Hausordnung der Paul-Winter-Realschule

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1 Hausordnung der Paul-Winter-Realschule Vorwort Das Leben an unserer Schule soll allen Beteiligten Freude bereiten. Dies erfordert, dass alle die Würde des Anderen achten, offen miteinander umgehen, Zivilcourage zeigen und zusammenarbeiten wollen. Lehrer, Lernende und alle Angestellten gehen rücksichtsvoll miteinander um, tolerieren einander, helfen sich gegenseitig und nehmen ihre persönliche Verantwortung für das Gelingen des gesamten Schullebens wahr. Bei Meinungsverschiedenheiten, persönlichen Kränkungen, Sachbeschädigungen o. ä. gehen die Betroffenen aufeinander zu und suchen miteinander im Gespräch nach Lösungsmöglichkeiten. Wiedergutmachung und Aussöhnung haben Vorrang vor dem Bestrafen. Damit dies gelingen kann und sich Lehrer, alle Schüler und Angestellten an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen, bedarf es einiger grundlegender Übereinkünfte.

2 Inhaltsverzeichnis: I. Grundsätzliches Verhalten Seite 3 II. Öffnungszeiten und Aufenthaltsregelung 1. Öffnungszeiten der Schule und des Sekretariats Seite 4 2. Aufenthaltsregelung Seite 5 a) Vor dem Unterricht Seite 5 b) In der Pause Seite 5 c) In Zwischenstunden Seite 6 d) Nach dem Unterricht Seite 6 e) Verlassen des Schulgebäudes Seite 6 f) Toilettenbesuch Seite 6 III. Unterricht 1. Ordnung in den Unterrichtsräumen Seite 6 2. Unterrichtsverlauf Seite 7 IV. Fahrzeuge Seite 9 Schlusswort Seite 9 Inkrafttreten Seite 9 Anhang Anweisungen zu den Fluchtplänen Seite 10 Unterrichtsbefreiung Seite 11 Krankmeldungen Seite 11 Kopiervorlage Krankmeldung/Entschuldigung, Antrag auf Befreiung Seite 12 2

3 I. Grundsätzliches Verhalten 1. Die Paul-Winter-Realschule wird von Lehrern, Schülern und Angestellten gleichermaßen geprägt. Ob wir uns wohl fühlen und fröhlich sind oder ob Missmut und Streitereien das Schulleben bestimmen, hängt allein von uns ab. Jeder trägt durch ein höfliches Verhalten gegenüber Anderen und durch einen pfleglichen Umgang mit Sachgegenständen zu einem positiven Klima bei, in dem das Schulleben störungsfrei und effektiv ablaufen kann. Dazu gehören auch das Grüßen, ein freundlicher Ton im Gespräch, das Zuhören können, gegenseitiges Verständnis und Hilfsbereitschaft. Dieser Verantwortung sind wir, Lehrer, Schüler und Angestellte der Paul- Winter-Realschule, uns stets bewusst und nehmen sie engagiert wahr. 2. Sollte es passieren, dass Schüler, Lehrer oder andere Personen, die in der Schule arbeiten, gekränkt und Gegenstände beschädigt werden, muss sich jeder verpflichtet fühlen, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen: Zwischenmenschliche Probleme können oft durch offene Gespräche mit den Betroffenen gelöst werden. Hierbei dürfen Klassensprecher, Streitschlichter, Jahrgangsstufensprecher, Verbindungslehrer oder die Klassenleiter eingeschaltet werden. In schwierigen Fällen sollte auch die Schulleitung mit eingebunden werden. 3. Wir unterlassen alles, was uns oder unsere Mitmenschen gefährden könnte. Dazu zählen u. a. Rennen im Schulgebäude, Schubsen, Schneebälle werfen, Sachbeschädigungen, die im Klassenzimmer oder im Schulhaus geschehen, sind im Sekretariat zu melden. Die Klasse, die den Schaden verursacht hat bzw. der verursachende Schüler, übernimmt hierfür die Verantwortung und behebt den Schaden. 5. Im gesamten Schulbereich (Schulhaus, Pausenbereich, Sportplatz, Parkplatzbereich, Bushaltestelle) herrscht Rauchverbot. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist strengstens untersagt. 6. Die Schüler sind verpflichtet, die Aushänge an den Schwarzen Brettern (z. B. Vertretungsplan, SMV, Schulberatung,... ) täglich zu lesen und zu befolgen. 7. Die Schüler folgen dem Unterricht nach Kräften und unterlassen alles, was den Unterricht stört. 8. Unterrichtsfremde Gegenstände (z. B. MP3-Player, Handy, Rollerskates, Zeitschriften usw.) werden im Unterricht nicht benützt. Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen (Bay EUG Art.56 (5)). Diese Gegenstände werden einbehalten und nur an die Erziehungsberechtigten durch die entsprechende Lehrkraft, das Sekretariat oder die Schulleitung herausgegeben. Handys und sonstige digitale Speichermedien dürfen im gesamten Schulgelände nicht benützt werden, sie sind ausgeschalten und 3

