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1 - Das KMK-Zertifikat in NRW - Stand

2 2 INHALT 1 Das KMK-Fremdsprachenzertifikat Der Europäische Referenzrahmen für das Lernen und Lehren von Fremdsprachen Die KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Eckdaten Prüfungsniveaus und Berufsbezug Prüfungsteile Prüfungsdurchführung und Prüfungsbewertung Zertifikat Hinweise zur Prüfung in Nordrhein-Westfalen Prüfungsorganisation und Verfahrensbestimmungen Aufgabenarten Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung 10

3 3 1 Das KMK-Fremdsprachenzertifikat 1.1 Der Europäische Referenzrahmen für das Lernen und Lehren von Fremdsprachen 1991 wurde auf europäischer Ebene die Entwicklung eines gemeinsamen Referenzrahmens für das Sprachenlernen beschlossen. Ein zweiter Entwurf (1996) wurde 1997 vom Europarat verabschiedet: Council of Europe (Hrsg.): Modern Languages: Learning, Teaching, Assessment. A Common European Framework of reference. Draft 2 of a Framework proposal. Modern Languages. (Council of Cultural Co-operation, Education committee). Strasbourg (Kostenlos zu beziehen über: Council of Europe Publishing, Fax: 0033/ ) Der gemeinsame Europäische Referenzrahmen liefert eine umfassende Beschreibung von Zielen, Methoden, Tests und Bewertung im Bereich fremdsprachlicher Kompetenz. Er beschreibt, was Fremdsprachenlernende lernen müssen, um eine Sprache für Kommunikationszwecke wirksam zu nutzen, und welches Wissen und welche Fertigkeiten erforderlich sind, um dies mit Erfolg zu tun. Dabei geht es nicht darum, ein einheitliches System des Fremdsprachenlernens vorzusehen, sondern einen umfassenden Rahmen zu vermitteln, der auf dem Hintergrund kultureller und linguistischer Vielfalt Hilfen für eine Transparenz im Informationsaustausch zwischen Bildungsinstitutionen verschiedener europäischer Länder gewährt. Diese Hilfen können auch von Lernenden, Lehrenden, Eltern, Ausbildungsbetrieben, Lehrplankommissionen, Autorinnen und Autoren von Lehrwerken, Arbeitgebern, Politikerinnen und Politikern genutzt werden. Für den wesentlichen Bereich der Beschreibung der zu erreichenden Fähigkeiten in Niveaustufen verwendet der Europäische Referenzrahmen ein Schema, das von einer Unterteilung in drei größere Niveaubereiche ausgeht, jeweils in zwei Stufen unterteilt: A B C Basic User 1. Breakthrough 2. Waystage Independent User 1. Threshold 2. Vantage Proficient User 1. Effective Operational Proficiency 2. Mastery Innerhalb der Niveaustufen hat der Europarat folgende vier Kompetenzbereiche festgelegt: Rezeption: Produktion: Interaktion: Mediation: Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen, Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern, Fähigkeit, Gespräche zu führen und zu korrespondieren, Fähigkeit, durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln.

4 4 1.2 Die KMK-Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Für die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung haben sich die Länder in der KMK (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) auf eine Rahmenvereinbarung verständigt, die Fremdsprachenprüfungen in den o. g. Kompetenzbereichen auf den drei Niveaustufen Waystage, Threshold und Vantage mit Hilfe des Europäischen Referenzrahmens beschreibt Eckdaten Berufliche Schulen können auf freiwilliger Basis - unabhängig von einer Benotung im Zeugnis - eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können Prüfungsniveaus und Berufsbezug Die Prüfung wird jeweils in einer der drei Niveaustufen I, II oder III durchgeführt. Sie orientieren sich an den Stufen "Waystage" (Niveau I), "Threshold" (Niveau II) und "Vantage" (Niveau III), die vom Europarat im "Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching" aufgeführt werden. Je Niveau soll die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der verschiedenen Berufsbereiche, wie zum Beispiel kaufmännisch-verwaltende Berufe gewerblich-technische Berufe gastgewerbliche Berufe sozialpflegerische, sozialpädagogische Berufe durchgeführt werden. Innerhalb der Berufsbereiche können weitere Konkretisierungen bis zur Ebene eines einzelnen Berufes vorgenommen werden, soweit dies organisierbar ist; das Zertifikat kann dann um eine entsprechende Information ergänzt werden Prüfungsteile Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden die folgenden Kompetenzbereiche zu Grunde gelegt: Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen) Produktion (Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern) Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen und zu korrespondieren) Mediation (Fähigkeit, durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln).

