EEG-Novelle 2012 Welche Biogasanlagen rechnen sich? Friso Veldink Beratungsregion Ostwestfalen Bohlenweg 3, Brakel Tel:

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1 EEG-Novelle 2012 Welche Biogasanlagen rechnen sich? Friso Veldink Beratungsregion Ostwestfalen Bohlenweg 3, Brakel Tel:

2 Gliederung Aktuelle Situation der Biogasanlagen in NRW EEG 2012 Definition von Gülle Wirtschaftlichkeit einer 75 kw Anlage Wirtschaftlichkeit einer NAWARO Anlage Allgemeine Informationen zu Biomethananlagen Grundsätzliches zur Genehmigung von Biogasanlagen

3 Entwicklung der Biogaserzeugung in NRW

4 Biogasanlagen in NRW Anzahl inst. el. Leistung [MW] Anzahl Bi iogasanlagen * 2011?? installierte el l. Leistung [MW] Quelle: Biogas-Betreiberdatenbank NRW, Stand * Schätzung

5 Biogas-Verwertung? Vor-Ort-Verstromung Satelliten-BHKW

6 Substrateinsatz in NRW

7 Flächeneinsparung durch Güllevergärung (?) Flächenbedarf für Substratanbau [ha] Masse-% Wirtschaftsdünger 0% 30% 60% 90% installierte elek ktrische Leistung (k kw) ,4 54,2 49,2 30, ,1 90,3 82,0 50, ,1 180,5 164,0 100, ,2 270,8 246,1 150,1

8 Substrateinsatz 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 98,4% 48,8% 72,4% 20,7% 4,9% 43,9% 41,5% 2,7% 38,2% 35,8% 10,6% Einsatzhäufigkeit (%) Substratanteil (%) 24,4% 23,6% 1,8% 2,3% 1,5% 0,9% 0,6% 17,1% 16,3% 15,4% 14,6% 13,8% 1,8% 10,6% 9,8% 8,9% n = 123 Biogasanlagen t Substrat 2,4% 0,4% 0,9% 0,3% 0,5% 0,6% 0,6% 0,0% 0,0% 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Silomais Schweinegülle Rindermist Grünroggen Rindergülle Grassilage Hähnchenmist Zwischenfrüchte GetreideGPS Getreidekörner Putenmist Schweinemist Legehennenkot Zuckerrüben Pferdemist sonst NawaRo sonst Wirtschaftsdünger pflanzliche Nebenprodukte Quelle: Biogas-Betreiberdatenbank NRW, Stand

9 Substrateinsatz in Biogasanlagen in NRW (Angaben in Tonnen Frischmasse pro Jahr; hochgerechnete Werte) Schweinegülle Rindergülle Schweinemist Rindermist Hähnchenmist Putenmist Legehennenkot sonst. Wirtschaftsdünger Pferdemist Eingesetzte Substrate: 4,33 Mio. t, davon: - Wirtschaftsdünger: 1,85 Mio. t 42,7 % - NawaRo: 2,48 Mio. t 57,3 % Silomais GetreideGPS Grünroggen Grassilage Zuckerrüben Getreidekörner Zwischnfrüchte sonst. NawaRo Quelle: Biogas-Betreiberdatenbank NRW, Stand

10 Anbauumfang für NawaRo in NRW (Angaben in Hektar; hochgerechnete Werte) Zuckerrüben 193 0,3% Getreidekörner ,3% Zwischenfrüchte ,1% sonst. NawaRo 988 1,5% Silomais GetreideGPS Grassilage ,0% Grünroggen Grassilage Grünroggen ,1% Zuckerrüben Getreidekörner GetreideGPS ,7% Zwischenfrüchte Silomais ,1% sonst. NawaRo Anbauumfang NawaRo: ha, davon: - Hauptfrucht: ha - Zwischen-/Zweitfrucht: ha Quelle: Biogas-Betreiberdatenbank NRW, Stand

11 Entwicklung der Maisanbaufläche in NRW 1970 bis Silom ais Körnermais + CCM Mais gesamt 2002 = ha läche ha Anbaufl = Quelle: Daten: Statistisches Bundesamt, Darstellung: Erhardt, LK NRW

