Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials

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1 Reiner Spieker Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am unter Autor Dr. Reiner Spieker Veranstaltung Biopatent, Schöpfungsethik und Ordnungspolitik Expertentagung der Hanns-Seidel-Stiftung am Konferenzzentrum München Empfohlene Zitierweise Beim Zitieren empfehlen wir hinter den Titel des Beitrags das Datum der Einstellung und nach der URL-Angabe das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse anzugeben. [Vorname Name: Titel. Untertitel (Datum der Einstellung). In: (Datum Ihres letzten Besuches).]

2 Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Dr. Reiner Spieker Der Vortrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

3 Was hat es mit der Patentierung von Pflanzen und Tieren auf sich? Patente für Pflanzen und Tieren werden bei Betrachtung des Patentierungssystems für chemische Erfindungen verständlich. 1. Kulturpflanzen und Haustiere würden ohne das Zutun des Menschen (künstliche Zuchtwahl) nicht existieren. Sie sind in den letzten Jahren erst erzeugt worden Thema Technizität. 2. Pflanzen und Tiere werden, da Leben naturwissenschaftlich bisher nicht exakt faßbar ist, im Weltbild der Chemie als Stoffzusammensetzungen beschrieben Thema Stoffpatente. Wöhler 1828 Harnstoff-Synthese (1. Synthese eines Stoffes von Lebewesen im Labor) 2

4 Wie ist die Patentierung von Pflanzen und Tieren im Patentgesetz eingebettet? 150jährige Rechts- Entwicklung spiegelt sich in 2a PatG wieder 2a Patentgesetz (PatG) (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... 3

5 Ab ca Teerfarben-Industrie: Kontrolle der Stoff-SynthesewegeSynthesewege Patentschutz des Synthesewegs, seit 1877 Methylenblau Steinkohlenteer 1877 bis 1968 Stoffschutz-Verbot ab 1968 absoluter Stoffschutz; 1972 BGH Imidazoline 4

6 Ab ca großindustrielle Stoff-Synthesen Synthesen durch Mikroorganismen Patentschutz des Synthesewegs Biomasse Ethanol, Milchsäure Aceton (Explosivstoffe) Butanol (Gummiherstellung) Antibiotika Patente auf mikrobielle Synthesen kriegswichtiger Stoffe im 1. Weltkrieg 5

7 Ist belebte Natur patentierbar? BGH Rote Taube 1969 Patentierung der belebten Natur: - planmäßige Ausnutzung biologischer Naturkräfte - technisch - Auswahl/Selektion ist Teil des Züchtungsverfahrens - keine sichere Wiederholbarkeit it des Züchtungsverfahrens, h wenn Auswahl allein auf phänotypischem Merkmal beruht 6

8 BGH Bäckerhefe Bäckerhefe 1975 Wiederholbarkeit: - bei mikrobiologischen Verfahren gegeben - Sachschutz für Mikroorganismen, wenn nacharbeitbarer Weg der Erzeugung aufgezeigt ist - Hinterlegung der Zellen bei Stammsammlungen - Budapester Vertrag 1977: Regelungen zu international anerkannten Stammsammlungen; Beitritt Deutschlands Hinterlegung g von menschlichen Zell-Linien, Pflanzensamen 7

9 Einbettung von Technologie-Abfolgen in 2a PatG Synthese ca Stoff-Schutz, Schutz 1968 (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... Mikrobiologie ca Mikroorganismen- Schutz,

10 Kontrolle der Synthesewege durch GV-Mikroorganismen Patentschutz des Synthesewegs, 1877 Stoff-Schutz, 1968 Mikroorganismen- Schutz, 1975 Biomasse Butanol Antibiotika Insulin (1982) Nukleinsäure-Schutz führt zu GV-Mikroorganismen-Schutz 9

11 2a Abs. 2 PatG: Pflanzen und Tiere Patente können erteilt werden für Erfindungen,... deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist. - Erzeugung transgener Organismen - GVOs - Überschreitung der Artgrenzen mit mikrobiologischen Verfahren (Agrobacterium) - Patentanspruch: Wirtszelle, enthaltend DNA ATGC. - vgl. EPA G3/95 vom

12 Kontrolle der Synthesewege durch mehrzellige GV-Organismen Patentschutz des Synthesewegs, 1877 Mikroorganismen- Schutz, 1975 Ausgangsstoffe Nukleinsäure-Schutz führt zu GVO-Schutz, Hinterlegung Stoff-Schutz, 1968 Butanol Antibiotika tbot Insulin Stärke (Nahrung allg.) 11

13 Technologie-Abfolgen in 2a PatG Synthese ca (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... Gentechnik ca Mikrobiologie ca

