Technisches Betriebshandbuch

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2 Inhaltsverzeichnis Revisionstabelle...2 Einführung...3 Personal...3 Beschreibung der Luftfahrzeuge...4 D-EKOS, Aquila AT D-EZOT, Aquila AT D-ESMO, Cessna 172R...4 D-ENYA, Cirrus SR Revisionstabelle V1.0...Ersterstellung V1.1...redaktionell überarbeitet V1.2...Deckblatt aktualisiert V1.3...Schriftart Deckblatt einheitlich Nutzung der Luftfahrzeuge...5 Notverfahren...5 Funkgeräte und Funknavigationshilfen...5 Ausfälle von Ausrüstungsteilen...5 Wartungsarbeiten...6 CAMO...6 Werftfüge...6 Prüfüge...6 Kleinere Wartungsarbeiten...6 Wartungsarbeiten des Piloten...6 Wartungsintervalle...6 Instandhaltungsprogramm...6 Instandhaltungsvertrag...7 Revision

3 Einführung Die FFG betreibt keinen eigenen Luftfahrttechnischen Betrieb (LTB). Technische Arbeiten an den Luftfahrzeugen der FFG werden im Grundsatz von den LTB durchgeführt, mit denen die FFG einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die durch eine CAMO beauftragt wurden. Die Vertragliche Beziehung zwischen CAMO und der Flugförderungsgemeinschaft wird in einem CAMO-Vertrag geregelt. (siehe Anhang) Für jedes Luftfahrzeug gibt es ein durch das LBA genehmigtes Instandhaltungsprogramm. Hier werden die Arbeiten und Personen bestimmt, die Instandhaltungsarbeiten am Flugzeug durchführen dürfen. Personal In der Flugschule der FFG sind die Verantwortlichkeiten im Betriebs-Handbuch festgelegt. Revision

4 Beschreibung der Luftfahrzeuge Die Flugschule der FFG verfügt zur Ausbildung über 4 Luftfahrzeuge. Es handelt sich um: D-EKOS, Aquila AT01 Die Aquila D-EKOS ist als Kunststof-Tiefdecker mit starrem Fahrwerk und Verstellpropeller am Rotax Vergaser-Vierzylinder 4-Takt Motor ausgeführt. Das Flugzeug ist mit konventionellen Rundinstrumenten, einem KX156 COM/NAV und einem KMD150 GPS Gerät ausgestattet. Die elektronische Ausrüstung aller Flugzeuge kann aus dem jeweiligen AM des betreffenden Luftfahrzeugs entnommen werden. Das AM, die Handbücher der Elektronik und die Checklisten befnden sich zugänglich für alle Mitglieder zum Download auf der internen Homepage ( ). D-EZOT, Aquila AT01 Die Aquila D-EZOT ist als Kunststof-Tiefdecker mit starrem Fahrwerk und Verstellpropeller am Rotax Vergaser-Vierzylinder 4-Takt Motor ausgeführt. Anstatt Rundinstrumenten für die Flugführung und GPS Navigation ist ein Glascockpit mit GNS 430 eingebaut. Die elektronische Ausrüstung kann aus dem AM entnommen werden. D-ESMO, Cessna 172R Die Cessna C172R D-ESMO ist konventionell als Satteldecker ausgeführt. Sie hat starres Fahrwerk und starren Propeller. Der Motor ist ein 4 Zylinder Lycomig mit 180 PS und Einspritzung. Das Flugzeug ist mit konventionellen Rundinstrumenten und GNS 430 Funk/Nav/GPS Gerät und Autopilot für IFR Flüge ausgestattet. D-ENYA, Cirrus SR20 D i e Cirrus SR20 D-ENYA ist als Kunststof- Tiefdecker mit starrem Fahrwerk und 6 Zylinder Einspritzmotor mit automatischem Verstellpropeller und Autopilot ausgerüstet. Das Glascockpit wird angesteuert durch 1 GNS 430 und ein GNS 420. Das Flugzeug hat zur Steuerung einen Sidestick mit elektrischer Trimmung. IFR-Zulassung. Revision

