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1 , M.S. (Stanford Univ./USA) Mitglied der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung fhw Fachhochschule Wiesbaden, FB SuK Internationales Wirtschaftsingenieurwesen C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.doc Wiesbaden, 11. Januar 2001 Erste Fassung v1.0 Neueste Version im Internet unter Bitte kritische Anmerkungen an Tabellen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen im Jahr Durchschnittliche Belastung durch Sozialabgaben und Steuern Durchschnittliche Belastung eines ledigen Steuerzahlers Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, 1 Alleinverdiener Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, Mann + Frau verdienen je 1/ Einige Beispiele zur durchschnittlichen Belastung 6 2. Belastung von Lohnerhöhungen durch Sozialabgaben und Steuern Belastung einer Lohnerhöhung von 4% bei einem ledigen Steuerzahler Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar mit 1 Alleinverdiener Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens Begünstigung des Aufbaus der Privatrente Förderung und Eigenbeitrag für einen ledigen Steuerzahler Förderung und Eigenbeitrag für ein Ehepaar; 1 Alleinverdiener Förderung und Eigenbeitrag für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens 15 c/o Dudenstr. 33, D Wiesbaden, T / , Fax 0611 / mail@jarass.de, homepage:

2 1. Durchschnittliche Belastung durch Sozialabgaben und Steuern Die Arbeitgeberanteile der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung können von den Arbeitgebern als Kosten geltend gemacht werden und können deshalb aus unversteuerten Erträgen bezahlt werden. Sie sind anders als Arbeitgeberleistungen für Zusatzversorgungen bei den Arbeitnehmern kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Demgegenüber können die Arbeitnehmeranteile vom Arbeitnehmer nur in den Grenzen der Höchstbeträge für Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgesetzt werden. Selbst bei bescheidenen Löhnen reichen diese Höchstbeträge nicht für den vollen Abzug aus, so dass Arbeitnehmerbeiträge (rund 21 % des Bruttolohns) teilweise aus versteuertem Einkommen bezahlt werden müssen, vgl. die Tabellen 1.1, 1.2 und 1.3. Schon bei Durchschnittslöhnen von brutto DM pro Monat müssen die Arbeitnehmerbeiträge teilweise aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Dies widerspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb ist es dringend geboten, die Steuer-Freistellung aller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung vorab zu gewähren. Damit würden gerade die heute besonders belasteten mittleren Lohneinkommen entlastet. Zugleich ergäbe sich daraus die Rechtfertigung für eine allgemeine nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten; diese wird von der Europäischen Kommission als die am besten geeignete Methode für eine freizügigkeitsneutrale Besteuerung angesehen. Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung müssen im Jahr 2001 nur bis zur sbemessungsgrenze von DM bezahlt werden, Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nur bis zur sbemessungsgrenze von 8700 DM (West) bzw (Ost). Deshalb sind höhere Einkommen relativ niedriger belastet! Die vollständige Abzugsfähigkeit der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirkt sich bei der zu erwartenden niedrigen Effektiverzinsung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung besonders pos. für den szahler aus, wie Wiegard & Wagner im Handelsblatt vom dargelegt haben , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 2

3 1.1. Durchschnittliche Belastung eines ledigen Steuerzahlers Tabelle 1.1. Durchschnittliche Belastung eines ledigen Steuerzahlers Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn 1 (1) (2a) (2b) (3a) (3b) (4) = (1)-(2a)- (2b)-(3b) Sozialversicherung ArbN-Beiträge RentenV KV, AloV, PflV Lohnsteuer 2 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 4 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 5 Netto- Lohn (5) SozV ArbG- Beiträge ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 100,0% 22,0% ,0% 9,6% 10,9% 4,8% 1,2% 73,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 10,1% 2,7% 66,8% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 13,3% 3,8% 62,4% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 15,7% 4,8% 59,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 17,7% 5,6% 56,3% 20,4% ,0% 9,6% 10,3% 19,6% 6,2% 54,2% 19,9% ,0% 9,6% 9,4% 21,6% 6,6% 52,8% 19,0% ,0% 9,2% 8,7% 23,7% 6,8% 51,7% 17,9% ,0% 8,3% 7,8% 26,0% 6,5% 51,4% 16,1% ,0% 7,6% 7,1% 28,2% 6,0% 51,2% 14,6% ,0% 6,9% 6,5% 30,2% 5,5% 51,0% 13,4% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 3

