17 Entwicklung des Einzelplans 08

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1 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Einzelplan 08) 17 Entwicklung des Einzelplans 08 Kat. A 17.1 Überblick Als Haushaltsministerium stellt das BMF den Entwurf des Haushaltsplans und den Finanzplan auf. Es entscheidet in wichtigen Einzelfällen der Haushaltsführung und legt Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes sowie über dessen Vermögen und Schulden. Als Fachministerium hat das BMF insbesondere Aufgaben in den Bereichen Steuern, Zoll, Finanzbeziehungen des Bundes, Regulierung der Finanzmärkte, Treuhandnachfolgeeinrichtungen, Bundesimmobilien, Privatisierungs- und Beteiligungspolitik sowie Wiedergutmachungen des Bundes. Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben des BMF 5,2 Mrd. Euro. Dies entsprach 1,7 % der Gesamtausgaben des Bun-deshaushalts. Größter Ausgabenbereich war mit 2 Mrd. Euro die Zollverwaltung. Den Ausgaben standen Einnahmen von 1,1 Mrd. Euro gegenüber. Allein 745 Mio. Euro entfielen auf eine einmalige Einnahme, die aus der Übertragung einer Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben resultierte (vgl. nachfolgende Übersicht 17.1).

2 Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 17.1 Übersicht über den Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen 2014 Soll 2014 Ist b Abweichung 2015 Ist/Soll a Soll 2016 Haushaltsentwurf Veränderung 2015/ 2016 a in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 5 206, ,9-53, , ,3 2,8 darunter: Zoll 2 031, ,7-53, , ,9 1,7 Versorgung c 985,4 996,5 11, , ,7 2,0 Wiedergutmachungen des Bundes 693,8 688,6-5,2 715,7 757,8 5,9 Einnahmen des Einzelplans 1 038, ,7 68,0 324,5 334,6 3,1 darunter: Treuhandnachfolgeeinrichtungen 872,0 873,5 1,5 168,0 162,0-3,6 Zoll 83,8 104,8 20,9 101,3 118,9 17,4 Verpflichtungsermächtigungen 353,0 112,6-240,4 458, ,8 d 370 Planstellen/Stellen in % Personal e ,5 Erläuterungen: a Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. b Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. 4.9). c Titelgruppe 57 sowie Titel und d Nach dem Berichterstattergespräch für den Haushalt 2016 zum Einzelplan 08 ist zu erwarten, dass dieser Ansatz um Mio. Euro abgesenkt wird, weil eine geplante Verpflichtungsermächtigung in dieser Höhe entfallen kann. e Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 08. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX Das BMF wird bei seinen Aufgaben von der Zollverwaltung, vier Bundesoberbehörden und dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) unterstützt, vgl. Tabelle Tabelle 17.2 Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Behörde Einnahmen 2014 (Ist) Ausgaben 2014 (Ist) a Planstellen/Stellen (Ist) am 1. Juni 2014 in Mio. Euro Ministerium 9,2 173, Zollverwaltung 104, , Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit Bundesausgleichsamt (BAA) Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) 3,2 112, ,1 438, ,3 245, Bundesmonopolverwaltung für 0 50,6 96 Branntwein (BfB) b Erläuterungen: a Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. 4.9). b Das Branntweinmonopol läuft Ende 2017 aus. Quelle: Einzelplan 08: Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 und Haushaltsplan für das Jahr 2015 in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts Haushaltsstruktur und -entwicklung Das BMF und seine nachgeordneten Behörden nehmen personalintensive Verwaltungsaufgaben wahr. Im Haushaltsjahr 2014 waren 68 % der Gesamtausgaben des Einzelplans für Sach- und Personalausgaben gebunden. 27 % der Mittel entfielen auf Zuweisungen und Zuschüsse. Im Haushaltsjahr 2015 stehen für den Geschäftsbereich des BMF 5,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung von 438,7 Mio. Euro (8,5 %) gegenüber dem Vorjahres-Ist. Allein für die Zollverwaltung erwartet das BMF einen zusätzlichen Bedarf von 170,9 Mio. Euro (vgl ). Der Haushaltsentwurf 2016 sieht vor, dass die Ausgaben weiter auf 5,8 Mrd. Euro steigen. Das BMF erwartet für fast alle Aufgabenbereiche höhere Ausgaben als im Jahr Für das Jahr 2015 plant das BMF für den Einzelplan 08 Einnahmen von 324,5 Mio. Euro. Im Jahr 2016 sollen sie auf 334,6 Mio. Euro ansteigen. Die Einnahmen werden im Wesentlichen von den Treuhandnachfolgeeinrichtungen und der Zollverwaltung erzielt.

