Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten

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1 1 Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten Weitere Informationen erteilt das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: Stand

2 2 In der Leistungsbeschreibung sind Aussagen zu nachfolgenden Punkten erforderlich, sofern in dem Leistungsangebot Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII durchgeführt werden soll: Durchführung der Eingliederungshilfe als spezialisiertes Leistungsangebot o- der durch die Bereitstellung von Einzelplätzen i. S. eines integrativen Angebots Beschreibung der Zielgruppe (Störungsbilder) Benennung der Ausschlusskriterien (bezogen auf die Eingliederungshilfe gem. 35 a SGB VIII) Beschreibung der räumlichen Gegebenheiten (i. d. R. Einzelzimmer, ggf. Therapieräume) Darstellung der Geeignetheit des Personals (Betreuung, ggf. Fachberatung, Leitung), Aus- oder Zusatzausbildung, Qualifikation zur Betreuung/Beratung des Personenkreises nach 35 a SGB VIII Darstellung der schulischen Fördermöglichkeiten Beschreibung der Kriseninterventionsmöglichkeiten Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendpsychiatern, -psychotherapeuten (stationär oder ambulant) Darstellung der vorhandenen Therapiemöglichkeiten (sofern die Einrichtung keine eigenen Fachkräfte, z.b. Psychologen, Therapeuten, beschäftigt, ist zu beschreiben, wie diese fachliche Hilfe durch externe Kräfte (auch kurzfristig) gesichert ist.) Die zu erstellende Leistungsbeschreibung - gemäß der Anlage 1 zum Nds. Rahmenvertrag - ist für ein Leistungsangebot, in dem Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII durchgeführt wird, entsprechend zu konkretisieren.

3 3 Anlagen zum Rahmenvertrag nach 78 f KJHG I. Anlage 1 zum Rahmenvertrag nach 78 f KJHG A. Raster für ein Leistungsangebot Das Raster ist nicht abschließend. Es wird jedoch erwartet, dass zu den aufgeführten Einzelpunkten jeweils eine Aussage der Einrichtung erfolgt. I. Gesamteinrichtung 1. Art der Einrichtung Kurzbeschreibung der Einrichtung als Ganzes mit dem Ziel der Akzentuierung; Grobraster mit wesentlichen Erkennungsmerkmalen (Beispiele: stationäre oder teilstationäre Einrichtung; nur Jungen oder Mädchen oder beide Geschlechter; betreute Altersstufen; Platzzahl, Gruppenstruktur, Einzugsbereich, soweit von Bedeutung usw.). 2. Grundsätzliches Selbstverständnis pädagogisches Leitbild (z. B. Waldorfpädagogik) pädagogische Zielsetzung (z. B. Reintegration in die Familie; Erlangen von Eigenständigkeit; Verselbständigung, angemessenes Konfliktlösungsverhalten, emotionale Stabilisierung und Identitätsfindung, Befähigung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft)

4 4 II. Teil der Einrichtung, für den dieses Leistungsangebot Basis für die Ermittlung des Entgeltes ist 1. Personenkreis Alter Geschlecht Rechtsgrundlage nach KJHG Zielgruppe, ggf. differenziert dargestellt Aufnahmekriterien/Ausschlusskriterien Bei Aufnahmen nach 35 a SGB VIII: Beschreibung der Störungsbilder, die betreut werden können Beschreibung der Ausschlusskriterien 2. Fachliche Ausrichtung des Einrichtungsteiles Differenzierung des pädagogischen Leitbildes Differenzierung der pädagogischen Zielsetzung spezialisiertes Angebot für junge Menschen, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen des 35 a SGB VIII vorliegen oder Einzelplätze für diesen Personenkreis im Sinne eines integrativen Angebotes 3. Methodische Grundlagen heilpädagogische Ausrichtung Lebensweltorientierung systemische Ansätze 4. Struktur der Leistungsbereiche Erziehung, Schule, Ausbildung 4.1 Leistungsbereich Erziehung

5 Grundleistungen ( 5 Rahmenvertrag) Räumliche Gegebenheiten, Bewirtschaftung Standort, ggf. Außenwohngruppen Raumangebot (konkretes Raumangebot, Außengelände, Größe) Platzzahl, Gruppengröße Art der Versorgung Besonderheiten bezogen auf den Personenkreis nach 35a SGB VIII: (ggf. Therapieräume etc.) Personal Vorgesehene Personalbesetzung und notwendige Qualifikation unter Einbeziehung von Betreuungsart und Intensität (z. B. mit Dauerdienst, Schichtdienst, Mehrtagesdienst, Rufbereitschaft, Nachtbereitschaft, familienähnliche Betreuung) pädagogisch/therapeutisches Personal Wirtschaftsbereich Leitung und Verwaltung Fachberatung Aussagen über die besondere Qualifikation zur Durchführung der Eingliederungshilfe (Aus- oder Zusatzausbildungen?) Fortbildung und Supervision Inhalte der gruppenübergreifenden, gruppenergänzenden und sonstigen Leistungen; bei Eingliederungshilfe gem. 35 a SGB VIII die Besonderheiten bezogen auf die Durchführung der Hilfe benennen Beratung der pädagogischen Mitarbeiter Leitung und Verwaltung Beteiligung an Hilfeplangesprächen Familien- und Elternarbeit Krisenintervention Einbindung externer Fachdienste Schulische Betreuung Gesundheitliche Betreuung Diagnostik, sofern nicht individuelle Sonderleistung (4.1.2) Therapeutische Leistungen, sofern nicht individuelle Sonderleistung (4.1.2) Sonstiges Sonderaufwendungen im Einzelfall ( 5 Abs. 1, letzter Halbsatz Rahmenvertrag) in der Erziehungspauschale enthalten/nicht enthalten Individuelle Sonderleistungen ( 6 Rahmenvertrag)

6 6 Diagnostik, sofern nicht Grundleistung ( ) Therapeutische Zusatzleistungen, sofern nicht Grundleistung ( ) Spezielle Elternarbeit Erlebnispädagogik Sonstiges 4.2 Leistungsbereich Schule (Ersatzschulen nach 141 ff. NSchG) Jugendhilfespezifische Leistungen heiminterner Schulen Anmerkung: Die Frage der Refinanzierung der restlichen Personal- und der Sachkosten der Ersatzschule für alle Schüler ist nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung Räumliche Gegebenheiten Standort Platzzahl bzw. Klassengröße Personal Anzahl der Stellen, die nicht über die Kostenstelle Schule finanziert werden Qualifikation Fortbildung, Supervision Leistungen Vernetzung mit der stationären und/oder teilstationären Einrichtung, Betreuungsumfang Besonderes Beratungsangebot 4.3. Leistungsbereich Ausbildung Diese Leistungsbeschreibung ist einrichtungsindividuell zu erstellen. 5. Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) Instrumentarium/Dokumentation Die Instrumentarien sind/können sehr unterschiedlich sein. Die Einrichtung soll angeben, welche Form der Qualitätsentwicklung sie anwendet. Diese soll möglichst transparent und nachvollziehbar dargestellt und dokumentiert werden. (Einzelheiten regelt 13 i.v.m. Anlage 7.)

7 7 Bei Durchführung der Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII: Beschreibung von besonderen Kooperationsformen (zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, Einsatz eines Konsilliararztes, Mitarbeit in Fachgremien/Arbeitskreisen ) speziellen Fortbildungsangeboten speziellen Dokumentationsmethoden

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