Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. Beschluss"

Transkript

1 Leitsätze: 1. Kostenentscheidung, keine Leitsätze. 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/ Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung Bauvorhaben Sanierung Kurtheater XXXXX, 03 E 0366, Doppelboden und Parkett Verfahrensbeteiligte: 1. XXXXX GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer 2. XXXXX vertreten durch den Niederlassungsleiter 3. XXXXX GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kretzschmar Verwaltungs GmbH -Antragstellerin- -Auftraggeber- -Beigeladene- hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Regierungsoberrat Fett, die hauptamtliche Beisitzerin Regierungsrätin Gerlach sowie den ehrenamtlichen Beisitzer Herrn Götzel am beschlossen: 1. Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens. Die Gebühr wird auf 500,- Euro festgesetzt.

2 2 Gründe I. Der Auftraggeber schrieb im Offenen Verfahren nach VOB/A für das Bauvorhaben Kurtheater XXXXX das Los Doppelboden und Parkett europaweit aus. Hinsichtlich der Eignungskriterien verwies der Ausschreibungstext u.a. auf die Vorschrift des 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe a-f VOB/A. Entsprechend dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes sollte der Zuschlag auf das preisgünstigste Angebot erteilt werden. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme schätzte der Auftraggeber auf über acht Mio. Euro. Die Zuschlags- und Bundfrist endete ursprünglich am , wurde jedoch bis zum verlängert. Das Leistungsverzeichnis war untergliedert in die Positionen 1.1 Doppelboden, 1.2 Parkett und 1.3 Stundenlohnarbeiten. Zur Submission am lagen sechs rechtzeitig eingegangene Angebote vor. Die Antragstellerin belegte mit einer rechnerisch geprüften Angebotssumme von XX.826,92 Euro den 1. Platz, gefolgt von der Beigeladenen mit XX.895,78 Euro auf Platz 2. Die Positionen Doppelboden und Parkett lagen preislich nah beieinander und machten zusammen beinahe den Gesamtpreis aus. Die Antragstellerin hatte im Formular EVM (B) Ang unter der Rubrik Nebenangebote keine Eintragung vorgenommen. Ihr Nachunternehmerverzeichnis enthielt ebenfalls keine Eintragungen. Auf entsprechende Nachfrage des Auftraggebers vom legte die Antragstellerin die Bescheinigungen der Handwerkskammer XXXXX und der IHK XXXXX vor. Danach besaß die Antragstellerin die Eintragung in der Handwerksrolle für handwerksähnliche Gewerbe der Anlage B der Handwerksordnung für das Gewerk Einbau von genormten Baufertigteilen. Die IHK bescheinigte der Antragstellerin die Mitgliedschaft und die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichtes in XXXXX. In seinem Vergabevorschlag vom schlug das Planungsbüro die Beigeladene für den Zuschlag vor. Die Antragstellerin sei aufgrund fehlender Eignung nach 8 Nr. 3 abs. 1 VOB/A von der weiteren Wertung auszuschließen. In der Handwerkskammer XXXXX sei die Firma eingetragen mit Einbau von genormten Baufertigteilen und damit nicht berechtigt zur Ausführung von Parkettlegerarbeiten. Laut EFB NU 317 beabsichtige der Bieter, keine Leistungen an eine Fachfirma zu vergeben. Die Antragstellerin verfüge nicht über die erforderliche Eignung und Fachkunde zur Ausführung von Parkettlegerarbeiten. Der Auftraggeber folgte dem Vorschlag unter dem Mit Schreiben vom teilte er der Antragstellerin auf dem Postweg seine beabsichtigte Entscheidung

