Informationsabend. Gute Gründe für eine Lehrstelle. Bildungsverordnung Polydesigner/in3D (EFZ) Mai 2009 Zürich - Basel - Bern - St.
|
|
- Busso Bösch
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2 Informationsabend Bildungsverordnung Polydesigner/in3D (EFZ) Mai 2009 Zürich - Basel - Bern - St. Gallen 1 Gute Gründe für eine Lehrstelle - Qualifizierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Erfolgsfaktor - Lernende leisten bereits während der Bildung produktive Arbeit - Gibt eine ausgewogene Altersstruktur und trägt zu einem guten Betriebsklima bei. - Ideale Nachwuchsquelle: Identifikation mit Lehrfirma - Stärkt das Image des Unternehmens bei Kunden und in der Öffentlichkeit. - Gesellschaftliche Verantwortung und sichert das Bildungssystem
2 4 Ausgangslage Werfen wir einen Blick in die Branche wie sie heute dasteht und wie und wo der Beruf Dekorationsgestalter erlernt werden kann: - Warenhäuser, Detailhandel - Selbstständige Ateliers, Deko-Agenturen - Schulen 3
3 Bisherige Ausbildung Der Markt ist mit der jetzigen Ausbildung nicht glücklich und die Lehrstellen gehen nachweislich zurück. - Bedürfnisse an den Beruf sind je nach Ausbildungsbetrieb sehr different. - Berufsbildner bringen die Ausbildung teilweise nur mit Stützkursen hin. - Lernende sind an der LAP oft überfordert. 5 Neue Ausbildung Oberstes Ziel ist es, eine arbeitsmarktfähige Ausbildung zu schaffen, welche den Bedarf des Marktes trifft. Ausbildung für jeden Lernenden in den Fachkompetenzen - Beratung, Konzeptidee, Gestaltung, Kalkulation, Präsentation - Planung, Realisation, Montage & Demontage, Inszenierung Produkt. 6
4 8 Inszenierung Produkt Anfrage Montage & Demontage Beratung Realisation Konzeptidee Planung Gestaltung Präsentation Kalkulation 7 Schwerpunkte Spezialisierung im Betrieb mit einem von drei Schwerpunkten während der Ausbildung Kreation Fokus Gestaltung und Planung von Projekten Realisation Fokus Planung und Umsetzung von Projekten Styling Fokus Inszenierung von Produkten und Exponaten
5 Schwerpunkt Kreation 9 Schwerpunkt Realisation 10
6 Schwerpunkt Styling 11 Schwerpunkt für Lehrstelle - Pro Lehrvertrag / Lernender wird ein Schwerpunkt definiert. - Der Berufsbildner konzentriert sich auf diesen Schwerpunkt. - Das Qualifikationverfahren findet im Betrieb statt Die individuelle praktische Arbeit wird vom Lehrbetrieb vorgegeben und fokussiert auf den gewählten Schwerpunkt. 12
7 Neue Berufsbezeichnung Polydesign3D Poly für - Vielseitigkeit des Berufes - Verdeutlichung der drei Schwerpunkte Design für - Gestaltungskompetenz - Kreativität 3D für - Dreidimensional - Räumliche Kompetenz - Konkretisiert Design 13 Das neue Berufsbild Polydesigner3D (EFZ) Aus Deko wird dreidimensonale Gestaltung. Der Dekorationsgestalter wird der Polydesigner3D 14
8 Das neue Berufsbild Polydesigner3D (EFZ) Aus Deko wird dreidimensonale Gestaltung. Der Dekorationsgestalter wird der Polydesigner3D. 15 Das neue Berufsbild Polydesigner3D (EFZ) Aus Deko wird dreidimensonale Gestaltung. Der Dekorationsgestalter wird der Polydesigner3D 16
9 Bildungsreform 2010 Berufsbezeichnung Bildwelt DEKO 17 Bildungsreform 2010 Berufsbezeichnung Bildwelt DREIDIMENSIONALE GESTALTUNG 18
10 Berufsbezeichnung Übersetzung Deutsch: Polydesignerin3D - Polydesigner3D (EFZ) Styling - Realisation - Kreation Französisch: Polydesigner3D (CFC) styling - réalisation - création Italienisch: Decoratore3D - Decoratrice3D(AFC) styling - realizazione - creazione 19 Dokumente POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALES GESTALTEN POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIATIONE PROFESSIONALE PER CREATIONI TRIDIMENSIONALI Information zur Grundbildung Verordnung Bildungsplan Info Magazin Verordnung über die berufliche Grundbildung Polydesignerin / Polydesigner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Entwurf vom 30. September 2008 VL Polydesignerin 3D EFZ / Polydesigner 3D EFZ Polydesigner 3D CFC Polydesigner 3D AFC Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), gestützt auf Artikel 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember (BBG), auf Artikel 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November (BBV) und auf Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung 5 vom 28. September zum Arbeitsgesetz (ArGV 5), verordnet: Das neue Berufsbild Polydesigner3D Aus Dekorationsgestalter wird Polydesigner3D (EFZ) 1. Abschnitt: Gegenstand, Schwerpunkte und Dauer Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte 1 Polydesignerinnen 3D auf Stufe EFZ / Polydesigner 3D auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus: a. Sie setzen Kundenwünsche und Projekte in realisierbare Skizzen, Modelle und Konzepte um. Dabei nutzen sie ihre Kenntnisse in der Beratung von Kunden und in der Planung, Gestaltung und Realisation von Projekten. b. Sie verarbeiten Materialien funktionsgemäss und qualitativ hochstehend. Dazu setzen sie Utensilien, Geräte und Maschinen gekonnt, sorgfältig und selbständig ein. c. Sie zeichnen sich aus durch kreatives Denken und Handeln, technisches Verständnis und gutes Vorstellungsvermögen. Sie arbeiten kundenorientiert und gemäss den aktuellen Trends in der Innenraumgestaltung. SR... 1 SR SR SR Polydesigner / Polydesignerin3D EFZ urf vom 25. März 2009 (nach Vernehmlassung) 20
