Leasingmarkt Schweiz Fakten und Trends

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1 Economic Research Swiss Issues Wirtschaftspolitik Februar 2013 Leasingmarkt Schweiz Fakten und Trends

2 Impressum Herausgeber Giles Keating Head of Research for Private Banking and Wealth Management Oliver Adler Head Economic Research Redaktionsschluss 21. Januar 2013 Besuchen Sie uns auf dem Internet Copyright Die Publikation darf mit Quellenangabe zitiert werden. Copyright 2013 Credit Suisse Group AG und/oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten Autor Niklaus Vontobel Swiss Issues Wirtschaftspolitik

3 Inhalt Zusammenfassung 4 1 Herausforderung Unternehmensfinanzierung 5 2 Grundlagen des Leasings Begriff und Geschichte des Leasings Leasingformen Bilanzierung des Leasinggegenstandes Geschäftstechnik des Leasings Modellrechnungen 14 3 Vor- und Nachteile von Leasing für Unternehmen Welche Gründe sprechen für Leasing? Welche Argumente sprechen gegen Leasing? Fazit Leasing in der Praxis 22 4 Der schweizerische Leasingmarkt 24 5 Glossar 28 6 Bibliographie 30 Swiss Issues Wirtschaftspolitik 3

4 Zusammenfassung Viele Vorteile gegenüber traditioneller Finanzierung Freie Mittel für andere Prozesse und Vorhaben Abhängig von einzelbetrieblichen Gegebenheiten Zunehmende Notwendigkeit einer flexiblen Finanzierung Leasing zeichnet sich als Finanzierungsform dadurch aus, dass der Leasinggeber dem Vertragspartner die Nutzung von Mobilien wie Firmenfahrzeugen, Maschinen und Bürogeräten oder von Immobilien wie Geschäftshäusern oder Hotels überlässt. Dieser besondere Ansatz ermöglicht es dem Leasingnehmer, Investitionen vollständig fremd zu finanzieren. Im Vordergrund steht beim Leasing der Nutzungsaspekt und nicht das Eigentum an den Gütern. Im Gegenzug für den Gebrauch des Objektes entrichtet der Leasingnehmer jeweils Leasingraten, die neben einer Zins- und Verwaltungskostenkomponente auch einen Kapitaltilgungsanteil (Amortisation) enthalten. Im Vergleich zu traditionellen Formen der Innen- und Aussenfinanzierung bietet Leasing vielerlei Vorteile. Der wesentlichste Vorteil liegt in der liquiditätsschonenden bzw. -sichernden Wirkung. Das Wunschobjekt kann ohne Eigenmittel und ohne zusätzliches Fremdkapital beschafft werden, weil die Leasinggesellschaft die Finanzierung vollständig übernimmt. Dadurch stehen liquide Mittel für andere betriebliche Prozesse und unternehmerische Vorhaben zur Verfügung. Dieser Vorzug kommt insbesondere bei Erweiterungsinvestitionen zum Beispiel von Produktionsanlagen oder Betriebsliegenschaften zum Tragen. Während sich mit Leasing objektbezogene Kapazitätserweiterungen realisieren lassen, können mit den noch vorhandenen liquiden Mitteln etwa nicht objektbezogene, dafür aber später ertragswirksame Investitionen, wie die Entwicklung neuer Produkte oder Marktbearbeitungsmassnahmen, finanziert werden. Insgesamt schafft Leasing aufgrund seiner individuellen Vertragsgestaltung im Vergleich zum Erwerb eines Investitionsobjektes mehr unternehmerischen Handlungsspielraum. Während Unternehmen bei der Erwerbsvariante nur zwischen Kauf (und allenfalls späterem Abstossen) und Nichtkauf entscheiden können, besteht bei Leasing die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung des Vertrages beispielsweise der Dauer, des Restwerts, des Ratenverlaufs usw. seinen eigenen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus bietet Leasing planbare Kalkulationsgrundlagen und reduziert das Überalterungsrisiko von Produktionsmitteln. Auch kann es Effizienz und Innovation fördern, indem es das Unternehmen immer wieder zum Überdenken seines Investitions- und Produktionsplanes anregt. Stets hängt aber die Vorteilhaftigkeit von Leasing gegenüber Alternativen der Innen- und Aussenfinanzierung von einzelbetrieblichen Gegebenheiten sowie von kapitalmarkt- und objektbezogenen Bedingungen ab. Im Zuge der Finanzkrise hat das Leasing in der der Schweiz zwar gegenüber anderen Finanzierungsformen (Fremd- und Eigenfinanzierung) tendenziell eher an Boden verloren. Doch zeigt ein länderübergreifender Vergleich, dass das Leasing von Investitionsgütern in anderen Ländern bereits eine weitaus grössere Bedeutung erlangt hat, was auch in der Schweiz für ein Wachstum dieser Finanzierungsform spricht. Zudem stehen alle Unternehmen infolge eines zunehmend globalisierten und schärferen Wettbewerbs vor der Herausforderung, in Ergänzung zu traditionellen Finanzierungsinstrumenten (Eigenmittel und Kredite) alternative Quellen zu erschliessen, um sich bietende Geschäfts- und Wachstumsopportunitäten durch einen ausgewogenen Finanzierungsmix und unter Wahrung des finanziellen Handlungsspielraums zu nutzen. Ein flexibler, individuell gestaltbarer Finanzierungsmix ist dabei unabdingbar und die Beimischung von Leasing oft eine valable Alternative. Die Studie "Leasingmarkt Schweiz", erstmals erschienen im Jahr 2006 und nun in aktualisierter Form vorliegend, stellt Leasing von Investitionsgütern in den Grundzügen dar, zeigt dessen Anwendungsmöglichkeiten in der Unternehmensfinanzierung auf und gibt einen Überblick über den Leasingmarkt und dessen Entwicklung. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 4

5 1 Herausforderung Unternehmensfinanzierung Wenig diversifizierte Finanzierungsstrategie verbreitet Viele Unternehmen beschränken sich zur Finanzierung ihrer Investitionen noch auf wenige Instrumente. Zumeist behalten sie eigene Gewinne zurück oder nehmen Kredit auf, zumeist als Banken- oder Lieferantenkredite, als Kundenanzahlungen oder als Gesellschafterdarlehen. 1 Vielfach ist diese Beschränkung darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen nur in beschränktem Umfang oder gar nicht auf den Kapitalmarkt oder andere Finanzierungsquellen zurückgreifen können. Die Kapitalgeber fordern eine höhere Innenfinanzierungskraft oder aber Transparenz- oder Kapitalkonditionen, die die Unternehmen nicht bieten können oder wollen. Jedoch liegt es teilweise auch daran, dass sie nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile nicht an den Kapitalmarkt gelangen wollen. Denn die Kreditfinanzierung hat gegenüber anderen Finanzierungsformen tatsächlich einige Vorzüge zu bieten, wie etwa günstige Zinsen, steuerliche Vorteile und weniger strikte Transparenzvorschriften. Nicht zuletzt ist die starke Bevorzugung von zurückbehaltenen Gewinnen und von Krediten teilweise auch schlicht das Ergebnis mangelnder Informationen über die vorhandenen alternativen Formen der Finanzierung. Abbildung 1 Finanzierungsalternativen von Unternehmen Finanzierungsarten Fremdkapital Eigenkapital Fremdfinanzierung Bank Betriebskredit Investitionskredit Hypothek Alternativen Leasing Factoring Lieferantenkredit Kundenanzahlung Geld-/Kapitalmarktinstrumente Geldmarktinstrumente Anleihen Mezzanine Finanzierung Nachrangdarlehen Stille Beteiligung Partiarisches Darlehen Genussrecht Wandel-/Optionsanleihe Steigende Renditeerwartung der Kapitalgeber Eigenkapitalfinanzierung Innenfinanzierung Einbehaltene Gewinne Abschreibungen Auflösung von Rückstellungen Veräusserung von Vermögensteilen (Desinvestition) Aussenfinanzierung Gesellschaftereinlage Private Equity Public Equity (Börsengang, Aufstockung Aktienkapital) Quelle: Credit Suisse Economic Research Dynamische Märkte erfordern flexible Finanzierung Diese einseitige Finanzierungsstrategie gerät zunehmend unter Druck. Globalisierte und zunehmend kompetitive Märkte sowie so ein immer schnellerer technologischer Fortschritt zwingen Unternehmen vermehrt, entlang sämtlicher strategischer und operativer Parameter miteinander in Konkurrenz zu treten. Unternehmen stehen unter zunehmendem Wettbewerbsdruck, neue Märkte zu erschliessen, damit sie ihren Absatz steigern und die Stückkosten senken können (Skaleneffekte). Um sich neue Distributionskanäle zu öffnen, müssen sie andere Firmen übernehmen oder Kooperationen eingehen. Neue Technologien zwingen sie, ihre Geschäftsmodelle den neuen Möglichkeiten anzupassen. Neue Konkurrenzprodukte verlangen nach kostspieligen 1 Vgl. European Commission (2011). Swiss Issues Wirtschaftspolitik 5

