FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN

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1 INFORMATION FÖRDERMASSNAHMEN AN DER PRIMARSCHULE OTELFINGEN Die Kinder werden an unserer Schule nach Möglichkeit gemäss ihren Stärken und Begabungen gefördert. Auch Kinder mit schwierigen Lernbiografien werden in die Regelklassen integriert. Dabei wird ihnen mit einer breiten Palette von Fördermassnahmen geholfen. Termine Einschulung: Alle Kinder, die bis am 30. April das vierte Alterjahr vollendet haben, werden auf Beginn des neuen Schuljahres in den Kindergarten eingeschult. Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre und ist obligatorisch. Darauf folgt der Übertritt in die Primarstufe. Ab Schuljahr 2014/2015 verschiebt sich der Stichtag für die Einschulung jährlich um 15 Tage nach hinten. Ab 2019/2020 gilt dann definitiv der 31.Juli als Stichtag für die Einschulung. Für alle Schullaufbahnbegehren, die nicht dieser Norm entsprechen, muss von den Eltern oder von der Lehrperson ein schriftliches Gesuch bis am 30. April bei der Schulleitung eingereicht werden. Bühlstrasse Otelfingen sekretariat@ps-o.ch Integrative Förderung: IF Kinder mit unterschiedlichsten Schwierigkeiten im Bereich des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens werden integrativ in der Regelklasse gefördert. Sie besuchen einzelne Lektionen in Mathematik und Sprache in einer Kleingruppe bei einer schulischen Heilpädagogin. Dort werden sie ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert. Es kommt auch vor, dass die Heilpädagogin in der Regelklasse anwesend ist und so die Kinder unterstützen kann. Für alle anderen Lektionen bleiben diese Kinder in ihrer Regelklasse. So bleiben soziale Beziehungen intakt, ohne dass auf individuelle Förderung verzichtet werden muss. Für eine gute Entwicklung ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich. Auch im Kindergarten ist eine Heilpädagogin für gewisse Stunden anwesend. Sie unterstützt sowohl die ganze Gruppe, als auch einzelne ihr zugewiesene Kinder in der Einzelförderung. Kinder mit im Kindergarten bereits voraussehbaren Schulschwierigkeiten werden in die 1. Klasse eingeschult und gleichzeitig der IF 1. Klasse zugeteilt. Dort besuchen sie ebenfalls in einer kleinen Gruppe einzelne Lektionen in Mathematik und Sprache PSO Fördermassnahmen Broschüre Seite 1/5

2 Deutsch als Zweitsprache: DaZ Kinder, die keine oder nur wenig Deutschkenntnisse haben, sollen in kurzer Zeit dem Unterricht in der Regelklasse folgen können. Sie erhalten in einer Kleingruppe intensiven Deutschunterricht. Repetition Um einem Kind mehr Zeit für Lern- und Reifeschritte zu geben, kann es ein Schuljahr wiederholen. Auf zusätzliche Stütz- und Fördermassnahmen wird dann meistens verzichtet. Besuch eines Faches in einer höheren Klasse Kinder, die durch eine hohe Begabung in einem Fach im Klassenunterricht stark unterfordert sind und deswegen Gefahr laufen, die Lernfreude einzubüssen und die Weiterentwicklung ihrer besonderen Begabung zu vernachlässigen, können eines oder mehrere Fächer in der nächst höheren Klasse besuchen. Überspringen einer Klasse Kinder, die sich auf Grund ihrer besonderen Fähigkeiten zu wenig mit ihrer Altersgruppe identifizieren können und/oder konstant unterfordert sind, können in die nächst höhere Klasse eingeteilt werden. Hochbegabtenförderung Kinder mit einer Hochbegabung in einem oder mehreren Bereichen haben spezielle Bedürfnisse. Wenn diese im normalen Schulalltag nicht gerecht abgedeckt werden können, werden die Kinder beobachtet und durch den Schulpsychologischen Dienst Dielsdorf auf Hochbegabung abgeklärt. Sie können dem Lernclub zugewiesen werden. Im Lernclub arbeitet das Kind während der Unterrichtszeit an eigenen Projekten. Es wird dabei von einem Coach begleitet, der eng mit der Klassenlehrperson zusammenarbeitet. Begabungsförderung Kinder, welche aus eigenem Interesse einmal einem Thema auf die Spur kommen wollen, welches vielleicht nicht auf dem Programm des Klassenlehrers steht, dürfen sich über die Klassenlehrperson für ein Projekt in den Lernclub anmelden PSO Fördermassnahmen Broschüre Seite 2/5