5 Prüfungsdurchführung und Prüfungsbewertung Die Länder treffen geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Vergleichsarbeiten oder überregionale Prüfungen), um eine Gewährleistung der Prüfungsstandards sicherzustellen. Die Prüfungen werden an beruflichen Schulen durchgeführt und unter Beachtung der Anforderungen der jeweiligen Niveaustufe auf der Basis des folgenden Punkte-Schlüssels bewertet: schriftliche Prüfung 100 Punkte mündliche Prüfung 30 Punkte. Im Rahmen der schriftlichen Prüfung sollen die Aufgabenanteile für die drei Kompetenzbereiche wie folgt gewichtet werden: Rezeption ca. 40 % Produktion ca. 30 % Mediation: ca. 30 %. Die neue KMK-Rahmenvereinbarung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) lässt eine Abweichung von bis zu 10 Prozent-Punkten zu. Die in den Teilen der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils erreichbare Punktzahl ist im Zertifikat anzugeben. Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind bestanden, wenn jeweils mindestens die Hälfte der ausgewiesenen Punktzahl erreicht wird. Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind; ein Ausgleich ist nicht möglich. Für Prüfungen in den einzelnen Niveaustufen gelten die folgenden Zeiten: I schriftlich 60, mündlich 10 Minuten pro Prüfling II schriftlich 90, mündlich 15 Minuten pro Prüfling III schriftlich 120, mündlich 20 Minuten pro Prüfling. Für die mündliche Prüfung, die auch als Gruppenprüfung möglich ist, kann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung gegeben werden Zertifikat Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat. Im Zertifikat wird das Ergebnis des schriftlichen und des mündlichen Prüfungsteils dokumentiert. Es kann außerdem die jeweiligen Aufgabenarten und deren Zuordnung zu Kompetenzbereichen enthalten. Die Beschreibung der Niveaustufen und Kompetenzbereiche ist Bestandteil des Zertifikats.

6 6 1.3 Hinweise zur Prüfung in Nordrhein-Westfalen Prüfungsorganisation und Verfahrensbestimmungen Prüfungsorganisation Die Berufskollegs bieten auf freiwilliger Basis für ihre Schülerinnen und Schüler Fremdsprachenprüfungen an, in denen diese sich unabhängig von einer Benotung in Zeugnissen ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können. Organisation und Durchführung der Prüfungen erfolgen durch die Schule selbst. Die beabsichtigte Prüfungsmaßnahme ist der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Die Prüfungen können in den Fremdsprachen angeboten werden, in denen mindestens zwei Lehrkräfte des Berufskollegs in der jeweiligen Fremdsprache berufsbezogenen Fremdsprachenunterricht erteilen. Prüfungsvorschläge werden von regionaler Stelle oder von den anbietenden Schulen erstellt. Sollte die Schule selbst einen Vorschlag machen, so legt der Schulleiter/die Schulleiterin der oberen Schulaufsichtsbehörde spätestens sechs Unterrichtswochen vor Beginn der Prüfung für die schriftliche Prüfung einen von den Fachlehrern/Fachlehrerinnen ausgearbeiteten Aufgabenvorschlag zugleich mit Terminvorschlägen für die einzelnen Prüfungsteile zur Genehmigung vor. Die obere Schulaufsichtsbehörde kann den Aufgabenvorschlag abändern oder auch durch einen neuen ersetzen lassen. Die Geheimhaltung ist sicherzustellen. Die mündliche Prüfung wird von den prüfenden Lehrkräften entsprechend den Vorgaben gestaltet (vgl und 1.3.6). Sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungsleistungen werden von den Fachlehrerinnen/Fachlehrern der anbietenden Schulen bewertet. Die zuständige Bezirksregierung kann in Abstimmung mit den Berufskollegs ihres Bezirkes von den obigen Bestimmungen abweichende Festlegungen treffen, um Schülerinnen und Schülern von Berufskollegs, die keine Fremdsprachenprüfung durchführen, die Ablegung solcher Prüfungen zu ermöglichen. Die Übernahme der Kosten des Prüfungsverfahrens bedarf noch der grundsätzlichen Klärung. Zeit und Ort der Prüfung Werden nur Schülerinnen und Schüler des eigenen Berufskollegs geprüft, legt das durchführende Berufskolleg die Prüfungstermine und das Anmeldeverfahren in eigener Verantwortung fest. In anderen Fällen werden die Prüfungstermine und das Anmeldeverfahren vom durchführenden Berufskolleg in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung geregelt. Meldung und Zulassung zur Prüfung, Beratung Zur Prüfung kann sich jede Schülerin oder jeder Schüler eines Berufskollegs unter Angabe der angestrebten Niveaustufe anmelden. Die Anmeldung kann auch zu Fremdsprachenprüfungen in mehreren Fremdsprachen erfolgen. Vor der Anmeldung zur Prüfung sind die Prüflinge über die Prüfungsmodalitäten (Ablauf, Struktur, Bestehen etc.) zu informieren. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Ist die Schülerin oder der Schüler durch eine Fremdsprachenprüfung der gleichen Fremdsprache mit identischer Niveaustufe bereits zweimal durchgefallen, 1 vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom

7 7 ist eine erneute Zulassung zur Prüfung nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Fachprüfungsausschuss Einem Prüfungsausschuss gehören zwei Lehrkräfte an, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter des die Prüfung abnehmenden Berufskollegs bestellt einen oder mehrere Prüfungsausschüsse und überträgt je Ausschuss einer Lehrkraft die Aufgabe des Vorsitzes, der anderen die Aufgabe der Schriftführung. Verfahrensvorschriften Für die Fremdsprachenprüfung sind die 19 Abs. 2 und Abs. 3, und 28 Erster Teil der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs APO-BK (BASS Nr. 1.1) entsprechend anzuwenden, soweit in diesen Vorschriften keine abweichenden oder entgegenstehenden Festlegungen getroffen werden. Soweit nach den auf die Fremdsprachenprüfungen anzuwendenden Bestimmungen der APO- BK eine Entscheidung vom Allgemeinen Prüfungsausschuss zu treffen ist, tritt für die Fremdsprachenprüfungen der Fachprüfungsausschuss an dessen Stelle. 21 Abs. 4 Erster Teil APO-BK gilt mit der Maßgabe, dass die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses sich bei der Beschlussfassung einigen müssen. Anrechenbarkeiten Sollte das Zertifikat zu Anrechenbarkeiten in vollzeitschulischen Bildungsgängen genutzt werden, so sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Im Lehrplan Fremdsprachen heißt es unter 1.4 Organisationsformen des Unterrichts: "Der Besuch eines Kurses, in dem die Schülerin bzw. der Schüler Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangt, kann im Hinblick auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der FOS 13 auf die geforderte Mindeststundenzahl in der zweiten Fremdsprache angerechnet werden. Die Pflichtbedingung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der 2. Fremdsprache wird auch durch das Bestehen einer Prüfung auf der Niveaustufe Threshold (B1) im Rahmen des KMK-Zertifikats in der beruflichen Bildung erfüllt (APO-BK Anlage D)." 58 der Anlage D APO-BK regelt außerdem, in welchen Fällen Schüler/innen die allgemeine bzw. die fachgebundene Hochschulreife erhalten. "(2) In einer zweiten Fremdsprache werden Kenntnisse nachgewiesen durch a) Unterricht in den Jahrgansstufen 7 bis 10 einer Schule der Sekundarstufe I, oder b) Unterricht im Umfang von 320 Stunden und mindestens der Abschlussnote "ausreichend", oder c) Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats auf der Stufe II gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998 über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung, oder d) eine mindestens mit der Note "ausreichend" bestandene Ergänzungsprüfung.

