Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in den Studiengängen
|
|
- Karin Lenz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Postanschrift: Postfach , Heidelberg Tel.: / , -547 oder studisek@vw.ph-heidelberg.de Hausanschrift: Keplerstr. 87, Heidelberg Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in den Studiengängen *Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen *Lehramt an Realschulen *Lehramt an Sonderschulen *Bachelor-Studiengang Frühkindliche und Elementarbildung *Bachelor-Studiengang Gesundheitsförderung/Health Promotion *Aufbaustudiengang für das Lehramt an Sonderschulen Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, wenn Sie die Zulassung in ein höheres Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge anstreben, dann lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen sorgfältig durch. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an der PH Heidelberg oder einer anderen Hochschule studiert haben und bisherige Studienleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können. Wir weisen darauf hin, dass es für alle Studiengänge auch in den höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen gibt. Allgemeine Informationen zu den Studiengängen, den Zulassungsvoraussetzungen, zu Terminen und Fristen, zur Einschreibung und zu Wissenswertem über das Studium an unserer Hochschule erhalten Sie in ausführlicher Form in unserer Infobroschüre sowie auf unseren Webseiten. Für weitere Hinweise zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester informieren Sie sich bitte auf unseren Webseiten unter Link Studium Bewerbung Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Stand Mai 2010
2 1. Verfahrensablauf 1.1. Anrechnungsbescheid Externe Bewerber Wenn Sie einen Studiengang an der PH Heidelberg in einem höheren Fachsemester beginnen möchten und bisher noch nicht hier eingeschrieben sind, gelten Sie als externer Bewerber. Sie benötigen die Anrechnung Ihrer bisherigen Studienleistungen und die evt. damit verbundene Einstufung in ein höheres Fachsemester. Setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit den Beauftragten der Fächer unserer Hochschule in Verbindung (siehe Anlage 1 dieser Info), von denen Sie der Ansicht sind, dass eine Anrechnung erfolgen kann. Die ausgesprochene Empfehlung über Ihre Semestereinstufung wird auf dem dafür vorgesehenen Formular Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten (siehe Anlage 2 dieser Info) von den Fachvertretern unserer PH dokumentiert. Den Anrechnungsantrag geben Sie bitte in der Infosprechstunde für höhere Fachsemester bei Frau Reinemuth ab oder senden ihn an die Postfachadresse der PH Heidelberg. Der Anrechnungsantrag muss spätestens bis 30. Juni für das Wintersemester bzw. 31. Dezember für das Sommersemester der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Sie erhalten nach Abgabe des Anrechnungsantrages einen Anrechnungsbescheid mit einer Semestereinstufung zugeschickt. Dieser teilt Ihnen die Anzahl der angerechneten Studiensemester in der gewünschten Fächerkombination mit. Er stellt nicht gleichzeitig die Zulassung dar. Nur zusammen mit diesem Anrechnungsbescheid können Sie sich für Ihren angestrebten Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben. Hierzu verwenden Sie bitten den dafür vorgesehen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Interne Bewerber, Hochschulortwechsler, Studienunterbrecher Wenn Sie bereits an der PH Heidelberg eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln möchten, gelten Sie als interner Bewerber. Wenn Sie bereits an einer PH Baden-Württembergs im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, gelten Sie als Hochschulortwechsler. Wenn Sie im gleichen Studiengang mit der gleichen Fächerkombination, für den Sie sich bewerben, bereits an einer Hochschule immatrikuliert waren, gelten Sie als Studienunterbrecher. In diesen drei Fällen ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen Studienzeiten nicht erforderlich, Sie können sich direkt für das nächst höhere Fachsemester bewerben. Hierzu verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. Falls Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten, ist eine Anrechnung auch in den o.a. Fällen eventuell erforderlich. Beachten Sie bitte Punkt Infosprechstunde für die Zulassung in ein höheres Fachsemester Die Sprechstunde bei Frau Reinemuth findet im Altbau der PH, Zimmer 004, Keplerstr. 87, Dienstags von Uhr im Mai/Juni für Bewerbungen ins Wintersemester und im November/Dezember für Bewerbungen ins Sommersemester statt. Den genauen Zeitraum erfahren Sie auf unseren Webseiten. Ihr persönliches Erscheinen nach der empfohlenen Einstufung der Fachberater der PH Heidelberg ist wichtig, damit Rückfragen zu Ihrem bisherigen Studium geklärt werden können (nur falls notwendig, siehe oben). Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihren bisherigen Studienzeiten mit, insbesondere Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise, Nachweise über Praktika, Studienbücher. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, wenn sie keine Möglichkeit haben, persönlich zu kommen. 2
