Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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1 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Per OWA an Regierungen Staatliche Schulämter alle staatlichen und privaten Mittelschulen Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, IV.2 5 S 7503 (2013) Telefon: IV.2 5 S 7501 (2013) Name: Frau Aicher Versand der Aufgaben für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule 2013 und für die Abschlussprüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2013 Bezug: KMBek vom 30. März 2012 Az.: IV.2-IV.6-5 S 7503 (2013) KMBek vom 03. April 2012 Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501 (2013) Sehr geehrte Damen und Herren, zum Versand der o.g. Aufgaben bitten wir Sie, Folgendes zu beachten: 1. Qualifizierender Abschluss der Mittelschule 1.1. Versand der Aufgaben für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule 2013 an die Schulämter Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übersendet den Staatlichen Schulämtern ab dem 10. Mai 2013 die Aufgaben für die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2013 für die Fächer Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Englisch nach den Bestimmungen der 54 und 59 VSO. Die Sendungen enthalten darüber hinaus verbindliche Hinweise für die Feststel- Telefon: poststelle@stmuk.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - lungskommission und die Lehrkräfte zur Korrektur und Bewertung der Leistungen. Nach Eintreffen aller Pakete ist die Stückzahl der übermittelten Aufgaben anhand der Informationen auf den Kuverts unverzüglich auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. 1.2 Übermittlung der Aufgaben durch die Schulämter an die Schulen Die Aufgaben für den qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule sind nach den gemeldeten Teilnehmerzahlen für jede Schule nach Prüfungstag und Fach getrennt verpackt. Die Schulämter werden gebeten, den Schulen die Prüfungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung zuzuleiten. Die Prüfungen finden in der Zeit vom 24. Juni bis 27. Juni 2013 statt. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussprüfung im Fach Muttersprache per OWA versendet werden wird. Dies wird in KW 24 geschehen. Der Termin für die Abschlussprüfung im Fach Muttersprache ist am Freitag, dem Alle Unterlagen sind unter Anwendung besonderer Sicherheitsvorkehrungen aufzubewahren. Die Kuverts dürfen erst am Prüfungstag geöffnet werden. 1.3 Adaptierte Aufgaben für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Adaptierten Prüfungsaufgaben für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden gemeinsam mit den regulären Prüfungsaufgaben übermittelt.

3 Arbeitszeiten bei adaptierten Prüfungsaufgaben In 54 Abs.7 VSO sind die Arbeitszeiten festgesetzt. Der Zeitplan für die schriftlichen Leistungsfeststellungen wurde mit KMBek vom 03. April 2012 veröffentlicht. Die Arbeitszeiten sind auch auf den Deckblättern der Aufgaben aufgedruckt. Im Rahmen eines Nachteilsausgleiches nach 45 VSO kann die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v.h. der vorgesehenen Zeit verlängert werden. Die Entscheidung über die Verlängerung (und ihren Umfang) trifft die Feststellungskommission im Vorfeld der Prüfung. Soweit für die Schülerin oder den Schüler Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) eingesetzt sind, sind diese an der Entscheidung zu beteiligen; im Übrigen kann eine Stellungnahme einer Förderschule mit entsprechendem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt eingeholt werden ( 45 VSO). Im Vorfeld der Prüfung muss in einem Prüfungsprotokoll festgehalten werden, für welchen Schüler/welche Schülerin in welchem Umfang Nachteilsausgleich gewährt wird. Ferner ist bei den Prüfungsunterlagen des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin dort, wo die Note ausgewiesen wird, ein Hinweis auf den konkreten Zeitzuschlag (in Minuten) aufzunehmen Öffnen der adaptierten Prüfungsaufgaben Auch die adaptierten Aufgaben dürfen erst am Prüfungstag geöffnet werden. Bei den Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt Hören hat der MSD in Absprache mit der Feststellungskommission die Möglichkeit, die Aufgaben vor Beginn der schriftlichen Leistungsfeststellung im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse des Unterrichts bei Schwerhörigen sprachlich zu überarbeiten. Dabei darf der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben nicht verändert werden. Bei der besonderen Leistungsfeststellung selbst dürfen keine Erläuterungen mehr gegeben werden.

4 Anzahl der Prüfungsaufgaben Nachmeldungen an das Staatsministerium konnten aus edv-bedingten Gründen nicht berücksichtigt werden. Jede Schule erhält aber generell einige Exemplare mehr, als sie bestellt hat. Sollte wegen unvorhergesehener Änderungen die Anzahl der schriftlichen Aufgabenstellungen dennoch nicht ausreichen, so ist wie folgt zu verfahren: - Entweder: Das Staatliche Schulamt stellt die fehlenden Aufgaben frühzeitig selbst her und leitet sie der Schule im verschlossenen Kuvert zu. Für diesen Zweck wird das Schulamt ermächtigt, das entsprechende Kuvert schon vor dem Prüfungstag zu öffnen. Geheimhaltung ist zu wahren; das Kuvert ist wieder zu verschließen. - Oder: Die Schule kopiert die Aufgabenblätter am Prüfungstag vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung in der erforderlichen Stückzahl. 1.5 Nachholtermin Mit KMBek vom 03. April 2012 wurde der Nachholtermin zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler, die infolge eines nicht von ihnen zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung ganz oder teilweise nicht teilnehmen können, auf die Zeit vom 23. September 26. September 2013 festgesetzt. Die Prüfungsaufgaben für den Nachholtermin werden in allen Fächern durch die Schule selbst erstellt, das Schulamt koordiniert diese Aufgabe.

