Sprungbrett e.v. Leistungsbeschreibung. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) Zuordnung des Angebotes. Hilfen zur Erziehung

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1 Zuordnung des Angebotes Rahmen Bezeichnung Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Grenzen der Grundleistungen Hilfen zur Erziehung Bei der INSPE handelt es sich grundsätzlich um eine aufsuchende Arbeit mit einem zeitlichen Umfang von 2-8 Std.. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen und jungen Volljährigen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Volljährigen Rechnung tragen. Folgende Leistungen werden zur Verfügung gestellt: Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes im Rahmen des Hilfeplans Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit psychosoziale Prozeßdiagnostik, Erziehungsplanung, Mitwirkung bei der Hilfeplanung und Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität allgemeine und klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Sicherstellung von Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten Unterstützung bei der Gestaltung der Wohnsituation Hilfe bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Hinführung zur Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Schulische und/oder berufliche Integration Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Aufklärung über Rechte und Pflichten als Staatsbürger Maßnahmen zur Förderung von Beziehungsfähigkeit Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung Therapeutische, heilpädagogische und familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen realisiert werden. Gleiches gilt für besonders betreuungsintensive und krisenintervenierende Leistungen Stand: 4/2003 / Seite 1 von 7

2 Voraussetzungen Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten und Ziele beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger Gesetzliche Grundlage 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit 34 / 35 KJHG / 36 KJHG Hilfeplanung / 41 KJHG Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung, 39 BSHG, 35a KJHG Zielgruppe / Indikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen, die Problembelastung im Herkunftsmilieu in der Regel hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind. Ziele Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn Jugendliche und junge Volljährige ihre Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern, eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistigen und gesundheitlichen Behinderungen nicht möglich ist. Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Verbesserung der Erziehungskompetenz der Eltern Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes Bezug und Gestaltung einer eigenen Wohnung Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Klärung und Aufbau von Beziehungen, Beziehungsfähigkeit Ablösung vom Elternhaus Bewältigung persönlicher Krisen Fähigkeit zu aktiver Freizeitgestaltung Stand: 4/2003 / Seite 2 von 7

3 Grundleistungen Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Fachleistungs-Stundensatz abgedeckt sind. Leistungsbereich Häufigkeit / Beschreibung Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit - in Form von Beratung - in Form von Begleitung und Unterstützung - in Form von Hausbesuchen Umfang bei Anmeldung mindestens einmal Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und / oder Personensorgeberechtigten sowie Institutionen. Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Jugendlichen und Personensorgeberechtigten sowie die jungen Volljährigen nach Bedarf Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Auftragsklärung. INSPE = in der Regel 2-8 Std./Woche regelmäßig gemäß Kontrakt bzw. Hilfeplan, am aktuellen Bedarf orientiert Bonner Fachleistungsstundenmodell (direkte, fallbezogene Arbeit) ausführliche Beratungsgespräche zur Stärkung der realitätsbezogenen Selbsteinschätzung des jungen Menschen Reflexion und Planung zu aktuellen Fragen der Lebensgestaltung mit dem Ziel der Erweiterung persönlicher Kompetenzen Planung gemeinsamer Aktivitäten zur Integration des jungen Menschen in sein Lebensfeld zum Training sozialer Kompetenzen in praktischen Lebensbereichen wie oben zur Beziehungspflege und der aktiven Teilnahme des Betreuers am Leben des jungen Menschen wie oben zur Vervollständigung der psychosozialen Diagnose zur Kontrolle von Absprachen zur Überprüfung etwaiger Gefährdungen - in Form von Telefonaten wie oben Überprüfung von Absprachen kurze Gespräche zu außergewöhnlichen Tagesereignissen Krisenintervention - in Form von Aktivitäten wie oben zur Beziehungsanbahnung und vertiefung zur Anregung sinnvoller Freizeitgestaltung Hilfeplanung, psychosoziale Prozessdiagnostik, Erziehungsplanung, Zusammenarbeit mit allen Fallbeteiligten Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität mind. halbjährlich kontinuierlich mind. halbjährlich nach Bedarf wöchentlich nach Bedarf regelmäßig mind. halbjährlich Mitwirkung bei der Hilfeplanung Verlaufsdokumentation (Kurzberichte) der erreichten Ziele und Empfehlungen für die weitere Betreuung Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit dem Klienten Organisation zusätzlicher interner Zusatzleistungen oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Teaminterne Fallbesprechungen Austausch mit der fallführenden Fachkraft Pädagogische Stellungnahmen, Entwicklungsberichte, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit dem Klienten nach Bedarf Einleitung anderer erzieherischer oder Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Suchtoder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Schulen, Arbeitgeber) Stand: 4/2003 / Seite 3 von 7