11 POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALES GESTALTEN 22 Bildungsplan zur Verordnung Bildungsplan POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALES GESTALTEN POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIAZIONE PROFESSIONALE PER CREAZIONI TRIDIMENSIONALI Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIAZIONE PROFESSIONALE PER CREAZIONI TRIDIMENSIONALI Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung POLYDESIGN3DBERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALESGESTALTEN POLYDESIGN3DASSOCIATION PROFESIONNELLEPOURCREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3DASSOCIAZIONEPROFESSIONALEPERCREAZIONI TRIDIMENSIONALI POLYDESIGN3DBERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALESGESTALTEN POLYDESIGN3DASSOCIATION PROFESIONNELLEPOUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3DASSOCIAZIONE PROFESSIONALEPER CREAZIONI TRIDIMENSIONALI Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung POLYDESIGN3DBERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALESGESTALTEN POLYDESIGN3DASSOCIATION PROFESIONNELLEPOUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3DASSOCIAZIONE PROFESSIONALEPER CREAZIONI TRIDIMENSIONALI Polydesigner3D /Polydesignerin3D (EFZ) Entwurf vom 19. April 2009 (nach Bereinigung e POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALES GESTALTEN POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIAZIONE PROFESSIONALE PER CREAZIONI TRIDIMENSIONALI Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Polydesigner3D /Polydesignerin3D (EFZ) Entwurf vom 19. April 2009 (nach Bereinigung externe Vernehmlassung) Polydesigner3D /Polydesignerin3D (EFZ) Entwurf vom 19. April 2009 (nach Bereinigung externe Vernehmlassung) Polydesigner3D /Polydesignerin3D (EFZ) Entwurf vom 19. April 2009 (nach Bereinigung externe Vernehmlassung) 21 I Seite 11 I Seite Richtziel - Konzeptidee Polydesigner 3D sind sich bewusst, dass die Vorstellungen des Auftragsgebers und das Briefing des Gesprächs die Grundlage für die weiteren Arbeiten darstellen. Sie entwickeln auf der Grundlage des Briefings, ihrer eigenen Überlegungen und der betrieblichen Richtlinien erste Ideen und setzen diese in ein schriftliches und zeichnerisches Konzept um. Leistungsziele Berufsfachschule Leistungsziele Betrieb Leistungsziele überbetrieblicher Kurs Grundlagen Polydesigner 3D zeigen die Bedeutung der folgenden Grundlagen für die Gestaltung einer Konzeptidee anhand von Beispielen auf. - Kommunikationspsychologie - Verkaufs- und Kundenpsychologie - Erleben mit allen Sinnen - Raum-/Flächengestaltung - Perspektiven und Proportionen - Choreographie der Inszenierung - Typographie - Corporate Identity und Corporate Design - Stil- und Kulturkunde - Gesellschaftliche und ethnische Anforderungen - Werberecht (K2) Ideenentwicklung 4 Polydesigner 3D entwerfen auf der Grundlage des Briefings konkrete Ideen, Scribbles, Photos und Photomontagen und begründen diese projektbezogen. Sie berücksichtigen die aktuellen Trends und den Zeitgeist, insbesondere Stil, Mode und Architektur, Multimediatechnik sowie Design. Dabei setzen sie gezielt geeignete Kreativitäts- und Visualisierungstechniken ein. (K5) Grundlagen Ich informiere mich mit den geeigneten Medien und Veranstaltungen laufend über Trends und Entwicklungen in meinem Arbeitsbereich. Diese halte ich regelmässig in meiner Lerndokumentation fest. (K3) Ideenentwicklung (für Schwerpunkte Styling Kreation) Ich bin fähig, auf der Grundlage des Briefings konkrete Ideen, Scribbles, Photos und Photomontagen zu entwerfen und zu begründen. Ich berücksichtige die allg. Grundlagen, die aktuellen Trends und den Zeitgeist, insbesondere Stil, Multimediatechnik, Mode und Architektur sowie Design. Dabei setze ich gezielt geeignete Kreativitäts- und Visualisierungstechniken ein. (K5) Bewertung der Ideen Polydesigner 3D erklären die folgenden Kriterien, die bei der Bewertung und Auswahl von ersten Ideen eingesetzt werden: - Anforderungen des Briefings - Botschaft und Werbewirksamkeit - Zündende Wirkung (Impact) - Eigenständigkeit und Originalität Sie bewerten Ideenskizzen und treffen eine begründete Auswahl. (K6) Machbarkeitserwägung Polydesigner 3D prüfen und dokumentieren die Machbarkeit ausgewählter Ideen. Dabei beachten sie die folgenden Aspekte: - Materialien - Budget - Termine - lokale Voraussetzungen - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen (K5) Konzept Polydesigner 3D sind in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Sie gestalten Konzepte so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5) Bewertung der Ideen Ich bewerte Ideenskizzen anhand ihrer Stimmigkeit, Eigenständigkeit und