3 1.2. Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Bewerbungsfrist Ihr Zulassungsantrag in ein höheres Fachsemester muss für eine Bewerbung zum Wintersemester spätestens zum Sommersemester spätestens am 15. Juli am 15. Januar bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrages bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels. Die Bewerbung ist zu richten an die Pädagogische Hochschule Heidelberg - Zulassungsstelle Postfach Heidelberg Unterlagen Dem Antrag sind in jedem Fall folgende Unterlagen beizufügen: - eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei internen Bewerbern genügt eine einfache Kopie) - eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters mit Vermerk über das Fachsemester, den Studiengang und die Fächerkombination bzw. bei bereits erfolgter Exmatrikulation die Exmatrikulationsbescheinigung Weitere erforderliche Unterlagen sind ggf.: - Anrechnungsbescheid - Kopien der bisher erbrachten Studienleistungen (falls diese noch nicht bei der Antragstellung auf Anrechnung von Studienzeiten abgegeben wurden) - schriftlicher Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Bera- tung nach 60 Abs. 2 Ziffer 5 LHG (siehe Ziff. 4) - Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern Kunst, Musik oder Sport - Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis und dessen Genehmigung durch den Prorektor - Zeugnis der komplett bestandenen Akademischen Zwischenprüfung - Hochschulortwechsler und Studienunterbrecher die im Zulassungantrag aufgeführten Unterlagen Vergabe der Studienplätze Bei den Bewerbern um die Studienplätze in einem höheren Fachsemester wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden und die Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben: 1. an Aufrücker (Fallgruppe 1) Bewerber, die in dem angestrebten Studiengang mit der gleichen Fächerkombination einen Zulassungsbescheid für das 1. Fachsemester erhalten, gelten als Aufrücker. Es ist also von Vorteil, zusätzlich einen Antrag auf Zulassung ins 1. Fachsemester zu stellen, wenn Sie von einer anderen Hochschule an die PH Heidelberg wechseln oder innerhalb der PH Heidelberg den Studiengang wechseln möchten. Hochschulortwechsler dürfen sich nicht in das 1. Fachsemester bewerben. 2. an Hochschulortwechsler/Studienunterbrecher (Fallgruppe 2) Definition siehe Punkt an Quereinsteiger (Fallgruppe 3) Alle Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Fallgruppe 1 oder 2 einzuordnen sind, gehören zur Gruppe der Quereinsteiger. 3
4 Ist innerhalb dieser Fallgruppen eine Auswahl erforderlich, so werden die Studienplätze u.a. nach bisher erbrachten Studienleistungen vergeben. Legen Sie deshalb bitte Kopien Ihrer bisher erworbenen Leistungsnachweise vor. Weisen Sie bis zur Bewerbungsfrist für die Zulassung ins höhere Fachsemester ( oder ) keine Studienleistungen nach, müssen wir davon ausgehen, dass Sie bisher keine erbracht haben. Falls Sie nach Stellung des Anrechnungsantrages bis zum Ende der Bewerbungsfrist (weitere) Leistungsnachweise erwerben sollten, so fügen Sie dem Zulassungsantrag bitte entsprechende Kopien bei Zulassungs-/Ablehnungsbescheid Nach Beendigung der Rückmeldung wird das Vergabeverfahren für die Bewerbungen in ein höheres Fachsemester durchgeführt. Danach werden die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung versandt. Beachten Sie bitte, dass dies erst Ende August für das Wintersemester bzw. Ende Februar für das Sommersemester sein kann. Falls Sie momentan an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, exmatrikulieren Sie sich erst dann an Ihrer bisherigen Hochschule, wenn Sie einen Zulassungsbescheid der Pädagogischen Hochschule erhalten haben. Der Nachweis dieser Exmatrikulation ist erst bei der Immatrikulation der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorzulegen Immatrikulation Die Einschreibung (Immatrikulation) wird schriftlich oder persönlich durchgeführt. Sie erfolgt zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin. Wird der Studienplatz bis zu diesem Termin nicht angenommen, erlischt der Anspruch auf Zulassung und der Studienplatz verfällt. Beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis der Krankenkasse bzw. die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht rechtzeitig beantragen, da die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheides und der Einschreibefrist relativ kurz ist. Für die Immatrikulation muss der Studentenwerks-Beitrag in Höhe von 66,50 bezahlt werden. Zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 und die allgemeine Studiengebühr in Höhe von 500 fällig. Sie müssen daher insgesamt 606,50 überweisen. Die Immatrikulation kann erst nach Feststellung des Zahlungseinganges auf dem Konto der Landesoberkasse Karlsruhe vollzogen werden. Bitte beachten Sie deswegen die Zeiten der Überweisung bei Ihrer Bank. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Studierende des Lehramtes an Sonderschulen (grundständig) ab dem 5. Semester und des Lehramtes an Sonderschulen (Aufbau) müssen sich zusätzlich für die sonderpädagogischen Fachrichtungen an der Universität Heidelberg einschreiben. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Einschreibung. 2. Fächerwechsel ohne Zulassungsbeschränkung Für Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die innerhalb des studierten Studienganges ein Fach oder die Gewichtung Ihrer Fächer ändern möchten oder bis zum Ende des Fundamentums vom Schwerpunkt Grundschule zum Schwerpunkt Hauptschule wechseln möchten, gilt der unter Punkt 1. beschriebene Verfahrensablauf nicht. Sie können eine entsprechende Änderung im gesamten Monat September (für das Wintersemester) bzw. im gesamten Monat März (für das Sommersemester) im Studienbüro - Zulassungsstelle -, Zimmer 004 beantragen. Beachten Sie hierzu bitte das spezielle Infoblatt zum Fach- und Gewichtungswechsel und die ausführlichen Informationen auf unseren Webseiten. 4
