Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Baumaschinen RAL-UZ 53

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Baumaschinen RAL-UZ 53"

Transkript

1 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Baumaschinen RAL-UZ 53 für Maschinen kleiner 19 kw für alle anderen Baumaschinen Ausgabe Februar 2015 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, D Sankt Augustin, Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Geltungsbereich Anforderungen Geräuschemissionen Abgas- und Partikelemissionen Vermeidung von Manipulation /9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

3 1 Vorbemerkung 1.1 Die Jury Umweltzeichen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter Einbeziehung der Ergebnisse der von RAL ggmbh einberufenen Anhörungsbesprechungen diese Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen. Mit der Vergabe des Umweltzeichens wurde RAL ggmbh beauftragt. Für alle Erzeugnisse, soweit diese die nachstehenden Bedingungen erfüllen, kann nach Antragstellung bei RAL ggmbh auf der Grundlage eines mit RAL ggmbh abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens erteilt werden. 1.2 Durch die Vergabe des Umweltzeichens für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen soll eine Reduzierung der Geräusch-, Abgas- und Partikelemissionen erreicht werden. Die meisten Baumaschinen werden durch Verbrennungsmotoren betrieben, die dabei im erheblichen Maße Geräusche, Abgase und Partikel erzeugen. Besonders in städtischen Gebieten werden dadurch die lokale Luftqualität sowie die Gesundheit betroffener Personen stark beeinträchtigt. Gleichzeitig empfinden viele Betroffene die Geräusche von Baumaschinen und Baustellen als eine erhebliche Lärmbelastung. Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt sind in europäischen Richtlinien Grenzwerte für zulässige Geräusch-, Abgas- und Partikelemissionen von Baumaschinen festgelegt. Diese werden durch harmonisierte Verfahren ermittelt und gekennzeichnet. Der Blaue Engel orientiert sich an der Methodik der gesetzlichen Verfahren und berücksichtigt gleichzeitig den fortgeschrittenen Stand der Abgas-, Partikel- sowie Lärmminderungstechnik. Die Anforderungen und Prüfwerte der vorliegenden Vergabegrundlage für Abgas-, Partikel- und Geräuschemissionen sind deshalb anspruchsvoller als die gesetzlichen Grenzwerte. 2 Geltungsbereich Diese Vergabegrundlage gilt für Baumaschinentypen, die gemäß Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG 1 definiert und in Tabelle 1 erfasst sind. Der Geltungsbereich kann in 1 Richtlinie 2000/14/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen 3/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

4 Abstimmung mit dem Umweltbundesamt erweitert werden, sofern weitere Baumaschinentypen in lärm- und abgasarmer Ausführung angeboten werden. Ausgeschlossen sind Baumaschinen, die einen garantierten Schalleistungspegel von 104 db entsprechend der Berechnungsvorschrift (3.1.1) überschreiten. 3 Anforderungen Mit dem auf der ersten Seite abgebildeten Umweltzeichen können die unter Abschnitt 2 genannten Produkte gekennzeichnet werden, sofern diese den folgenden Anforderungen entsprechen. 3.1 Geräuschemissionen Die Bewertung der Betriebsgeräusche von Baumaschinen beruht auf der Messung 2 und Kennzeichnung des garantierten Schallleistungspegels in db. Die Bewertung der Arbeitsplatzgeräusche beruht auf der Angabe des Emissions- Schalldruckpegels am Arbeitsplatz in db(a) 3, gemessen im selben Betriebszyklus Ermittlung des garantierten Schallleistungspegels Typantrag: Es werden Schallleistungspegel-Messungen 2 in der Regel an fünf und mehr baugleichen Baumaschinen durchgeführt. Der garantierte Schallleistungspegel L WAd ist die kaufmännisch gerundete ganzzahlige Summe aus dem arithmetischen Mittelwert der gemessenen Schallleistungspegel L WAm und dem Unsicherheitsfaktor K: L WAd = L WAm + K K wird entsprechend RfU R2 4 berechnet. Ist nur eine Messung an einer einzelnen Baumaschine möglich, ist K = 3 db. Einzelantrag: Es wird eine Schallleistungspegel-Messung 2 an der Baumaschine durchgeführt. Der garantierte Schallleistungspegel L WAd ist die kaufmännisch gerundete ganzzahlige Summe aus dem gemessenen Schallleistungspegel L WA1 und der Vergleichsstandardabweichung σ R. L WAd = L WA1 + σ R σ R der jeweiligen Baumaschinenart wird Tabelle 1 der RfU R2 4 entnommen Die für die entsprechenden Baumaschinen jeweils anzuwendenden Messverfahren werden im Anhang III der Richtlinie 2000/14/EG beschrieben. Die Ermittlung des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz erfolgt nach DIN EN ISO Regeln zur Ermittlung und Nachprüfung des garantierten Schallleistungspegels (Working Group of Notified Body s 2000/14/EC Recommendation for Use No R2) 4/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