5 NUTZUNG DER LUFTFAHRZEUGE Die Luftfahrzeuge der Flugschule der FFG werden grundsätzlich im Einklang mit den Bestimmungen des Aircraft Manuals (AM) betrieben. Hierzu stehen auf der Homepage (intern) alle Flughandbücher und andere Handbücher zur Verfügung, genauso wie Klarlisten / Checklisten und Notverfahrenschecklisten. Die Klarlisten sind zu nutzen. Es befnden sich Exemplare in jedem Flugzeug. Bei der Flugschule der FFG werden in der Platzrunde die Verfahrensschritte Landen und Durchstarten auswendig abgearbeitet. Grundsätzlich werden alle Verfahren so ausgebildet, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer diese allein, aber laut gesprochen, abarbeitet. Bei Ausbildungsfügen mit Fluglehrer hat der Lehrer in jedem Fall den Final Check kurz vor der Landung durchzuführen. Vor den ersten Alleinfügen auf der Cirrus SR20 ist ein theoretischer Test und ein Training zum Umgang mit dem Flugzeug, dem Fallschirmsystem den anderen Systemen und dem Glascockpit zu bestehen. Weitere Einschränkungen zu den Betriebsgrenzen des AM bestehen in der Flugschule der FFG nicht. Die Besatzung füllt nach dem Flug das Bordbuch aus. Das Bordbuch stellt den Nachweis über die Betriebsstunden des Luftfahrzeuges sowie der Gesamtzahl an durchgeführten Landungen dar. Zu dokumentieren ist der Klarstand des Flugzeugs vor dem ersten Flug durch das Kürzel PFC (pre fight check) und Namenskürzel. Ferner sind die technischen Einschränkungen hier zu dokumentieren. Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass Bordbuch und persönliche Flugbücher in der Dokumentation der Flugzeiten übereinstimmen. Kontrolliert wird das Bordbuch durch den technischen Betriebsleiter. Er trägt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Wartung. NOTVERFAHREN Die Notverfahren sind im AM beschrieben und durch Checklisten im Flugzeug unterlegt und werden, im Rahmen der Ausbildung jeweils durch simulierten Ausfall / Einschränkung betroffen e r Systeme geübt. Im Rahmen der Flugtheorie Betriebliche Verfahren werden die N otverfahren mit den entsprechenden Maßnahmen sowie der Gebrauch der Klarlisten detailliert besprochen. FUNKGERÄTE UND FUNKNAVIGATIONSHILFEN Die Luftfahrzeuge der Flugschule der FFG sind mit den eingangs beschriebenen Funkgeräten und Funknavigationshilfen ausgestattet. Voraussetzung zur Teilnahme am Flugfunk ist der Erwerb eines BZF I/II oder eines AZF. Für den erforderlichen Spracheintrag in der Lizenz ist der Behörde die Selbsterklärung Muttersprache Deutsch oder ein Nachweis der entsprechenden Kenntnisse in englischer Sprache zu erbringen. Die Verwendung der Funkgeräte und Funknavigationshilfen richtet sich nach der Flugphase, dem Ausbildungshandbuch und dem Lernfortschritt des Flugschülers. Bei der Flugschule der FFG wird das Funkgerät grundsätzlich durch den steuerführenden Piloten bedient, es sei denn der Fluglehrer legt in der Vorflugbesprechung etwas anderes fest. Ausfälle von Ausrüstungsteilen Für de n Betrieb de r Luftfahrzeuge der Flugschule der FFG ist grundsätzlich kein e gesonderte Minimum Mandatory Equipment List erforderlich. Der Fluglehre r e ntscheidet jeweils für den anstehenden Flug, ob das Ausbildungsziel aufgru n d möglicher Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Ausrüstung erreicht werden kann. Im Rahmen der Ausbildung ist dabei dem Erreichen des Ausbildungsziels für den anstehenden Flug höchste Priorität zu geben. Revision

