Übersicht der Unterbrechungs- und Meldegründe
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- Jobst Biermann
- vor 7 Jahren
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1 Für die Berechnung des Anspruchs auf (dieser entsteht nach 28 Kalentagen bzw. vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses) wird standardmäßig das Eintrittsdatum des aktuellen Beschäftigungszeitraumes herangezogen. keine keine keine Kranken(tage)geld bei Krankheit o Kur Krankheit/Kur nach Ablauf von Krankengeld/Krankentagegeld bei vollem Kalenmonat Mutterschutzfrist Mutterschutzfrist dito dito Elternzeit Elternzeit dito dito 52 Kinpflege mit Krankengeld Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, Zahlung von Krankengeld (Anmerkung d. Red.: Es handelt sich in Regel um einzelne Tage bzw. max. 2 Wochen) Kinpflege ohne Krankengeld Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, keine Zahlung von Krankengeld (nicht: Kalenmonat!) in Kinpflege mit Arbeitgeber zahlt freiwillig bei Erkrankung des Kindes (die Arbeitstage für Keine Anwendung Monats-BBG Kinkrankengeld werden DATEV eg, Stand:
2 gekürzt) Kurzzeitige Arbeitsverhinung SV-Tage / Mitgliedschaft Kurzzeitige Pflege (bis zu Tagen) wegen unerwarteten Eintritt einer besonen Pflegesituation eines nahen Angehörigen ohne laufen weiter; in Monaten mit SV-Tagen Anwendung Monats-BBMG; bei Anspruch auf Arbeitsentgelt Abmeldung bei weiter Pflegezeit Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen für längstens 6 Monate ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bestehendem Arbeitsverhältnis Beschäftigung Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN geringfügig entlohnten Beschäftigten über das Ende hinaus (nicht: Kalenmonat!) in Krank privat Versicherte ohne Krankentagegeld privat Versicherten ohne Krankentagegeld dito dito dito Wehrdienst Wehrdienst bei vollem Kalenmonat 53 Zivildienst Zivildienst dito dito 53 Wehrübung Wehrübung von mehr als 3 Tagen dito dito 53 DATEV eg, Stand:
3 Eignungsübung Eignungsübung dito dito 53 Kug/S-Kug Krank Krank vor Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld; Krankengeld in Höhe des Kug/S- Kug Kürzung des Fiktivlohns; bei vollem Kalenmonat Kug/S-Kug Unbezahlter Urlaub Unbezahlter Urlaub Anwendung Monats-BBG, bei Teilmonaten Unbezahlte Fehlzeit Unbezahlte Fehlzeit (z. B. Unentschuldigtes Fehlen / Arbeitsbummelei / Wochenende o Ferientage / Wartetage gem. Bespr. Ergebnis./ TOP 9 (nicht: Kalenmonat!) in dito dito Unrechtmäßiger Streik Unrechtmäßiger Streik dito dito dito Rechtmäßiger Streik Rechtmäßiger Streik Anwendung Monats-BBMG, bei Teilmonaten Bei mehr als einen Zeitmonat : Abmeldung 35 Aussperrung Aussperrung dito dito dito Krank über 6 Wochen bei Erwerbsminungs- /Altersrente Personen, die eine volle Erwerbsminungs- o Altersvollrente erhalten, über das Ende hinaus (nicht: Kalenmonat!) in DATEV eg, Stand:
4 Verletztengeld bei Krankheit o Kur Krankheit/Kur nach Ablauf von Verletztengeld bei vollem Kalenmonat Übergangsgeld bei Krankheit o Kur Krankheit/Kur nach Ablauf von Übergangsgeld dito dito Versorgungskrankengeld bei Krankheit o Kur Krankheit/Kur nach Ablauf von Versorgungskrankengeld dito dito Versicherungsverhältnis endet nach Ablauf eines Aussteuerung Krank nach Aussteuerung Zeitmonat weiter Zeitmonats nach dem Ende des Krankengeldbezuges: Abmeldung Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld Krankengeld endet und Arbeitslosengeld beginnt gem. Bespr. Ergebnis 23./ Kürzung SV-Tage Abmeldung bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis Krank bei Eintritt ohne Krankheit bei Antritt einer neuen Stelle fortzahlung Bei Eintritt keine Meldung; bei Unterbrechungsende: Anmeldung Einstellung Krankengeld Ende Krankengeld auf Abmeldung bei vollem w. voller Erwerbsm. Zubilligung Rente wegen voller Kalenmonat ohne Rente Erwerbsminung Anwendung Monats-BBG, Entgelt bei Teilmonaten Unwirufliche bezahlte Freistellung Unwirufliche Freistellung des Arbeitnehmers mit Weiterzahlung von Arbeitsentgelt die SV-Tage für KV/RV/AV/PV werden nicht gekürzt, die UV-Tage werden Kein besoner Meldegrund, da das Beschäftigungsverhältnis - DATEV eg, Stand:
5 gekürzt weiterbesteht. Bei Abmeldung wegen tatsächlichen Endes Beschäftigung ist UV- B03 zu melden. Unwirufliche unbezahlte Freistellung Unwirufliche Freistellung des Arbeitnehmers ohne Weiterzahlung von Arbeitsentgelt Kürzung SV-Tage, Abmeldung wegen Ende Beschäftigung Anmeldung nach Ende Freistellung Keine Anwendung Monats-BBG Keine UV-Pflicht für lfd. Entgelt gem. DGUV Studienzeit (dualer Studiengang) Duale Studiengänge, hier: Zeiten des Besuches Hochschule Rundschreiben 614/20 vom und 149/2011 vom (Die Zuordnung von Einmalbezügen während Freistellung wird noch von DGUV geprüft) DATEV eg, Stand:
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