PSP. letter Mit geerbten Vermögen Steuern sparen. Ab 2015 droht deutliche Verschärfung der Selbstanzeige. Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte.

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1 PSP news letter September/ Oktober EDITORIAL INHALT Der Fiskus als Miterbe ist zumindest im Fall umfangreicher Vermögen eine zumeist zwingende Konsequenz. Dabei schmerzt es umso mehr, wenn für die Erben nur ein Teil des Nachlasses von wirklichem Interesse ist oder ein eigentlich für den Erbgang als steuerbefreit betrachteter Nachlassteil, wie etwa grundsätzlich begünstigtes Betriebsvermögen, wider Erwarten dann doch der Erbschaftsteuer unterfällt. Noch ärgerlicher erscheint es, wenn der Erblasser mit einem Teil seines Vermögens gemeinnützige Aufgaben verfolgt wissen wollte, er jedoch vor seinem Ableben sein Vermögen nicht mehr entsprechend strukturieren konnte. In all diesen Fällen stehen den Erben häufig spezielle Begünstigungsvorschriften zur Wahl, die in der Nachlassabwicklung oftmals übersehen werden. So erlischt die Erbschaftsteuer beispielsweise wieder, soweit Nachlassgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einer als gemeinnützig anzuerkennenden Stiftung zugewendet werden. Solche Möglichkeiten sollten bereits im Rahmen der Nachlassermittlung Berücksichtigung finden. Mit geerbten Vermögen Steuern sparen Ab 2015 droht deutliche Verschärfung der Selbstanzeige Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte. Ein Weg zurück? Lieferung von Metallen bzw. metallhaltigen Gegenständen Was bedeutet eigentlich: Finanzinstrumente? Christian Palm, LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater

2 PSP beim Technologietag des Munich Network Mit geerbten Vermögen Steuern sparen Die Begünstigerregelung des 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bezweckt, die gemeinnützige Widmung von Vermögensgegenständen zu fördern. Die Regelung gilt sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen. Der Erbe oder Beschenkte, der durch eine Weitergabe der Gegenstände nicht mehr bereichert ist, soll so gestellt werden, als hätte der Erblasser oder Schenker ein um den weitergegebenen Gegenstand vermindertes Vermögen übertragen. Die Erbschaftsteuer erlischt insoweit um den auf das weitergegebene Vermögen entfallenen Teil. Für die Nutzung der Regelung ist jedoch Eile geboten. Die Weitergabe etwa auf eine gemeinnützige Hans-Joachim Stiftung Schreibermuss in Heiko der Wunderlich gesetzlich vorgeschriebenen 24-Monatsfrist abgeschlossen sein. Die Regelung kann z. B. als letzter Rettungsanker genutzt werden, wenn den Erben klar geworden ist, dass geerbtes Betriebsvermögen sich nicht für die Steuerbefreiungen des Erbschaftsteuergesetzes qualifiziert und der Erwerb Munich Network Steuer verbindet auslöst. Technologieunternehmer Für die Erben bedeutet untereinander mit Industrie des und Vermögensgegenstandes Anwendern, Forschung und Entwicklung, etwa auf die Weitergabe eine Investoren gegebenenfalls und international. erst noch Damit zu unterstützt errichtende, das Münchener gemeinnützige Netzwerk Stiftung für Innovation nicht unbedingt die Anstrengungen den Verlust für erfolgreiche jeglicher Einflussnahme Innovationen jungen, auf das ambitionierten erworbene und Vermögen. ebenso in erfolgreichen, die etablierten Erwerber Technologieunternehmen. als Stifter mit der Festlegung Mit zahlreichen des So können Stiftungszweckes Veranstaltungen und und Aktivitäten Gestaltung werden der Kontakte Stiftungssatzung zwischen durchaus Gründern, noch Investoren, Einfluss Unternehmen darauf und nehmen, Forschungseinrichtungen hergestellt. Zweck sich mit ihrem Willen oder dem dass der gemeinnützige Willen des Erblassers deckt. Wichtige Voraussetzungen für das Eingreifen der Erlöschensvorschrift sind, Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und dass der Erwerber von der gemeinnützigen Stiftung Innovationsfinanzierung. Die aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen selbst keine Leistungen bezieht und er nicht einen Spendenabzug unter dem Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- bzw. Gewerbesteuergesetz in Anspruch wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und