4 1.2. Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, 1 Alleinverdiener Tabelle 1.2. Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, 1 Alleinverdiener Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn 9 (1) (2a) (2b) (3a) (3b) (4) = (1)-(2a)- (2b)-(3b) Sozialversicherung ArbN-Beiträge RentenV KV, AloV, PflV Lohnsteuer 10 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 12 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 13 Netto- Lohn (5) 11 SozV ArbG- Beiträge ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 100,0% 22,0% ,0% 9,6% 10,9% 0,3% 0,6% 78,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 4,8% 1,2% 73,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 7,9% 1,9% 69,8% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 10,1% 2,7% 66,8% 20,4% ,0% 9,6% 10,3% 12,0% 3,1% 65,0% 19,9% ,0% 9,6% 9,4% 13,8% 3,4% 63,8% 19,0% ,0% 9,2% 8,7% 15,4% 3,5% 63,2% 17,9% ,0% 8,3% 7,8% 17,2% 3,3% 63,4% 16,1% ,0% 7,6% 7,1% 18,8% 3,2% 63,4% 14,6% ,0% 6,9% 6,5% 20,3% 3,1% 63,3% 13,4% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 4

5 1.3. Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, Mann + Frau verdienen je 1/2 Tabelle 1.3. Durchschnittliche Belastung eines Ehepaars, Mann + Frau verdienen je 1/2 Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn 17 (1) (2a) (2b) (3a) (3b) (4) = (1)-(2a)- (2b)-(3b) Sozialversicherung ArbN-Beiträge RentenV KV, AloV, PflV Lohnsteuer 18 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 20 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 21 Netto- Lohn (5) 19 SozV ArbG- Beiträge ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 100,0% 22,0% ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 79,6% 22,0% ,0% 9,6% 10,9% 0,3% 0,6% 78,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 4,8% 1,2% 73,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 7,9% 1,9% 69,8% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 10,1% 2,7% 66,8% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 11,9% 3,3% 64,4% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 13,3% 3,8% 62,4% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 14,6% 4,3% 60,7% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 15,7% 4,8% 59,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 16,7% 5,2% 57,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 17,7% 5,6% 56,3% 20,4% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 5

6 1.4. Einige Beispiele zur durchschnittlichen Belastung Bei Arbeitnehmern kassiert der Staat doppelt (vgl. auch FOCUS vom ) Arbeitnehmer müssen jeden Monat rund 20 Prozent ihres Bruttogehaltes an die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Sie können aber jedes Jahr nur höchstens Mark (Verheiratete Mark) dieser Zwangsabgaben von der Steuer absetzen. Die Folge: Die meisten Arbeitnehmer zahlen auf ihre Sozialabgaben auch noch Steuern. Einige Beispiele zu den Tabellen 1.1, 1.2 und 1.3. Zu den Auswirkungen auf Lohnerhöhungen vgl. die späteren Tabellen 2.1, 2.2 und Sekretärin, ledig Vgl. Tab. 1.1, Zeile 4000 DM: monatliches Bruttogehalt Monatliche Abzüge Rentenbeitrag* 382 DM Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung* 434 DM Lohnsteuer** 686 DM Gesamte Abzüge DM monatliches Nettogehalt DM DM * nur Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeber legt noch einmal die gleiche Summe als sogenannten Arbeitgeberbeitrag drauf, die völlig steuerfrei sind. ** jeweils inkl. Solidaritätszuschlag. Wenn das Finanzamt alle Sozialbeiträge steuerlich anerkennen würde, blieben jeden Monat netto 153 DM mehr übrig (vgl. Spalte 3b). Damit kassiert der Staat 3,8 Prozent vom Gehalt doppelt ab Filmcutterin, ledig Vgl. Tab. 1.1, Zeile DM: monatliches Bruttogehalt Monatliche Abzüge Rentenbeitrag* 669 DM Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: 723 DM Lohnsteuer: DM Gesamte Abzüge DM monatliches Nettogehalt DM DM Wenn das Finanzamt alle Sozialbeiträge steuerlich anerkennen würde, blieben jeden Monat netto 437 DM mehr übrig (vgl. Spalte 3b). Damit kassiert der Staat 6,2 Prozent vom Gehalt doppelt ab , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 6