6 Investitionen in eigene Neuentwicklungen. In diesem verschärften Wettbewerb entscheidet u.a. eine flexiblere Finanzierungsstrategie über unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Strategische Massnahmen wie neue Geschäftsmodelle, Kooperation, Öffnen neuer Distributionskanäle erfordern zumeist hohen Kapitalbedarf zu erhöhten Risiken, weshalb Eigenmittel (zusätzliche Einlagen, Cashflow, einbehaltene Gewinne) allein häufig nicht ausreichen. 2 Bankkredite sind zwar für viele, aber nicht für alle Finanzierungsanliegen das ideale Instrument. Wird ein Vorhaben falsch finanziert, entstehen Opportunitätskosten. Kommt gar eine Finanzierung überhaupt nicht zustande, entgehen Wachstumsmöglichkeiten. Moderne Finanzierung geht über Management der Liquiditätsströme hinaus Eine Finanzierungsstrategie setzt sich aus einer Vielzahl von Einflussgrössen zusammen. Art und Umfang der Finanzierung sind ebenso entscheidende unternehmerische Faktoren wie die richtige Kombination aller zur Verfügung stehender Instrumente (Abbildung 1). Unternehmensgrösse, Rechtsform, Lebensphase und Branchenzugehörigkeit bestimmen den realisierbaren Finanzierungsmix. Je nach Umfang, Zweck und Zeithorizont der Finanzierung verändert sich das optimale Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital und das Gewicht der einzelnen Finanzierungsalternativen. Das moderne unternehmerische Finanzmanagement umfasst deshalb weit mehr Aufgaben als das traditionelle Planen, Steuern und Kontrollieren der Liquiditätsströme. Es setzt sich mit den internen und externen Triebkräften des Unternehmenswertes, den Chancen und Risiken von Geschäftsstrategien und -modellen sowie mit möglichen Alternativszenarien auseinander. Ziel eines modernen Finanzmanagements ist es vor dem Hintergrund einer langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes erstens die Kapitalkosten zu minimieren, zweitens die Finanzierungsrisiken zu steuern und, drittens, die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Unternehmensstrategie sicherzustellen. Daraus resultierende Konflikte zwischen Erfolgs-, Liquiditäts-, Anlage- und Finanzierungszielen sind mithilfe klarer Priorisierung zu lösen. 2 Credit Suisse (2006). Swiss Issues Wirtschaftspolitik 6

7 2 Grundlagen des Leasings 2.1 Begriff und Geschichte des Leasings Rahmenbedingungen erlauben Vielfalt an Gestaltungen Wesentliche Unterschiede zur klassischen Mietform Einzug des Leasings in der Schweiz im Jahr 1964 Leasing kennzeichnet juristisch wie betriebswirtschaftlich gesehen die Überlassung eines wirtschaftlichen Gutes gegen Entgelt für eine bestimmte Zeit zu einer bestimmten Verwendung und Nutzung. Es beruht auf der Überlegung, dass die wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit eines Gutes wichtiger ist als dessen Eigentum. So ist bei Leasing anders als beim Kauf der Nutzer eines Wirtschaftsgutes nicht zugleich dessen juristischer Eigentümer, sondern nur der Besitzer. Das geleaste Objekt befindet sich während der Laufzeit im Eigentum des Leasinggebers, der das Wirtschaftsgut auch finanziert. Der Leasingnehmer entrichtet ihm im Gegenzug für die Nutzung und den Gebrauch des Gegenstandes Leasingraten, die neben einem Zins auch einen Kapitaltilgungsanteil (Amortisation) enthalten. Am Ende der Leasingdauer stehen dem Leasingnehmer schliesslich folgende Möglichkeiten offen: Er kann das Leasingobjekt an den Leasinggeber zurückgeben (üblich im Operating Leasing), es übernehmen (Kauf, üblich im Finanzierungsleasing) oder auf Basis des Restwertes einen Anschluss-Leasingvertrag abschliessen (Operating Leasing). 3 Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Leasinggeschäfts fehlt in der Schweiz. 4 Es bestehen lediglich Usanzen in der Praxis. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen eine Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten, was Leasing zu einem flexiblen und vielseitig einsetzbaren Finanzierungsinstrument macht. Auch wenn der aus dem Englischen stammende Begriff Leasing die Bedeutung von "mieten", "pachten" und "überlassen" (engl. to lease = mieten) hat, so gibt es neben einigen Gemeinsamkeiten eine Reihe wesentlicher Unterschiede zur "klassischen" Mietform. Erstens übernimmt der Leasingnehmer im Allgemeinen an sich üblicherweise dem Eigentümer zufallende Pflichten, die mit dem Objekt und seiner Nutzung in Verbindung stehen. Dazu zählen etwa Unterhalt und Risikoabsicherung des Objekts. Bei der Miete dagegen liegen Instandhaltung, Versicherung und Verwaltung in den Händen des Eigentümers (daher: des Vermieters). Zweitens sind bei Leasing die Leasingrate und die Nutzungsdauer von Anfang an für die gesamte Vertragslaufzeit fixiert. Hingegen können in einem Mietverhältnis je nach Vertragsgestaltung und Marktsituation sowohl der Mietpreis als auch die Dauer des Mietverhältnisses Veränderungen unterliegen, die nicht vorhersehbar sind. Drittens entscheidet bei der Miete in der Regel allein der Vermieter über den Anschaffungszeitpunkt, die Beschaffenheit, den Hersteller bzw. Ersteller und den Lieferanten des Wirtschaftsgutes. Bei Leasing hingegen definiert der Leasingnehmer in Abstimmung mit der Leasinggesellschaft nach seinen spezifischen Bedürfnissen das Anforderungsprofil für das Investitionsobjekt und legt den Anschaffungszeitpunkt fest. Viertens sehen viele Leasingmodelle den späteren Kauf des Objektes durch den Leasingnehmer vor, wobei dann die Leasingraten bzw. ein im Voraus bestimmter Teil davon bei einem späteren Erwerb angerechnet werden. Die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Leasing zu verwandten Vertragstypen sind in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich (Abbildung 2). Die Ursprünge von Leasing als nutzungsorientierter Form der Finanzierung von Gütern gehen auf das Jahr 1877 zurück, als sich in den USA die Bell Telephone Company entschloss, ihre Telefone anstatt zu verkaufen zu vermieten. 5 Weitere Firmen folgten diesem Beispiel wie etwa IBM, die ihre Lochkartenmaschinen mit Leasing abzusetzen begann. Das gesamte Volumen blieb allerdings noch über Jahrzehnte gering, da nur einige wenige Hersteller Leasing als Vertriebsinstrument einsetzten. Den entscheidenden Impuls erhielt Leasing durch die Gründung der ersten reinen Leasinggesellschaft, der United States Leasing Corporation, 1953 in San Francisco. Weitere derartige herstellerunabhängige Leasinggesellschaften entstanden anschliessend in den USA. Damit entwickelte sich Leasing von einem ursprünglich rein absatzpolitischen Instrument der Hersteller zu einem eigenständigen Finanzierungsprodukt, was dessen Verbreitung 3 Beim Immobilienleasing kann der Leasingnehmer das Objekt nach Ablauf des Vertrages entweder zurückgeben oder den Vertrag verlängern. 4 Lediglich das Konsumgüterleasing wird aus Konsumentenschutzgründen im Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) geregelt. Als Konsumgüterleasing wird Leasing mit Privatpersonen bezeichnet. Der Grossteil des Konsumgüterleasings entfällt dabei auf das Autoleasing. Weitere von Privatpersonen geleaste Güter sind beispielsweise Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. 5 Siehe Marek (2001), Spittler (2002) und Feinen (2002) zur ausführlichen geschichtlichen Entwicklung von Leasing. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 7