nimmt. internationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngste Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu Wählt der Erbe anstelle der Weitergabe des Vermögens die Leistung von Spenden, z. B. an die gemeinnützige Stiftung, so kann er im gesetzlichen Rahmen einem großen Erfolg. diese als Sonderausgaben geltend machen. Der Erbe, der sich zur Weitergabe von Vermögen entschlossen hat, muss daher prüfen, ob entweder der Wegfall der Erbschaftsteuer nach 29 Abs. 1 Nr. 4 Impressum ErbStG angestrebt wird oder die Inanspruchnahme 2 der Spendenvorschriften ein für ihn steuerlich günstigeres Ergebnis bewirken kann. Nach 10b Nr. 1a EStG kann der Spender einen Geldbetrag oder Sachvermögen von bis zu EUR 1 Mio. in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung leisten und diesen Betrag dann in den nächsten zehn Jahren nach seinem Ermessen verteilt von seinem Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben zum Abzug bringen. Soweit Kunstgegenstände zum Nachlass rechnen, ist eine weitere Begünstigungsvorschrift ins Kalkül zu ziehen. Nach 224a AO kann ein Schuldner der Erbschaftsteuer durch öffentlich-rechtlichen Vertrag regeln, dass anstelle der Zahlung der anfallenden Steuer zur Tilgung der Schuld das Eigentum an Kunstgegenständen, Kunst- oder wissenschaftlichen Sammlungen, J. Winnen, Bibliotheken, Geschäftsführer Handschriften des Munich Network oder Archiven auf PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und Curt das jeweilige Bundesland übertragen werden kann. Die PSP-Partner geschuldete Heiko Steuer Wunderlich mindert sich und in Hans-Joachim diesem Fall um Schreiber den Verkehrswert sprachen der auf dem weitergegebenen Technologietag zum Gegenstände. Allerdings verträge möchte fair gestalten der Steuergesetzgeber auch für die Gründer wohltä- fair Thema Beteiligungs tige Vermögensübertragungen nicht nur im Nachgang und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. von bereits vorgefallenen Erwerbsfällen unterstützen. Dazu Deshalb der Geschäftsführer sind Zuwendungen, des Munich die Network, an bestimmte Curt J. Winnen: Religionsgesellschaften 5. Technologietag und war an wieder andere einmal kirchliche, eine gelungene gemein- Der Großveranstaltung nützige oder mildtätige des Munich Organisationen Network. Der wachsende gemacht Teilnehmerkreiden, im Allgemeinen zeigt uns, dass von großes der Interesse Schenkung- am Thema bzw. Techno- Erb- werlogiefinanzierunschaftsteuer befreit. besteht, und dass das Munich Network zunehmend auch bundesweit als ideale Plattform für Kontakte in diesem Bei der Bereich Schaffung wahrgenommen steuergünstiger wird. Wir freuen Strukturen uns, dass unterstützen aktiv wir in das Sie Munich gerne. Network einbringt. Der Vortrag über PSP sich Beteiligungsverträge hat unseren Teilnehmern wertvolle Hinweise für die Praxis gegeben. Christian Palm, LL.M. (c.palm@psp.eu) Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH,

3 05 September/ Oktober 2014 Ab 2015 droht deutliche Verschärfung der Selbstanzeige Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf mit wichtigen Änderungen zum Steuerstrafrecht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hierdurch sollen die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige beginnend ab 2015 deutlich verschärft werden. Für Steuerpflichtige mit bisher unversteuerten Einkünften ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen. Bei einer Prüfungsanordnung oder Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens galt die Sperrwirkung bislang nur für den Täter. Dieser Begriff wird auf den an der Tat Beteiligten erweitert. Dadurch können Beteiligte einer Steuerhinterziehung ebenfalls keine strafbefreiende Selbstanzeige stellen, sofern die Sperrwirkung eingetreten ist. Die wohl gravierendste Änderung stellt die Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von bisher fünf Jahren auf geplant zehn Jahre und insoweit eine weitgehende Anpassung an die steuerliche Verjährungsfrist von zehn Jahren dar. Bislang galt strafrechtlich die zehnjährige Verjährungsfrist nur für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung. Zukünftig soll die Straffreiheit zudem nur dann eintreten, wenn neben den hinterzogenen Steuern auch die entstandenen