5 3. Anerkennung von Leistungsnachweisen 3.1. Leistungsnachweise, die nicht an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden Leistungsnachweise, die Sie an einer anderen Hochschule erworben haben und die an der PH Heidelberg angerechnet werden sollen, müssen grundsätzlich die folgenden Kriterien erfüllen: 1. Dem Nachweis muss zu entnehmen sein, an welcher Institution er erworben wurde. 2. Die Art der Veranstaltung muss erkennbar sein (Einführung, Seminar, Hauptseminar usw.). 3. Die Eigenleistung muss aufgeführt sein. 4. Der Nachweis muss Datum, Unterschrift und Siegel enthalten. Für die Übernahme dieser Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung ist es nötig, dass Sie sich mit den Fachdozentinnen/den Fachdozenten der betreffenden Fächer an unserer Hochschule in Verbindung setzen. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester von diesen hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen beraten. Im Sekretariat für Studienangelegenheiten, Zimmer 3, wird das Scheinheft für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Lehramt an Realschulen und Lehramt an Sonderschulen ausgegeben. In dieses lassen Sie sich alle zulassungsrelevanten Leistungen mit folgenden Angaben eintragen: Art der Institution, Art der Veranstaltung (z.b. Ü, S fw oder fd, HS fw oder fd o.a.), Titel der Veranstaltung, Datum des erworbenen Scheins, Datum der Übertragung, Unterschrift der Fachdozentin/des Fachdozenten der PH Heidelberg. Wenn Sie sich zu einer Prüfung melden, geben Sie bitte die angerechneten Originalscheine mit ab. Sie bekommen alle Unterlagen nach der Prüfung zurück Leistungsnachweise, die an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg erworben wurden Leistungsnachweise, die an einer PH Baden-Württembergs erworben wurden, müssen grundsätzlich nicht von den entsprechenden Fachdozentinnen/Fachdozenten der PH Heidelberg anerkannt werden, sofern sie die folgenden Kriterien erfüllen: auf jedem einzelnen Schein müssen die Institution, Art der Veranstaltung (Ü, S, HS), Titel der Veranstaltung, Leistung, Datum, Unterschrift und Siegel ersichtlich sein. In das neue Scheinheft der PH Heidelberg für Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen oder Sonderschulen notieren Sie selbst, wenn ein Leistungsnachweis an einer anderen Hochschule erworben wurde. Übertragen Sie bitte nur die zur Zulassung zur Prüfung relevanten Nachweise. Dabei orientieren Sie sich an der Prüfungs- und Studienordnung der PH Heidelberg für den angestrebten Studiengang. Bei Unklarheiten der Zuordnung fragen Sie bitte die Fachdozentin/den Fachdozenten. Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Fachsemester hinsichtlich der Anerkennung von Leistungsnachweisen von diesen beraten. Die Originalscheine können bei Prüfungsmeldung vorgelegt werden Akademische Zwischenprüfung Die Akademische Zwischenprüfung ist in den grundständigen Studiengängen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen und Sonderschulen spätestens im zweiten, im Wiederholungsfall bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen. Falls Sie nach bestandener Zwischenprüfung in einem höheren Semester einen Studiengang-/Teilstudiengangwechsel durchgeführt haben, so sollten Sie sich wegen der Anerkennung Ihrer bereits abgelegten Akademischen Zwischenprüfung mit dem Akademischen Prüfungsamt bzw. mit den Fachberatern in Verbindung setzen. 4. Studienfachliche Beratung Bewerberinnen und Bewerber, die bereits 3 Semester studiert haben und einen Studiengang (und/oder einen Teilstudiengang = Fach) wechseln wollen, müssen den schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung (siehe Anlage 3 dieser Info) vorlegen. Diese können Sie auch zeitgleich mit Ihrem Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten (wenn nötig) erledigen. 5