8 wesentlich begünstigte. In Europa fasste Leasing später Fuss, zunächst in Grossbritannien im Jahre 1960 und zwei Jahre später in Deutschland. Mit der Gründung der Industrieleasing AG durch den damaligen Schweizerischen Bankverein hielt Leasing 1964 auch in der Schweiz Einzug. 6 Nach dieser ersten Einführungsphase begann das Leasinggeschäft ab den 70er-Jahren im europäischen Raum zu expandieren, wobei sich dessen Stellenwert als Unternehmensfinanzierungsinstrument in den einzelnen europäischen Volkswirtschaften unterschiedlich entwickelte. Leasing als Finanzierungsform erlangte vor allem in jenen Ländern Bedeutung, wo es von vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen und Regelwerken profitieren konnte insbesondere hinsichtlich Bilanzierung von Leasingobjekten und Abschreibungspraktiken. Dies war beispielsweise in Grossbritannien und Deutschland der Fall. 7 Abbildung 2 Leasing im Vergleich zu verwandten Vertragstypen Leasing Miete Kauf Abzahlungskauf Zweck Übertragung des Nutzungs- Entgeltliche Überlassung eines Kauf Kauf mit ratenweiser Bezahlung und Gebrauchsrechtes an Objekts zum Gebrauch auf Zeit einem Objekt auf Zeit Investitionscharakter Ja Nein Ja Ja (im Falle von Investitionsgütern) (Ausnahme: Mietkaufverträge) Bedürfnisorientierung Objekt und nutzungsorientierte Unter Umständen Einschrän- Eigentum kommt vor Nutzung Sofortige Nutzung bei Eigentum Vertragsgestaltung kungen bei Objektauswahl und in Raten Vertragsgestaltung Eigentum Wirtschaftsgut verbleibt während Mieter erwirbt kein Eigentum, Absicht auf Eigentumsübertra- Absicht auf Eigentumsübertra- der Laufzeit im Eigentum sondern nur Besitz. (Ausnahme gung bei Vertragsabschluss. gung bei Vertragsabschluss. (rechtliche Herrschaft) der bei Mietkauf-Verträgen: Der Führt mit der Übergabe und Führt mit Übergabe des Kaufgu- Leasinggesellschaft. Leasing- Mieter erwirbt eine Kaufoption Bezahlung des Kaufgutes zu tes oder bei Eigentumsvorbehalt nehmer ist Besitzer (tatsächliche auf die gemietete Sache, wobei Eigentum. nach Zahlung des vollständigen momentane Herrschaft und hat ein im Voraus bestimmter Teil Kaufpreises zu Eigentum am Ende ggf. eine Kaufoption). der Miete dem vorher vereinbar- (Parallelität zum Mietkauf). ten Kaufpreis angerechnet wird.) Gesetzliche Regelung Keine ausdrückliche gesetzliche OR 253 ff. (Mietkauf: Zuerst OR 184 ff Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung (sog. Innominatver- Mietrecht, danach Kaufrecht) Regelung trag), mit Ausnahme des Konsumgüterleasings im Konsumkreditgesetz Laufzeit In der Regel fest, unkündbar I.d.R. unbestimmt, kündbar Vergütung Feste Leasingraten Mietanpassung möglich Feste Raten Späterer Kauf Möglich, da Leasing auch Finan- Eher die Ausnahme zierungskomponenten enthält (Mietkauf-Verträge) Wartungs- und In der Regel zu Lasten des In der Regel zu Lasten des Zu Lasten des Käufers Zu Lasten des Käufers Reparaturkosten Leasingnehmers Vermieters Sach- und Preisgefahr In der Regel zu Lasten des In der Regel zu Zu Lasten des Käufers Zu Lasten des Käufers Leasingnehmers Lasten des Vermieters Quelle: Credit Suisse Economic Research 6 Vgl. Boemle/Stolz (2002), S Mehr zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Leasing kann dem Kapitel "Der schweizerische Leasingmarkt" entnommen werden. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 8

9 2.2 Leasingformen Vier Kategorien bei Unterscheidung nach Objekt Die Erscheinungs- und Ausgestaltungsformen von Leasing sind sehr vielfältig, was sowohl die wirtschaftliche als auch die rechtliche Erfassung und Zuteilung erschwert. Aus Unternehmersicht sind Leasinggegenstand und Vertragscharakter die wichtigsten Kriterien. 8 Bei der Unterteilung nach Objekten wird grundsätzlich zwischen Mobilienleasing (Investitionsgüterleasing), Immobilienleasing, Flottenleasing und Konsumgüterleasing unterschieden. Die Kategorien lassen sich je nach gewünschtem Detaillierungsgrad weiter untergliedern. Nach Leasinggegenstand lässt sich das Mobilienleasing üblicherweise in folgende Segmente unterteilen: Fahrzeuge mit den Unterkategorien PKW, LKW, Busse, Stapler, usw. sowie besondere Fahrzeuge wie Schiffe, Flugzeuge und Rollmaterial für Eisenbahnen Apparate und Geräte (PC und Server, Kopierer, Medizinal- und Messgeräte usw.) Produktionsmaschinen und Industrieanlagen Anlagen und Systeme (Telefonanlagen, Zutrittssysteme usw.) Via Immobilienleasing können z.b. finanziert werden: Geschäftshäuser (Büro- und Verwaltungsgebäude) Produktionsstätten (Industrie- und Gewerbeliegenschaften) Lager und Logistikzentren Hotels Abbildung 3 Operating versus Financial Leasing Operating Leasing Financial Leasing Leasingobjekte Mobilien und Immobilien Mobilien und Immobilien Vertragsdauer Begrenzt durch die ökonomische Nutzungsdauer Begrenzt durch die ökonomische Nutzungsdauer Investitionscharakter Nein Ja Wirtschaftliche Betrachtungsweise Miete, Nutzung Finanzierung einer Investition Amortisation des Objektes Teilamortisation durch den Leasingnehmer. Durch den anschliessenden Verkauf des Objekts kann der Leasinggeber das Objekt voll amortisieren. Vollamortisation 9 Risiken aus der Investition Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber Restwertrisiko liegt beim Leasingnehmer Bilanzierung Nach Schweizer Recht (Obligationenrecht) keine Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer. Es muss jedoch im Anhang der Jahresrechnung der Gesamtbetrag aller zukünftigen, nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen aufgeführt werden. Nach Rechnungslegungsstandards (FER, IFRS, US-GAAP) wird der Leasinggegenstand nicht in der Bilanz erfasst. Die ausstehenden Leasingverpflichtungen müssen jedoch im Anhang der Jahresrechnung aufgeführt werden. Nach Schweizer Recht (Obligationenrecht) keine Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer Es muss jedoch im Anhang der Jahresrechnung der Gesamtbetrag der zukünftigen, nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen aufgeführt werden. Nach Rechnungslegungsstandards (FER, IFRS, US-GAAP) wird der Leasinggegenstand in der Bilanz erfasst. Leasinggeber Finanzdienstleistungsgesellschaften sowie Produzenten und Lieferanten mit eigenen Leasingabteilungen Finanzdienstleistungsgesellschaften sowie Produzenten und Lieferanten mit eigenen Leasingabteilungen Quelle: Credit Suisse Economic Research 8 Weitere Klassifizierungsmöglichkeiten des Leasinggeschäfts ergeben sich nach Rückzahlungsumfang (Vollamortisation vs. Teilamortisation) oder nach Leasinggeber (direktes vs. indirektes Leasing). Mehr zu diesen Arten des Leasinggeschäfts ist dem Glossar zu entnehmen. 9 Ausser bei Immobilien, bei denen eine vollständige Amortisierung ökonomisch nicht sinnvoll wäre. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 9