3 3 zugunsten der Beigeladenen mit. Die Antragstellerin verfüge nicht über die erforderliche Fachkunde. Zur Ausführung der Leistung werde eine Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Parkett benötigt. Mit Fax vom an den Auftraggeber legte die Antragstellerin Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Ihr Unternehmen sei in der Handwerksrolle zu XXXXX verzeichnet. Die Fachkompetenz als Parkettleger als entscheidendes Kriterium sei in den Ausschreibungsunterlagen nicht gefordert und somit nicht zur Bedingung gemacht. Wichtig für die Ausführung dieser Arbeiten sei der Doppelboden als Untergrund für die Parkettlegearbeiten. Hier habe sie auf einige problematische Stellen des LV bereits im Vorfeld aufmerksam gemacht. Sofern der Auftraggeber eine Trennung von Doppelböden und Belag wünsche, müsse er dies auch erklären. Mit Schreiben vom erwiderte der Auftraggeber, dass die vorgelegte Eintragung wohl die Ausführung des Teiles Doppelboden rechtfertige, wohl aber nicht die Ausführung der Parkettlegerarbeiten. Hierzu sei eine Eintragung in die Handwerksrolle der Parkettleger erforderlich. Diesen Nachweis habe der Auftraggeber nach 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe f VOB/A fordern dürfen. Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern fänden sich im Angebot nicht. Mit Schreiben vom an den Auftraggeber vertrat die Antragstellerin die Ansicht, dass die Einschätzung, Doppelböden und Parkett als getrennte Einheit zu betrachten, falsch sei. Mit Schreiben von auf dem Postweg, eingegangen am , bat die Antragstellerin unter Vorlage des Absageschreibens und ihrem Schreiben vom die Vergabekammer um Prüfung. Erst auf entsprechende Aufforderung des Vorsitzenden der Vergabekammer begründete sie ihren Antrag und schilderte den Sachverhalt. Sie habe ein wirtschaftliches Interesse am Auftrag, wenn sie fair behandelt würde. Die Vergabekammer stellte den Antrag am an den Auftraggeber zu. Mit Schreiben vom trag der Auftraggeber vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht erkennbar sei und der Antrag im Übrigen den Mindestanforderungen nach 107 Abs. 2 GWB nicht entspräche. Im Leistungsverzeichnis sei im großen Umfang Parkettlegearbeiten ausgeschrieben. Dies erfordere ohne gesonderten Hinweis, dass der Bieter die für die Erbringung der Leistung erforderliche Fachkompetenz besitze. Ein starkes Indiz für das Bestehen fachlicher Kompetenz sei die Eintragung in die Handwerksrolle, die im vorliegenden Fall fehle. Es möge zutreffen, dass Doppelboden und Parkett hier auch als Einheit bzw.

4 4 Modulsystem zur Ausführung gelangen könne. Dies entspreche jedoch nicht der im LV geforderten Leistung. Es habe der Antragstellerin frei gestanden, alternative technische Systeme im Rahmen eines Nebenangebotes anzubieten. von dieser Möglichkeit habe sie jedoch keinen Gebrauch gemacht. Der alternative Hinweis im anschreiben auf eine Stahlplatte mit Stütze und appliziertem Stabparkett erfülle nicht die Formvorschriften an ein Nebenangebot nach 21 Nr. 3 VOB/A. Mit Beschluss vom wurde die Beigeladene in das Verfahren einbezogen. Mit Fax vom nahm die Antragstellerin ihren Nachprüfungsantrag zurück. Nach Rücknahme des Antrages war lediglich noch über die Kosten zu entscheiden. II. Die Antragstellerin trägt gemäß 128 Abs. 3 S. 1 GWB die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Hauptsacheverfahrens. So ist die zurücknehmende Antragstellerin wie ein Unterliegender im Sinne des 128 Abs. 3 S. 1 GWB zu behandeln (Ingenstau/Korbion, VOB-Z., 1. Aufl. 1999, 128 Rdnr. 11; Beschlüsse der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom , 1/VK/4-I und 4-II-99) und als solche Kostenschuldnerin. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der erkennenden Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens ( 128 Abs. 2 GWB). Der Gesetzgeber hat mit dieser an 80 Abs. 2 GWB angelehnten Regelung klargestellt, dass - wie im Kartellverwaltungsverfahren - vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens abzustellen ist (Kollmorgen in Langen/Bunte GWB, 8. Auflage 1998, 80 Rdnr. 18). Die Vergabekammern des Bundes haben auf der Basis der beim ehemaligen Vergabeüberwachungsausschuss des Bundes anhängigen Verfahren eine Gebührenstaffel erarbeitet, die die erkennende Vergabekammer im Interesse einer bundeseinheitlichen Handhabung übernimmt. Diese mit Wirkung zum überarbeitete Staffel sieht bei einem Streitwert unter ,- Euro die Mindestgebühr in Höhe von 2.500,- Euro vor. Da der Angebotspreis der Antragstellerin bei XX.000,- Euro liegt, ist diese Gebühr gerechtfertigt. Da sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme erledigt hat, ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten ( 128 Abs. 3 Satz 3 GWB). Aus Billigkeitserwägungen konnte die Gebühr auf schlussendlich 500,- Euro reduziert werden ( 128 Abs. 3 Satz 4 GWB). Die Antragstellerin zog ihren Antrag zu einem Zeitpunkt zurück, zudem die mündliche Verhandlung noch nicht durchgeführt war und die Ladungen noch für gegenstandslos erklärt werden konnten.