5 3.1.2 Prüfwerte für Betriebs- und Arbeitsplatzgeräusche Der garantierte/deklarierte A-bewertete Schallleistungspegel L WA,d der Betriebsgeräusche von Baumaschinen mit dem Blauen Engel darf nicht größer als die in Tabelle 1 genannten Prüfwerte sein. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz des Baumaschinenbedieners darf 80 db(a) nicht überschreiten. Bei Geräten ohne definierten Arbeitsplatz/Bedienerplatz entfällt diese Anforderung. Nachweis: Der Antragsteller legt ein Prüfgutachten einer nach ISO für Messungen nach 2000/14/EG und ISO akkreditierten Prüfstelle bzw. einer nach Artikel 15 der 2000/14/EG benannten Prüfstelle vor und bestätigt die Kennzeichnung entsprechend Artikel 11 der 2000/14/EG durch die Vorlage der EG Konformitätserklärung (mit Verweis auf die Fundstelle für den garantierten Schallleistungspegel). 5/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

6 Tabelle 1: Prüfwerte für Betriebsgeräusche von Baumaschinen Baumaschinentyp (in Klammern: Nr. entsprechend Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG) (8) Rüttelplatten, Vibrationswalzen, Vibrationsstampfer (1) Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotor (16) Planierraupen (21) Kettenbaggerlader (37) Kettenlader (43) Rohrleger mit Kettenantrieb (8) nicht vibrierende Walzen (13) Förder- und Spritzmaschinen für Beton und Mörtel (16) Planiermaschinen auf Rädern (17) Bohrgeräte (18) Muldenfahrzeuge (21) Baggerlader auf Rädern (23) Grader (29) Hydraulikaggregate (36) Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor (37) Radlader (38) Mobilkräne (41) Straßenfertiger (43) Rohrleger mit Radantrieb (3) Bauaufzüge für den Materialtransport (12) Bauwinden (20) Bagger (14) Förderbänder (55) Transportbetonmischer (4) Baustellenbandsägemaschinen (5) Baustellenkreissägemaschinen (10) Handgeführte Betonbrecher, Abbau-, Aufbruchund Spatenhämmer (28) Hydraulikhämmer (30) Fugenschneider (48) Straßenfräsen Installierte Nutzleistung P in kw Elektrische Nennleistung P el in kw maximaler- Prüfwert für den garantierten Schallleistungspegel * L WAd in db L WAd 104 db P < P > P < P > lg P P < P > lg P P < P > lg P alle 98 alle 104 (53) Turmdrehkräne alle 94 + lg P (45) Kraftstromerzeuger (57) Schweißstromerzeuger (9) Kompressoren (11) Beton- und Mörtelmischer P el ** < < P el ** < P el ** > P < P > lg P * Der Prüfwert gilt ganzzahlig. Es ist kaufmännisch zu runden. ** P el für Schweißstromerzeuger: konventioneller Schweißstrom multipliziert mit der konventionellen Schweißspannung für den niedrigsten Wert der Einschaltdauer nach Herstellerangabe. P el für Kraftstromerzeuger: variable Aggregate-Dauerleistung nach ISO :1993, Abschnitt /9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

7 3.2 Abgasanforderungen Grenzwerte für Luftschadstoffe Die in Tabelle 1 gelisteten Baumaschinentypen müssen hinsichtlich der Luftschadstoffemissionen die aktuellen Vorschläge (Stand 25.September 2014) für die Abgaswerte der Emissionsstufe V der EU Verordnung 5 einhalten. Für Ottomotoren sind die Grenzwerte nach Anhang II dieser Verordnung einzuhalten 6. Für Dieselmotoren sind die Vorschläge für die Stufe V in Tabelle 2 aufgeführt.die Tabelle enthält zusätzlich Anforderungen an die Partikelanzahl im Leistungsbereich größer 560 kw und kleiner 19 kw. Grundlage für die Bestimmung der Grenzwerte ist die Richtlinie 97/68/EG. Tabelle 2: Grenzwerte für Baumaschinen mit Dieselmotor Leistung in kw CO in g/kwh Partikelmasse in g/kwh Partikelanzahl Partikel je kwh NOx in g/kwh >560 3,5 0,045 1 x ,5 0, ,5 0,015 1 x ,4 0, ,0 0,015 1 x ,4 0, ,0 0,015 1 x , ,0 0,015 1 x , ,6 0,4 7, ,4 7,5 HC in g/kwh Nachweise: Der Antragsteller legt zum Nachweis der Anforderungen gemäß Abschnitt 3.2. ein Prüfgutachten vor. Dieses Gutachten muss von einem Prüflabor 7, das vom Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) für die Messung nach EC-Richtlinie 97/68/EG zugelassen wurde durchgeführt und bestätigt werden. Möglich ist dabei, dass ein baugleicher Motor als Prüfmotor herangezogen wird. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf der Basis einer Familienbildung auf andere Motoren ist nicht möglich. Die Bestimmung der Partikelanzahl erfolgt analog Anhang XV der LKW Verordnung (EU) Nr. 582/ mit den Nonroad-Testzyklen NRSC und NRTC. 5 Vorschlag für eine EU Verordnung über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung von Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte blob =publicationfile&v=7 8 Anhang XV, Seite L167/163 7/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