7 Ingenieur, ledig Vgl. Tab. 1.3, Zeile DM: monatliches Bruttogehalt Monatliche Abzüge Rentenbeitrag*: 831 DM Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung 779 DM Lohnsteuer DM Gesamte Abzüge DM monatliches Nettogehalt DM DM Wenn das Finanzamt alle Sozialbeiträge steuerlich anerkennen würde, blieben jeden Monat netto 650 DM mehr übrig (vgl. Spalte 3b). Damit kassiert der Staat 6,8 Prozent vom Gehalt doppelt ab Facharbeiter, verheiratet, Alleinverdiener Vgl. Tab. 1.2, Zeile DM: monatliches Bruttogehalt Monatliche Abzüge Rentenbeitrag*: 478 DM Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung* 543 DM Lohnsteuer 492 DM Gesamte Abzüge DM monatliches Nettogehalt DM DM Wenn das Finanzamt alle Sozialbeiträge steuerlich anerkennen würde, blieben jeden Monat netto 97 DM mehr übrig (vgl. Spalte 3b). Damit kassiert der Statt 1.9 Prozent vom Gehalt doppelt ab Ehepaar, beide Angestellte Vgl. Tab. 1.3, Zeile DM: monatliches Bruttogehalt jeweils DM Monatliche Abzüge (gesamt) Rentenbeitrag* DM Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung*1.302 DM Lohnsteuer DM Gesamte Abzüge 5.247DM monatliches Nettogehalt Wenn das Finanzamt alle Sozialbeiträge steuerlich anerkennen würde, blieben jeden Monat netto 675 DM mehr übrig (vgl. Spalte 3b). Damit kassiert der Staat 5,6 Prozent vom Gehalt doppelt ab , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 7

8 2. Belastung von Lohnerhöhungen durch Sozialabgaben und Steuern Von Lohnerhöhungen nimmt der Staat schon bei durchschnittlichen Monatseinkommen von DM mehr als die Hälfte, vgl. Tab. 2a, 2b und 2c. Grund: Alle zusätzlichen Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung müssen wegen der sehr engen Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit aus versteuerten Einkommen bezahlt werden, oder anders ausgedrückt: Für die Arbeitnehmer- Beiträge zur Sozialversicherung muss zusätzlich noch Steuer bezahlt werden, deren Höhe in den Tabellen 2.1, 2.2 und 2.3 je in Spalte (3b) angegeben wird , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 8

9 2.1. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% bei einem ledigen Steuerzahler Tabelle 2.1. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% bei einem ledigen Steuerzahler Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn Lohnerhöhung brutto Sozialversicherung ArbN-Beiträge Renten V KV, AloV, PflV Lohnsteuer 25 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 26 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 27 Lohnerhöhung netto SozV AG % 0% 0% 0% 100% 22% ,0% 9,6% 10,9% 19,4% 3,1% 57,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 21,7% 6,2% 51,6% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 24,1% 7,8% 47,7% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 26,4% 10,1% 43,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 28,7% 11,6% 39,4% 20,4% ,0% 9,6% 3,3% 34,3% 9,0% 43,9% 12,8% ,0% 9,6% 3,3% 37,3% 9,8% 40,2% 12,8% ,0% 0,0% 0,0% 46,2% 4,6% 49,2% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 49,9% 1,3% 48,8% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 51,3% 0,0% 48,7% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 50,8% 0,0% 49,2% 0,0% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 9

