Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

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1 Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis /

2 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind

3 Neu: Schriftliche Weisungen für die Fahrzeugbesatzung

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5 Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in Unterabschnitt festgelegten Form mitzuführen. s. Folgeseiten

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10 Informationsquelle: Beförderungspapier

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12 Inhalt: - Absender - Empfänger

13 Anzahl und Art der Versandstücke.. weitere Inhalte. UN-Nummer und Stoffname (C / E) Tunnelbeschränkungscode Gefahrzettelnummer ggf. Verpackungsgruppe I, II oder III

14 Kennzeichnung der Versandstücke

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17 Klasse 5.2 alt (weiter zulässig bis ) neu

18 Text im Gefahrzettel Texte (wie die UN-Nummer oder eine textliche Beschreibung der Gefahr) dürfen im Gefahrzettel sichtbar sein ( gilt nicht für Gefahrzettel Klasse 7) 3103 entzündend Achtung: Die gesonderte Kennzeichnung von Versandstücken mit der UN-Nummer bleibt bestehen

19 Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

20 Hinweise zum Thema zusammengesetzte Verpackungen

21 Innenverpackung Außenverpackung

22 Freigestellte Mengen / Excepted Quantities NEU!!! Innenverpackung max. 30 ml Packstück max ml Zulässig max.1000 Versandstücke/Fz. * Gefahrzettel ** Name des Ab-/Versenders

23 Begrenzte Mengen / Limited Quantities Innenverpackung max. 5 l / 6 kg Packstück max. 30 kg

24 Kennzeichnung vorn und hinten an der Beförderungseinheit mit LTD QTY LTD QTY erforderlich: > 12 t zgm (Einheit) + > 8 t LQ-Ladung

25 Umverpackungen

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27 Eine Umverpackung muss (i) mit dem Ausdruck»UMVERPACKUNG«gekennzeichnet und (ii) für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit der UN-Nummer, der die Buchstaben»UN«vorangestellt sind, gekennzeichnet und, wie nach Abschnitt für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein. Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck»UMVERPACKUNG«, die gut sichtbar und lesbar sein muss, muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.

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31 Warnzeichen für begaste Fahrzeuge, Container oder Tanks Belüftet am: Datum neu, Kennzeichen muss verbleiben, bis die Einheit belüftet und die begasten Güter entladen wurden neu, das Datum der Belüftung ist hinzuzufügen!

32 Anzeichen für begaste Container: -- geschlossene Belüftung (z. B. mit PU-Schaum)

33 Anzeichen für begaste Container: -- geschlossene Belüftung Quelle: DGUV

34 Anzeichen für begaste Container: -- Begasungsmittel / Begasungsrückstände auf der Ladefläche Quelle: DGUV

35 Sonstiges

36 Herzlichen Dank für jegliche Unterstützungen bei der Bewältigung besonderer Situationen

37 PHK Johannes Brockmeyer PK-BAB An der BAB 1 (AS 68) Bramsche Tel. 0541/ johannes.brockmeyer@polizei.niedersachsen.de

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