12 Das neue EEG

13 Zeitlicher Ablauf der EEG Novellierung Veröffentlichung des EEG-Erfahrungsberichtes durch das BMU Positionspapier des BMELV zur EEG-Novelle (Berücksichtigung kleiner Biogasanlagen) Vorstellung des Referentenentwurfs auf Basis des Erfahrungsberichtes Vorstellung des Regierungsentwurfs (abgestimmt zwischen BMU und BMELV) Kabinettsbeschluss EEG-Erfahrungsbericht und EEG- Novelle Erste Lesung im Bundestag und Anhörung Zweite und dritte Lesung im Bundestag Abschließende Beratung im Bundesrat Inkrafttreten des novellierten EEG

14 Geplante allgemeine Änderungen Vereinfachung des Vergütungssystems: Reduzierung der Boni und Anlagen zum Gesetz Einspeisemanagement: sonstige Energieerzeugungsanlagen können in Betrieb bleiben während EE Anlagen heruntergeregelt werden, sofern andernfalls die Netzstabilität gefährdet wäre Technische Einrichtungen zum Einspeisemanagment bei allen neuen Anlagen ab 100 kw verpflichtend; betriebliche Einrichtungen nicht mehr ausreichend; Leitwarte als technische Einrichtung Einführung einer Marktprämie für alle EE: wenn Strom direkt vermarktet wird, kann eine Marktprämie in Höhe der Differenz zwischen EEG-Vergütung und energieträgerspezifischem Referenzmarktwert plus Managementprämie in Anspruch genommen werden Förderung der marktorientierten Stromproduktion von Biogasanlagen durch die Einführung einer Flexibilitätsprämie zur Finanzierung größerer Gasspeicher und Generatoren Fortführung und Begrenzung des Grünstromprivilegs

15 Förderung Direktvermarktung I Ziel: Markt- und Systemintegration Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll sich stärker am Strombedarf/ an der Stromnachfrage orientieren Lastverschiebungspotenziale der Erneuerbaren Energien sollen erschlossen werden Stromerzeugung soll aus dem abgeschotteten System der Einspeisevergütung in das Marktgeschehen überführt werden Gesetzgeber will den Anteil der direkt vermarktenden Anlagen erhöhen Rechtsrahmen der Direktvermarktung grundlegend neu geregelt ( 33 a ff.)

16 Förderung Direktvermarktung II Ansatz des Gesetzgebers : Fördern und fordern Neue große Biogasanlagen > 750 kw müssen ab 2014 in die Direktvermarktung Direktvermarktende Anlagen werden in der Marktprämie so gestellt, dass sie die erforderlichen Mehrkosten abdecken Flexibiltätsprämie Eine bedarfsorientierte Stromerzeugung soll ermöglicht werden Für zusätzlich bereitgestellter installierter Leistung wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie gewährt. (Mehrkosten für Gas- und Wärmespeicher) Zusatzprämie zur Marktprämie (Dauer 10 Jahre)

17 Förderung Direktvermarktung III Marktprämie Ausgleich der Differenz zwischen Marktwert und fester Einspeisevergütung Marktwert entspricht den durchschnittlichen erlösen, die beim Verkauf des Stroms am Spotmarkt der Börse erzielt worden wären; er wird für jeden Energieträger einzeln berechnet. Zusätzliche Gewährung einer Managementprämie z.b. für die Handelsanbindung und Fahrplanerfüllung.

18 Darstellung der Marktprämie EEG Vergütu ung Managementprämie Marktprämie =EEG Vergütung - Referenzmarktwert (Durschnitt des Stundenkontraktes EPEX) plus Managementprämie Vermarktungserlös

19 Förderung Direktvermarktung IV Grünstromprivileg: Das so genannte Grünstromprivileg nach 37 EEG besagt, dass Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage (bis zu 2 Cent/kWh) ausgenommen sind, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Förderinstrument finanzielle Besserstellung, besondere ökonomische Bedeutung durch Erstreckung auch auf konventionellen Anteil des Portfolios Anforderungen durch Novelle verschärft, um Missbrauch zu bekämpfen

20 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrates) zu regeln: Welche Stoffe als Biomasse gelten Für welche Stoffe eine Einsatzstoff bezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann und Referenz-Energieerträge festzulegen Welche Umwelt- und Naturschutzanforderungen beim Substrateinsatz einzuhalten sind Das BMU wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem BMELV durch Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrates) Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse zu regeln: Kriterien, Anforderungen Nachweis- und Kontrollverfahren

