Offenlegungsbericht der Sparkasse Märkisch-Oderland

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Märkisch-Oderland Offenlegung gemäß CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 45

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 4 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Risikomanagement Adressenausfallrisiken Marktpreisrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Fazit zur Risikolage Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 11 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 14 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 14 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 20 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 24 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 26 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 27 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 29 Seite: 2 von 45

3 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Ausgestaltung des Vergütungssystems Zusammensetzung der Vergütungen Vergütungsparameter Art und Weise der Gewährung Vorstandsvergütung Einbindung externer Berater Gesamtbetrag aller Vergütungen 32 Anhang 33 Seite: 3 von 45

4 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung AGG Art. AT1 A-SRI BaFin CET1 CRR EBA ECA ECAI EDV EU EWB EWR GmbH G-SRI GuV HGB InstitutsVergV Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Artikel zusätzliches Kernkapital anderweitig systemrelevante Institute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hartes Kernkapital Capital Requirements Regulation Europäische Bankenaufsichtsbehörde Exportversicherungsagenturen aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingagenturen Elektronische Datenverarbeitung Europäische Union Einzelwertberichtigungen Europäischer Wirtschaftsraum Gesellschaft mit beschränkter Haftung global systemrelevante Institute Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung i. V. m. in Verbindung mit k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG LCR MaRisk NSFR OGA PWB SR T1 T2 TvöD kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Liquidity Coverage Ratio Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Net Stable Funding Ratio Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren inkl. alternativer Fonds Pauschalwertberichtigungen Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH Kernkapital Ergänzungskapital Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Seite: 4 von 45

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht und der gemeinsamen Veröffentlichung von Lagebericht, Bilanz und Anhang setzt die Sparkasse Märkisch-Oderland die Anforderungen gemäß der Artikel 13 sowie 431 bis 455 Capital Requirements Regulation (CRR) und 26a KWG um. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse Märkisch-Oderland die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Märkisch-Oderland macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, folgende bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Die geographische Aufgliederung der Risikopositionen wurde nicht vorgenommen, da die Positionen größtenteils auf Deutschland entfallen. Davon unabhängig besitzen die Offenlegungsanforderungen gemäß der Artikel 440, 441, 449, 451, 452, 454 und 455 CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Märkisch-Oderland. 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht der Sparkasse Märkisch-Oderland wird auf der Homepage der Sparkasse ( veröffentlicht und bleibt dort bis zur Aktualisierung dieses Berichtes jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Darüber hinaus ist der Offenlegungsbericht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen sind im Lagebericht der Sparkasse Märkisch-Oderland enthalten. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Seite: 5 von 45

6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale die Häufigkeit der Offenlegung geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.3. Angaben zur Freigabe und Veröffentlichung des Lageberichtes sind dem Gliederungspunkt 1.4 zu entnehmen Risikomanagement Die Sparkasse verfolgt die Zielsetzung der systematischen Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen bankgeschäftlichen Risiken sowie des Vorhaltens eines angemessenen Risikodeckungspotenzials, um eine jederzeitige Risikotragfähigkeit zu gewährleisten und den Fortbestand der Sparkasse sicherzustellen (going concern). Die Sparkasse geht kontrolliert Risiken unter Verwendung eines Risikotragfähigkeitskonzeptes sowie einer ertragsorientierten Bankensteuerung ein. Sie steuert die von ihr eingegangenen Risiken dabei aus einer periodenorientierten und an handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäben ausgerichteten Sichtweise. Die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernfunktionen in Kreditinstituten. Sie dienen der Sicherung der Ertragslage und der Wettbewerbsfähigkeit. Wesentliche Risiken des Bankgeschäftes sind gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditätsund operationelle Risiken. In der Sparkasse Märkisch-Oderland werden diese vier Risikoarten ebenfalls als wesentliche Risiken eingestuft und somit intensiv überwacht und reportet. Das Management der Risiken bestimmt und sichert wesentlich den Erfolg der Sparkasse. Durch eine permanente Überarbeitung der Risikosteuerungssysteme stellt sich die Sparkasse dieser Herausforderung. In Anlehnung an die Geschäftsstrategie und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit wurde die Risikostrategie erstellt und mit dem Verwaltungsrat erörtert. Die Risikostrategie legt die qualitativen Standards der Kredit- und Geldanlagepolitik fest. Alle Festlegungen in der Risikostrategie werden jährlich überprüft und weiterentwickelt. Die Einhaltung der Risikostrategie wird regelmäßig überprüft. Im Rahmen der vierteljährlich erstellten Risikoberichte wird dargestellt, inwieweit sich die getätigten Geschäfte in Übereinstimmung mit der Geschäftsstrategie und der Risikostrategie befinden. Grundlage für die Risikotragfähigkeit ist das Risikodeckungspotenzial, bestehend aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital sowie dem operativen Ergebnis des Planjahres. Dieses wird um ein entsprechendes Risikokapital, welches für die Erfüllung der gesetzlichen und strategischen Anforderungen benötigt wird, verringert. Von dieser so errechneten Seite: 6 von 45

