VORTRAG BERUFSUNFÄHIG WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT

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1 VORTRAG BERUFSUNFÄHIG WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT VON MAG. JÜRGEN E. HOLZINGER, OBMANN DES VEREINS CHRONISCHKRANK ÖSTERREICH Verein ChronischKrank Österreich Zentrale OÖ: +43 (0) 7223 / Kirchenplatz 3, 4470 Enns holzinger@chronischkrank.at ZVR

2 Inhalt Ziel Die Neuerung im Detail Das Verfahren im Überblick Erfahrungen 1 Jahr I-Pension NEU Kommentar zum Ist - Zustand Gesetzlicher Lückenschluss 2

3 Ziel Weniger I-BU Pensionen / PensionistInnen 1 Milliarde Euro mehr an Steuereinnahmen Späterer Pensionsantritt Rasche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben 3

4 Ziel Befristete Invaliditätspension wurde vollständig abgeschafft und zwar für alle, die am jünger als 50 Jahre alt waren. Vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass vorübergehend keine Tätigkeit ausübt werden kann, dann erhält man eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld. Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (BU), bekommt eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld. 4

5 Die Neuerung im Detail Die neuen Regelungen sind mit für alle ab dem geborene Versicherte in Kraft getreten. Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund Personen an einer beruflichen Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund Menschen werden in diesem Zeitraum Rehabilitationsgeld beziehen. Wer krank ist bzw. medizinische Reha braucht, erhält ab 2014 das sogenannte Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes. Dabei handelt es sich um eine Art verlängerten Krankengeldanspruch (Höhe ist wie das erhöhte Krankengeld: 60 Prozent vom Letztbezug. Also bis zu 40% Einbußen zum letzten Einkommen. 5

6 Die Neuerung im Detail Wer den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, geht nicht mehr wie bisher in Pension, sondern erhält eine Umschulung vom AMS. Beschäftigungschancen nach langer Reha und Umschulungen?? Berufsschutz versus Qualifikationsschutz. Kranke Menschen sind Gutachtern ausgeliefert, sie entscheiden was qualitativ gleichwertig ist. Zumutbarkeit: Die Umschulung auf einen bestimmten Beruf muss den physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person entsprechen. Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin I-Pension gewährt. 6

7 Die Neuerung im Detail 7

8 Das Verfahren im Überblick Antrag bei zuständigen Pensionsversicherungsträger stellen. Kompetenzzentrum Begutachtung Gutachter oft keine Fachkompetenz! Entscheidungsmöglichkeiten des PV-Trägers Pensionsversicherungsträger kann mit Bescheid in verschiedenen Richtungen entscheiden. Dauernde Invalidität Rehabilitationsgeld und medizinische bzw. berufliche Rehabilitation 8

9 Das Verfahren im Überblick Versicherung positiv! BezieherInnen von Rehabilitationsgeld sind in der Kranken- und Pensionsversicherung versichert, sodass sie im Gegensatz zu BezieherInnen einer befristeten Invaliditätspension Pensionsversicherungszeiten erwerben. 9

10 Das Verfahren im Überblick Übergangsgeld Kein Pensionsvorschuss Pensionsvorschuss NEU im Laufe von

11 Das Verfahren im Überblick Rehabilitationsgeld und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden gewährt und ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld besteht. In der Höhe des Krankengeldes. Ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes d.h. 60% der Bemessungsgrundlage für die Dauer der vorübergehenden Invalidität. Mitwirkungspflicht im Versorgungsplan der Krankenkasse 11

12 Das Verfahren im Überblick Umschulungsgeld und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation Medizinische Reha nicht notwendig daher Maßnahmen für berufliche Rehabilitation für ein bestimmtes Berufsfeld. Berufliche Maßnahmen sind dann zumutbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihrer psychischen und physischen Eignung, Tätigkeit, Dauer und des Umfanges ihrer bisherigen Ausbildung, ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes und der Dauer des Pensionsbezuges durchgeführt werden. Berufskundliches Gutachten entscheidet was, wen, wie und wann zumutbar ist. 12