gemäss den Anforderungen des Briefings. Ich treffe eine begründete Auswahl. Im Bedarfsfall hole ich mir gezielt Drittmeinungen ein. (K6) Machbarkeitserwägung Ich prüfe und dokumentiere die Machbarkeit meiner Ideen. Dabei beachte ich die folgenden Aspekte: - Materialien - Budget - Termine - lokale Voraussetzungen - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen - betriebliche Vorgaben (K5) Methodenkompetenzen 2.1 Arbeitstechniken und Problemlösen 2.2 Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Sozial- und Selbstkompetenzen 3.1 Eigenverantwortliches Handeln 3.2 Lebenslanges Lernen Konzept Ich bin in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Ich gestalte dieses Konzept so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5)
12 A - Handlungskompetenzen Leitziele, Richtziele und Leistungsziele für alle drei Lernorte Leitziel Gestaltung und Planung Die fachgerechte Gestaltung und Planung eines Projektes stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um Projekte im Sinne des Auftraggebers 2 fachgerecht realisieren und abschliessen zu können. Deshalb beherrschen Polydesigner 3D die Schritte und Prozesse in der Gestaltung und Planung von auftragsspezifischen Projekten. Ausgehend von ersten Vorstellungen und Ideen beraten sie Auftraggeber zielorientiert, entwickeln Konzeptideen und gestalten und kalkulieren sie. Diese präsentieren sie dem Auftraggeber, gehen auf Änderungswünsche ein und setzen diese im Sinne des Auftraggebers und ihres Betriebes um Richtziel - Beratung Polydesigner 3D erkennen die Bedeutung der Beratung für die fach- und auftragsgerechte Projektarbeit. Sie bereiten sich für den ersten Kundenkontakt vor und führen das Gespräch zielorientiert. Dabei erfassen sie den Bedarf und die Bedürfnisse des Auftraggebers und dokumentieren die Anforderungen an das Projekt selbständig. Leistungsziele Berufsfachschule Leistungsziele Betrieb Leistungsziele überbetrieblicher Kurs Gespräch vorbereiten Polydesigner 3D sind fähig, das Gespräch mit einem Auftraggeber zielorientiert mit geeigneten Recherchen vorzubereiten. Dabei achten sie auf die folgenden Punkte: - Information über den Ansprechpartner - Geschäftsbereich / Marktsegment - Image der Firma / der Produkte und Dienstleistungen - Konkurrenzsituation / Mitbewerber - Allg. betriebliche Kenntnisse Gespräch vorbereiten Ich bin fähig, gemäss betrieblichen Vorgaben Gespräche mit Auftraggebern zielorientiert mit den geeigneten Recherchen vorzubereiten. Meine möglichen Fragen halte ich schriftlich fest. (K5) Leitziele 23 A - Handlungskompetenzen Leitziele, Richtziele und Leistungsziele für alle drei Lernorte Leitziel Gestaltung und Planung Die fachgerechte Gestaltung und Planung eines Projektes stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um Projekte im Sinne des Auftraggebers 2 fachgerecht realisieren und abschliessen zu können. Deshalb beherrschen Polydesigner 3D die Schritte und Prozesse in der Gestaltung und Planung von auftragsspezifischen Projekten. Ausgehend von ersten Vorstellungen und Ideen beraten sie Auftraggeber zielorientiert, entwickeln Konzeptideen und gestalten und kalkulieren sie. Diese präsentieren sie dem Auftraggeber, gehen auf Änderungswünsche ein und setzen diese im Sinne des Auftraggebers und ihres Betriebes um Richtziel - Beratung Polydesigner 3D erkennen die Bedeutung der Beratung für die fach- und auftragsgerechte Projektarbeit. Sie bereiten sich für den ersten Kundenkontakt vor und führen das Gespräch zielorientiert. Dabei erfassen sie den Bedarf und die Bedürfnisse des Auftraggebers und dokumentieren die Anforderungen an das Projekt selbständig. Leistungsziele Berufsfachschule Leistungsziele Betrieb Leistungsziele überbetrieblicher Kurs Gespräch vorbereiten Polydesigner 3D sind fähig, das Gespräch mit einem Auftraggeber zielorientiert mit geeigneten Recherchen vorzubereiten. Dabei achten sie auf die folgenden Punkte: - Information über den Ansprechpartner - Geschäftsbereich / Marktsegment - Image der Firma / der Produkte und Dienstleistungen - Konkurrenzsituation / Mitbewerber - Allg. betriebliche Kenntnisse Gespräch vorbereiten Ich bin fähig, gemäss betrieblichen Vorgaben Gespräche mit Auftraggebern zielorientiert mit den geeigneten Recherchen vorzubereiten. Meine möglichen Fragen halte ich schriftlich fest. (K5) Richtziele 24