6 Eine studienfachliche Beratung ist nicht notwendig, wenn Sie * lediglich die Hochschule unter Beibehaltung des Studienganges und der Fächerkombination wechseln möchten oder * bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben oder * im laufenden Semester zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind. Planen Sie einen Studiengangwechsel, so ist die studienfachliche Beratung in sämtlichen Fächern des neuen Studienganges nachzuweisen. Planen Sie einen Wechsel der Fächerkombination unter Beibehaltung des Studienganges, so ist die studienfachliche Beratung lediglich in dem/den neu gewünschten Fach/Fächern erforderlich. Die Beratung wird von den Dozentinnen/Dozenten durchgeführt, die für die fachbezogene Studienberatung zuständig sind (siehe Anlage 1 dieser Info). 5. BAföG-Bezieher Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten oder beantragen wollen, müssen Sie jeden Wechsel dem Amt für Ausbildungsförderung bekanntgeben und sich vor jedem Wechsel (Institution, Studiengang, Fächer) einen Anrechnungsbescheid ausstellen lassen. Bitte teilen Sie uns dies entsprechend mit. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor jedem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung nach den Auswirkungen auf Ihre Förderung: Studentenwerk Heidelberg, Marstallhof 1-5, Heidelberg, Tel.-Nr.: 06221/54-0. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können Sie eine BAföG-Beratung in Anspruch nehmen (Ansprechpartner siehe Anlage 1 dieser Info). 6. Anfragen und Auskünfte Die notwendigen Informationsbroschüren und Bewerbungsunterlagen können Sie unseren Webseiten entnehmen oder beim Zulassungsbüro der Pädagogischen Hochschule anfordern. Beachten Sie, dass während der Öffnungszeiten nur sehr schwer telefonische Anfragen entgegen genommen werden können, rufen Sie also davor oder danach an. Öffnungszeiten des Studienbüros (Zimmer , Altbau) Mo, Di, Do, Fr Uhr und Mi Uhr Sprechstunde für die Zulassung in ein höheres Fachsemester bei Frau Reinemuth (Zi. 004, Altbau) Di Uhr für Bewerbungen zum Sommersemester: von Mitte November bis Mitte Dezember für Bewerbungen zum Wintersemester: von Mitte Mai bis Mitte Juni Genaue Termine erfahren Sie über unsere Webseiten unter dem Link Studium Bewerbung Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Telefonische Anfragen und Auskünfte: Zulassungsstelle Sekretariat für Studienangelegenheiten Anrechnung von Studienzeiten Allgemeine Studienberatung Tel / Frau Reinemuth 06221/ Frau Lauk (Mo bis Do, nur vormittags) 06221/ Frau Schäfer (nur vormittags) Tel / Herr Jakobs 06221/ Frau Fluhrer Tel / Frau Reinemuth Tel / Frau Schmidt 6
Informationen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester für folgende Studiengänge:
Postanschrift: Hausanschrift: Postfach 10 42 40, 69032 Heidelberg Keplerstr. 87, 69120 Heidelberg Tel.: e-mail: 06221 / 477-555 (Hotline) studisek@vw.ph-heidelberg.de http://www.ph-heidelberg.de Informationen
MehrAntrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. II. Neuer Studiengang. I. Angaben zur Person
Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester zum Wintersemester 20 / Sommersemester 20 I. Angaben zur Person Name Vorname Geburtsname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon Geschlecht weiblich männlich
MehrAntrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Prüfungsordnung 2011
Studienabteilung Antragsfrist: bis spätestens zum 15.01. (SS) / 15.07. (WS) Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Prüfungsordnung 2011 zum Wintersemester 20 / zum Sommersemester 20 Ich bin an
MehrInformation zu den Erweiterungsstudiengängen / zum Ergänzungsstudium nach einer Prüfungsordnung 2011
Information zu den Erweiterungsstudiengängen / zum Ergänzungsstudium nach einer Prüfungsordnung 2011 Für einen Erweiterungsstudiengang bzw. ein Ergänzungsstudium können Sie sich direkt einschreiben ohne
MehrAntrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Prüfungsordnung 2015
Studienabteilung Antragsfrist: bis spätestens zum 15.01. (SS) / 15.07. (WS) Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Prüfungsordnung 2015 zum Wintersemester 20 / zum Sommersemester 20 Ich bin an
MehrMerkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018
Merkblatt zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester zum Sommersemester 2018 Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor Ihrer Bewerbung! INHALT 1. Grundlegende Informationen 4 2. Die Bewerbungsformulare
MehrInfos und Antrag auf Zulassung für ein Masterstudium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester
Infos und Antrag auf Zulassung für ein studium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Höherstufung Zum Sommersemester 20 zum Wintersemester 20 /
MehrInfos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester
Infos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester - Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Fachwechsel, Höherstufung - zum Wintersemester 2007/08 / Sommersemester
MehrStudienplatztausch - Antrag
Studienplatztausch - Antrag In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel mangels freier Studienplätze an die gewünschte Hochschule oft sehr schwierig. Neben dem Hochschulwechsel besteht
MehrMerkblatt für das Losverfahren
Merkblatt für das Losverfahren Am Losverfahren können alle Studienbewerber/innen teilnehmen, d.h. es ist unerheblich, ob Sie sich für einen Studienplatz im Vergabeverfahren beworben haben oder nicht. Für
MehrINFORMATIONEN FÜR HÖHERSEMESTRIGE
Pädagogische Hochschule Studierendensekretariat Kirchplatz 2 88250 Weingarten INFORMATIONEN FÜR HÖHERSEMESTRIGE für lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge Prüfungsordnungen 2015 Bewerbungsschluss: 15.7.