13 Das Verfahren im Überblick Umschulungsgeld und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation Ziel: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktsituation!? Personen, welche am das 50. Lebensjahr noch NICHT vollendet haben, sie erhalten diese Leistung vom AMS. 13

14 Das Verfahren im Überblick Völlige Ablehnung Es kann auch bescheidmäßig festgestellt werden, dass eine vorübergehende Invalidität (Berufsunfähigkeit) nicht vorliegt. In diesem Fall besteht auch kein Leistungsanspruch. Zurück zum AMS 14

15 Das Verfahren im Überblick Rechtsmittel Es kann binnen 3 Monaten eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Rechtsanwälte des Verein ChronischKrank klagen für eine Pauschale von Anfrage an kontakt@chronischkrank.at 15

16 Netzwerk von über 40 Juristen Anwälte & Juristen in verschiedenen Bundesländern Medizinrecht, Pflegegeld, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Ehe- und Scheidungsrecht, PatientInnenvertretung, Sozialrecht, Arbeitnehmerschutzrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Verwaltungs(Straf)recht, Wohnrecht, Zivilrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz, Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Errichtung von Vorsorgevollmachten und PatientInnenverfügungen, ÄrztInnenhaftung und PatientInnenrechte, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Amtshaftung, etc. 16

17 Das Verfahren im Überblick Neuerlicher Antrag Bei negativem Urteil: Vor Ablauf der 18-Monate-Sperrfrist wird der neuerliche Antrag zurückgewiesen, wenn KEINE wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist. Bei Zurückziehung einer Klage auf Zuerkennung einer Pension vor dem Arbeits- und Sozialgericht gib es eine 12-Monate-Sperrfrist. Diese Frist wird auch gehemmt, wenn AMS festgestellt hat, dass die Realisierbarkeit beruflicher Maßnahmen nicht (mehr) gegeben ist. 17

18 Das Verfahren im Überblick 18

19 Fallbeispiel 1 Psychisch Männlich, 43 Jahre alt, Abteilungsleiter bei Baufirma seit 15 Jahren, 34 ArbeiterInnen zu koordinieren, Regelarbeitsstunden wöchentlich: 45 Std., vor 2 Jahren erste Symptome von Überlastung, Symptome: Unruhe, Appetitlosigkeit, Durchschlafprobleme, hoher Blutdruck, Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit, vor einem halben Jahr erste nächtliche Panikattacke, vor 3 Monaten regelmäßige Panikattacken zu jeder Tageszeit, seit einem Monat Rehageld der PVA mit Rehaplan von der GKK mit Mitwirkungspflicht auf ein Jahr befristet dann erfolgt neuerliche Begutachtung der PVA ob Arbeitsunfähigkeit weiterhin gegeben ist; 19

20 Fallbeispiel 2 Physisch Weiblich, 47 Jahre alt, Bürokraft bei BH seit 5 Jahren, Regelarbeitsstunden wöchentlich: 30 Std., vor 1,5 Jahren erste Beschwerden mit Wasseransammlungen in den Beinen, Symptome: Schmerzen in Beinen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und hoher Blutdruck, vor einem Jahr Blutbefundkontrolle bei Arzt, Ergebnis: akutes Nierenversagen, seit 5 Monaten dialysepflichtig 3 Mal wöchentlich 5 Stunden Blutwäsche im Spital, seit 5 Monaten Rehageld der PVA mit Rehaplan und Mitwirkungspflicht aber keinem Datum zur Wiederbegutachtung, theoretisch befristete Zuerkennung von Rehageld auch unbefristet unter 50 möglich; 20

