A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)

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1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1200 (15/970) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: an Ministerien im Saarland Vorbemerkung Landesregierung: Die Abordnung ist ein Instrument der Personalwirtschaft, welches gesetzlich bzw. tarifvertraglich normiert ist und das im erforderlichen Umfang genutzt wird. Durch kann kurzfristig auf vorübergehende Personalbedarfe reagiert und damit ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb gewährleistet werden. Dies gilt für zu Ministerien wie auch für von Ministerien zu nachgeordneten Dienststellen. Darüber hinaus wird ein fachlicher Austausch zwischen Behörden sichergestellt. erfolgen grundsätzlich unter Einbindung der Personalvertretungen. Zu Frage 1: Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind derzeit von ihren Dienststellen an die saarländischen Ministerien abgeordnet? Bitte aufschlüsseln nach Ministerium, bisheriger Dienststelle, Anzahl der Personen, Umfang der Abordnung, Anstellungsverhältnis (Beamten bzw. Angestelltenverhältnis) sowie geplanter Dauer der Abordnung. Die zu saarländischen Ministerien (Stichtag: ) sind in folgender Auflistung aufgeführt: Ausgegeben: ( )

2 Ressort Anzahl der - Umfang der (VZÄ) Beamtinnen/ Beamte Tarif- beschäftigte geplante Dauer der Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - MSGFuF Landesamt für Soziales Stammdienststelle Anstellungsverhältnis Justizvollzugsanstalt OTW 1 1, bis auf Weiteres MfIS Polizei 16 16, bis auf Weiteres Landesverwaltungsamt 2 2, bzw. 6 Monate MUV Arbeitsgericht NK 0 2 Jahre 1 1,00 1 (Richter) 0 2 Jahre Landgericht 2 2,00 2 (Richter) 0 1 Jahr und 2 ½ Jahre Amtsgericht SB MdJ Proberichter/in 2 2,00 2 (Richterinnen) Justizvollzugsanstalt OTW 2 2,00 2 (Richter) 0 2 bzw. 3 Jahre 1 1, bis auf Weiteres 1 1,00 1 (Richterin) 12 Monate Landgericht 1 1,00 1 (Richter) 17 Monate 1 1, bis (Versetzung in den Ruhestand) Justizvollzugsanstalt Staatskanzlei Proberichter/in IT-Innovationszentrum 1 1, Monate LZD 1 1, Wochen FA SLS 1 0, SaarForst Landesbetrieb Landesamt für Verbraucherschutz MFE FA NK 1 1,00 1 seit FA SLS 1 1,00 1 seit FA SB, Mainzer Straße 1 1,

3 Ressort Anzahl der - Umfang der (VZÄ) Beamtinnen/ Beamte Tarif- beschäftigte geplante Dauer der Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Stammdienststelle Anstellungsverhältnis MWAEV FA SLS 1 1,00 1 seit FA SB, Mainzer Straße 1 1,00 1 seit LZD 1 1,00 1 seit LZD 1 1, LZD 1 1,00 1 Seit LZD 1 1,00 1 Seit Geschwister- Scholl- Lebach MfIS 3 3, bis auf Weiteres MBK KBBZ Halberg 2 1, bis Elm 1 0, bis auf Weiteres Gesamtschule Sulzbachtal Rastbachtal TGBBZ II KBBZ Illtalgymnasium Illingen ERS - Ludwigspark TGBBZ I 2 2, bis bzw. bis auf Weiteres 2 1, bis und bis , bis auf Weiteres 2 2, bis bzw. bis , bis , bis bzw. bis auf Weiteres BBZ Lebach Realschule Eppelborn am Ordensgut 1 0, bis