10 2.2. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar mit 1 Alleinverdiener Tabelle 2.2. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar mit 1 Alleinverdiener Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn Lohnerhöhung brutto Sozialversicherung ArbN-Beiträge Renten V KV, AloV, PflV Lohnsteuer 28 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 29 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 30 Lohnerhöhung netto SozV AG % 0% 0% 0% 100% 22% ,0% 9,6% 10,9% 16,1% 3,7% 59,9% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 19,4% 3,1% 57,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 20,0% 6,6% 53,0% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 21,7% 6,2% 51,6% 20,4% ,0% 9,6% 3,3% 25,3% 5,1% 56,8% 12,8% ,0% 9,6% 3,3% 26,8% 5,0% 55,3% 12,8% ,0% 0,0% 0,0% 32,5% 1,7% 65,8% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 34,0% 2,5% 63,5% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 36,3% 1,7% 62,0% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 37,8% 2,5% 59,8% 0,0% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 10

11 2.3. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens Tabelle 2.3. Belastung einer Lohnerhöhung von 4% für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens Alle Werte in DM pro Monat für 2001 Brutto- Lohn Lohnerhöhung brutto Sozialversicherung ArbN-Beiträge RentenV KV, AloV, PflV Lohnsteuer 31 bei steuerl. Abzug der gesamten ArbN- Beiträge 32 zusätzlich wegen derzeit nur begrenzt. Abzug 33 Lohnerhöhung netto SozV AG % 0% 0% 0% 0% 100% 22% ,0% 9,6% 10,9% 16,1% 3,7% 59,9% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 13,9% 8,7% 57,1% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 20,0% 6,6% 53,0% 20,4% ,0% 9,6% 10,9% 21,7% 6,2% 51,6% 20,4% ,0% 9,6% 3,3% 25,3% 5,2% 56,8% 12,8% ,0% 9,6% 3,3% 26,7% 5,2% 55,3% 12,8% ,0% 0,0% 0,0% 32,1% 2,1% 65,8% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 33,2% 3,3% 63,5% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 35,1% 2,9% 62,0% 0,0% ,0% 0,0% 0,0% 36,3% 4,0% 59,8% 0,0% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 11

12 3. Begünstigung des Aufbaus der Privatrente Die Tabellen 3.1, 3.2 und 3.3 zeigen den Eigenbeitrag beim Aufbau der Privatrente für unterschiedliche Bruttolöhne. Es werden die Ergebnisse für die Endstufe im Jahr 2008 gezeigt für 2 Alternativen: Alternative 1 (Gesetzesentwurf vom , ursprünglicher Riester-Vorschlag): Max. geförderter 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens, max. bis zur bemessungsgrenze (8.700 DM (West) im Jahr 2001). Alternative 2 (im Januar 2001 diskutierter ursprünglicher Vorschlag): Max. geförderter unabhängig vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen, einheitlich max. bis zur sbemessungsgrenze (8.700 DM (West) im Jahr 2001) , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 12