Hinterziehungs- und Nachzahlungszinsen umgehend durch die Steuerpflichtigen nachgezahlt wurden. Zudem müssen künftig sämtliche Hinterziehungssachverhalte innerhalb einer Steuerart für mindestens zehn Jahre nacherklärt werden. Ab dem Jahr 2015 wird die bisher geltende Schwelle für den Strafzuschlag von EUR auf EUR halbiert. Dadurch wird bereits ab einem unversteuerten Betrag von EUR pro Veranlagungszeitraum und Steuerart ein Zuschlag von 10 % erhoben, der sich staffelweise auf bis zu 20 % für unversteuerte Beträge in Höhe von über EUR 1 Mio. erhöhen soll (bisher: einheitlich 5 % Zuschlag ab EUR ). Für Kapitalerträge aus Drittstaaten, die nicht am automatischen Datenaustauschverfahren teilnehmen, sieht der Entwurf ab 2015 dazu eine Verlängerung der Anlaufhemmung bei der steuerlichen Festsetzungsverjährung vor. Die Verjährungsfrist soll erst beginnen, wenn entweder der Steuerpflichtige die Erträge nacherklärt oder diese Erträge dem Finanzamt bekannt geworden sind, jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Steuerentstehungsjahr. Der Gesetzentwurf wartet jedoch auch mit einer für die Unternehmen positiven Änderung auf. Korrigierte oder verspätete Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Lohnsteueranmeldungen sollen ab 2015 wieder als wirksame Teilselbstanzeige gelten und die Praxis damit vereinfachen. Aktuelle Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis zeigen, dass zunehmend kleinere ausländische, den Finanzbehörden bisher nicht bekannte Depots in den Fokus der Auswertungen durch Finanzbeamte rücken. Im Rahmen der Ausdehnung der Auswertungsarbeiten von Datenträgern durch die Finanzämter werden Steuerpflichtige vermehrt durch die Strafverfolgungsbehörden aufgefordert, Stellungnahmen zu bisher den Behörden nicht offengelegten ausländischen Bankbeziehungen abzugeben. Dieser Aufforderung sollten die Steuerpflichtigen unbedingt erst nach Beratung mit einem Steuerexperten nachkommen. Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung kann es für Steuerpflichtige mit bisher unversteuerten Einkünften sinnvoll sein, im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch im laufenden Jahr aktiv zu werden, um möglicherweise noch die bestehende Gesetzeslage zu nutzen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Beschaffung der entsprechenden Bankunterlagen einige Wochen, teilweise Monate in Anspruch nehmen kann. Christoph Möslein (c.moeslein@psp.eu) Martin Heck (m.heck@psp.eu) 3

4 PSP beim Technologietag des Munich Network Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte. Ein Weg zurück? Nun schlägt es aber wirklich dreizehn, meinte man, von manchen Beobachtern der Finanzmärkte hören zu können, als die EZB ankündigte, den Markt für verbriefte Forderungen wieder zu beleben und möglicherweise selbst die Papiere in größerem Umfang anzukaufen und nicht nur als Sicherheit zu akzeptieren. Dabei gelten doch Asset Backed Securities (ABS) insbesondere in der Spielart der Mortgage Backed Securities (MBS), die mit Hypothekenforderungen unterlegten strukturierten Wertpapiere, als Auslöser und Treiber der Subprime-Krise im Sommer 2007 und ein gutes Jahr später als Katalysatoren der internationalen Finanzkrise, die mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Hans-Joachim September Schreiber 2008 ihren spektakulären Heiko Wunderlich Höhepunkt erreichte. Kritische Ökonomen meinen gar, dass es der EZB verboten sein sollte, solche Papiere zu beleihen oder aufzukaufen und in ihre Bilanz zu stellen. Aus der Wirtschaft wird davor gewarnt, die EZB könne zu einer Art Mülldeponie für problembehaftete Wertpapiere werden. In der Tat hatten die Verbriefungsmärkte in den USA, wo die Munich Network verbindet Technologieunternehmer untereinander Subprime-Krise ausgebrochen war, massive Defizite aufzuweisen. mit Industrie Diese ergaben und Anwendern, sich insbesondere Forschung und aus Entwicklung, minderwertigen, völlig und unzureichend international. geprüften Damit unterstützt Hypothekenforderungen das Münchener Investoren Netzwerk ohne Kreditnehmerhaftung, für Innovation die äußerst Anstrengungen komplexen für und erfolgreiche undurchsichtigen Verbriefungsstrukturen, Innovationen in jungen, ambitionierten wie und