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1 Platen-Gymnasium Ansbach Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Studienseminar für Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte Bahnhofplatz Ansbach Telefon: Telefax: Der Vorbereitungsdienst am Gymnasium Die rechtlichen Vorgaben für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) finden sich in der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) in der Fassung vom 28. Oktober 2004 (Fundstelle: GVBl 2004, S. 428). Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes legen die Studienreferendare/innen die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayLBG) ab. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes und dient zusammen mit der Ersten Staatsprüfung der Feststellung, ob die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erworben wurde (Art. 7 Abs. 1 BayLBG). Gemäß der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG) haben Bewerber, welche die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern ablegen wollen, nach dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien einen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien an einem Studienseminar abzuleisten. Gemäß ZALG 2 soll der Studienreferendar schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf seine Tätigkeit und Verantwortung als Lehrer und Erzieher an Gymnasien vorbereitet werden. Die Ausbildung umfasst dabei allgemeine Inhalte, durch die auf der Grundlage des erziehungswissenschaftlichen Studiums in die schulische Arbeit eingeführt wird, und fachspezifische Inhalte, die auf die Unterrichtsfächer bezogen sind, in denen der Studienreferendar die Erste Staatsprüfung abgelegt hat. Die Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist also die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Gymnasien (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayLBG) und damit die Grundlage für die zukünftige Versorgung aller bayerischer Schulen mit qualifiziertem Lehrpersonal. Nähere Ausführungen bieten die Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG), im Februar 2011 neu herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ( Als Unterrichtsfächer für das Studienseminar am Platen-Gymnasium wurden vom Staatsministerium eingerichtet: Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte. Der Seminarbetrieb bedeutet für die Schule zunächst ein Mehr an Arbeit für die Schulverwaltung, aber er bringt auch viele positive Impulse in die Schule und wird die Qualität unserer Arbeit unterstreichen. Mithin ist unser Platen das einzige Gymnasium mit Seminarbetrieb im Raum Westmittelfranken! Dass mit dem Seminarbetrieb auch ein erhöhter Bedarf an Räumen, für Fachsitzungen und individuelle Besprechungen, und an materieller Ausstattung, Fachliteratur und Unterrichtsmaterialien verbunden ist, liegt auf der Hand.

2 Struktur des Vorbereitungsdienstes zeitlicher Ablauf 0. Allgemeines Beginn: Februar bzw. September (am Platen-Gymnasium: Septemberseminar) gegliedert in 3 Ausbildungsabschnitte Gesamtdauer 24 Monate Studienreferendare, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung Lehramtsassessor zu führen (ZALG 26) 1. Ausbildungsabschnitt an Seminarschule Dauer: 6 Monate Unterweisung und Begleitung durch zwei Seminarlehrkräfte und evtl. zusätzliche Betreuungslehrkräfte zusammenhängender Unterrichtseinsatz mit max. 10 Wochenstunden 2. Ausbildungsabschnitt an Einsatzschule (staatl. Gymnasien) Regeldauer: 12 Monate Verkürzung möglich (max. 1 Jahr) Einsatz mit 10 WoStd. Unterrichtsaushilfe mit bis zu 7 WoStd. möglich, d. h. insgesamt bis zu 17 WoStd. Freistellung an einem Wochentag nicht mehr als zwei Klassen in Deutsch, Physik oder Chemie Durchführung von 10 Seminartagen an der Seminarschule (einzelne Veranstaltung von bis zu 3 Tagen) Begleitung durch je eine Betreuungslehrkraft pro Fach 3. Ausbildungsabschnitt an der Seminarschule i.d.r. Unterricht in zwei Klassen (davon z. T. bis zu 3 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht) Abschlussprüfungen (Zweites Staatsexamen)

