebenenfalls von auf die Festgelegte Währung anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen erlaubt oder verlangt wird. Schuldverschreibungen können zu einem Emissionspreis begeben werden, der dem Nennbetrag entspricht, oder mit einem Abschlag oder Aufschlag zum Nennbetrag, wie in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Bezugnahmen in diesem Prospekt auf Schuldverschreibungen, die börsennotiert werden sollen (und alle verbundenen Bezugnahmen) bedeuten, dass diese Schuldverschreibungen zum Handel am geregelten Markt der Luxemburger Börse zugelassen wurden. Der geregelte Markt der Luxemburger Börse ist ein geregelter Markt im Sinne der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) (Richtlinie 2004/39/EG). Das Programm sieht vor, dass Schuldverschreibungen zum Handel an einer weiteren Börse zugelassen werden können, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der Frankfurter Wertpapierbörse, der SIX Swiss Exchange, der italienischen Börse, des geregelten Markts der Euronext Lissabon sowie sämtlicher oder einzelner spanischer Börsen (Madrid, Barcelona, Bilbao und/oder Valencia) oder des AIAF Fixed Income Securities Market ( AIAF ), wie zwischen der Emittentin und dem/den betreffenden Platzeur(e) in Bezug auf die jeweilige Emission vereinbart. Die Emittentin kann allerdings auch nicht börsennotierte Schuldverschreibungen und/oder Schuldverschreibungen begeben, die nicht zum Handel an einem Markt zugelassen werden. Gemäß Teil II des Gesetzes unterliegen Prospekte zur Handelszulassung von Geldmarktinstrumenten, deren Laufzeit bei Begebung weniger als 12 Monate beträgt und die darüber hinaus der Definition von Schuldverschreibungen entsprechen, nicht Billigungsvorschriften von Teil II des Gesetzes und müssen nicht von der CSSF gebilligt werden. Vor jedem öffentlichen Angebot solcher Schuldverschreibungen in Luxemburg müsste ein vereinfachter Prospekt gemäß Teil III, Kapitel 1 des Gesetzes von der CSSF gebilligt werden. Potenzielle Erwerber der Schuldverschreibungen sollten sicherstellen, dass sie den Typ und die Ausstattungsmerkmale der Schuldverschreibungen und das mit ihnen verbundene Risiko verstehen, und dass sie, unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Situation, die Geeignetheit der Schuldverschreibungen als Anlage verstehen. Bestimmte Emissionen von Schuldverschreibungen sind mit einem hohen Risiko verbunden und etwaige Anleger sollten darauf vorbereitet sein, den Verlust eines Teils oder ihrer gesamten Anlage zu erleiden. Etwaige Erwerber sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie über ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und professionellen Rat verfügen, um ihre eigene rechtliche, finanzielle, steuerliche, 11

12 buchhalterische und andere geschäftliche Einschätzung der Chancen und Risiken einer Anlage in die Schuldverschreibungen vornehmen zu können und um sich nicht auf Aufklärungshinweise der Emittentin oder eines Platzeurs in diesem Zusammenhang verlassen zu müssen. Siehe Risikofaktoren auf Seite 39 ff. 2. Darüber hinaus können alle Endgültigen Bedingungen spezifische Risikofaktoren bezüglich der betreffenden Emission von Schuldverschreibungen enthalten. Das Clearing der Schuldverschreibungen kann durch ein oder mehrere Clearing Systeme, wie in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben, erfolgen. Zu diesen Clearing Systemen gehören die durch Clearstream Banking AG, Frankfurt ( CBF ), Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg ( CBL ), Euroclear Bank S.A./N.V. ( Euroclear ) und SIX SIS AG, Olten, Schweiz ( SIS ) betriebenen Clearing Systeme. Namensschuldverschreibungen (registered securities) werden entweder (i) bei einer Verwahrstelle für einen Beauftragten der Depository Trust Company ( DTC ) verwahrt und im Namen dieses Beauftragten registriert oder (ii) bei einer gemeinsamen Verwahrstelle für einen gemeinsamen Beauftragten von Euroclear und CBL verwahrt und im Namen dieses Beauftragten registriert, wie in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben. Kein wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial owner) eines Anteils an einer