13 3.1. Förderung und Eigenbeitrag für einen ledigen Steuerzahler Tabelle 3.1. Förderung der Privatrente für einen ledigen Steuerzahler Alle Werte für die Endstufe im Jahr 2008 in DM (Steuersätze und sbemessungsgrenzen im Jahr 2001) (0) Bruttolohn Alternative 1 = (1a)+(1b) (1a) (1b) Privatrente Eigenbeitrag Förderung oder ZuschuSteuer- vergün ss stigung entweder Alternative 2 = (2a)+(2b) (2a) (2b) Privatrente Eigenbeitrag Förderung entweder oder ZuschuSteuer- vergün ss stigung Änderung = (2b)-(1b) % 37% 63% 100% 93% 7% % 38% 62% 100% 93% 7% % 69% 31% 100% 77% 23% % 72% 28% 100% 72% 28% % 68% 32% 100% 68% 32% % 63% 37% 100% 63% 37% % 60% 40% 100% 60% 40% % 57% 43% 100% 57% 43% % 53% 47% 100% 53% 47% % 49% 51% 100% 49% 51% % 49% 51% 100% 49% 51% % 49% 51% 100% 49% 51% % 49% 51% 100% 49% 51% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 13

14 3.2. Förderung und Eigenbeitrag für ein Ehepaar; 1 Alleinverdiener Tabelle 3.2. Förderung der Privatrente für ein Ehepaar; 1 Alleinverdiener Alle Werte für die Endstufe im Jahr 2008 in DM (Steuersätze und sbemessungsgrenzen im Jahr 2001) (0) Bruttolohn Alternative 1 = (1a)+(1b) (1a) (1b) Privatrente Eigenbeitrag Förderung oder ZuschuSteuer- vergün ss stigung entweder Alternative 2 = (2a)+(2b) (2a) (2b) entweder oder Privatrente Eigenbeitrag Förderung ZuschuSteuer- vergün ung = Änder- ss stigung (2b)-(1b) % 37% 63% 100% 93% 7% % 38% 62% 100% 93% 7% % 69% 31% 100% 93% 7% % 79% 21% 100% 80% 20% % 77% 23% 100% 77% 23% % 73% 27% 100% 73% 27% % 72% 28% 100% 72% 28% % 70% 30% 100% 70% 30% % 68% 32% 100% 68% 32% % 66% 34% 100% 66% 34% % 63% 37% 100% 63% 37% % 62% 38% 100% 62% 38% % 60% 40% 100% 60% 40% , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 14

15 3.3. Förderung und Eigenbeitrag für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens Tabelle 3.3. Förderung der Privatrente für ein Ehepaar; Frau und Mann verdienen je die Hälfte des Familieneinkommens Alle Werte für die Endstufe im Jahr 2008 in DM (Steuersätze und sbemessungsgrenzen im Jahr 2001) (0) Bruttolohn Alternative 1 = (1a)+(1b) (1a) (1b) oder Privatrente Eigenbeitrag Förderung ZuschuSteuer- vergün ss stigung entweder Alternative 2 = (2a)+(2b) (2a) (2b) Privatrente Eigenbeitrag Förderung entweder oder ZuschuSteuer- vergün ss stigung Änderung = (2b)-(1b) % 37% 63% 100% 93% 7% % 38% 62% 100% 93% 7% % 69% 31% 100% 93% 7% % 79% 21% 100% 80% 20% % 77% 23% 100% 77% 23% % 73% 27% 100% 73% 27% % 72% 28% 100% 72% 28% % 70% 30% 100% 70% 30% % 68% 32% 100% 68% 32% % 66% 34% 100% 66% 34% % 63% 37% 100% 63% 37% % 62% 38% 100% 62% 38% % 60% 40% 100% 60% 40% 1 pro Monat. 2 inkl. Solidaritätszuschlag , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 15