4 Ressort Anzahl der - Umfang der (VZÄ) Beamtinnen/ Beamte Tarif- beschäftigte geplante Dauer der Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Stammdienststelle Anstellungsverhältnis ERS St. Ingbert I ERS Schwalbach BBZ St. Wendel Otto-Hahn- Gesamtschule Rastbachtal Warndt- gymnasium Gesamt-schule Gersheim 1 1, bis auf Weiteres 2 1, bis bzw. bis auf Weiteres 2 1, bis , bis , bis BBZ Merzig 2 2, bis bzw. bis auf Weiteres Gesamt-schule Bexbach 1 0, bis Schengen- Lyzeum Marie-Luise- Kaschnitz Völklingen GTGS am Steinwald Neunkirchen 2 1, bis , bis , bis auf Weiteres 3 1, bzw. bis am Stefansberg 1 0, bis

5 Ressort Anzahl der - Umfang der (VZÄ) Beamtinnen/ Beamte Tarif- beschäftigte geplante Dauer der Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Stammdienststelle Anstellungsverhältnis Hochwald- Großrosseln Robert- Schuman Saarlouis Heusweiler am Krebsberg Neunkirchen Wadgassen Wiedheck- Schule Dudweiler- Turmschule BBZ Sulzbach Hochschule für Musik am Schloss Kleinblittersdorf- Auersmacher FöSch Lernen Oberthal Gesamtschule Bellevue 2 2, bis , bis , bis , bis auf Weiteres 1 0, bis , bis , bis , bis , bis bzw. bis auf Weiteres 1 1, bis , bis

6 Ressort Anzahl der - Umfang der (VZÄ) Beamtinnen/ Beamte Tarif- beschäftigte geplante Dauer der Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - TGBBZ Dillingen Stammdienststelle Anstellungsverhältnis Albert- Schweitzer- am Steinwald ERS Überherrn Rehlingen- Siersburg/ Hemmersdorf Freisen 1 0, bis , bis auf Weiteres ERS Illingen 1 1, bis Staatl. FöSch Püttlingen FöSch FöSch Lebach Lernen Günter-Wöhe- Schule für Wirtschaft Gesamtschule Vöklingen- Ludweiler Gesamtschule Wadgassen Völklingen 2 1, bis bzw , bis , bis bzw , bis bzw , bis

7 Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Zu Frage 2: Bei welchen durch an Ministerien betroffenen Dienststellen hat die Landesregierung für eine entsprechende Kompensation der dadurch an der bisherigen Dienststelle wegfallenden Arbeitskraft gesorgt? Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde für eine Kompensation gesorgt, indem im Gegenzug eine Person im entsprechenden Umfang vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in das Landesamt für Soziales abgeordnet wurde. Beim Ministerium für Inneres und Sport erfolgt eine Nachpersonalisierung grundsätzlich im Wege interner Stellenbesetzungsverfahren. Bei einem Umfang von über Stellen im nachgeordneten Bereich ist die Abordnung von 18 Bediensteten eine eher zu vernachlässigende Größe, eine Kompensation von daher nicht erforderlich. Von den zum Ministerium der Justiz abgeordneten Richterinnen und Richtern werden drei auf Stellen geführt, die im Kapitel beim Ministerium der Justiz selbst ausgebracht sind. Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Richterin bzw. ein Richter nicht unter Aufrechterhaltung ihres/seines Status zu einer Verwaltungsbehörde versetzt werden kann. Es ist aber erwünscht, dass auch diesen die Möglichkeit gegeben werden soll, Erfahrungen in der Justizverwaltung zu sammeln. Vor diesem Hintergrund sind im Haushalt des Ministeriums der Justiz entsprechende Planstellen für Beamtinnen und Beamte ausgebracht, bei denen sich Haushaltsvermerke finden, die es ermöglichen auf ihnen auch Richterinnen und Richter im Wege der Abordnung zu führen. Durch die Abordnung erfahrener Richterinnen und Richter wird zudem auch sichergestellt, dass deren in der Praxis erworbenen Erfahrungen gewinnbringend in die ministerielle Arbeit mit einfließen können. Im Einzelnen ist auszuführen, dass ein abgeordneter Richter der als Referatsleiter im Landesprüfungsamt für Juristen im Einvernehmen mit dem Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf einer in Kapitel (Gerichte und Staatsanwaltschaften) ausgebrachten Stelle geführt wird, die keinem Gericht zugeordnet ist und speziell für diese Querschnittsaufgabe reserviert wurde. Für eine abgeordnete Proberichterin, die auf einer Stelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt wird, wurde aufgrund der Geschäftszahlen im Einvernehmen mit dem Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf eine Nachpersonalisierung verzichtet. Im Übrigen werden die durch die sonstigen entstehenden Vakanzen bei den einzelnen Gerichten durch die Zuweisung von Proberichterinnen und Proberichtern geschlossen. Die Abordnung eines Beamten aus der JVA Ottweiler und eines Richters am Landgericht ist aus persönlichen Gründen erfolgt. Die Abordnung des Beamten endet mit dessen Ruhestandsversetzung am 31. Dezember Die Abordnung des Richters ist zunächst für ein Jahr ausgesprochen. Die Abordnung eines Beamten der JVA Ottweiler an das MSGFuF ist durch Zuweisung geprüfter Laufbahnbewerber kompensiert worden