Namens-Globalurkunde wird in der Lage sein, diesen Anteil zu übertragen, außer gemäß den Übertragungsregeln von DTC, Euroclear und CBL, in jedem Fall soweit möglich. Das Clearing der Schuldverschreibungen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Italienische Schuldverschreibungen bezeichnet werden (die Italienischen Schuldverschreibungen ), erfolgt durch die Monte Titoli S.p.A. ( Monte Titoli ). Das Clearing der Schuldverschreibungen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Portugiesische Schuldverschreibungen bezeichnet werden (die Portugiesischen Schuldverschreibungen ), wird durch die Interbolsa Sociedade Gestora de Sistemas de Liquidação e de Sistemas Centralizados de Valores Mobiliários, S.A. ( Interbolsa ) zentral verwaltet. Das Clearing der Schuldverschreibungen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Spanische Global-Schuldverschreibungen bezeichnet werden (die Spanischen Global-Schuldverschreibungen ), erfolgt durch ein oder mehrere Clearing Systeme, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegeben sind. Zu diesen Clearing Systemen gehören die von CBF, CBL und Euroclear betriebenen Systeme. Das Clearing der Schuldverschreibungen, die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Spanische Gelistete Schuldverschreibungen bezeichnet werden (die Spanischen Gelisteten Schuldverschreibungen und, zusammen mit den Spanischen Global-Schuldverschreibungen, die Spanischen Schuldverschreibungen ), erfolgt durch die Sociedad de Gestión de los Sistemas de Registro, Compensación y Liquidación de Valores, S.A., Unipersonal ( Iberclear ). Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft (in Bezug auf deutschem Recht unterliegende Schuldverschreibungen) und ihre Filiale London (in Bezug auf Spanische Global-Schuldverschreibungen und sämtliche englischem Recht unterliegenden Schuldverschreibungen) werden als Fiscal Agent (der Fiscal Agent ) tätig, soweit nicht in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen etwas anderes angegeben ist. Die Deutsche Bank S.p.A. bzw. die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene sonstige Gesellschaft wird als Fiscal Agent (der Fiscal Agent ) und italienische Zahlstelle (die Italienische Zahlstelle ) in Bezug auf Italienische Schuldverschreibungen tätig. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Sucursal em Portugal, bzw. die in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene sonstige Gesellschaft (jeweils ein verbundenes Mitglied von Interbolsa) wird als Fiscal Agent (der Fiscal Agent ) und portugiesische Zahlstelle (die Portugiesische Zahlstelle ) in Bezug auf Portugiesische Schuldverschreibungen tätig. Ein Fiscal Agent (der Fiscal Agent ) und eine spanische Zahlstelle (die Spanische Zahlstelle ) werden bestellt, um in Bezug auf jede Begebung Spanischer Gelisteter Schuldverschreibungen tätig zu werden. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Filiale Zürich, wird als 2 Seite 32 ff. im englischsprachigen Originalprospekt. 12

13 Schweizer Zahlstelle (die Schweizer Zahlstelle ) in Bezug auf Schweizer Schuldverschreibungen tätig. Sofern in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen vorgesehen, werden die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, die Deutsche Bank Luxembourg S.A., die Deutsche Bank AG, Filiale London, die Italienische Zahlstelle, die Portugiesische Zahlstelle, die Spanische Zahlstelle, die Schweizer Zahlstelle und alle jeweils angegebenen weiteren Institute zusammen mit dem Fiscal Agent als Zahlstellen tätig (die Zahlstellen ). Deutsche Bank Luxembourg S.A. wird auch als Luxemburger Listing Agent (der Luxemburger Listing Agent ) und als Transfer Agent (die Transfer Agent ) tätig. Deutsche Bank Trust Company Americas wird als Registerstelle (die Registerstelle ) und als Exchange Agent (der Exchange Agent ) in Bezug auf Namensschuldverschreibungen (registered securities) tätig, die anfänglich (i) sowohl durch eine Regulation S Globalurkunde und eine Rule 144A Globalurkunde oder (ii) durch eine Rule 144A Globalurkunde verbrieft sind. VERFAHRENSWEISE BEI EINER EMISSION Allgemeines Die Emittentin und der/die relevante(n) Platzeur(e) vereinbaren die Emissionsbedingungen, die auf eine bestimmte Tranche von Schuldverschreibungen Anwendung finden sollen (die Bedingungen ). Die Bedingungen ergeben sich aus den Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen (die Emissionsbedingungen ) (siehe Seiten 88 ff. 3 ), die durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben vervollständigt, abgeändert, ergänzt oder ersetzt werden. Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen für jede Tranche von Schuldverschreibungen bestimmen: ob es sich bei den Bedingungen um nicht-konsolidierte Bedingungen oder um konsolidierte Bedingungen (wie nachstehend jeweils näher erläutert) handeln soll, und ob die Bedingungen in deutscher, englischer oder in beiden Sprachen erstellt werden (und, falls die Endgültigen Bedingungen in beiden Sprachen erstellt werden, ob die deutschsprachige oder die englischsprachige Fassung maßgeblich ist). Bei der Frage, ob nicht-konsolidierte oder konsolidierte Bedingungen verwenden werden sollen, geht die Emittentin davon aus, dass: nicht-konsolidierte Bedingungen grundsätzlich für Schuldverschreibungen verwendet werden, die auf nicht-syndizierter Basis verkauft werden (oder auf syndizierter Basis, wenn die Schuldverschreibungen außerhalb Deutschlands verkauft werden) und diese nicht öffentlich angeboten werden, konsolidierte Bedingungen grundsätzlich bei Schuldverschreibungen verwendet werden, die auf syndizierter Basis in Deutschland verkauft und vertrieben werden. Konsolidierte Bedingungen werden in der Regel verwendet, wenn die Schuldverschreibungen insgesamt oder teilweise öffentlich angeboten oder, insgesamt oder teilweise, an nicht-professionelle Anleger in Deutschland vertrieben werden sollen. Bezüglich der maßgeblichen Sprache der jeweiligen Bedingungen geht die Emittentin davon aus, dass grundsätzlich, vorbehaltlich etwaiger Börsenregeln oder rechtlicher Anforderungen, die gegebenenfalls Anwendung finden, und soweit nicht anderweitig zwischen der Emittentin und dem betreffenden Platzeur vereinbart: im Fall von Schuldverschreibungen, die auf syndizierter Basis in Deutschland verkauft und vertrieben werden, Deutsch die maßgebliche Sprache sein wird, im Fall von Schuldverschreibungen, die auf syndizierter Basis außerhalb Deutschlands verkauft und vertrieben werden, (sofern nicht etwas anderes bestimmt wird) Englisch die maßgebliche Sprache sein wird, im Fall von Schuldverschreibungen, die ganz oder teilweise in Deutschland öffentlich angeboten 3 Seite 72 ff. im englischsprachigen Originalprospekt. 13

14 werden oder ganz oder teilweise an nicht-professionelle Anleger in Deutschland vertrieben werden, Deutsch die maßgebliche Sprache sein wird. Sofern im Fall eines solchen öffentlichen Angebots oder Vertriebs an nicht-professionelle Anleger in Deutschland dennoch Englisch als maßgebliche Sprache gewählt wird, wird eine deutschsprachige Übersetzung der Bedingungen bei den Geschäftsstellen des Fiscal Agent und der Emittentin erhältlich sein, wie in diesem Prospekt näher angegeben, im Fall von Schuldverschreibungen, die ganz oder teilweise in einem anderen Land als Deutschland öffentlich angeboten werden oder ganz oder teilweise an nicht-professionelle Anleger vertrieben werden, Englisch die maßgebliche Sprache sein wird. Falls erforderlich, wird eine Übersetzung der Zusammenfassung, in der Sprache des Landes, in der das öffentliche Angebot stattfindet, zur Verfügung gestellt, und im Fall von Portugiesischen Schuldverschreibungen, Spanischen Schuldverschreibungen oder sonstigen Schuldverschreibungen, die an einem geregelten Markt in Portugal oder Spanien öffentlich angeboten werden oder zum Handel zugelassen sind, Englisch die maßgebliche Sprache sein wird. Nicht-konsolidierte Bedingungen Bestimmen die Endgültigen Bedingungen, dass für die Schuldverschreibungen nicht-konsolidierte Bedingungen verwendet werden sollen, ergeben sich die Bedingungen aus der Kombination der Bestimmungen der jeweiligen Endgültigen Bedingungen und der Emissionsbedingungen, wie nachfolgend beschrieben: die Leerstellen in den Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die