8 3.2.2 Dauerhafte Einhaltung des Emissionsniveaus Der Hersteller der Baumaschine legt eine Garantieerklärung für die Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Technik bei ordnungsgemäßer Benutzung und Wartung für 5 Jahre bzw. für die nach Richtlinie 97/68/EG vorgeschriebene Anzahl der Betriebsstunden 9 vor. Während dieses Zeitraumes legt er auf der Basis der Schweizer Vorschriften 10 Nachweise über die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Abgasnachbehandlungssysteme als CoP (conformity of production) vor. Für diese Kontrollen ist ein technischer Dienst zu beauftragen. Es sind pro Jahr mindestens 5 Baumaschinen jeder Bauart zu kontrollieren. Die Berichte sind dem RAL auf Verlangen vorzulegen. Nachweise: Der Hersteller legt die Garantieerklärung für die Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Technik vor. Auf Verlangen von RAL sind zudem für Typanträge die jährlichen CoP Nachweise für mindestens 5 Baumaschinen je Bauart vorzulegen. Für Einzelanträge ist ein Nachweis über die jährliche Kontrolle des Abgasnachbehandlungssystems auf Basis der Schweizer Vorschriften einzureichen. 3.3 Vermeidung von Manipulation An den Baumaschinen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, die zu einer Erhöhung der Geräuschemissionen oder der Abgasemissionen führen. Der Hersteller weißt darauf in seiner Bedienungsanleitung hin. Nachweise: Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung. 9 Richtlinie 97/68/EG, Anlage 5, Abschnitt 3.2, Tabelle 1:Emissions-Dauerhaltbarkeitsperiode für Kompressionszündungsmotoren der Stufen IIIA, IIIB und IV (Stunden) 10 Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen Technische Anleitung zur Umsetzung der Luftreinhalteverordnung LRV (basierend auf der LRV- Änderung vom und auf der angepassten Baurichtlinie- Luft vom 1. Januar 2009) 8/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

9 4 Zeichennehmer und Beteiligte 4.1 Zeichennehmer sind Hersteller, Importeure und Betreiber von Baumaschinen. 4.2 Beteiligte am Vergabeverfahren RAL ggmbh für die Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel, das Bundesland, in dem sich die Produktionsstätte des Antragstellers befindet, das Umweltbundesamt, das nach Vertragsschluss alle Daten und Unterlagen erhält, die zur Beantragung des Blauen Engel vorgelegt wurden, um die Weiterentwicklung der Vergabegrundlagen fortführen zu können. 5 Zeichenbenutzung 5.1 Die Benutzung des Umweltzeichens durch den Zeichennehmer erfolgt aufgrund eines mit der RAL ggmbh abzuschließenden Zeichenbenutzungsvertrages. 5.2 Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt der Zeichennehmer die Verpflichtung, die Anforderungen gemäß Abschnitt 3 für die Dauer der Benutzung des Umweltzeichens einzuhalten. 5.3 Für die Kennzeichnung von Produkten gemäß Abschnitt 2 werden Zeichenbenutzungsverträge abgeschlossen. Die Geltungsdauer dieser Verträge läuft bis zum Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht bis zum bzw des jeweiligen Verlängerungsjahres schriftlich gekündigt wird. Eine Weiterverwendung des Umweltzeichens ist nach Vertragsende weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig. Noch im Handel befindliche Produkte bleiben von dieser Regelung unberührt. 5.4 In dem Zeichenbenutzungsvertrag ist festzulegen: Zeichennehmer (Hersteller, Importeure, Betreiber) Marken-/Handelsname 2015 RAL ggmbh, Sankt Augustin 9/9 UZ 53 Ausgabe Februar 2015

