Société d'investissement à Capital Variable SICAV gegründet nach luxemburgischem Recht

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1 ROBECO LUX-O-RENTE Société d'investissement à Capital Variable SICAV gegründet nach luxemburgischem Recht PROSPEKT FÜR DIE SCH WEIZ Juni 2015

2 EINLAGEN KÖNNEN NUR AKZEPTIERT WERDEN, WENN SIE AUF DER GRUNDLAGE DIESES PROSPEKTS UND DER ANLEGERINVESTITIONSDOKUMENTE ERFOLGEN. DER LETZTE VERFÜGBARE JAHRESBERICHT UND DER LETZTE HALBJAHRESBERICHT, FALLS DIESER SPÄTER VERÖFFENTLICHT WORDEN IST, GELTEN ALS BESTANDTEILE DIESES PROSPEKTS. EINE AUFSTELLUNG DER AUFGELEGTEN ANTEILKLASSEN IST AUF ANFRAGE AM GESCHÄFTSSITZ DER GESELLSCHAFT ERHÄLTLICH. DIE ANTEILE, AUF DIE IN DIESEM VERKAUFSPROSPEKT BEZUG GENOMMEN WIRD, WERDEN AUSSCHLIESSLICH AUFGRUND DER INFORMATIONEN IN DIESEM PROSPEKT ANGEBOTEN. BEZÜGLICH DES HIERMIT VORGELEGTEN ANGEBOTS IST NIEMAND BERECHTIGT, ANDERE INFORMATIONEN ZU ERTEILEN ODER ERKLÄRUNGEN ABZUGEBEN ALS DIEJENIGEN, DIE IN DIESEM PROSPEKT UND IN DEN DARIN GENANNTEN DOKUMENTEN ENTHALTEN SIND. EIN KAUF AUF GRUND VON BEHAUPTUNGEN ODER ERKLÄRUNGEN, DIE NICHT IN DIESEM PROSPEKT ENTHALTEN SIND ODER NICHT MIT DEN INFORMATIONEN IN DIESEM PROSPEKT ÜBEREINSTIMMEN, IST NICHT GENEHMIGT UND GEHT AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO UND GEFAHR DES KÄUFERS. DIESER VERLAUFSPROSPEKT STELLT KEIN ANGEBOT UND KEINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF AN US-PERSONEN ODER AN PERSONEN IN EINEM HOHEITSGEBIET DAR, IN DEM EIN DERARTIGES ANGEBOT RECHTSWIDRIG IST ODER IN DEM DER ANBIETER NICHT BEFUGT IST, EIN DERARTIGES ANGEBOT ZU UNTERBREITEN, ODER DADURCH RECHTSWIDRIG HANDELT. ANTEILINHABER UND FÜR POTENZIELLE ANTEILINHABER HANDELNDE INTERMEDIÄRE WERDEN DESHALB DARAUF BESONDERS HINGEWIESEN, DASS NACH DER GEGENWÄRTIGEN POLITIK DER GESELLSCHAFT US-PERSONEN (WIE AUF SEITE 8 DEFINIERT) KEINE ANLAGEN IN DER FONDS TÄTIGEN DÜRFEN. DIE ANTEILE VON ANLEGERN, DIE IN DEN STATUS EINER US-PERSON WECHSELN, KÖNNEN ZWANGSWEISE ZURÜCKGENOMMEN WERDEN. ANTEILINHABER UND INTERMEDIÄRE, DIE IM NAMEN POTENZIELLER ANTEILINHABER HANDELN, WERDEN BESONDERS DARAUF HINGEWIESEN, DASS DIE GESELLSCHAFT NACH DEM LUXEMBURGER RECHT VERPFLICHTET IST, BESTIMMTE DATEN ZU ANLEGERN WEITERZUGEBEN, DIE NACH DEM FOREIGN ACCOUNT TAX COMPLIANCE ACT (FATCA) FESTGELEGTE US-PERSONEN (WIE AUF SEITE 20 DEFINIERT) SIND ODER DIE ANLEGER ODER INTERMEDIÄRE SIND, DIE DIE FATCA-BESTIMMUNGEN NICHT ERFÜLLEN. SOLLTEN SIE ZWEIFEL HINSICHTLICH DER INHALTE DIESES PROSPEKTES ODER DER MIT EINER ANLAGE IN DIE GESELLSCHAFT VERBUNDENEN RISIKEN HABEN, SOLLTEN SIE RÜCKSPRACHE MIT DEM FÜR SIE ZUSTÄNDIGEN WERTPAPIERHÄNDLER, BANKDIREKTOR, ANWALT, WIRTSCHAFTSPRÜFER ODER EINEM ANDEREN UNABHÄNGIGEN FINANZBERATER NEHMEN. Juni / 54

3 INHALTSVERZEICHNIS Seite GLOSSAR DER FESTGELEGTEN BEGRIFFE 5 VERWALTUNGSRAT UND VERWALTUNG 9 ABSCHNITT 1 DER FONDS ZUSAMMENFASSUNG 10 ABSCHNITT 2 - DIE ANTEILE ANTEILKLASSEN AUSGABE VON ANTEILEN UMSCHICHTUNG VON ANTEILEN RÜCKNAHME VON ANTEILEN BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS ZEITWEILIGE AUSSETZUNG DER BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTES DIVIDENDENPOLITIK BESTEUERUNG 19 ABSCHNITT 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN KOSTEN UND GEBÜHREN LATE TRADING ODER MARKET TIMING POOLING UND GEMEINSAME VERWALTUNG VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ANLAGEBERATER STRUKTUR UND ZWECK DEPOTBANK, ZAHLSTELLE, ZULASSUNGSSTELLE UND DOMIZILIARAGENT VERWALTUNGSSTELLE SOWIE REGISTRIERUNGSSTELLE VERSAMMLUNGEN UND BERICHTE LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT ZUSAMMENLEGUNG VON KLASSEN VON ANTEILEN GESCHÄFTE MIT VERBUNDENEN PERSONEN DATENSCHUTZ UND STIMMAUFZEICHNUNGEN ZUR EINSICHT AUSLIEGENDE DOKUMENTE 29 ABSCHNITT 4 RISIKOERWÄGUNGEN 31 A) ALLGEMEINE ANLAGERISIKEN 31 B) KONTRAHENTENAUSFALLRISIKO 32 C) LIQUIDITÄTSRISIKO 33 D) RISIKO DER VERWENDUNG VON FINANZDERIVATEN 34 E) RISIKO DER FINANZINSTRUMENTLEIHE 34 F) RISIKO VON (UMGEKEHRTEN) RÜCKKAUFVEREINBARUNGEN 35 G) LÄNDERRISIKO 35 H) BEWERTUNGSRISIKO 35 I) FISKALISCHES RISIKO 35 J) OPERATIONELLES RISIKO 36 Juni / 54

4 K) AUSLAGERUNGSRISIKO 36 L) MODELLIERUNGSRISIKO 36 M) RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FATCA 36 ANHANG I ANLAGESTRATEGIE UND RISIKOPROFIL 37 ANHANG II ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN 39 ANHANG III RISIKOSTEUERUNG 45 ANHANG IV DERIVATIVE FINANZPRODUKTE SOWIE TECHNIKEN UND INSTRUMENTE ZUR EFFIZIENTEN PORTFOLIOVERWALTUNG 47 ANHANG V INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER SCHWEIZ 53 Juni / 54