auf die Schuldverschreibungen anwendbar sind, gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob sie tatsächlich durch diese Angaben ausgefüllt worden wären, sofern die Endgültigen Bedingungen die Änderung, Ergänzung oder (vollständige oder teilweise) Ersetzung bestimmter Emissionsbedingungen vorsehen, gelten die betreffenden Bestimmungen der Emissionsbedingungen als entsprechend geändert, ergänzt oder ersetzt, alternative oder wählbare Bestimmungen der Emissionsbedingungen, deren Anwendung in den Endgültigen Bedingungen nicht vorgesehen ist oder die gestrichen sind, gelten als in den Bedingungen nicht enthalten, und sämtliche Anweisungen und Erläuterungen in den Emissionsbedingungen, die in eckige Klammern gesetzt sind, sowie sämtliche Fußnoten und Anmerkungen in den Endgültigen Bedingungen gelten als in den Bedingungen nicht enthalten. Außer bei Italienischen Schuldverschreibungen, Portugiesischen Schuldverschreibungen und Spanischen Gelisteten Schuldverschreibungen (deren Begebung in unverbriefter Form erfolgt) werden, sofern nichtkonsolidierte Bedingungen Anwendung finden, jeder Globalurkunde, die die Schuldverschreibungen der betreffenden Serie verbrieft, die Endgültigen Bedingungen und die Emissionsbedingungen beigefügt. Falls in Bezug auf die Schuldverschreibungen dieser Serie Einzelurkunden geliefert werden, werden diesen, wie von der Emittentin bestimmt, entweder (i) die vollständigen Endgültigen Bedingungen und Emissionsbedingungen, (ii) die Endgültigen Bedingungen und die Emissionsbedingungen in einer vereinfachten Form, bei der die nicht anwendbaren Bestimmungen gestrichen sind oder (iii) die konsolidierten Bedingungen beigefügt. Konsolidierte Bedingungen Bestimmen die Endgültigen Bedingungen, dass für die Schuldverschreibungen konsolidierte Bedingungen verwendet werden sollen, werden die Bedingungen für diese Schuldverschreibungen wie folgt erstellt: sämtliche Leerstellen in allen anwendbaren Bestimmungen der Emissionsbedingungen werden gemäß den in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt und alle nichtanwendbaren Bestimmungen der Emissionsbedingungen (einschließlich der Anweisungen und Erläuterungen in eckigen Klammern) werden gestrichen, und/oder 14

15 die Emissionsbedingungen werden gemäß den in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben auf sonstige Art und Weise abgeändert, ergänzt oder (ganz oder teilweise) ersetzt. Sofern konsolidierte Bedingungen Anwendung finden, bestimmen sich die Bedingungen ausschließlich nach den konsolidierten Bedingungen. Außer bei Italienischen Schuldverschreibungen, Portugiesischen Schuldverschreibungen und Spanischen Gelisteten Schuldverschreibungen (deren Begebung in buchmäßiger Form erfolgt) werden die konsolidierten Bedingungen jeder Globalurkunde beigefügt, die die Schuldverschreibungen der betreffenden Serie verbrieft, und werden allen Einzelurkunden beigefügt oder auf diesen abgedruckt, die gegen eine solche Globalurkunde ausgetauscht wurden. Alle Italienischen Schuldverschreibungen, Portugiesischen Schuldverschreibungen und Spanischen Schuldverschreibungen werden auf Basis von konsolidierten Bedingungen begeben. 15

16 ZUSAMMENFASSUNG DES PROGRAMMS Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Prospekt zu verstehen, und jede Entscheidung hinsichtlich einer Anlage in Schuldverschreibungen sollte auf Grundlage des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, getroffen werden. Nach Umsetzung der maßgeblichen Bestimmungen der Prospektrichtlinie in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums kann die Verantwortliche Person in jedem dieser Mitgliedstaaten nur dann in Bezug auf die vorliegende Zusammenfassung, einschließlich einer Übersetzung davon, zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn diese irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird. Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der Kläger nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem die Ansprüche geltend gemacht werden, die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. RISIKOFAKTOREN Potenzielle Anleger sollten sich vor einer Anlageentscheidung der Risiken einer Anlage in die betreffende Art von Schuldverschreibungen bewusst sein. Sie sollten eine eigene, unabhängige Entscheidung über die Anlage in die betreffende Art von Schuldverschreibungen sowie über die Eignung oder Angemessenheit einer solchen Anlage für sie treffen und sich dabei auf ihr eigenes Urteil sowie die Beratung durch die von ihnen als erforderlich erachteten Berater stützen. RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN Bestimmte Faktoren sind für die Bewertung der mit den im Rahmen des Programms begebenen Schuldverschreibungen verbundenen Risiken von wesentlicher Bedeutung. Diese Faktoren sind im Unterabschnitt Risikofaktoren bezüglich der Schuldverschreibungen auf Seiten 39 ff. 4 dieses Prospekts näher beschrieben. Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für alle Anleger eine geeignete Anlage Festverzinsliche Schuldverschreibungen Die Schuldverschreibungen stellen eine möglicherweise nicht für alle Anleger geeignete Anlage dar. Jeder potenzielle Erwerber der Schuldverschreibungen sollte die Eignung einer solchen Anlage vor dem Hintergrund seiner individuellen Verhältnisse prüfen. Auf festverzinsliche Schuldverschreibungen wird an festgelegten Zinszahltagen ein fester Zinsbetrag gezahlt bzw. kann in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Bedingungen an festgelegten Zinszahltagen ein fester Zinsbetrag gezahlt werden. Anleger in festverzinsliche Schuldverschreibungen sind dem Risiko ausgesetzt, dass Marktzinssätze steigen und der von ihnen vereinnahmte feste Zinsbetrag geringer ist als der Betrag, den sie bei einer Anlage in variabel verzinsliche Schuldverschreibungen erhalten hätten. Der Marktwert von festverzinslichen Schuldverschreibungen fällt, wenn potenzielle Anleger erkennen, dass sie mit einer Anlage in alternative Produkte eine höhere Rendite erzielen können. 4 Seite 32 ff. im englischsprachigen Originalprospekt. 16

17 Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Schuldverschreibungen Nullkupon- Schuldverschreibungen Auf einen Basiswert Bezogene Schuldverschreibungen Auf variabel verzinsliche Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Schuldverschreibungen wird an festgelegten Zinszahltagen ein variabler Zinsbetrag gezahlt bzw. kann in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter Bedingungen an festgelegten Zinszahltagen ein variabler Zinsbetrag gezahlt werden. Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Schuldverschreibungen sind Anlageformen, die starken Wertschwankungen ausgesetzt sein können. Anleger in solche Schuldverschreibungen sind dem Risiko eines schwankenden Zinssatzes und somit schwankender Zinsbeträge ausgesetzt. Nullkupon-Schuldverschreibungen werden mit einem Abschlag auf ihren Nennbetrag begeben und zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Kaufpreis dieser Schuldverschreibungen ist die Rendite der Schuldverschreibungen. Der Preis dieser Schuldverschreibungen sinkt, wenn der Marktzinssatz zu irgendeinem Zeitpunkt höher ist als die Rendite. Die Marktpreise von Nullkupon-Schuldverschreibungen können stärkeren Schwankungen unterliegen als die Marktpreise von festverzinslichen Schuldverschreibungen und reagieren häufig stärker auf Schwankungen des Marktzinssatzes als verzinsliche Schuldverschreibungen mit vergleichbarer Laufzeit. Es können Schuldverschreibungen begeben werden, bei denen die Zinsbeträge oder die bei Fälligkeit zu zahlenden Beträge oder, sofern physische Abwicklung oder Physische Lieferung in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen als anwendbare Abwicklungsmethode für die Schuldverschreibungen angegeben ist, die bei Fälligkeit zu liefernden Vermögenswerte auf einen oder mehrere Basiswerte bezogen sind. Der Wert dieser Schuldverschreibungen wird ganz oder teilweise durch Bezugnahme auf einen oder mehrere zugrunde liegende Vermögenswerte oder sonstige Basiswerte ermittelt. Eine Anlage in Schuldverschreibungen, die auf einen oder mehrere Basiswerte bezogen sind, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Bei diesen Schuldverschreibungen handelt es sich nicht um herkömmliche