4 unsichtbar zu tragen. Bei Abnahme von digitalen Speichermedien wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Grundsätzlich gilt: Bei einem Verlust von Wertgegenständen kann die Schule keine Haftung übernehmen. Das Mitbringen von Waffen ist strengstens untersagt! 9. Unfälle, die in der Schule oder auf dem Schulweg geschehen, müssen im Sekretariat gemeldet werden. Grundsätzlich ist jedes Mitglied der Schulfamilie im Sinne der Zivilcourage dazu aufgefordert, Vorgänge zu melden, die unrechtmäßig ablaufen. 10. Die Schüler sorgen für eine sachgerechte Behandlung der Schulräume und deren Einrichtungsgegenstände sowie für eine pflegliche Behandlung der lernmittelfreien Bücher und sämtlicher Unterrichtsmaterialien. 11. Müll wird in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt, Leergut in der Cafeteria abgegeben. 12. Fundgegenstände werden im Sekretariat und beim Hausmeister hinterlegt. 13. Die Anweisungen der Lehrkräfte und des gesamten Personals werden befolgt. 14. Eine ordentliche Kleidung ist für alle Mitglieder der Schulfamilie eine Selbstverständlichkeit. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist im Schulhaus nicht erlaubt. II. Öffnungszeiten und Aufenthaltsregelung 1. Öffnungszeiten der Schule und des Sekretariats Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulbereich generell untersagt. Sollten sie doch ein wichtiges Anliegen haben, so haben sie sich im Sekretariat zu melden und unterliegen grundsätzlich der Hausordnung. Öffnungszeiten während der Schulzeit: Montag bis Donnerstag: 07:00-16:00 Uhr Freitag : 07:00-14:00 Uhr Öffnungszeiten in den Ferien: Mittwoch: 10:00 12:00 Uhr Der Unterricht findet Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr statt. Eine Mittagspause ist von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr. Am Nachmittag kann zusätzlich Pflicht- oder Wahlunterricht bis 15:15 Uhr erteilt werden. 4

5 Der Unterricht an der PWS wird durch eine große Pause unterbrochen: 10:15 Uhr 10:45 Uhr 10:30 Uhr 11:00 Uhr (mittwochs) 2. Aufenthaltsregelung a) Vor dem Unterricht Schüler, die vor 07:45 Uhr zur Schule kommen, halten sich im Schulgebäude ausschließlich in den beiden Aulen auf. Das Aufsuchen der Fachräume im Keller oder der Zimmer im Obergeschoss ist nicht gestattet. Die Klassenzimmer werden um 07:45 Uhr mit dem ersten Gong von der Aufsicht führenden Lehrkraft aufgesperrt. Die Klassenräume dürfen ab dieser Zeit betreten werden. Ab 07:55 Uhr halten sich Lehrer und Schüler in den Klassenzimmern bzw. vor den Fachräumen auf. In der Schule werden vor dem Unterricht selbstverständlich keine Hausaufgaben mehr angefertigt. b) In der Pause Während der Pause halten sich die Schüler grundsätzlich im Pausenhof, der alten sowie in der neuen Aula oder in der Schülerbücherei auf. Im Sommer können sich die Schüler auch auf dem Sportplatz aufhalten. Nicht erlaubt ist der Aufenthalt in den Klassenzimmern, in Fachräumen, auf den Treppen, in den oberen Gängen und im Keller. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen werden alle Zimmer zu Beginn der Pausen abgeschlossen und erst fünf Minuten vor Pausenende von den Aufsicht führenden Lehrkräften wieder aufgesperrt. Für Brotzeit und Getränke während der Pause sorgt das Elternhaus. Zusätzlich besteht in der Pause die Möglichkeit Getränke und Essen zu kaufen. Während des Schulvormittages ist in den Zwischenstunden der Einkauf untersagt. Beim Einkauf achten wir darauf, dass wir uns ordentlich und fair verhalten und uns gemäß der vorgegebenen Markierung anstellen. Den Getränkeautomaten suchen wir nur in der Pause oder vor bzw. nach dem Unterricht auf. Die ordnungsgemäße Rückgabe des Leerguts in der Cafeteria ist selbstverständlich. 5