10 Das Immobilienleasing wird heute in der Schweiz von einigen Institutionen ab einstelliger Millionenhöhe angeboten. Bei Mobilien ergeben sich wertmässige Untergrenzen durch das Verhältnis der Verwaltungskosten eines Leasingvertrages zu den Anschaffungskosten des Objektes. In der Schweizer Praxis wird deshalb ein Leasingvertrag über mobile Investitionsgüter abgesehen von einigen Einzelfällen ab etwa 30'000 CHF abgeschlossen. Mit Blick auf die bilanziellen Auswirkungen von Leasing ist für Unternehmen die Differenzierung zwischen Operating Leasing (Operatives Leasing) und Financial Leasing (Finanzierungsleasing) von Nutzen (Abbildung 3). Operating Leasing ist durch leicht kündbare Verträge gekennzeichnet oder durch eine wesentlich unter der Amortisationsdauer liegende Vertragsdauer. In der Regel enthalten Verträge unkündbare Grundmietzeiten und anschliessende Kündigungsmöglichkeiten. Üblicherweise wird mit einem hohen Restwert des Objektes auf Vertragsende kalkuliert (Teilamortisation). Sofern der Leasingnehmer seinen Wartungs- und Instandhaltungspflichten nachgekommen ist, liegt das Restwertrisiko beim Leasinggeber. 10 Unter Finanzierungsleasing dagegen werden eher Vertragstypen mit mehrjähriger, fester Laufzeit verstanden. Die Laufzeit wird in der Regel nach der technischen Nutzungsdauer des Objektes festgelegt. Der Mieter hat keine Möglichkeit, während der Vertragsdauer vom Vertrag zurückzutreten. Das Objekt bleibt während der Laufzeit im Eigentum der Leasinggesellschaft und wird während der Vertragsdauer nahezu vollständig amortisiert (Vollamortisation). Aufgrund des tiefen Restwertes erwirbt der Leasingnehmer das Objekt oft nach Ablauf des Vertrages. Finanzierungsleasing kommt daher wirtschaftlich, nicht aber rechtlich einem kreditfinanzierten Kauf nahe. Financial Leasing bzw. Finanzierungsleasing hat in Europa im Vergleich zu Operating Leasing die bedeutend grössere wirtschaftliche Bedeutung. Neben Operating und Financial Leasing gibt es nach Vertragscharakter eine Vielzahl von Leasingmodellen wie zum Beispiel "Voll- und Teilamortisationsverträge", "Sale and Lease Back", "Buy and Lease", "Cross-Border-Leasing", "(Full-)Service-Leasing" oder "Kommunal-Leasing" Bilanzierung des Leasinggegenstandes Bilanzierung als wesentliche Herausforderung Operating Leasing ist buchhalterisch gesehen Mietverträgen gleichgestellt Financial Leasing: Frage der Bilanzierung wird wichtiger Ein wesentliches Merkmal von Leasing ist das Auseinanderfallen rechtlichen Eigentums und wirtschaftlichen Besitzes. Während rechtlich gesehen der Leasinggegenstand im Eigentum der Leasinggesellschaft verbleibt, werden die Nutzung und auch die Eigentümerrisiken für einen bestimmten Zeitraum auf den Leasingnehmer übertragen. Unter buchhalterischen Gesichtspunkten stellt sich daher die wichtige Frage, wem das Leasingobjekt zuzurechnen ist. Deshalb stellt die Bilanzierung eine wesentliche Herausforderung dieser Finanzierungsform dar. Aus schweizerischer Sicht bildet das Obligationen- (OR) bzw. das Aktienrecht die buchhalterische Grundlage für die bilanzielle Behandlung des Operating Leasing. Gemäss diesen Richtlinien, die eine Minimallösung für die buchhalterische Behandlung von Leasing darstellen, wird das Operating Leasing buchhalterisch gesehen Miet- und Pachtverträgen gleichgestellt. Eine grundsätzliche Bilanzierungspflicht besteht nicht. Das heisst, dass nach schweizerischer Praxis der Leasingnehmer in seiner Bilanz weder Verpflichtungen passivieren noch Nutzungsrechte aus Leasingverträgen aktivieren muss. Die Leasingverbindlichkeiten sind gemäss Art. 663b OR lediglich im Anhang der Jahresrechnung aufzuführen, während die Leasingzahlungen als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht und damit vollumfänglich steuerlich abgesetzt werden können. Diese Regelung betrifft die allermeisten Schweizer Unternehmen. 12 Financial Leasing hat in den letzten Jahren markant an Bedeutung gewonnen. Im Gleichschritt mit dieser Entwicklung hat auch die Frage mehr Aufmerksamkeit erhalten, wie Leasingverträge 10 Wobei beim Immobilienleasing das Restwertrisiko jeweils beim Leasinggeber liegt. 11 Auf diese Leasingformen wird hier nicht näher eingegangen. Für Erläuterungen siehe Glossar. 12 Wobei die Tatsache, dass eine Leasingverbindlichkeit lediglich im Anhang der Jahresrechnung aufgeführt werden muss, bei der Prüfung eines Leasingnehmers durch Stakeholder (insbesondere Banken) irrelevant ist. Entsprechend hat sie im Normalfall auch keinerlei Einfluss auf die Fremdfinanzierung. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 10

11 beim Leasingnehmer buchhalterisch behandelt werden sollen. Im Unterschied zu den allgemeinen Bilanzierungsregeln sind hierbei weitergehende Rechnungslegungsvorschriften in Bezug auf die buchhalterische Erfassung von Leasinggeschäften strenger und detaillierter. 13 Dazu zählen "Fachempfehlungen zur Rechnungslegung in der Schweiz (FER)", die "International Financial Reporting Standards (IFRS)" oder die "United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)". Diese Rechnungslegungsstandards schreiben dem Leasingnehmer besondere Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten vor. Demnach muss Financial Leasing in der Konzernbilanz erfasst und separat ausgewiesen werden. Hierbei wird das Leasingobjekt zum Ankaufspreis aktiviert, und die ausstehenden Leasingraten werden als Schuld an den Leasinggeber aufgeführt. Financial Leasing ist daher im Gegensatz zum Operating Leasing nicht bilanzneutral, sondern bewirkt eine Bilanzverlängerung. Ein Unternehmen weist entsprechend bei Financial Leasing eine tiefere Eigenkapitalquote aus als bei Operating Leasing. Wie beim Operating Leasing verbuchen Unternehmen auch beim Financial Leasing die zu bezahlenden Leasingraten in der Erfolgsrechnung als operativen Aufwand. Neuer Buchhaltungsstandard in Vorbereitung Im August 2010 veröffentlichten das International Accounting Standards Board (IASB) und das US Financial Accounting Standards Board (FASB) ihren gemeinsamen Vorschlag (Exposure Draft) für einen neuen Buchhaltungsstandard für Leasing. 14 Hintergrund dieser Reformbemühungen ist zum einen die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Leasings als Finanzierungsinstrument. Infolge dieser Entwicklung ist es umso dringlicher, dass die Leasingbilanzierung ein vollständiges und verständliches Bild unternehmerischer Leasingaktivitäten zeichnet. Zum anderen bemängeln die Kritiker, dass Unternehmen und andere private Organisationen gemäss den bestehenden buchhalterischen Regeln das Operating und das Financial Leasing unterschiedlich in der Bilanz erfassen dürfen. Operating Leasing muss wie oben bereits erwähnt nicht bilanziert werden, eine Angabe im Anhang der Jahresrechnung genügt. Bei Financial Leasing hingegen muss die jeweilige Transaktion in der Bilanz aufgeführt und separat ausgewiesen werden. Nach Ansicht der Kritiker gewährleisten die bestehenden Regeln keine getreue Darstellung der finanziellen Rechte und Pflichten, die jeweils aus Leasingtransaktionen entstehen. Insbesondere erfassen sie teilweise Rechte bzw. Pflichten nicht, die eigentlich der Definition von Vermögenswerten bzw. Schulden gemäss dem konzeptionellen Rahmen des FASB entsprechen würden. Des Weiteren führt die scharfe Unterscheidung zwischen Operating und Financial Leasing zu einer geringen Vergleichbarkeit von Bilanzen sowie zu unnötiger Komplexität. Entsprechend arbeiten das IASB und das FASB nun gemeinsam an einem neuen Ansatz zur Leasingbilanzierung. Dieser soll sicherstellen, dass aus Leasingtransaktionen entstehende finanzielle Rechte und Pflichten jeweils auch als Vermögenswerte und Schulden in den Bilanzen anerkannt werden. Das FASB, ein privatrechtlich organisiertes Gremium für Rechnungslegung, hat zum Ziel, für US-amerikanische Unternehmen und private Organisationen allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze zu entwickeln (United States Generally Accepted Accounting Principles; US-GAAP). Das IASB, ein international besetztes unabhängiges Gremium von Rechnungslegungsexperten, ist verantwortlich dafür, die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu entwickeln und ihre Anwendung international zu fördern. U.a. wenden die EU, Hongkong und Singapur, Russland und Indien den IFRS an. Für Leasingnehmer ist das Kernstück der vorgeschlagenen Reform, dass die Unterscheidung zwischen Operating und Financial Leasing wegfällt. Leasingnehmer würden Leasingverträge also nicht mehr als entweder Operating oder Financial Leasing klassifizieren und entsprechend bilanzieren. Stattdessen sollen alle Leasingverbindlichkeiten nach dem sogenannten Right of Use Approach bilanziert werden, indem die geleasten Güter in der Bilanz als Nutzungsrechte mit der entsprechenden Leasingverbindlichkeit ausgewiesen werden. 15 Ausgenommen wären jedoch Leasing mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr. 13 Vgl. Boemle/Stolz (2002), S. 463, und Spittler (2002), S Financial Accounting Standard Board (2012): Project Update. Leases Joint Project of the FASB and the IASB. 15 Vgl. Boemle/Stolz (2012), S Swiss Issues Wirtschaftspolitik 11