8 8 (3) Werden keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß Absatz 2 nachgewiesen, wird der Schülerin oder dem Schüler die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt..." In den VV zu 58 wird ergänzt: "58.2 zu Abs. 2: Der Nachweis der Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache gemäß Buchstabe b) wird durch Unterricht im Umfang von 320 Stunden erbracht. Weist die Schülerin oder der Schüler zu einem späteren Zeitpunkt die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache nach und legt das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife vor, so erhält sie oder er ein Zeugnis gemäß Anlage D 44 Seite 1,2 und 3a." Aufgabenarten Der folgende Aufgabenkatalog stellt keine abschließende Liste dar, sondern dient der Hilfe, Orientierung und Anregung. Die Reihenfolge der Aufgaben ist willkürlich und entspricht in keiner Weise einer Rangfolge. Eine klare Abgrenzung der Kompetenzbereiche ist nicht immer möglich, so dass bei der konkreten Aufgabenerstellung Überschneidungen denkbar sind. So können beispielsweise Rezeptionsaufgaben auch Elemente von Textproduktion enthalten. Eine Schwerpunktsetzung durch die Aufgabenstellung selbst muss jedoch immer erfolgen, da die Kategorisierung einer Aufgabe die Bewertung entscheidend bestimmt. Prüflinge sollten bei passender Gelegenheit vor den Prüfungen auf die Aufgabenarten und die Bewertungskriterien hingewiesen werden. Rezeption - Anfertigen von Notizen nach Vorgaben (z. B. Gesprächsnotiz) - Zuordnen (z. B. Welche Hotels für welche Gäste) - Bewerten von Aussagen (z. B. richtig falsch) - Beantworten von Fragen - Bearbeiten von Auswahlaufgaben (z. B. aus vorgegebenen Aussagen die zutreffende(n) heraussuchen) - Erstellen einer Übersicht aus einer oder mehreren Quellen - Erstellen oder Vervollständigen einer Grafik, eines Diagramms oder einer Tabelle nach Textvorgabe - Markieren von Textstellen nach vorgegebenen Aspekten - Strukturieren von Aussagen nach Vorgaben (z. B. Textbausteine in eine sinnvolle Reihenfolge bringen) - Ermitteln und Zuordnen von Wortbedeutungen aus dem Kontext (z. B. Lückentext, Synonyme) sowie nach visuellen Vorgaben - Zusammenfassen eines Textes Produktion - Ausfüllen von Formularen - Schreiben eines Briefes - nach Situationsvorgaben - nach Stichworten - oder als Antwort

9 9 - Beschreiben von Produkten, Systemen (z. B. Arbeitsabläufen), Tabellen und Diagrammen - Entwerfen von Programmen (z. B. Tagesordnung), Werbeanzeigen, Stellenanzeigen, Prospektmaterial - Abfassen von Anweisungen, Memos, Berichten, Stellungnahmen und sonstigen Mitteilungen - Entwerfen einer Rede, Vorbereiten einer Präsentation Interaktion - Gespräche über persönliche und berufliche Themen - Rollenspiel (Rolle gemäß Rollenkarte verkörpern) - Simulation (gemäß vorgegebener Situation) - Diskussion - Aussprache nach einer Präsentation Mediation - Umschreiben (Übertragen, Paraphrasieren) - Dolmetschen - Übersetzen Schriftliche Prüfung Alle Aufgaben müssen einem Kompetenzbereich (Rezeption, Produktion, Mediation) zugeordnet werden (s. o ), sollen realitätsnah und handlungsorientiert sein sowie einer typischen beruflichen Handlungssituation entsprechen. Eine durchgängige Handlungssituation ist wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Bei der Auswahl von Texten sollte der Grundsatz der Authentizität und der Aktualität beachtet werden. Eine bestimmte Reihenfolge bei der Prüfung der Kompetenzbereiche ist nicht zwingend, sondern wird durch den Handlungsrahmen bestimmt. Organisatorisch ist es jedoch sinnvoll, mit der Rezeption zu beginnen. Auditives oder audiovisuelles Material wird einmal, maximal zweimal präsentiert. Die Länge der Tonaufnahme sollte drei Minuten nicht überschreiten. Eine audiovisuelle Vorgabe kann ggf. über diesen Zeitrahmen hinausgehen. Vor Beginn der Hörverstehensaufgabe sollte den Prüflingen als Vorentlastung eine angemessene Zeit zur Lektüre der Aufgaben eingeräumt werden. Diese Tätigkeit und auch die Präsentation des Hörtextes bzw. des Videos erfolgen innerhalb der Bearbeitungszeit. Die Aufgaben können, abhängig von der zu Grunde liegenden Handlungssituation, auch in deutscher Sprache formuliert werden. Bei der Bearbeitung von Rezeptionsaufgaben (Hörverstehen) ist die Verwendung der deutschen Sprache zulässig. Als Hilfsmittel ist ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch zulässig. Zusätzliche Worterklärungen sind nur dann erlaubt, wenn die Bedeutung nicht aus dem Wörterbuch erschlossen werden kann Bewertung schriftlicher Prüfungsaufgaben Die von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses bestimmte fachkundige Lehrkraft korrigiert und begutachtet die schriftliche Prüfungsarbeit und bewertet sie nach Punkten. Bei einer unter 50 liegenden Punktzahl zieht die oder der Vorsitzende des