7 Risikodeckungsmasse werden Teilbeträge zur Limitierung der wesentlichen Risikoarten eingesetzt. In der anteiligen Verwendung des Risikodeckungspotenzials zeigt die Sparkasse ihre Risikotoleranz gegenüber wesentlichen Risiken und wesentlichen Risikokonzentrationen. Die Beurteilung der Risikotragfähigkeit erfolgt vierteljährlich. Die Risikomanagementfunktionen werden vom Vorstand wahrgenommen. Bei den wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung wird die Leitung der Risikocontrolling-Funktion beteiligt, die vom Leiter des Servicebereichs Gesamtbanksteuerung wahrgenommen wird. Der vom Vorstand eingerichtete Anlageausschuss berät den Vorstand bei den wichtigen Risikomanagementfunktionen. Das Controlling analysiert und quantifiziert die Risiken der Sparkasse, überwacht die anhand der Risikotragfähigkeit abgeleiteten und seitens des Vorstandes genehmigten Limite und ist für das Reporting verantwortlich. Anhand vierteljährlicher Risikoberichte und Stresstests werden die Entscheidungsträger und der Verwaltungsrat über die Risikolage, bedeutende Vorkommnisse sowie über eventuelle Maßnahmen im Risikomanagement informiert. Über regelmäßig auf Institutsebene durchgeführte Stresstests im Rahmen der Risikosteuerung werden außergewöhnliche historische aber plausible Marktentwicklungen abgebildet. In den wesentlichen Risikoarten werden über Sensitivitätsanalysen einzelne Risikoparameter gestresst. Darüber hinaus werden risikoartenübergreifend die Szenarien Stagflation, Schwerer konjunktureller Abschwung und Inversion betrachtet. Für besondere Vorkommnisse, einschließlich bedeutender Schadensfälle, sind ad hoc- Meldungen bzw. außerordentliche Meldungen zur unverzüglichen Information von Vorstand, Interne Revision und Controlling eingerichtet. Darüber hinaus ist zwischen Vorstand und Verwaltungsrat ein ad hoc-verfahren abgestimmt. Im Ergebnis der jährlichen Risikoinventur wurde beurteilt, dass die identifizierten Inter- Risikokonzentrationen keine wesentlichen Risiken für die Sparkasse darstellen. Intra-Risikokonzentrationen werden im Rahmen der Risikoanalyse in den einzelnen originären Risikoarten berücksichtigt. Hinsichtlich der Ertragsrisiken ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf. Diese werden jährlich überprüft. Die Interne Revision prüft prozessunabhängig das interne Kontrollsystem, insbesondere die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Es erfolgt kein Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in den eigengemanagten Portefeuilles Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiken versteht man die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen durch einen Vertragspartner. Die Risiken der Eigenanlagen werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner in Form von Kontrahenten und Emittenten basierend auf Ratingeinstufungen von den Ratingagenturen Moody's, Standard & Poor's oder Fitch sowie des verbundeigenen Dienstleisters Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH begrenzt. Es werden vor Investmententscheidungen zusätzliche allgemein verfügbare Informationen in die Beurteilung der Sparkasse einbezogen. Seite: 7 von 45

