Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai Eichof, Bad Hersfeld. Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP

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1 Deutscher Grünlandtag und Hessischer Grünlandtag am 24. Mai Eichof, Bad Hersfeld Agrarpolitik Grünlandspezifika bei der Umsetzung der GAP 1. Bedeutung des Grünlands im Rahmen der GAP 2. GAP-Instrumente zur Förderung des Grünlands 3. GAP-Reform aktueller Stand und Ausblick Gerd Trautmann Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1 Futterbaubetriebe sind mit 43 % in Deutschland die wichtigste Produktionsausrichtung 2

2 Unter Grünland tritt nur % der Nitratbelastung im Grundwasser auf, die unter Ackerflächen gemessen wird 3 In Deutschland kommen auf Grünland mehr als Pflanzenarten vor, das sind 52% des Artenbestandes überhaupt 4

3 55 % der gefährdeten Pflanzenarten Deutschlands kommen auf Grünland vor 5 Der Humusgehalt im Oberboden von Grünland ist 2-3 mal höher als bei Ackerland 6

4 Die CO2-Bindung im Oberboden von Grünland ist um 100 % höher als im Oberboden von Ackerland 7 Bedeutung des Grünlandes im Rahmen der GAP: Landschaftsbild, Kulturlandschaft Erholung, Fremdenverkehr Wirtschaftliche Grundlage Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit Wasserschutz Klimaschutz 8

5 ha 9 Änderung der Dauergrünlandfläche

6 Grünland: Ein Multitalent und in Not Preisentwicklung für Feldfrüchte Flächenbedarf für Biogas-Gärsubstrat Abnahme des Rinder- und Schafbestandes Zunehmende Flächenkonkurrenz steigende Pacht und Bodenpreise Produktionsaufgabe in Grenzertragsregionen (Sukzession, Wald) Artenreiche Extensivstandorte sind besonders bedroht; massiver Verlust an biologischer Vielfalt 11 GAP- Instrumente zur Förderung des Grünlandes 12

7 Definition (VO 1120/2009): Dauergrünland : Flächen, die durch Einsaat oder auf natür-liche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs waren zu diesem Zweck sind Gras oder andere Grünfutterpflanzen alle Grünpflanzen, die herkömmlicher- weise in natürlichem Grünland anzutreffen oder normaler- weise Teil von Saatgutmischungen für Grünland oder Wiesen in dem Mitgliedstaat sind Cross Compliance Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologische n Zustand (GlöZ) Erhaltung des Grünlandanteils auf regionaler Ebene 2. Betriebsprämie 2013: 10 % Modulation + Kürzung um 5 % (oberhalb ) 2014: Kürzung um ca. 12%; aber Wegfall der Modulation 3. Agrarumweltmaßnahmen Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung besondere Grünlanddefinition 4. Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Höhere oder ausschließliche Förderung von Grünland 14

8 Flächenbezogene Grünlandförderung in Hessen Mio. / Jahr (403 / ha GL; Spannbreite: / ha) Agrarumwelt-GL (8 %) Agrarumwelt-Öko (8 %) Ausgleichszulage (14 %) Betriebsprämie (70 %) 15 Bedeutung der Direktzahlungen für die hessischen Futterbaubetriebe (HE) -Buchführungsstatistik WJ 2011/ Gewinn / ha (33 %) 288 (51 %) 288 (175 %) BP/ha

9 GAP-Reform aktueller Stand und Ausblick BP/ha 17 Höhe der Direktzahlungen in Hessen 2013 (ohne Modulation) Prognose / ha Grünlanderhaltung Agrarrat (März 2013): Fortsetzung der bisherigen Regelung, falls Rückgang seit 2003 unter 5 % 260 / ha Greening 78 / ha Betriebsprämie Neuzuteilung der ZA zum an Aktive Landwirte Basisprämie 182 / ha 18

10 Höhe der Direktzahlungen in Hessen 2013 (ohne Modulation) Szenario 2015: 15%-Option 300 / ha 15 % von der 1. in 2. Säule: 39 / ha 221 / ha Betriebsprämie Greening 78 / ha Basisprämie 143 / ha 19 Fakultativ gekoppelte Stützung Fakultativ: bis 5 % der nationalen Obergrenze Spezifische Landwirtschaftsformen oder Agrarsektoren in Schwierigkeiten (z. B. Schaf- und Ziegenhaltung, Eiweißpflanzen, Niederwald mit Kurzumtrieb, Wanderschafhalter) 20

11 Zahlung für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen Fakultativ: bis 5 % der nationalen Obergrenze Neuabgrenzung der Gebietskulisse Einheitliche Hektarsätze Einschränkung auf Teilkulisse möglich 21 Höhe der Direktzahlungen in Hessen 2013 Szenario 2015: 3 Optionen 300 / ha AGZ und gekoppelte Beihilfe: 26 /ha Umverteilung in 2. Säule: 39 / ha 200 / ha Betriebsprämie Greening 78 / ha Basisprämie 117 / ha 22

12 Höhe der Direktzahlungen in Hessen / ha Szenario 2015: 5 Optionen Klein-/ Junglandwirte/Umverteilung: 10 /ha AGZ und gekoppelte Beihilfe: 26 /ha Umverteilung in 2. Säule: 39 / ha 190 / ha Betriebsprämie Greening 78 / ha Basisprämie 107 / ha 23 Direktzahlungen im Ländervergleich Betriebsprämie: Regionaler Zielwert