13 A - Handlungskompetenzen Leitziele, Richtziele und Leistungsziele für alle drei Lernorte Leitziel Gestaltung und Planung Die fachgerechte Gestaltung und Planung eines Projektes stellt eine wichtige Voraussetzung dar, um Projekte im Sinne des Auftraggebers 2 fachgerecht realisieren und abschliessen zu können. Deshalb beherrschen Polydesigner 3D die Schritte und Prozesse in der Gestaltung und Planung von auftragsspezifischen Projekten. Ausgehend von ersten Vorstellungen und Ideen beraten sie Auftraggeber zielorientiert, entwickeln Konzeptideen und gestalten und kalkulieren sie. Diese präsentieren sie dem Auftraggeber, gehen auf Änderungswünsche ein und setzen diese im Sinne des Auftraggebers und ihres Betriebes um Richtziel - Beratung Polydesigner 3D erkennen die Bedeutung der Beratung für die fach- und auftragsgerechte Projektarbeit. Sie bereiten sich für den ersten Kundenkontakt vor und führen das Gespräch zielorientiert. Dabei erfassen sie den Bedarf und die Bedürfnisse des Auftraggebers und dokumentieren die Anforderungen an das Projekt selbständig. Leistungsziele Berufsfachschule Leistungsziele Betrieb Leistungsziele überbetrieblicher Kurs Gespräch vorbereiten Polydesigner 3D sind fähig, das Gespräch mit einem Auftraggeber zielorientiert mit geeigneten Recherchen vorzubereiten. Dabei achten sie auf die folgenden Punkte: - Information über den Ansprechpartner - Geschäftsbereich / Marktsegment - Image der Firma / der Produkte und Dienstleistungen - Konkurrenzsituation / Mitbewerber - Allg. betriebliche Kenntnisse Gespräch vorbereiten Ich bin fähig, gemäss betrieblichen Vorgaben Gespräche mit Auftraggebern zielorientiert mit den geeigneten Recherchen vorzubereiten. Meine möglichen Fragen halte ich schriftlich fest. (K5) Leistungsziele für die drei Lernorte Bewertung der Ideen Polydesigner 3D erklären die folgenden Kriterien, die bei der Bewertung und Auswahl von ersten Ideen eingesetzt werden: - Anforderungen des Briefings - Botschaft und Werbewirksamkeit - Zündende Wirkung (Impact) - Eigenständigkeit und Originalität Sie bewerten Ideenskizzen und treffen eine begründete Auswahl. (K6) Machbarkeitserwägung Polydesigner 3D prüfen und dokumentieren die Machbarkeit ausgewählter Ideen. Dabei beachten sie die folgenden Aspekte: - Materialien - Budget - Termine - lokale Voraussetzungen - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen (K5) Konzept Polydesigner 3D sind in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Sie gestalten Konzepte so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5) Bewertung der Ideen Ich bewerte Ideenskizzen anhand ihrer Stimmigkeit, Eigenständigkeit und gemäss den Anforderungen des Briefings. Ich treffe eine begründete Auswahl. Im Bedarfsfall hole ich mir gezielt Drittmeinungen ein. (K6) Machbarkeitserwägung Ich prüfe und dokumentiere die Machbarkeit meiner Ideen. Dabei beachte ich die folgenden Aspekte: - Materialien - Budget - Termine - lokale Voraussetzungen - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen - betriebliche Vorgaben (K5) Konzept Ich bin in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Ich gestalte dieses Konzept so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5) K1 - Wissen K2 - Verstehen K3 - Anwenden K4 - Analyse K5 - Synthese K6 - Bewertung Taxonomie Stufen 26
14 28 - Materialien - Budget - Termine - lokale Voraussetzungen - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen (K5) Konzept Polydesigner 3D sind in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Sie gestalten Konzepte so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5) - lokale Vo - gesetzliche Bestimmungen - ökologische Anforderungen - betriebliche Vorgaben (K5) Konzept Ich bin in der Lage, ein aussagekräftiges Konzept zu formulieren und mit der geeigneten Layouttechnik zu visualisieren. Ich gestalte dieses Konzept so, dass es später dem Auftraggeber überzeugend und in der geeigneten Form präsentiert werden kann. (K5) Methodenkompetenzen 2.1 Arbeitstechniken und Problemlösen 2.2 Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln Sozial- und Selbstkompetenzen 3.1 Eigenverantwortliches Handeln 3.2 Lebenslanges Lernen Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen 27 Betriebliche Ausbildung Facts & Figures - Betrieb ist für die praktische Ausbildung zuständig - Die Spezialisierung findet ausschliesslich im Betrieb statt - Mit jedem Lehrvertrag muss ein Schwerpunkt festgelegt werden - Jeder Lernende führt eine Lerndokumentation - Werkstoffe und Materialien werden im Betrieb weiterhin gelernt
15 30 Überbetriebliche Kurse (ük) Facts & Figures - Überbetriebliche Kurse ergänzen die Bildung der beruflichen Praxis und der schulischen Bildung. - In den ük findet keine Spezialisierung statt - Jeder ük wird mit Kompetenznachweisen benotet. Diese zählen am Qualifikationsverfahren als Erfahrungsnote. Organisation und Dauer - Die Kurse dauern insgesamt 15 Tage in den ersten 3 Jahren - Der Besuch der Kurse ist für alle Lernenden obligatorisch - Träger der Kurse sind die Sektionen des Verbandes P3D - Der Verband P3D gewährleistet Aufsicht und Qualitätssicherung 29 Überbetriebliche Kurse (ük) 1. Lehrjahr Werkstoffe und Materialien mit den wichtigsten Techniken, Geräten, Maschinen und Anlagen in den Bereichen Holzbearbeitung und Bodenbeläge. 2. Lehrjahr Werkstoffe und Materialien mit den wichtigsten Techniken, Geräten, Maschinen und Anlagen in den Bereichen Kunststoff- und Oberflächenbearbeitung, Beschriftungs- und Drucktechniken sowie Textilien. 3. Lehrjahr Die wichtigsten Techniken, Geräte und Anlagen in den Bereichen Laden- und Messesysteme sowie bei der Inszenierung und Präsentation.