5 5 Den Betrag (500,- Euro) hat die Antragstellerin unter Verwendung beigefügten Zahlungsformulars binnen zweier Wochen nach Zugang dieser Entscheidung zum Buchungskennzeichen XXXXX bei der Hauptkasse Sachsen, Außenstelle Chemnitz, auf das Konto-Nr. XXXXX bei der Sparkasse Dresden, BLZ einzuzahlen. Auslagen werden nicht erhoben. III. Gegen die Entscheidungen der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gem. 116 Abs. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt ( 117 Abs. 1 GWB), schriftlich beim Beschwerdegericht einzulegen. Beschwerdegericht für die 1. Vergabekammer des Freistaates ist das Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, Schlossplatz 1, Dresden. Die Beschwerde muss zugleich mit ihrer Einlegung begründet werden ( 117 Abs. 2 GWB). Die Beschwerdebegründung muss enthalten: 1. die Erklärung, inwieweit die Entscheidung der Kammer angefochten wird und eine abweichende Entscheidung beantragt wird, 2. die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich die Beschwerde stützt. Die Beschwerdeschrift muss durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Dies gilt nicht für Beschwerden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Mit der Einlegung der Beschwerde sind die anderen Beteiligten des Verfahrens vom Beschwerdeführer durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift zu unterrichten. Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist. Fett Gerlach Götzel Der ehrenamtliche Beisitzer Herr Götzel hat nach Beschlussfassung auf die Unterschrift verzichtet, da diese nach 5 Nr. 1 der Geschäftsordnung der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen entbehrlich ist.

Beschluss. betreffend die Ausschreibung Universitätsklinikum XXXXX,

Beschluss. betreffend die Ausschreibung Universitätsklinikum XXXXX, Beschluss vom 17.06.2003 Az.: 1/SVK/050-03 Leitsätze: (Kostenentscheidung, keine Leitsätze) ( 128 GWB) 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/050-03 Beschluss In

Mehr

Beschluss /2016-E-006-J

Beschluss /2016-E-006-J Beschluss 250-4003-5317/2016-E-006-J I. Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 01.07.2016, 1. der Xxx Bürosysteme GmbH, Xxx./. 2. Yyy Yyy, betreffend das Vergabeverfahren "Lose Zivile

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung

Mehr

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss

2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 19/10 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren xxx - Antragstellerin - g e g e n xxx - Antragsgegnerin - betreffend das Vergabeverfahren

Mehr

Beschluss / ABG

Beschluss / ABG Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH

Mehr

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft B E S C H L U S S Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft Ihr Ansprechpartner: Uwe Werner Leiter des Referates C/3 Telefon: (0681 501-4684) Telefax: (0681 501-4299) E-Mail:u.werner@wirtschaft.saarland.de