13 Mögliche GAP-Entscheidungen auf nationaler/regionaler Ebene 1.Transfer von der 1. in die 2. Säule (15 %) 2.Förderung der benachteiligten Gebiete in der 1. Säule (5%) 3.Gekoppelte Stützung in der 1. Säule (5%) 4.Junglandwirtförderung (2%) 5.Höhere Zahlung für die ersten Hektare/Umverteilungsprämie (30 %) 6.Kleinerzeugerregelung in der 1. Säule (10%) 7.Einführung/Ausgestaltung von Degression und Kappung in der 1. Säule 8.Aufteilung der Basisprämien auf die Regionen 9.Beibehaltung oder Neuzuweisung der Zahlungsansprüche 10.Höhe/Ausgestaltung der nationalen/regionalen Reserve (3%) 11.Greening (30%): Anwendung äquivalenter AUM 12.Greening: Anwendung von Zertifizierungssystemen 13.Greening: Festlegung der Liste von ökologischen Vorrangflächen 14.Greening: Anwendung von Gewichtungsfaktoren 15.Greening: Regionale Erbringung von ökologischen Vorrangflächen 16.Greening: Kollektive Erbringung von ökologischen Vorrangflächen 17.Greening: Regionaler statt einzelbetrieblicher Erhalt des Dauergrünlands 18.CC: Auflagen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand 25 Definition (Entwurf DZ-VO): Dauergrünland : Flächen, die durch Einsaat oder auf natür-liche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind es können dort auch andere Pflanzenarten wachsen, die abgeweidet werden können, sofern Gras und andere Grünfutterpflanzen weiterhin vorherrschen. Die Mitgliedstaaten können beschließen, Flächen einzubeziehen, die abgeweidet werden können und einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen, wo Gräser und andere Grünfutterpflanzen traditionell nicht in Weidegebieten vorherrschen [Traditionelle Weidelandschaften] i) "Gras oder andere Grünfutterpflanzen" alle Grünpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünland anzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Weideland oder Wiesen in dem Mitgliedstaat sind, [ ]unabhängig davon, ob die Flächen als Viehweiden genutzt werden[ ]; 26

14 Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete ab 2015 LVZ soll ersetzt werden durch Niedrige Temperatur (Zahl der Tage > 5 Grad C) Wasserführung des Bodens und Überflutungsflächen Bodenstruktur und Steinigkeit Durchwurzelungstiefe Hangneigung (> 15 %) 27 Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 (Nationale Rahmenregelung) Extensive Nutzung des gesamten Dauergrünlandes eines Betriebs Max. 1,4 RGV / ha Hauptfutterfläche keine mineralischen N-Dünger Wirtschaftsdüngermenge begrenzt auf 1,4 GVE/ha LF keine PSM auf dem Dauergrünland 130 / ha ( / ha) Mindestbesatz des Dauergrünlandes 0,3 RGV / ha; mind. einmalige Nutzung / Jahr 28

15 Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 (Nationale Rahmenregelung) Extensive Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen - Düngeverzicht Auf bestimmten Dauergrünland- oder anderen beweidbaren Flächen: Verzicht auf (mineralische) N-Düngung keine PSM auf dem Dauergrünland 150 / ha ( / ha) Zusätzliches Top up von 70 / ha (49-91 / ha) für bestimmte naturschutzfachliche Sonderleistungen mind. einmalige Nutzung / Jahr 29 Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 (Nationale Rahmenregelung) Extensive Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen - Wiesenbrüterschutz Zwei Monate zwischen März und September Verzicht auf Bodenbearbeitungsverfahren (z. B. Walzen, Schleppen), Mähen, Nachsäen oder Gülleausbringung, max. Beweidungsdichte in diesem Zeitraum 1,5 GV / ha 150 / ha ( / ha) Zusätzliches Top up von 70 / ha (49-91 / ha) für bestimmte naturschutzfachliche Sonderleistungen mind. einmalige Nutzung / Jahr 30

16 Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 (Nationale Rahmenregelung) Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation Auf bestimmten Dauergrünland- oder anderen beweidbaren Flächen: Nachweis des Vorkommens von mindestens 4 Kennarten; optional 6 oder 8 weitere Kennarten 180 / ha ( / ha) bei 6 Kennarten 240 ( ), bei 8 Kennarten 300 / ha ( ) Länder erstellen Kennartenkatalog und Gebietskulisse 31 Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 (Nationale Rahmenregelung) Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland Nutzung des Ackerlandes als Grünland oder die dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland 350 / ha bei Grünlandnutzung von AF; 490 / ha AF in umweltsensiblen Gebieten; / ha bei Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland; / ha in umweltsensiblen Gebieten Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln; bei Grünlanderneuerung keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung 32

17 Ausblick Ende Juni: Abschluss der Verhandlungen zwischen EP, Rat und KOM (Trilog) Bis Jahresende: Durchführungsbestimmungen Anfang 2014: Nationale Entscheidungen Mitte/Ende 2014: Antragstellung für neue Agrarumweltmaßnahmen : Inkrafttreten der Reform : Zuteilung neuer Zahlungsansprüche und Gemeinsamer Antrag für Direktzahlungen und AGZ 33

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