16 32 Berufsfachschule Facts & Figures - Schule ist für die theoretische Ausbildung zuständig - Keine Spezialisierung auf die Schwerpunkte in der Schule - Werkstoffe und Materialien werden in Schule wieder behandelt - Kunst und Kultur ist in Berufskunde integriert Lektionen - Berufskunde 1440 Lektionen - Allgemeinbildender Unterricht 480 Lektionen - Verteilung der Lektionen auf die 8 Semester erfolgt regional - Projektwoche in den ersten 3 Jahren - Erste zwei Jahre 2 Tage, letzte zwei Jahre 1 Tag Schule je Woche 31 Berufsfachschule Lektionentafel der Berufsfachschule
17 34 Qualifikationsverfahren - Neu individuelle Praktische Arbeit (IPA) - Prüfung im gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb - Ein Werk schaffen, das gebraucht wird. - IPA dauert Stunden je nach Schwerpunkt und Projekt. - Kandidaten präsentieren Ausführungen und Ergebnis - Prüfung wird anhand einer IPA Wegleitung durchgeführt 33 Notengewichtung praktische Arbeit Erfahrungsnote ük Erfahrungsnote Schule Berufskenntnisse Allgemeinbildung 40% 10% 20% 10% 20%
18 36 Wer kann ausbilden? - Je Betrieb muss ein Berufsbildner (mit Kurs für Berufsbildner) mit einem einschlägigem Fähigkeitszeugnis (oder EFZ eines verwandten Berufes) mit 2-3 Jahre Berufspraxis vorhanden sein. - Bildungsbewilligung von Kantonaler Behörde für Betrieb - Anzahl Lernende sind pro Betrieb beschränkt. 35 Selektion Lernende Eignungstest P3D Schnupperdossier Polydesigner/in3D Schnupperdossier 1. Tag Wie sieht der Arbeitsplatz aus? Ist er dunkel, hell, gross, klein, heiss, kalt? Hat es künstliches oder natürliches Licht, und wie ist er eingerichtet? Polydesigner/in3D Schnupperdossier 2. Tag Erstellen Sie eine Skizze des Ateliers und beschriften Sie diese! Welche persönlichen Voraussetzungen und Eigenschaften braucht es, um diesen Beruf Polydesigner/in3D Schnupperdossier Willkommen bei uns! auszuüben? Raus aus der Schule und rein in die Schnuppertage! Während den nächsten Tagen schnuppern Sie bei uns beruflichen und betrieblichen Alltag. Sie können dabei: Einen Einblick in betriebliche Abläufe gewinnen Die Arbeitswelt live erleben Sich über den Beruf orientieren Hinter die Kulissen sehen Sich als künftige/n Mitarbeiter/in präsentieren Was sind die Aufgaben der Mitarbeiter/innen in der Abteilung? Welches sind die häufigsten Arbeiten und wie werden sie ausgeführt? Auf den nachfolgenden Blättern notieren Sie Ihre täglichen Eindrücke und Erfahrungen und beantworten die aufgeführten Fragen. So erleichtern Sie sich die Auseinandersetzung mit dem Beruf. Die Arbeitsblätter dienen ausserdem als Dokumentation Ihrer Schnuppertage und vermitteln einen Eindruck Ihrer Arbeitsweise. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson. Wir hoffen, dass Sie sich wohl fühlen und wünschen Ihnen für Ihre Schnuppertage «toi, toi, toi!» Welche Aufgaben haben Sie heute ausgeführt? Beschreiben Sie diese kurz! Setzen sie Ihre Erkenntnisse in untenstehendem Feld visuell um! Ihre Angaben: Name: Vorname: Ansprechperson: Betrieb: von / bis:
19 38 Informationen POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALES GESTALTEN POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIATIONE PROFESSIONALE PER CREATIONI TRIDIMENSIONALI Information zur Grundbildung Info-Magazin Flyer für BIZ (Herbst 09) ev. DVD (Herbst 09) Information zur Grundbildung POLYDESIGN3D BERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALESGESTALTEN POLYDESIGN3D ASSOCIATION PROFESIONNELLE POUR CREATIONS TRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3D ASSOCIATIONE PROFESSIONALE PER CREATIONI TRIDIMENSIONALI Information zur Grundbildung POLYDESIGN3DBERUFSVERBAND FÜR DREIDIMENSIONALESGESTALTEN POLYDESIGN3DASSOCIATION PROFESIONNELLEPOUR CREATIONSTRIDIMENSIONNELLES POLYDESIGN3DASSOCIATIONEPROFESSIONALEPER CREATIONI TRIDIMENSIONALI Das neue Berufsbild Polydesigner3D Aus Dekorationsgestalter wird Polydesigner3D (EFZ) Das neue Berufsbild Polydesigner3D Aus Dekorationsgestalter wird Polydesigner3D (EFZ) Das neue Berufsbild Polydesigner3D Aus Dekorationsgestalter wird Polydesigner3D (EFZ) 37 Website P3D
20 Danke Vielen Dank für Ihr Engagement in der Berufsbildung! Wir wünsche Ihnen mit den neuen Bestimmungen einen guten Start in der Ausbildung von Jugendlichen. 39
Arbeitsbuch. Name, Vorname. Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsbeginn. Ausbildungsende
Schweizerischer Verband der Innendekorateure und des Möbelhandels Name, Vorname Ausbildungsbetrieb Ausbildungsbeginn Ausbildungsende für den Beruf der Wohntextilgestalter und Wohntexitlgestalterinnen G:\Q.
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Polydesignerin 3D/Polydesigner 3D mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 13. August 2009 90503 Polydesignerin 3D EFZ/Polydesigner 3D EFZ Polydesigner
MehrInformationsanlass. Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin EFZ Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin EBA. 2. März 2011
Informationsanlass Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin EFZ Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin EBA 2. März 2011 Programm: 1. Begrüssung 2. Reform der beruflichen Grundbildung 3. Vergleich: Aktuelle berufliche
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Gewebegestalterin/Gewebegestalter mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. Mai 2010 25805 Gewebegestalterin EFZ/Gewebegestalter EFZ Créatrice de tissu
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 31. Mai 2010 28503 Dekorationsnäherin EBA/Dekorationsnäher EBA couturière d intérieur AFP/couturier d intérieur AFP
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 31. Mai 2010 28502 Wohntextilgestalterin EFZ/Wohntextilgestalter EFZ Courtepointière CFC/Courtepointier CFC Decoratrice
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 6. Dezember 2006 95004 Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Agente/Agent d exploitation CFC Operatrice/Operatore
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Industriepolsterin/Industriepolsterer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 2. November 2010 28404 Industriepolsterin EFZ / Industriepolsterer EFZ
MehrÜberbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Wegleitung
Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ Wegleitung 9. Juli 2010 2 5 Wegleitung über die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Kurse für Grafikerinnen Grafiker vom 9. Juli
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 21. April 2009 31604 Vergolderin-Einrahmerin EFZ/Vergolder-Einrahmer EFZ Doreuse-Encadreuse CFC/Doreur-Encadreur
MehrLAP IT FÜR DAS QV. Orientierung ZeichnerInnen EFZ FA. Referent Roger Wagner / Prüfungskommission Kanton Zürich
LAP IT FÜR DAS QV Orientierung ZeichnerInnen EFZ FA Referent Roger Wagner / Prüfungskommission Kanton Zürich Inhalt INHALT Grundlagen Prüfungsinhalte Allg. Infos Fragen Grundlagen REGLEMENT Wegleitung
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Anlagenführerin/Anlagenführer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 12. Dezember 2008 44726 Anlagenführerin EFZ/Anlagenführer EFZ Opératrice de machines
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 5. September 2007 30003 Sägerin Holzindustrie EFZ/Säger Holzindustrie EFZ Scieuse de l industrie du bois CFC/Scieur
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Goldschmiedin/Goldschmied mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 8. Juli 2009 (Stand am 1. Februar 2015) 50003 Goldschmiedin EFZ/Goldschmied
