Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland
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- Benedikt Brahms
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1 10169 Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland 2,17 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt (dmb) Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. Während in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt 2,14 Euro/qm/Monat gezahlt wurden, waren es in den östlichen Bundesländern 2,27 Euro. Die Kosten für Heizung und Warmwasser lagen hier rund 11 Prozent höher und die Kosten für die Wasserversorgung einschließlich Abwasser lagen etwa 15 % über den Durchschnittswerten im Westen. Dafür waren die kommunalen Gebühren, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung in den westlichen Bundesländern teurer, genauso wie die Kosten für Versicherungen oder für Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Hausmeister. Regionale/lokale Unterschiede groß Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt. Rückfragen: Ulrich Ropertz, Pressesprecher, Tel.: 030 / , Fax: 030 / ulrich.ropertz@mieterbund.de
2 Seite 2 von 2 Heizung und Warmwasser 2014 Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2014 erstmals seit langer Zeit gesunken und liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,39 Euro/qm/Monat. Das sind rund 8 % weniger als noch Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.334,40 Euro im Jahr, 115,00 Euro weniger als Letztlich entfallen 64 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser. Der Rückgang bei den warmen Betriebskosten 2014 ist zum einen auf die wärmeren Wintermonate und damit auf einen reduzierten Energieverbrauch zurückzuführen. Zum anderen sank der Preis für Heizöl um knapp 8 %, Fernwärme wurde um 1,3 % preiswerter und der Gaspreis blieb nahezu unverändert. Ausblick 2015 Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2015 dürften aus Mietersicht keine böse Überraschung enthalten, eher im Gegenteil. Während bei den kalten Betriebskosten keine nennenswerten Preissteigerungen aufgetreten sind, dürften die Heizkosten noch einmal gesunken sein. Hauptverantwortlich hierfür sind die um 23,1 % gesunkenen Heizölpreise, die im Vergleich zu 2014 um 5,6 % niedrigeren Preise für Fernwärme und die um 1,5 % gesunkenen Gaspreise. +++
3 10169 Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Der Betriebskostenspiegel (dmb) Der jetzt veröffentlichte Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2014 ist der zehnte Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund vorlegt. Dem neuen Betriebskostenspiegel liegen tausende von Betriebskostenabrechnung aus ganz Deutschland zugrunde. Die Daten aus diesen Abrechnungen beziehen sich auf fast 11 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Deutschland möglich ist. Neben dem Betriebskostenspiegel 2014 für Deutschland werden gleichzeitig ein Betriebskostenspiegel für Ostdeutschland und ein Betriebskostenspiegel für Westdeutschland vorgelegt. Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für die mehr als 21 Millionen Haushalte herzustellen, die jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten. Gleichzeitig soll der Betriebskostenspiegel Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Abrechnung nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten liefern und Vermietern Hinweise geben, wo Einsparmöglichkeiten existieren und Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um überhöhte Betriebskosten zu reduzieren. Mit Hilfe des Betriebskostenspiegels können keine verbindlichen Überprüfungen der Abrechnungen oder der einzelnen Kostenhöhen durchgeführt werden. Abweichungen von den Durchschnittswerten des Betriebskostenspiegels können aber für den Mieter oder den Rechtsberater des Mietervereins Anlass sein, einzelne Kostenpositionen genauer zu überprüfen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Abrechnung Werte ausweist, die deutlich über den Daten des Betriebskostenspiegels liegen. +++ Rückfragen: Ulrich Ropertz, Pressesprecher, Tel.: 030 / , Fax: 030 / ulrich.ropertz@mieterbund.de
4 Seite 1 von Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@mieterbund.de Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Alle Betriebskostenarten im Überblick (dmb) Nach der Betriebskostenverordnung dürfen soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr Heizkosten 1,10 Euro Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch so genannte Heizungsnebenkosten, wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen. Warmwasser 0,29 Euro Die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung. Seit 2014 fallen auch die Kosten für die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellenbefall unter die Position Warmwasser. Wasser / Abwasser 0,34 Euro Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel Kopfzahl oder Wohnfläche. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden. Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten. Rückfragen: Ulrich Ropertz, Pressesprecher, Tel.: 030 / , Fax: 030 / ulrich.ropertz@mieterbund.de
5 Seite 2 von 3 Grundsteuer 0,19 Euro In der Betriebskostenverordnung ist von laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks die Rede, gemeint ist die Grundsteuer. Hauswart 0,21 Euro Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehört dies nicht in die Betriebskostenabrechnung. Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden. Es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet. Müllbeseitigung 0,17 Euro Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen. Aufzug 0,16 Euro Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten. Gebäudereinigung 0,16 Euro Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an. Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,17 Euro Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.
6 Seite 3 von 3 Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen 0,13 Euro Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen. Gartenpflege 0,10 Euro Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand. Allgemeinstrom 0,05 Euro Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche. Straßenreinigung 0,04 Euro Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen. Auch die Kosten des Winterdienstes können hierunter fallen. Schornsteinreinigung 0,03 Euro Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen. Sonstige Kosten 0,04 Euro Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare sonstige Betriebskosten. Voraussetzung ist immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter Sonstiges abgerechnet werden dürfen. +++
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Der Betriebskostenspiegel
10169 Berlin Telefon: 030/22323-0 Telefax: 030/22323-100 www.mieterbund.de e-mail: info@mieterbund.de Berlin, 24. August 2016 Deutscher Mieterbund: Der Betriebskostenspiegel (dmb) Der jetzt veröffentlichte
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