12 Operational und Financial Leasing schwer zu trennen In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Operating und Financial Leasing aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Leasingverträgen nicht einfach. Die von den bisherigen Standards aufgestellten Kriterien sind nicht eindeutig festgelegt und lassen erheblich bilanzpolitische Spielräume offen. Daher besteht in der Praxis das Risiko, dass diese Spielräume dazu genutzt werden, Leasingverträge so auszugestalten, dass eine Bilanzierung unterbleiben kann. Unter Umständen sind damit die Jahresabschlüsse von Unternehmen nicht mehr miteinander vergleichbar und widersprechen somit dem Ziel der Entscheidungsnützlichkeit. 16 Deshalb laufen derzeit Reformbemühungen der IASB und der FASB, die Unterscheidung zwischen den beiden Leasingarten aufzuheben (siehe Textbox oben). Im Rahmen der bestehenden Rechnungslegungsgrundsätze FER, IFRS und US-GAAP wurden bereits Kriterien festgelegt, um das jeweilige Leasinggeschäft in eine der beiden Kategorien einzuordnen. Gemäss FER 17 sind Leasingobjekte beim Leasingnehmer als Finanzierungsleasing zu werten, wenn: das Eigentum am Leasinggegenstand am Ende der Vertragsdauer in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht, oder eine allfällige Restzahlung am Ende der Leasingdauer, mit welcher der Leasingnehmer das Objekt erwerben kann, wesentlich unterhalb dem dannzumaligen Marktwert liegt, oder die erwartete Leasingdauer nicht wesentlich von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggutes abweicht, oder der Barwert der Leasingzahlungen bei Vertragsabschluss in etwa dem Anschaffungswert bzw. dem Netto-Marktwert des Leasinggegenstandes entspricht. Ist keines der Kriterien erfüllt, liegt im Sinne einer Negativabgrenzung ein Operating Leasing vor. Unternehmen müssen Finanzierungsleasing-Transaktionen bilanzieren, wenn sie einen Swiss-GAAP-FER oder IRFS-konformen Jahresabschluss vorlegen müssen (der Leasinggegenstand ist zu aktivieren und die entsprechende Verbindlichkeit auf der Passivseite auszuweisen). Die Ausführungen zeigen, dass die buchhalterische Behandlung von Leasing je nach Erscheinungsform und dem anzuwendenden Rechnungslegungsstandard unterschiedlich ausfällt. Deshalb ist es für Unternehmen wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, um daraus entstehende bilanzielle Effekte abschätzen zu können. 16 Das Kriterium der Entscheidungsnützlichkeit ist definiert als oberstes Ziel von Abschlüssen im IFRS"-Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements", das die grundlegenden Konzepte für die Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen festlegt. 17 Vgl. Boemle/Stolz (2012). Swiss Issues Wirtschaftspolitik 12

13 2.4 Geschäftstechnik des Leasings Leasing direkt vom Hersteller oder indirekt von einem unabhängigen Finanzinstitut Investitionsgüterleasing spielt sich im Regelfall zwischen drei Parteien ab: dem Herstellern oder Lieferanten von Wirtschaftsgütern, dem Leasingnehmer sowie dem Leasinggeber (Abbildung 4). Leasinggeber sind entweder Hersteller bzw. Händler von leasingfähigen Wirtschaftsgütern oder aber unabhängige Finanzinstitute. Händler oder Hersteller verleasen über Spezialabteilungen oder über eigene Finanzgesellschaften die Güter (direktes Leasing). Diese Leasingform dient dem Absatz der eigenen Produkte und wird demzufolge als Hersteller-, Händler- oder Vertriebsleasing bezeichnet (siehe Textbox). Leasinggeber können aber auch unabhängige Finanzinstitute sein, die Produkte verschiedener Hersteller im Leasing anbieten und demzufolge mit den Produzenten oder Lieferanten nicht identisch sind (indirektes Leasing). Abbildung 4 Mögliches Grundmuster der Abwicklung eines Leasinggeschäftes Leasinggeber Leasingnehmer Objekt Hersteller/Lieferant Quelle: Credit Suisse Economic Research Eng an die Bedürfnisse des Unternehmens gekoppelt Flexibel angepasste Raten je nach Situation möglich Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Leasingvertrag abzuschliessen. Einerseits kann der Leasingnehmer das Wunschobjekt beim Hersteller oder Lieferanten selbst direkt aussuchen. Der Leasinggeber erwirbt und überlässt das Wunschobjekt anschliessend dem Leasingnehmer zur bestimmungsgemässen Nutzung gegen Bezahlung einer in der Regel monatliche Leasingrate sowie gegen eine einmalige Abschlussgebühr, welche in der Schweiz üblicherweise zwischen 0.5 und 1.0% des Kaufpreises beträgt. Andererseits kann sich der Leasingnehmer auch an den Leasinggeber wenden und dessen Know-how, sei es bei der Beschaffung des Wirtschaftsgutes, bei technischen Fragen usw. in Anspruch nehmen. Somit ist Leasing im Vergleich zur Miete enger an die Nutzungsbedürfnisse des Leasingnehmers gekoppelt. Dieser kann das Objekt bestimmungsgemäss selber auswählen oder gar zusammenstellen lassen. Der Mieter dagegen muss unter Umständen Konzessionen machen und etwas von seinem Wunschobjekt abrücken. 18 Die Leasingrate setzt sich zusammen aus: Zins für die Bereitstellung des Kapitals durch die Leasinggesellschaft; Tilgungsbetrag; Zuschlag für das Ausfallrisiko; Verwaltungskostenanteil des Leasinggebers sowie Gewinnmarge. Die Höhe der Leasingrate wird individuell ausgehandelt und ist hauptsächlich von der Laufzeit, dem erforderlichen Abschreibungsbedarf und dem durch den Leasinggeber getragenen Risiko abhängig (Kunde bzw. Branche, Leasingobjekt). Insbesondere die Werthaltigkeit des Leasinggegenstandes ist eine wichtige Determinante der Ratenhöhe. Je tiefer der geschätzte Veräusserungswert des Objektes im Verwertungszeitpunkt 18 Zudem kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt weitervermieten; er muss allerdings zuvor die Bewilligung des Leasinggebers einholen. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 13