5 GLOSSAR DER FESTGELEGTEN BEGRIFFE Die folgende Zusammenfassung gilt nur im Zusammenhang mit den jeweils detaillierteren Informationen an anderer Stelle in diesem Verkaufsprospekt. Verwaltungsstelle RBC Investor Services Bank S.A., die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Durchführung der Verwaltungsaufgaben betraut wurde. AUD Australischer Dollar Wirtschaftsprüfer KPMG Luxembourg, Société coopérative, wurde von der Gesellschaft als zugelassener gesetzlicher Abschlussprüfer der Gesellschaft benannt. Bankgeschäftstag Ein Bankgeschäftstag ist jeder Bankgeschäftstag in Luxemburg, der nicht in einem Zeitraum liegt, in dem die Berechnung des Nettoinventarwerts der Gesellschaft ausgesetzt ist, und jeder Bankgeschäftstag, den der Verwaltungsrat als Bankgeschäftstag bestimmt, wobei die Öffnungszeiten von Aktienbörsen und geregelten Märkte berücksichtigt werden, an denen die Gesellschaft vorwiegend investiert, sodass ein ausreichender Handel und genügend Liquidität gegeben sind. Eine Liste der voraussichtlichen Nicht-Bankgeschäftstage ist auf Anfrage beim Sitz der Gesellschaft erhältlich und steht ebenfalls unter zur Verfügung. CAD Kanadischer Dollar. CHF Schweizer Franken Klassen von Anteilen (oder Anteilklassen oder Klassen) Der Fonds bietet den Anlegern die Auswahl zwischen einer oder mehreren Anteilklassen. Das Vermögen der Klassen wird gemeinsam anlegt, aber bei den Anteilsklassen können verschiedene Abschluss- oder Rücknahmegebührenstrukturen, Provisionsstrukturen, Mindestzeichnungsbeträge, Währungen oder Ausschüttungsrichtlinien angewandt werden. Gesellschaft Robeco Lux-o-rente (oder der Fonds ) ist eine Société d investissement à capital variable gemäss dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (in der geltenden Fassung, oder das Gesetz ) mit Sitz in Luxemburg. Die Gesellschaft kann aus einer oder mehreren Anteilklassen bestehen. Depotbank Die Vermögenswerte des Fonds werden von der Depotbank, RBC Investor Services Bank S.A., verwahrt oder unter Kontrolle gehalten. Stichzeit Ein bestimmter im Verkaufsprospekt genannter Zeitpunkt. Anträge zur Zeichnung, Umschichtung oder Rücknahme von Anteilen, die bis zur genannten Stichzeit am Bankgeschäftstag vor dem Bewertungstag eingehen, werden mit dem entsprechenden Nettoinventarwert je Anteil abgerechnet, der am Bewertungstag errechnet wurde. Anträge, die nach der angegebenen Stichzeit eingehen, werden am nächstfolgenden Bankgeschäftstag bearbeitet. Juni / 54

6 Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat des Fonds DKK Dänische Krone EUR/Euro Die offizielle gemeinsame europäische Währung, die von einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten übernommen wurde, die an der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligt sind (wie in der Gesetzgebung der Europäischen Union definiert). Diese Definition umfasst auch alle möglichen zukünftigen Einzelwährungen von Ländern, die zurzeit den Euro angenommen haben. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Fonds. Das Geschäftsjahr des Fonds endet jedes Jahr am letzten Tag des Dezember. Fonds Rorento Lux-o-rente (auch als die Gesellschaft bezeichnet) ist eine Société d investissement à capital variable gemäss dem Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und Teil 1 des Gesetzes mit Sitz in Luxemburg. Der Fonds kann aus einer oder mehreren Anteilklassen bestehen. GBP Britischer Pound Sterling. HKD Hongkong-Dollar Anlageberater Robeco Institutional Asset Management B.V. wurde von der Verwaltungsgesellschaft mit der tagtäglichen Verwaltung eines Teils oder aller Vermögenswerte des Fonds beauftragt. Anleger Ein Zeichner von Anteilen Dokument(e) mit wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Documents, kurz KIID) Die laut Gesetz und geltenden Richtlinien vorgeschriebenen Dokumente mit wesentlichen Informationen für den Anleger, die zu gegebener Zeit geändert werden können. Verwaltungsgesellschaft Robeco Luxembourg S.A. wurde vom Verwaltungsrat als Verwaltungsgesellschaft ernannt und ist auf tagtäglicher Basis für die Bereitstellung von Verwaltungs-, Marketing-, Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen hinsichtlich des Fonds verantwortlich. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Möglichkeit, einen Teil solcher Aufgaben an Dritte zu delegieren. Mindestzeichnungsbetrag Die Mindestzeichnungsbeträge für Erstzeichnungen und nachfolgende Zeichnungen werden im Verkaufsprospekt angegeben. MXN Mexikanischer Peso Nettoinventarwert je Anteil Der Nettoinventarwert der Anteile jeder Klasse wird gemäss den Angaben in Abschnitt 2.4 Berechnung des Nettoinventarwerts ermittelt. Juni / 54

7 NOK Norwegische Krone OECD Organisation for Economic Cooperation and Development. Zahlstelle RBC Investor Services Bank S.A, die vom Fonds mit der Durchführung der Aufgaben einer Zahlstelle beauftragt wurde. Verkaufsprospekt Dieses Dokument, der Verkaufsprospekt von Robeco Lux-o-rente. Rücknahme von Anteilen Anteile können jeder Zeit zurückgenommen werden. Der Rücknahmepreis je Anteil basiert auf dem Nettoinventarwert je Anteil (Anteilklasse). Die Rücknahme von Anteilen unterliegt den Bedingungen und Einschränkungen, die in der Satzung der Gesellschaft (die Satzung ) sowie in den massgeblichen Gesetzen festgelegt sind. Registrierungsstelle RBC Investor Services Bank S.A., die von der Verwaltungsgesellschaft damit beauftragt wurde, das Verzeichnis der Anteilinhaber zu führen sowie die Ausgabe, Umschichtung und Rücknahme von Anteilen zu bearbeiten. Regulierter Markt Ein Markt im Sinne von Artikel der Richtlinie 2004/39/EG oder jede diese Richtlinie aktualisierende oder ersetzende Richtlinie sowie jeder andere Markt, der reguliert ist, regelmässig in Betrieb ist und für die Öffentlichkeit in einem in Betracht kommenden Land anerkannt und offen ist. Bestimmung S Eine Bestimmung des Securities Act, der nachfolgend definiert wird, die einen Ausschluss von den Registrierungspflichten nach 5 des Securities Act für Wertpapieremissionen ausserhalb der Vereinigten Staaten durch US und ausländische Emittenten vorsieht. Ein Angebot von Wertpapieren, ob privat oder öffentlich, von einem Emittenten ausserhalb der Vereinigten Staaten, das gemäss dieser Bestimmung S erfolgt, muss nicht gemäss dem Securities Act registriert werden. Securities Act Bezieht sich auf den US Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden aktuellen Fassung. SEK Schwedische Krone Anteile Anteile des Fonds werden als Namensanteile angeboten. Anteile können in Form von Anteilsbruchteilen ausgegeben werden. Anteilinhaber Ein Inhaber (Person oder Organisation) von Anteilen. SGD Singapur-Dollar Zeichnung von Anteilen Anteile werden an einem Bewertungstag zum Angebotspreis je Anteil ausgegeben, der auf dem Nettoinventarwert je Anteil (Anteilsklasse), der in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft ermittelt wird, plus anwendbarer Abschlussgebühr basiert. Juni / 54