8 Zur Risikoreduzierung wird stark diversifiziert. Um dies zu gewährleisten, werden Risiko- und Kreditnehmer bezogene Volumenlimite vergeben und überwacht. Ergänzend werden in einem System zur Risikofrüherkennung regelmäßig Ratingveränderungen und -ausblicke sowie Spreadveränderungen analysiert. Wichtigste Vertragspartner für die Eigenanlagen sind die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und die DekaBank. Im Bereich des Kundenkreditgeschäftes werden die Adressenausfallrisiken im Wesentlichen über maschinelle Bonitätseinstufungen überwacht. Die Überprüfung der Bonitäten erfolgt regelmäßig. Die Sparkasse nutzt das Rating- und Scoringsystem der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Darüber hinaus werden regelmäßig Kreditnehmer bei auffälliger Kontoführung durch das System der Risikofrüherkennung im Kundenkreditgeschäft identifiziert. Entsprechend der in der Sparkasse festgelegten Risikostrategie werden die Adressenausfallrisiken im Rahmen der Vergabe von Kundenkrediten begrenzt. Dies umfasst vor allem Bonitätsbegrenzungen für das Neugeschäft, Volumenbegrenzungen je Kreditnehmereinheit und Schwellenwerte für Branchen. Darüber hinaus ist die Sparkasse bestrebt, Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft zusätzlich durch die Hereinnahme von werthaltigen Sicherheiten zu begrenzen. Im Rahmen bestehender Prozesse und Verantwortlichkeiten werden anhand festgelegter Risikoindikatoren - zum Einen durch Kundenberater und Kreditanalysten und zum Anderen maschinell unterstützt - potenziell ausfallgefährdete Kreditengagements identifiziert. Nach entsprechender Beurteilung der Risikolage des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Sicherheitenbewertung erfolgt die kompetenzgerechte Entscheidung über die Bildung einer Risikovorsorge in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie Rückstellungen. Auf Basis der Risikovorsorge vergangener Perioden wird unter Verwendung des GuV- Kreditrisikomodells zukünftiger Vorsorgebedarf prognostiziert. Dieser prognostizierte Bewertungsbedarf dient darüber hinaus der Limitierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft. Maßgeblich bei der Berechnung des Limits für das Adressenausfallrisiko im Handelsgeschäft ist neben der Verschlechterung des Ratings die Berücksichtigung des unerwarteten Ausfalls eines Emittenten. Bei den Kontrahentenrisiken werden vor allem Wiedereindeckungsrisiken berücksichtigt. Das gesamte Adressenausfallrisiko ist für das Jahr 2015 in Höhe von 16,4 Mio. EUR limitiert. Die Sparkasse schätzt die Adressenausfallrisiken als tragbar und beherrschbar ein Marktpreisrisiken Unter Marktpreisrisiken werden mögliche Ertragseinbußen verstanden, die sich aus den Veränderungen der Marktlage ergeben. Zusätzliche Marktpreisrisiken liegen in Positionen, deren Marktgängigkeit begrenzt ist. Marktpreisrisiken werden daher mit dem Ziel gesteuert, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die finanziellen Ressourcen unangemessen zu belasten. Die Betrachtung der Spreadrisiken ist in die Analyse der Marktpreisrisiken integriert. Seite: 8 von 45