6 Wartungsarbeiten CAMO (Continuing Airworthiness Management Organisation) Alle Luftfahrzeuge der FFG werden durch mindestens eine CAMO in der überwachten Umgebung geführt. Grundlage ist der jeweils geltende Vertrag mit der CAMO. Die Kontaktperson zur jeweiligen CAMO ist der TBL. Werftfüge Werftfüge sind Flüge von und zur Werft bei Kontrollen und Reparaturen, die an dem zu überführenden Luftfahrzeug durchzuführen sind. Auf Beschluss des Vorstandes können Werftfüge für besondere Zwecke genehmigt werden. Werftfüge können auch Flüge von und zur Werft mit anderen Luftfahrzeugen sein, die, in Zusammenhang mit einem Luftfahrzeug der FFG, in der Werft stehen. Werftfüge bedürfen des vorherigen Auftrags des TBL zwecks Koordination mit der entsprechenden Werft. Prüfüge Qualifzierte Piloten werden im Einzelfall vom technischen Betriebsleiter (TBL) beauftragt, Prüfüge durchzuführen. Kleinere Wartungsarbeiten Kleinere Werkstattarbeiten können in der Halle der FFG in EDVE durchgeführt werden. Zu diesen Arbeiten ist nur durch den TBL eingewiesenes und im durch das LBA genehmigten Instandhaltungsprogramm des Flugzeuges benanntes Personal berechtigt. Die FFG besitzt dafür einen entsprechenden Satz Werkzeuge. Nach Durchführung der Arbeiten ist dieses Werkzeug ordnungsgemäß im Werkzeugschrank zu verschließen. Alle Wartungsarbeiten müssen dokumentiert und der CAMO gemeldet werden. Wartungsarbeiten des Piloten Jede Inbetriebnahme der Flugzeuge nach einer Standzeit von mehr als einer Nacht bedarf der Drainprobe der Tanks. Dieses ist als Wartungsmaßnahme im Bordbuch unter Bemerkungen zu dokumentieren mit dem Terminus: PFC o.k., versehen mit dem Datum und der Unterschrift des Piloten. (PFC = PreFlight- Check) Wartungsintervalle Wartungsintervalle (50h, 100h, 200h Kontrollen etc.) sind für das jeweilige Flugzeug festgelegt und werden vom technischen Betriebsleiter und der CAMO überwacht. Wartungsintervalle können laut NFL 70/99 um 10% der kommenden Wartung überzogen werden, jedoch nicht mehr als 10 Stunden. Diese Überziehung ergibt jedoch keine Verlängerung des Wartungsintervalls, der Wartungsbetrieb muss die nächste Wartung so eintragen, als wäre keine Überziehung entstanden. Wird dagegen eine Wartung vor Erreichen des Überziehungszeitraumes durchgeführt, gehen die noch bis zum Wartungsintervall ausstehenden Stunden verloren. Aus diesem Grund wird versucht, immer in die erlaubte Überziehung nach NFL 70/99 auszunutzen. Jeder Pilot ist selbst verantwortlich, vor dem Flug mit seinem Flugzeug die festgelegten Regeln zu beachten. Der Technische Betriebsleiter oder die CAMO können von einem Piloten nicht haftbar gemacht werden, wenn mit einem Flugzeug gefogen wird, dessen Wartungsintervalle jenseits der NFL 70/99 Regelung liegen. Instandhaltungsprogramm Für jedes Luftfahrzeug liegt der CAMO ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm vor. Die von der CAMO beauftragten Werften müssen nach diesem IHP arbeiten, genauso wie das im IHP benannte Personal des Vereins. Revision

7 Instandhaltungsvertrag Für jedes Luftfahrzeug ist ein Instandhaltungsvertrag Grundlage der Instandhaltungsarbeiten zwischen der Werft und dem Halter. Die CAMO beauftrag in der Regel die Unternehmen, die im Instandhaltungsvertrag benannt sind. Ausnahmen davon (z.b. bei liegen gebliebenen Flugzeugen ausserhalb der Homebase) durch den Halter sind vorher durch die CAMO bestätigen zu lassen. Revision

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