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Entwurf Februar 2007 Verordnung über die berufliche Grundbildung Köchin/Koch mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom... 79007 Köchin EFZ / Koch EFZ Cuisinière CFC / Cuisinier CFC Cuoca AFC / Cuoco
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Diätköchin/Diätkoch (EFZ) vom 9. Oktober 2006 79004 Diätköchin EFZ/Diätkoch EFZ Cuisinière en diététique CFC/Cuisinier en diététique CFC Cuoca in dietetica AFC/Cuoco
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 28. September 2010 51104 Plattenlegerpraktikerin EBA/Plattenlegerpraktiker EBA Aide-carreleuse AFP/Aide-carreleur
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Gärtnerin/Gärtner mit eidgenössischem Berusfsattest (EBA) Entwurf vom 28. Juli 2009 Gärtnerin EBA/Gärtner EBA Horticultrice AFP / Horticulteur AFP Giardiniera
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Graveurin/Graveur mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 22. November 2010 44305 Graveurin EFZ/Graveur EFZ Graveuse CFC/Graveur CFC Incisore AFC Das
MehrNachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016
Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung Küchenangestellte / Küchenangestellter
790 Küchenangestellte / Küchenangestellter Employée en cuisine / Employé en cuisine Addetta di cucina / Addetto di cucina Verordnung über die berufliche Grundbildung Küchenangestellte / Küchenangestellter
MehrDetailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau
Detailhandelsfachmann / Detailhandelsfachfrau Der neue Weg in eine berufliche Zukunft im Detailhandel Detailhandelsassistenten mit Eidg. Attest Detailhandelsfachleute mit Eidg. Detailhandelsfachleute mit
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Forstwartin/Forstwart mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 1. Dezember 2006 (Stand am 1. November 2009) 19102 Forstwartin EFZ/Forstwart EFZ
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Bauwerktrennerin/Bauwerktrenner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 51005 Bauwerktrennerin EFZ/Bauwerktrenner EFZ Opératrice de sciage d'édifice
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 25. Juli 2007 21415 Lebensmittelpraktikerin EBA/Lebensmittelpraktiker EBA Praticienne en denrées alimentaires AFP/Praticien
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Geomatikerin/Geomatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 7. Oktober 2009 64104 Geomatikerin EFZ/Geomatiker EFZ Géomaticienne CFC/Géomaticien
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2016 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Textilpflegerin/Textilpfleger mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 11. September 2007 80606 Textilpflegerin EFZ/Textilpfleger EFZ Nettoyeuse de textiles
MehrKaufmännisches Praktikum Informationen für Praktikumsbetriebe
2014 Kaufmännisches Praktikum Informationen für Praktikumsbetriebe Inhalt Seite 1. Didac Bern 1 2. Übersicht Ausbildung 1 3. Ausbildung in der Berufsfachschule 1 4. Ausbildung im Praktikumsbetrieb 2 5.
MehrVerordnung. über die berufliche Grundbildung. Buchhändlerin/Buchhändler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) 1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer
Verordnung über die berufliche Grundbildung Buchhändlerin/Buchhändler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom BiVo, aktuelle Version, keine Hervorhebungen.doc 70512 Buchhändlerin EFZ / Buchhändler
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 15. September 2010 80102 Gebäudereinigerin EFZ/Gebäudereiniger EFZ Agente de
MehrDrei Wege zum Berufsabschluss. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert
Drei Wege zum Berufsabschluss Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis ein sicherer Wert ln einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (Interactive Media Designer EFZ) vom 22. Oktober 2013 47117 Interactive Media Designer EFZ Interactive Media
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Logistikerin/Logistiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 18. Oktober 2006 95505 Logistikerin EBA/Logistiker EBA Logisticienne AFP/Logisticien AFP Addetta
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Recyclistin/Recyclist mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 95005 Recyclistin EFZ/Recyclist EFZ Recycleuse CFC/Recycleur CFC Riciclatrice AFC/Riciclatore
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Elektronikerin/Elektroniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 3. November 2008 46505 Elektronikerin EFZ/Elektroniker EFZ Electronicienne CFC/Electronicien
MehrMerkblätter zur Ausbildungskontrolle
Merkblätter zur Ausbildungskontrolle Zeichner EFZ Fachrichtung Innenarchitektur Wichtige Informationen zur Ausbildungskontrolle: - das Führen der Ausbildungskontrolle ist Bestandteil der obligatorischen
MehrBerufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013
Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2011-2013 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 1 2. Voraussetzung... 1 3. Kursort... 1
MehrAnhang 2: Kursprogramm für die schulisch organisierte Grundbildung
Organisationsreglement für die überbetrieblichen Kurse Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration Anhang 2: Kursprogramm
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 25. Oktober 2006 43905 Landmaschinenmechanikerin EFZ/Landmaschinenmechaniker EFZ Mécanicienne en machines agricoles
MehrInformationsbroschüre zum kaufmännischen Praktikum für Praktikumsbetriebe
Informationsbroschüre zum kaufmännischen Praktikum für Praktikumsbetriebe Kaufmännische Praktikanten und Praktikantinnen Das NSH Bildungszentrum Basel AG bildet in seiner Handelsschule jedes Jahr motivierte
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Agrarpraktikerin/Agrarpraktiker mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 14. November 2008 15008 Agrarpraktikerin EBA/Agrarpraktiker EBA Agropraticienne AFP/Agropraticien
MehrÜberbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ. Konzept
Überbetriebliche Kurse der Grafikerinnen EFZ / Grafiker EFZ Konzept 9. Juli 2010 2 7 1 Grundlagen 1.1 Zweck Die überbetrieblichen Kurse (ük) ergänzen die Bildung in der beruflichen Praxis und die schulische
MehrMEM-Berufsreformen Umfrage zum Berufskonzept Elektroniker/in
MEM-Berufsreformen Umfrage zum Berufskonzept Elektroniker/in Einleitung Das Berufskonzept Elektroniker/in basiert auf den Resultaten der im 3. Quartal 2004 durchgeführten Umfrage zur Weiterentwicklung
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Chemie- und Pharmatechnologin/Chemie- und Pharmatechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 15. Dezember 2005 37004 Chemie- und Pharmatechnologin
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Polygrafin/Polygraf mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 22. Oktober 2013 34710 Polygrafin EFZ/Polygraf EFZ Polygraphe CFC Poligrafa AFC/Poligrafo
MehrFragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 3. November 2008 (Stand am 31. März 2010) 45716 Produktionsmechanikerin EFZ/Produktionsmechaniker EFZ Mécanicienne
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Carrossierin Lackiererei/Carrossier Lackiererei vom 31. März 2005 45304 Carrossierin Lackiererei/Carrossier Lackiererei Carrossière-peintre/Carrossier-peintre
MehrAufgaben Überbetriebliche Kurse. So kann unser Ziel nicht aussehen!!!!!!!!