z. B. ebenso Wiederverbriefungen und einem blinden Vertrauen der Anleger in Ratings in erfolgreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen der Agenturen, die einerseits durch die Bankregulierung Veranstaltungen privilegiert waren und und Aktivitäten andererseits werden an guten Kontakte Ratingurteilen zwischen Gründern, verdienten. Investoren, Hinzu trat Unternehmen ein vorher nie und bekanntes Forschungseinrichtungen Fristentransformation, hergestellt. d. h. eine kurzfristige Refinanzierung Ausmaß an langfristiger Darlehensforderungen bei den von den Banken Der eingesetzten 5. Technologietag Anlagevehikeln, am 18. März den Conduits, 2010 befasste in Kombination mit einem viel und zu dünnen Perspektiven Eigenkapitalpolster der Unternehmens- der und Ban- sich mit Herausforderungen Innovationsfinanzierung. ken bei Übernahme der Die Risiken. aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen Dass auch europäische Finanzmarktakteure trotz Investition wurde in höherwertige ebenso wie die ABS der im Finanz- Rahmen und der Kapitalmärkte amerikanischen beleuchtet. Subprime- und Finanzkrise in erfahrene Mitleidenschaft Kapitalmarktprofis gezogen und wur- Unternehmerpersönlichkeiten, internationale den, gründete Venture in einer Capital von intransparenten Investoren berichteten Marktverhältnissen geprägten Vertrauenskrise und daran gekoppelten über jüngste Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu Liquiditäts- und Solvenzengpässen. Dabei zeigten die europäischen ABS-Märkte und insbesondere die deutschen einem True-Sale großen Verbriefungen Erfolg. keine auffällig gestiegenen Ausfallraten während der Krise und wiesen ohnehin deutlich kleinere Volumina als in den USA auf. Dennoch sind in Europa die ABS-Märkte seit 2007 stärker geschrumpft als in den USA, wo die MBS, die von den halbstaatlichen Gesellschaften Fannie Mae und Freddie Mac emittierten Agency-MBS, sogar eine Zunahme verzeichnen konnten. Einen Agency MBS-Markt gibt es in Europa nicht. Dafür gibt es seit der Finanzkrise hier überwiegend Verbriefungstransaktionen, die der Schaffung von Wertpapieren dienen, welche von den Banken bei der EZB als Sicherheiten hinterlegt werden können. Ohne die Zulässigkeit der angekündigten EZB-Maßnahmen sowie deren Durchschlagskraft in Hinblick auf die Förderung der Kreditvergabe insbesondere im südeuropäischen Wirtschaftsraum bewerten zu wollen, sollen hier die grundlegenden Potenziale einer Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte in Europa auch vor dem Hintergrund der aktuellen regulatorischen Entwicklungen in den Fokus gerückt werden. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise sind die Verbriefungsregelwerke durch den Basler Ausschuss, die europäischen Vorschriften zur Bankregulierung und die PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und nationalen Curt J. Winnen, Bestimmungen Geschäftsführer des Munich mehrfach Network präzisiert und verschärft worden. Originatoren und Sponsoren, also jene Banken, die die Kredite vergeben und die Kreditrisiken Die PSP-Partner Heiko Wunderlich und Hans-Joachim auslagern, müssen garantieren, dass sie für verbriefte Positionen Schreiber dieselben sprachen Kreditvergabestandards auf dem Technologietag und zum -verfahren Thema anwenden Beteiligungs wie verträge bei Krediten, fair gestalten die sie auch in ihren für die Büchern Gründer behalten. Es bestehen weitreichende Offenlegungspflichten ge- fair und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. genüber der EZB und den Anlegern. Zur Verminderung des Moral Dazu Hazard-Problems der Geschäftsführer ist des zudem Munich ein Network, (prozentualer) Curt J. Winnen: Selbstbehalt der Emittenten von fünf bzw. zehn Prozent vorgeschrieben. Diesen und weiteren stabilisierenden und ver- Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene trauensbildenden Großveranstaltung Maßnahmen des Munich Network. entsprechen Der wachsende umfassende Teilnehmerkreis und zeigt Prüfungspflichten uns, dass großes seitens Interesse der am Investoren. Thema Techno- Die Sorgfalts- Bundesbank logiefinanzierung weist besteht, besonders und dass darauf das Munich hin, dass Network Originatoren und Sponsoren gegenüber den Investoren zu