Schuldverschreibungen. Sie sind mit verschiedenen spezifischen Anlagerisiken verbunden, die potenzielle Anleger vor einer Anlage in die Schuldverschreibungen verstehen sollten. Jeder potenzielle Erwerber dieser Schuldverschreibungen sollte sich mit Schuldverschreibungen mit vergleichbaren Ausstattungsmerkmalen auskennen, die gesamte die Schuldverschreibungen betreffende Dokumentation durchlesen, die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen vollständig verstehen und sich vollständig über Art und Umfang seines Verlustrisikos im Klaren sein. Aktienbezogene Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen mit aktienbezogener Verzinsung werden zu einem variablen Zinssatz verzinst, dessen Höhe vom Wert einer oder mehrerer Aktien abhängt. Schuldverschreibungen mit aktienbezogener Rückzahlung können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags und/oder durch physische Lieferung einer festgelegten Anzahl bestimmter Vermögenswerte und/oder durch Zahlung eines unter Bezugnahme auf den Wert einer oder mehrerer Aktien ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Folglich kann eine Anlage in Schuldverschreibungen mit aktienbezogener Rückzahlung mit ähnlichen Marktrisiken verbunden sein wie eine direkte Anlage in Aktien, und potenzielle Anleger sollten 17

18 entsprechenden Rat einholen. Indexbezogene Schuldverschreibungen Währungsbezogene Schuldverschreibungen Inflationsindexbezogene Schuldverschreibungen Rohstoffbezogene Schuldverschreibungen Fondsbezogene Schuldverschreibungen Kreditbezogene Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen mit indexbezogener Verzinsung werden zu einem variablen Zinssatz verzinst, dessen Höhe vom Wert eines oder mehrerer Indizes abhängt. Schuldverschreibungen mit indexbezogener Rückzahlung können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags und/oder eines unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Indizes ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Folglich kann eine Anlage in Schuldverschreibungen mit indexbezogener Rückzahlung mit ähnlichen Marktrisiken verbunden sein wie eine direkte Anlage in die Werte (z. B. Aktien), die in dem betreffenden Index oder den betreffenden Indizes enthalten sind, und potenzielle Anleger sollten entsprechenden Rat einholen. Schuldverschreibungen mit währungsbezogener Verzinsung werden zu einem variablen Zinssatz verzinst, dessen Höhe vom Wechselkurs einer oder mehrerer Währungen abhängt. Schuldverschreibungen mit währungsbezogener Rückzahlung können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags und/oder eines unter Bezugnahme auf die Wechselkurse verschiedener Währungen ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Folglich kann eine Anlage in Schuldverschreibungen mit währungsbezogener Rückzahlung mit ähnlichen Marktrisiken verbunden sein wie eine direkte Anlage in Währungen, und potenzielle Anleger sollten entsprechenden Rat einholen. Schuldverschreibungen mit inflationsindexbezogener Verzinsung werden mit einem variablen Satz verzinst, der unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Inflationsindizes ermittelt wird. Schuldverschreibungen mit inflationsindexbezogener Rückzahlung können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags und/oder eines unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Inflationsindizes ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Schuldverschreibungen mit rohstoffbezogener Verzinsung werden zu einem variablen Zinssatz verzinst, dessen Höhe vom Wert eines oder mehrerer Rohstoffe abhängt. Schuldverschreibungen mit rohstoffbezogener Rückzahlung können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags oder eines unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Rohstoffe ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Folglich kann eine Anlage in Schuldverschreibungen mit rohstoffbezogener Rückzahlung mit ähnlichen Marktrisiken verbunden sein wie eine direkte Anlage in Rohstoffen, und potenzielle Anleger sollten entsprechenden Rat einholen. Schuldverschreibungen mit fondsbezogener Verzinsung werden zu einem variablen Zinssatz verzinst, dessen Höhe