Aenderungen der unten aufgefuehrten Flugzeiten bleiben vorbehalten. FLUG: ZURICH IBIZA

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1 . HERR JOSE VAZQUEZ Orpheon PRATERSTRASSE 13/1/ WIEN OESTERREICH E R S E T Z T R E C H N U N G vom : Reisebuero : AIR BERLIN / Internet ENDKUNDEN DE AB TIX Vorgangsnr. : E287838/2 Druckdatum : Kundenname : VAZQUEZ, JOSE Reisedatum : E Mail : ORPHEON ORPHEON.ORG D Aenderungen der unten aufgefuehrten Flugzeiten bleiben vorbehalten. FLUG: ZURICH IBIZA ZRH PMI AB 9748 * :00 13:55 20KG OK PMI IBZ AB 8242 * :05 15:45 20KG OK STRECKENFUEHRUNG/FLUGZEITEN VORBEHALTEN! **************************************** 1 ERWACHSENER ( ) FLUG: ZRH IBZ 1 PERS: EUR steuerfrei 3b Abs.1 ivm. 26 Abs.3 UStG AUSLAEND. TAX 1 PERS: EUR KEROSINZUSCHLAG AB AUSLAND 1 PERS: 8.00 EUR steuerfrei 3b Abs.1 ivm. 26 Abs.3 UStG *** AB TIX TICKETLOSE BUCHUNG! ****** BITTE HALTEN SIE AM CHECK IN IHRE VORGANGSNUMMER SOWIE IHREN GUELTIGEN AUSWEIS BZW. REISEPASS BEREIT. REISEBESTAETIGUNG UEBER START GEDRUCKT EUR ABZUEGLICH DER GELEISTETEN ZAHLUNG VON EUR REISETEILNEHMER ALTER ALTER 1 HERR VAZQUEZ, JOSE 53 Externe Nr entspricht Intern Nr. E FORTSETZUNG SEITE 2

2 . E R S E T Z T R E C H N U N G vom : Seite 2 zu Buchungsnummer : E287838/2 Achtung! Moegliche Aenderungen der Flugnummern, aufgrund von Umbuchungen etc., koennen zur Zuweisung anderer Sitzplaetze fuehren. Die Anzahlung von EUR wurde bereits abgerechnet. Alle Zahlungen erfolgen ueber die Kreditkarte EC xxxxxxxx. Bitte lassen Sie sich Ihre Rueckflugzeit unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer fruehestens 48, mindestens aber 24 Stunden vor dem geplanten Abflug bestaetigen. Aus dem Ausland: (+49) In Deutschland: Wenn Sie unseren Service "ticketloses Fliegen" nutzen, sind Ihre Daten unter Ihrer Vorgangsnummer am Check In gespeichert. Bitte bringen Sie fuer alle Reiseteilnehmer einen gueltigen Ausweis mit. Meldeschlusszeit/Check In: 60min vor Abflug. Das max. Gewicht pro aufgegebenem Gepaeckstueck darf 32 kg nicht ueberschreiten. Bei Rueckfragen steht Ihnen unser Service Team unter rund um die Uhr zur Verfuegung. Wir bedanken uns fuer Ihre Buchung und wuenschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt an Bord der Air Berlin. Es gelten unsere allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Sie finden sie im Air Berlin Flugplan und im Internet unter " : Mitglied Sitz der Gesell PHG: AIR BERLIN Geschaeftsltg: Commerzbank AG der IATA schaft Berlin Beteiligungs GmbH Joachim Hunold BLZ HRA: HRB: Elke Schuett Kto USt ID: DE Karl Lotz Swift COBADEBB

3 Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der Air Berlin GmbH & Co. Luftverkehrs KG und NL Luftfahrt GmbH (Fluggesellschaft) 1. Vertrag Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande. 2. Preise / Zahlung Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Reisepreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Flugtermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort, bei langfristigen Buchungen spätestens zum 31. Tage vor Reiseantritt fällig. Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von der Fluggesellschaft akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Anmelder zu benennenden deutschen oder österreichischen Bankkonto. Der Reiseteilnehmer kann den gesamten Reisepreis in bar nur am Tag der Buchung und am Air Berlin / NIKI Flughafenschalter ausgleichen. Dabei ist immer der Gesamtbetrag fällig. Eine Anzahlung in bar ist nicht möglich. Das Inkasso durch einen Mittler ist nicht zulässig. Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung, ist die Fluggesellschaft berechtigt, den Vertrag nach Aufforderung unter Fristsetzung zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- per Reiseteilnehmer erhoben. 3. Reisedokumente Der Reiseteilnehmer erhält seine Tickets ca. 10 Tage vor Reiseantritt per Post zugeschickt. Bei kurzfristigeren Buchungen erhält der Reiseteilnehmer seine Tickets entweder per Post oder, falls ein Postlauf nicht mehr sinnvoll erscheint (insbesondere bei Adressen außerhalb Deutschlands), gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und der Buchungsnummer am Air Berlin / NIKI - Flughafenschalter. Bei Buchung im Reisebüro kann der Reiseteilnehmer ab 20 Tage vor Reiseantritt sein Ticket im Reisebüro erhalten. Wenn das Reisebüro keine Tickets ausstellt, werden die Reisedokumente wie oben beschrieben dem Anmelder zugestellt. Müssen Ersatzdokumente aus einem Grund ausgestellt werden, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat, wird eine Gebühr in Höhe von Euro 25,- pro Ersatzdokument erhoben. Bei Nutzung des AB-TIX Service (ticketloses Fliegen) erhält der Reiseteilnehmer eine Buchungsbestätigung per Post oder sowie gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und seiner Buchungsnummer am Check-In die Bordkarte für den gebuchten Flug. Eine Beförderung ohne gültiges Dokument (bzw. ohne AB-TIX) wird nicht akzeptiert. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.b. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Im Falle der Nichterfüllung ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Beförderung zu verweigern und alle hieraus entstehenden Kosten und Nachteile dem Reiseteilnehmer in Rechnung zu stellen. 4. Umbuchungen Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- bzw. / oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird. Eine Umbuchung am jeweiligen Abflugtag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Umbuchungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen auf höher tarifierte Abflüge ist der Differenzbetrag zu zahlen. Zuzüglich fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von EUR 25,- je Reiseteilnehmer an. Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich und wird generell mit EUR 25,- berechnet. Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens können auch telefonisch vorgenommen werden. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder eine Änderung auf einen anderen Teilnehmernamen nicht mehr möglich. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen möglich. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen. Für Umbuchungen und/oder Änderung des Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten oder per Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für Infants fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt. 5. Rücktritt des Reiseteilnehmers / Stornierungen Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z.b. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss der Fluggesellschaft schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Fax an (+49) (0) oder Brief an Air Berlin, Service Team, Saatwinkler Damm 42-43, Berlin, Deutschland. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei Air Berlin. Nach Reiseantritt oder im Falle eines gebuchten Fluges bzw. einer anderen bestätigten Leistung im Wert von bis zu EUR 25,- ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen darf die Fluggesellschaft pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis folgende Beträge berechnen, mindestens jedoch EUR 25.-: bis 21 Tage vor Reiseantritt bis 14 Tage vor Reiseantritt bis 7 Tage vor Reiseantritt bis zum Tag vor Reiseantritt am Tag des Reiseantritts 20% des Preises 30% des Preises 40% des Preises 50% des Preises 100% des Preises

4 Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat die Fluggesellschaft gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, der Fluggesellschaft nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Die Regelung gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreicht oder wegen unvollständiger Reisepapiere vom Flug ausgeschlossen wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. 6. Änderungen / Flugzeitänderungen Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgt). Der Reiseteilnehmer hat die Pflicht, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum 24 bis 48 Stunden vor Rückflug unter der Telefonnummer bestätigen zu lassen. Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch. Die Fluggesellschaft ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt die Fluggesellschaft den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführte Schäden. 8. Haftung Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im Warschauer Abkommen / Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug auf Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie seines Gepäcks. Ausgenommen von Personenschäden ist die Fluggesellschaft nur für mittelbare oder Folgeschäden haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Warschauer Abkommens / Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Eine etwaige Gepäckreklamation ist direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorzunehmen. Andernfalls ist die schriftliche Schadenreklamation innerhalb der im Warschauer Abkommen / Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Fristen an die Air Berlin, Abt. Kundenservice, Saatwinkler Damm 42-43, Berlin, Deutschland zu senden. Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg) zu befördern. Im übrigen gelten die im Flugschein aufgeführten Hinweise auf Haftungsbeschränkungen. Die Fluggesellschaft wird sich gegenüber Schadenersatzansprüchen aus Tod, Körperverletzung oder sonstiger Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes nicht auf die Haftungsgrenzen gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler Luftrechtsbestimmungen und bis zu einem Haftungsbetrag von Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds nicht auf die Einwendungen gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler Luftrechtsbestimmungen berufen. Soweit im vorangegangenen Absatz nichts anderes bestimmt ist, gelten die Einwendungen aus den Warschauer Abkommen / Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren nationalen Recht uneingeschränkt. Bei Unfällen, bei denen ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, zahlt die Fluggesellschaft unverzüglich, nicht später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der schadenersatzberechtigten natürlichen Personen einen Vorschuss zur Befriedigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Falles. Im Todesfall beläuft sich dieser Vorschuss mindestens auf einen SZR entsprechenden Betrag in Euro je Fluggast. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit den eventuell später aufgrund der Haftung der Fluggesellschaft gezahlten Beträgen verrechnet werden. Der Vorschuss ist nicht zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um Fälle des Mitverschuldens des Fluggastes oder um Fälle, in denen in der Folge nachgewiesen wird, dass die Personen, die den Vorschuss erhalten haben, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder mitverursacht haben oder keinen Schadenersatzspruch hatten. 9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Es wird empfohlen, sich mündliche Nebenabreden schriftlich bestätigen zu lassen. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend den nationalen Datenschutzgesetzen geschützt und der Fluggesellschaft ausschließlich zu folgenden Zwecken überlassen: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren und Bereitstellung dieser Daten für Regierungsbehörden, die mit der gebuchten Reise in Verbindung stehen. Zu diesen Zwecken wird die Fluggesellschaft ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, Regierungsbehörden, a ndere Fluggesellschaften bzw. an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen bereitstellen, zu übermitteln. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Fluggesellschaft zur Anfechtung bzw. Korrektur des Vertrages. Für den Fall einer dadurch bedingten Preiserhöhung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung vom Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand Berlin. Im übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt werden. Stand:

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