10 V E R T R A G Nr. über die Vergabe des Umweltzeichens RAL ggmbh als Zeichengeber und die Firma (Hersteller/Importeur/Betreiber) als Zeichennehmer - nachfolgend kurz ZN genannt - M U S T E R schließen folgenden Zeichenbenutzungsvertrag: 1. Der ZN erhält das Recht, unter folgenden Bedingungen das dem Vertrag zugrunde liegende Umweltzeichen zur Kennzeichnung des Produkts/der Produktgruppe/Aktion Baumaschinen für "(Marken-/Handelsname)" zu benutzen. Dieses Recht erstreckt sich nicht darauf, das Umweltzeichen als Bestandteil einer Marke zu benutzen. Das Umweltzeichen darf nur in der abgebildeten Form und Farbe benutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Abbildung der gesamten inneren Umschrift des Umweltzeichens muss immer in gleicher Größe, Buchstabenart und -dicke sowie -farbe erfolgen und leicht lesbar sein. 2. Das Umweltzeichen gemäß Abschnitt 1 darf nur für o.g. Produkt/Produktgruppe/Aktion benutzt werden. 3. Für die Benutzung des Umweltzeichens in der Werbung oder sonstigen Maßnahmen des ZN hat dieser sicherzustellen, dass das Umweltzeichen nur in Verbindung zu o.g. Produkt/ Produktgruppe/Aktion gebracht wird, für die die Benutzung des Umweltzeichens mit diesem Vertrag geregelt wird. Für die Art der Benutzung des Zeichens, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Zeichennehmer allein verantwortlich. 4. Das/die zu kennzeichnende Produkt/Produktgruppe/Aktion muss während der Dauer der Zeichenbenutzung allen in der "Vergabegrundlage für Umweltzeichen RAL-UZ 53" in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen Anforderungen und Zeichenbenutzungsbedingungen entsprechen. Dies gilt auch für die Wiedergabe des Umweltzeichens (einschließlich Umschrift). Schadensersatzansprüche gegen RAL, insbesondere aufgrund von Beanstandungen der Zeichenbenutzung oder der sie begleitenden Werbung des ZN durch Dritte, sind ausgeschlossen. 5. Sind in der "Vergabegrundlage für Umweltzeichen" Kontrollen durch Dritte vorgesehen, so übernimmt der ZN die dafür entstehenden Kosten. 6. Wird vom ZN selbst oder durch Dritte festgestellt, dass der ZN die unter Abschnitt 2 bis 5 enthaltenen Bedingungen nicht erfüllt, verpflichtet er sich, dies RAL ggmbh anzuzeigen und das Umweltzeichen solange nicht zu benutzen, bis die Voraussetzungen wieder erfüllt sind. Gelingt es dem ZN nicht, den die Zeichenbenutzung voraussetzenden Zustand unverzüglich wiederherzustellen oder hat er in schwerwiegender Weise gegen diesen Vertrag verstoßen, so entzieht RAL ggmbh gegebenenfalls dem ZN das Umweltzeichen und untersagt ihm die weitere Benutzung. Schadensersatzansprüche gegen RAL ggmbh wegen der Entziehung des Umweltzeichens sind ausgeschlossen. 7. Der Zeichenbenutzungsvertrag kann aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Als solche gelten z. Beispiel: nicht gezahlte Entgelte nachgewiesene Gefahr für Leib und Leben. Eine weitere Benutzung des Umweltzeichens ist in diesem Fall verboten. Schadenersatzansprüche gegen RAL sind ausgeschlossen (vgl. Ziffer 6 Satz 3). 8. Der ZN verpflichtet sich, für die Benutzungsdauer des Umweltzeichens der RAL ggmbh einen Beitrag gemäß Entgeltordnung für das Umweltzeichen" in ihrer jeweils gültigen Ausgabe zu entrichten. 9. Die Geltungsdauer dieses Vertrages läuft gemäß "Vergabegrundlage für Umweltzeichen RAL-UZ 53" bis zum Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht bis zum bzw. bis zum des jeweiligen Verlängerungsjahres schriftlich gekündigt wird. Eine Benutzung des Umweltzeichens ist nach Vertragsende weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig. Noch im Handel befindliche Produkte bleiben von dieser Regelung unberührt. 10. Mit dem Umweltzeichen gekennzeichnete Produkte/Aktionen und die Werbung dafür dürfen nur bei Nennung der Firma des (ZN/Inverkehrbringers) an den Verbraucher gelangen. Sankt Augustin, den Ort, Datum RAL ggmbh Geschäftsleitung (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel)

11

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Baumaschinen DE-UZ 53 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2015 Version 2

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Baumaschinen DE-UZ 53 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2015 Version 2 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Baumaschinen DE-UZ 53 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2015 Version 2 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Mehrwegflaschen und Mehrweggläser RAL-UZ 2

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Mehrwegflaschen und Mehrweggläser RAL-UZ 2 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Mehrwegflaschen und Mehrweggläser RAL-UZ 2 Ausgabe Januar 2011 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, -53757 Sankt Augustin, Telefon: +49 (0) 22 41-255 16-0 Telefax: +49 (0)

Mehr

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

RATGEBER. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung 1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Baumaschinen (RAL-UZ 53), Ausgabe Februar 2015.