Aufgaben Überbetriebliche Kurse So kann unser Ziel nicht aussehen!!!!!!!! Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen: Eidgenössisches Berufsbildungsgesetz Art. 23 - Die überbetrieblichen Kurse und vergleichbare
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Polymechanikerin/Polymechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 3. November 2008 45705 Polymechanikerin EFZ/Polymechaniker EFZ Polymécanicienne
MehrHRM-Dossier Nr. 17. Vom Lehrbeginn bis zum erfolgreichen Qualifikationsverfahren. Emanuel Rohner Betriebliche Berufsbildung
Betriebliche Berufsbildung Emanuel Rohner Betriebliche Berufsbildung Vom Lehrbeginn bis zum erfolgreichen Qualifikationsverfahren SPEKTRAmedia und jobindex media ag Emanuel Rohner Allmendstrasse 3 5610
MehrAbschlussprüfung nicht bestanden. Allgemeine Grundlagen. 21. Juli 2015
Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Abschlussprüfung nicht bestanden Allgemeine Grundlagen 21. Juli 2015 2/9 Inhalt 1. Wie oft kann die Prüfung
MehrB Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung
Überblick Berufslehren EFZ Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Themenbereichen: 1. Wer ist für welches kaufmännische Ausbildungsprofil geeignet? 2. Ausbildung im Lehrbetrieb 3. Ausbildung an
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Bühnentänzerin/Bühnentänzer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 1. Dezember 2008 90901 Bühnentänzerin EFZ/Bühnentänzer EFZ Danseuse interprète CFC/Danseur
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Köchin/Koch mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom... 79007 Köchin EFZ/ Koch EFZ Cuisinière CFC/Cuisinier CFC Cuoca AFC/Cuoco AFC Das Bundesamt für
MehrKauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC
Ausführungsbestimmungen Information / Kommunikation / Administration für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung
Mehr1. Abschnitt: Gegenstand und Dauer. vom 27. April 2015 (Stand am 1. Juni 2015)
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Montage-Elektrikerin/Montage-Elektriker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 27. April 2015 (Stand am 1. Juni 2015) 47419 Montage-Elektrikerin
MehrVor Lehrbeginn. BerufsbildnerInnenkurs 18. August 2008. BFF Weiterbildung Urs Rufli 1. Kursverlauf. Zielsetzung
Vor Lehrbeginn BerufsbildnerInnenkurs Kursverlauf Input 1: Anforderungen an den Betrieb, Qualicarte Gruppenarbeit/Präsentation/Diskussion Input 2: Spezifische Anforderungsprofile Gruppenarbeit/Präsentation/Diskussion
MehrBasis Semester BFS für Elektro-Berufe
Basis Semester BFS für Elektro-Berufe Stefan Hänni Elektroinstallateur / Montage Elektriker Einführung Ausgangslage Zahlen im Kanton Bern 2009 und 2010 (MBA) Konkreter Fall am BZI Interlaken Unbefriedigender
MehrBiVo 2012 Kauffrau / Kaufmann EFZ - Branche Dienstleistung & Administration
BiVo 2012 Kauffrau / Kaufmann EFZ - Branche Dienstleistung & Administration Schulungsveranstaltung vom März / April 2012 Programm Allgemeine Übersicht der BiVo 12 Lern- und Leistungsdokumentation, Lernzielkatalog,
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Berufsfeld «Steinbearbeitung» vom... Entwurf 6 vom Dezember 2008 39203 Steinbildhauerin EFZ/Steinbildhauer EFZ Sculptrice sur pierre CFC/Sculpteur sur pierre
MehrZEICHNER/IN. Das Arbeitsbuch. Das Arbeitsbuch ist Teil der LERNDOKUMENTATION
Bildungszentrum_Architektur_111505.pdf 1 20.01.12 16:18 Das Arbeitsbuch Das Arbeitsbuch ist Teil der LERNDOKUMENTATION Inhalte der Lerndokumentation im Berufsfeld Raum- und Bauplanung Führen der Lerndokumentation
MehrInformationsbroschüre zum Praktikum Kosmetik
Informationsbroschüre zum Praktikum Kosmetik Die HWS Huber Widemann Schule bildet in ihrer Kosmetikfachschule jedes Jahr motivierte Lernende aus. Das Berufsbildungsgesetz BBG beinhaltet neben der dualen
MehrFragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching
Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Der Bogen wird anonym ausgewertet, deshalb wird auch nicht nach Ihrem Namen gefragt, und auch keine Kontaktdaten erhoben! Alle erhobenen Daten werden vertraulich
Mehr412.101.220.62 Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Fleischfachfrau/Fleischfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Verordnung des SBFI 1 über die berufliche Grundbildung Fleischfachfrau/Fleischfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 22. August 2007 (Stand am 1. Januar 2013) 21806 Fleischfachfrau EFZ/Fleischfachmann
MehrInterner Lehrplan. Betriebliche Prozesse BP-IKA. Barbara Weger (WEBA) Grundbildung Ι Buchhandel
Interner Lehrplan für das Fach Betriebliche Prozesse BP-IKA Schwerpunkt Information Kommunikation Administration IKA Fachverantwortliche/r Abteilung Barbara Weger (WEBA) Grundbildung Ι Buchhandel Datum
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 3. November 2008 (Stand am ) 45716 Produktionsmechanikerin EFZ/Produktionsmechaniker EFZ Mécanicienne
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Büroassistentin/Büroassistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) vom 11. Juli 2007 (Stand am 5. Mai 2010) 68103 Büroassistentin EBA/Büroassistent EBA Assistante
MehrDer perfekte Anzug für ihren erfolgreichen Auftritt
Der perfekte Anzug für ihren erfolgreichen Auftritt EIN KLEINER SCHRITT FÜR SIE, EIN GROSSER SCHRITT FÜR IHR UNTERNEHMEN! Erfahrung und Fachwissen, gepaart mit der Kreativität fester und freier Mitarbeiter.