21 Erfahrungen 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des Bundeslandes OÖ ZAHLEN & FAKTEN Im Jahr 2014 wurden bei den unter 50-jährigen 75,1 % der Anträge auf IV/BU abgelehnt, 16,9% wurde eine unbefristete Pension zuerkannt und 8 % einer sonstigen Erledigung zugeführt. Beim überwiegenden Ablehnungsanteil (65,3 %) konnte keine Invalidität / Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, 26,4 % wurden medizinische Rehabmaßnahmen gewährt. Die Zahl der Zuerkennung der IV/BU Pensionen in OÖ ist jährlich zurückgegangen. Bundesweit ist die Ablehnungsquote bei den Erstanträgen von 55,5% im Jahr 2013 auf 62,1% im Jahr 2014 gestiegen. Bei den Weitergewährungsanträgen sogar von 13,2 % auf 46,4 % gestiegen. 21

22 Erfahrungen 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des Bundeslandes OÖ ZAHLEN & FAKTEN Bei den Weitergewährungsanträgen wurden in OÖ insgesamt 52,7 % abgelehnt, bei den ab geborenen hingegen 83% der Anträge. In OÖ gab es im März Anspruchsberechtigte auf Rehabgeld, bundesweit waren es zu diesem Zeitpunkt RehabgeldbezieherInnen wobei dieser Wert bis Ende 2015 auf ca Bezieher ansteigen wird. Der Anteil der psychischen Erkrankungen mit 75,7 % in OÖ und 71,5 % bundesweit überwiegt gegenüber anderen Diagnosen bzw. Erkrankungen deutlich. 22

23 Erfahrungen 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des Bundeslandes OÖ ZAHLEN & FAKTEN Vom bis zum sind 1967 Rehabgeld Fälle in OÖ angefallen Fälle psychische Erkrankungen, 115 Krankheiten des Skeletts, 88 Krebserkrankungen, 82 Krankheiten des Nervensystems, 25 Cerebrovaskuläre Krankheiten, 18 Krankheiten der Harnorgane und 220 Rest Krankheiten. Mitwirkungspflicht: 3,1 % wurde das Rehabgeld wegen Nichtmitwirkung entzogen. 23

24 Erfahrungen 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des Bundeslandes OÖ Erwerbspotential in OÖ bis zum Jahr 2030 Daten AMS-OÖ 2015 Ergibt ein Minus von bei den jährigen Personen, bei den Jährigen ein Minus von dem gegenübersteht ein Plus von bei den über 50 jährigen Personen wobei dieses Plus fast ausschließlich Frauen zwischen 60 und 65 Jahren erfasst. Diese Zahlen ergeben ein Gesamtsaldo von minus Personen, wobei ohne Angleichung des Pensionsantrittsalters ein Minus von ergäbe. 24

25 Erfahrungen 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des Bundeslandes OÖ Arbeitsunfähigkeitsmanagement AU Daten OÖGKK 2015 Ziel der AU ist eine vorzeitige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess schon während der Arbeitsunfähigkeit. ganzheitliche, individuelle und persönliche Betreuung im Krankenstand, in der Absicht möglichst früh auf die Versicherten einzugehen und die erforderlichen Behandlungsschritte zu erreichen. In Kooperation mit dem AMS und der PVA sollen die Möglichkeiten einer freiwilligen beruflichen Rehabilitation sowie sonstiger Wiedereingliederungsmaßnahmen abgeklärt werden. 25

26 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Zurzeit wird das Krankengeld maximal 52 Wochen ausbezahlt. Ist jemand voraussichtlich länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig, wird ein Antrag auf Rehageld gestellt. Pensionsvorschuss NEU Menschen, die dem Arbeitsmarkt jahrelang nicht zur Verfügung stehen und unter gesundheitlichen Problemen leiden, haben oft große Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hohe Reha Kosten zu befürchten und dann erst wieder I-Pension. Ungelernte ArbeitnehmerInnen haben keinen Berufsschutz, sie sind auf den ganzen Arbeitsmarkt verweisbar Verweisbarkeit Massive Probleme: Druck von AMS/PVA/GKK wirkt sich auf geschwächte psychische und körperliche Verfassung zusätzlich aus. Willkür bei Begutachtungen der PVA. Viele Betroffene müssen mit Invaliditätspension von nur 890 Euro leben! Frauen befinden sich häufiger in I-Pensionen. Armut! 26