umfassen- zunehmend auch bundesweit als ideale Plattform für Kontakte in der Information über den Risikorückbehalt und die in diesem Bereich wahrgenommen wird. Wir freuen uns, dass PSP Bezug auf das verbriefte Portfolio relevanten Daten verpflichtet sich aktiv sind, das damit Munich die Network Käufer der einbringt. ABS die Der Vortrag geforderten über Risikoanalysen Beteiligungsverträge angemessen hat unseren durchführen Teilnehmern wertvolle können. Hinweise Um die Transaktionskosten für die Praxis gegeben. der Investoren dabei möglichst gering zu halten und Investitionshemmnisse abzubauen, sind weitergehende Standardisierungs- und Harmonisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Informationsbasis avisiert. Diese sollten perspektivisch über den europäischen Rechtsraum hinausgehen. Ein einseitiger oder ausschließlicher Rückgriff auf Ratings zur Bewertung von (strukturierten) Finanzinstrumenten ist dagegen untersagt. Im Sinne der Transparenz sollten die Rating-Agenturen, die nach dem Subprime-Desaster ihre Bonitätskriterien dramatisch verschärft hatten, auch überlegen, die Ratings verbriefter Titel nicht ganz so eng an die Bonität des Landes zu koppeln, Impressum Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle 4 Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH,

5 05 September/ Oktober 2014 in dem die Kreditforderung beheimatet ist. Zumindest könnten den einzelnen Ratings zusätzliche Informationen beigefügt werden, die die produktbezogenen Ratingannahmen im Fall höher angesetzter Länderbewertungen aufzeigen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der seit der Finanzkrise gestiegenen Eigenmittelanforderungen an die Banken könnten Verbriefungen auch gegenüber den klassischen Pfandbriefen an Bedeutung gewinnen. Durch die wirksame Übertragung von Kreditrisiken im Rahmen von Verbriefungen wird regulatorisches Eigenkapital der Banken freigesetzt und damit deren Kreditvergabepotenzial erhöht, das sie z. B. zur Übernahme neuer Mittelstandsrisiken einsetzen könnten. Es lohnt sich daher, sich mit den Verbriefungsmärkten wieder intensiver zu beschäftigen. Zur besseren Berechenbarkeit und Transparenz tragen auch einfacher strukturierte Verbriefungen bei. So wird das Wasserfallprinzip beim Verlustübergang häufig nur auf zwei oder drei Stufen angewandt, also auf die Erstverlusttranche und eine Seniortranche, während früher sogar gelegentlich zweistellige Anzahlen von Stufen geschaffen wurden. Wiederverbriefungen sind am Markt überhaupt nicht mehr zu beobachten. Womöglich sind es die besonderen Konstruktionsmerkmale und die Performance der ABS-Papiere, die den europäischen Unternehmen Wachstumsimpulse geben können. Dabei müssen die Anleger natürlich auf die unterschiedliche Qualität der verbrieften Kreditforderungen achten, eine Conditio sine qua non übrigens, die auch für das anlaufende Ankaufsprogramm der EZB gelten muss. Prof. Dr. Bernd Rudolph Ludwig-Maximilians-Universität München und Steinbeis-Hochschule Berlin Sarah Zech, Rechtsanwältin bei PSP PSP-Eilmeldungen (Ausführliche Informationen unter: Österreichische Bankhäuser im Fokus der deutschen Finanzbehörden Änderung von Ergebnisabführungsverträgen bis Ende 2014 ggf. nötig! Durch eine Änderung des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes am wurden in Österreich die Grundlagen für sogenannte Gruppenanfragen von ausländischen Finanzbehörden geschaffen. Eine Gruppenanfrage ist eine standardisierte Anfrage einer Finanzbehörde, die eine Vielzahl von Kunden einer oder mehrerer Banken betrifft. Die deutschen Finanzbehörden haben, wie wir aus deutschen und österreichischen Kreisen erfahren haben, aktuell eine erste Gruppenanfrage an die österreichischen Finanzbehörden gestellt. Diese soll sich auf sämtliche Konten deutscher Kunden bei österreichischen Banken beziehen, die seit 2011 geschlossen wurden. Deshalb kann es für Steuerpflichtige mit bisher unversteuerten Einkünften sinnvoll sein, im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch im laufenden Jahr aktiv zu werden. Wir haben Sie bereits in einem Website-Artikel vom auf die sogenannte Kleine Organschaftsreform aufmerksam gemacht. Darin ist u. a. geregelt, dass ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) zwingend einen dynamischen Verweis auf die Vorschrift des 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten muss. Ist dieser Verweis nicht enthalten, kann ein erhebliches steuerliches Risiko bestehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass noch bis 2014 eine für die Organschaft unschädliche Änderung von EAVs möglich ist. Da eine Änderung des EAV aber erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, ist eine zeitnahe Überprüfung der vertraglichen Grundlage für Organschaften geboten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Martin Heck Dr. Alexander Reichl 5