MehrInfos und Antrag auf Zulassung für ein Bachelorstudium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester
Infos und Antrag auf Zulassung für ein studium (nicht Lehramt) im höheren Fachsemester Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Höherstufung Zum Sommersemester 20 zum Wintersemester 20 /
MehrStudienplatztausch - Antrag
Studienplatztausch - Antrag In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel mangels freier Studienplätze an die gewünschte Hochschule oft sehr schwierig. Neben dem Hochschulwechsel besteht
MehrInfos und Antrag auf Zulassung für ein Bachelorstudium im höheren Fachsemester
Infos und Antrag auf Zulassung für ein Bachelorstudium im höheren Fachsemester Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel Zum Sommersemester 20 zum Wintersemester 20 / Bewerbungszeitraum: 1.
MehrInfos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester nach der PO 2015
Infos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester nach der PO 2015 - Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Höherstufung - zum Sommersemester 2017 (eine Bewerbung
MehrMerkblatt für das Losverfahren
Merkblatt für das Losverfahren Am Losverfahren können alle Studienbewerber/innen teilnehmen, d.h. es ist unerheblich, ob Sie sich für einen Studienplatz im Vergabeverfahren beworben haben oder nicht. Für
MehrINFORMATIONEN FÜR HÖHERSEMESTRIGE
Pädagogische Hochschule Studierendensekretariat Kirchplatz 2 88250 Weingarten INFORMATIONEN FÜR HÖHERSEMESTRIGE für Bachelorstudiengänge (außer Lehramtsstudiengänge) Bewerbungsschluss: 15.7. bei Bewerbungen
MehrAntrag auf Zulassung zum Studium
Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 19 / Sommersemester 19 (Nichtzutreffendes streichen) an der Bitte Antrag vollständig ausfüllen! Siehe Merkblatt "Zulassungsinformationen" Folgende Bewerbungsunterlagen
MehrAntrag auf Studienplatztausch
Antrag auf Studienplatztausch An die FAU Erlangen-Nürnberg Referat L 4 - Zulassungsstelle Schloßplatz 4, 91054 Erlangen Person des Antragsstellers (Bewerbung für die FAU) : Person des Tauschpartners (Abgang
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und
MehrAntrag auf Zuweisung eines Studienplatzes in höheren Fachsemestern für das Wintersemester 2014/2015
Dieses Deckblatt bitte nicht zurückschicken! Dieses Deckblatt bitte nicht zurückschicken! Dieses Deckblatt bitte nicht zurückschicken! Ruhr-Universität Bochum Studierendensekretariat -Zulassungsstelle-
MehrAntrag auf Zuweisung eines Studienplatzes in höheren Fachsemestern für das Wintersemester 2016/17
Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes in höheren Fachsemestern für das Wintersemester 2016/17 Sehr geehrte Studienbewerberin, sehr geehrter Studienbewerber, bitte lesen Sie sich den Antrag sorgfältig
MehrIn welchen Fällen muss ich mir Studienleistungen am IdSL I anerkennen lassen?
Universität zu Köln Universität zu Köln Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln Philosophische Fakultät Institut für deutsche Sprache und Literatur I Susanne Couturier Anerkennung von Studienleistungen Köln,
MehrSenat. Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
21. Jahrgang, Nr. 5 vom 24. Mai 2011, S. 8 Senat Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.04.2011
MehrStudienortwechsel nach Würzburg
Juristische Fakultät Studienortwechsel nach Würzburg Fortsetzung eines an einer anderen Universität begonnenen Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg Allgemeine Studienberatung der
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach 11 RPO I vom 24.08.2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Anschluss an das Winter-/Sommersemester...