vom Wert eines oder mehrerer Fonds abhängt. Fondsbezogene Schuldverschreibungen können von der Emittentin durch Zahlung des Nennbetrags oder eines unter Bezugnahme auf den Wert eines oder mehrerer Anteile an einem Fonds ermittelten Betrags zurückgezahlt werden. Folglich kann eine Anlage in Schuldverschreibungen mit fondsbezogener Rückzahlung mit ähnlichen Marktrisiken verbunden sein wie eine direkte Anlage in Fonds, und potenzielle Anleger sollten entsprechenden Rat einholen. Kreditbezogene Schuldverschreibungen, die englischem Recht unterliegen oder die Spanische Global-Schuldverschreibungen sind, können in bar und/oder durch physische Lieferung einer festgelegten Anzahl bestimmter 18

19 Vermögenswerte zurückgezahlt werden. Kreditbezogene Schuldverschreibungen, die deutschem oder portugiesischem Recht unterliegen oder die Spanische Gelistete Schuldverschreibungen sind, können nur in bar zurückgezahlt werden. Die Höhe der Rückzahlung und bei Schuldverschreibungen mit kreditbezogener Verzinsung der Zinszahlung hängt davon ab, ob in Bezug auf ein oder mehrere Referenzunternehmen bestimmte Ereignisse ( Kreditereignisse ) eingetreten sind und weitere Voraussetzungen für eine Verlustzuweisung (die Abwicklungsvoraussetzungen ) erfüllt sind. Wenn ein Kreditereignis eingetreten ist und die Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt sind, richtet sich die Höhe des Rückzahlungsbetrags (bzw. die Anzahl der zu liefernden Vermögenswerte) nach dem Wert bestimmter Vermögenswerte des Referenzunternehmens (bzw. der Referenzunternehmen) bzw. bei Kreditbezogenen Schuldverschreibungen, die englischem, portugiesischem oder spanischem Recht unterliegen, in bar zurückgezahlt werden sowie einen festen Rückzahlungsbetrag vorsehen, richtet sich die Höhe des Rückzahlungsbetrags nach der in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Rückzahlungsquote. Somit ist die Höhe des Rückzahlungsbetrags, der im Falle des Eintritts eines Kreditereignisses und der Erfüllung der Abwicklungsvoraussetzungen insgesamt an die Gläubiger der Schuldverschreibungen zu zahlen ist, möglicherweise nicht vorhersehbar, und aus Sicht des Anlegers würde der Rückzahlungsbetrag im schlimmsten Fall null betragen. Gläubiger von Kreditbezogenen Schuldverschreibungen sind dem Kreditrisiko der Emittentin und dem Kreditrisiko des Referenzunternehmens (bzw. der Referenzunternehmen) ausgesetzt. Außerdem können sie nach Eintritt eines Kreditereignisses nicht an positiven Wertentwicklungen in Bezug auf ein Referenzunternehmen partizipieren. Der Marktpreis dieser Schuldverschreibungen kann schwankungsanfällig sein und u. a. durch ihre Restlaufzeit und die Bonität des Referenzunternehmens (bzw. der Referenzunternehmen) beeinflusst werden (wobei letzteres wiederum durch konjunkturelle, finanzielle und politische Ereignisse in einem oder mehreren Ländern beeinflusst werden kann). Gegenläufig variabel verzinsliche Schuldverschreibungen Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen mit einer Zinsobergrenze Schuldverschreibungen, Der Marktwert von Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung, die gegenläufig an einen bestimmten Referenzsatz gekoppelt ist, unterliegt in der Regel stärkeren Schwankungen als der Marktwert anderer, herkömmlicherer variabel verzinslicher Schuldverschreibungen oder sonstiger variabler Schuldverschreibungen, die an denselben Referenzsatz gekoppelt sind. Gegenläufig variabel verzinsliche Schuldverschreibungen unterliegen stärkeren Schwankungen, da ein Anstieg des maßgeblichen Referenzsatzes nicht nur zu einer Verringerung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen führt, sondern auch einen Anstieg der allgemein geltenden Zinssätze widerspiegeln kann, was sich ebenfalls nachteilig auf den Marktwert dieser Schuldverschreibungen auswirkt. Der in Bezug auf variabel verzinsliche Schuldverschreibungen mit Zinsobergrenze zahlbare Höchstzinssatz entspricht der Summe des Referenzsatzes und einer festgelegten Marge, wobei ein bestimmter Höchstsatz nicht überschritten werden kann. Daher können Anleger in diese Schuldverschreibungen nicht von einem Anstieg des maßgeblichen Referenzsatzes profitieren, wenn dieser zuzüglich der festgelegten Marge den festgelegten Höchstsatz erreicht oder überschreitet. Wird bei einer Begebung von Schuldverschreibungen in den jeweiligen 19