6 PSP beim Technologietag des Munich Network Lieferung von Metallen bzw. metallhaltigen Gegenständen Nach den bislang geltenden Vorschriften zur Steuerschuldnerschaft zung ist allerdings, dass der leistende Unternehmer führte die Lieferung von metallhaltigen den Umsatz in zutreffender Höhe versteuert. Trotz Gegenständen nur dann zur Anwendung des Reverse- dieser Regelungen verbleibt stets das nicht zu unterschätzende Charge-Verfahrens, wenn es sich um Abfälle handelte. Restrisiko einer anderslautenden richterli- Ab dem wurde das Reverse-Charge- chen Würdigung auf Basis des Gesetzeswortlautes, Verfahren nun wieder einmal erweitert. Die Neuregelung wenn es beispielsweise wegen eines anderen Streitsungsgesetz, erfolgt durch das sogenannte Kroatienanpaspunktes zu einem finanzgerichtlichen Verfahren das am veröffentlicht wurde. kommt. Gerichte sind nämlich nicht an BMF-Schreiben Auslöser dafür waren aufgedeckte Missbrauchs- gebunden. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetz- fälle beim Handel mit Metallen. geber wegen anderer redaktioneller Fehler bei der Hans-Joachim Schreiber Heiko Wunderlich Vorschrift nachbessern wird. Diesbezüglich möchten Die Lieferung von enumerativ aufgelisteten Gegenständen wir Sie auch auf unsere USt-Praxistipps auf der aus edlen und unedlen Metallen hat ab PSP-Website verweisen zur Umsatzsteuerschuldnerschaft des Erwerbers geführt und zwar unabhängig davon, ob PSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und Curt Für J. Winnen, das Geschäftsführer kommende des Munich Jahr Network sind aktuell der Lieferant im Inland oder im Ausland ansässig ist. folgende Änderungen geplant: Unter Munich die Network Vorschrift verbindet fallen Technologieunternehmer allerdings nicht untereinander nur die Die PSP-Partner Heiko Wunderlich und Hans-Joachim mit Industrie in Rohform, und Anwendern, sondern Forschung teilweise und auch Entwicklung, solche Metalle Schreiber Erweiterung sprachen der auf Anwendung dem Technologietag der Vorschriften zum Thema über Gegenstände, Investoren und international. die bereits Damit verarbeitet unterstützt sind. das Münchener Aufgrund Beteiligungs die Dienstleistungskommission verträge fair gestalten auch für für die die Gründer Erbringung fair des Netzwerk weit gefassten für Innovation Gesetzeswortlautes, die Anstrengungen der für auf erfolgreiche Zolltarifnummern Innovationen verweist, in jungen, ambitionierten kann auch und die ebenso Lieferung in erfolg- von nikationsgesetz, eine Schnittstelle oder ein Portal von sonstigen Leistungen, die über ein Telekommu- und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. Waren, reichen, die etablierten aus Metallen Technologieunternehmen. bestehen und Mit die zahlreichen auch im Dazu erbracht der Geschäftsführer werden; des Munich Network, Curt J. Winnen: Bereich Veranstaltungen des Einzelhandels und Aktivitäten geführt werden werden, Kontakte zur zwischen Anwendung Der Änderung 5. Technologietag des Leistungsortes war wieder einmal bei Telekommunika- eine gelungene Gründern, des Reverse-Charge-Verfahrens Investoren, Unternehmen und führen. Forschungseinrich- Großveranstaltung tionsdienstleistungen, des Munich Rundfunk- Network. Der und wachsende Fernsehdienst- Teil- tungen hergestellt. nehmerkreis leistungen zeigt sowie uns, dass auf großes elektronischem Interesse am Thema Weg erbrachte Technologiefinanzierung sonstige besteht, Leistungen und dass an das einen Munich im Inland Network ansässi- zuneh- Die gesetzliche Regelung führt insoweit zu einer überschießenden Wirkung. Die Regelung enthält auch mend gen auch Nicht-Unternehmer; bundesweit als ideale Plattform für Kontakte in Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und keine Bagatellgrenze, sodass Diskussionen zwischen diesem Kurzfristige Bereich wahrgenommen Erweiterung wird. der Wir Steuerschuldnerschaft freuen uns, dass PSP Innovationsfinanzierung. Die aktuelle Situation der Unternehmens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen den Vertragsparteien und im Nachgang gegebenenfalls auch mit den Finanzbehörden unausweichlich Beteiligungsverträge den Betrugsfällen; hat unseren Teilnehmern wertvolle Hinweise sich des aktiv Leistungsempfängers in das Munich Network bei einbringt. unvermittelt Der Vortrag auftreten- über wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. sind. Die Finanzverwaltung hat bereits zwischenzeitlich ein ausführliches Schreiben sowie ein neues Vormeldungen bei Verwendung von Vorratsgesell- für die Verpflichtung Praxis gegeben. zur Abgabe von monatlichen Voran- Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und internationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngste Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teildruckmuster für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab schaften und Firmenmänteln; 10/2014 veröffentlicht. Das Schreiben enthält zahlreiche Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine bei der Abgabe von geänderten Umsatzsteuer- Erleichterung der Möglichkeit der Selbstanzeige nehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu einem großen Erfolg. Übergangsregelung. Danach wird es von der Finanzverwaltung Voranmeldungen. nicht beanstandet, wenn die Vertragspar- teien einvernehmlich bei Lieferungen, die in der Zeit vom bis zum ausgeführt werden, noch die gesetzliche Altregelung, d. h. die Steuerschuldnerschaft Stefan Heinrichshofen PSP-newsletter gibt gesetzliche des Leistenden, Neuregelungen, anwenden. Rechtsprechung und Vorausset- Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen Impressum Der wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle 6 Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH,

7 05 September/ SEPTEMBER/ Oktober OKTOBER 2014 BEDEUTET EIGENTLICH... WAS Die PSP-Wirtschaftsprüfer erläutern Fachbegriffe Was bedeutet eigentlich: Finanzinstrumente? Finanzinstrumente spielen für Unternehmen nahezu aller Branchen und Größenordnungen eine immer wichtigere Rolle. Häufig stellt sich dabei die Frage, wie und inwieweit diese in der Bilanz abzubilden oder Angaben dazu im Anhang oder Lagebericht von Nöten sind. Da der Gesetzgeber den Begriff des Finanzinstruments (bewusst) unbestimmt gelassen hat, stellt sich zunächst die Frage, was Finanzinstrumente eigentlich sind. Ein Finanzinstrument ist ein gegenseitiger Vertrag, der bei einem Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert führt, während er für die andere Vertragspartei eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument darstellt. Dabei wird zwischen originären und derivativen Finanzinstrumenten unterschieden. Bei originären Finanzinstrumenten handelt es sich zumeist um Wertpapiere (insbesondere Aktien), die entsprechend in der Bilanz auszuweisen sind. Von einigen Sondervorschriften für Kreditinstitute abgesehen, kennt das deutsche Handelsrecht keine speziellen Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Ihre Bilanzierung hat daher nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechnungslegung zu erfolgen. Anhangsangaben kommen nur insoweit in Betracht, als der Buchwert des originären Finanzinstruments über dessen beizulegenden Wert (Zeitwert) liegt und keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen wurde ( 285 Nr. 18 HGB). Derivative Finanzinstrumente (Derivate) hingegen sind als Fest oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, die auf der Grundlage eines bestimmten Basiswerts abgeschlossen werden. Als mögliche Basiswerte kommen u. a. Wertpapiere (Aktien, Anleihen), finanzielle Kennzahlen (Zinssätze, Wechselkurse, Preisindizes) oder Handelsgegenstände (Rohstoffpreise) in Betracht. Durch die Kombination eines Grundgeschäftes mit einem zur Risikoabsicherung initiierten gegenläufigen Geschäft werden derivative Finanzinstrumente häufig zur gezielten Steuerung