MehrZusatz-Antrag. Vorname(n)
Studienabteilung Zusatz-Antrag zum Online-Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Angaben gemäß Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Masterstudiengang
MehrOrdnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation
Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation Stand: September 2017 1 Ordnung der media Akademie Hochschule Stuttgart für die Zulassung und Immatrikulation Inhaltsübersicht
MehrZ U L A S S U N G S A N T R A G auf Zuweisung eines Studienplatzes zum Sommersemester 2019 zur Aufnahme des Studiums im höheren Fachsemester
Z U L A S S U N G S A N T R A G auf Zuweisung eines Studienplatzes zum Sommersemester 2019 zur Aufnahme des Studiums im höheren Fachsemester Eine Übersicht der im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkten
Mehr(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.
Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach 11 RPO I vom 24.08.2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Anschluss an das Winter-/Sommersemester...
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUM EINSTIEG IN EIN HÖHERES FACHSEMESTER
DEZERNAT 1, STUDIERENDEN- SEKRETARIAT ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUM EINSTIEG IN EIN HÖHERES FACHSEMESTER BITTE unbedingt die ALLGEMEINEN HINWEISE zur Bewerbung auf den letzten Seiten dieses Antrages BEACHTEN!
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität
MehrVerkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 08.06.2011 10/2011
Der Senat der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 18.05.2011 gemäß 41 Abs. 1 NHG die nachstehende geänderte Fassung der Immatrikulationsordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität
MehrEIN ANTRAG AUF ANRECHNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN AUF DEN STUDIENGANG BACHELOR OF EDUCATION ist erforderlich im Rahmen eines
EIN ANTRAG AUF ANRECHNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN AUF DEN STUDIENGANG BACHELOR OF EDUCATION ist erforderlich im Rahmen eines STUDIENGANGWECHSELS INNERHALB DER KUNSTAKADEMIE VOM STUDIENGANG FREIE KUNST ZUM
MehrLandeslehrerprüfungsamt
Außenstelle bei der Pädagogischen Hochschule Heidelberg - Sonderpädagogik - - Der Leiter - 69120 Heidelberg Keplerstr. 87 Tel.: 06221 / 477-435 FAX 477-750 Matr.-Nr.:... SPO I vom 24. August 2003 Erweiterungsprüfung
MehrAntrag zur Aufnahme des Studiums zum Wintersemester... (Bewerbungsschluss: 20.06.) in... Staatsangehörigkeit:... weiblich. geb. am: Ort/Land männlich
Bew. Nr.: Immatrikualtionsamt 38106 Braunschweig, Mühlenpfordtstr. 4/5 38023 Braunschweig, Postfach 3329 email: iamt@tu-bs.de Öffnungszeiten: Mo. Do. 9.00 12.00 Uhr Dienstag auch von 14.00 bis 16.00 Uhr
MehrCheckliste Bewerbungsunterlagen für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester
Checkliste Bewerbungsunterlagen für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester Zulassungsantrag (s.u.) für ein höheres Fachsemester Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Bescheinigung über die Teilnahme
MehrDie Hochschule Wismar
Leitfaden zur Online-Bewerbung an der Hochschule Wismar (für zulassungsbeschränkte Studiengänge, Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung, Masterstudiengänge und Bewerbungen für höhere Fachsemester)
MehrAntrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wird von der Hochschule ausgefüllt! Eingangsstempel Antrag Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Hinweis: Studien- und Prüfungsleistungen sind Leistungen, die originär an einer
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik WProSozPädCare ) 1. Hauptfach
MehrKompetenzorientiert studieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Aktuelle Informationen zum Lehramt 2011
Kompetenzorientiert studieren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Aktuelle Informationen zum Lehramt 2011 Katja Melzer, M.A. Allgemeine Studienberatung Inhalt 1. Prüfungen 2. Fachwechsel 3. Erweiterungsstudiengänge
MehrLesefassung vom 22. Dezember 2017
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren für das Orientierungssemester Jump StAArt der Hochschule Aalen vom 22. Dezember 2017 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Aufgrund
MehrI m m a t r i k u l a t i o n s a m t P o s t f a c h V e c h t a
I m m a t r i k u l a t i o n s a m t P o s t f a c h 1 5 5 3 4 9 3 6 4 V e c h t a Antrag auf Zulassung für Bachelorstudiengänge in das Höhere Fachsemester zum Sommersemester 2018 Bitte füllen Sie diesen
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Nr. I/45 v S. 1261, Änd. AM I/31 vom S.
Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Nr. I/45 v. 06.09.2016 S. 1261, Änd. AM I/31 vom 14.07.2017 S. 753 Senat: Der Senat der Georg-August-Universität Göttingen hat
Mehr(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.