16 3 Alle Arbeitgeberbeiträge (ArbG-) zur Sozialversicherung stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil dar, im Gegensatz zu den Arbeitnehmerbeiträgen, die aus dem steuerpflichtigen Bruttolohn bezahlt werden und lediglich im Rahmen von unzureichenden Höchstbeiträgen als Sonderausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgesetzt werden können. 4 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 5 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a). 6 Geringfügig beschäftigt, nur 22 % Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (12 % Rentenversicherung, 10 % Krankenversicherung). 7 Voll sozialversicherungspflichtig mit insgesamt 40,8 % des Bruttolohns, davon je die Hälfte als Arbeitgeberund Arbeitnehmerbeitrag (19,1 % Rentenversicherung, 6,5 % Arbeitslosenversicherung, durchschnittlich 13,5 % Krankenversicherung, 1,7 % Pflegeversicherung). 8 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nur bis zur sbemessungsgrenze von 8700 DM (West) bzw (Ost). Mittelfristig ist eine Angleichung an die West-Werte vorgesehen; bei der Kranken- und Pfleversicherung gibt es ab 2001 eine einheitliche sbemessungsgrenze von DM. 9 pro Monat. 10 inkl. Solidaritätszuschlag. 11 Alle Arbeitgeberbeiträge (ArbG-) zur Sozialversicherung stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil dar, im Gegensatz zu den Arbeitnehmerbeiträgen, die aus dem steuerpflichtigen Bruttolohn bezahlt werden und lediglich im Rahmen von unzureichenden Höchstbeiträgen als Sonderausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgesetzt werden können. 12 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 13 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a). 14 Geringfügig beschäftigt, nur 22 % Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (12 % Rentenversicherung, 10 % Krankenversicherung). 15 Voll sozialversicherungspflichtig mit insgesamt 40,8 % des Bruttolohns, davon je die Hälfte als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag (19,1 % Rentenversicherung, 6,5 % Arbeitslosenversicherung, durchschnittlich 13,5 % Krankenversicherung, 1,7 % Pflegeversicherung). 16 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nur bis zur sbemessungsgrenze von 8700 DM (West) bzw (Ost). Mittelfristig ist eine Angleichung an die West-Werte vorgesehen; bei der Kranken- und Pfleversicherung gibt es ab 2001 eine einheitliche sbemessungsgrenze von DM. 17 pro Monat. 18 inkl. Solidaritätszuschlag. 19 Alle Arbeitgeberbeiträge (ArbG-) zur Sozialversicherung stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil dar, im Gegensatz zu den Arbeitnehmerbeiträgen, die aus dem steuerpflichtigen Bruttolohn bezahlt wer , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 16

17 den und lediglich im Rahmen von unzureichenden Höchstbeiträgen als Sonderausgaben von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgesetzt werden können. 20 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 21 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a). 22 Geringfügig beschäftigt, nur 22 % Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (12 % Rentenversicherung, 10 % Krankenversicherung). 23 Voll sozialversicherungspflichtig mit insgesamt 40,8 % des Bruttolohns, davon je die Hälfte als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag (19,1 % Rentenversicherung, 6,5 % Arbeitslosenversicherung, durchschnittlich 13,5 % Krankenversicherung, 1,7 % Pflegeversicherung). 24 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nur bis zur sbemessungsgrenze von 8700 DM (West) bzw (Ost). Mittelfristig ist eine Angleichung an die West-Werte vorgesehen; bei der Kranken- und Pfleversicherung gibt es ab 2001 eine einheitliche sbemessungsgrenze von DM. 25 inkl. Solidaritätszuschlag. 26 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 27 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a). 28 inkl. Solidaritätszuschlag. 29 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 30 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a). 31 inkl. Solidaritätszuschlag. 32 Lohnsteuer, falls alle Arbeitnehmerbeiträge (ArbN-) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden könnten. 33 Bereits bei niedrigeren Löhnen reichen die Sonderausgaben-Höchstbeträge nicht mehr aus, die Arbeitnehmerbeiträge voll von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abzusetzen, m.a.w., ein Teil des gesetzlich auferlegten Arbeitnehmerbeitrags muss aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Nur max DM ArbN-Beiträge werden voll als Sonderausgaben berücksichtigt, vom Rest die Hälfte, max DM. Spalte (3b) ergibt sich als Differenz zwischen tatsächlich zu zahlender Lohnsteuer laut EStG 2001 abzgl. Spalte (3a) , 18:15C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.docSeite 17

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