4 Allgemeine und klientenbezogene Verwaltungsleistungen Sicherstellung von Erreichbarkeit Vor- und Unterhalten von Räumlichkeiten Unterstützung bei der Gestaltung der Wohnsituation Hilfe bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Hinführung zur Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Schulische und/oder berufliche Integration regelmäßig nach Bedarf regelmäßig zu festen Zeiten und nach Bedarf Rufbereitschaft in Krisen standardmäßig/ konzeptionsspezifisch Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse bzgl. Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigen von Bescheinigungen und Berichten Organisation des notwendigen Zahlungsverkehrs Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abläufe in Versicherungsfällen Realisierung der Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Klienten, Bezugspersonen sowie für Fachkräfte (JA- Mitarbeiter, Lehrer etc.) in Krisenzeiten auch rund um die Uhr möglich Unterhalten von Beratungs- und Büroräumen, Küche und Gruppenraum nach Bedarf Unterstützung bei der Suche, Anmietung und dem Unterhalt einer eigenen Wohnung Unterstützung bei Ausstattung und Bezug einer eigenen Wohnung Klärende Gespräche mit Vermietern und Nachbarn Anleitung zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Mietverhältnisses Anleitung zur Pflege der Wohnung regelmäßig Erarbeitung und Reflexion von persönlichen Wünschen, Zielen und deren Realisierungsmöglichkeiten nach Bedarf Anleitung zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) regelmäßig Vermittlung einer positiven Grundhaltung sich selbst und dem sozialen Umfeld gegenüber Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft regelmäßig Unterstützung bei der Vorbereitung und Auswahl der Berufs- bzw. Schulausbildung Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsund/oder Arbeitsplatz nach Bedarf Motivierung zum regelmäßigen Besuch der Schule oder Ausbildungsstelle bzw. Arbeitsstelle Organisation von Nachhilfe und Praktika Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, die dem Erreichen des Schul- und/oder Lehrabschlusses dienen Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Stand: 4/2003 / Seite 4 von 7

5 Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Aufklärung über Rechte und Pflichten als Staatsbürger Maßnahmen zur Förderung von Beziehungsfähigkeit Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung nach Bedarf Verwaltung des monatlichen Budgets des Klienten (mit dem JA abgestimmter Stufenplan mit dem Ziel der selbständigen Verwaltung des Geldes durch den Jgdl.) Anleitung zur eigenverantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung beim Nachkommen finanzieller Verpflichtungen (Mietzahlungen, monatliche Beiträge, Schulden etc.) Hilfen bei behördlichem Briefverkehr, Anträgen wie BAB, BAFÖG, Wohngeld etc. nach Bedarf Information über den rechtlichen Status der Volljährigkeit Organisation von unterstützender Hilfe in Strafverfahren Klärung des ausländerrechtlichen Status und Hilfe bei Einbürgerungsanträgen Begleitung, Beratung und Organisationshilfen in einem Asylverfahren Begleitung bezüglich Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eines fremdländischen Klienten Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit eigener und deutscher Kultur regelmäßig Förderung sozialer Kontakte Motivierung zu einer lösungsorientierten Haltung in Konflikten Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung Hilfen bei der Klärung persönlicher Bedürfnisse und deren Umsetzungsmöglichkeiten in sozialen Kontakten umgehend Krisenintervention (beruhigen, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen) nach Bedarf Ausführliche Krisengespräche Rufbereitschaft des Betreuers/der Betreuerin Einleitung weiterer Hilfemaßnahmen ( Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung) nach Bedarf Planung und Reflexion von Aktivitäten Gemeinsame Aktivitäten mit dem Betreuer/der Betreuerin Planung von Urlaubs- und Ferienmaßnahmen Stand: 4/2003 / Seite 5 von 7

6 Mögliche Zusatzleistungen Zusätzliche, zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet) Leistungsbereiche Beschreibung Preis Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Alltag Besondere zusätzliche schulische/berufliche Förderung Therapeutische Einzelleistungen Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen Besondere Elternarbeit verstärkte Planung von Aktivitäten und deren Begleitung verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle verstärkte regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote (z.b. bei Begleitung von therapeutischen Prozessen) verstärkte alltagspraktische Trainings Hilfen zur Aufarbeitung besonderer akuter Lebenskrisen Hilfen im Zusammenhang mit Strafverfahren Hilfen im Zusammenhang einer Abhängigkeit Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) Bewerbungstraining durch externe Fachkräfte Einzel- oder Gruppentherapie unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten Teilnahme an externen Freizeitmaßnahmen zu therapeutischen (z.b. Intensivseminare) und sozialpädagogischen Zwecken (z.b. Kontakt mit Jugendlichen, soziales Lernen) Regelmäßige Elternberatung Externe Familientherapie erhöhte wöchentliche Betreuungsstund enzahl erhöhte wöchentliche Betreuungsstund enzahl oder ggf. Honorar Honorare (in der Regel über Krankenkasse) reale Kosten oder Erhöhung der Betreuungsstund en Fachleistungsstu nden Honorare (in der Regel über Krankenkasse) Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation Räume Fachleistungsstunden bezogen pädagogisch: hilfeplanspezifisch anteilig: Leitung/Beratung, Verwaltung pädagogische Fachkräfte: FHS-Abschluß Sozialpädagogik/Sozialarbeit Büro- und Beratungsräume Gruppenraum, Küche Stand: 4/2003 / Seite 6 von 7

7 Qualitätssicherung Konzeptionsentwicklung Konzeptionssicherung Personalentwicklung Dokumentation von Prozessen und Leistungen indirekte Leistungen zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätstandards Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Abläufe und pädagogisches Controlling) Klare Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung Jährliche Überprüfung der Konzeption (Team/Leitung, mit oder ohne externen Berater) Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Regelmäßiger Austausch mit den Fachkollegen des Jugendamtes Umkonzeptionieren, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung, mit oder ohne externem Berater) Abstimmung pädagogischer Vorstellungen, Kommunikationsstile und Haltungen im Team Entwicklung von Arbeits- und Controllingabläufen in schriftlicher Form Einzelsupervision der Mitarbeiter durch externen Supervisor (durchschn. 6x/Jahr) Wöchentliche Fallbesprechungen im Team Außerplanmäßige Fallbesprechung im Krisenfall Teamorientierte Personalführung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen Fort- und Weiterbildung (extern) Fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung in Einzelfällen Verschriftlichung von Zielen, Planungen und des Betreuungsverlaufs, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben Vollständige und übersichtliche Aktenführung Stand: 4/2003 / Seite 7 von 7

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