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten RAL-UZ 47

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten RAL-UZ 47 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten RAL-UZ 47 Ausgabe Mai 2012 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax:

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Solarbetriebene Produkte, mechanische Uhren und Taschenlampen RAL-UZ 47

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Solarbetriebene Produkte, mechanische Uhren und Taschenlampen RAL-UZ 47 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Solarbetriebene Produkte, mechanische Uhren und Taschenlampen RAL-UZ 47 Ausgabe Februar 2008 RAL DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E.V. Gegründet

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten RAL-UZ 57

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten RAL-UZ 57 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten RAL-UZ 57 Ausgabe April 2011 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin,

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge RAL-UZ 59

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge RAL-UZ 59 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge und Omnibusse RAL-UZ 59 Ausgabe April 2014 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Telefon: +49 (0) 22 41-255

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Waschsalon RAL-UZ 173

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Waschsalon RAL-UZ 173 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Waschsalon RAL-UZ 173 Ausgabe Oktober 2012 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0) 22 41-2 55

Mehr

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit nach 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) Name: Straße: Ort:

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit nach 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) Name: Straße: Ort: Amt für Sicherheit und Ordnung, Tel.Nr. 08031/365-1862, 365-1865 Fax Nr. 08031/365-2026, Königstr. 15, 83022 Rosenheim Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit nach 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Produkte aus Recycling-Kunststoffen. RAL-UZ 30a

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Produkte aus Recycling-Kunststoffen. RAL-UZ 30a Vergabegrundlage für Umweltzeichen Produkte aus Recycling-Kunststoffen RAL-UZ 30a Ausgabe Mai 2012 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Telefon: +49 (0) 22 41-25516-0 Telefax: +49 (0)

Mehr

Geräte und Maschinen, die außerhalb der zulässigen Zeiten eingesetzt werden sollen. Nr. Gerät / Maschine Anzahl

Geräte und Maschinen, die außerhalb der zulässigen Zeiten eingesetzt werden sollen. Nr. Gerät / Maschine Anzahl Burgenlandkreis Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Schönburger Straße 41 06618 Naumburg Antrag auf Ausnahmezulassung für das Betreiben von Geräten außerhalb der erlaubten Zeiten in Wohngebieten

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mehrwegflaschen und Mehrweggläser DE-UZ 2 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2011 Version 3

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mehrwegflaschen und Mehrweggläser DE-UZ 2 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2011 Version 3 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mehrwegflaschen und Mehrweggläser DE-UZ 2 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2011 Version 3 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

Betriebszeiten für einzelne Geräte und Maschinen sind wie folgt festgelegt: Rechtsgrundlage Gerät/Maschine Nutzungszeit ( Werktags)

Betriebszeiten für einzelne Geräte und Maschinen sind wie folgt festgelegt: Rechtsgrundlage Gerät/Maschine Nutzungszeit ( Werktags) Hinweis: Die Geräte- und MaschinenlärmschutzVO findet nur in reinen, allgemeinen, und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sonnenkollektoren DE-UZ 73 Vergabekriterien Ausgabe März 2009 Version 3

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sonnenkollektoren DE-UZ 73 Vergabekriterien Ausgabe März 2009 Version 3 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sonnenkollektoren DE-UZ 73 Vergabekriterien Ausgabe März 2009 Version 3 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten DE-UZ 47 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2012 Version 2

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten DE-UZ 47 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2012 Version 2 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Mechanisch betriebene Uhren und Leuchten DE-UZ 47 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2012 Version 2 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

BLAUER ENGEL. Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge. Das Umweltzeichen DE-UZ 59. Vergabekriterien. Ausgabe April 2014.

BLAUER ENGEL. Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge. Das Umweltzeichen DE-UZ 59. Vergabekriterien. Ausgabe April 2014. BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Lärmarme und schadstoffarme Kommunalfahrzeuge und Omnibusse DE-UZ 59 Vergabekriterien Ausgabe April 2014 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen:

Mehr

Antrag auf Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit

Antrag auf Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit Landkreis Zwickau Landratsamt Umweltamt Untere Immissionsschutzbehörde Zum Sternplatz 7 08412 Werdau Eingangsstempel Antrag auf Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit Bei einer Baustelle handelt es sich um

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Kommunalfahrzeuge DE-UZ 59a Vergabekriterien Ausgabe Januar 2018 Version 1

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Kommunalfahrzeuge DE-UZ 59a Vergabekriterien Ausgabe Januar 2018 Version 1 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Kommunalfahrzeuge DE-UZ 59a Vergabekriterien Ausgabe Januar 2018 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

RICHTLINIE 2000/14/EG OUTDOOR - RICHTLINIE

RICHTLINIE 2000/14/EG OUTDOOR - RICHTLINIE RICHTLINIE 2000/14/EG SÜDDEUTSCHLAND vom 8. Mai 2000 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND RATES zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung

Mehr

BLAUER ENGEL. Car-Sharing. Das Umweltzeichen DE-UZ 100. Vergabekriterien. Version 1

BLAUER ENGEL. Car-Sharing. Das Umweltzeichen DE-UZ 100. Vergabekriterien. Version 1 < BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Car-Sharing DE-UZ 100 Vergabekriterien Ausgabe Juni 2014 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV *)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV *) 60.1-03.32 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung *) vom 29. August 2002 Inhalt: 32. VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONS-

Mehr

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung BImSchV)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung BImSchV) 3 BImSchV - 3 Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immission... http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/bjnr34781000html... 1 von 6 17.12011 20:33 3 Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz

32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Vom 29. August 2002 GSG - Gerätesicherheitsgesetz Fassung vom 11. Mai 2001 CE

Mehr

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung*)

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung*) 3478 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 5. September 2002 Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung*) Vom 29. August 2002 Es verordnet 1.

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb RAL-UZ 100 b

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb RAL-UZ 100 b Vergabegrundlage für Umweltzeichen Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb RAL-UZ 100 b Ausgabe Juni 2015 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon:

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender DE-UZ 77 Vergabekriterien Ausgabe Juni 2008 Version 4

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender DE-UZ 77 Vergabekriterien Ausgabe Juni 2008 Version 4 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender DE-UZ 77 Vergabekriterien Ausgabe Juni 2008 Version 4 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen:

Mehr

Im Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung - 32.

Im Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung - 32. 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) Vom 29. August 2002 (BGBl. I. S. 3478) zuletzt geändert am 06. Januar 2004 (BGBl.

Mehr

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) Vom 29. August 2002, BGBl I S. 3478 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Haushaltslampen RAL-UZ 151

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Haushaltslampen RAL-UZ 151 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Haushaltslampen RAL-UZ 151 Ausgabe September 2014 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0) 22

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3478 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3478 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: 32. BImSchV Ausfertigungsdatum: 29.08.2002 Gültig ab: 06.09.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3478 FNA: FNA

Mehr

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002

Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002 Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Vom 29. August 2002 Es verordnet 1. auf Grund der 23 Abs. 1, 32 und 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen DE-UZ 157 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2011 Version 4

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen DE-UZ 157 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2011 Version 4 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Energie- und wassersparende Hand- und Kopfbrausen DE-UZ 157 Vergabekriterien Ausgabe Mai 2011 Version 4 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen:

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Staubsauger RAL-UZ 188

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Staubsauger RAL-UZ 188 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Staubsauger RAL-UZ 188 Ausgabe Januar 2015 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0) 22 41-2 55

Mehr

RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Anlage 4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 162/1 RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bei der Verwaltung des Marktes Oberkotzau gehen immer wieder Fragen nach einer örtlichen Vorschrift über Ruhezeiten oder auch allgemeine

Mehr

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Nassreinigungsdienstleistung DE-UZ 104 Vergabekriterien Ausgabe April 2009 Version 3

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Nassreinigungsdienstleistung DE-UZ 104 Vergabekriterien Ausgabe April 2009 Version 3 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Nassreinigungsdienstleistung DE-UZ 104 Vergabekriterien Ausgabe April 2009 Version 3 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133 Ausgabe September 2013 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax:

Mehr

Verordnung des UVEK über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden

Verordnung des UVEK über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden Verordnung des UVEK über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden (Maschinenlärmverordnung, MaLV) 814.412.2 vom 22. Mai 2007 (Stand am 1. Juli 2007) Das Eidgenössische

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Steckdosenleisten und Steckdosenadapter mit Abschaltautomatik RAL-UZ 134

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Steckdosenleisten und Steckdosenadapter mit Abschaltautomatik RAL-UZ 134 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Steckdosenleisten und Steckdosenadapter mit Abschaltautomatik RAL-UZ 134 Ausgabe Juli 2012 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Wasserkocher für den Hausgebrauch RAL-UZ 133 Ausgabe Juli 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax:

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Babyüberwachungsgeräte RAL-UZ 125

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Babyüberwachungsgeräte RAL-UZ 125 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Babyüberwachungsgeräte RAL-UZ 125 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0)

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Digitalprojektoren ( Beamer ) RAL-UZ 127

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Digitalprojektoren ( Beamer ) RAL-UZ 127 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Digitalprojektoren ( Beamer ) RAL-UZ 127 Ausgabe April 2014 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS

PRÄAMBEL. Muster 1. VERWENDUNG DES EU UMWELTZEICHENS VERTRAG Nr. DE/YYY/ZZZ ÜBER DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES UMWELTZEICHENS DER GEMEINSCHAFT Die zuständige Stelle PRÄAMBEL RAL ggmbh, mit Sitz in Siegburger Str. 39, 53757 Sankt Augustin, nachstehend

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) 32. BImSchV Ausfertigungsdatum: 29.08.2002 Vollzitat: "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Mehr

Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor)

Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Handgeführte Rasenmäher (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung: Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik 7. November 2001 PE 307.562/23-31 ÄNRUNGSANTRÄGE 23-31 Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2000L0014 DE 20.04.2009 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung...