4 Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 17.3 Wesentliche Ausgabenbereiche Zoll Die Zollverwaltung hat u. a. die Aufgaben, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle, die Kraftfahrzeugsteuer und die Luftverkehrsteuer zu erheben, das Branntweinmonopol zu verwalten sowie Abgaben und Erstattungen nach den Verordnungen der Europäischen Union durchzuführen. Als Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist der Zoll gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Einsatz und prüft seit dem 1. Januar 2015 die Einhaltung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Die Zollverwaltung ist außerdem damit beauftragt, über die zolleigenen Forderungen hinaus Ansprüche anderer Bundesdienststellen zu vollstrecken. Die Zollverwaltung ist im Jahr 2014 für Steuereinnahmen des Bundes von mehr als 100 Mrd. Euro verantwortlich. Sie werden im Einzelplan 60 ausgewiesen. Die 4,6 Mrd. Euro Zölle fließen um eine Erhebungskostenpauschale von 25 % gemindert in den EU-Haushalt. Das BMF wird zum 1. Januar 2016 eine Generalzolldirektion (GZD) als Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn errichten. Dort werden die Aufgaben der bisherigen Bundesfinanzdirektionen sowie die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des BMF zusammengeführt. Die neue Aufbau- und Ablauforganisation berücksichtigt die Forderungen des Bundesrechnungshofes, Schnittstellen zwischen den einzelnen Ebenen der Zollverwaltung zu beseitigen. Durch die Neuorganisation werden bei den ehemaligen Bundesfinanzdirektionen 90 Dienstposten entbehrlich, die zu den Hauptzollämtern (HZÄ) für operative Aufgaben verlagert werden sollen. Der Mittelbedarf für die Einrichtung der GZD soll im Einzelplan 08 erwirtschaftet werden. Er beträgt im Finanzplanungszeitraum (2016 bis 2019) rund 28 Mio. Euro. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung Zum 1. Juli 2009 ist die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) von den Ländern auf den Bund übergegangen. Im ersten Halbjahr 2014 hat der Bund auch die Verwaltung der Kfz-Steuer schrittweise von den Ländern übernommen. Die Steuer wird in über 95 % aller Fälle automatisiert festgesetzt und erhoben. Die Übernahme der Kfz-Steuer ist abgeschlossen. Steuerausfälle infolge der Übernahme der Zuständigkeit von den Ländern konnten nicht festgestellt werden. Die Verwaltung der Kfz-Steuer durch den Bund bietet Vorteile, weil die Regelungen bundesweit einheitlich angewendet werden. Gleichwohl haben die HZÄ noch Schwierigkeiten, einen stabilen Regelbetrieb bei der Sachbearbeitung herzustellen. Seit Beginn der Aufgabenübernahme haben sich Bearbeitungsrückstände angehäuft, die nur langsam abgebaut werden können. Die Anforderungen an die Zollverwaltung, serviceorientiert und bürgerfreundlich zu arbeiten, wurden in vielen Bereichen noch nicht ausreichend umgesetzt. Unverständliche Bescheide und Schreiben an die Steuerpflichtigen sowie die mangelnde Erreichbarkeit der zentralen Auskunftsstelle stoßen bei Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Der Bundesrechnungshof hält eine umfängliche Organisationsuntersuchung im Bereich der Kfz-Steuer für erforderlich, die nun auch seitens der Zollverwaltung geplant ist. Dabei ist ein tragfähiges Gesamtkonzept für die Sachbearbeitung zu entwickeln. Zum Stellenaufwuchs im Bereich der Mindestlohnkontrolle Der Entwurf zum Haushaltsplan 2015 enthielt eine Ermächtigung, wonach die FKS in den Haushaltsjahren 2017 ff. insgesamt neue Planstellen (534 gehobener Dienst, mittlerer Dienst) zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns erhalten sollte. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, den Anteil der Planstellen des gehobenen Dienstes zu Lasten des mittleren Dienstes anzuheben, da die Anforderungen an die Beschäftigten der FKS in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und sich beim Vollzug der gesetzlichen Neuregelung weiter erhöhen werden. Im Hinblick auf die vom Bundesrech-

