Herzlich willkommen in der Grundschule Waldschule. Von der Schulanmeldung zum 1. Schultag. Einschulung 2017

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1 Herzlich willkommen in der Grundschule Waldschule Von der Schulanmeldung zum 1. Schultag Einschulung 2017

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3 Liebe Eltern der neuen Erstklässler, der Schuleintritt zählt bei den meisten Menschen zu jenen besonderen Lebensereignissen, denen man als Kind entgegenfiebert und die ein ganzes Leben im Gedächtnis bleiben. Was kann getan werden, damit der Schulstart für alle Kinder ein positives Lebensereignis wird? Jede Übergangssituation erfordert die Fähigkeit, sich auf Neues einzulassen und sich damit auseinanderzusetzen. Kinder sind jedoch verschieden und entwickeln sich auch unterschiedlich. Das führt dazu, dass nicht alle Kinder zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt die Voraussetzungen und die Bereitschaft für den Schuleintritt mitbringen. Die Schulfähigkeit ist keine eindeutig feststellbare Eigenschaft eines Kindes, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie beschreibt einerseits den Entwicklungsstand, der das Kind befähigt, den Anforderungen in der ersten Klasse zu genügen. Das Kind soll erfolgreich mitarbeiten können, ohne dass es überoder unterfordert wird und dadurch die Freude am Lernen verliert. Die Familie hat dabei einen sehr großen Einfluss. Die Unterstützung, die das Kind durch das Elternhaus bekommt, ist kaum zu überschätzen. Schulfähigkeit hängt aber nicht nur vom Kind und seiner Familie, sondern auch von der aufnehmenden Schule und vom abgebenden Kindergarten ab. Mit der vorliegenden Broschüre möchte ich einige Ihrer Fragen beantworten und Sie und Ihr Kind in unserer Schule herzlich willkommen heißen. Im Namen des Kollegiums der Grundschule Waldschule Jutta Klemp, Rektorin

4 Inhalt 1. Terminübersicht 2. Schulanmeldung 3. Sprachfeststellungsverfahren 4. Schulfähigkeit 5. Inklusion 6. Brückenjahr 7. Arbeit im ersten Schuljahr

5 1. Terminübersicht Elterninformationsabend Schulanmeldung.. Sprachfeststellungsverfahren Schuleingangsuntersuchung Gesundheitsamt.. Besuch der Kindergartenkinder in der Schule Schnuppertag. Kennenlernnachmittag /Elternabend Einschulung April / Mai 2016 Winter/Frühjahr 2017 Februar/März 2017 Mai/Juni 2017 Juni 2017 Samstag,

6 2. Schulanmeldung Zur Schulanmeldung am in der Grundschule Waldschule werden Sie und Ihr Kind in einem Schreiben der Stadt Nordhorn nur eingeladen, wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen. Im Rahmen der Schulanmeldung werden von Ihnen persönliche Daten erfragt, da wir von der Stadt Nordhorn nur den Namen, das Geburtsdatum und den Wohnort Ihres Kindes mitgeteilt bekommen. Für unsere Schülerakten benötigen wir folgende weitere Angaben: Geburtsort / Geburtsland Staatsangehörigkeit telefonische Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten (evtl. Handynummern für Notfälle) Religionszugehörigkeit Stellung in der Geschwisterreihe Kindergartenbesuch wo und seit wann? evtl. Wunsch für die Klasseneinteilung (eine Freundin/ein Freund kann bis Mai 2017 auch telefonisch mitgeteilt werden) Bitte bringen Sie Ihr Stammbuch zur Schulanmeldung mit!

7 Besonderheiten: Falls Sie nicht in unserem Einzugsgebiet wohnen, Ihr Kind aber trotzdem in der Grundschule Waldschule beschulen lassen möchten, müssen Sie einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Grundschule stellen und wirklich triftige und belegbare Gründe aufführen können. Im Schuljahr 2017/18 sind alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom bis zum geboren sind. Wurde Ihr Kind nach dem geboren, können Sie es als Kannkind anmelden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall bereits vor der Schulanmeldung Kontakt zur Schule auf. Dann werde ich Sie und Ihr Kind zu einem ausführlichen Gespräch einladen und entscheide dann nach Rücksprache mit der Kindertagesstätte und unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses des Gesundheitsamtes, ob Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden kann. Bestehen Ihrerseits oder von Seiten der Kindertagesstätte oder des behandelnden Arztes Bedenken in Bezug auf eine fristgerechte Einschulung, kann ich als Schulleiterin eine Zurückstellung (üblicherweise in den Schulkindergarten der Grundschule Waldschule) beschließen. Auch in diesem Fall bitte ich um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Schule.