5 - 5 - Ausnahme: Adaptionen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hier werden die Schulen gebeten, das Staatsministerium bis zum 1. August 2013 durch Mitteilung in das elektronische Postfach km.a4r2 (Eingang wird bestätigt) in Kenntnis zu setzen, falls ein Nachholtermin für adaptierte Prüfungsaufgaben für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anfallen sollte. Die betroffene Schule wird dann rechtzeitig mit Ersatzaufgaben versorgt. 2. Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschulen Versand der Aufgaben für die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2013 an die Schulämter Für die Mittelschulen mit M10-Klassen werden die Aufgaben für die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss 2013 ab dem 12. April 2013 an die Staatlichen Schulämter übersendet. Die Sendungen enthalten entsprechend der jeweiligen Schülerzahl die Prüfungsaufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie die Hinweise für die Lehrkräfte zur Korrektur und Bewertung der Leistungen. Auch hier ist nach Eintreffen aller Pakete die Stückzahl der übermittelten Aufgaben anhand der Informationen auf den Kuverts unverzüglich auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Aufgaben für die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2013 werden frühzeitig versandt, damit keine Verwechslung mit den Aufgaben zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule entsteht.

6 Übermittlung der Aufgaben an die Schulen Auch die Aufgaben für die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sind nach den gemeldeten Teilnehmerzahlen für jede Schule nach Prüfungstag und Fach getrennt verpackt. Die Schulämter werden gebeten, den Schulen die Prüfungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der Abschlussprüfungen zum mittleren Schulabschluss zuzuleiten. Die Prüfungen finden in der Zeit vom 17. Juni bis 19. Juni 2013 statt. Alle Unterlagen sind unter Anwendung besonderer Sicherheitsvorkehrungen aufzubewahren. Die Kuverts dürfen erst am Prüfungstag geöffnet werden. 2.3 Adaptierte Aufgaben für den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Im Schuljahr 2012/13 werden die adaptierten Prüfungsaufgaben für den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule per Einschreiben direkt an die Schulen gesendet. Dies wird voraussichtlich in KW 18 geschehen Arbeitszeiten bei adaptierten Prüfungsaufgaben In 60 Abs.6 VSO sind die Arbeitszeiten festgesetzt. Der Zeitplan für die schriftlichen Leistungsfeststellungen wurde mit der KMBek vom 30. März 2012 veröffentlicht. Die Arbeitszeiten sind auch auf den Deckblättern der Aufgaben aufgedruckt. Im Rahmen eines Nachteilsausgleiches nach 45 VSO kann die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v.h. der vorgesehenen Zeit verlängert werden. Die Entscheidung über die Verlängerung (und ihren Umfang) trifft die Feststellungskommission im Vorfeld der Prüfung. Soweit für die Schülerin oder den Schüler Mobile Sonderpädago-

7 - 7 - gische Dienste (MSD) eingesetzt sind, sind diese an der Entscheidung zu beteiligen; im Übrigen kann eine Stellungnahme einer Förderschule mit entsprechendem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt eingeholt werden ( 45 VSO). Im Vorfeld der Prüfung muss in einem Prüfungsprotokoll festgehalten werden, für welchen Schüler/welche Schülerin in welchem Umfang Nachteilsausgleich gewährt wird. Ferner ist bei den Prüfungsunterlagen des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin dort, wo die Note ausgewiesen wird, ein Hinweis auf den konkreten Zeitzuschlag (in Minuten) aufzunehmen Öffnen der adaptierten Prüfungsaufgaben Auch die adaptierten Aufgaben dürfen erst am Prüfungstag geöffnet werden. Bei den Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt Hören hat der MSD in Absprache mit der Feststellungskommission die Möglichkeit, die Aufgaben vor Beginn der schriftlichen Leistungsfeststellung im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse des Unterrichts bei Schwerhörigen sprachlich zu überarbeiten. Dabei darf der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben nicht verändert werden. Bei der Abschlussprüfung selbst dürfen keine Erläuterungen mehr gegeben werden. 2.4 Anzahl der Prüfungsaufgaben Nachmeldungen an das Staatsministerium konnten nicht berücksichtigt werden. Jede Schule erhält jedoch generell einige Exemplare mehr, als sie für die Prüfungsteilnehmer benötigt. Sollte wegen unvorhergesehener Änderungen die Anzahl der Aufgaben dennoch nicht ausreichen, so ist wie unter Punkt 1.4 beschrieben zu verfahren.

8 Nachholtermin Mit KMBek vom 30. März 2012 wurde der Nachholtermin der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler, die infolge eines nicht von ihnen zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung ganz oder teilweise nicht teilnehmen können, auf die Zeit vom 16. bis 19. September 2013 festgesetzt. Die Schulen werden gebeten, das Staatsministerium bis zum 1. August 2013 durch Mitteilung in das elektronische Postfach km.a4r2 (Eingang wird bestätigt) in Kenntnis zu setzen, falls ein Nachholtermin für die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch und/oder für Adaptionen anfallen sollte. Die betroffene Schule wird dann rechtzeitig mit Ersatzaufgaben versorgt. Mit freundlichen Grüßen Helmut Krück Ministerialrat

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