6 Nach den ersten 25 Minuten der Pause ertönt ein Gong, der die Schüler zurück ins Klassenzimmer ruft. Nicht vergessen! Frische Luft und Bewegung machen uns wieder aufnahmefähiger und fördern die Konzentration und Mitarbeit in den nächsten Stunden. c) In Zwischenstunden Zwischen den Stunden bleibt die Klasse in ihrem Klassenzimmer und wartet auf die jeweilige Lehrkraft. Es wird also nicht im Gang gewartet oder werden Nachbarklassenzimmer aufgesucht. Auch der Kauf von Getränken ist untersagt. Muss die Klasse in einen Fachraum wechseln, so findet dieser Wechsel zügig statt. d) Nach dem Unterricht Der Unterricht endet um 13:00 Uhr. Schüler, die Nachmittagsunterricht haben, können ihre Mittagspause in der Aula, im Pausenhof oder auch in der Cafeteria verbringen. Das Essen der Cafeteria wird nur dort verzehrt. e) Verlassen des Schulgeländes Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit (auch Pause) ist aus versicherungstechnischen Gründen generell untersagt, außer es liegt eine ausdrückliche Genehmigung seitens der Schulleitung vor. f) Toilettenbesuch Die Toiletten sollten rechtzeitig vor dem Unterricht und in der Pause aufgesucht werden, damit kein Unterricht versäumt wird. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. In den Toilettenräumen achten wir besonders auf Sauberkeit und Hygiene. III. Unterricht 1. Ordnung in den Unterrichtsräumen Eine schöne Gestaltung des Klassenzimmers sorgt für eine angenehme Atmosphäre und dient einer effektiven schulischen Arbeit. Plakate und Anschläge sollten daher unterrichtsbezogen sein. Sexistische, Gewalt darstellende und schulfremde Motive haben hier keinen Platz. Jeder Schüler sorgt sich um die Sauberkeit im Klassenzimmer und ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich. Die Einrichtungsgegenstände sollen 6

7 pfleglich behandelt werden, Schäden sind dem Klassenleiter oder im Sekretariat zu melden. Zudem wird der Hausmeister informiert. Bei mutwilligen Beschädigungen wird der Schüler zum Schadensersatz herangezogen. Alle technischen Geräte werden nur vom Lehrer oder von einem beauftragten Schüler bedient. An der Anschlagtafel im Klassenzimmer befinden sich der Fluchtplan. Ein Duden, ein Gebetbuch, der Sitzplan sowie die Schul- und die Hausordnung sind im Klassenzimmer vorhanden. Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster und werfen keine Gegenstände hinaus. Der Ordnungsdienst wischt die Tafel, kümmert sich um die Kreide, räumt die Zeichengeräte auf und kontrolliert die Sauberkeit des Klassenzimmers. Eine Sitzordnung wird vom Klassenleiter erstellt bzw. in den Fachräumen vom Fachlehrer festgelegt. Beim Stundenwechsel und wenn kein Lehrer im Klassenzimmer ist, verhalten wir uns ruhig, bleiben an unseren Plätzen und bereiten uns auf die nächste Stunde vor. Die Klassenzimmertür bleibt in diesem Fall geöffnet. Die Rückgabe des Leerguts und die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls sind selbstverständlich. 2. Unterrichtsverlauf Der Unterricht ist zentrale Aufgabe von uns Schülern und Lehrern, deshalb achten wir besonders auf die folgenden Hinweise: Schüler und Lehrer kommen pünktlich zur jeweiligen Unterrichtsstunde. Dabei genügt es, wenn die Schüler nach der Pause und beim Aufsuchen der Fachräume zwischen dem ersten und zweiten Gongschlag vor den jeweiligen Unterrichtsräumen erscheinen. Beim Stundenbeginn halten sich die Schüler an ihren Arbeitsplätzen auf und haben ihre Unterrichtsmittel bereitgestellt. Ist der Lehrer zehn Minuten nach Stundenbeginn noch nicht eingetroffen, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat. Der schulische Alltag erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit und Konzentration. Um unsere Arbeit erfolgreich und zufriedenstellend zu 7