3 Ausbildungsinhalte A. Allgemeine Ausbildung durch Seminarlehrkräfte in den Fächern: 1. Pädagogik (Erziehen und bilden, Lehren und lernen, Fördern und beraten, Schule gestalten und entwickeln) 2. Psychologie (Selbst- und Sozialkompetenz der Lehrkraft entwickeln, Sozialverhalten und Beziehungen gestalten, Lern- und Arbeitsverhalten entwicklungsgerecht fördern, Beraten und Konflikte bewältigen) 3. Schulrecht und Schulkunde ( a) Schulrecht: Die rechtliche Ordnung der Schule und des Schulwesens, Rechte und Pflichten der Lehrkraft; b) Schulkunde: Gliederung des Schulwesens, Aufbau der Schulverwaltung, oberste Bildungsziele nach Art. 131 der Verfassung, Bildungskonzeptionen, Standortbestimmung der Schule in der sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern, besondere Unterrichtsinhalte wie Fragen der Familien- und Sexualerziehung, Suchtprävention, Umwelterziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung, Verkehrserziehung, beruflichen Orientierung ) 4. Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung ( a) Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt, b) die politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung, c) kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart, d) der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland, e) ökonomische und soziologische Grundprobleme der Gesellschaft, f) besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung ) B. Fachspezifische Ausbildung durch Seminarlehrkräfte in den Unterrichtsfächern Ausbildung in der Methodik und der Unterrichtspraxis des Fachs Schwerpunkte: Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung, Feststellung und Bewertung des Lernfortschritts, alters- und fachspezifische Unterrichts- und Lernformen u. a.

4 Funktionen und Aufgaben an der Seminarschule Seminarvorstand Der Seminarvorstand ist der Schulleiter der Seminarschule. Seine Aufgaben sind die Koordinierung des gesamten Seminarbetriebs und der Kontakt zu Einsatzschulen und zu Universitäten. Gleichzeitig ist er Seminarlehrkraft für Schulrecht und Schulkunde und örtlicher Prüfungsvorsitzender für das Zweite Staatsexamen. Unterstützt bzw. vertreten wird der Seminarvorstand durch den stellvertretenden Seminarvorstand, Frau OStRin Steinheimer. Seminarleiter Der Seminarleiter bzw. die Seminarleiter sind für die Koordinierung der Veranstaltungen für das jeweilige Studienseminar einer bestimmten Fächerkombination verantwortlich. Er erstellt bzw. sie erstellen die Gutachten über die Studienreferendare/innen und stehen damit in unmittelbarer Verantwortung gegenüber dem Seminarvorstand. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die bisher am Platen-Gymnasium eingerichteten Fächerkombinationen der Studienseminare: Fächerkombination Chemie Geographie - Ethik Deutsch - Geographie Deutsch - Geschichte Deutsch Englisch - Ethik Fächerkombination Chemie - Englisch Englisch Geographie - Ethik Englisch - Geschichte Englisch - Geschichte -Ethik Seminarlehrkräfte der Unterrichtsfächer/der Fachseminare Die Seminarlehrkräfte sind für die fachspezifische Ausbildung der Studienreferendare/innen verantwortlich, sie beraten und betreuen die Referendare/innen während ihrer Ausbildung, sie korrigieren und bewerten die Arbeit(en) der Studienreferendare/innen und halten Kontakt zu den Universitäten und zum zentralen Fachberater, der seinerseits für die Koordination der bayernweiten Ausbildung in seinem Fach, die Auswertung der Seminarberichte, die Zusammenarbeit mit dem ISB und für die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Seminarlehrkräfte verantwortlich ist Fach/Fachseminar Chemie Deutsch Englisch Geographie Geschichte Seminarlehrkraft StD Rummel StD Lessing StDin Hämmerle StDin Deinlein OStR Walde Seminarlehrkräfte der allgemeinen Fächer Die Seminarlehrkräfte der allgemeinen Fächer bilden die Studienreferendare/innen in den folgenden allgemeinen Gebieten aus: Fach der allgemeinen Ausbildung Seminarlehrkraft Pädagogik OStRin Steinheimer Psychologie StD Herda Schulrecht und Schulkunde OStD Heldmann Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung OStR Osiander Sekretariat Sämtliche Damen des Sekretariats stehen den Seminarteilnehmer(inne)n als Ansprechpartner zur Verfügung. Für spezielle personelle und organisatorische Fragen des Studienseminars ist Frau VA Weik zuständig.