14 Brokkoli, Tomate und 2a PatG/Art. 53 EPÜ Nicht-GV-Pflanzen (B1/B2-Patentschriften) EP 40 5 US a PatG/Art. 53 EPÜ... Patente werden nicht erteilt für Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren;... 13

15 Technologie-Abfolgen in 2a PatG Synthese ca Markerassistierte Züchtung ca (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... Gentechnik ca Mikrobiologie ca

16 BGH Rote Taube keine sichere Wiederholbarkeit des Züchtungsverfahrens, wenn Auswahl allein auf phänotypischem Merkmal beruht - Phänotyp Rote Taube beruht auf Pigmentsynthese 15

17 Brokkoli-Patent Patent EP Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea mit erhöhten Mengen an XY, bei dem man a) wilde... Spezies mit... Zuchtlinien kreuzt und b) Hybride mit Mengen an XY auswählt,, die über diejenigen erhöht sind, die man anfänglich in... Zuchtlinien findet. 13. Broccoli-Pflanze mit erhöhten Mengen XY,

18 Schrumpeltomate-Patent Patent EP Verfahren zum Züchten von Tomatenpflanzen, die Tomaten mit verringertem Fruchtwassergehalt erzeugen, umfassend die Schritte: Kreuzen...; Sammeln...; Züchten von Pflanzen...; Bestäuben...; Sammeln...; Züchten...;...; und Durchmustern auf verringerten Fruchtwassergehalt,

19 Große Beschwerdekammer G2/07, G1/08 (verhandelt 20. und 21. Juli 2010) Züchtungsverfahren... im Wesentlichen biologische i Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren... : Verfahren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen (Kreuzung, Selektion) beruht ( 2a PatG) - bedeutet natürlich ein Phänomen ohne menschliches Zutun? Thema Züchtung seit Jahrtausenden - was, wenn Selektion einen technischen Schritt einschließt oder dieser über Unwesentliches hinausgeht? Schutzumfang: Arbeitsverfahren oder Herstellungsverfahren? - Patentschutz nur auf Verfahren oder auch auf die Pflanzen 18

20 Kombinatorische Chemie: Auswahl-Screening Synthese Herstellungsverfahren: Patentschutz der unmittelbaren Produkte der Synthesewege Auswahl Arbeitsverfahren: Kein Patentschutz der unmittelbaren Verfahrensprodukte 19

21 Ab ca Synthetische Biologie : Von der Gentechnik zu synthetischem Leben Im Gegensatz zur Gentechnik keine Veränderung oder Einschleusung einzelner Gene mehr: Mycoplasma mycoides JCVI-syn1.0 erste Zelle neuprogrammiert mit vollständig synthetischem Genom (Craig Venter, 2010) Hardware Software (Quellcode) 20

22 Technologie-Abfolgen in 2a PatG Synthese ca Markerassistierte Züchtung ca (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... Gentechnik ca Mikrobiologie ca Synthetische Biologie ca

23 Art. 53 EPÜ; Regel 27 EPÜ Synthese ca Artikel 53 Europäische Patente werden nicht erteilt für: i h il Gentechnik a)... b) Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse; ca Markerassistierte Züchtung ca c) Verfahren... Diesgilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren. Regel 27 Biotechnologische Erfindungen sind auch dann patentierbar, wenn sie zum Gegenstand haben: a) biologisches Material, das mithilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, auch wenn es in der Natur schon vorhanden war; b) Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; c) ein mikrobiologisches oder sonstiges technisches Verfahren oder ein durch diese Verfahren gewonnenes Erzeugnis, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. Mikrobiologie ca Synthetische Biologie ca

24 Formales Element: Sequenzprotokoll (vgl. Quellcode ) Nukleinsäure-Molekül: Basenabfolge (Sequenz) in Patentanmeldungen t als Sequenzprotokoll 23

25 Richtlinie 98/44/EG: Biologisches Material 2a Abs. 3 PatG/Regel 26(3) EPÜ: - enthält genetische Information - selbst reproduzierend (Zellen) oder in biologischem System reproduzierbar (Viren) 1 Abs. 2 Satz 2 PatG/Regel 27(a) EPÜ: - ist auch dann eine Erfindung, wenn es in Natur schon vorhanden war BioMatHintV/Regel 31 EPÜ: - hinterlegbar wie Mikro- organismen, Pflanzensamen Funktion biologisches Material genetische Information EuGH C-428/08, : - nur in biologischem Material erfüllt genetische Information ihre Funktion (anzugeben gemäß 1a Abs. 3 PatG) 24