14 ist, desto höher fällt die Leasingrate aus. Die Konditionen im Leasinggeschäft sind jenen im klassischen Kreditgeschäft ähnlich und entsprechen in der Praxis dem Zinssatz für vergleichbare mittel- bis langfristige besicherte Bankkredite. Die Leasingzahlungen sind grundsätzlich für die gesamte Vertragsdauer fest vereinbart. Im Regelfall ist in der Praxis der Ratenverlauf linear und wird vorschüssig beglichen. Dank der flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Leasing sind an die spezifische Unternehmenssituation angepasste degressive, progressive oder saisonale Leasingzahlungen möglich. Vendorleasing im Fokus Von Vendorleasing spricht man, wenn Händler oder Hersteller mit einem Finanzierungspartner im Bereich der Absatzfinanzierung zusammenarbeiten. Das Leasing wird durch den Händler oder Hersteller zusammen mit dem Objekt angeboten, daher auch beispielsweise die Bezeichnung Vendor Lease. Potenzielle Leasinggeschäfte werden dann der Finanzierungsgesellschaft vermittelt. Typische Güter, welche im Rahmen eines Vertriebs- Leasingmodells finanziert werden, sind Personenwagen, Nutzfahrzeuge oder standardisierte Industriegüter wie z.b. Baumaschinen, Werkzeugmaschinen oder Gabelstapler. Vorteile für den Lieferanten: - Verkaufsförderungs-/Absatzförderungsinstrument - Kein Forderungsausfallrisiko, weil die Finanzierungsgesellschaft sofort bezahlt - Kenntnisse über den Ersatzinvestitionsbedarf der Kunden - Langfristige Kundenbindung Vorteile für die Finanzierungsgesellschaft: - Lieferant fundiert als alternativer Vertriebskanal - Steigerung des Absatzes des Produktes "Leasing" 2.5 Modellrechnungen Methode der nachschüssigen Verzinsung als Basis Anhand folgender Modellrechnungen soll illustrativ aufgezeigt werden, welche Faktoren bei einer Investitionsfinanzierung durch Leasing oder Kauf mit Fremd- und Eigenkapital zu berücksichtigen sind und welche Liquiditätseffekte sich durch die jeweilige Finanzierungsvariante ergeben. Als Basis für die Leasingberechnungen dient die Methode der nachschüssigen Verzinsung. Diese kann im Vergleich zur vorschüssigen Verzinsung, welche in der Praxis hauptsächlich angewendet wird, besser nachvollzogen werden Ausgangslage Für die Erweiterung der Produktionskapazitäten möchte ein Unternehmen eine Investition (z.b. in eine Maschine) im Wert von 100'000 CHF tätigen. Es wird angenommen, dass das Investitionsgut jährlich einen Bruttoertrag von 50'000 CHF abwirft und fünf Jahre im Einsatz steht. Als Finanzierungsquelle stehen eine Leasingvariante sowie eine Kreditvariante zur Auswahl Modellrechnung Leasing Leasingraten nach Annuitätenmethode berechnet Die Leasingrate berechnet sich in der Praxis üblicherweise nach der Annuitätenmethode, d.h. die Monatsbeiträge sind über die gesamte Laufzeit gleich gross und beinhalten die Komponenten Zins und Amortisation. Um diese Monatsbeiträge zu kalkulieren, wird anhand der Formel (1) zuerst der Nettoinvestitionsbetrag (K0) berechnet, d.h. der Anschaffungswert (I0) abzüglich Barwert des Restwertes (RWt) am Ende der Vertragslaufzeit. Anschliessend wird anhand der Formel (2) die konstante Leasingrate unter Anwendung der Annuitätenmethode ermittelt: Swiss Issues Wirtschaftspolitik 14

15 (1) K I RW 1 i t 0 0 t mit t = 60 m (2) Leasingrate t, nachschüssig = K 0 t 1 im im t 1 i 1 m Legende: K0 = Nettoinvestionsbetrag I0 = Anschaffungskosten des Objektes RWt = Restwert des Objektes im = Vertragszins pro Monat t = Vertragslaufzeit Die Restschuld wird progressiv abgebaut Bei der Annuität bleibt die monatliche Gesamtbelastung des Leasingnehmers aus Zins- und Kapitalrückzahlung gleich gross (Abbildung 5). Der geschuldete Zinsbetrag nimmt um einen monatlich konstanten Betrag ab, während die Kapitalrückzahlung (Amortisation) um diesen Betrag ansteigt. Die Restschuld wird dadurch progressiv abgebaut. Der gestrichelte Verlauf der Restschuld in der Abbildung sieht optisch linear aus. Grund dafür ist die in der Modellrechnung verwendete relativ kleine Zunahme der monatlichen Amortisation um den jeweils selben Betrag. Bei einem grösseren monatlichen Zuschlag auf den Amortisationsbetrag würde sich die Linie optisch nach oben krümmen bzw. würde ihr progressiver Verlauf klar erkenntlich werden. Die Amortisationsbeträge werden jeweils aufgrund der nachschüssigen Fälligkeit der Zinsen berechnet. Bei einer Vertragssumme von 100'000 CHF, einem gleichbleibenden Zinssatz von 5% p.a. und einer Laufzeit von 5 Jahren bzw. 60 Monaten resultieren gemäss Formel (1) und (2) folgende, in der Abbildung dargestellte Zahlungsströme: Abbildung 5 Modellrechnung Leasing Leasingberechnungen nach der Methode der nachschüssigen Verzinsung, in CHF Annahmen Leasingsumme 100'000 Laufzeit Zinssatz 60 Monate bzw. 5 Jahre 5% p.a. Restwert 10'000 Nettoinvestitionsbetrag (K0) 92'208 2'000 Gesamtbelastung (Leasingrate) 100'000 Monatliche Leasingrate (LRt) 1'740 1'600 Zins 80'000 Berechnung Zins und Amortisation 1'200 Restschuld (rechte Skala) 60'000 Monat 1 Zins (4) x Zinssatz 2 Amortisation (3) (1) 3 Leasingrate 4 Restschuld (4) (2) Kapitalrückzahlung bzw. Amortisation 40'000 20' Jahre Quelle: Credit Suisse Economic Research Swiss Issues Wirtschaftspolitik 15

16 2.5.3 Modellrechnung Kauf Restschuld sinkt kontinuierlich um denselben Betrag Beim Kaufmodell wird Folgendes unterstellt: Der Erwerb des Investitionsgutes wird zu 80% mit Fremdkapital finanziert, welches jährlich amortisiert wird. Die restlichen 20% werden mit Eigenmitteln finanziert. Bei einem Kreditbetrag von 80'000 CHF zu 5% p.a., bei eingesetztem Eigenkapital von 20'000 CHF zu 10% p.a. 19 und einem angenommenen Restwert des Investitionsgutes von 10'000 CHF nach der fünfjährigen Nutzungsdauer resultiert die weiter unten dargestellte Belastung (Abbildung 6). Bei der Amortisation der eingesetzten Mittel wird das Kapital in gleichbleibenden, jährlichen Beträgen zurückbezahlt bzw. abgeschrieben. Die Gesamtbelastung aus Zinszahlungen für das Fremd- und Eigenkapital sowie aus der Tilgung des Kredits bzw. der Amortisation des Eigenkapitals nimmt jeweils um denselben Betrag ab. Gleichzeitig sinkt die Restschuld kontinuierlich um den jeweils selben Betrag. Abbildung 6 Modellrechnung Kauf In CHF Annahmen Anschaffungswert Investitionsgut 100'000 Fremdkapital 80'000 Fremdkapitalzins 5% p.a. Eigenmittel 20'000 Erwartete Eigenkapitalrendite 10% p.a. Nutzungsdauer 5 Jahre Abschreibung bzw. Amortisation 18'000 p.a. 25'000 20'000 15'000 10'000 5'000 Eigenkapitalzinsen Fremdkapitalzinsen Abschreibung Eigenkapital Tilgung des Kredits Restschuld (rechte Skala) 100'000 80'000 60'000 40'000 20' Jahre Berechnung Zinsen, Tilgung und Abschreibung Jahr Kreditbelastung Eigenkapitalbelastung (7) Total Belastung (8) Restschuld (1) Zinsen (2) Tilgung (3) Kreditbetrag (4) Zinsen (5) Abschreibung (6) Eigenkapital (3) (2) (6) (5) (1) + (2) + (4) + (5) (8) (2) (5) 0 4'000 16'000 80'000 2'000 2'000 20' ' '000 16'000 64'000 2'000 2'000 18'000 24'000 82' '200 16'000 48'000 1'800 2'000 16'000 23'000 64' '400 16'000 32'000 1'600 2'000 14'000 22'000 46' '600 16'000 16'000 1'400 2'000 12'000 21'000 28' ' '200 2'000 10'000 20'000 10'000 Quelle: Credit Suisse Economic Research Liquiditätsvergleich von Leasing und Kauf Keine Kapitalbindung zum Investitionszeitpunkt Der Vergleich der Liquiditätswirkung der beiden Finanzierungsvarianten Leasing und Kauf zeigt einen Vorteil von Leasing (Abbildung 7). Bei Leasing gibt es im Investitionsjahr null keine Kapitalbindung. Die jährliche Kapitalfreisetzung entspricht dem jährlichen Nettoertrag. 20 Im Unterschied dazu erfolgt beim Kauf eine sofortige Belastung der Liquidität bzw. Kapitalbindung in der Höhe des Anschaffungswertes des Investitionsgutes (Modell 100'000 CHF). Diese Mittel können damit nicht wie bei der Leasingvariante für anderweitige Aktivitäten eingesetzt werden. Im 19 Die unterstellte Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital steht für den entgangenen Ertrag, der mit einer vergleichbaren Alternativanlage erzielt werden könnte. 20 Der Nettoertrag entspricht dem jährlichen Bruttoertrag (Modell: jährlich 50'000 CHF) aus der Investition abzüglich Leasingaufwand (Modell: jährlich 20'880 CHF). Beim Kauf setzt sich der vom Bruttoertrag abziehbare Aufwand aus den Fremd- und Eigenkapitalzinsen, der Kredittilgung sowie der Amortisation des Eigenkapitals zusammen. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 16