Vorläufige Zulassungsordnung für den Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule
MehrZula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik
7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik vom 2. Dezember 2015 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrZula MA Kindheits- und Sozialpäd. v i.d.f. v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheits- und Sozialpädagogik vom 2. Dezember 2015 1 * Aufgrund von 63 Abs. 2, 59
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
MehrAntrag auf Anerkennung von Studienleistungen der Tierärztlichen Vorprüfung
ANTRAG AUF ANERKENNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN TIERÄRZTLICHE VORPRÜFUNG An den Vorsitzenden der Tierärztlichen Vorprüfung Prof. Dr. Thomas Göbel Veterinärstr. 13 80539 München Antrag auf Anerkennung von
MehrHochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm Referat Studium und Prüfung Wileystr Neu-Ulm. Antrag auf Zulassung zum Studium im
Dieses Feld wird von der Hochschule ausgefüllt! Tel.: +49-(0)731-9762-2002/2013 Fax: +49-(0)731-9762-2099 E-Mail: studium@hs-neu-ulm.de Web: www.hs-neu-ulm.de Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Mehrfür das erste Fachsemester Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2018
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Merkblatt für Bewerber/innen aus der Bundesrepublik Deutschland, den Staaten der EU/EWR sowie internationale Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Reifezeugnis (Bildungsinländer/innen)
MehrBewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003)
Bewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003) Bewerbungszeitraum: zum Wintersemester: 01.06. - 15.07.; zum Sommersemester: 01.12. - 15.01. Studierendensekretariat: Anschrift: Sprechzeiten:
MehrInformationsveranstaltung. Hochschule Aalen Studiengangswechsel, Bewerbung höhere Semester
Informationsveranstaltung der Hochschule Aalen Studiengangswechsel, Bewerbung höhere Semester 7. Dezember 2016 1 1. Allgemeines zum Studium Studiengänge Bachelorstudiengänge z.b. Internationale Betriebswirtschaft,
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studienplatz an der Hochschule Aalen postalisch bzw. in digitaler Form einreichen? Wichtig: Bewerbungsschluss - Sommersemester:
Mehr28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und
MehrLANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT
Sopäd mit der Universität Heidelberg - Sonderpädagogik Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen nach SPO I vom 20. Mai 2011 -Splitten- Mit diesem Formular melden Sie sich für das
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen
Grundständiges Studium Mat.-Nr.:... Name, Vorname:... Erste Fachrichtung:... 1) Straße:... Zweite Fachrichtung:... 1) PLZ, Ort:... Geb.-Datum:... Telefon:... Geb.-Ort:... Meldung zur Ersten Staatsprüfung
MehrLeitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen
Seite 1/7 Leitfaden für die Anrechnung 1 von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist ein formaler Antrag
Mehr7 Immatrikulationsantrag
1 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Technischen Universität München über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (ImmatS) Vom 6. Dezember 2017 Aufgrund von Art. 13 Abs.
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 36 I ausgegeben am 10. Dezember 2018 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für Fächer mit abweichendem Umfang(Lehramt Sekundarstufe I) vom 29. November 2018
MehrLehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 08. März 2016
Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 08. März 2016 Examensprüfung nach GymPO I Die staatliche Abschlussprüfung, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA), Außenstelle
Mehrnicht. für NC- übernimmt. z dann gewählt ) Wenn Sie sich Abschluss. das auf den Seiten stellen. (Für Numerus getroffen. ) g im Hauptantrag werden
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abteilung 1: Studium und Lehre Referat 1.1: Immatrikulationsamt Informationsblatt zur Bewerbung für r grundständige Studiengänge Sie möchten sich für einen Studiengang
MehrMerkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT
Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT Bitte beachten Sie, dass die angebenden Fristen für Studierende am KIT gelten. Diese können sich von
MehrInhaltsverzeichnis 2/5
Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1 Allgemeines 3 2 Zulassungsantrag: Frist und Form 3 3 Zugangsvoraussetzungen 4 4 Zulassungsverfahren 4 5 Auswahlkommission 4 6 Auswahlkriterien und Rangliste für die Binnenquote
MehrBewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom
Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master- Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom Gemäß 55 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2; 67 Abs.
MehrBewerbung für beruflich Qualifizierte
Bewerbung für beruflich Qualifizierte Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht im Studierendensekretariat der Universität
Mehr1. Eine Bearbeitung kann nur bei vollständigen Unterlagen erfolgen. 3. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie eingesandt werden.