26 Patentschutz biologischen Materials: 9a PatG Schutz des biologischen Materials erstreckt sich auf jegliches Nachkommen- Material (gewonnen durch vegetative oder generative Vermehrung) mit den patentierten Eigenschaften Funktion Funktion biologisches Material genetische Information 25

27 Patentierungsverbot und Patentschutz-I 2a Abs. 1 PatG: Patente werden nicht erteilt für... Pflanzensorten und Tierrassen... Funktion Patentanspruch: Biologisches Material, enthaltend die genetische Information ATGC. Schutzumfang? biologisches Material? genetische Information 26

28 1 Objekt: Zwei Definitionen Patentierungsverbot und Patentschutz-II Pflanzensorte biologisches Material EuGH C-377/98, (Klage auf Nichtigerklärung 98/44/EG) Nr. 46:... umfaßt dieser Schutz jedes biologische Material,... das die patentierte Information enthält. Der Patentschutz kann sich also auf eine Pflanzensorte erstrecken, ohne dass diese selbst patentierbar ti wäre. vgl. EPA G1/98 vom zu Art. 53(b) EPÜ 27

29 1 Objekt: Zwei Definitionen Embryonenschutzgesetz BGH Xa ZR 58/07 definiert Embryo ; ( ); Vorlage Bezugnahme in 2 Abs. 2 an EuGH (C-34/10): Satz 2 PatG zur Wie definiert 98/44/EG Umsetzung der 98/44/EG patentrechtlich Embryo? 28

30 Erbgut-basierte Züchtung = Gewinnung biologischen i Materials? Auswahl neuer Eigenschaften über Genetische Marker: Basenänderungen (Polymorphismen, SNPs) in Genen gegenüber der Standard-Basensequenz ( Wildtyp ) - Polymorphismus (Allel-Variante) im Leptinrezeptor-Gen: Schweine-Patent Sh t EP Patentrechtlich: Polymorphismus = genetische Information? Funktion 29

31 Over-ride -Effekt durch biologisches i Material in 2a PatG? Synthese ca Markerassistierte Züchtung ca (1) Patente werden nicht erteilt für 1. Pflanzensorten und Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren; 2. Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend genannten Verfahren. (2) Patente können erteilt werden für Erfindungen, 1. deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist; 2. die ein mikrobiologisches oder ein sonstiges technisches Verfahren oder ein durch ein solches Verfahren gewonnenes Erzeugnis zum Gegenstand haben, sofern es sich dabei nicht um eine Pflanzensorte oder Tierrasse handelt. 1a Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. "biologisches Material" ein Material, das genetische Informationen enthält und sich selbst reproduzieren oder in einem biologischen System reproduziert werden kann; 2. "mikrobiologisches Verfahren" ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird; 3. "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ein Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren, das vollständig auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung oder Selektion beruht; 4. "Pflanzensorte" eine Sorte im Sinne der Definition... Gentechnik ca Mikrobiologie ca Synthetische Biologie ca

32 Schutzumfang von GVO-Sachpatenten: EuGH C-428/08, Mikroorganismen- Schutz, 1975 Licht, Luft, Mineralien Patentschutz des Synthesewegs, 1877 Stoff-Schutz, 1968 Pflanzenmehl Nukleinsäure-Schutz führt zu GVO-Schutz DNA ATGC Wirtszelle, enthaltend ATGC Glyphosat-Resistenzgen EP Da die Richtlinie einer patentierten DNA-Sequenz, die ihre Funktion nicht erfüllen kann, keinen Schutz bietet, verwehrt es die ausgelegte Bestimmung daher einem nationalen Gesetzgeber, einer patentierten DNA-Sequenz als solcher, unabhängig davon, ob sie die Funktion, die sie in dem sie enthaltenden Material innehat, erfüllt oder nicht, einen absoluten Schutz zu gewähren. 31

33 Überlegungen zur Auslegung von EuGH C-428/08 kein Stoff-Schutz auf das Produkt des Synthesewegs Licht, Luft, Mineralien Nukleinsäure-Schutz führt zu GVO-Schutz Pflanzenmehl Gensequenz ATGC Wirtszelle, enthaltend ATGC Patentschutz von GVOs als biologisches Material kein absoluter Patentschutz von genetischer Information als solcher 32

34 Zwei Weltbilder Funktion 1860, 1910, 1930, helioti geo- zentrisch zentrisch 33

35 EuGH C-377/98 und C-428/08: Hat ein Patentierungsverbot ti t noch Bedeutung? Die Patentierung von Tieren und Pflanzen (GVOs und Nicht-GVOs) ist verboten. Funktion Der Patentschutz für biologisches Material kann sich auf Pflanzen oder Tiere erstrecken, auch wenn deren Patentierung verboten ist. biologisches Material genetische Information Funktion 34

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 35

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