21 Biogas, Biomasse Neu am Standort zu errichtende Behälter müssen technisch Gasdicht mit 150 Tage Verweildauer im System nachweisen und ein Anschluss am Gasverwertungssytem haben. (Ausnahme ausschließlicher Gülleeinsatz) Für Zeiträume ohne Gasverbrauch müssen Gasverbrauchseinrichtungen verwendet werden (gilt ab 2014 auch für Altanlagen) Voraussetzung für die EEG-Vergütung ist, dass 60 % der Abwärme genutzt werden (im Inbetriebnahmejahr 25 %), Ausnahme Gülleanteil > 60 Masse-% Verringerung der Grundvergütung nach dem 5 Jahr auf 80 % wenn Mindestwärmenutzung und 60 Masse % Gülleeinsatz nicht eingehalten werden Fermenterbeheizung wird mit 25 % angerechnet Wärmenutzung gem. Positivliste Maximaler Anteil von 60 Masse-% der Substrate aus Mais und Getreidekörnern Ab dem müssen BGA >750 kw das Marktprämienmodell nutzen! Wichtig: Bei Nichteinhaltung Stromvergütung des Monatsmittelwertes EPEX Leipzig

22 Wärmenutzung nach Anlage 2 Gebäudebeheizung bis 200 kwh/m² Nutzfläche (Gebäude der Energieeinsparverordnung Wärmeeinspeisung in ein Netz mit 400 m Länge bis 25 % Verluste bezogen auf den Wärmebedarf der Wärmekunden Industrielle Prozesse Holztrocknung bis 0,9 kwh/kg Holz Geflügelaufzuchtgebäude, wenn fossile Energie ersetzt wird Tierstallbeheizung mit Obergrenzen pro Jahr: Geflügelmast: 5 kwh pro Tierplatz Sauen: 350 kwh pro Tierplatz Ferkelaufzucht: 75 kwh pro Tierplatz Schweinemast: 45 kwh/tierplatz Unterglasanlagen Gärresttrocknung ORC Anlagen Wichtig: Grundvoraussetzung Umweltgutachter

23 Biogas Vergütung wird vereinfacht, Boni abgeschafft, keine Satellitenvergütung Degression auf Grundvergütung 2 %/a Ausschließlichkeitsprinzip wird aufgegeben (neben NawaRo dürfen auch Reststoffe und Bioabfälle vergoren werden, Genehmigung beachten!) Anlagenleistung: 75 kw 150 kw 500 kw 750 kw kw kw Grundvergütung 14,3 12,3 11,0 11,0 6,0 Vergütung ct/kwh Einsatzstoffvergütung I 25,0 6,0 6,0 5,0 4,0 0,0 Einsatzstoffvergütung II 8,0 8,0 8,0 / 6,0 8,0 / 6,0 0,0 Bioabfallvergütung 16,0 16,0 14,0 14,0 14,0 3 ct/kwh bis 700 Nm³ aufbereitetes Gas/h Gasaufbereitungsbonus 2 ct/kwh bis Nm³ aufbereitetes Gas/h 1 ct/kwh bis Nm³ aufbereitetes Gas/h 3 Listen von Einsatzstoffen mit definierten Methanerträgen: 0: Reststoffe, Bioabfälle I: Standard -NawaRo II: Gülle (incl. Festmist, Geflügelmist), ökologisch wertvolle NawaRo

24 Anlage 1 der Biomasse VO Quelle: Loibl und Partner

25 Anlage 2 der Biomasse VO Quelle: Loibl und Partner

26 Anlage 3 der Biomasse Vo. Quelle: Loibl und Partner

27 Definition von Gülle im EEG 2012 Unterschiedliche Definition von Gülle im EEG 2012: 27 Absatz 2 2b Strom aus Gülle in Einsatzstoffklasse II Geflügelmist/-trockenkot, Rindergülle/-festmist, Schweinegülle/-festmist Pferdemist, Schafmist und Ziegenmist 27 b Gülleanlagen < 75 kw mind. 80 Masse % Gülleeinsatz aus: Rindergülle/-festmist, Schweinegülle/- festmist Pferdemist, Schafmist und Ziegenmist (NICHT: Geflügel) Definition Gülle zur Gärrestlagerung: Gülle mit Futterresten nach 2 Satz 1 des DüngeG vom Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt

28 Grundvoraussetzung für die Vergütung Bei Inbetriebnahme und jährlich zum sind nachzuweisen: Einsatzstoffvergütungsklassen Mindestwärmenutzung 60 Masseprozent Gülle Maximal 60 Masseprozent Getreidekorn/Silomais und flüssiger Biomasseanteil Umweltgutachter Umweltgutachter Umweltgutachter Einsatzstofftagebuch