8 Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - In den Fällen, in denen die Abordnung aufgrund eines dienstlichen Engpasses erforderlich war, wurde beim Ministerium für Finanzen und Europa stets versucht, die Arbeitsbelastung für die abgebende Stelle so gering wie möglich zu halten. Bei einem Personalkörper von ca Personen im nachgeordneten Bereich fällt eine Abordnung von 10 Personen fast nicht ins Gewicht. Darüber hinaus ist noch darauf hinzuweisen, dass hierbei auch Fälle erfasst sind, in denen die Abordnung mit gleichzeitiger Aufgabenverlagerung verbunden ist, die das Ziel hat, eine breite Verwendungsfähigkeit des abgeordneten Beamten zu erreichen bzw. einer Erprobung von 6 bis 12 Monaten dient. Dies hat zur Folge, dass eine Kompensationskraft nicht unbedingt erforderlich ist. Beim Ministerium für Bildung und Kultur wird die Abordnung aus dem Bereich der Gymnasien durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr kompensiert, die Abordnung an das Bundesministerium für Verteidigung durch die Wehrbereichsverwaltung West in Wiesbaden. Bei der Staatskanzlei werden die anfallenden Personalkosten bei längeren grundsätzlich durch die Staatskanzlei getragen. Die abgebende Stelle wird damit in die Lage versetzt, die Vakanz nachbesetzen zu können. In dem o. a. Fall der geschäftsbereichsinternen Abordnung nimmt der Beamte auch weiterhin Aufgaben beim IT-I wahr, so dass der Dienstbetrieb dort nicht erheblich belastet wird und eine Kompensation entbehrlich ist. Zu Frage 3: Sind der Landesregierung Probleme, die durch an Ministerien bei den bisherigen Dienststellen auf Grund der dort dadurch steigenden Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt? Probleme aufgrund der durch die an Ministerien bei den bisherigen Dienststellen steigende Arbeitsbelastung für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht bekannt. Zu Frage 4: Falls ja, wie hat sie auf die jeweiligen Probleme reagiert? Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 3 entfällt eine Beantwortung der Frage 4, da keine Probleme bekannt sind. Zu Frage 5: Plant die Landesregierung den quantitativen Umfang von an Ministerien zu reduzieren? Falls nein, bitte begründen. Falls ja, wird um möglichst genaue Erläuterung der entsprechenden Pläne gebeten. Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird vor dem Hintergrund nur einer Abordnung von einer nachgeordneten Dienststelle in das Ministerium, die zudem kompensiert wurde, kein Bedarf für Planungen zur Reduktion der gesehen