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung... FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang... 2 3 Kennzeichnung

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen ohne giftige Wirkung DE-UZ 34 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2017 Version 2

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen ohne giftige Wirkung DE-UZ 34 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2017 Version 2 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen ohne giftige Wirkung DE-UZ 34 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2017 Version 2 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen:

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Unterbrechungsfreie Stromversorgungen DE-UZ 182 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Unterbrechungsfreie Stromversorgungen DE-UZ 182 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Unterbrechungsfreie Stromversorgungen DE-UZ 182 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sanitärarmaturen DE-UZ 180 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sanitärarmaturen DE-UZ 180 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Sanitärarmaturen DE-UZ 180 Vergabekriterien Ausgabe Februar 2013 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium für Umwelt,

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Interaktive Weißwandtafeln DE-UZ 166 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2012 Version 1

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Interaktive Weißwandtafeln DE-UZ 166 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2012 Version 1 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Interaktive Weißwandtafeln DE-UZ 166 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2012 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Öffentliche Bekanntmachung Kennzeichnung von Baumaschinen mit Plaketten in Abhängigkeit von ihrem Schadstoffausstoß Vom 29. März 2016 StadtUm IX C 51 Telefon:

Mehr

Gartenschredder / Zerkleinerer (mit Verbrennungsmotor)

Gartenschredder / Zerkleinerer (mit Verbrennungsmotor) Leitfaden zur Konformitätsprüfung Ausgabe 09/2016 Gartenschredder / Zerkleinerer (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2000L0014 DE 03.07.2000 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Kettensägen. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015

Kettensägen. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 Kettensägen Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Gothaer Str. 27, 40880 Ratingen, Deutschland verband@ivg.org +49 2102 9408 50 European

Mehr

UVEK - Mehr Lärmschutz vor Geräten und Maschinen im Freien http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id... Seite 1 von 1 13.09.2006 Eidgenössisches Departement für Umwelt,

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. GSGV - Einfache Druckbehälter Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern 6. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz vom 25.6.1992 BGBl. I S. 1171 Nachfolgende Änderungen sind zusammenfassend

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Computerbildschirme. RAL-UZ 78c

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Computerbildschirme. RAL-UZ 78c Vergabegrundlage für Umweltzeichen Computerbildschirme RAL-UZ 78c Ausgabe 2014 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0) 22 41-2 55

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen RAL-UZ 170

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen RAL-UZ 170 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen RAL-UZ 170 Ausgabe Januar 2012 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49

Mehr

Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen

Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen Der Dienstbezirk des Umweltamtes der Stadt Hagen umfasst die Städte Bochum, Dortmund und Hagen. Die Abteilung 69.5 des Umweltamtes Hagen erteilt Nachtarbeitsgenehmigungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 20.2.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie

Mehr

Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung

Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung Merkblatt zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Arbeiten in der Nachtzeit und dabei zu erwartenden Störungen der Nachtruhe Die Stadt Herne kann auf Antrag Nachtarbeitsgenehmigungen gemäß 9 Abs.

Mehr

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit 23.12.2016 Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen

Mehr

Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen

Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen Verordnung des UVEK über die Emissionen von Luftfahrzeugen (VEL) 748.215.3 vom 26. Juni 2009 (Stand am 15. Juli 2015) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),

Mehr

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden für Kommunalfahrzeuge und Omnibusse1 Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für lärmarme

Mehr

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben)

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Elastische Fußbodenbeläge RAL-UZ 120

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Elastische Fußbodenbeläge RAL-UZ 120 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Elastische Fußbodenbeläge RAL-UZ 120 Ausgabe Februar 2011 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, D53757 Sankt Augustin, Telefon: +49 (0) 22 41-255 16-0 Telefax: +49 (0) 22 41-255

Mehr

Baulärm. Christian Fabris, Benjamin Jäger und Olaf Tobias Strachotta. Inhalt. 4 Geräuschbegrenzung und

Baulärm. Christian Fabris, Benjamin Jäger und Olaf Tobias Strachotta. Inhalt. 4 Geräuschbegrenzung und Baulärm Christian Fabris, Benjamin Jäger und Olaf Tobias Strachotta Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Geräuschemissionen von Baumaschinen... 3 2.1 EU-Richtlinien zur Begrenzung der Geräuschemissionen.... 4 2.2

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Holzspielzeug RAL-UZ 130

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Holzspielzeug RAL-UZ 130 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Holzspielzeug RAL-UZ 130 Ausgabe April 2011 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49 (0) 22 41-2 55

