Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt

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1 Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt Sibylle Naß & Irmak Kamali 1

2 kargah e.v. Verein für interkulturelle Kommunikation, Zur Bettfedernfabrik Hannover Beratung / Bildung-Qualifizierung / Kultur-Begegnung / Stadtteilarbeit/ Interkulturelle Stadtteilzeitung/ Weltbibliothek-Dokumentationszentrum/ La Rosa Internationaler Frauentreff 2

3 Gliederung 1. Formen geschlechtsspezifischer Gewalt 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für Asylbewerberinnen in Unterkünften 4. Stolpersteine des Aufenthaltsrechts vor geschlechtsspezifischer Gewalt 5. Forderungen zur Umsetzung von Schutzmöglichkeiten kargah e.v. Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit 3

4 Formen geschlechtsspezifischer Gewalt Zwangsheirat Ehrenmord Häusliche Gewalt Genitalverstümmelung Bestrafung wegen Ehebruchs Bestrafung wegen Verstoßes gegen Bekleidungsvorschriften Bestrafung wegen eines westlichen Lebensstils Zwangsprostitution Frauenhandel (z.b. in Nigeria) Vergewaltigung Zwangsabtreibung (z.b. in China) Homosexualität 4

5 Gesetzliche Grundlagen Internationale Rechtslage UN Frauenrechtskonvention CEDAW 1981 in Kraft getreten Jede Form von Diskriminierung von Frauen soll beseitigt werden Gewalt gegen Frauen kleiner Bestandteil Ausschuss hat geschlechtsspezifische Gewalt als Form von Diskriminierung ausgelegt Istanbulkonvention Konvention des Europarates zur Verhütung&Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Mai 2011 vom Europarat verabschiedet Inkrafttreten Konventionstext umfasst alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen 5

6 Gesetzliche Grundlagen Nationale Rechtslage Gewaltschutzgesetz ( GewSchG 1,2 ) : seit in Kraft Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung Gesetz gegen Zwangsehen : Bei Zwangsverheiratung 237 Strafgesetzbuch- in Kraft getreten

7 Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt für Asylbewerberinnen in Unterkünften Risiko von (alleinreisenden) Frauen, Opfer von Gewalt und Belästigungen in Sammelunterkünften zu werden ist groß (Bewohner, Partner, Personal) gemischtgeschlechtliche große Unterkünfte, teilweise Frauentrakte fehlende Frauenschutzräume kaum reine Fraueneinrichtungen keine Privatsphäre wegen fehlender Einzelzimmer fehlende getrennte und abschließbare Sanitäreinrichtungen Praxis der Umverteilung bei Gewalt (Erstaufnahmeeinrichtung/Unterkunft) fehlende Gewaltschutzstandards bei geschlechtsspezifischer Gewalt in Unterkünften (Hausverbot/Platzverweis/Gewaltschutzgesetz) 7

8 Stolpersteine des Aufenthaltsrechts vor geschlechtsspezifischer Gewalt Beispiel Asylbewerberinnen Residenzpflicht und Wohnsitzauflage Beschränkte persönliche Bewegungsfreiheit, keine Schutzmöglichkeit gefährdete Frauen haben keine Möglichkeit Bundesland/ Region zu verlassen Beispiel Migrantinnen Ehebestandszeit eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 31 Aufenthaltsgesetz bei Fällen von Ehegattennachzug erst nach drei rechtmäßigen Ehejahren in der BRD möglich aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit verheerend für Frauen Härtefallregelung schwierig 8

9 Forderungen zur Umsetzung von Schutzmöglichkeiten Sensibilisierung der Fachkräfte in Unterkünften Sprachkurse, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder umsetzen Bewusstseinsschaffung über Rechte in der BRD, Einbettung in Alltagspraxis von SozialarbeiterInnen als Inhalt in Integrationskurse beispielsweise (leicht verständliche und mehrsprachige Infobroschüren etc.) flächendeckende Schaffung von multilingualen, muttersprachlichen und interkulturell spezifischen Beratungsangeboten 9

10 Forderung zur Umsetzung von Schutzmöglichkeiten Vernetzung der Frauenberatung und Flüchtlingsarbeit Informationsvermittlung über bestehende Beratungsangebote an Frauen flächendeckend gewährleisten (Behörden etc.) Schnittstellen müssen sich stetig vernetzen, Synergieeffekte herstellenmuttersprachlicher Fokus Schaffung von Frauenschutzräumen und reinen Fraueneinrichtungen bei vulnerablen Personen 10

11 Forderung zur Umsetzung von Schutzmöglichkeiten Anwendung bestehender Gesetze zum Gewaltschutz Schutz vor Gewalt vorrangig (Hindernisse im Aufenthalts- und Asylrecht schnell und unbürokratisch überwinden) Unabhängig von der Residenzpflicht und Wohnsitzauflage, sollten gefährdete Frauen unbürokratisch und zeitnah die Unterkunft/Kommune/Region das Bundesland wechseln können Eigenständiger Aufenthaltsstatus bei Auflösung der Ehe unabhängig von Ehedauer in Deutschland 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Kargah e.v. Zur Bettfedernfabrik Hannover Tel.: info@kargah.de 12

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