29 Gülleanlagen nach 27 b Spezielle Vergütung für kleine Gülle -BGA Installierte elektrische Leistung 75 kw BHKW Standort an der Anlage Gülleeinsatz > 80 %, Gülle stammt aus eigenem Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben Vergütung 25 ct/kwh, wenn am Ort der Biogaserzeugung verstromt wird Keine Kombination der Vergütung mit 27 möglich Nachweise: Einsatzstofftagebuch, kein Umweltgutachter notwendig Fehlender Nachweis zum eines Jahres Strompreis der EPEX Leipzig

30 Auswirkungen der neuen Vergütung für Biogasanlagen Anlagenleistung: 75 kw EEG 2009 (Stand 2011) EEG 2012 (bei 80 % Gülleeinsatz) Stromvergütung Summe (ct/kwh) 22,69 25,00 Stromproduktion (kwh/jahr) Erlös (Euro/Jahr) Differenz zu 2011 (Euro/Jahr) Anlagenleistung: 190 kw EEG 2009 (Stand 2011) EEG 2012 Stromvergütung Summe (ct/kwh) 22,44 20,17 Stromproduktion (kwh/jahr) Erlös (Euro/Jahr) Differenz zu 2011 (Euro/Jahr) Anlagenleistung: 500 kw EEG 2009 EEG 2012 (Stand 2011) Stromvergütung Summe (ct/kwh) 21,58 19,13 Stromproduktion (kwh/jahr) Erlös (Euro/Jahr) Differenz zu 2011 (Euro/Jahr) Anlagenleistung: 2 MW EEG 2009 (Stand 2011) EEG 2012 Stromvergütung Summe (ct/kwh) 15,79 16,18 Stromproduktion (kwh/jahr) Erlös (Euro/Jahr) Differenz zu 2011 (Euro/Jahr) ,2 % - 10,1 % - 11,3 % + 2,4 %

31 75 kw Biogasanlage Rahmendaten

32 75 kw - Wirtschaftlichkeit -Konzept- Die Wahrheit liegt wie im richtigen Leben irgendwo in der Mitte

33 Für wen ist diese Anlage Interessant? Betriebe mit hohem Aufkommen an Mist und Gülle Betriebe die Lagerraum für Gülle, Mist und Silage schaffen müssen (JGS Anlagen VO) Eingliederung in einen Stallneubau oder -erweiterung Betriebe mit hohem Aufkommen an Reststoffen (Futterreste, Grassilage 4. und 5. Schnitt) Betriebe mit Geruchsproblematik (Güllelagerung und Gülleausbringung) Vorteil eines Gewerblichen Betriebszweiges Umsatzsteuer? Einzelbetriebliche Überprüfung notwendig!!

34 NAWARO Anlage 190 kw Rahmendaten-

35 190 kw - Wirtschaftlichkeit -Konzept- Die Wahrheit liegt wie im richtigen Leben irgendwo in der Mitte

36 Für wen ist diese Anlage Interessant? Standort mit guter Möglichkeit zum Wärmeverkauf oder Große Mengen an Gülle/Mist (60 % Regel) Integration in oder Neubau von Tierhaltungsanlagen Vorraussetzung max /kw Investition inkl. Wärmeabgabe Betriebindividuelle Planung nötig

37 Biomethananlagen Biomethanaufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz im EEG 2012 weiterhin möglich Voraussetzung Massenbilanzsystem (Bilanzkreismanagement) Vergütung laut 27 und 27a (Rohstoffklassen) Zusätzlich Gasaufbereitungsbonus (Anlage 1) Höhe bis 5 MW Vergütungsanspruch besteht nur, soweit der Strom in KWK Anlagen erzeugt wird. Folge: 50 % Wärmenutzung nur 50 % Vergütungsanspruch

38 Biomethananlagen Vorrausetzung für den Bonus: Einspeisung ins Erdgasnetz Max. Methanemission Aufbereitung: 0,2 % Max. Stromverbrauch Aufbereitung 0,5 kwh/nm³ Rohgas Prozesswärme komplett aus Erneuerbaren Energien Nennleistung Gasaufbereitungsanlage max Nm³ Biomethan/h

39 Biogas-Verwertung? Biogasnetz zur Unterverteilung Zentrale Gasaufbereitung Erdgasnetz bundesweit Dezentrale Nutzung und Vergütung