8 erfüllen, ist eine ordentliche Vorbereitung unerlässlich. Dazu gehören eine sorgfältig ausgeführte Hausaufgabe und das zuverlässige Mitbringen der benötigten Schulmaterialien. Unterrichtsfremde Gegenstände bleiben zu Hause. Während des Unterrichts essen wir nicht und kauen auch wie im ganzen Schulbereich keine Kaugummis. Trinken während des Unterrichts ist nur in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft erlaubt. Sowohl während des Unterrichts als auch im Schulhaus tragen wir keine Kopfbedeckung. Ohne Erlaubnis des Lehrers verlassen wir nicht unseren Platz. Wir bemühen uns nach Kräften am Unterricht teilzunehmen. Jede Störung lenkt mich, meine Mitschüler und den Lehrer von der Arbeit ab und ist deshalb zu vermeiden. Die Fachräume werden nur mit dem benötigten Arbeitsmaterial aufgesucht. Wir betreten sie nur in Anwesenheit des Fachlehrers. Am Ende des Unterrichts stellen wir unsere Stühle hoch. Die Geräte und Unterrichtsmaterialien werden aufgeräumt und die Umgebung unseres Arbeitsplatzes wird auf Sauberkeit kontrolliert. Der Ordnungsdienst erfüllt seine Aufgaben. Beim Verlassen des Klassenzimmers ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist. Der Lehrer kontrolliert das Klassenzimmer und sperrt die Türe ab. Das Tagebuch wird von einem beauftragten Schüler vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat abgeholt und nach dem Unterricht dort oder im dafür vorgesehenen Kasten wieder abgelegt. Elternbriefe oder Infozettel werden mitgenommen und an die Mitschüler verteilt. Fehlende Schüler sind von der Lehrkraft der ersten Stunde ins Tagebuch einzutragen. Bis 08:15 Uhr kontrolliert ein beauftragter Schüler die ausgedruckte Absenzenliste im Sekretariat. Jede Unstimmigkeit ist auf der Liste zu vermerken. Schüler, die im Laufe des Schulvormittages erkranken, werden von der jeweils entsprechenden Lehrkraft in das Klassentagebuch eingetragen. Bei Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht treten zwangsläufig Wissenslücken auf. Der versäumte Stoff ist vom Schüler in Eigeninitiative und selbstständig so schnell wie möglich nachzuholen. Nicht geschriebene Schulaufgaben, Tests und Kurzarbeiten werden in der Regel am Freitagnachmittag nachgeschrieben, um nicht noch weiteren Unterricht zu versäumen. 8

9 Für einen Termin setzt sich der Schüler schnellstmöglich mit dem zuständigen Lehrer in Verbindung. IV. Fahrzeuge Als Fahrzeugbenutzer verhalten wir uns auf dem Schulgelände besonders rücksichtsvoll und sorgfältig. Fahrzeuge werden ausschließlich an den ausgewiesenen Plätzen abgestellt und versperrt. Für Fahrräder ist im überdachten Bereich des Hintereinganges Platz vorgesehen. Motorräder, Roller und Mofas parken auf den beiden gepflasterten Bereichen in der Nähe des Sportplatzes. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des gesamten Schulgeländes mit PKW ausschließlich in Notfällen bzw. Krankheitsfällen erlaubt! Außerdem müssen Fahrräder im Bereich des Schulgeländes geschoben werden. Schlusswort In dieser Hausordnung der Paul-Winter-Realschule können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geiste geregelt, der im Vorwort und im Kapitel Grundsätzliches Verhalten beschrieben ist. Prinzipiell muss jeder, der sich nicht an die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens hält, mit Konsequenzen für Verstöße rechnen. Inkrafttreten Diese Hausordnung wurde in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und im Schulforum anerkannt. Sie wird von allen Lehrern, der Sekretärin, dem Hausmeister, Schülern und Eltern getragen und eingehalten. Sie tritt am 1. September 2004 in Kraft. Die leicht veränderte Form der Hausordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft. Für das Kollegium Für die Eltern Für die Schüler Schulleitung Elternbeiratsvorsitzender Schülersprecher 9

10 Anweisungen zu den Fluchtplänen bei Katastrophenfällen (z. B. Feuer) Für alle Klassen gilt: 1. Anweisungen des Lehrers beachten! 2. Klassentagebuch mitnehmen! (Kontrolle der Vollzähligkeit) 3. Fenster schließen! 4. Schultaschen, Hefte und Bücher liegen lassen! (Zeitgewinn) 5. Gemeinsam und in Ruhe das Klassenzimmer verlassen! (Sorge um verletzte oder behinderte Schüler!) 6. Türe schließen, aber nicht versperren! 7. Fluchtwege einhalten! 8. An der Sammelstelle: Vollzähligkeit überprüfen! 9. Für Lehrer: Vollzähligkeit überprüfen und der Schulleitung melden! 10. Klassen bleiben bis zum offiziellen Ende des Feueralarms zusammen. An den Sammelplätzen finden sich alle Schüler und Lehrer ein und warten die Anweisungen evtl. von Polizei, Feuerwehr oder Schulleitung ab. 10

11 Unterrichtsbefreiung Versäumter Vormittagsunterricht ist von den Schülern sehr schwer aufzuholen. Versuchen Sie bitte daher, Besuche bei Arzt, Zahnarzt oder auch Vorstellungsgespräche möglichst für den Nachmittag zu vereinbaren. Sollte eine Unterrichtsbefreiung unbedingt erforderlich sein, so ist der schriftliche Antrag in der Regel mindestens zwei Tage vorher beim 2. Konrektor, Herrn Kraus, abzugeben. Das Formular finden Sie im Anhang (Seite 12) und auf der Homepage. Krankmeldungen Krankmeldungen sind der Schule sowohl am ersten Krankheitstag als auch an allen folgenden Tagen mitzuteilen: telefonisch: (in der Zeit von 07:00 Uhr bis 07:55 Uhr) per Fax: (bis spätestens 07:55 Uhr) per (bis spätestens 07:55 Uhr) Die schriftliche Entschuldigung ist trotzdem erforderlich und innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Das Entschuldigungsformular finden Sie im Anhang (Seite 12) und auf der Homepage. Die Vorlage eines Attestes alleine genügt nicht. Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, wird ein ärztliches Attest verlangt. Sollte Ihr Kind einen Schul- oder Schulwegunfall haben, so melden Sie bitte aus versicherungstechnischen Gründen diesen Unfall umgehend im Sekretariat der Schule. Erkrankt Ihr Kind während des Unterrichts, so werden Sie telefonisch verständigt. Nur nach dieser Rücksprache kann Ihr Kind befreit werden. War ein Schüler vom Unterricht befreit oder konnte er ihn wegen Krankheit nicht besuchen, so ist er verpflichtet unmittelbar nach seiner Rückkehr in die Schule den Stoff nachzuholen und sich über angekündigte Leistungsnachweise zu informieren. 11

12 An die Paul-Winter-Schule Neuburg Krankmeldung/Entschuldigung Antrag auf Befreiung * siehe Erläuterung Abschnitt unten Name, Vorname Klasse Klassenleitung eintägig kann/ konnte am Datum mehr- kann/ tägig konnte vom bis Datum Datum stunden- kann/ weise konnte am von bis Datum Uhrzeit Uhrzeit den Unterricht nicht besuchen. Termine sollten, sofern möglich, grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden. Vor allem bei stattfindenden, angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten) sollte der schulische Termin immer Vorrang haben. Begründung: Erkrankung Arzttermin Kieferorthopäde Vorstellungsgespräch Trauerfall Sonstiges Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten * Nur bei Antrag auf Unterrichtsbefreiung: Dieses Formular bitte beim 2. Konrektor Herrn Kraus abgeben. Genehmigt durch die Schulleitung: Neuburg a. d. Donau, Datum Schulleitung 12

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