Stadt Rheinfelden Baden Gutachterausschuss für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schwörstadt
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- Willi Blau
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1 Stadt Rheinfelden Baden Gutachterausschuss für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schwörstadt Bodenrichtwerte Rheinfelden und Schwörstadt zum Stand Der Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rheinfelden (Baden) - Schwörstadt hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2015 die Bodenrichtwerte gemäß 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag für die Stadt Rheinfelden (Baden) und Schwörstadt ermittelt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte werden für baureifes unbebautes Land, ggfs. auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.b. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte Rheinfelden und Schwörstadt zum Zone Bezeichnung BRW /m² Rheinfelden 1 Vogelsang Ortskern Nollingen Neumatt Rose-Zielmatt-Fécampring Sportgelände Warmbach 30 6 Warmbach 190
2 7a Gartencenter 90 7b Gewerbegebiet Nollingen 90 7c Im Pflanzer 60 8 Güterstraße 120 8a Seidenweber 230 8b Hafengelände Müßmatt-Hardtstraße Siedlung Zentrum Rheinfelden Adelberg, Zoll a IG Rhein Industriegebiet 80 13b IG Rhein Wohnbebauung Oberrheinfelden-Dürrenbach Rheinfelden Süd 80 Grendelmatt III 40 Östlich Cranachstraße 15 Vogelsang-Ost 15 Östlich Thomaschule 15 Westlich Warmbach 15 Einhäge (Gewerbefläche) 15 Landwirtschaftliche Flächen 3,10 Gartengelände 9,00 Adelhausen 30 Dorfkern-Juchstraße Ottwangen 70
3 Im Bauert 15 Landwirtschaftliche Flächen 1,10 Degerfelden 40 Dorfkern-Rebetsmatt Degerfelden Süd a Gewerbefläche Degerfelden 90 41b Riesberg Langgärten 230 Kaibacker 15 Landwirtschaftliche Flächen 2,50 Gartengelände 10,00 Eichsel 50 Obereichsel Biefang Niedereichsel Gewerbegebiet Eichsel 50 Bauerwartungland, Bächlegass 15 Biefang - West 15
4 Landwirtschaftliche Flächen 1,40 Gartengelände 7,50 Herten 60 Dorfkern Wockerle-Burgreben Leimgruben Mattenbach-Hinterm Holz Gewerbe- und Industriegebiet Herten 60 Nördlich Mattenbach 15 Rheinfelden Süd I (Gewerbeflächen) 15 Landwirtschaftliche Flächen - Herten 3,80 Landwirtschaftliche Flächen - Volkertsberg 1,60 Gartengelände 14,00 Karsau 70 Dorfkern Kapfbühl-Schanz-Auf der Höhe Gewerbegebiet Schildgasse-Grendelmatt 90 72a Grendelmatt II - Mischgebiet Schloß Beuggen Burgstraße-Ziegelacker Riedmatt 115
5 Auf der Schanz II 25 Krähenbühl 15 An der B 34 (Gewerbeflächen) 15 Landwirtschaftliche Flächen 2,00 Gartengelände 9,00 Minseln 80 Oberminseln Mittelminseln Unterminseln Gewerbegebiet Minseln 55 Dühlen 15 Landwirtschaftliche Flächen 1,50 Gartengelände 8,00 Nordschwaben 90 Ortskern 120 Nordschwaben - Leberholz II 15 Landwirtschaftliche Flächen 1,40
6 Schwörstadt 100 Ortskern Lehne-Baumatt a Lettenbündte-Baumatt, Gewerbe Rebgarten I + II Niederdossenbach Dossenbach Gewerbegebiet West k. A. Schwörstadt - Südlich der Eisenbahn I + II 25 Zohlen 15 Grabenäcker-West (Gewerbefläche) 15 Schlossmatt (Gewerbefläche) 15 Landwirtschaftliche Flächen 1,10 Gartengelände 5,00 Verkehrsflächen, Garagenplätze oder Stellplätze im Freien sind mit der Hälfte des jeweiligen Richtwertes anzusetzen. Rheinfelden (Baden), den Paul Renz Vorsitzender Gutachterausschusses
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