9 Aufgrund der Struktur der Eigenanlagen der Sparkasse liegt der Schwerpunkt der Marktpreisrisiken in durch Änderungen des Marktzinsniveaus direkt hervorgerufenen Marktpreisänderungen der Eigenanlagen. In der Sparkasse bildet ein Value-at-Risk-Konzept die Grundlage für die Darstellung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken als Bestandteil der Marktpreisrisiken im Bereich der Handelsgeschäfte. Es besteht aus einem Limitsystem und einer Rechenmethodik, basierend auf einer Szenarioanalyse. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der Simulation von historischen Daten. Von den sich daraus ergebenden Werten werden 99 % (99 %ige Wahrscheinlichkeit) in die weitere Risikobetrachtung einbezogen (Konfidenzniveau). Die Berechnungsmethodik unterstellt seit 01. Oktober 2014 eine Haltedauer des Wertpapierportefeuilles von 21 Handelstagen. Hiervon ausgenommen sind die Immobilienfonds, bei denen die in den Vertragsbedingungen festgelegten höheren Mindesthaltedauern zur Anwendung kommen. Zur Ermittlung der Risikowerte setzt die Sparkasse das EDV-Programm SimCorpDimension ein. Für die Fonds erfolgen zusätzliche Betrachtungen. Neben dem vorgenannten betriebswirtschaftlichen Marktpreisrisiko ermittelt die Sparkasse ein handelsrechtliches Verlustrisiko, bei dem der tatsächliche Vermögenswerteverzehr zum jeweiligen Geschäftstag gemessen wird. Aktien-, Immobilien- und Währungsrisiken werden nur innerhalb von Fonds eingegangen und sind teilweise im Fonds durch Derivate abgesichert. Das Zinsspannenrisiko als Bestandteil der Marktpreisrisiken überwacht die Sparkasse für das Gesamthaus mit Hilfe des EDV-Programms GuVPlaner. Vor diesem Hintergrund werden der erwartete, der steigende, der fallende, der konstante Geld- und Kapitalmarktzinsverlauf und die Verflachung und Versteilung der Zinsstrukturkurve sowie die Entwicklung der Bilanzstruktur simuliert. Das Marktpreisrisiko wird durch differenzierte Limite begrenzt. Diese betragen für das Zinsspannenrisiko 3,5 Mio. EUR, für das zinsinduzierte Kursrisiko und Aktienkursrisiko 7,0 Mio. EUR sowie für das betriebswirtschaftliche Marktpreisrisiko 23,6 Mio. EUR und gelten jeweils für das Jahr Die Sparkasse schätzt die Marktpreisrisiken aufgrund des vorhandenen Eigenkapitals und der Ertragslage als vertretbar ein Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiken wird verstanden, dass die Sparkasse ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, dass erforderliche Anschlussfinanzierungen nicht oder nur zu schlechten Konditionen durchgeführt werden können bzw. aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten aufgelöst oder glattgestellt werden können. Im Rahmen der operativen Steuerung überwacht die Sparkasse die Liquidität mittels täglicher Disposition. Monatlich erfolgen die Berechnung der Liquiditätskennziffer (gemäß Liquiditätsverordnung) und der Liquidity Coverage Ratio (LCR gemäß CRR). Die Net Stable Funding Ratio (NSFR gemäß CRR) wird vierteljährlich ermittelt. Seite: 9 von 45