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX nungshof vorgetragenen Aspekte hat das BMF seine ursprüngliche Stellenforderung für den Bundeshaushalt 2015 verändert (734 Planstellen gehobener Dienst (+200) und 866 Planstellen mittlerer Dienst (-200)). Das Beförderungs- und Kontrollsystem zur Verbrauchsteuerüberwachung (EMCS) Seit Bildung des europäischen Binnenmarktes am 1. Januar 1993 können verbrauchsteuerpflichtige Waren unter bestimmten Voraussetzungen unversteuert innerhalb der Gemeinschaft befördert werden. Aufgrund zunehmender Betrugsfälle und daraus folgender Steuerausfälle, insbesondere bei Tabakwaren und Alkohol, entschied die Europäische Kommission im Jahr 2003, ein elektronisches Verfahren zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren einzurichten. In Deutschland ging das 25 Mio. Euro teure Excise Movement and Control System (EMCS) am 1. April 2010 in Betrieb. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes hat die Zollverwaltung bislang weder eine taugliche Risikoanalyse in EMCS eingerichtet noch einen systematischen Ansatz zur Kontrolle von Beförderungen mit EMCS entwickelt. EMCS ist nicht geeignet, Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen und damit die Verbrauchsteuereinnahmen zu sichern. Dazu müsste das EMCS durch risikobasierte Kontrollen ergänzt werden. Der Bundesrechnungshof wird die Fortentwicklung von EMCS beobachten Zentrale steuerliche Aufgaben Das BZSt nimmt zentrale steuerliche Aufgaben wahr. Seine Ausgaben beliefen sich im Jahr 2014 auf 438,3 Mio. Euro. Sie sollen im Jahr 2015 auf 525 Mio. Euro und im Jahr 2016 auf 556,5 Mio. Euro steigen. Größte Ausgabenpositionen des BZSt sind die Verwaltungskostenerstattungen an die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Bundesagentur führt im Auftrag des BZSt den steuerlichen Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderzuschlag) durch. Die bei der DRV Bund angesiedelte Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wickelt insbesondere die Verwaltung der sogenannten Riesterrente und des sogenannten Wohn-Riesters ab. Das BMF rechnet damit, dass die Ausgaben für die Erstattungen an die Bundesagentur und an die DRV Bund weiter steigen werden, vgl. Abbildung Abbildung 17.1 Verwaltungskostenerstattungen an die Bundesagentur und die DRV Bund

6 Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Quelle: Einzelplan 08, Kapitel 0815, Titel und Titel : Haushaltsrechnung für das Jahr 2014, Haushaltsplan für das Jahr 2015 in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts, Haushaltsentwurf Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur Der Bundesrechnungshof stellte im Jahr 2010 Mängel bei der Abrechnung der Verwaltungskosten der Bundesagentur für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs fest. Er forderte eine Neugestaltung des Abrechnungsverfahrens. Im Februar 2013 schlossen die beteiligten Behörden dazu eine neue Verwaltungsvereinbarung, die die zentralen Forderungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigte. Nach Angaben des BMF wurde diese Verwaltungsvereinbarung zwischenzeitlich aktualisiert. Verwaltungsvereinbarung mit der DRV Bund Im Jahr 2012 prüfte der Bundesrechnungshof auch die Verwaltungsvereinbarung mit der DRV Bund. Diese beschränkt die Aufsichtsrechte des BMF und des BZSt auf die Einhaltung des Steuer- und Steuerverfahrensrechts. Sie können die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der ZfA nicht kontrollieren. Das BMF legte der DRV Bund den Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung vor, die alle wesentlichen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt. Bislang konnte darüber keine Einigung erzielt werden. Der Bundesrechnungshof wird den Fortgang der Verhandlungen beobachten Zentrale Dienstleistungen Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ist eines der großen Dienstleistungszentren des Bundes und unterstützt zahlreiche Einrichtungen u. a. in den Bereichen Beihilfe, Abrechnung von Personalleistungen und Organisationsentwicklung. Es erbringt auch Dienstleistungen für Kunden außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass es dabei für gleiche Dienstleistungen unterschiedlich hohe Fallpauschalen verlangte. Die Pauschalen waren häufig nicht kostendeckend; teilweise wurden Dienstleistungen ohne Entgelt erbracht. Der Bundesrechnungshof hat daher das BMF aufgefordert, das BADV anzuweisen, mit den Kunden baldmöglichst kosten-deckende Pauschalen zu vereinbaren. Das BADV will diese Forderung bis zum 1. Januar 2016 umsetzen (vgl. Bemerkung Nr. 20). Im Bereich Personalkostenberechnung bieten die Service-Center der Zollverwaltung und das BADV gleiche Dienstleistungen an. Der Bundesrechnungshof regte an, die Wirtschaftlichkeit solcher Parallelstrukturen zu prüfen und die betreffenden Angebote ggf. zu konzentrieren. Für die Beihilfe griff das BMF die Empfehlung auf und will dieses Dienstleistungsangebot bis zum Jahr 2019 im BADV bündeln. Der Bundesrechnungshof wird beobachten, ob das BMF auch weitere Dienstleistungen konzentriert. Das ZIVIT ist zentraler IT-Dienstleister der Bundesfinanzverwaltung. Es entwickelt und betreibt IT-Verfahren und stellt die dafür erforderliche IT-Infrastruktur bereit. Die Bundesregierung legte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2015 einen Bericht zur IT-Konsolidierung des Bundes vor. Danach soll das ZIVIT mit den IT-Dienstleistungszentren des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ab dem 1. Januar 2016 organisatorisch zu einem Bundesrechenzentrum im Geschäftsbereich des BMF zusammengeführt werden. Die Haushaltsmittel für die verlagerten Aufgaben sollen auf den Einzelplan 08 übertragen werden. Diese Umschichtungen sind im Haushaltsentwurf 2016 noch nicht berücksichtigt Treuhandnachfolgeeinrichtungen Nachfolgerin der ehemaligen Treuhandanstalt ist die BvS. Sie fungiert nur noch als Rechts- und Vermögensträger ohne eigenes Personal. Seit dem Jahr 2004 wird die BvS von einem Abwickler vertreten. Die BvS erhält wie in den Vorjahren keine Bundeszuwendungen und finanziert ihre

