Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen

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1 Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Hafner ab 2015 Thomas Schiffert

2 Gesetzliche Grundlagen Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken Weiterentwicklung und Zusammenfassung der bisherigen 15a B-VG Vereinbarungen über Schutzmaßnahmen sowie Einsparung von Energie gilt unter anderem für alle Raumheizgeräte Länder haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung

3 Inkrafttreten der Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen Bundesland Inkrafttreten Burgenland Kärnten Niederösterreich demnächst Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien

4 Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken Änderungen der Emissionswerte ab zusätzlich werden die Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad für Raumheizgeräte von 78% auf 80% und für Herde von 70% auf 72% angehoben

5 Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken Änderungen der Werte für den Wirkungsgrad ab

6 Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken Raumheizgeräte werden nicht wiederkehrend überprüft aber Länder können es bei Bedarf festlegen!

7 Prüfbedingungen neu: Nachweis bei händisch beschickten Kleinfeuerungen unter 8 kw nur für Nennlast zu erbringen

8 Emissionsanforderungen händisch beschickte Kleinfeuerungen CO (mg/mj) NOx (mg/mj) OGC (mg/mj) Staub (mg/mj) h (%) Österreich 15a aktuell a Umweltzeichen UZ Deutschland BIMSchV 1. Stufe BIMSchV 2.Stufe (2015) Schweiz LRV Schweiz EU Ökodesignrichtlinie (EuP) Kleinfeuerungsanlagen ja ja ja ja ja

9 Österreich CO (mg/mj) NOx (mg/mj) OGC (mg/mj) Staub (mg/mj) 15a aktuell a Umweltzeichen UZ Deutschland h (%) BIMSchV 1. Stufe (90) BIMSchV 2.Stufe (2015) (90) Schweiz LRV Schweiz EU Emissionsanforderungen automatisch beschickte Kleinfeuerungen Ökodesignrichtlinie (EuP) Kleinfeuerungsanlagen ja ja ja ja ja

10 Vergleich Grenzwerte Prüfwerte Umweltzeichen Emissionen in (mg/mj) 15a alt 15a neu (UZ) alte Prüfungen* UmweltPlus Brennraum CO (700) 671, 870, NOx (120) 83, 91, OGC (50) 78, 54, Staub (30) 18, 22, * stehender Brennraum, liegender Brennraum, Biofeuerraum

11 Bedeutung für den Hafner ab in Österreich nicht mehr gesetzeskonform!!

12 Bedeutung für den Hafner auch nach dem gesetzeskonform!!

13 Gesetz und Umweltzeichen Gesetz verpflichtend Nachweis von Emissionen und Wirkungsgrad z.b. durch UmweltPlus- Brennraum Anforderungen müssen auch bei anderen Produkten (z.b. Heizkaminen) eingehalten werden Umweltzeichen freiwillig zusätzliche Anforderungen (z.b. Abfallwirtschaftskonzept, Weiterbildung) Marketinginstrument für den Hafner wichtig für Branche für Kooperation Umweltministerium

14 Gesetzliche Änderungen in Deutschland 1. BImSchV 2. Stufe ( ) Möglichkeiten Kachelofen Staubfilter Abnahmeprüfung Schornsteinfeger Typprüfung nach EN (Einsatz!?!)

15 Ökodesignrichtlinie der Europäischen Union Teilnahme am Konsultationsforum der Europäischen Kommission Kooperationspartner: VEUKO Europ. Normungsinstitut CEN

16 Ökodesignrichtlinie der Europäischen Union Plan für europaweit einheitliche Mindeststandards für Energieeffizienz und Emissionen VEUKO (Vereinigung der europäischen Verbände des Kachelofenbauer-/Hafner- Handwerks) ist offizieller Stakeholder (Interessensvertreter) in Brüssel Stellungnahmemöglichkeit Anhörungsrecht Auswirkungen auch auf Kachelofenbranche neuer europäischer Gesetzesvorschlag für März 2014 angekündigt

17 zwei Teile Ökodesignrichtlinie (Entwurf) Regelung für die Ökodesignanforderungen für Raumheizgeräte Regelung für das Energylabelling (Energiekennzeichnung) von Raumheizgeräten Die Verordnung gilt nicht für Raumheizgeräte für feste Brennstoffe, die nicht in der Fabrik zusammengebaut werden oder nicht als vorgefertigte Komponenten oder Teile eines einzigen Herstellers bereitgestellt und Vorort zusammengebaut werden Werte gültig: ab bis dahin dürfen Staaten nationale Limits beibehalten (15a, BImSchV)

18 Ökodesignrichtlinie (Entwurf) Anforderungen Saisonale Energieeffizienz (hs) für geschlossene Feuerstätten Mindestanforderung 70 % Berechnung: hs = hs,on 10 + F(2) + F(3) F(4) F(5) Beispiel 1: Heizkamin h Prüfung = 78% hs = = 68 % Beispiel 2: Heizkamin h Prüfung = 80% hs = = 70 %

19 Ökodesignrichtlinie (Entwurf) Anforderungen ab müssen EU-weit folgende Werte eingehalten werden saisonale Energieeffizienz: 70 % PM-Emissionen (Feinstaub): 40 13% O 2 nach in A und D üblichen Messmethode OGC-Emissionen: 80 13% O 2 CO-Emissionen: % O 2 NOx-Emissionen: % O 2

20 Ökodesignrichtlinie Label (Entwurf) Klasse EEI A+ EEI 104 A 90 EEI 104 B 82 EEI 90 C 76 EEI 82 D 70 EEI 76 E 65 EEI 70 F 60 EEI 65 G EEI < 60

21 Ökodesignrichtlinie (Entwurf) Energiekennzeichnung Energie-Effizienz-Index (EEI) für geschlossene Feuerstätten Berechnung: EEI = (hs,on * BLF) 10 + F(2) + F(3) F(4) F(5) Beispiel 1: Heizkamin h Prüfung = 80 % EEI = (80 * 1,15) 10 = 82 % (gerade Klasse B) Beispiel 2: Heizkamin h Prüfung = 85 % EEI = (85 * 1,15) 10 = 87,8 % (auch Klasse B)

22 geplante Marktüberwachung Mitgliedsstaaten sollen überwachen Auswahl eines Produkts Prüfung am Prüfstand deklarierte Werte dürfen max. nur wie folgt abweichen: Energieeffizienz: - 8% CO: + 30 mg/nm³ OGC: + 6 mg/nm³ NOx: + 30 mg/nm³ PM: + 7,5 mg/nm³ (!!!)

23 Ökodesignrichtlinie - Aktivitäten nationale Akkordierung mit Kesselherstellern, Pelletsverband, Biomasseverband europäische Abstimmung im Rahmen von CEN (z.b.: mit HKI, GB-Produzenten) regelmäßiger Kontakt mit dem österreichischen Vertreter im Regulatory Committee (AD Ing. Franz Kesner, BMWFJ)

24 Zusammenfassung mit treten in Österreich strengere Anforderungen an Emissionen und Mindestwirkungsgrad in Kraft Kachelofenbau in Österreich mit traditionellem Normalbrennraum nicht mehr gesetzeskonform möglich UmweltPlus Brennraum erfüllt alle modernen Anforderungen das Führen des Umweltzeichens für Hafner auch ab 2015 freiwillig aus Sicht des Kachelofenverbandes sehr sinnvoll die Europäische Union wird über die Ökodesignrichtlinie künftig Kleinfeuerungen in ganz Europa (durchaus streng) regeln

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