10 Im Rahmen der strategischen Steuerung wird die Liquiditätsentwicklung regelmäßig verschiedenen Szenarien unterzogen, um weitere Erkenntnisse ableiten bzw. bestätigen zu können. Die Sparkasse hat ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem eingerichtet und ermittelt vierteljährlich die Liquiditätskosten bzw. den Liquiditätsnutzen. Die Sparkasse hat Kriterien ihrer Risikotoleranz festgelegt, um somit Risiken durch eine geeignete, frühzeitige Gegensteuerung zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Diesbezüglich werden die Einhaltung des Schwellenwertes Liquiditätskennziffer und größere Veränderungen der Beobachtungskennzahlen analysiert sowie die Einhaltung der Liquiditätsreichweiten überprüft. Für das Liquiditätsrisiko ist derzeit ein Limit in Höhe von 0,1 Mio. EUR reserviert. Relevante Liquiditätsrisiken bestehen aufgrund der Struktur der Eigenanlagen derzeit nicht. Bei ungünstigen Entwicklungen gestattet die gute wirtschaftliche Lage der Sparkasse eine problemlose Refinanzierung am Interbankenmarkt. Für den Fall extremer Marktverzerrungen verfügt die Sparkasse über die Möglichkeit der Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank auf Grundlage der Qualität der Eigenanlagen der Sparkasse, die in solchen Fällen als Sicherheiten dienen. Die Sparkasse schätzt die Liquiditätsrisiken als tragbar und beherrschbar ein Operationelle Risiken Operationelle Risiken bezeichnen die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse auftreten. Im Bereich der operationellen Risiken verfügt die Sparkasse über verschiedene Instrumente, die zur frühzeitigen Identifikation dieser Risiken eingesetzt werden. Die innerhalb der Sparkasse tatsächlich aufgetretenen risikorelevanten Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank strukturiert erfasst. Um potenzielle operationelle Risiken zu identifizieren und zu bewerten, wird jährlich eine Risikolandkarte erstellt. Gleichzeitig bedient sich die Sparkasse des Datenpools der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (SR), welcher einen anonymen Austausch der Schadensfälle aus der Schadensfalldatenbank sowie der Szenarien aus der Risikolandkarte zwischen den teilnehmenden Poolinstituten erlaubt. Die Pooldaten bilden in Verbindung mit den eigenen Daten die Grundlage für die Analyse von Schadensfällen aus der Vergangenheit sowie die Neu- oder Weiterentwicklung von Risikoszenarien und die Validierung der in der Risikolandkarte getroffenen Einschätzungen. Zur Risikofrüherkennung nutzt die Sparkasse weitere Datenbanken, die der Information über interne und externe Vorkommnisse von besonderer Bedeutung dienen, sowie aktuelle Meldungen aus dem Beschwerdemanagement, welches neben der Erfassung und grundsätzlichen Analyse von Beschwerden eine Informationspflicht bei Erkennen von Besonderheiten hat. Zur Reduzierung der operationellen Risiken existiert ein umfangreiches System von Arbeitsanweisungen, die unter anderem die Datensicherung, den Schutz vor unberechtigten Zugriffen, den Schutz vor Systemausfällen und Notfallkonzepte regeln. Darüber hinaus Seite: 10 von 45

11 schützt sich die Sparkasse durch die Verwendung standardisierter Verträge und den Abschluss von Versicherungen. Für das operationelle Risiko werden im Rahmen des Limitsystems für das Jahr ,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse schätzt die operationellen Risiken als tragbar ein Fazit zur Risikolage Auf der Basis des Jahresabschlusses 2014 und der Analyse der Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem bestehen für die Sparkasse derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken. Die Sparkasse sieht sich durch das bestehende Risikomanagement sowohl für das Bestandsgeschäft als auch die kommenden Herausforderungen gerüstet. Die Sparkasse Märkisch-Oderland verfügt über eine angemessene Eigenkapitalausstattung, welches sich in der Gesamtkapitalquote per in Höhe von 29,3 % widerspiegelt. Die Ertragslage ist trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin stabil. Auch unter den simulierten Extrembedingungen der Stressszenarien, wobei eine Stagflation zur höchsten Risikoausprägung führt, wäre der Fortbestand der Sparkasse Märkisch- Oderland gewährleistet. Insgesamt schätzt die Sparkasse die Risiken als tragbar ein. Die auf Basis der internen Risikotragfähigkeitskonzeption festgelegten Risikodeckungspotenziale als Grundlage des Limitsystems waren im Geschäftsjahr 2014 jederzeit ausreichend, um die eingegangenen Risiken vollständig abzudecken. Unter Berücksichtigung der neuen Eigenmittelanforderungen durch Basel III und CRR ist die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2015 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- und Substanzsituation der Sparkasse gegeben. Darüber hinaus verfügt die Sparkasse über ein dem Umfang und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit angemessenes System zur Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken gemäß 25a KWG. Demnach können durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, frühzeitig identifiziert, Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und Risiken zeitnah gesteuert werden. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 1 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Seite: 11 von 45