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX Restaufgaben überwiegend selbst. Im Jahr 2016 soll sie 162 Mio. Euro an den Bund abführen. Die operative Tätigkeit übernimmt u. a. die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Sie privatisiert die ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Im Jahr 2014 veräußerte sie Hektar und erwirtschaftete einen Überschuss von 507 Mio. Euro, den sie an die BvS abführte. Ende des Jahres 2014 verfügte die BVVG noch über einen Bestand von Hektar landwirtschaftlicher und Hektar forstwirtschaftlicher Flächen mit einem Bilanzwert von 755,3 Mio. Euro. Die BVVG hat die Empfehlung des Bundesrechnungshofes aufgegriffen und den Geschäftsbetrieb einer Tochtergesellschaft Ende des Jahres 2014 eingestellt. Sie nimmt seither die Aufgaben mit eigenem Personal wahr. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von mindestens 5 Mio. Euro (vgl. Bemerkung Nr. 19). Die Treuhandnachfolgeeinrichtungen LMBV und die Energiewerke Nord GmbH (EWN) erhalten Zuwendungen des Bundes, um weitere Aufgaben der Treuhandanstalt zu Ende zu führen. Im Jahr 2016 sind dafür 323,2 Mio. Euro vorgesehen Ausblick Der Finanzplan 2015 bis 2019 sieht vor, dass die Ausgaben beim Einzelplan 08 nach dem Jahr 2016 leicht sinken. Diese Ansätze liegen jedoch deutlich über den Annahmen des Finanzplans aus dem Vorjahr (vgl. Tabelle 17.4). Tabelle 17.4 Vergleich aktueller Finanzplan mit Finanzplan des Vorjahres in Mio. Euro Finanzplan 2014 bis 2018 Finanzplan 2015 bis , , , , , ,5 Quelle: Bundesregierung. Die Überschreitung des Vorjahresfinanzplans ist nach Angaben des BMF vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen: Die Fortschreibung der Tarifrunde 2014 führt in den Jahren 2016 bis 2019 zu zusätzlichen Personalausgaben von 137,4 Mio. Euro jährlich. Für die Wiedergutmachungen des Bundes werden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 131,5 Mio. Euro mehr veranschlagt als geplant. Dies wird mit dem Beitrag des Bundes zu einem neuen Fonds für Holocaust-Überlebende begründet (Child-Survivor-Fonds). Für die Jahre 2016 bis 2019 sind in den Einzelplänen pauschale Ausgabensteigerungen (Globale Mehrausgaben) von rund 3 Mrd. Euro für Zukunftsinvestitionen vorgesehen. Auf den Einzelplan 08 entfallen 47,8 Mio. Euro jährlich.

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