10 10 Fachprüfungsausschusses eine zweite fachkundige Lehrkraft zur Begutachtung der Prüfungsarbeit hinzu. Bei abweichender Punktzahl entscheidet der Fachprüfungsausschuss über die Punktzahl. Bei Rezeptionsaufgaben ist eine direkte Punktebewertung auf allen Niveaustufen möglich, da in diesem Bereich i. d. R. Einzelinformationen abgefragt werden. Die Bewertung von Produktionsaufgaben kann an Hand des nachstehenden Bewertungsschemas erfolgen. Dabei werden je nach Niveaustufe - in Anlehnung an die Notenskala - die zu erwartenden Leistungen definiert. Die Definitionen, denen eine bestimmte Bandbreite von Punkten zugeordnet wird, charakterisieren jeweils die schriftliche Gesamtleistung unter Berücksichtigung der folgenden gängigen Bewertungskriterien für sprachproduktive Leistungen: - sachliche Angemessenheit im Hinblick auf die Aufgabenstellung - sprachliche Richtigkeit - Ausdrucksvermögen Dem Kriterium sachliche Angemessenheit im Hinblick auf die Aufgabenstellung kommt im berufsbezogenen Unterricht ein besonderes Gewicht zu. Bei der Bewertung produktiver Aufgaben (z. B. Brieferstellung) können formale Aspekte vernachlässigt werden. Mediationsaufgaben können ebenfalls je nach Aufgabenstellung unter Berücksichtigung von sprachlicher Richtigkeit, Ausdrucksvermögen und Inhalt nach Punkten bewertet werden Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Gruppenprüfung mit zwei, maximal drei Prüflingen durchgeführt. Die vorgesehene Prüfungszeit (vgl ) kann dadurch geringfügig verlängert werden. Die Prüflingsgruppen werden nach Möglichkeit nach ihrem Leistungsvermögen zusammengesetzt. Das Prüfungsteam besteht aus zwei Mitgliedern, wobei nur eines die Gesprächsführung übernimmt (d. h. Fragen und Aufgaben stellt, Impulse setzt und Materialien vorlegt), während das andere die Leistungen schriftlich festhält (vgl ). In der Regel wird innerhalb der mündlichen Prüfung der Kompetenzbereich Interaktion überprüft. Denkbar ist jedoch auch eine Teilaufgabe, die dem Bereich Mediation zuzuordnen ist. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden die Prüflinge aufgefordert, sich über berufliche oder persönliche Themen zu äußern. Die Gesprächsthemen des ersten Teils sollten nicht standardisiert sein, sondern variiert werden. Der Prüfer muss bei offensichtlich auswendig gelernten Äußerungen des Prüflings variabel reagieren. So können aktuelle Themen oder solche, die sich aus der Situation ergeben, ebenso Gegenstand dieses Prüfungsteils sein. Circa drei bis fünf Minuten je nach Niveaustufe sollten für diesen Teil nicht überschritten werden. Im zweiten Teil sollen die Prüflinge in einem Rollenspiel interagieren. Es wird empfohlen, für die Gespräche/Rollenspiele ein situationsangemessenes Arrangement zu schaffen. Wie in der schriftlichen Prüfung sollen auch die Inhalte der mündlichen Prüfung berufsweltbezogen, realitätsnah und möglichst authentisch sein. Zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung wird ein angemessener Zeitraum zur Verfügung gestellt. Ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch kann als Hilfsmittel benutzt werden. Mündlich gestellte Aufgaben sind grundsätzlich in der Fremdsprache zu formulieren.

11 11 Zusätzlich zum Rollenspiel kann ggf. in einem dritten Teil der mündlichen Prüfung eine von den Prüflingen nicht vorbereitete weitere Aufgabe gestellt werden, die eine kurze, spontane sprachliche Reaktion zu bestimmten Sachverhalten abverlangt. Sämtliche Prüfungsunterlagen sind unmittelbar nach Beendigung der mündlichen Prüfung einzusammeln, um die Geheimhaltung weitestgehend sicherzustellen Bewertung mündlicher Prüfungsaufgaben Bewertungskriterien, differenziert nach Niveaustufen, werden auf den Folgeseiten vorgestellt und sind Bewertungsgrundlage. Dabei sind die Maßstäbe, die an die jeweilige Niveaustufe zu stellen sind, zu berücksichtigen (vgl. 2.1.). Beide Prüfer müssen sich auf eine Punktzahl einigen.