Infoblatt Sprachkurs Wir freuen uns, dass Sie an der FH Münster studieren und zunächst einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf den TestDaF besuchen möchten. Bevor Sie den Antrag ausfüllen, beachten Sie bitte
MehrAmtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/ b) die besondere Eignung nach 3 dieser Ordnung nachweist und
10.07.2012 Amtliche Mitteilungen / 31. Jahrgang 3/2012 160 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Lehramt an Grundund Hauptschulen (Master of Education) an der
MehrAntrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)
An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 35 I ausgegeben am 10. Dezember 2018 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für Fächer mit abweichendem Umfang (Lehramt Grundschule) vom 29. November 2018 Studienordnung
MehrZulassungsordnung (MZO 2011) für den konsekutiven Master-Studiengang Mobilität und Verkehr
TECHNISCHE UNIVERSITÄT CAROLO-WILHELMINA ZU BRAUNSCHWEIG 2011 CARL-FRIEDRICH-GAUß-FAKULTÄT FÜR MATHEMATIK UND INFORMATIK FAKULTÄT FÜR ARCHITEKTUR, BAUINGENIEURWESEN UND UMWELTWISSENSCHAFTEN FAKULTÄT FÜR
MehrHINWEISE und INFORMATIONEN zur Erlangung Bescheinigung nach 48 BAföG: Formblatt 5
Campus Koblenz Koblenz, im 8. Oktober 2013 HINWEISE und INFORMATIONEN zur Erlangung Bescheinigung nach 48 BAföG: Formblatt 5 Bei Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
MehrVom 29. Juli Hochschulzugang qualifizierter Berufstätiger
Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Passau über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen und den Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige Vom
MehrZugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management digitaler Medien der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule
MehrLehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 16. März 2017
Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 16. März Examensprüfung nach GymPO I Die staatliche Abschlussprüfung, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA), Außenstelle
MehrMeldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003
Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- Haupt- und
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
MehrInformationsblatt für die Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz
Informationsblatt für die Bewerbung um einen BEFAS- Studienplatz Der Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) stellt ein berufsintegrierendes Studienangebot
MehrAntrag auf Anerkennung von Studienleistungen der Tierärztlichen Prüfung
ANTRAG AUF ANERKENNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN TIERÄRZTLICHE VORPRÜFUNG An den Vorsitzenden der Tierärztlichen Prüfung Prof. Dr. Thomas Göbel Veterinärstr. 13 80539 München Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
MehrStand: Geltungsbereich
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Biochemie an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Leibniz Universität Hannover Stand: 09.03.2016 Die Medizinische
MehrErgänzende Angaben für den Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester für NC-Studiengänge
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Ergänzende Angaben handelt, die den eigent-lichen Antrag auf Zulassung NICHT ersetzen, sondern ergänzen. D.h. eine wirksame Antragstellung erfordert insbesondere
MehrMasterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen
Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) Zulassungsvoraussetzungen Ausgabe Mai 2017 Vorstudium mit 180 ECTS 2 Vorstudium mit 210 ECTS 3 4 Zulassungsvoraussetzungen (Auszug): - Mind. 6 Semester Studium
MehrAM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016
AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016
MehrInformationen für Quereinsteiger
RHEINISCH-WESTFÄLISCHE TECHNISCHE HOCHSCHULE AACHEN. MEDIZINISCHE FAKULTÄT MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN Informationen für Quereinsteiger Bin ich Ortswechsler oder Quereinsteiger? Ortswechsler sind Studierende,
MehrEuropa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Juristische Fakultät Kulturwissenschaftliche Fakultät
Merkblatt zum Formular Einstufung in ein höheres Fachsemester wegen Hochschul- und/oder Studiengangwechsels Wer benötigt dieses Formular? Studierende, die ihr Abschlussziel und/oder Studienfach innerhalb
MehrAntrag auf Studienplatztausch in Medizin Vorklinik ab 5. Fachsemester
Antrag auf Studienplatztausch in Medizin Vorklinik ab 5. Fachsemester An die Heinrich-Heine-Universität D. 1.2 40204 Düsseldorf Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: 1. Antrag auf Studienplatztausch,
MehrSo erhalten Sie ein Grundschullehrzertifikat
Amtliche Bekanntmachung Nr. 3 I ausgegeben 1. Februar 2018 Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt Grundschule mit der Profilierung Europalehramt (EULA)
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für den Studiengang Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule) an der Carl von Ossietzky
20.06.2007 Amtliche Mitteilungen / 26. Jahrgang 3/2007 110 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Studiengang Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule) an der Carl von Ossietzky Universität
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110
MehrAbschluss des BA-Studiums und Übergang in den M.Ed. Studiengang
Abschluss des BA-Studiums und Übergang in den M.Ed. Studiengang Stand: 14.06.2016 Dr. Lejla Starcevic (ZPLA) / Dr. Birte Schelling (Zentrale Studienberatung) Universität Hamburg Übersicht 1. Bachelor-Abschluss
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG GEMEINSAMES PRÜFUNGSAMT
Antrag auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31.7.2009) 1. Hauptfach 2. Hauptfach Erweiterungsfach Beifach: Hauptfach: Matrikelnummer:..
Mehr