9 Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Beim Ministerium der Justiz ist wegen der bei den Richterinnen und Richtern bereits zu Frage 2 geschilderten Statusproblematik deren Verwendung in der Justizverwaltung nur im Wege der Abordnung möglich. Deshalb soll im Ministerium der Justiz die Abordnungspraxis im bisherigen Umfang weiter geführt werden. Es ist jedoch vorgesehen, die Zahl der im Ministerium der Justiz mit entsprechenden Haushaltsvermerken ausgebrachten Planstellen an den tatsächlichen Abordnungsbedarf anzupassen, so dass zukünftig möglichst alle abgeordneten Richterinnen und Richter auf Planstellen des Justizministeriums geführt werden können. Auch bei plötzlich auftretenden vorübergehenden Bedarfen wird es auch zukünftig erforderlich sein, diese im Rahmen von zu decken. Die Abordnung der Polizisten zum Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr beruht auf einer Verlagerung von Aufgaben des Ministeriums für Inneres und Sport. Eine Personalüberleitung der mit dieser Aufgabe betrauten Beamten zum Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Wege einer Versetzung war und ist aus laufbahnrechtlichen Gründen nicht möglich. Die abgebende Dienststelle ist durch die Abordnung der Beamten nicht belastet. Da es sich beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz lediglich um im Einzelfall im Vorfeld geplanter Personal- bzw. Organisationsmaßnahmen handelt, erfolgen die im unumgänglich notwendigen Rahmen der Personalwirtschaft und können daher nicht weiter reduziert werden. Im Bereich des Ministeriums für Finanzen und Europa und dem Ministerium für Inneres und Sport wurde bisher stets versucht, die Zahl der so gering wie möglich zu halten. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes kann aber nicht gänzlich auf diese Form der Personalmaßnahme verzichtet werden. Es erfolgt jedoch im Vorfeld stets eine Interessenabwägung, damit die Arbeitsbelastung der abgebenden Dienststelle so gering wie möglich gehalten werden kann. Beim Ministerium für Bildung und Kultur wird der Umfang der schon jetzt so gering wie möglich gehalten. an das Ministerium für Bildung und Kultur erfolgen sofern es sich nicht um Verweistätigkeiten schuldienstunfähiger Lehrkräfte handelt in dem Umfang, wie für die Aufgabenerfüllung der pädagogische Sachverstand einer Lehrkraft erforderlich ist. In vielen Fällen dient eine solche Abordnung auch der beruflichen Qualifikation der Lehrkraft, die durch eine vorübergehende Abordnung Verwaltungskompetenz erwerben und diese nach Rückkehr in den Schuldienst für die Schulen gewinnbringend einsetzen kann. Diese langjährig geübte Praxis, von der die Schulen ebenso profitieren wie die Schulministerien, entspricht im Übrigen auch der Praxis in anderen Bundesländern, wo in den Schulministerien traditionell Lehrkräfte ergänzend zu den Planstelleninhabern im Rahmen einer Abordnung vorübergehend tätig sind. Durch die Abordnung von schuldienstunfähigen Lehrkräften im Rahmen einer Verweistätigkeit kann eine vorzeitige Ruhestandsversetzung der Beamten verhindert oder zumindest verschoben werden. an die Staatskanzlei sollen weiterhin möglich sein, da hierdurch ein wichtiger fachlicher Austausch zwischen Behörden sichergestellt wird. Sie sind bereits jetzt auf Ausnahmefälle beschränkt, erfolgen also nur, sofern es die dienstlichen Belange zwingend erfordern und die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs im abgebenden Bereich trotzdem sichergestellt werden kann

10 Drucksache 15/1200 (15/970) Landtag des Saarlandes Wahlperiode - Einen Sonderfall bilden kurzfristige zur beruflichen Weiterentwicklung von Mitarbeitern (z.b. Ausbildungsabschnitte im Rahmen des Aufstiegs von Beamten, Hospitationen) oder zum Wissenstransfer. Auch bei diesen wird auf die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs im abgebenden Bereich geachtet

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