8 Umschichtung von Anteilen Jeder Anteilinhaber kann den Umtausch aller oder eines Teils seiner Anteile in Anteile einer anderen Klasse der Gesellschaft beantragen. OGA Organismus für gemeinsame Anlagen OGAW Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren USD US-Dollar US-Person Der Begriff "US-Person" hat die gleich Bedeutung wie in Bestimmung S gemäss obiger Definition, die folgendermassen lautet: i) eine natürliche Person, die in den USA domiziliert ist; ii) eine Partnerschaft oder Gesellschaft, deren Organisation oder Sitz der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt; iii) ein Nachlassvermögen, dessen Vollstrecker oder Verwalter eine US-Person ist; iv) ein Trust, dessen Treuhandverwalter eine US-Person ist; v) ein Konto ohne Verwaltungsauftrag ( non-discretionary account ) oder ein ähnliches Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts), das von einem Händler oder einem anderen Treuhänder zu Gunsten oder auf Rechnung einer US-Person gehalten wird; vi) ein Konto mit Verwaltungsauftrag ( discretionary account ) oder ein ähnliches Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts), das von einem Händler oder Treuhänder gehalten wird, dessen Organisation, Sitz oder (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) Wohnsitz sich in den USA befindet; vii) eine Partnerschaft oder Gesellschaft, sofern A) ihre Organisation oder ihr Sitz einem nicht-amerikanischen/ausländischen Gerichtsstand unterliegt und B) sie von einer US-Person primär zu Anlagezwecken in Wertpapieren, die nicht gemäss US-Wertpapiergesetz registriert sind, gegründet wurde, ausser ihre Organisation, ihr Sitz und ihre Eigentümer sind akkreditierte Investoren und es handelt sich bei Letzteren nicht um natürliche Personen, Nachlassvermögen oder Trusts. Bewertungstag Jeder Bankgeschäftstag laut obiger Definition. JPY Japanischer Yen Juni / 54

9 VERWALTUNGSRAT UND VERWALTUNG Verwaltungsrat: Edith Siermann (Vorsitzende) Managing Director Robeco-Gruppe Rotterdam, Niederlande Dirk R. van Bommel Managing Director Robeco-Gruppe Rotterdam, Niederlande Stefan Gordijn Executive Director Robeco-Gruppe Rotterdam, Niederlande Sitz der Gesellschaft: Verwaltungsgesellschaft: Wirtschaftsprüfer: Depotbank, Zahlstelle, Zulassungsstelle und Domiziliaragent: Verwaltungs- und Registrierungsstelle: Anlageberater: Vertreterin in der Schweiz: 11/13, Boulevard de la Foire L-1528 Luxemburg Robeco Luxembourg S.A. Airport center 5, Rue Heienhaff (2. Stock) L-1736 Senningerberg KPMG Luxembourg Société coopérative 39, avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg RBC Investor Services Bank S.A. 14, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette RBC Investor Services Bank S.A. 14, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Robeco Institutional Asset Management B.V. Coolsingel 120 NL-3011 AG Rotterdam RobecoSAM A.G. Josefstrasse 218, 8005 Zürich SCHWEIZ Juni / 54

10 ABSCHNITT 1 DER FONDS 1.1. Zusammenfassung Robeco Lux-o-rente wird auf unbestimmte Zeit als offene Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital ("a société d'investissement à capital variable") mit Sitz in Luxemburg gegründet, Ausgabe und Rücknahme ihrer Aktien erfolgt gemäss Nachfrage zu Preisen, die auf den jeweiligen Nettoinventarwerten beruhen. Die Anteile werden als Namensanteile ausgegeben. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann jederzeit die Ausgabe der folgenden Anteilsklassen beschliessen: Anteile der Klasse für normale Anleger Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert DH MH BH BxH EH Währungs- und Inflationsabgesichert DHHi BHHi Bevorrechtete Anteilklassen Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert FH CH CxH GH Währungs- und Inflationsabgesichert FHHi CHHi Anteile der Klasse für institutionelle Anleger Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert IH ZH IBH/ZBH/ZEH IExH IEH Währungs- und Inflationsabgesichert IHHi Die vorstehend genannten Anteilklassen in diesem Verkaufsprospekt können auf eine oder mehrere der folgenden Währungen lauten: EUR, USD, GBP, CHF, JPY, CAD, MXN, HKD, SGD, SEK, NOK, DKK und AUD. Die Gebühren der oben angeführten Anteilklassen werden unabhängig von der Nennwährung der Anteilklasse festgelegt. Zum Beispiel wird die Anteilklasse D EUR dieselbe Gebührenstruktur aufweisen wie die Anteilklasse D USD. Anhang I enthält eine vollständige Übersicht über die zum Datum dieses Prospekts verfügbaren Anteilklassen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann jederzeit beschliessen, weitere der oben stehenden Beschreibung entsprechende und auf eine dieser Währungen lautende Anteilklassen aufzulegen. Eine vollständige Liste der verfügbaren Anteilklassen ist kostenlos und auf Anforderung beim Geschäftssitz der Gesellschaft in Luxemburg erhältlich. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft bestimmt die Anlagestrategie für den Fonds. Der Verwaltungsrat hat die Verwaltungsgesellschaft mit der Durchführung der Anlagestrategien beauftragt, wie nachstehend im Einzelnen beschrieben. Anteile werden zu einem Preis auf der Grundlage des Nettoinventarwerts pro Anteilklasse zuzüglich einer Abschlussgebühr, wie es im Abschnitt Ausgabe von Anteilen festgelegt ist, ausgegeben. Auf Wunsch werden Anteile zu einem Rücknahmepreis, der auf dem Nettoinventarwert pro Anteilklasse basiert, zurückgenommen. Die Anteile werden ausschliesslich in Form von Namensanteilen ausgegeben. Die aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreise können beim Sitz der Gesellschaft angefordert werden. Bestimmte Anteilklassen sind oder werden an der luxemburgischen Börse notiert. Juni / 54

11 ABSCHNITT 2 - DIE ANTEILE 2.1. Anteilklassen Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist befugt, Aktien unterschiedlicher Kategorien auszugeben. Der Verwaltungsrat wird die Einzelheiten der Merkmale dieser von der Gesellschaft angebotenen Anteilsklassen bestimmen. Im Falle der Ausgabe zusätzlicher Anteilsklassen wird dieser Verkaufsprospekt aktualisiert. Alle Anteile derselben Anteilsklasse sind mit den gleichen Rechten und Vorzügen ausgestattet. Jeder Anteil berechtigt zu proportionaler Beteiligung an den Dividenden und anderen Ausschüttungen der Gesellschaft sowie, im Falle der Auflösung, am Vermögen der jeweiligen Anteilsklasse, auf die sie sich beziehen. Die Anteile sind nicht mit Vorzugs- oder Vorkaufrechten ausgestattet, und jeder ganze Anteil berechtigt zur Abgabe einer Stimme bei allen Hauptversammlungen. Weitere Angaben zu den Anteilsklassen der Gesellschaft finden sich in Anhang I. Anteile der Klassen DH und EH stehen allen Anlegern zur Verfügung. Alle anderen Anteile werden nur in bestimmten Ländern angeboten, in denen sie amtlich zugelassen sind, und zwar über spezifische Vertriebspartner, die vom Verwaltungsrat ausgewählt wurden. Anteile der Klasse für normale Anleger Anteile der Klasse für normale Anleger Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert DH MH BH BxH EH Währungs- und Inflationsabgesichert DHHi BHHi Bevorrechtete Anteilklassen Bevorrechtete Anteilklassen Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert FH CH CxH GH Währungs- und Inflationsabgesichert FHHi CHHi Alle bevorrechtigten Anteilklassen werden unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden, in bestimmten Ländern durch spezielle Vertriebspartner angeboten, die eigene Vereinbarungen über Gebühren mit ihren Kunden haben und vom Verwaltungsrat und von durch diesen ausgewählten anderen Investoren ausgewählt werden. Bevorrechtete Anteilsklassen sind Anteilsklassen, für die die Gesellschaft keine Vertriebsgebühren zahlt. Anteile der Klasse für institutionelle Anleger Anteile der Klasse für institutionelle Anleger Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert IH ZH IBH/ZBH/ZEH IExH IEH Währungs- und Inflationsabgesichert IHHi Der Besitz, die Rücknahme und die Übertragung von Anteilen der Klassen für institutionelle Anleger ist auf institutionelle Anleger, entsprechend der jeweiligen Definition durch die Aufsichtsbehörde in Luxemburg, beschränkt. Die Gesellschaft wird keine Anteile der Klassen für institutionelle Anleger an nicht-institutionelle Anleger ausgeben oder zur Übertragung solcher Anteilsscheine an nicht-institutionelle Anleger beitragen. Sollte sich herausstellen, dass Anteile der Klassen für institutionelle Anleger von nicht-institutionellen Anlegern gehalten werden, wird die Gesellschaft diese Anteile zurücknehmen. Juni / 54