Mehr

Leitfaden zur Konformitätsprüfung 1. Überarbeitung, 11/2016 Kettensägen (mit Verbrennungsmotor)

Leitfaden zur Konformitätsprüfung 1. Überarbeitung, 11/2016 Kettensägen (mit Verbrennungsmotor) Leitfaden zur Konformitätsprüfung 1. Überarbeitung, 11/2016 Kettensägen (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober 1996 186. Stück %') Verordnung: Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung

Mehr

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21

Mehr

Fräsen Motorhacken (mit Verbrennungsmotor)

Fräsen Motorhacken (mit Verbrennungsmotor) This guide is intended to help market surveillance authorities with the checking of conformity of combustion engine powered brush-cutters and grass trimmers in the European Union. It should only be taken

Mehr

HINTERGRUND September 2013

HINTERGRUND September 2013 HINTERGRUND September 2013 Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung 1 Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher Verordnung (EG) Nr. Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 20. März 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 20. März 2013 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 20. März 2013 Teil II 76. Verordnung: Verwendung und Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten

Mehr

Verpflichtungserklärung LTMG

Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung

Mehr

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Dunstabzugshauben für den Hausgebrauch DE-UZ 147 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2010 Version 6

BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Dunstabzugshauben für den Hausgebrauch DE-UZ 147 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2010 Version 6 BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Dunstabzugshauben für den Hausgebrauch DE-UZ 147 Vergabekriterien Ausgabe Januar 2010 Version 6 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden Institutionen: Das Bundesministerium

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Emissionsarme und energiesparende Gas- Brennwertgeräte RAL-UZ 61

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Emissionsarme und energiesparende Gas- Brennwertgeräte RAL-UZ 61 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Emissionsarme und energiesparende Gas- Brennwertgeräte RAL-UZ 61 Ausgabe April 2012 RAL ggmbh. Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, German, Telefon: +49 (0) 22

Mehr

5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Abgase in Hallen

5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Abgase in Hallen 5. Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe Abgase in Hallen Corinne Ziegler, BG BAU, Bereich Gefahrstoffe Agenda Anforderungen aus dem Umweltschutz Anforderungen aus dem Arbeitsschutz Handgeführte

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Datum 22.05.2003 Blatt 1 von 5 Auftraggeber Volkswagen AG Teilegutachten Nr. 1486/03 Fahrzeugtyp(en) 1J (Golf IV / Bora), 1E (Golf III Cabriolet), TEILEGUTACHTEN Nr. 1486/03 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr

Datenbanken Emissionskataster Teil 3

Datenbanken Emissionskataster Teil 3 Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 Implementation and enforcement of the environmental acquis focussed on environmental noise - Phase II ARPM Bucuresti Datenbanken Emissionskataster Teil 3 Dr. Richard

Mehr

BLAUER ENGEL. Das Umweltzeichen. Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb. DE-UZ 100b. Vergabekriterien.

BLAUER ENGEL. Das Umweltzeichen. Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb. DE-UZ 100b. Vergabekriterien. BLAUER ENGEL Das Umweltzeichen Car-Sharing für Fahrzeugflotten mit elektromotorischem Antrieb DE-UZ 100b Vergabekriterien Ausgabe Juni 2015 Version 1 Getragen wird das Umweltzeichen durch die folgenden

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Februar 2017 (OR. en) 5892/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 1. Februar 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: AGRI 57 ENT 30 MI 92 DELACT 20 Herr

Mehr

Emissionsgesetzgebung für Mobile Maschinen: EU Stufe V Fact Sheet

Emissionsgesetzgebung für Mobile Maschinen: EU Stufe V Fact Sheet Emissionsgesetzgebung für Mobile n: EU Fact Sheet 1. Vorwort zum Fact Sheet Dieses Fact Sheet fast die zentralen Aspekte der EU Emissionsverordnung für mobile n zusammen. Die Verordnung (EU) 2016/1628

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) vom 8. Mai 2000

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) vom 8. Mai 2000 3.7.2000 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 162/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RICHTLINIE 2000/14/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Mai 2000 zur Angleichung

Mehr

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN 23.11.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 305/1 I (Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN RICHTLINIE 2011/88/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG

Mehr

Fräsen Motorhacken. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015

Fräsen Motorhacken. Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 Leitfaden zur Konformitätsprüfung > 01/2015 This guide is intended to help market surveillance authorities with the checking of conformity of combustion engine powered brush-cutters and grass trimmers

Mehr

Freischneider Grastrimmer (mit Verbrennungsmotor)

Freischneider Grastrimmer (mit Verbrennungsmotor) Leitfaden zur Konformitätsprüfung 1. Überarbeitung, 09/2016 Freischneider Grastrimmer (mit Verbrennungsmotor) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr