Arbeitsmarktberichterstattung. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Kurzinformation: Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen

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1 Arbeitsmarktberichterstattung Der Arbeitsmarkt in Deutschland Kurzinformation: Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen

2 Impressum Herausgeber: Zentrale Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung Regensburger Straße Nürnberg Kontakt für Rückfragen: Anton Klaus Susanne Kriegbaum Tel: 0911/ Fax: 0911/ Diese Broschüre finden sie im Internet unter: ppen-nav.html Datenstand: 2014 Zitiervorschlag: Bundesagentur für Arbeit Kurzinformation: Der Arbeitsmarkt in Deutschland Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Veröffentlichung der Arbeitsmarktberichterstattung, Nürnberg November 2014 Diese Publikation ist nur als PDF-Dokument verfügbar. 2

3 Das Wichtigste in Kürze Die Zahl schwerbehinderter Menschen steigt infolge der demografischen Alterung. Denn Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen, und zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung. Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen 1. Die Arbeitslosigkeit hat zuletzt leicht zugenommen. Fast zwei Fünftel der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sind 55 Jahre und älter. Daher wirkt sich das Auslaufen der Sonderregelungen für Ältere auf die Zunahme der Zahl älterer schwerbehinderter Arbeitsloser aus. Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es trotzdem seltener als nicht schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen gemessen am Arbeitslosenbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos. Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist auch in der mittleren Altersgruppe der 25- bis unter 55- Jährigen bei schwerbehinderten Arbeitslosen deutlich geringer als bei nicht schwerbehinderten. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind daher höher. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik teilgenommen haben, ist zurückgegangen. Stärkere Rückgänge der Teilnehmerzahlen gab es bei Arbeitsgelegenheiten und bei Eingliederungszuschüssen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen. Jahresdurchschnittlich schwerbehinderte Rehabilitanden haben im Juli 2014 an allgemeinen und besonderen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben teilgenommen. 1 Weitere Informationen hierzu finden Sie in der ausführlicheren Broschüre zum Arbeitsmarkt schwerbehinderter Menschen (Mai 2014). 3

4 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Anstieg bei Älteren ist auch eine Folge des Auslaufens von Sonderregelungen für Ältere Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas höher Zielberufe arbeitsloser schwerbehinderter Menschen Geringere Abgangschancen für schwerbehinderte Menschen Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erkennbar höher Etwas höherer Anteil Langzeitarbeitsloser Aktive Arbeitsmarktpolitik für behinderte und schwerbehinderte Mensch Förderung schwerbehinderter Menschen mit Instrumenten aktiver Arbeitsmarktpolitik Berufsfelder der Förderung der beruflichen Weiterbildung Exkurs: Beteiligung schwerbehinderter Menschen an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Glossar und methodische Anmerkungen

5 1 Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Im 2014 waren schwerbehinderte Menschen arbeitslos knapp (+1 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die gewachsene Zahl der älteren schwerbehinderten Arbeitslosen zurückzuführen: In der Altersgruppe der 55-Jährigen und Älteren war ein Anstieg um fast bzw. 4 Prozent zu verzeichnen. Jährigen und älter ein Anstieg um ein Fünftel zu verzeichnen. Der Anstieg bei den älteren Arbeitslosen ist jedoch auch auf einen statistischen Effekt zurückzuführen. So haben sich bis zu deren Auslaufen zum die Sonderregelungen für Ältere ( 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II und 252 Abs. 8 SGB VI) 2 entlastend auf die Arbeitslosigkeit ausgewirkt. In fast allen anderen Altersgruppen ist dagegen die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zurückgegangen. Lediglich die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 34 Jahren ist im Vorjahresvergleich geringfügig gestiegen (+100 bzw. +1 Prozent). Von den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen waren 37 Prozent (67.000) in der Arbeitslosenversicherung gemeldet. Ihr Anteil lag damit höher als bei allen Arbeitslosen (31 Prozent). Umgekehrt war der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 63 Prozent ( ) niedriger als bei den Arbeitslosen insgesamt (69 Prozent). Bei der mittleren und jüngeren Altersgruppe ging die Zahl der Arbeitslosen sowohl insgesamt als auch bei den schwerbehinderten Menschen zurück. Allerdings fiel der Rückgang bei den schwerbehinderten Arbeitslosen schwächer aus als bei allen Arbeitslosen. Das kann als ein Indiz dafür gelten, dass es jenseits der Altersstruktur Faktoren gibt, die die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt erschweren. Im mehrjährigen Vergleich steigt die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen jahresdurchschnittlich um 8 Prozent. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit seit 2009 im Jahresdurchschnitt um 14 Prozent gesunken. Besonders deutlich war der Anstieg bei den älteren schwerbehinderten Arbeitslosen: Ihre Zahl ist im Vergleich zum 2009 um mehr als ein Drittel (+36 Prozent) gestiegen. Bei allen Arbeitslosen war in der Altersgruppe der 55-2 Weitere Erläuterungen zu den Sonderregelungen für Ältere finden Sie im Glossar. 5

6 Deutliche Anstiege der Arbeitslosigkeit bei Älteren: Auch Folge des Auslaufens von Sonderregelungen für Ältere Veränderung der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Arbeitslosen und insgesamt Bestand Arbeitsloser nach Altersgruppen Veränderung gegenüber 2009 (jeweils Jahresdurchschnitt) 2009 bis 2014 schwerbehinderte Arbeitslose +36% Arbeitslose insgesamt 55 Jahre und älter +20% +8% -4% -7% insgesamt 25 bis unter 55 Jahre 15 bis unter 25 Jahre -14% -18% -30% Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Daten: Statistik der BA Abbildung Anstieg bei Älteren ist auch eine Folge des Auslaufens von Sonderregelungen für Ältere Nach dem Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere (vor allem nach 428 SGB III) seit dem 1. Januar 2008 hat die Zahl der ab 58-jährigen schwerbehinderten Arbeitslosen erheblich zugenommen. Seit 1. Januar 2009 gilt für ältere Arbeitslose im Bereich der Grundsicherung eine Sonderregelung für Ältere (nach 53a SGB II). Dies hat den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit etwas ausgebremst. So waren im ältere schwerbehinderte Menschen ab 58 Jahren arbeitslos gemeldet, im 2014 waren schließlich ältere schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Zwei Fünftel der schwerbehinderten Arbeitslosen sind 55 Jahre und älter und 27 Prozent sogar 58 Jahre und älter. Bei allen Arbeitslosen sind es nur 21 Prozent 55 Jahre und älter und rund jeder Achte ist 58 Jahre und älter. Daher wirkt sich das Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere auf die Zunahme der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen aus. 6

7 Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere führt zu steigender Zahl älterer schwerbehinderter Arbeitsloser Ältere schwerbehinderte Arbeitslose und Sonderregelungen für Ältere Bestand schwerbehinderter Arbeitsloser im Alter von 58 Jahren und älter und schwerbehinderter Menschen, die Sonderregelungen für Ältere nutzen, Monatswerte Deutschland, Januar 2008 bis 2014 Jan 2008: schwerbehinderte Menschen in Sonderregelungen für Ältere schwerbehinderte Menschen, die Sonderregelungen für Ältere in Anspruch nehmen ggü. Okt 2009 ältere schwerbehinderte Arbeitslose ggü. Okt schwerbehinderte arbeitslose Ältere (58 Jahre und älter) Jan 2008: Jan 2008 Jan 2009 Jan 2010 Jan 2011 Jan 2012 Jan 2013 Jan 2014 Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit Abbildung Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas höher Die Qualifikationsstruktur der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen ist abgesehen von der Alterszusammensetzung im Vergleich zu nicht schwerbehinderten Arbeitslosen in mancher Hinsicht besser. Von den schwerbehinderten Arbeitslosen hatten im Schnitt der Monate September 2013 bis 2014 rund 59 Prozent einen Berufs- oder Hochschulabschluss von den nicht schwerbehinderten Arbeitslosen waren es knapp 54 Prozent (Anteile ohne das Merkmal keine Angabe ). So sind schwerbehinderte Arbeitslose im Mittel etwas höher qualifiziert als nicht schwerbehinderte Arbeitslose (Abb. 3). 7

8 Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten Arbeitslosen ist etwas höher als bei nicht schwerbehinderten Bestand schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Arbeitslose nach Art der Berufsausbildung Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt 2014 akademisch 4% akademisch 7% schwerbehinderte Arbeitslose ohne Berufsausbildung 41% 2,73 Mio nicht schwerbehinderte Arbeitslose ohne Berufsausbildung 46% betrieblich/ schulisch 55% betrieblich/ schulisch 46% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Anteile ohne keine Angabe Abbildung 3 Dass der Anteil der Fachkräfte bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas höher ausfällt als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen, kann ein Indiz dafür sein, dass es jenseits der Qualifikation Faktoren gibt, die die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt erschweren. Wie bei nicht schwerbehinderten liegt auch bei schwerbehinderten Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Anteil der Fachkräfte deutlich niedriger (50 Prozent) als in der Arbeitslosenversicherung (74 Prozent). Aber schwerbehinderte Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind im Schnitt besser qualifiziert als nicht schwerbehinderte nur 42 Prozent der nicht schwerbehinderten Arbeitslosen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben einen Berufsabschluss. Bei beiden Gruppen haben rund drei Viertel der Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung mindestens eine schulische oder betriebliche Ausbildung. Infolge des geringeren Akademikeranteils ist hier jedoch der Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten etwas niedriger (74 Prozent) als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (77 Prozent). 8

9 1.3 Zielberufe arbeitsloser schwerbehinderter Menschen 1.4 Geringere Abgangschancen für schwerbehinderte Menschen Im 2014 suchte etwas mehr als die Hälfte 3 (88.000) der schwer- Schwerbehinderten Menschen gelingt es trotz einer vergleichbaren oder besseren behinderten Arbeitslosen nach einer Tätig- Qualifikation in geringerem Maße als nicht keit auf Fachkräfteebene (Anforderungsni- schwerbehinderten Menschen ihre Arbeits- veau 2), knapp (9 Prozent) wollten losigkeit durch Aufnahme einer Beschäfti- in einem hochqualifizierten Beruf (Anforde- gung am ersten Arbeitsmarkt zu beenden. rungsniveau 3+4) arbeiten davon rund als Spezialisten und fast als Experten. Rund zwei Fünftel (65.000) haben eine Tätigkeit auf Helferebene (Anforderungsniveau 1) gesucht. Die Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt liegen bei schwerbehinderten Menschen weiterhin unter den Abgangsraten bei nicht schwerbehinderten Menschen (Abb. 4). Zum Vergleich: Bei nicht schwerbehinder- Dies ist nicht alleine auf die Altersstruktur ten Arbeitslosen wollten rund zwei Fünftel zurückzuführen, sondern gilt auch inner- ( ) als Fachkraft und insgesamt 12 halb der Altersgruppen. Das bedeutet, Prozent ( ) als Hochqualifizierte ar- dass schwerbehinderten Menschen, die beiten davon mehr als als Spe- einmal arbeitslos sind, eine Beschäfti- zialisten und fast als Experten. gungsaufnahme schwerer fällt als nicht Für fast die Hälfte (1,15 Mio) kam lediglich schwerbehinderten Arbeitslosen. eine Helfertätigkeit infrage. Bezogen auf den Bestand an Arbeitslosen Von den schwerbehinderten Ar- gehen monatsdurchschnittlich weniger beitslosen, die nach einer Tätigkeit auf schwerbehinderte Menschen zu als bei al- Fachkräfteebene suchten, wollten len Arbeitslosen. Sind sie jedoch einmal in Objektschutzberufen (z. B. als Pförtner) arbeitslos, haben sie mit durchschnittlich arbeiten, suchten nach einer Tätig- 2,8 Prozent deutlich geringere Chancen, keit in Büro- oder Sekretariatsberufen, ihre Arbeitslosigkeit innerhalb eines Mo im Bereich Gebäudetechnik (z. B. nats zu beenden als nicht schwerbehinder- Hausmeistertätigkeiten) und als te Arbeitslose (6,8 Prozent). KFZ-Fahrer (überwiegend Auslieferungs- und Botenfahrer). Weitere angestrebte Tätigkeiten waren: Verkaufsberufe (4.500), Maschinenbau- und Betriebstechnik (3.600), Erziehung, Sozialarbeit- und Heilerziehungsberufe (2.800), Hotellerie (2.800) und Lagerwirtschaft (2.100) 3 Berechnung der Anteile ohne Merkmal keine Angaben. 9

10 Geringere Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen Abgangsraten aus Arbeitslosigkeit Abgänge aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (inklusive außer-/betriebliche Ausbildung) bezogen auf den Bestand an Arbeitslosen im Vormonat nach Altersgruppen Schwerbehinderte arbeitslose Menschen und nicht schwerbehinderte Arbeitslose Deutschland, gleitender 12-Monatsdurchschnitt, 2009 bis 2014 schwerbehinderte Arbeitslose nicht schwerbehinderte Arbeitslose 15,9% 14,5% 14,3% 12,4% 13,0% 12,8% 6,7% 7,9% 8,6% 8,4% 15 bis unter 25 Jahre 7,8% 7,7% 6,0% 6,8% 7,3% 7,0% 6,8% 6,9% 2,8% 3,3% 25 bis unter 54 Jahre 3,6% 3,4% 3,3% 3,3% 2,9% 3,2% 3,3% 3,2% 3,2% 3,3% 55 Jahre und älter 1,4% 1,4% 1,5% 1,5% 1,5% 1,5% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erkennbar höher In der Folge ist auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Arbeitslosen erkennbar höher als bei nicht schwerbehinderten. Allerdings haben sich die Dauern bei schwerbehinderten Menschen in den vergangenen Jahren erheblich verkürzt, während sie bei nicht schwerbehinderten Menschen zuletzt zugenommen hatten bzw. stagnierten. So lag die durchschnittliche abgeschlossene Dauer bei schwerbehinderten Arbeitslosen im 2009 (gleitender 12- Monatsdurchschnitt) noch bei 55 Wochen. Bis 2014 hat sie fast durchgehend abgenommen insgesamt um drei auf zuletzt 52 Wochen. Dagegen liegt die abgeschlossene Dauer bei nicht schwerbehinderten Arbeitslose seit 2009 bei rund 37 Wochen. 10

11 1.6 Etwas höherer Anteil Langzeitarbeitsloser Diese geringere Dynamik der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen hat zur Folge, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei schwerbehinderten etwas höher ist als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen. Dies ist nicht ausschließlich auf den höheren Anteil Älterer bei den schwerbehinderten Arbeitslosen zurückzuführen (Abb. 5): In fast allen Altersgruppen hatten schwerbehinderte Arbeitslose einen höheren Anteil Langzeitarbeitsloser als nicht schwerbehinderte. Mit zunehmendem Alter wird diese Diskrepanz jedoch immer kleiner. In der Gruppe der Älteren gleicht sich das Verhältnis schließlich aus. Vieles spricht dafür, dass letzteres auch die Folge davon ist, dass für schwerbehinderte Arbeitslose bzw. für von Arbeitslosigkeit bedrohte schwerbehinderte Menschen Wege zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben leichter verfügbar sind als für nicht schwerbehinderte. Etwas höhere Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Arbeitslosen Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitslosen Anteil der Arbeitslosen nach bisheriger Dauer der Arbeitslosigkeit in einer Altersgruppe Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt 2014 insgesamt sb nicht sb weniger als 3 Monate 3 Monate bis unter 1 Jahr 1 Jahr und mehr 21% 28% 34% 35% 46% 36% 15 bis unter 25 Jahre sb nicht sb 38% 50% 44% 39% 18% 11% 25 bis unter 35 Jahre sb nicht sb 24% 33% 38% 39% 38% 28% 35 bis unter 45 Jahre sb nicht sb 21% 26% 33% 35% 46% 39% 45 bis unter 55 Jahre sb nicht sb 21% 24% 32% 32% 47% 43% 55 und älter sb nicht sb 18% 19% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 34% 32% 49% 49% arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de Abbildung 5 11

12 2 Aktive Arbeitsmarktpolitik für behinderte und schwerbehinderte Mensch Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen können durch ein breites Spektrum an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Bei schwerbehinderten Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen der Art und Schweren ihrer Behinderung im Sinne von 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen (Rehabilitanden i.s.d. 19 SGB III), stehen ergänzend Teilhabeleistungen zur Verfügung. 2.1 Förderung schwerbehinderter Menschen mit Instrumenten aktiver Arbeitsmarktpolitik Im Durchschnitt der Monate August 2013 bis Juli 2014 haben schwerbehinderte und ihnen gleich gestellte Menschen (Abb. 6) an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik teilgenommen. Das waren knapp (6 Prozent) weniger als im vorangegangenen Jahr. Fast der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert fast oder 5 Prozent weniger als im Vorjahr. Aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind gut Personen gefördert worden im Vergleich zum Vorjahr rund oder 8 Prozent weniger. Stärkere Rückgänge der Teilnehmerzahlen gab es bei Arbeitsgelegenheiten ( bzw. -15 Prozent) und bei Eingliederungszuschüssen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (-700 bzw. - 7 Prozent). Weitaus geringer waren die Rückgänge bei Instrumenten der Berufswahl und Berufsausbildung (-400 bzw. - 6 Prozent) und bei den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (-100 bzw. - 3 Prozent). Über ein Drittel der geförderten schwerbehinderten Menschen nahm an besonderen Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Maßnahmen teil. Gut ein Fünftel der Maßnahmeteilnehmer wurde bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert vor allem über einen Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen (8.500 Teilnehmende). In den zwölf Monaten August 2013 bis Juli 2014 haben schwerbehinderte Menschen eine Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ohne Einmalleistungen) begonnen fast 4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: die Zahl der Zugänge (ohne Einmalleistungen) bei allen Maßnahmeteilnehmern ist um 1 Prozent zurückgegangen. Von der Abnahme sind jedoch nicht alle Instrumente in gleicher Weise betroffen. 12

13 Teilnahme an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik geht zurück Teilnahme schwerbehinderter Menschen an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik Deutschland, gleitende Jahresdurchschnitte Juli 2013, Juli Aktivierung und berufliche Eingliederung Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen Freie Förderung / Sonstige Förderung Beschäftigung schaffende Maßnahmen August 12 bis Juli 13 August 13 bis Juli 14 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de Abbildung Berufsfelder der Förderung der beruflichen Weiterbildung Ein Bereich der Förderung von schwerbehinderten Menschen sind Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bzw. Umschulungsmaßnahmen. Im Durchschnitt der Monate August 2013 bis Juli 2014 aktuellere detaillierte Daten liegen nicht vor haben monatsdurchschnittlich schwerbehinderte Menschen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Von ihnen haben (82 Prozent) schwerbehinderte Menschen eine Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung (ohne Reha) begonnen. Gut ein Fünftel der Teilnehmenden an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bzw. Umschulung hat an einer Maßnahme mit Abschluss teilgenommen. Häufige Weiterbildungsmaßnahmen, mit denen schwerbehinderten Menschen einen anerkannten Berufsabschluss erwerben wollen, sind z.b.: Umschulungen im Bereich Büro- und Sekretariatsberufe (240 Teilnehmende), im Bereich der Altenpflege (100 Teilnehmende), Metall-, Mechatronik, Energie- und Elektroberufe (zusammen 100 Teilnehmende) sowie Berufe im Bereich der Lagerwirtschaft (70 Teilnehmende). 13

14 2.3 Exkurs: Beteiligung schwerbehinderter Menschen an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Hilfen die erforderlich sind, um eine dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter oder von einer Behinderung bedrohten Menschen in das Berufsleben zu erreichen. Nach Feststellen des grundsätzlichen Rehabilitationsbedarfs ist zunächst zu prüfen, ob das Ziel der beruflichen Rehabilitation mit den allgemeinen, auch Nicht- Rehabilitanden zur Verfügung stehenden Maßnahmen erreicht werden kann. Sind allgemeine Leistungen wegen der Art und Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Eingliederungserfolges im Einzelfall nicht ausreichend, werden besondere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen gewährt. Das Spektrum der Maßnahmen reicht von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Ausbildungen über Umschulungen, Weiterbildungen und Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber bis zur Einmündung in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Etwa ein Viertel 4 der von der BA in ihrer Funktion als Rehabilitationsträger betreuten Rehabilitanden sind schwerbehindert. Die für diesen Personenkreis erfolgten Förderungen sind bereits in dem unter 2.1 Berufliche Rehabilitation schwerbehinderter Menschen Schwerbehinderte Menschen in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen Deutschland, gleitender Jahresdurchschnitt Juli allgemeine Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen Berufsvorbereitung und Berufsausbildung Aktivierung und beruflichen Eingliederung sonstige allgemeine Leistungen Unterstützte Beschäftigung Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich Werkstätten für behinderte Menschen besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit arbeitsmarktberichterstattung@arbeitsagentur.de Abbildung 7 4 Die Angabe bezieht sich auf den Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Rehabilitanden in Maßnahmen. 14

15 beschriebenen Einsatz von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik enthalten. Im Durchschnitt der Monate August 2013 bis Juli 2014 haben fast schwerbehinderte Rehabilitanden an allgemeinen und besonderen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben teilgenommen. Daneben wurde bei durchschnittlich Arbeitgebern die Eingliederung schwerbehinderter Rehabilitanden mit einem Eingliederungszuschuss gefördert. Im Rahmen allgemeiner Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen wurden schwerbehinderte Menschen mit Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung unterstützt, davon im Rahmen der Förderung einer betrieblichen Ausoder Weiterbildung mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung, mehr als 300 mit Ausbildungsbegleitende Hilfen und knapp 200 im Wege einer außerbetrieblichen Berufsausbildung. Über 100 weitere haben an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilgenommen. Mit besonderen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben wurden gut schwerbehinderte Rehabilitanden gefördert, davon sind fast in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingemündet. Rund nahmen an Maßnahmen zur Ausbildungsförderung teil. Gut bzw. fast schwerbehinderte Rehabilitanden haben an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bzw. an besonderen Maßnahmen zur Weiterbildung teilgenommen wurden im Rahmen der unterstützten Beschäftigung gefördert. 15

16 3 Glossar und methodische Anmerkungen Wer gilt als schwerbehindert? Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden (20-100) abgestuft festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten nach 2 Abs. 2 SGB IX Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus. Der Grad der Behinderung ist als Ausmaß der Behinderung unter Heranziehung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung festzulegen. In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie im SGB IX, Teil 2 (Schwerbehindertenrecht) gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat ( 2 Abs. 2 SGB IX) oder von der BA einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde ( 2 Abs. 3 SGB IX). Wer sind schwerbehinderten Menschen gleichgestellte behinderte Personen? Nach 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit. Wer gilt als Rehabilitand? Maßgeblich hierfür ist der Behindertenbegriff nach 19 SGB III. Behindert im Sinne dieser Norm sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Die Entscheidung darüber, ob es sich um einen behinderten Menschen im Sinne von 19 SGB III handelt, trifft die Agentur für Arbeit. Was sind denn überhaupt typische Arten und Ursachen einer (Schwer-)Behinderung? Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 Kategorien erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär an der ursächlichen Krankheitsdiagnose (z. B. Bandscheibenvorfall oder eine Krebserkrankung), sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung (z. B. eine Funktionseinschränkung der Wirbelsäule bzw. eine Schädigung der inneren Organe) orientiert. Menschen gelten nach 2 Abs. 1 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Als Ursachen der Behinderung gelten unter anderem angeborene Behinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehrdienstoder Zivildienstbeschädigung (vgl. dazu ausführlich: Diese Fachserie enthält Daten über schwerbehinderte Menschen und Behinderungen, erhoben u. a. nach Altersgruppen, Geschlecht, Art und Ursachen sowie dem Grad der Behinderung. Wer zählt als arbeitslos? Die statistische Erfassung der registrierten Arbeitslosen ist gesetzlich geregelt (v. a. 16 SGB III). Demnach sind Arbeitslose Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten demnach nicht als arbeitslos. Änderungen dieser Vorschriften durch den Gesetzgeber schlagen sich in den Daten zur Arbeitslosigkeit nieder. Was ist mit Sonderregelungen für Ältere gemeint? Für die Erfassung der älteren Arbeitslosen haben bis Ende 2007 Sondervorschriften gegolten ( 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II und 252 Abs. 8 SGB VI), die faktisch vorruhestandsähnliche Rahmenbedingungen geschaffen haben. Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II konnten unter erleichterten Bedingungen Leistungen beziehen, da sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mussten. Entsprechend galten sie als nicht arbeitslos. Zum Jahresbeginn 2008 sind diese Sonderregelungen für Ältere mit der Folge ausgelaufen, dass über-57-jährige Leistungsbezieher nunmehr als Arbeitslose gezählt werden. Die Statistik ist also transparenter geworden. Der seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer ist nicht das Ergebnis von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese rechtliche Änderung zurückzuführen. Wäre die bis Ende 2007 gültige Regelung noch in Kraft, hätte sich die Arbeitslosigkeit von Älteren kaum verändert. Eine weitere Sonderregelung zur Erfassung der Arbeitslosigkeit Älterer findet sich in 53a SGB II. Dieser Vorschrift zufolge können erwerbsfähige Leistungsberechtigte als nicht arbeitslos gelten, wenn sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Diese Regelung trat 2008 in Kraft und wirkt sich seit 2009 aus. Diese Personen werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung ausgewiesen. Die beiden Änderungen gesetzlicher Vorschriften haben auf die statistische Erfassung älterer Arbeitsloser gegenläufige Effekte: Durch den Wegfall von 428 SGB III ist die Arbeitslosigkeit Älterer gestiegen, während die Einführung von 53a SGB II die registrierte Arbeitslosigkeit von über-58-jährigen reduziert. 16

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