12 Anteile der Klassen für institutionelle Anleger können nur über ein direktes Konto der Anteilinhaber bei der Registrierungsstelle platziert werden. Für alle Anteilsklassen für institutionelle Anleger mit Ausnahme der Klassen ZH, ZEH und ZBH beträgt der Mindestzeichnungsbetrag EUR Der Verwaltungsrat ist befugt, nach eigenem Ermessen, auf diesen Mindestbetrag zu verzichten. Anteile der Klasse ZH, ZEH und ZBH stehen den folgenden Anlegern zur Verfügung: (i) (ii) (iii) institutionellen Anlegern, die sich (in-)direkt insgesamt oder teilweise im Besitz der Robeco Groep N.V. befinden ( Mitglieder der Robeco-Gruppe ); institutionelle Anleger, die aus einem bzw. mehreren Investmentfonds und/oder einer bzw. mehreren Investmentstrukturen bestehen, die von Mitgliedern der Robeco-Gruppe (mit-)verwaltet und/oder (unter-)beraten werden; institutionelle Anleger, bei denen es sich um institutionelle Kunden von Mitgliedern der Robeco-Gruppe handelt und die als solche separaten (Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen) Gebühren unterliegen, die an solche Mitglieder der Robeco-Gruppe zu zahlen sind. Die endgültige Entscheidung darüber, ob ein institutioneller Anleger die Voraussetzungen für Anteile der Klasse ZH, ZEH und ZBH erfüllt, liegt im Ermessen des Verwaltungsrates der Gesellschaft. Anteile der Klasse ZH, ZEH und ZBH sind mit einer anderen Gebührenstruktur verbunden, wobei eine Verwaltungs- und/oder Servicegebühr, die normalerweise der Gesellschaft in Rechnung gestellt und dann im Nettoinventarwert reflektiert wird, anstelle dessen durch das betreffende Mitglied der Robeco-Gruppe direkt beim Anteilinhaber erhoben und eingezogen wird. Zusätzliche Informationen sind beim Sitz der Gesellschaft erhältlich. Deckungsgeschäfte für bestimmte Klassen Währungsabgesicherte Klassen: Währungsabgesicherte Anteilklassen (H) Klassen Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungsabgesichert Privatkunden DH MH BH BxH EH Währungs- und Inflationsabgesichert Privatkunden DHHi BHHi Währungsabgesichert Bevorrechtet FH CH CxH GH Währungs- und Inflationsabgesichert Bevorrechtet FHHi CHHi Währungsabgesichert Für institutionelle IH ZH IBH/ZBH IExH IEH/ZEH Anleger Währungs- und Inflationsabgesichert Für institutionelle Anleger IHHi Alle währungsabgesicherten Anteilklassen (gemeinsam oder einzeln bezeichnet als Währungsabgesicherte Anlageklasse(n) ) gehen Währungsabsicherungstransaktionen ein, um den Wert des Vermögens der Währungsabgesicherten Anlageklasse in der Fondswährung soweit wie möglich gegen wesentliche Kursschwankungen abzusichern, die die Juni / 54

13 Währungen der Vermögenswerte betreffen, welche der Teilfonds für die Anlageklasse abgesichert hat. Die Benchmark für die abgesicherten Anlageklassen wird entsprechend angepasst. Die Gesellschaft beabsichtigt, unter normalen Umständen mindestens 90 Prozent und höchstens 110 Prozent eines solchen Währungsrisikos abzusichern. Sollten Änderungen im Wert solcher Vermögenswerte oder in der Höhe der Zeichnungen oder Rücknahmen von Anteilscheinen der oben genannten Klassen dazu führen, dass die Absicherung unter 90 Prozent solcher Vermögenswerte fällt oder 110 Prozent solcher Vermögenswerte übersteigt, beabsichtigt die Gesellschaft sich in Geschäften zu engagieren mit dem Ziel, dass sich die Absicherung wieder im Rahmen dieser Grenzen bewegt. Klassen mit Inflationsabsicherung: Anteilklassen mit Inflationsabsicherung (Hi) Klassen Thesaurierende Klassen Ausschüttende Klassen Zusätzliche Merkmale Normal Variante Vierteljährlich Monatlich Jährlich Währungs- und Inflationsabgesichert Privatkunden DHHi BHHi Währungs- und Inflationsabgesichert Bevorrechtet FHHi CHHi Währungs- und Inflationsabgesichert Für IHHi institutionelle Anleger Die Gesellschaft wird in Bezug auf Anteile der Klassen mit Inflationsabsicherung Geschäfte zur Inflationsabsicherung tätigen, um, soweit dies möglich ist, das tatsächliche Anlageergebnis der Klassen statt des Nennwerts der jeweiligen Anteilsklasse abzusichern. Bitte beachten Sie, dass die Benchmark für inflationsabgesicherte Aktienklassen nicht geeignet ist, um die Performance dieser Aktienklassen zu messen, und deshalb keine Benchmark zur Messung der Performance verwendet wird. Die Gesellschaft beabsichtigt, unter normalen Umständen mindestens 80 Prozent und höchstens 120 Prozent eines solchen Risikos abzusichern. Sollten Änderungen im Wert solcher Vermögenswerte oder in der Höhe der Zeichnungen oder Rücknahmen von Anteilscheinen der oben genannten Klassen dazu führen, dass die Absicherung unter 80 Prozent solcher Vermögenswerte fällt oder 120 Prozent solcher Vermögenswerte übersteigt, beabsichtigt die Gesellschaft sich in Geschäften zu engagieren mit dem Ziel, dass sich die Absicherung wieder im Rahmen dieser Grenzen bewegt. Es wird darauf hingewiesen, dass den abgesicherten Klassen und den Klassen mit Inflationsabsicherung Kosten aus diesen Währungs- und Inflationsabsicherungsgeschäften entstehen, und dass die gegebenenfalls erzielten Gewinne oder Verluste aus diesen Währungs- und Inflationsabsicherungsgeschäften zugunsten bzw. zulasten der jeweiligen Anteilsklasse gehen. Eine Liste der aktuell verfügbaren Anteilsklassen der Gesellschaft ist am Geschäftsitz der Gesellschaft erhältlich. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft aus mehreren Anteilsklassen besteht, die sich unter anderem durch ihre Bezugswährung unterscheiden und dass deshalb das Risiko besteht, dass sich der Nettoinventarwert einer Klasse im Vergleich zu einer anderen Klasse als Ergebnis von Absicherungsgeschäften ungünstig entwickeln kann Ausgabe von Anteilen Anteile werden an einem Bewertungstag zum Angebotspreis je Anteil ausgegeben, der auf dem Nettoinventarwert je Anteil (Anteilsklasse) basiert, der in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft und Abschnitt 2.5 Berechnung des Nettoinventarwerts berechnet wird, zuzüglich einer Verkaufsprovision von maximal 3 % zugunsten derjenigen, die die Anteile platziert haben. Davon ausgenommen sind Anteile, die nur institutionellen Anlegern zur Verfügung stehen, für die die maximale Verkaufsprovision 0,50 % beträgt. Eine Verkaufsprovision darf auf Anteile der Klassen ZH, ZEH oder ZBH nicht erhoben werden. Die Prozentsätze beziehen sich auf den gesamten Zeichnungsbetrag. Anteile können direkt bei der Registrierungsstelle in Luxemburg oder über die Verkaufsstellen gezeichnet werden. Falls in einer Jurisdiktion, in der Anteile verkauft werden, Emissions- oder Umsatzsteuern an die jeweilige Steuerbehörde zu entrichten sind, erhöht sich der Ausgabepreis um diesen Betrag. Die Zuteilung von Anteilen erfolgt vorbehaltlich des Eingangs der Gelder für die Zeichnungsbeträge. Jegliche Bestätigungsmitteilungen und alle an den Anleger rückzahlbaren Gelder Juni / 54

