Entprivilegierung der Windenergie in Bayern durch 10H-Gesetz. Bürgerklagegemeinschaft Pro Windkraft klagt gegen 10H-Regelung bei Windkraft
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- Ferdinand Schuster
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1 Entprivilegierung der Windenergie in Bayern durch 10H-Gesetz Bürgerklagegemeinschaft Pro Windkraft klagt gegen 10H-Regelung bei Windkraft
2 Landesvorsitzender im: Inhaber der Firma: Günter Beermann Diplom-Ingenieur Bundesverband WindEnergie e.v. (BWE) Landesverband Bayern BEERMANN ENERGIESYSTEME Ingenieurbüro für regenerative Energieanwendung Sollner Straße 10, München Tel.: 089 / FAX: 089 / info@beermann-energiesysteme.de Internet:
3 Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 17/2137) ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den zu berücksichtigenden Interessen der örtlichen Wohnbevölkerung geschaffen werden. Soweit die Staatsregierung. Diesem Ziel wird das Gesetz in keinster Weise gerecht!
4 Viele Menschen in Bayern halten das Anti-Windkraft-Gesetz für rechts- und verfassungswidrig. Sie wehren sich gegen den damit verbundenen Ausbaustopp der Windenergie in Bayern. Die Bürger haben sich deshalb zu der Klagegemeinschaft Pro Windkraft zusammengeschlossen, um die im Energiekonzept Bayern innovativ festgelegten Ziele noch zu erreichen und die Energiewende in Bayern zu retten. Der Bundesverband WindEnergie BWE unterstützt die Bürger und hat sich der Klagegemeinschaft angeschlossen.
5 Ex-MdB Hans-Josef Fell aus Hammelburg und der Würzburger Stadtrat Patrick Friedl treten, unterstützt durch viele Spenden an die Klagegemeinschaft Pro Windkraft, als Kläger auf und haben ihre Popularklage gegen das 10H-Gesetz am 21. November 2014 auf den Weg gebracht.
6 Ein kleiner Rückblick: Die Staatsregierung: Der Umbau der Energieversorgung ist eine Schlüsselaufgabe des 21. Jahrhunderts. Deshalb hat der Bayerische Ministerrat am 24. Mai 2011 das bayerische Energiekonzept "Energie innovativ" beschlossen. Der Beschluss markiert den Aufbruch Bayerns in ein neues Energiezeitalter das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Der Freistaat soll zum Modell für die Energiewende in Deutschland werden. Es wird ein breites Energiebündnis aus Politik, Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung angestrebt.
7 Das Bayerische Energiekonzept von 2011 Energie innovativ und der Windkrafterlass setzten eine positive Entwicklung in Gang. Die Entwicklung läßt sich eindrucksvoll an den Aufbauzahlen ablesen:
8 Anteil an der Stromerzeugung: 2010: 0,6% 2014: 2,0% ENERGIEKONZEPT WINDKRAFTERLASS Ziel Energiekonzept: 6 bis 10 %
9 Übrigens Was fehlt noch, um die im Energiekonzept Bayern Innovativ festgeschriebenen Ziele zu erreichen? Um bis 2021 das 6%-Ziel zu erreichen, müssen gegenüber dem Stand 01/2015 noch MW bzw. 419 Anlagen zugebaut werden. Um bis 2021 das 10%-Ziel zu erreichen, müssen gegenüber dem Stand 01/2015 noch MW bzw Anlagen zugebaut werden.
10 Das Bayerische Energiekonzept gab vor, dass ausreichend große Gebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen zu sichern seien. Die Planungsverbände, Landkreise und Kommunen machten sich an die Arbeit. Regionalpläne und Flächennutzungspläne wurden fortgeschrieben, um gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen. Die Bürger engagierten sich und gründeten Bürgergenossenschaften, um Windenergieanlagen zu errichten. Bayern war auf gutem Weg die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen.
11 dann kam 10H mit der Begründung, die Anlagen seien inzwischen viel größer geworden. Damit müsste sich auch der Abstand zur Wohnbebauung vergrößern. Nur das war nicht neu. Im Energiekonzept von 2011 ist schon zu lesen: Heute stehen Anlagen mit bis zu 7,5 MW Leistung bei rd. 130 bis 150 m Nabenhöhe zur Verfügung, die auch in tendenziell windschwächeren Regionen noch einen rentablen Anlagenbetrieb ermöglichen. Auch aufgrund der deutlichen Zunahme der spezifischen Anlagenleistung in den letzten Jahren ist künftig mit einem überdurchschnittlichen Windenergiezuwachs in Bayern zu rechnen. Bei Rotordurchmessern von bis zu 120 m ergeben sich Gesamthöhen von 190 bis 210 m. Folge: Für die Windenergie verbleibt praktisch keine Fläche mehr.
12 Nachdem seit dem 21. November 2014 der Abstand zur möglichen Wohnbebauung von 10H gilt, stehen nur noch 0,05 % der Landesfläche zur Verfügung. und so sieht das auf der Karte aus
13 800 m
14 Wenn noch die Windhöffigkeit, der Artenschutz, Restriktionen der Luftfahrt, Bundeswehr und des Wetterdienstes berücksichtigt werden, bleibt praktisch keine Fläche mehr übrig! m
15 Fazit Die Ziele der Energiewende können nicht mehr erreicht werden! Damit ist die Energiewende in Bayern faktisch beendet! Daran hat auch der Energiedialog nichts geändert! Im Gegenteil:
16 Der hochgepriesene Energiedialog hat nur gezeigt, wie in Bayern Politik gemacht wird: Der Energiedialog sollte für alle Seiten ergebnisoffen geführt werden. Tatsächlich wurde während des Energiedialoges das 10H- Gesetzgebungsverfahren unter Hochdruck vorangetrieben und gegen den Rat aller Experten am in Kraft gesetzt. Nachdem sich im Anhörungsverfahren alle Experten gegen 10H ausgesprochen hatten, wurde kurzerhand das von der Opposition geforderte 2. Anhörungsverfahren verweigert.
17 Fazit Die Bürger können sich nicht mehr gegen Klimawandel und für die Energiewende engagieren. Genehmigungsanträge werden schon seit Mitte 2014 kaum noch gestellt. Derzeit werden nur noch die Vorhaben realisiert, bei denen Genehmigungen aus der Zeit vor 10H vorliegen.
18 Soviel zur 10H-Regelung
19 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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