von Marktpreisrisiken eingesetzt. Gängige Derivate sind insbesondere Optionen, Futures, Termingeschäfte und Swaps. Bei Derivaten handelt es sich zumeist um schwebende Geschäfte, die bilanziell zunächst nicht erfasst werden dürfen. Eingang in die Bilanz findet ein Derivat deshalb grundsätzlich nur dann, falls Anschaffungskosten angefallen sind oder Verluste drohen. Um die Jahresabschlussadressaten dennoch ausreichend über derivative Finanzinstrumente zu informieren, schreibt 285 Nr. 19 HGB umfangreiche Anhangsangaben für alle großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i. S. d. 264 a Abs. 1 HGB vor. So muss Art und Umfang, der beizulegende Zeitwert, die angewandte Bewertungsmethode des Derivats, gegebenenfalls ein vorhandener Buchwert sowie die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden kann, im Anhang angegeben werden. Der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments wird regelmäßig durch die Vertragsbanken ermittelt bzw. ist dort abfragbar. Für Derivate, die Gegenstand einer Hedge Position sind und eine Bewertungseinheit nach 254 HGB darstellen, entfallen die zusätzlichen Angabepflichten des 285 Nr. 19 HGB. Für derivative Finanzinstrumente ist jeweils am Bilanzstichtag zu prüfen, ob aus den abgeschlossenen Verträgen Verluste zu erwarten sind, für die dann handelsrechtlich entsprechend eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist. Unrealisierte Gewinne hingegen sind dem Realisationsprinzip folgend nicht auszuweisen. Laufende Zahlungen aus dem Derivat sind als Ertrag oder Aufwand GuV wirksam zu erfassen. Stephan Nowack (s.nowack@psp.eu) Timm Müller (t.mueller@psp.eu) 7

8 PSP topics Verstärkung: Neue Sozien bei PSP PSP erweitert den Kreis seiner Sozien mit drei Beratern, die von verschiedenen Big 4 Gesellschaften zu PSP wechseln. Wir freuen uns sehr, dass damit besonders erfahrene Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater die PSP-Beratungsqualität für unsere Mandanten fortschreiben. Nicole Ammerlahn (Wirtschaftsprüferin) war mehrere Jahre bei der KPMG tätig und verstärkt das PSP- Family Office. Sie berät vorrangig mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen sowie Private Equity Gesellschaften. Ihre Beratungsschwerpunkte umfassen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen, Sonderprüfungen sowie die prüfungsnahe Beratung im Bereich Risikomanagement und Basel II/III. Sven Jacob (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) wechselt von PwC ans Münchner Siegestor und unterstützt den Fachbereich Wirtschaftsprüfung. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen, Überschuldungsund Sonderprüfungen, Konzern- Konsolidierungen sowie internationales Reporting mit Beratungsfokus auf mittelständische Unternehmen und Private Equity Gesellschaften. Der Fachbereich Wirtschaftsprüfung wird von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Bauer verstärkt. Herr Bauer war vor seinem Wechsel bei Ernst & Young als Prokurist tätig. Sein Beratungsfeld umfasst Jahres- und Konzernabschlussprüfungen sowie Konzern-Konsolidierungen und internationales Reporting für mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen sowie Private Equity Gesellschaften. Nähere Informationen zu unseren neuen Sozien und zum PSP-Team finden Sie unter: PSP beim 5. CoRE Handelsimmobilientag Die 5. Auflage des CoRE Handelsimmobilientages am 23. Oktober 2014 in München hat aktuelle Fragen aus Recht und Praxis rund um die Handelsimmobilie zum Thema. In zahl reichen Fachvorträgen werden Neuigkeiten vom Markt und Trends in der Retail Projektentwicklung präsentiert. Auch PSP ist auf dem 5. CoRE Handelsimmobilientag vertreten. Dr. Christian Wiggers, Partner und Rechtsanwalt bei PSP, wird in seinem Vortrag Ansiedlung von Einzelhandelsstandorten im Kontext europäischer Niederlassungsfreiheit planungsrechtliche Fragen der Einzelhandelsansiedlung beleuchten. Impressum Der PSP-newsletter gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle Auswahl und Roland W. Graf (r.graf@psp.eu) und Stefan Groß (s.gross@psp.eu); Peters, Schönberger & Partner mbb, Schackstraße 2, München, Tel.: , psp@psp.eu, Internet: Layout: Kochan & Partner,

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