Mehr3. Stuttgarter Denkatelier Erfahrung einen Wert verleihen Kompetenzen sichtbar machen Stand in der Schweiz
3. Stuttgarter Denkatelier Erfahrung einen Wert verleihen Kompetenzen sichtbar machen Stand in der Schweiz Ruedi Winkler Ruedi Winkler, mail@ruediwinkler.ch, www.ruediwinkler.ch Aufbau des Referates Einleitung
MehrReglement über die Lehrabschlussprüfung
Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrZahlen. Pro Jahr werden rund 1 400 neue Lehrverträge in der Schreinerbranche abgeschlossen
Als Schreiner arbeitest Du mit Naturprodukten: einheimischem und tropischem Massivholz Mineral- und Holzwerkstoffen Natursteinen Glas und vielem mehr produzierst Du unterschiedlichste Werkstücke bist Du
MehrMontage-Elektriker/in EFZ
Firmenlogo Adresse Lehrbetrieb BiVo 2015 Lernzielkontrolle der Ausbildung in beruflicher Praxis (Hilfsmittel zum Bildungsbericht gemäss BiVo, Art. 15) Montage-Elektriker/in EFZ Lernende Person: Name: Vorname:
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 14. Dezember 2006 70610 Pharma-Assistentin EFZ/Pharma-Assistent EFZ Assistante en pharmacie CFC/Assistant en
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom (Stand am 2. September 2014) 85505 Hörsystem-Akustikerin EFZ/ Hörsystem-Akustiker EFZ Acousticienne
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Malerin/Maler mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 22. Juli 2014 53002 Malerin EFZ/Maler EFZ Peintre CFC Pittrice AFC/Pittore AFC Das Staatssekretariat
MehrVerordnung über die berufliche Grundbildung
Verordnung über die berufliche Grundbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann mit eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) 1 vom 8. Dezember 2004 (Stand am 26. Februar 2010) Detailhandelsfachfrau
Mehr2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 8. Juli 2009 (Stand am 1. September 2012) 86910 Medizinische Praxisassistentin EFZ/ Medizinischer Praxisassistent
MehrInformation über die schulisch organisierte Grundbildung SOG
Information über die schulisch organisierte Grundbildung SOG nach Bildungsverordnung BiVo 2012 Modell 3+1 Programm / Struktur 1. Einführung Branche / OdA vor Ort 2. Grundlagen Übergangsbildungsplan bis
MehrLerndokumentation. zur Förderung der beruflichen Bildung. Personalien. Lernender/Lernende. Lehrbetrieb
Lerndokumentation zur Förderung der beruflichen Bildung Milchtechnologin EFZ Milchtechnologe EFZ Personalien Lernender/Lernende Lehrbetrieb Bezugsquellen Bestellung des ganzen Ordners: www.edition-lmz.ch
MehrInformation QV ZFA 2014
www.lmv-zh.ch Information QV ZFA 2014 Lehrmeisterverband Zeichner-/innen Fachrichtung Architektur des Kantons Zürich Berufsbildungsschule Winterthur Baugwerbliche Berufsschule Zürich Gewerbliche Berufsschule
MehrVerordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Büchsenmacherin/Büchsenmacher mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 11. Juli 2012 43102 Büchsenmacherin EFZ/Büchsenmacher EFZ Armurière CFC/Armurier
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrUnser Leitbild unsere Richtlinien. Wir kommunizieren nach innen und aussen einheitlich und offen.
Unser Leitbild unsere Richtlinien Wir kommunizieren nach innen und aussen einheitlich und offen. Inhalt Bildungsauftrag 4 Kultur 6 Führung 8 Unterricht 10 Partner 12 Infrastruktur 14 Unser Leitbild unsere
MehrAusführungsbestimmungen Vertiefen und Vernetzen (V&V)/ Selbstständige Arbeit (SA) für
Ausführungsbestimmungen Vertiefen und Vernetzen (V&V)/ Selbstständige Arbeit (SA) für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio
Mehr[Jahr] Mein Portfolio. K. Gstrein/M. Lanz Landeshotelfachschule Kaiserhof - Meran. Abb. 1: Archiv Landeshotelfachschule Kaiserhof
[Jahr] Mein Portfolio Abb. 1: Archiv Landeshotelfachschule Kaiserhof K. Gstrein/M. Lanz Landeshotelfachschule Kaiserhof - Meran 1 Inhaltsverzeichnis Lerndokumentation/Portfolio 2 Persönliche Angaben 4
Mehr