Musterlösung Klausur: 1. Teil. Beantwortung der Fragen:
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- Friederike Pfaff
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1 Musterlösung Klausur: 1. Teil Beantwortung der Fragen: a) Hauptaufgaben: Dokumentationsaufgabe, Informationsaufgabe, Kontroll- und Dispositionsaufgaben- wichtigste Aufgabe: Stand und Veränderungen des Anlageund Umlaufvermögen des Eigen- und Fremdkapital und der Aufwendungen und Erträge lückenlos aufzuzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen muss es möglich sein einen Abschluss zu erstellen. Adressaten: Geschäftsleitung, Gesellschafter/Anteilseigner, Gläubiger (z.b. Darlehensgeber, Lieferanten), Finanzamt/Behörden, Arbeitnehmer, Öffentlichkeit Zweck: das Rechnungswesen erfasst, überwacht und wertet das Unternehmensgeschehen aus. Es ist das System zur Erfassung und Analyse betrieblicher Mengen- und Wertbuchungen und unterteilt sich in 4 Bereiche: - Buchführung - Kosten- und Leistungsrechnung - Betriebsstatistik - Planungen 3 P. b) Kaufmann: Kaufmann ist nach 1 HGB jeder der ein Gewerbe betreibt- es existieren jedoch verschiedene Ausprägungen. Für den sogenannten Istkaufmann ist die Eintragung ins Handelsregister deklaratorisch- sofern er über einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügt. Kannkaufmann: Definition richtet sich nach 2 HGB der Kannkaufmann verfügt nicht über einen kaufmännisch organisierten Geschäftsbetrieb und hat ein Wahlrecht bzgl. der Eintragung ins Handelsregister. Erfolgt kein Eintrag ins HR ist er ein sogenannter Nichtkaufmann. Formkaufmann: nach 6 HGB sind Kapitalgesellschaften zwingend Formkaufleute.-- - kraft Rechtsform -. Sie sind zwingend zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet. Steuerliche und Handelsrechtliche Buchführungspflicht: Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus 238 Abs. 1 HGB. Demnach ist jeder Kaufmann zur Führung von Büchern verpflichtet. In den 241 ff. HGB sind die Regelungen für die Buchführung von Kaufleuten genau definiert. Die steuerlichen Buchführungspflichten ergeben sich aus den 140/141 AO. Sie ergänzen die Buchführungspflicht nach 238 Abs. 1 HGB. Insbesondere für Nichtkaufleute, Freiberufler und Landwirte gelten die steuerlichen Bcuhführungspflichten. Inventur: Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände (positiv und negativ) einens Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. (üblicherweise zum oder dem Schluß des Geschäftsjahres)
2 Bilanz : Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform. Die Aktivseite gibt Auskunft über die Mittelverwendung bzw. die Investitionen. Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelherkunft bzw. die Finanzierung. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von: Vermögensformen und Vermögensquellen Mittelverwendung und Mittelherkunft Investition und Finanzierung. c) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind Auslegungen der gesetzlichen Vorschriften die Lücken decken und verschiedene Interpretationen verhindern sollen. Die GoB finden sich im HGB, in der Rechtssprechung und werden kontinuierlich weiterentwickelt. a) 243 Abs. 2 HGB Klarheit und Übersichtlichkeit; betrifft insbesondere Inhalt und Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. (für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben) b) 246 Abs. 1 HGB Vollständigkeit; es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen, Erträge und Rechnungsabgrenzungsposten zu berücksichtigen. Sämtliche Geschäftsvorfälle sind aufzuzeichnen und chronologisch und zeitnah zu erfassen und verbuchen. c) 246 Abs. 2 HGB Verrechnungsverbot; = Saldierungsverbot und Bruttoprinzip; Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden d) 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB Bilanzidentität (Bilanzzusammenhang); die Ansätze in Eröffnungs- und Schlussbilanz müssen übereinstimmen (Gleichheit von Totalgewinn und Summe der Periodengewinne) e) 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB Unternehmensfortführung (going-concern-prinzip); Bewertung der Vermögensgegenstände unter der Prämisse der Unternehmensfortführung und nicht der Liquidation f) 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB Einzelbewertung; Ausnahmen: Gruppenbewertung, Festbewertung, Sammelbewertung 256, 240 Abs. 3 und 4 HGB g) 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB Vorsichtsprinzip; besteht aus 2 weiteren Prinzipien Realisationsprinzip: kein Ausweis noch nicht durch Umsatz realisierter Gewinne Imparitätsprinzip erkennbare aber noch nicht realisierte Verluste sind auszuweisen h) 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Periodisierungsprinzip; Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt zu erfassen i) 252 Abs. 1 Nr.6 HGB Bewertungsstetigkeit (materielle Bilanzkontinuität); Abweichungen sind im Anhang anzugeben j) 265 Abs. 1 HGB Darstellungsstetigkeit (formelle Bilanzkontinuität) d) Abgrenzung der Kosten- und Leistungsrechnung vom betrieblichen Rechnungswesen: Das betriebliche Rechnungswesen erfasst und verarbeitet unternehmensbezogene tatsächliche betriebliche Tatbestände und Vorgänge in Zahlen und dient der außer- und der innerbetrieblichen Information.