5 Positive Aspekte des Studienseminarbetriebs Häufig wird das Studienseminar von Eltern, aber auch von Kollegen/innen zum Sündenbock für eventuelle Probleme gemacht, die originär mit der Ausbildung von Studienreferendar(inn)en nichts zu tun haben. Tatsächlich bringt der Studienseminarbetrieb vor allem auch positive Aspekte mit sich. 1. Studienreferendare/innen haben aufgrund des geringeren Altersunterschieds eine größere Nähe zum Denken der Jugendlichen. 2. Sie sind mit dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung und multimedialen Medien vertraut. 3. Der Motivationsdruck, gute Leistungen zu erbringen, ist überdurchschnittlich hoch, da es für die jungen Lehrkräfte darum geht, ihre Chancen auf Übernahme in den Staatsdienst zu wahren. 4. Im Studienseminar werden die neuesten Methoden erprobt (z.b. schülerzentrierter Unterricht, LdL, multimediale Medien, Online-Klassenräume mit Moodle); die Studienreferendare/innen befruchten damit auch den Unterricht der sie betreuenden Stammlehrkräfte. 5. Das Studienseminar ermöglicht höhere Korrekturleistungen (Hefte/Übungen). 6. Das Studienseminar ermöglicht durch ein Mehr an Personal u.u. die Teilung von Klassen, die Einteilung in besondere Lerngruppen und damit die innere Differenzierung. 7. Das Studienseminar gewährleistet im zugelassenen Rahmen auch Stundenvertretungen (fachspezifische Vertretung erkrankter bzw. verhinderter Lehrer, evtl. sogar wie im ersten Schulhalbjahr 2009/2010 bereits geschehen Schwangerschaftsvertretung). 8. Zu bedenken ist zudem das in unserer Gesellschaft gewährleistete Recht auf Ausbildung: Wie würden sich Eltern verhalten, wenn die auszubildenden Junglehrkräfte ihre eigenen Kindern wären? 9. Referendare/innen sind vor allem im ersten Ausbildungsabschnitt nahezu nie allein in ihrer Klasse; ihr Unterricht findet meist in Anwesenheit der Seminar- bzw. Betreuungslehrkraft statt; zudem wird jede Stunde ausführlich nachbesprochen, Verbesserungsmöglichkeiten werden deutlich benannt. Im dritten Ausbildungsabschnitt sind sie nach einem ganzjährigen Einsatz an einer anderen Schule bereits ohne Einschränkung in eigenverantwortlichem Unterricht einsetzbar. 10. Betreuungslehrkräfte verlieren nicht den Kontakt zu ihren Klassen, da sie jederzeit den Unterricht übernehmen können, um eventuelle Defizite auszugleichen. 11. Ergänzend wird auf den Einsatz der Studienreferendare/innen bei Wandertagen, Exkursionen, Klassenfahrten, Schulfesten etc. hingewiesen. Fazit: a) Die anfängliche Unerfahrenheit der Studienrefendare/innen wird durch hohes Engagement, Ideenreichtum und besondere Zuwendung an die Schüler oft mehr als genug ausgeglichen. Sie können sich aufgrund des geringeren Altersunterschieds zu den Schülern gut in Schüler einfühlen und stehen ihnen damit emotional näher. b) Der Referendareinsatz zwingt Seminar- bzw. Betreuungslehrkräfte zum reflektierten Umgang mit Stoffplanung, Methodenvielfalt, Vor- und Nachbereitung schriftlicher Leistungserhebungen und kommt damit letztlich den Schülerinnen und Schülern selbst zugute.

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