14 werden von der Gesellschaft bis zur Verrechnung des Schecks bzw. der Überweisung einbehalten. Anleger, die Anteile erwerben wollen, müssen ein Antragsformular ausfüllen und per Post oder per Fax an die Registrierungsstelle oder an eine Verkaufsstelle senden. Anträge auf die Zeichnung von Anteilen der Klassen, die am Sitz der Registrierungsstelle nicht später als Uhr (Luxemburger Zeit) am Bankgeschäftstag in Luxemburg vor dem Bewertungstag (T-1) eingehen, werden, falls sie akzeptiert werden, auf der Basis des am Bewertungstag (T) berechneten Nettoinventarwerts pro Anteil bearbeitet. Anträge, die nach Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, werden am nächstfolgenden Bewertungstag bearbeitet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Antrag zu stornieren, wenn innerhalb von zwei Bankgeschäftstagen nach dem Tag, an dem der Angebotspreis der Anteile berechnet wird, die Zahlung nicht in voller Höhe erfolgt ist oder erwartet wird. In solchen Fällen hat die Gesellschaft das Recht, eine Klage gegen den in Verzug geratenen Anleger anzustrengen, um Schadenersatz für Verluste zu erhalten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Versäumnis des Anlegers resultieren, eine einwandfreie Zahlung bis zum Fälligkeitstermin vorzunehmen. Die Zahlung hat in der Währung zu erfolgen, auf welche die betreffende Anteilklasse lautet. Informationen zum aktuellen Nettoinventarwert der Anteile der unterschiedlichen Klassen sind am Geschäftssitz der Gesellschaft erhältlich. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Anteilinhaber Zeichnungsanträge abzulehnen, wenn der Veraltungsrat der Ansicht ist, dass aufgrund aussergewöhnlicher Umstände überzeugende Gründe für ein derartiges Handeln vorliegen. Die Gesellschaft kann zu gegebener Zeit ein Volumen erreichen, das nach Ansicht der Gesellschaft die optimale Verwaltung erschwert. In diesem Fall werden keine neuen Anteile der Gesellschaft durch die Gesellschaft ausgegeben. Die Anteilinhaber sollten sich mit der für sie zuständigen Robeco Vertriebsstelle oder der Gesellschaft in Verbindung setzen, um sich nach den Möglichkeiten laufender Zeichnungen (falls zutreffend) zu erkundigen. Die Anteile werden ausschliesslich in Form von Namensanteilen ausgegeben. Der Anteilinhaber erhält eine von der Registrierungsstelle unterzeichnete Bestätigung der Eintragung in das Register. Das Eigentum an den Namensanteilen wird durch Eintragung in das von der Registrierungsstelle geführte Verzeichnis der Anteilinhaber dokumentiert. Alle Anteile der Gesellschaft müssen voll eingezahlt werden. Anteile können in Bruchteilen bis zu vier Dezimalstellen ausgegeben werden. Die Ausübung der mit den Bruchteilen verbundenen Rechte erfolgt im Verhältnis zu der Anzahl dieser Bruchteile, mit Ausnahme jeweils des Stimmrechts, das mit Bruchteilen nicht verbunden ist. Anleger können Anteile auch unter Einschaltung eines Nominee-Service erwerben, der von einer Vertriebsgesellschaft angeboten wird, welche unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung operiert. Die entsprechende Vertriebsgesellschaft wird die Anteile als Nominee in ihrem eigenen Namen, aber auf Rechnung des Anlegers zeichnen und halten. Die Gesellschaft macht Anleger darauf aufmerksam, dass ein Anleger seine Rechte als Anteilinhaber gegenüber der Gesellschaft, namentlich das Recht zur Teilnahme an Hauptversammlungen, nur dann im vollen Umfang ausüben kann, wenn der Anleger sich in seinem Namen im Anteilinhaberregister der Gesellschaft registriert. Investiert ein Anleger in die Gesellschaft über einen Vermittler, der im eigenen Namen, aber im Auftrag des Anlegers in die Gesellschaft investiert, so ist es dem Anleger unter Umständen nicht immer möglich, bestimmte Rechte als Anteilinhaber unmittelbar gegenüber der Gesellschaft auszuüben. In diesem Fall sollte Anlegern bewusst sein, dass sie ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft ohne Mitarbeit der Vertriebsgesellschaft nicht im vollen Umfang ausüben können. Anleger, die einen Nominee-Service in Anspruch nehmen, können jedoch Anweisungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten, die ihnen durch ihren Anteilsbesitz verliehen werden, der als Nominee agierenden Vertriebsgesellschaft erteilen und das unmittelbare Anteilseigentum beantragen, indem sie bei der Vertriebsgesellschaft schriftlich einen entsprechenden Antrag stellen. Anlegern wird empfohlen, sich in Bezug auf ihre Rechte beraten zu lassen. Juni / 54

15 2.3. Umschichtung von Anteilen Jeder Anteilinhaber kann die Registrierungsstelle per Brief oder Telefax beauftragen, seine Anteile ganz oder teilweise in Anteile einer anderen Klasse der Gesellschaft, die ihm zur Verfügung steht, umzutauschen. Eine Umschichtung von Anteilen kann erst akzeptiert werden, wenn alle vorherigen Transaktionen in Bezug auf die umzuschichtenden Anteile zuvor von dem entsprechenden Anteilinhaber vollständig abgewickelt wurde. Als Ergebnis eines Antrags auf Umschichtung darf ein Anteilinhaber nicht weniger als einen Anteil halten. Ausser bei Verzicht der Verwaltungsgesellschaft wird, wenn ein Anteilinhaber nach einem Antrag auf Umtausch weniger als einen Anteil einer Klasse hält, sein Antrag so behandelt, als hätte er den Auftrag gegeben, seinen gesamten Bestand der entsprechenden Klasse umzutauschen. Ausser im Falle der Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts erfolgt der Umtausch am Bewertungstag nach den Bedingungen, die in den Kapiteln Ausgabe von Anteilen und Rücknahme von Anteilen beschrieben sind, und zwar zu einem Satz, der unter Bezugnahme auf den Nettoinventarwert der Anteile an diesem Tag ermittelt wird. Anträge auf den Umtausch von Anteilen, die am Sitz der Registrierungs- und Transferstelle nicht später als Uhr Luxemburger Zeit am Bankgeschäftstag vor dem Bewertungstag (T-1) eingehen, werden, falls sie akzeptiert werden, auf der Basis des am Bewertungstag (T) berechneten Nettoinventarwerts pro Anteil bearbeitet. Aufforderungen, die nach Uhr eingehen, werden am nächstfolgenden Bewertungstag bearbeitet. Der Satz, zu dem alle oder ein Teil der Anteile einer bestimmten Klasse (die ursprüngliche Klasse ) in Anteile einer anderen Anteilsklasse (die neue Klasse der Anteile ) umgetauscht werden, wird nach folgender Formel berechnet: A = B x C x E D A = die Anzahl der Anteile der neuen Klasse; B = die Anzahl der Anteile der ursprünglichen Klasse; C = der Nettoinventarwert pro Anteil der ursprünglichen Klasse am betreffenden Tag; D = der Nettoinventarwert pro Anteil der neuen Klasse am betreffenden Tag; und E = der mittlere Wechselkurs am betreffenden Tag zwischen der Währung der ursprünglichen Klasse und der Währung der neuen Klasse. Für die Umschichtung kann eine Provision von maximal 1 % (des gesamten Umschichtungsbetrages) zugunsten der Partei, welche die Anteile platziert hat, erhoben werden. Nach der Umschichtung werden die Anteilinhaber von der Registrierungsstelle oder der Verkaufsstelle über die Anzahl und den Preis der von ihnen erhaltenen Anteile der neuen Klasse informiert Rücknahme von Anteilen Jeder Anteilinhaber kann die Gesellschaft jederzeit auffordern, seine Anteile zu den Bedingungen und unter den Beschränkungen, wie diese in der Satzung der Gesellschaft und in den einschlägigen Gesetzesvorschriften niedergelegt sind, zurückzukaufen. Anteilinhaber, die von ihnen gehaltene Anteile teilweise oder vollständig zurückgeben möchten, müssen das entsprechend Juni / 54

