Positionspapier der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

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1 Positionspapier der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) zur Stand: Oktober 2013 Initiiert und koordiniert von der Seite 1 von

2 Die Energieeffizienz in Deutschland verbessern. EU-Energieeffizienzrichtlinie Umsetzungsprozess in Deutschland Am 04. Dezember 2012 trat die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in Kraft. Sie dient dem Ziel, das vom EU-Rat im März 2010 gesetzte Ziel einer Energieeffizienzverbesserung bis 2020 zu erreichen. Die EU- Energieeffizienzrichtlinie soll dazu beitragen, dass der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% gegenüber 2006 reduziert wird. Gleichzeitig wird in Artikel 7 ein ergänzendes Einsparziel formuliert: im Zeitraum von 2014 bis 2020 sollen jährlich 1,5% der Endenergie eingespart werden. Hierzu können Verpflichtungssysteme oder alternativ strategische Maßnahmen eingesetzt werden. Die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten in nationale Gesetze bzw. Rahmenbedingungen umgesetzt werden. In Deutschland wird daher derzeit intensiv über die Varianten der Umsetzung diskutiert. Insbesondere die drohende Einführung eines Verpflichtungssystems führt zu deutlichen Kontroversen. geea-position Marktbasierte Instrumente ausbauen Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) begrüßt die Intention der Richtlinie, die Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung von Primär- und Endenergieverbrauch zu intensivieren. Des Weiteren begrüßt die geea, dass sich entgegen der ursprünglich sehr dirigistischen Ansätze nunmehr eine Herangehensweise herauskristallisiert hat, die den Mitgliedsstaaten einige Freiheiten bei der Ausgestaltung der Umsetzung einräumt. Die geea setzt sich dafür ein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl die Ziele auf europäischer Ebene als auch die des Energiekonzeptes der Bundesregierung unterstützen. Um mit der Energieeffizienzrichtlinie einen funktionierenden Markt für Energieeffizienz in Deutschland weiter auszubauen, müssen folgende Prämissen berücksichtigt werden: Ordnungsrechtliche Vorgaben müssen mit Bedacht eingesetzt werden. Ein auf Freiwilligkeit, Technologieoffenheit, Energieoffenheit, Information und Anreizen basierendes System ist überlegen, da es auf Marktmechanismen basiert. Neue komplexe Verpflichtungssysteme dürfen nicht etablierte und gut funktionierende Strukturen gefährden. Die geea plädiert für die Weiterentwicklung des Dreiklangs aus Fordern, Fördern und Informieren. Mit dem Entwurf der EnEV-Novelle sind die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Gebäudebereich in vielen Aspekten hinreichend definiert. Insbesondere das Fördersystem und die Informationsinstrumente müssen jetzt weiter ausgebaut werden. Der Bund muss mit seinen Gebäuden eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Ziel einer dreiprozentigen Sanierungsrate wird als ambitioniert aber realisierbar angesehen. Es muss mit hohem Druck weiter verfolgt und möglichst auch auf die Ebene der Bundesländer getragen werden Gebäudeeigentümer müssen über die Potenziale ihrer Gebäude informiert sein. Die geea begrüßt, dass die Stärkung von Energieberatungen in der Effizienzrichtlinie adressiert ist. Seite 2 von 7

3 Forderungen der geea zur Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie Bewährte Strukturen müssen gestärkt werden Die Marktstrukturen in der deutschen Gebäudebranche funktionieren vielfach gut und haben sich über Jahrzehnte entwickelt und bewährt. Sie führen in Deutschland zu einer in Europa vergleichsweise hohen Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Gleichzeitig sind die Strukturen der Energieerzeugung, -verteilung, -umwandlung und -nutzung ebenso vielfältig wie komplex. Mit einem neu einzuführenden Verpflichtungssystem in diese Strukturen einzugreifen birgt Gefahren. In Deutschland existiert bereits ein relativ gut entwickelter Markt für Energiedienstleistung (EDL). Durch Einführung eines Verpflichtungssystems würden die heute erfolgreich etablierten Marktstrukturen möglicherweise tangiert: Es bestünde die Gefahr, dass die verpflichteten Unternehmen den etablierten Markt dahingehend verzerren, indem sie zur Erreichung ihrer Verpflichtungsziele eine Vielzahl von Energieeffizienz-Maßnahmen entweder in Eigenregie oder nur mit einer eingeschränkten Anzahl von Partnern möglicherweise dauerhaft unterhalb marktbasierter Preise anböten und damit zu einer Verdrängung am Markt bisherig agierender EDL-Anbieter beitragen würden. Zudem könnten Verpflichtungssystem zu einer zeitlichen Fokussierung auf einige wenige Effizienzdienstleistungen führen mit in der Konsequenz negativen Folgen für Handwerk und Hersteller. Infolge dieser möglichen Entwicklungen verliert der bestehende EDL-Markt an Dauerhaftigkeit, Vielfalt und Nachhaltigkeit. Verpflichtungssysteme können daher nur bedacht werden, wenn die Auswirkungen auf die bisherige Marktsituation hinreichend berücksichtigt wird. Grundsätzlich gilt, dass Verpflichtungssysteme keine Alternative für das bisher bestehende System sind und auch nur nachrangig zu einer weiteren Stärkung von Förderanreizen zu betrachten sind. Studien zeigen, dass Erfahrungen aus anderen Ländern nicht ungeprüft auf die deutsche Situation übertragen werden können. Die geea fordert: In Deutschland ist die Stärkung bewährter Strukturen zur Steigerung der Energieeffizienz zielführender als der Aufbau eines Verpflichtungssystems. Die Bundesregierung sollte daher auf alternative Erfüllungsmöglichkeiten setzen und das bestehende und bewährte Instrumentarium der Marktinstrumente geeignet weiter entwickeln. Bestehende Instrumente ausbauen und stärken In Deutschland bestehen gute Ansätze im Bereich der Energieeffizienz, die allerdings weiter ausgebaut und gestärkt werden müssen. Ein "weiter so" reicht nicht. Dies gilt insbesondere für den Gebäudebereich, in dem die Sanierungsraten seit vielen Jahren unter dem notwendigen und möglichen Maß liegen. Das seit Jahren etablierte und gut genutzte CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss dazu über die nächsten Jahre verlässlich auf hohem Niveau ausgestattet werden. Zudem muss die Förderung über eine steuerliche Absetzbarkeit von Effizienzinvestitionen ergänzt und endlich realisiert werden. Diese Seite 3 von 7