17 Laufe der Zeit wird dann das gebundene Kapital (eingesetztes Fremd- und Eigenkapital) freigesetzt. Die jährlich freigesetzten Mittel ergeben sich aus der Tilgung bzw. Abschreibung von Fremd- und Eigenkapital sowie aus den jeweiligen Nettoerträgen. Im 5. Jahr führt der Verkauf des Investitionsgutes (Restwert 10'000 CHF) zu zusätzlicher Liquidität, so dass sich im letzten Jahr die freigesetzten Mittel aus den Abschreibungen, den Nettoerträgen und dem Verkaufserlös zusammensetzen. Bei Vereinbarung eines linearen Ratenverlaufs sind die Leasingzahlungen in den ersten Perioden oft geringer als der vergleichbare Amortisations- und Tilgungsbetrag zuzüglich Zinsen beim Kauf, was sich entsprechend bei Leasing in höheren Nettoerträgen zu Beginn niederschlägt. Allerdings nehmen infolge der abnehmenden Gesamtbelastung beim Kaufmodell die Nettoerträge über die Laufzeit kontinuierlich zu (Abbildung 6). 21 Abbildung 7 Leasing und Kauf im Vergleich: Wirkung auf die Liquidität In CHF Annahmen Anschaffungswert Investitionsgut 100'000 Erwarteter jährlicher Bruttoertrag aus Investition 50'000 Nutzungsdauer (in Jahren) 5 35'000 28'000 21'000 14' ' '000 50' '000-50' Leasing: Nettoertrag p.a. Kauf: Nettoertrag p.a. Leasing: Kum. Kapitalfreisetzung (rechte Skala) Kauf: Kum. Kapitalfreisetzung (rechte Skala) -100'000 Berechnung Liquiditätsvergleich Jahr Bruttoertrag Leasing Kauf Nettoertrag = Bruttoertrag Leasingrate Nettoertrag kumuliert Kumulierte Kapitalfreisetzung Nettoertrag = Bruttoertrag - total Belastung Nettoertrag kumuliert Kumulierte Kapitalfreisetzung ' '000 29'119 29'119 29'119 26'000 26'000 56' '000 29'119 58'238 58'238 27'000 53'000 11' '000 29'119 87'357 87'357 28'000 81'000 35' '000 29' ' '476 29' '000 82' '000 29' ' '595 30' ' '000 Quelle: Credit Suisse Economic Research 145' ' Leasing und Kauf unterscheiden sich auch in ihrer steuerlichen Wirkung auf die Liquidität. Die Leasingdauer ist in der Regel kürzer als die wirtschaftliche Nutzungsdauer, weshalb Leasinggebühren zumeist höher sind als der Aufwand bei Kredit. Dies bedeutet, dass die Gewinne im Leasing in den ersten Jahren eher tiefer sind als beim Kauf und in späteren Jahren höher. Das wiederum hat zur Folge, dass in den ersten Jahren die Steuerbelastung geringer ist als in den Folgejahren (Steuerverschiebungseffekt). Swiss Issues Wirtschaftspolitik 17

18 3 Vor- und Nachteile von Leasing für Unternehmen 3.1 Welche Gründe sprechen für Leasing? Leasing ist für Unternehmen aus mehreren Gründen eine valable Finanzierungsalternative. Deren Vor- und Nachteile lassen sich grob nach folgenden drei Aspekte unterteilen und einander gegenüberstellen: Erstens Liquiditäts- und Bilanzeffekte; zweitens Planungs- und Kalkulationseffekte sowie drittens Effizienz- und Innovationseffekte (Abbildung 8). 1. Liquiditäts- und Bilanzeffekte Wirkung mit Fremdfinanzierung vergleichbar Bereits gebundenes Kapital wieder freisetzen "Pay-as-you-earn"-Effekt Dynamische Anpassung an die Ertragslage möglich Der wesentlichste Vorteil von Leasing im Vergleich zu traditionellen Formen der Innen- und Aussenfinanzierung liegt in der liquiditätsschonenden bzw. -sichernden Wirkung. Ein Leasingobjekt kann zum Investitionszeitpunkt grundsätzlich ohne Eigenmittelanteil und ohne zusätzliches Fremdkapital angeschafft werden, weil die Leasinggesellschaft die Finanzierung vollständig übernimmt (wie bereits in Kapitel erwähnt). In seiner Wirkung ist aber Leasing mit einer ausschliesslichen Fremdfinanzierung vergleichbar. Auf diese Weise werden Eigenmittel nicht im betrieblichen Prozess gebunden und stehen für anderweitige unternehmerische Vorhaben zur Verfügung. Bei entsprechender Gestaltung belässt Leasing die Eigenkapitalquote und verkürzt die Bilanz im Vergleich zum Erwerb des Investitionsgutes (Off-Balance-Sheet-Effekt). Dies kann sich je nach Betrachtungsweise des Kreditanalysten positiv auf die Bonität und das Kundenrating auswirken. 22 Dieser Vorzug von Leasing kommt insbesondere bei Erweiterungsinvestitionen zum Beispiel von Produktionsanlagen zum Tragen. Während sich mit Leasing objektbezogene Kapazitätserweiterungen realisieren lassen, können mit den noch vorhandenen Eigenmitteln beispielsweise nicht objektbezogene, dafür aber später ertragswirksame Investitionen finanziert werden, wie die Entwicklung neuer Produkte oder Marktbearbeitungsmassnahmen. Neben der Liquiditätssicherung kann Leasing auch liquiditätsbildende Wirkung entfalten. In der Ausgestaltung eines "Sale and Lease Back" kann bereits gebundenes Kapital wieder freigesetzt und somit Liquidität geschaffen werden. Dabei verkauft ein Unternehmen Wirtschaftsgüter, die bereits in seinem Eigentum stehen und normalerweise auch bereits genutzt werden, an eine Leasinggesellschaft. Diese wiederum überlässt das Objekt dem Unternehmen umgehend im Leasing. Dadurch kommt das Unternehmen erneut an das zuvor im Anlagevermögen gebundene Kapital heran, ohne die entsprechenden Anlagegüter abgeben zu müssen. "Sale and Lease Back" ist in der Schweiz jedoch aus eigentumsrechtlichen Gründen wenig verbreitet und wird in der Regel lediglich beim Immobilienleasing angewendet. 23 Leasingzahlungen können während der gesamten Vertragszeit aus den laufenden Investitionserträgen geleistet werden. Dieser Sachverhalt wird als sogenannter "Pay-as-you-earn"-Effekt von Leasing bezeichnet. Damit entfällt bei Leasing im Vergleich zum Erwerb einerseits der Eigenmittelabfluss und/oder die Fremdfinanzierung zu einem Zeitpunkt, der beispielsweise bei Betriebs- und Bürogebäuden oft vor der ersten Nutzungsmöglichkeit liegt. Andererseits lassen sich dadurch Wirtschaftsgüter nutzen, ohne zu Beginn über das Kapital zu verfügen, welches bei einem Eigentumserwerb erforderlich gewesen wäre. Das "Pay-as-you-earn-Prinzip" wird noch dadurch herausgestrichen, dass die Leasingkosten dynamisch an die Ertragslage des Unternehmens angepasst werden können. Darin liegt ein wesentlicher Vorzug dieses Finanzierungsinstrumentes gegenüber dem klassischen Kredit. Mit Leasing kann beispielsweise in der meist kapitalintensiven, in den Anfängen aber oft ertragsarmen Wachstumsphase eines Unternehmens der Ratenverlauf zunächst niedrig und dann stetig ansteigend ausgestaltet werden (progressive Leasingraten). Dadurch kann der Leasingnehmer die Liquiditätsbelastung zu Beginn reduzieren. Denkbar sind auch saisonale oder degressive Ra- 22 Wobei bei einer kompletten Bonitätsprüfung auch Verpflichtungen miteinbezogen werden, die nur im Anhang der Jahresrechnung aufgeführt sind, nicht in der Bilanz. 23 Ein Hindernis ist vor allem, dass der Leasinggeber gegenüber Gläubigern des Leasingnehmers das aus dem "Sale and Lease Back" abgeleitete Eigentum am Leasingobjekt nicht durchsetzen kann. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 18