20 deren Zins- und/oder Rückzahlungsbetrag durch Bezugnahme auf eine Formel berechnet wird Kein Anspruch hinsichtlich eines Basiswerts Hebelwirkung Schuldverschreibungen, die mit erheblichem Abschlag oder Aufschlag begeben werden Teileingezahlte Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen mit Rückzahlungswahlrecht der Emittentin Nachrangige Schuldverschreibungen Endgültigen Bedingungen eine Formel als Berechnungsgrundlage für den zu zahlenden Zinsbetrag oder den bei Rückzahlung zu zahlenden Betrag bzw. die bei Rückzahlung zu liefernden Vermögenswerte angegeben, sollten potenzielle Anleger sichergehen, dass sie die maßgebliche Formel verstehen, und erforderlichenfalls den Rat ihres Finanzberaters einholen. Eine Schuldverschreibung begründet keinen Anspruch hinsichtlich eines Basiswerts, von dem der Betrag der in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu leistenden Kapital- und/oder Zinszahlungen oder der Wert von in Bezug auf die Schuldverschreibungen zu liefernden Vermögenswerten abhängt, und falls der von der Emittentin bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen gezahlte Betrag oder der Wert der bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen gelieferten Vermögenswerte geringer ist als der Kapitalbetrag der Schuldverschreibungen, kann ein Gläubiger der Schuldverschreibungen keine Ansprüche aus einer Schuldverschreibung gegen die Emittentin oder hinsichtlich eines Basiswerts geltend machen. Hängt die Höhe der zu zahlenden Zinsbeträge und/oder der bei Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu zahlenden Beträge bzw. zu liefernden Vermögenswerte vom Wert eines oder mehrerer Basiswerte in einem Verhältnis ab, das größer als 1 ist, sollten sich potenzielle Anleger darüber im Klaren sein, dass sich Änderungen des Kurses oder Standes des betreffenden Basiswerts (bzw. der betreffenden Basiswerte) entsprechend stärker auswirken. Der Marktwert von Schuldverschreibungen, die mit einem erheblichen Abschlag oder Aufschlag auf ihren Nennbetrag begeben werden, schwankt im Verhältnis zu allgemeinen Änderungen der Zinssätze meist stärker, als dies bei Kursen für herkömmliche verzinsliche Schuldverschreibungen ohne einen solchen Auf- oder Abschlag der Fall ist. Die Emittentin kann Schuldverschreibungen begeben (nicht jedoch in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen), deren Ausgabepreis in mehr als einer Rate zahlbar ist. Die Nichtzahlung einer Folgerate könnte zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals des Anlegers führen. Schuldverschreibungen, die ein Rückzahlungswahlrecht der Emittentin vorsehen, haben aller Wahrscheinlichkeit nach einen niedrigeren Marktwert als vergleichbare Schuldverschreibungen ohne ein solches Rückzahlungswahlrecht der Emittentin. Sehen die Schuldverschreibungen ein Rückzahlungswahlrecht vor, ist ihr Marktwert aller Voraussicht nach begrenzt. In dem Zeitraum, in dem die Emittentin von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und die Schuldverschreibungen zurückzahlen kann, liegt der Marktwert dieser Schuldverschreibungen in der Regel nur unwesentlich über dem Preis, zu dem sie zurückgezahlt werden können. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin gehen die Nachrangigen Schuldverschreibungen in der Zahlungsrangfolge nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Rang nach, wobei Zahlungen in Bezug auf diese Verbindichkeiten erst dann erfolgen, wenn die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin vollständig befriedigt sind. Somit besteht für einen Anleger in Nachrangige Schuldverschreibungen im Fall der Insolvenz der Emittentin ein erhöhtes Risiko, einen bestimmten Teil seines eingesetzten Kapitals zu verlieren oder sogar einen Totalverlust zu erleiden. Darüber hinaus ist kein Gläubiger berechtigt, seine Forderungen aus den Schuldverschreibungen gegen etwaige Forderungen der 20

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