16 ausgefüllte Rücknahmeantragsformular per Post oder per Fax an die Registrierungsstelle senden. Ein Antrag auf Rücknahme kann erst akzeptiert werden, wenn alle vorherigen Transaktionen in Bezug auf die zurückzunehmenden Anteile zuvor von dem entsprechenden Anteilinhaber vollständig abgewickelt wurde. Der Rücknahmepreis je Anteilsschein basiert auf dem gemäss Satzung der Gesellschaft und Abschnitt 2.4 Berechnung des Nettoinventarwerts ermittelten Nettoinventarwert je Anteil. Anteilinhaber können bei der Registrierungsstelle in Luxemburg oder über eine Verkaufsstelle einen Antrag auf Rücknahme von Anteilen einreichen. Rücknahmeanträge, die am Bankgeschäftstag vor dem Bewertungstag (T-1) bis Uhr (Ortszeit Luxemburg) eingehen, werden, falls sie angenommen werden, auf der Basis des am selben Bewertungstag errechneten Nettoinventarwerts abgewickelt. Anträge, die nach Uhr (Ortszeit Luxemburg) eingehen, werden am nächsten Bewertungstag bearbeitet. Rücknahmeanträge von Anteilen der Klassen für institutionelle Anleger können nur bei der Registrierungsstelle eingereicht werden. Die Zahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Bankgeschäftstagen nach dem jeweiligen Bewertungstag. Informationen zum aktuellen Nettoinventarwert der Anteile der unterschiedlichen Klassen sind am Geschäftssitz der Gesellschaft erhältlich. Der Nettoinventarwert wird regelmässig veröffentlicht. Die von der Gesellschaft zurückgekauften Anteile werden entwertet. Zahlungen für zurückgekaufte Anteilsscheine erfolgen in der Währung der jeweiligen Anteilklasse innerhalb von zwei Bankgeschäftstagen nach dem Tag, an dem der Rücknahmepreis der Anteilsscheine berechnet worden ist, durch Überweisung auf ein Konto des Anteilsscheininhabers. Der Rückkaufpreis von Anteilen kann höher oder niedriger ausfallen als der Ausgabepreis; er hängt vom Nettoinventarwert pro Anteil zum Zeitpunkt der Zeichnung und zum Zeitpunkt des Rückkaufs ab. Die Anteile können über die Verkaufsstellen, eine Bank oder einen Effektenmakler zurückgenommen werden. Anteile der Gesellschaft können über mehrere Girosammelverwahrungssysteme gehalten werden, gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Systems. Von solchen Vermittlungsstellen können eine Rücknahme- und eine Depotgebühr erhoben werden Berechnung des Nettoinventarwerts Der Nettoinventarwert je Anteil jeder Anteilsklasse der Gesellschaft wird von der Verwaltungsstelle, unter der Verantwortung des Verwaltungsrates, an jedem Bankgeschäftstag in Luxemburg in der Denominationswährung der Anteilsklassen errechnet. Soweit möglich laufen Aufwendungen, Gebühren und Erträge täglich auf. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft werden in Übereinstimmung mit den in der Satzung bestimmten allgemeinen Prinzipien wie folgt bewertet: a) Wertpapiere und/oder Finanzderivate, die an einer Börse oder anderen geregelten Märkten, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelt werden, werden mit dem letzten verfügbaren Marktpreis bewertet; gibt es mehrere derartige Märkte, so erfolgt die Bewertung mit dem letzten verfügbaren Marktpreis auf dem Hauptmarkt für das betreffende Wertpapier. Ist der letzte verfügbare Marktpreis eines bestimmten Wertpapiers nicht repräsentativ für seinen marktgerechten Wert, wird das betreffende Wertpapier auf der Basis des wahrscheinlichen Verkaufspreises bewertet, den der Verwaltungsrat mit angemessener Sorgfalt annehmen kann. b) Nicht an einer Börse oder anderen geregelten Märkten, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäss ist, gehandelte Wertpapiere werden mit dem letzten verfügbaren Marktpreis bewertet. Ist kein derartiger Marktpreis verfügbar, werden die betreffenden Wertpapiere auf der Basis des wahrscheinlichen Verkaufspreises bewertet, den der Verwaltungsrat mit angemessener Sorgfalt annehmen kann. Juni / 54