3 Die Kosten- und Leistungsrechnung ist betriebsbezogen und befasst sich nur mit den Aufwendungen und Erträgen die im engen Zusammenhang mit den geplanten betrieblichen Tätigkeiten des Betriebes stehen. Kosten und Leistungen sind wichtige Grundlagen zur Beurteilung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit. Hauptaufgaben der KLR: Ermittlung der Selbstkosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode Ermittlung der Selbstkosten pro Erzeugniseinheit Kontrolle der Wirtschaftlichkeit Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse Ermittlung von Deckungsbeiträgen auf Teilkostenbasis Grundlage für Planungen und Entscheidungen e) Einzahlungen und Auszahlungen: Erhöhungen bzw. Verminderungen des Geldbestandes Einnahmen und Ausgaben: Erhöhen bzw. Mindern das Geldvermögen (Liquide Mittel, Vorräte und kurzfristige Forderungen) Erträge und Aufwendungen: Erhöhen bzw. Mindern das Eigenkapital (die entsprechenden Bilanzpositionen. Leistungen und Kosten: Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung, Kosten sind alle Aufwendungen die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betriebszweck dienen. 2. Teil 1. Aufgabe Deckungsbeitragsrechnung Werkzeug A Werkzeug B Werkzeug C Werkzeug D Verkaufspreis 2,20 2,45 3,10 3,80 - var. Stückkosten 1,50 1,90 2,65 3,20 Stückdeckungsbeiträge 0,70 0,55 0,45 0,60 Deckungsbeitrag ges fixe Kosten Betriebsverlust Die Rangfolge lautet: A,D,B,C
4 2. Aufgabe Zuschlagskalkulation Ermittlung der Selbstkosten gesamt und je Stück Fertigungsmaterial kein MGK-Zuschlag = Materialkosten Fertigungslöhne FGK 50% = Fertigungskosten = Herstellungskosten VwGK 15% ViGK 8% Sondereinzelkosten des Vertrieb = Selbstkosten Gewinnzuschlag 20% = Barverkaufspreis Selbstkosten je Stück: / = 0,92 1. Ermittlung des Listenpreises Listenpreis: Barverkaufspreis abzgl. Rabatte und Boni = Listenpreis Barverkaufspreis (95%) % Abschlag für Rabatte 5.792,53 = Listenpreis ,53 Listenpreis je Stück: / = 1,16 III. Teil Buchungssätze für die Geschäftsvorfälle: 1. Konto 1800 Bank an Konto 1200 Forderungen aus LuL Konto 1200 Forderungen aus LL Konto 4000 Umsatzerlöse ,43 Konto 3806 Umsatzsteuer ,57 an 3. Konto 3560 Darlehen an Konto 1800 Bank Konto 6310 Miete 2.521,01 Konto 1900 ARAP 2.521,01 Konto 1406 Vorsteuer 957,98 an Konto 1800 Bank 6.000
5 1. Konto 6490 Reparaturen an Konto 3075 Rückstellung für unterl. Instand Konto 5100 Einkauf RHB Konto 1406 Vorsteuer an Konto 3310 Vbl. aus LL Konto 3310 Vbl. aus LL an Konto 1800 Bank Konto 0500 BGA 4.201,69 Konto 1406 Vorsteuer 798,31 an Konto 1600 Kasse Konto 6010 Löhne Konto 6110 Gesetzliche Sozialaufwendungen an Konto 1800 Bank an Konto 3730 Vbl an Konto 3740 GS Konto 6805 Telefonkosten 546,22 Konto 1406 Vorsteuer 103,78 an Konto 1800 Bank 650
Buchführung. Buchführungspflicht
Buchführungspflicht Handelsrecht 238 HGB Steuerrecht 140 AO ivm 238 HGB ODER 141 AO Gläubigerschutz-/Informationsfunktion Steuerbemessungsfunktion Lieferanten Banken Arbeitnehmer www.sg-steuerkanzlei.de
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