4 Maßnahmen, die die freiwillige Nachfrage nach Energieeffizienz stärken, sind weit wirkungsvoller als ordnungsrechtliche Vorgaben in einzelnen Marktsegmenten. Der Ansatz in der EU-Richtlinie, Energieberatungen zu stärken, ist zielführend. Eine gute Basis dazu ist der Energiebedarfsausweis. Die Bundesregierung sollte daher den Verbrauchsausweis nicht weiter zulassen und dadurch endlich mehr Übersichtlichkeit und Verlässlichkeit bei Beratung und Information schaffen. Die geea fordert: Das Fördersystem und die Informationsangebote müssen verlässlich ausgebaut werden, statt auf ordnungsrechtlichen Zwang zu setzen. Sanierung öffentlicher Gebäude als Vorbild Energetische Sanierung braucht gute Vorbilder, um Möglichkeiten in der Praxis aufzuzeigen und zur Nachahmung anzuregen. Nach Artikel 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ab dem 1. Januar 2014 jährlich 3 Prozent der Gebäudefläche des Bundes energetisch saniert werden. Die Bundesregierung kann so ihrer Vorbildfunktion in diesem Bereich gerecht werden und Bürgern, Unternehmen, Ländern und Kommunen die Möglichkeiten der Energieeinsparung praktisch aufzeigen. Nach Einschätzung der geea ist eine dreiprozentige Sanierungsquote engagiert aber machbar. Die geea ermutigt daher ausdrücklich die Bundesregierung, den skizzierten Sanierungs-Pfad entschlossen umzusetzen und die Erfolge kontinuierlich zu dokumentieren und zu kommunizieren. Die geea fordert: Eine Sanierungsoffensive öffentlicher Gebäude muss zügig und entschlossen umgesetzt werden, denn der Bund als Vorbild stärkt damit den Markt für Energieeffizienz insgesamt. Informationsangebote ausbauen und Energiedienstleistungen stärken. In einem funktionierenden Markt für Energieeffizienz müssen Ordnungsrecht und Förderung durch geeignete Marktangebote flankiert werden. Bei der öffentlichen Beschaffung ist es notwendig, auf Energieeffizienz zu achten. Die geea begrüßt, dass dies in Artikel 6 der Richtlinie adressiert wird. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung dieser Anforderung nicht zu Marktverzerrungen kommt. Das Angebot geeigneter Energiedienstleistungen ist der Schlüssel für funktionsfähige Effizienzmärkte. Dazu müssen Modelle wie z.b. Contracting oder die gewerbliche Energieberatung so weiterentwickelt, getestet und ausgebaut werden, dass diese insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen neue Energiedienstleistungsmärkte schaffen. Energieberatungen sind wichtige Voraussetzung für Investitionsentscheidungen der Gebäudeeigentümer. In Deutschland existiert ein etablierter hoher Wissens-Standard, der sowohl durch die seit Jahren Seite 4 von 7

5 erfolgreich durchgeführten Weiterbildungen wie zum Gebäudeenergieberater im Handwerk als auch durch die Ansätze von BMVBS, BMWi, BAFA und KfW zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen Liste von Experten für Förderprogramme des Bundes gestärkt wird. Gleichwohl muss die Energieberatung weiter intensiviert und in die Breite getragen werden. Voraussetzung für Investitionen sind informierte Entscheider. Um die Gebäudeenergieeffizienz zu stärken, starten Handwerk, Industrie, Finanzierer sowie das Bau- und Umweltministerium (BMVBS, BMU) gemeinsam eine Kampagne für energetische Sanierung. Die geea fordert: Energiedienstleitungsangebote und Informationsoffensiven müssen als wichtige Säule zur Stärkung der Energieeffizienz vom Bund unterstützt und forciert werden. Ihre Ansprechpartner bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): Christian Stolte (Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude), Tel , Seite 5 von 7

6 Mitglieder und Träger der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz Stand Dezember 2013 Seite 6 von 7

7 Seite 7 von 7

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