40 Stromertrag 300 kw BHKW Biomethan

41 Inputmengen 1,5 MW BGA; 300 kw BHKW zur Beheizung der Anlage Grundlage KTBL Daten

42 Welche Voraussetzung für die Baugenehmigung Privilegiertes Bauvorhaben Änderung 35 Absatz 1 Nr. 6 BauGB Max. Anlagenleistung von 2 MW Feuerungsleistung oder 2,3 Mio Nm³ Biogas (entspricht ca kw elek.) ab dem Gegenüber vorher von max. 0,5 MW Überwiegende Teil der Substrate müsse aus dem eigenen oder nahegelegen Betrieben stammen Der räumlich funktionale Zusammenhang zum landwirtschaftlichem Betrieb muss gegeben sein Es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben

43 Baurecht oder BIMSCH BIMSCH Pflichtig wenn: Anlagen ab 1000 kw Feuerungswärmeleistung (ca kw elektr) Einsatzstoffe aus Abfallrecht > 10 to. Tag nicht überwachungsbedürftiger Abfälle oder größer 1 to. besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) Güllelager mit einem Fassungsvermögen > 6500 m³ Nebenanlage zu einer genehmigungspflichtigen Tierhaltung

44 Weitere Anforderungen Naturschutzrechtliche Vorprüfung des Standortes liegt das Vorhaben in oder in der Nähe eines Schutzgebietes welche Beeinträchtigungen sind zu erwarten Wasserrechtliche Anforderungen Wasserschutz-, Wassereinzugs- und Überschwemmunggebiet Wasserführende Gewässer Grundwasserspiegel Trinkwasserbrunnen Lagerdauer von Gärrest laut Beurteilungsblatt mind. 8 Monate ohne Fermenter (Gärvolumen) - Problematik Kontaminiertes Oberflächenwasser und Silagesickersaft

45 Welche Unterlagen sind beizufügen Art der Anlage Technische, bauliche Daten zur Anlage Angaben über die Verhältnisse bezügliche Netzeinspeisung Herkunft der Biomasse und Menge Fahrzeugbewegungen einschl. An-/Abfahrtswege Lärmgutachten und Geruchsgutachten TA Luft Brandschutzkonzept evtl. Abfallrechtliche Bewertung; bei landwirtschaftlich erzeugter Biomasse und Vergärung von Wirtschaftsdüngern keine Bewertung. Darstellung von Kompensationsmaßnahmen

46 Welche Unterlagen sind beizufügen Zulassung (Tierischer Nebenprodukte) Einsatz von Fremdgüllen, HTK etc. Eigene Zufahrt Nutzung von Lagerbehältern Einhausung von Lagerstätten und Feststoffdosierer (Geflügelkot) Düngerecht: Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger VerbrinungsVO (Registrieren und Lieferscheinverfahren) Darstellung der Verwendung der Nährstoffe im eigenen Betrieb und/oder die Abgabe von Nährstoffen an Dritte. Darstellung mit Beurteilungsblatt Bei größeren Anlagen StörfallVO beachten (Lagerung kg Biogas m³ Lagervolumen)

47 Weitere Unterlagen können gefordert werden Lärmgutachten Geruchsgutachten Stickstoffdepositionsgutachten Gutachten Statik externer Lagerbehälter? Nutzungsänderung Behälter?

48 Fazit 1. Durch die EEG Novellierung 2009 hat die Biogasbranche in NRW einen Boom erfahren, der bis Ende 2011 anhalten wird 2. Das wichtigste Substrat für NawaRo-Biogasanlagen ist nach wie vor der Silomais, Wirtschaftsdünger wird zu etwa 42 % eingesetzt 3. In NRW werden auf ca ha Substrate für Biogasanlagen angebaut 4. Die neuen EEG-Vergütungen ab 2012 bedeuten: Eine attraktive Vergütung für kleine Gülle-Biogasanlagen Eine deutliche Verschlechterung für die typischen landwirtschaftlichen Leitungsklassen zwischen 180 und 500 kw Einen Anreiz zum Bau großer Biogasanlagen zur Biogasaufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz kw-biogasanlagen benötigen große Tierbestände um wirtschaftlich betrieben werden zu können

49 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!??? Foto: PlanET Friso Veldink Bohlenweg Brakel FON: FAX: Friso.Veldink@LWK.NRW.DE

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