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1 Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs. 1 Nr BetrVG) dargestellt an Fallbeispielen 145 Eckart Stevens-Bartol: III. Der Betriebsrat und die betriebliche Altersversorgung 239 Stichwortverzeichnis 293 Bibliografische Informationen digitalisiert durch
2 Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 1. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (Übersicht) Einordnung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in das System der Beteiligungsrechte im Betriebsverfassungsgesetz (Übersicht) Zweck der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat Bestehende Regelungen bei erstmaliger Konstituierung eines Betriebsrats Durchsetzung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren zur Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die Einigungsstelle zur innerbetrieblichen Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats Erkennbarkeit eines bestehenden Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im BetrVG Hinweise zur rechtlichen Lösung betrieblicher Konflikte Individual-arbeitsrechtliche Fragestellung Kollektive Fragestellung Begrenzung des Mitbestimmungsrechts nach 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG - Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag Bestehende gesetzliche Regelung Zwingende gesetzliche Regelung Nachgiebige (dispositive) gesetzliche Regelungen Ausländische Bestimmungen Verwaltungsakt Behördliche Anordnungen Richterrecht Bestehende tarifliche Regelung Bindung des Arbeitgebers an den Tarifvertrag Abschließende und zwingende Wirkung der tarifvertraglichen Regelung Nachwirkender Tarifvertrag Freiwillige Betriebsvereinbarungen möglich Das Schicksal abgeschlossener Betriebsvereinbarungen bei nachträglicher gesetzlicher bzw. tarifvertraglicher Regelung 39 Bopp
3 5. Tarifautonomie und Betriebsvereinbarungen - Vorrang des Tarifvertrages ( 77 Abs. 3 BetrVG) Gesetzgeberischer Zweck der Regelungssperre des 77 Abs. 3 BetrVG Inhalt der Regelungssperre Regelungssperre durch tarifliche Regelung Regelungssperre durch tarifübliche Regelung Vereinbarung der Anwendung eines Tarifvertrags durch Betriebsvereinbarung? Tarifliche Öffnungsklauseln ( 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG) Wirkung der Regelungssperre Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung? Keine Regelungssperre bei bestehendem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach 87 Abs. 1 BetrVG Ausnahmen von der Regelungssperre ( 112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG) Adressaten der Regelungssperre Inhalt und Grenzen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach 87 BetrVG Gleichberechtigte Teilhabe an der Unternehmensentscheidung Initiativrecht des Betriebsrats Begrenzung des Initiativrechts durch den Inhalt des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck Einschränkung des Mitbestimmungsrechts bei freiwilligen Leistungen Mitbestimmung bei der Gewährung von Zulagen Mitbestimmung nur bei kollektiven Maßnahmen, nicht bei individuellen Regelungen ohne kollektiven Bezug Keine Beschränkung des Mitbestimmungsrechts nur auf materielle Arbeitsbedingungen Ausübung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat Zuständiges Gremium Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ( 50 Abs. 1 HS 1 BetrVG) Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in betriebsratslosen Betrieben ( 50 Abs. 1 HS 2 BetrVG) Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats aufgrund Beauftragung ( 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) Auskunftsanspruch Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts Schweigen des Betriebsrats Abschluss einer Betriebsvereinbarung Mitbestimmte Betriebsvereinbarung Freiwillige Betriebsvereinbarung 86 10
4 Teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung Abschluss einer Regelungsabrede Kündigung einer Regelungsabrede Nachwirkung einer Regelungsabrede Schaubild: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede Anspruch auf Abschluss einer Betriebsvereinbarung Einigungsstelle Mitbestimmung des Betriebsrats in Eil- und Notfällen Mitbestimmung des Betriebsrats in Eilfallen Mitbestimmung des Betriebsrats in Notfällen Grundsätze des Verfahrens vor der Einigungsstelle Schaubild: Das Verfahren vor der Einigungsstelle Die Einigungsstelle als betriebliche Schlichtungsstelle Streit über den Umfang des Regelungsauftrages für die Einigungsstelle Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle Streit über die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle und die Anzahl der Beisitzer der Einigungsstelle Streit über die Person des Vorsitzenden Streit über Anzahl der Beisitzer Gerichtliche Ablehnung der Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden bzw. Festlegung der Zahl der Beisitzer Abberufung eines Einigungsstellenvorsitzenden oder Beisitzers Honorar der Einigungsstellenmitglieder Honorar des Einigungsstellenvorsitzenden Honorar der Beisitzer Honorar des Vertreters vor der Einigungsstelle Kosten des gerichtlichen Bestellungsverfahrens Das Verfahren vor der Einigungsstelle Verfahrensgrundsätze Die Befugnisse des Vorsitzenden Erkenntnisquellen der Einigungsstelle Sachverständige und Zeugen vor der Einigungsstelle Beratung und Beschlussfassung Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Das Zeitmoment im Einigungsstellenverfahren 129 Bopp 11
5 10. Die fehlerhafte oder unterlassene Beteiligung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Individual-arbeitsrechtliche Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterlassener Beteiligung des Betriebsrats - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung Maßnahmen zulasten der Arbeitnehmer Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet keine Zahlungsansprüche, die bisher nicht bestanden haben Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer Betriebsverfassungsrechtliche Folgen fehlerhafter oder unterlassener Beteiligung des Betriebsrats Das arbeitsgerichtliche Verfahren zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Übersicht Das Verfahren nach 23 Abs. 3 BetrVG Schaubild: Die Anrufung des Arbeitsgerichts zur Sicherung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Merksätze zum Antrag im Beschlussverfahren Literaturverzeichnis 144
Beschluss: 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom , Az.: 12 BV 12/14, abgeändert.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 7/14 12 BV 12/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 30.04.2014 Rechtsvorschriften: 98 ArbGG; 87, 50 BetrVG Leitsatz: Eine Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig,
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