12 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Brandenburgischen Sparkassengesetz, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Vertretung des Trägers der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Brandenburgischen Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie in Potsdam besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Seite: 12 von 45

13 Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind unter Gliederungspunkt offengelegt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ist in der folgenden Tabelle per dargestellt: Handelsbilanz zum Meldestichtag Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Bilanzwert Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken ) Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn ) 0 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 c CRR) Seite: 13 von 45

14 Handelsbilanz zum Meldestichtag Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Bilanzwert Ergänzungskapital Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) b CRR) -300 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 Abs. 5 CRR) ) Abzug der Zuführung ( TEUR wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz (Art. 26 (2) CRR). 2) Abzug des Bilanzgewinn (1.856 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz (Art. 26 (2) CRR). Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Bei den immateriellen Vermögensgegenständen wird aus Vereinfachungsgründen ein pauschaler Abzugsbetrag genutzt. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Die Sparkasse Märkisch Oderland hat keine i. S. der CRR (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden unter dem Punkt wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Märkisch-Oderland keine Relevanz. Die Aufgliederung der Eigenmittelanforderungen nach Risikopositionsklassen und Risikoarten zeigt nachstehende Tabelle. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag Seite: 14 von 45

15 vorliegenden Marktrisiken des Handelsbuchs, Fremdwährungsrisiken, Abwicklungsrisiken und Warenpositionsrisiken bestehen nicht. Kreditrisiko - Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Betrag in TEUR Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1 Öffentliche Stellen 60 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen 848 Sonstige Posten 714 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) Standardmethode 5 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von Mio. EUR (Jahresdurchschnittswert: Mio. Euro) setzt sich aus den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Forderungsklasse Beteiligungen sowie den außerbilanziellen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Seite: 15 von 45

16 Risikopositionsklasse Jahresdurchschnittsbetrag in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 2 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Aspekten der Wesentlichkeit auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). In den folgenden Tabellen wird auf eine Darstellung der Stichtagsbeträge abgestellt. Seite: 16 von 45

17 Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Risikopositionsklasse Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Mengengeschäft 660 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Gesamt Industrieunternehmen Risikopositionsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Öffentliche Stellen 128 Unternehmen (Davon: KMU) (895) (146) (1.721) (4.871) Seite: 17 von 45

18 Industrieunternehmen Risikopositionsklasse Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Mengengeschäft (Davon: KMU) (1.792) (579) (8.646) (15.495) Durch Immobilien besicherte Positionen (Davon: KMU) (474) (200) (2.141) (12.502) Ausgefallene Positionen Gesamt Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Sonstige 1 Risikopositionsklasse Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Öffentliche Stellen Internationale Organisationen 2 Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Unternehmen (davon: KMU) (9.225) (369) (5.983) (27.049) (13.802) (0) Privatpersonen 1 Unter dieser Position sind die Hauptbuchkonten (z. B. Kasse- und Sortenbestand, geringwertige Wirtschaftsgüter, Zugänge zu Sachanlagen, sonstige Aktiva, Münzgeldeinzahlung sowie diverse Betriebsverrechnungs-, Vorschuss- und CpD-Konten) ausgewiesen. Seite: 18 von 45

19 Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Sonstige 1 Risikopositionsklasse Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Mengengeschäft (davon: KMU) (16.261) (3.181) (1.907) (8.338) (19.554) (0) Durch Immobilien besicherte Positionen (davon: KMU) (6.547) (1.047) (3.281) (23.861) (16.032) (0) Investmentfonds (OGA-Fonds) Ausgefallene Positionen Sonstige Posten Gesamt Privatpersonen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. In der folgenden Tabelle wird auf eine Darstellung der Stichtagsbeträge abgestellt. Risikopositionen Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Seite: 19 von 45

20 Risikopositionen Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 2 Institute Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Definition und Darstellung überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Die nachstehende Tabelle gliedert die notleidenden und überfälligen Risikopositionen nach Branchen auf. Seite: 20 von 45

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