3 Aufgabenhilfe Kinder, welche aus persönlichen oder familiären Gründen die Hausaufgaben nicht erledigen können oder Kinder, bei denen durch das andauernde Nichterledigen der Hausaufgaben das schulische Vorwärtskommen gefährdet ist, können einer oder zwei Aufgabenhilfe - Lektionen zugeteilt werden. Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung des Langzeitgymnasiums Kinder, welche die Absicht haben direkt von der 6. Klasse an eine Kantonsschule zu wechseln, können einen Vorbereitungskurs besuchen. Abklärungen und Therapien Bei Auffälligkeiten und Unsicherheiten werden Fachstellen zur genaueren Abklärung beigezogen. Logopädie Bei Sprach- und Speicherschwierigkeiten hat das Kind Anrecht auf eine Logopädie- Therapie. Legasthenietherapie Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibeschwäche werden von der Logopädin unterstützt. Psychomotorik Kinder, die durch verkrampfte oder schwerfällige Bewegungen auffallen, besuchen in der Regel einmal in der Woche die Psychomotorik. Schulpsychologischer Beratungsdienst Dielsdorf (SPBD) Kinder mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, die ihr schulisches Fortkommen erheblich beeinträchtigen, können vom Schulpsychologischen Beratungsdienst abgeklärt werden. Nach einem Standortgespräch kann die Schulleitung eine Abklärung durch den SPBD bewilligen. Im schriftlichen Bericht werden die Abklärungsergebnisse erläutert. Der Abklärungsbericht enthält auch die vorgeschlagenen schulischen und allenfalls therapeutischen Massnahmen PSO Fördermassnahmen Broschüre Seite 3/5

4 Eine schulpsychologische Abklärung ist unverbindlich und wird durch die Gemeinde bezahlt. Kantonaler Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Der KJPD ist ein ärztlich geleiteter Dienst. Er bietet Hilfe an bei psychischen und erzieherischen Problemen sowie bei Entwicklungsstörungen von Kindern und Jugendlichen. Sein Team besteht aus Mitarbeitern mit Ausbildung in Medizin, Psychologie und Sozialarbeit. Alle unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Eltern können sich direkt telefonisch anmelden. Sind die Eltern einverstanden, können andere wichtige Bezugspersonen (Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen etc.) miteinbezogen werden. Jugend- und Familienberatung Das Jugendsekretariat in Dielsdorf mit Zweigstelle in Regensdorf bietet kostenlose Unterstützung und umfassende Beratung in allen Fragen rund um das Kind und die Familie an. Private Angebote Selbstverständlich können sich Eltern auch an private Psychologen oder Psychiater wenden. Deren Erwägungen haben für die Schule allerdings keinerlei bindenden Charakter. Die Kosten müssen von den Eltern (oder deren Versicherungen) übernommen werden. Adressen Schulpsychologischer Beratungsdienst SPBD, Bezirk Dielsdorf, Kronenstrasse 10, Postfach 170, 8157 Dielsdorf, Telefon , Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Kanton Zürich (KJPD), Affolternstrasse 44, 8105 Regensdorf, Telefon Jugend- und Familienberatung Kanton Zürich, Stationsstrasse 5, 8105 Regensdorf, Telefon , Kontaktstelle für Kleinkindfragen, Jugendsekretariat Bezirk Dielsdorf, Spitalstrasse 11, 8157 Dielsdorf, Telefon , Kinderspital Zürich, Steinwiesstrasse 75, 8032 Zürich, Telefon Info dona, Beratungsstelle für Migrantinnen und Ihre Familien, Josefstrasse 91, 8005 Zürich, Telefon PSO Fördermassnahmen Broschüre Seite 4/5

5 ELPOS, Dachverband der regionalen Elternvereine für Kinder und Jugendliche mit leichten psychoorganischen Funktionsstörungen, Affolternstrasse 125, 8050 Zürich, Telefon , VEZ, Vereinigung der Eltern-Organisationen des Kantons Zürich, PSO Fördermassnahmen Broschüre Seite 5/5

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