27 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Finanzielle Auswirkungen PVA: Einsparungen von kumuliert 1 Milliarde Euro, mehr Menschen erwerbsaktiv und später in Pension gehen. Die PVA Kosten für beruflichen Umschulungen sollen rund 300 Mio. Euro betragen, sodass die PVA glaubt bis 2018 in Summe 700 Mio. Euro einzusparen. Für das AMS wird 2014 bis 2018 insgesamt ein Mehraufwand von rund 280 Mio. Euro erwartet. Die Mehrausgaben ergeben sich vor allem durch das Umschulungsgeld minus der erhofften Mehreinahmen durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose, die bereits Notstandshilfe erhalten, werden die Freibeträge bei der Partnereinkommensanrechnung (derzeit 515 Euro) um 50 Prozent auf 772,50 Euro erhöht. Dadurch erhalten diese Menschen eine höhere Notstandshilfe. 27

28 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Psyche- und SchmerzpatientInnen häufig betroffen Sanktionen bei Verweigerung einer Rehabilitation ist als menschenrechtswidrig abzulehnen, da in jedem Fall die Existenz der betroffenen Menschen zu sichern ist. Daher darf durch eine Sanktion niemals das Existenzminimum eines Menschen gefährdet werden. 28

29 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Maßnahmen der Rehabilitation Der Erfolg einer Rehabilitation hängt sehr stark davon ab, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen weitestgehend berücksichtigt werden und die Betroffenen aktiv einbezogen werden, also ein gemeinsamer Rehabilitationsplan. Private Absicherung. 29

30 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Maßnahmen der Rehabilitation Menschen, deren Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist, müssen sich gegenüber dem AMS arbeitswillig erklären um Anspruch auf Leistungen zu haben. AMS jederzeit durch eine Bezugssperre wegen vorgeworfener Arbeitsunwilligkeit die Existenz gefährdet Dies behindert die Rehabilitation und führt daher nur zu unnötigen Folgekosten. Untersuchungen in Deutschland haben ergeben, dass die permanente Sanktionsdrohung völlig kontraproduktiv ist. 30

31 KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND für Betroffene Einheitliche Begutachtungsstelle Kompetenzzentrum Grundsätzlich ist eine einheitliche Begutachtungsstelle zu begrüßen. Problematisch ist, wenn Gutachter ausschließlich von einer vom Versicherungsträger organisierten Akademie ausgebildet werden und fachlich oft keine Kompetenz haben. Es ist sicher zu stellen, dass Gutachter von einer wirklich unabhängigen Stelle ausgesucht und ausgebildet werden und dass Betroffene zumindest die Möglichkeit haben, selbst Gutachten einzubringen, wenn sie die fachliche Qualität anzweifeln. 31

32 GESETZLICHER LÜCKENSCHLUSS BEI PENSIONSVORSCHUSS AB 2016 Für Personen, die eine Pension beantragt haben, denen diese durch den PV-Träger jedoch nicht gewährt wurde und die diese Entscheidung dann beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpfen, die während der Zeit des laufenden Verfahrens kein Einkommen haben, kann nun mittels Satzungsermächtigung weiterhin Krankengeld gewährt werden. 32

33 Sie brauchen kein Mitleid, Sie brauchen Hilfe und Lösungen Unterstützt durch das:

34 Kontakt Verein : ChronischKrank ZVR: Homepage: Obmann: Mag. Jürgen E. Holzinger Adresse: 4470 Enns, Zentrale, Kirchenplatz Linz, Johannes Kepler Universität 1010 Wien, Universität Wien 2391 Kaltenleutgeben Mail: Kontaktzeiten: kontakt@chronischkrank.at Mo, Di 8:00 18:00 Uhr; Do 9:00 14:00 Uhr Zentrale OÖ: +43 (0) 7223 / Unterstützt durch: 34

35 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Fragen 35

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