8 3. Sprachfeststellungsverfahren Am Tag der Schulanmeldung findet auch der erste Teil des Sprachfeststellungsverfahrens statt. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Ihr Kind bei der Anmeldung dabei ist. Im Gespräch bzw. Spiel mit dem Kind achten die Kolleginnen darauf, ob es die deutsche Sprache versteht und auf Deutsch Fragen stellen, erzählen und sich äußern kann. Es geht nicht darum, dass ein Kind vielleicht ein logopädisches Problem hat und z.b. stottert oder bestimmte Laute nicht aussprechen kann. Wird von den Kolleginnen festgestellt, dass keinerlei Sprachbarrieren bestehen, ist für diese Kinder das Verfahren bereits beendet. Versteht das Kind kein Deutsch, wird eine Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen im Kindergartenjahr vor der Einschulung festgelegt. Wird im häuslichen Umfeld des Kindes häufig oder ständig nicht in Deutsch, sondern in der Muttersprache mit dem Kind umgegangen, und kann das Kind vermutlich nicht ausreichend Deutsch verstehen und sprechen, kommt ein zweiter Teil des Sprachfeststellungsverfahrens zur Anwendung.

9 Dazu besuchen Kolleginnen bzw. ich als Schulleiterin die entsprechenden Kinder nach Absprache in der Kindertagesstätte und testen dort mit Hilfe von Bildern, Spielen usw. das deutsche Sprachvermögen der Kinder. Generell gilt: Eine Sprachförderung vor Schuleintritt, also im letzten Kindergartenjahr, ist im Zweifelsfall anzuraten. Die Förderung findet in der Regel einmal wöchentlich im Rahmen des Kindergartenbesuches statt, wird von einer Lehrerin durchgeführt und ist für die Erziehungsberechtigten kostenlos. Viele Kinder mit Migrationshintergrund haben in den ersten Schuljahren keine oder wenige Probleme und fallen erst auf, wenn Grammatik und/oder Aufsatzerziehung eine zunehmende Rolle im Deutschunterricht spielen.

10 4. Schulfähigkeit / Schulreife Der Begriff Schulfähigkeit kann offiziell so definiert werden: Schulreife bezeichnet den Entwicklungsstand, der es dem Kind ermöglicht, sich die Kulturtechniken anzueignen und diesen Lernprozess in der Gruppe zu vollziehen. Was bedeutet diese Aussage und wie wird die Schulfähigkeit überhaupt festgestellt? Im Landkreis Grafschaft Bentheim wird jedes Kind vom Gesundheitsamt auf evtl. Beeinträchtigungen hin untersucht, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten. Neben der körperlichen Untersuchung (Größe, Gewicht, Hör- und Sehvermögen, Sprache, Grob- und Feinmotorik) werden auch kognitive Fähigkeiten getestet (Farben, Mengen, Formen, Zahlen) sowie die sozial-emotionale Entwicklung betrachtet. Die Schule erhält eine Rückmeldung der Untersuchung. Wenn Bedenken von Seiten des Gesundheitsamtes geäußert werden oder der Kindergarten signalisiert, dass der Entwicklungsstand des Kindes evtl. noch nicht für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule ausreicht, setzen Sie sich bitte mit der Schule in Verbindung. In einem gemeinsamen Gespräch, bei dem auch das Kind anwesend ist, bilde ich mir als Schulleiterin eine Meinung und entscheide unter Zuhilfenahme aller Informationen, ob das Kind eingeschult werden kann.

11 Zur Schulfähigkeit gehört zum Beispiel in den einzelnen Bereichen: Emotionaler/Sozialer Bereich Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Selbstkontrolle Vertrauen in sich und andere, Gruppenfähigkeit, Konfliktfähigkeit Wissbegierde, Freude auf Neues, sich lösen können Regelbewusstsein usw. Kognitiver Bereich / Lernfähigkeit Mengenverständnis, Zuordnung von Mengen und Zahlen Merkfähigkeit, Beobachtungsfähigkeit, Detailgenauigkeit Sprachverständnis und verhalten Ausdauer, Eigenmotivation, Konzentration Arbeitstempo, Leistungsbereitschaft usw.

12 Körperlicher Bereich Raum-Lage-Bewusstsein, Körperwahrnehmung Belastbarkeit Grob- und Feinmotorik Sinnestüchtigkeit usw. Auch wenn Ihr Kind in einzelnen Bereichen Ihrer Meinung nach noch Defizite hat, kann es durchaus schulfähig sein. Kein Kind ist perfekt! Denken Sie daran, was Ihr Kind in seinem noch kurzen Leben bereits alles gelernt hat! Im Dialog können wir Ihr Kind da abholen, wo es gerade steht. Es gibt allerdings auch Kinder, die unsere und Ihre Hilfe benötigen und evtl. weitere Therapien oder Förderungen brauchen. Sie kennen Ihr Kind am besten, daher bitten wir Sie zum Wohle Ihres Kindes um ein Miteinander in der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages!

13 Zurückstellung Wenn die Schulfähigkeit noch nicht genügend entwickelt ist, ist es in einigen Fällen sinnvoll, über eine Zurückstellung in den Schulkindergarten nachzudenken. Der Schulkindergarten ist für die Kinder geeignet, die schulpflichtig sind (also bis zum sechs Jahre alt werden), aber noch nicht schulfähig sind. Der Grundschule Waldschule ist ein Schulkindergarten angegliedert, den nicht nur Kinder aus dem Einzugsgebiet der Waldschule besuchen, sondern auch Kinder aus anderen Schulbezirken. Einen weiteren Schulkindergarten gibt es in der Grundschule Blanke, Klarastraße. Zurzeit besuchen 14 Schülerinnen und Schüler unseren Schulkindergarten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Jede Woche werden 20 Stunden Unterricht erteilt. Im Schulkindergarten werden die Kinder in einer kleinen Gruppe sehr intensiv und individuell an das Lesen, Schreiben und Rechnen herangeführt. Dabei wird auf Selbstständigkeit und organisation sehr großer Wert gelegt, das Miteinander spielt eine entscheidende Rolle. So werden neben den kognitiven auch die sozial-emotionalen Fähigkeiten geschult. Das Jahr im Schulkindergarten befähigt die allermeisten Kinder zu einem erfolgreichen Regelschulbesuch!

14 5. Inklusion Die Grundschule Waldschule ist seit Jahren Partner im Regionalen Integrationskonzept (RIK), d.h. Kinder mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden bei uns (teilweise nach den Richtlinien für die Arbeit in der Förderschule) beschult. Des Weiteren nehmen auch Kinder mit anderen Unterstützungsbedarfen (Beeinträchtigung in den Bereichen Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung, Sprache) bei uns ganz normal am Unterricht teil. Für jedes Kind wird individuell entschieden, welche Beschulung in welcher Schule für das Kind am besten ist. Im Bereich Nordhorn sind die Grundschulen im Hinblick auf die gemeinsame Beschulung von Kindern also bereits sehr fortschrittlich. Ab dem Schuljahr 2013/14 haben Erziehungsberechtigte einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Beschulung ihres Kindes (auch mit weitergehenden Beeinträchtigungen) in einer Regelschule (Inklusion). Wir nehmen ein Kind mit Beeinträchtigungen und entsprechendem Unterstützungsbedarf gerne in unserer Schule auf, wenn wir davon überzeugt sind, dass wir das Kind entsprechend seinen Bedürfnissen fördern können und es sich bei uns wohl fühlt. Inklusion darf nicht bedeuten, dass ein Kind in seinen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Eine Regelschule verfügt leider (noch) nicht über therapeutische Geräte, Materialien und Räumlichkeiten für alle Förderschwerpunkte.

15 6. Das Brückenjahr das letzte Kindergartenjahr In der Kindertagesstätte (Kindergarten) wird Ihr Kind intensiv auf die Schule vorbereitet, nicht nur im letzten Jahr vor der Einschulung. Die Schulen und die Kindergärten arbeiten während des Brückenjahres intensiv zusammen, um Ihrem Kind den Übergang zu erleichtern. Es gibt regelmäßige Treffen, gemeinsame Absprachen, einen Austausch von Informationen, gegenseitige Besuche usw. Der Informationsabend zum Thema Schulfähigkeit ist nur ein Beispiel. Da die ErzieherInnen die Kinder und ihr Verhalten innerhalb der Gruppe kennen, sind Hinweise im Hinblick auf verschiedene Aspekte wie soziale Kontakte, Lernbereitschaft usw. für die Schulen sehr wichtig. Bitte unterstützen Sie unsere gemeinsame Arbeit und stimmen Sie dem Informationsaustausch zum Wohle Ihres Kindes zu! Im Bereich Nordhorn-Mitte arbeiten der Kindergarten Sonnenwald, die Kindertagesstätte St. Marien, der Christuskindergarten und der Kindergarten Kunterbunt (Außenstelle Mückenweg) mit der Mariengrundschule der Grundschule Blumensiedlung und der Grundschule Waldschule eng zusammen.

16 7. Die Grundschule Waldschule -die Arbeit in den ersten Klassen In der Grundschule Waldschule werden zurzeit 270 Kinder in 13 Klassen unterrichtet. Neben dem bereits erwähnten Schulkindergarten gibt es jeweils drei erste, zweite, dritte und vierte Klassen. Die durchschnittliche Klassengröße liegt bei etwa 19 bis 23 Schülerinnen und Schülern. In der ersten Klasse haben die Kinder im Regelfall 20 Stunden Unterricht. Der reguläre Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um Uhr. Da wir eine jedoch Verlässliche Grundschule sowie Offene Ganztagsschule sind, werden die Kinder bei Bedarf bereits ab 7.15 Uhr betreut und können montags bis donnerstags nach dem Unterricht bis Uhr an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, freitags bis Uhr. Ein Mittagessen wird gegen Entgelt angeboten, das Essen wird angeliefert und in der Mensa eingenommen. Möchten oder müssen Sie Ihr Kind (z.b. wegen Berufstätigkeit) zur Mittags- oder Ganztagsbetreuung anmelden, warten Sie bitte gelassen weitere Informationen ab. Sie erhalten vor der Einschulung (per Post bzw. beim Elternabend mit den Klassenlehrerinnen) verschiedene Schreiben und Anmeldeformulare. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen dieser Schriftstücke benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. In der ersten Klasse wird das Hauptaugenmerk auf die Vermittlung von Lesen, Schreiben und Rechnen gelegt, natürlich zählen aber auch Fächer wie Sport, Musik, Kunst und Religion zur Stundentafel.

17 Da die Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu uns kommen, wird der Anfangsunterricht sehr individuell gestaltet. Methodenwechsel, Lernspiele und auch Bewegungspausen beugen Überforderung und Konzentrationsproblemen vor. In den ersten Wochen stellen die Klassenlehrerinnen die Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler fest. Bei auftretenden Fragen wenden wir uns gerne an die Eltern schließlich kennen Sie ihre Kinder am besten! Bis zu den Herbstferien wird ein erster Elternabend stattfinden. An diesem Termin finden die Wahlen für den Schulelternrat statt. Außerdem erfolgt ein allgemeiner Austausch über die ersten Schulwochen. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Erziehungsberechtigte aktiv am Schulleben teilnehmen, sich mit positiver und hoffentlich selten negativer Kritik einbringen, und Ihr Kind durch die Grundschulzeit begleiten. Erziehungs- und Bildungsarbeit kann nur gelingen, wenn sich ein Miteinander von Schule und Elternhaus ergibt. Wir sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen und möchten gerne mit Ihnen im Gespräch bleiben!

18 Zusammenkommen ist ein Beginn. Zusammenbleiben ist ein Fortschritt. Zusammenarbeiten ist ein Erfolg. (Henry Ford) In diesem Sinne freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen und hoffen auf ein gutes Miteinander im Sinne Ihrer Kinder. Wenn Sie uns kontaktieren möchten oder Fragen haben, wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten um uns anzusprechen: Waldschule Nordhorn Ootmarsumer Weg Nordhorn Fon Fax Homepage:

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