17 c) Finanzderivate, die nicht an einer amtlichen Börse oder einem anderen geregelten Markt notiert sind, werden in einer zuverlässigen und überprüfbaren Art und Weise auf täglicher Basis gemäss den Marktusancen bewertet. d) Aktien oder Anteile der zugrundeliegenden offenen Investmentgesellschaften werden zum letzten verfügbaren Inventarwert, abzüglich der anfallenden Gebühren, bewertet. e) Verbindlichkeiten werden zum Marktwert bewertet. f) Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die auf eine andere Währung als den Euro lauten, werden zum Devisenkurs umgerechnet, der an dem betreffenden Bankgeschäftstag in Luxemburg gilt. g) Für den Fall, dass die oben aufgeführten Berechnungsmethoden ungeeignet oder irreführend sind, kann der Verwaltungsrat andere geeignete Bewertungsgrundsätze für die Vermögenswerte der Gesellschaft beschliessen; h) Anlagen der Gesellschaft an Märkten, die zum Zeitpunkt der Bewertung der Gesellschaft für den Handel geschlossen sind, werden in üblicher Weise bewertet werden, und zwar zu den letzten Schlusskursen. Eine hohe Volatilität an den Märkten könnte zur Folge haben, dass die letzten verfügbaren Kurse nicht unbedingt dem Marktwert der Anlagen der Gesellschaft entsprechen. Manche Investoren, die sich der Bewegungsrichtung auf dem Markt bewusst sind, könnten sich dieser Situation bedienen, indem sie durch ihren Handel von der Differenz zwischen dem nächsten veröffentlichten Inventarwert und dem Marktwert der Anlagen der Gesellschaft profitieren. Indem solche Anleger weniger als den marktgerechten Wert bei der Ausgabe von Anteilen bezahlen oder mehr als den marktgerechten Wert bei der Rücknahme erhalten, könnten andere Anteilinhaber eine Verwässerung des Werts ihrer Anlage erleiden. Zur Verhinderung dieser Verwässerung kann die Gesellschaft in Zeiten der hohen Marktvolatilität den Nettoinventarwert je Anteil vor Veröffentlichung anpassen, damit dieser dem Marktwert der Anlagen der Gesellschaft mehr entspricht. Kursermittlung ( Swing Pricing ) Anteile werden auf der Grundlage eines einzelnen Preises (für die Zwecke dieses Absatzes der Preis ) ausgegeben oder zurückgenommen. Der Nettoinventarwert je Anteil kann an jedem Bewertungstag zur Kalkulation des Preises in der unten beschriebenen Art und Weise angepasst werden, und zwar abhängig davon, ob die Gesellschaft am betreffenden Bewertungstag per Saldo Anteile ausgibt oder zurücknimmt. Wenn an irgendeinem Bewertungstag kein Handel in einer Anteilklasse stattfindet, dann wird der unberichtigte Nettoinventarwert je Anteil als Preis verwendet. Die Grundlage für die Bewertung der Vermögenswerte der Gesellschaft zwecks Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil wird oben dargelegt. Dennoch können die tatsächlichen Kosten für den An- oder Verkauf von Vermögenswerten und Anlagen für die Gesellschaft von dem letzten verfügbaren Kurs oder dem Nettoinventarwert abweichen, der in der Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil verwendet wird, und zwar beispielsweise aufgrund von öffentlichen Abgaben, Kosten der Währungsumrechnung, Markteinflüssen, Maklergebühren, Transaktionsgebühren der Depotbank und Spannen zwischen Ankaufs- und Verkaufskursen der zugrunde liegenden Anlagen ( Spreads ). Diese Kosten (die Cashflow-Kosten ) haben eine negative Auswirkung auf den Wert der Gesellschaft und werden mit dem Begriff Verwässerung bezeichnet. Zur Milderung der Verwässerungseffekte kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen eine Verwässerungsanpassung des Nettoinventarwerts je Anteil vornehmen. Der Verwaltungsrat entscheidet in seinem Ermessen über die Umstände, unter denen eine solche Verwässerungsanpassung angebracht ist. Die Notwendigkeit einer Verwässerungsanpassung ist vom Volumen der Zeichnungen und Rückgaben von Anteilen der Gesellschaft abhängig. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen eine Verwässerungsanpassung vornehmen, wenn die bestehenden Anteilinhaber (im Falle von Zeichnungen) oder die restlichen Anteilinhaber (im Falle von Rücknahmen) ansonsten möglicherweise negative Auswirkungen erfahren. Die Verwässerungsanpassung erfolgt insbesondere, wenn Juni / 54

18 a) die Gesellschaft sich in kontinuierlichem Rückgang befindet (d. h. einen Nettoabfluss von Rücknahmen verzeichnet); b) die Gesellschaft im Verhältnis zu ihrer Grösse erhebliche Volumina an Nettozeichnungen verzeichnet; c) die Gesellschaft an irgendeinem Bewertungstag per Saldo Anteile ausgibt oder zurücknimmt; d) in jedem anderen Fall, wenn der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass im Interesse der Anteilinhaber eine Verwässerungsanpassung erforderlich ist. Bei der Verwässerungsanpassung wird ein Betrag, den der Verwaltungsrat zwecks Berücksichtigung der Cashflow-Kosten für angemessen hält, zum Nettoinventarwert hinzuaddiert, wenn die Gesellschaft eine Nettozeichnungsposition aufweist, und vom Nettoinventarwert abgezogen, wenn die Gesellschaft eine Nettorücknahmeposition aufweist. Der resultierende Betrag ist der Preis, der auf die Anzahl von Dezimalstellen gerundet wird, den der Verwaltungsrat für angemessen hält. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird festgehalten, dass alle Anteilinhaber in derselben Situation identisch behandelt werden. Wenn eine Verwässerungsanpassung vorgenommen wird, führt dies zur Erhöhung des Preises, falls die Gesellschaft per Saldo Anteile ausgibt, und zu einer Abnahme des Preises, falls die Gesellschaft per Saldo Anteile zurücknimmt. Der Preis jeder Klasse wird getrennt berechnet, aber jede Verwässerungsanpassung wirkt sich in prozentualer Hinsicht auf den Preis jeder Klasse in identischer Weise aus. Sofern keine Verwässerungsanpassung erfolgt, kann sich dies nachteilig auf das Gesamtvermögen der Gesellschaft auswirken Zeitweilige Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes Die Ermittlung des Nettoinventarwerts und folglich die Ausgabe bzw. die Rücknahme von Anteilen kann im Interesse der Gesellschaft und ihrer Anteilinhaber beschränkt oder eingestellt werden, wenn der Verwaltungsrat zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht ist, dass es hierfür wegen ausserordentlicher Umstände zwingende Gründe gibt, zum Beispiel: a) wenn eine Börse oder ein geregelter Markt, an denen ein erheblicher Teil der Anlagen der Gesellschaft notiert oder gehandelt wird, geschlossen ist, übliche Feiertage ausgenommen, oder wenn der Handel an einer solchen Börse oder einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b) wenn Anlagen nicht auf normale Weise oder nicht ohne eine erhebliche Schädigung der Interessen der Anteilinhaber oder der Gesellschaft veräussert werden können; c) (c) während einer erheblichen Störung der Kommunikationsmittel, die normalerweise zur Bestimmung des Wertes des Vermögens der Gesellschaft benutzt werden, oder wenn aus irgendeinem Grunde der Preis oder Wert irgendwelcher Vermögenswerte der Gesellschaft nicht sofort und exakt bestimmt werden kann; d) (d) während eines Zeitraums, in dem die Gesellschaft nicht in der Lage ist, Gelder zu repatriieren, um Zahlungen für die Rücknahme von Anteilsscheinen zu leisten, oder während der Zeit, in der eine mit der Veräusserung oder dem Erwerb von Anlagen oder der Rücknahme von Anteilsscheinen verbundene Übertragung von Geldern nach Ansicht des Verwaltungsrates nicht zu den üblichen Wechselkursen erfolgen kann. Eine Mitteilung bezüglich der Aussetzung und der Aufhebung einer Aussetzung wird - falls es für angebracht gehalten wird - in den vom Verwaltungsrat zu bestimmenden Zeitungen in den Ländern veröffentlicht, in denen die Anteile der Gesellschaft vertrieben werden. Anteilinhaber, die einen Kauf, einen Umtausch oder eine Rücknahme von Anteilen beantragt haben, werden von einer etwaigen Aussetzung schriftlich in Kenntnis gesetzt und unverzüglich benachrichtigt, sobald diese Aussetzung wieder aufgehoben wird. Während eines solchen Zeitraums haben Anteilinhaber das Recht, ihren Auftrag zum Kauf, Umtausch oder zur Rücknahme zurückzuziehen Dividendenpolitik Die allgemeine Verfahrensweise in Bezug auf die Verteilung der Nettoerträge und Kapitalgewinne ist wie folgt: Juni / 54