12 12 Hinweis: Kompetenzbereiche der Stufen Die Formulierungen auf dieser Seite orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren und Beurteilen. KMK-Stufe I (Europäischer Referenzrahmen A2) KMK-Stufe II (Europäischer Referenzrahmen B1) KMK-Stufe III (Europäischer Referenzrahmen B2) Rezeption Der Prüfling kann sehr geläufige und einfach strukturierte berufstypische Texte auf konkrete klar erkennbare Einzelinformationen hin auswerten. Es stehen ihm dazu Hilfsmittel (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zur Verfügung. Den Informationsgehalt klar und langsam gesprochener kurzer Mitteilungen aus dem beruflichen Alltag kann er nach wiederholtem Hören verstehen. Der Prüfling kann gängige berufstypische Texte unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) zügig auf Detailinformationen hin auswerten. Er kann klar und in angemessenem, natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach wiederholtem Hören im Wesentlichen verstehen, wenn die Informationen nicht zu dicht aufeinander folgen. Der Prüfling kann komplexere berufstypische Texte gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln über ihren Informationsgehalt hinaus auswerten. Er kann in natürlichem Tempo gesprochenen Mitteilungen folgen und Hauptgedanken erkennen und festhalten, auch wenn leicht regionale Akzentfärbungen zu hören sind. Produktion Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen und die Textproduktion stark gelenkt ist. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch nicht immer sprachlich korrekt) zu übermitteln. Der Prüfling kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben. Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturieren und sprachlich korrekt verfassen bzw. formulieren. Mediation Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Der Prüfling kann einen fremd-sprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf inhaltliche Übereinstimmung an. Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremdsprache übertragen. Interaktion Der Prüfling kann einfache und rein informative berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist sich dabei landestypischer Unterschiede bewusst. Er kann auf sehr geläufige schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein. Der Prüfling kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigene Meinungen und Pläne erklären und begründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein. Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren. Er kann schriftliche wie mündliche Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen. Die drei Niveaustufen des KMK-Fremdsprachenzertifikats lassen sich in die Eurolevels folgendermaßen einordnen: A Elementare Sprachverwendung A1 A2 Breakthrough Waystage KMK-Stufe I B Selbstständige Sprachverwendung B1 B2 Threshold Vantage KMK-Stufe II KMK-Stufe III Kompetente Sprachverwendung C1 C2 Effective Operational Mastery Proficiency (EOP) C

13 13 Adressenliste der Arbeitsgruppe Das KMK-Zertifikat in NRW Jasper, Hans-Henning LRSD Bezirksregierung Münster - Dezernat 45 - Windhorststr Münster Tel.: 0251 / FAX: 0251 / hans-henning.jasper@bezreg-muenster.nrw.de Grewe, Dietmar StD Ludwig-Erhard-Berufskolleg Schützenweg Paderborn Tel.: / FAX: / Dietmar.Grewe@lebk.de Hörling, Angelika StD' Robert-Schuman-Berufskolleg Sckellstr Dortmund Tel.: 0231 / FAX: 0231 / BSBK-Do@web.de Jaksch, Gerhard OStR Berufskolleg Barmen Europaschule Sternstraße Wuppertal Tel.: 0202 / FAX: 0202 / Kietzmann, Karin StD Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg Coesfeld Bahnhofstr Coesfeld Tel.: / FAX: / nbbk@kreis-coesfeld.de Mandt, Georg StD Erich-Gutenberg-Berufskolleg der Stadt Köln Modemannstr Köln Tel.: 0221 / FAX: 0221 / georg.mandt@koeln.de Schwan, Hans- Joachim StD Berufskolleg Dinslaken - Schule des Kreises Wesel - Wiesenstr Dinslaken Tel.: / FAX: / verw@bsdin.wes.nw.schule.de Thewes, Thomas OStR Hansaschule - Berufskolleg der Stadt Münster - Hansaring Münster Tel.: 0251 / FAX: 0251 / info@hansaschule.de

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