19 tenverläufe. Bei saisonalen Leasingraten werden Zahlungen dann geleistet, wenn das Objekt genutzt wird. Beispiel dafür ist das Leasing von Pistenfahrzeugen oder Landwirtschaftsmaschinen. Degressive Ratenverläufe d.h. eine zu Beginn hohe und mit der Zeit abnehmende Amortisation eignen sich für Leasingobjekte mit einem schnellen Wertzerfall oder mit von Anfang an hohen Erträgen. Dies erlaubt steuerliche Optimierungen. Leasing bietet also im Gegensatz zu den relativ starren Tilgungsregelungen bei Darlehen die Möglichkeit, die Kosten eines Wirtschaftsgutes nutzungskongruent auflaufen zu lassen. Es trägt damit den betrieblichen und objektbezogenen Gegebenheiten Rechnung. Abbildung 8 Vor- und Nachteile von Leasing aus Sicht des Leasingnehmers Vorteile Nachteile Liquiditäts- und Bilanzeffekte Der Leasingvertrag kann in der Regel nicht vorzeitig durch den Leasinggeber gekündigt werden Vollständige Fremdfinanzierung (100%) Schonung der Eigenmittel Nutzungskongruente Gestaltung der Raten ("Pay-as-you-earn") Investitionsmöglichkeit auch bei geringen liquiden Mitteln Optimierung des Finanzierungsmixes Der Leasingvertrag kann in der Regel nicht vorzeitig durch den Leasingnehmer gekündigt werden Die Leasingrate stellt einen Fixkostenblock dar, welcher zuerst erwirtschaftet werden muss Versicherungs-, Wartungs- und Pflegepflichten durch den Leasingnehmer können höher ausfallen als im Falle eines Eigentumserwerbs Leasingrate muss auch bei Verlust, Qualitätsverschlechterung oder Nichtnutzung des Objektes bezahlt werden Keine Dispositionsmöglichkeit über das Leasingobjekt, falls eine interessante Kaufofferte vorliegt Planungs- und Kalkulationseffekte Klare Kalkulationsgrundlage und Budgetierbarkeit Erhöhung der Planungssicherheit steigendem Marktzinsniveau fix bestehen. Leasinggeber hat bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers die Möglichkeit, den Vertrag fristlos aufzulösen. sinkendem Marktzinsniveau fix bestehen. Effizienz- und Innovationseffekte Verringerung des Investitions- und Überalterungsrisikos Steigerung der betrieblichen Effizienz Erhöhung des unternehmerischen Handlungsspielraumes Weitere Aspekte Flexible, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung Eventuell tiefere Anschaffungskosten Leasingzahlungen als Betriebsaufwand steuerlich abzugsfähig (Voraussetzung: Leasingraten höher als die Amortisation und Finanzierungskosten zusammen im Falle eines zumindest teilweise eigenfinanzierten Kaufs) Full-Service-Leasing, welche die Unternehmen von Aufgaben, die nicht zu Ihrem Kerngeschäft gehören, entlasten (z.b. Flottenmanagement) Quelle: Credit Suisse Economic Research Swiss Issues Wirtschaftspolitik 19

20 2. Planungs- und Kalkulationseffekte Vereinfachte innerbetriebliche Kalkulation Zuzüglich zu den beschriebenen Liquiditätsvorteilen bietet Leasing den Unternehmen eine klare Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer: Der Zins wird von Anfang an fixiert und bleibt während der gesamten Laufzeit von der Entwicklung an den Kapitalmärkten unbeeinflusst (gerade bei steigenden Marktzinsen ist dies vorteilhaft für den Leasingnehmer). Dem Leasingnehmer ist die Belastung demzufolge genau bekannt, was die Kostenplanung erleichtert und die Planungssicherheit erhöht. Auch bei steigenden Zinsen kann der Leasingnehmer weiterhin mit einem konstanten Zins kalkulieren. Ausserdem vereinfacht Leasing die innerbetriebliche Kalkulation. Während beim Kauf neben dem Anschaffungspreis auch kalkulatorische Eigenkapitalkosten, allfällige Kreditzinsen und der Abschreibungsbedarf zu berücksichtigen sind, fallen beim Leasing summarisch lediglich die einzelnen Raten an. 3. Effizienz- und Innovationseffekte Schnellere Anpassung an technologischen Wandel Möglichkeit, den individuellen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen Zeit- und nutzungsadäquat zu investieren und nicht den Kauf zu finanzieren, verringert das Risiko der Überalterung des Objekts. Einerseits reduziert die in der Regel bei geleasten Objekten im Vergleich zu erworbenen Produktionsmitteln kürzere betriebliche Nutzungsdauer das Risiko der technischen Überalterung. Andererseits kann ein Unternehmen mit Leasing dank flexibler Gestaltung der Mietdauer seine Produktionsmittel besser und schneller an den technologischen Wandel anpassen, was in Anbetracht zunehmender Wettbewerbsintensität relevant sein kann. Gleichzeitig hat das Investieren auf Zeit den Effekt, dass der Leasingnehmer immer wieder zum Überdenken seines Investitions- und Produktionsplanes angeregt wird. Dies fördert die betriebliche Effizienz. Der Effizienz- und Innovationseffekt reduziert sich allerdings mit abnehmendem Restwert, etwa infolge technischer Überholung des Wirtschaftsgutes. Insgesamt schafft Leasing aufgrund seiner Flexibilität in der Anwendung im Vergleich zum Eigentumserwerb des Investitionsobjektes mehr unternehmerischen Handlungsspielraum. Während bei der Erwerbsvariante nur zwischen Kauf (und allenfalls späterem Abstossen) und Nichtkauf entschieden werden kann, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, durch eine entsprechende Gestaltung des Leasinggeschäfts beispielsweise der Vertragsdauer, des Restwerts, des Ratenverlaufs usw. seinen individuellen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Fallweise kann durch Einschaltung einer Leasinggesellschaft ein geleastes Wirtschaftsgut zu niedrigeren Kosten angeschafft werden, als dies bei einem Kauf möglich wäre. Die Gründe für tiefere Anschaffungskosten können, erstens der bessere Marktüberblick einer Leasinggesellschaft über Anbieter und Objekte sein; zweitens die stärkere Verhandlungsposition des Leasinggebers als Grossabnehmer bei der Gestaltung von Preisen, Liefer- und Zahlungsbedingungen; oder drittens attraktivere Refinanzierungsbedingungen der Leasinggesellschaft. Diese Faktoren können sich günstig auf die Höhe der Leasingrate auswirken. 3.2 Welche Argumente sprechen gegen Leasing? 1. Liquiditäts- und Bilanzeffekte Leasingraten als unabänderlicher Kostenblock Nachteile von Leasing im Vergleich zu traditionellen Formen der Innen- und Aussenfinanzierung manifestieren sich vor allem bei konjunkturellen Abschwächungen. Bei einem Kauf von Anlagen besteht während konjunktureller Flauten eine höhere Flexibilität, die sich positiv auf Bilanz und Liquidität auswirken kann. Bei Leasing hingegen ist diese Flexibilität nur eingeschränkt vorhanden. Ein Nachteil eines langfristigen Leasingvertrags (Finance Leasing) ist deshalb, dass er in der Regel nicht vorzeitig durch den Leasingnehmer gekündigt werden kann. 24 Daher bilden Leasingraten einen Fixkostenblock, der zuerst erwirtschaftet werden muss. Diese finanzielle Verpflichtung kann vor allem während einer konjunkturellen Abschwächung zur Belastung werden, da die Leasingraten auf jeden Fall in der vollen Höhe entrichtet werden müssen. Die Leasingra- 24 Eine vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages ist zwar grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der Zustimmung des Leasinggebers und bringt zumeist eine finanzielle Zusatzbelastung mit sich. Swiss Issues Wirtschaftspolitik 20

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