19 Anteile der Klassen DH, DHHi, FH, FHHi, IH, IHHi, MH und ZH Die Erträge werden automatisch wieder angelegt und der jeweiligen Klasse hinzugefügt werden. Demzufolge steigt der Wert des gesamten Nettovermögens weiter an. Klassen EH, GH, IEH und ZEH Hinsichtlich dieser Anteilklassen haben die Anteilinhaber Anspruch auf eine Zuteilung der jährlichen Ausschüttung der Nettoerlöse, wenn nicht eine spezielle Behandlung für eine spezielle Anteilsklasse gilt, wie explizit in diesem Verkaufsprospekt angegeben. Unter dieser Regelung sind Nettoerlöse alle Erlöse, die in Bezug auf diese Anteile erwirtschaftet werden, abzüglich der mit diesen Anteilen verbundenen Gebühren, Provisionen und Kosten. Nach Ende des Geschäftsjahres legt die Jahreshauptversammlung die Dividendenzahlung fest. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann beschliessen, Zwischendividenden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg auszuschütten. Anteile der Klassen BH, BxH, BHHi, CH, CxH, CHHi, IBH, IExH und ZBH Nach Abschluss des Geschäftsjahres kann die Gesellschaft einen Vorschlag zur Ausschüttung der Nettoerträge und der Veräusserungsgewinne unterbreiten, die diesen Anteilklassen zurechenbar sind. Die Jahreshauptversammlung bestimmt die Dividendenzahlung. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg hat der Verwaltungsrat das Recht, Zwischendividenden auszuschütten. Allgemeine Bemerkungen Die Gesellschaft kann nach ihrem Ermessen eine Dividende aus dem Kapital ausschütten, das den Anteilsklassen BH, BxH, BHHi, CH, CxH, CHHi, IBH, IExH and ZBH zuzurechnen ist. Die Zahlung von Dividenden aus Kapitalbeträgen ist mit einer Rückgabe oder Entnahme eines Teils der ursprünglichen Kapitalanlage eines Anlegers oder von Veräusserungsgewinnen gleichzusetzen, die dieser ursprünglichen Kapitalanlage zuzuordnen sind. Etwaige Dividendenausschüttungen können unmittelbar zu einer Reduzierung des Nettoinventarwerts je Anteil führen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften darf die Gesellschaft die Ausschüttung von Dividenden beschliessen, mit der einzigen Einschränkung, dass die Ertragsausschüttung nicht zur Folge haben darf, dass der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter das gesetzliche Minimum sinkt. Desgleichen darf die Gesellschaft Zwischendividenden ausschütten und beschliessen, Dividendenzahlungen in Form einer Zuteilung von Anteilen vorzunehmen. Wenn Dividenden ausgeschüttet werden, wird die Zahlbarstellung an eingetragene Anteilsinhaber in der Referenzwährung der jeweiligen Anteilsklasse erfolgen, und zwar an die Anschrift dieser Anteilsinhaber, wie sie bei der Registrierungsstelle eingetragen ist. Dividendenerklärungen (einschliesslich der Namen der Zahlstellen) werden auf und in gelegentlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmenden Zeitungen veröffentlicht. Dividenden, über die nicht innerhalb einer Fünfjahresfrist verfügt worden ist, verfallen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg zu Gunsten der Gesellschaft Besteuerung A. Besteuerung der Gesellschaft Die Gesellschaft hat in Luxemburg keine Einkommenssteuer, Quellensteuer oder Kapitalertragssteuer zu entrichten. Die Gesellschaft muss allerdings eine jährliche Abgabe ( taxe D abonnement ) in Höhe von 0,05 % (0,01 % bei Klassen für institutionelle Anleger) ihres Nettovermögens entrichten, die am Ende eines jeden Quartals berechnet und fällig wird. Der Wert des Vermögens, das in Form von Anteilen an anderen OGA gehalten wird, ist von dieser taxe d'abonnement ausgenommen, sofern diese Anteile schon derartig versteuert worden sind. Einnahmen, welche die Gesellschaft aus ihren Anlagen erhält, können einer nicht erstattungsfähigen Quellensteuer in den Ursprungsländern Juni / 54

20 unterliegen. Diese Angaben beruhen auf den geltenden Luxemburger Gesetzen, Vorschriften und Gepflogenheiten und unterliegen diesbezüglichen Änderungen. B. Besteuerung der Anteilinhaber Steuerrechtliche Erwägungen für Personen mit Wohnsitz oder Einrichtungen, die in der EU oder in bestimmten Drittländern oder abhängigen oder assoziierten Gebieten der EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Der Rat der EU hat am 3. Juni 2003 eine Richtlinie des Rates 2003/48/EG über die Besteuerung von Zinserträgen in Form von Zinszahlungen (die "Zinsbesteuerungsrichtlinie") verabschiedet. Gemäss der Zinsbesteuerungsrichtlinie sind EU-Mitgliedstaaten (die "Mitgliedstaaten") verpflichtet, die Steuerbehörden eines anderen Mitgliedstaates über Zahlungen von Zinsen oder ähnliche Erträge (im Sinne der Zinsbesteuerungsrichtlinie) von einer Zahlstelle (im Sinne der Zinsbesteuerungsrichtlinie) an einen einzelnen begünstigten Eigentümer, der ein Einwohner ist, oder bestimmte niedergelassene Einrichtungen (im Sinne der Zinsbesteuerungsrichtlinie) in diesem anderen Mitgliedstaat zu informieren. Gemäss dem Luxemburger Gesetz vom 21. Juni 2005 (das "Gesetz von 2005") für die Umsetzung der Zinsbesteuerungsrichtlinie in ihrer geltenden Fassung vom 25. November 2014 und mehrerer Vereinbarungen zwischen Luxemburg und bestimmten abhängigen oder assoziierten Gebieten der EU ("Gebiete") ist eine in Luxemburg ansässige Zahlstelle ab 1. Januar 2015 verpflichtet, den Luxemburger Steuerbehörden die Zahlung von Zinsen und ähnlichen Erträgen, die von ihr an eine Einzelperson (oder unter bestimmten Umständen zu ihrem Vorteil) oder an bestimmte ansässige Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat oder den Gebieten gezahlt wurden, mitzuteilen, ebenso wie bestimmte persönliche Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer. Diese Informationen werden von den Luxemburger Steuerbehörden den zuständigen ausländischen Steuerbehörden des Staates, in dem der begünstigte Eigentümer seinen Wohnsitz hat (im Sinne der Zinsbesteuerungsrichtlinie) zur Verfügung gestellt. Nach geltendem Recht fallen Ausschüttungen von der Gesellschaft im Rahmen der Zinsbesteuerungsrichtlinie an, wenn die SICAV 15 % oder mehr seines Vermögens in Forderungen investiert (im Sinne der Zinsbesteuerungsrichtlinie). Die Zahlung von Erlösen aus dem Verkauf, der Rückzahlung oder der Einlösung von Aktien der Gesellschaft fällt unter das Gesetz von 2005, wenn die Gesellschaft direkt oder indirekt 25 % oder mehr ihres Vermögens in Forderungen im Sinne des Gesetzes von 2005 investiert. Am 24. März 2014 hat der Rat der Europäischen Union jedoch die Richtlinie des Rates 2014/48/EU zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie (die "Änderungsrichtlinie") verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen die Gesetze, Bestimmungen und administrativen Vorschriften zur Umsetzung der Zusatzbestimmung bis zum 1. Januar 2016 erlassen und veröffentlichen. Die Änderungsrichtlinie erweitert unter anderem den Geltungsbereich der Zinsbesteuerungsrichtlinie durch die Ausweitung der Definition von Zinszahlungen und umfasst verteilte oder realisierte Erträge aus dem Verkauf, der Rückzahlung oder der Einlösung von Aktien oder Einheiten für gemeinsame Anlagen oder andere Investmentfonds oder Modelle, die entweder als solche nach dem Recht eines der Mitgliedstaaten oder der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht der EU angehören, registriert sind, oder den Vertragsbedingungen oder Satzungen gemäss den Gesetzen für auf gemeinsame Investmentfonds oder Investmentmodelle eines dieser Staaten oder Ländern, unabhängig von der Rechtsform dieser Unternehmen, Fonds oder Modelle und unabhängig von einer Beschränkung auf eine begrenzte Investorengruppe, falls diese Unternehmen, Fonds oder Modelle direkt oder indirekt einen bestimmten Prozentsatz ihres Vermögens in Forderungen im Sinne der geänderten Zinsbesteuerungsrichtlinie definieren, unterliegen. Ausserdem sollten Anleger beachten, dass bestimmte Rechtsprechungen den Abschluss eines automatischen Juni / 54

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