Mehr

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,

- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen, 2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin

Mehr

Vergabekammer Freistaat Thüringen

Vergabekammer Freistaat Thüringen Vergabekammer Freistaat Thüringen Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren, 155 ff. GWB; aufgr. des Antrages vom 08.12.2016 der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. Universitätsklinikum Yyy, betreffend die Beschaffung

Mehr

Beschluss / NDH

Beschluss / NDH Beschluss über die Festsetzung der den Verfahrensbeteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Kosten 250-4005.20-1029/2008-003-NDH Kostenfestsetzungsverfahren,

Mehr

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß

Mehr

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.

Mehr

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) -

Berichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) - BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-193/09 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Berichtigungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren der, - Antragstellerin - :, gegen,, - Antragsgegnerin zu

Mehr

BESCHLUSS. Az.: VK-SH 08/04. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. der XXX Gesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer XXX, XXX, XXX

BESCHLUSS. Az.: VK-SH 08/04. In dem Vergabenachprüfungsverfahren. der XXX Gesellschaft mbh, vertreten durch den Geschäftsführer XXX, XXX, XXX VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel BESCHLUSS Az.: VK-SH 08/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren der XXX Gesellschaft

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 09/2017 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin weitere

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes VK 1 19/02 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 16. Mai 2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Vergabestelle -...

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

Mehr

VK 1 171/04 1. September Beschluss

VK 1 171/04 1. September Beschluss BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 171/04 1. September 2004 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX

1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX 69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 28/09 Arnsberg, 10.11.2009 In dem Nachprüfungsverfahren pp. hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg durch die Vorsitzende

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen

Mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS

Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden

Mehr

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT

VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Beschluss /2015-E-024-IK

Beschluss /2015-E-024-IK Beschluss 250-4002-4542/2015-E-024-IK I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB, aufgrund des Antrages vom 25.08.2015, 1. der Xxx GmbH & Co. KG, xxx./. 2. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Yyy,

Mehr

Beschluss /2016-E-009-UH

Beschluss /2016-E-009-UH Beschluss 250-4004-4891/2016-E-009-UH I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB; aufgrund des Antrages vom 10.06.2016, 1. des Architektur- u. Ingenieurbüro xx, xx./. 2. die Yyy Thüringen mbh, betreffend

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 13/2017 Leitsatz: 182 Abs. 4 Satz 3 GWB lässt es zu, materielles Unterliegen nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu berücksichtigen;

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster 1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Vorblatt zum Beschluss Aktenzeichen VK 22/03 Datum des Beschlusses 18. März 2004 Bestandskraft nein Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 118 BRAGO, 12 a Abs. 2 GKG

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /17 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 31.05.2017 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-06/17 Leitsatz: Nach 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften,

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und

Mehr

Beschluss ( / ABG)

Beschluss ( / ABG) Beschluss (250-4005.20-3482/2008-024-ABG) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens 250-4002.20-1338/2008-008-ABG, der Fa. RMO

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von Holz im Bereich des, Lose 1 8, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten VK 1/10 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend den maschinellen Holzeinschlag und das Rücken von

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Bearbeitet von: (0391) 545- Magdeburg, VK-OFD LSA- 2/ Entscheidung der Vergabekammer

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Bearbeitet von: (0391) 545- Magdeburg, VK-OFD LSA- 2/ Entscheidung der Vergabekammer SACHSEN-ANHALT Vergabekammer bei der Oberfinanzdirektion Mageburg - Die Vorsitzende - Oberfinanzdirektion Magdeburg Postfach 3820 39013 Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 4 39104 Magdeburg TEL (0391) 545-0

Mehr

( /02-EF-S)

( /02-EF-S) THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-023/02-EF-S) I. In dem Nachprüfungsverfahren, 102 ff. GWB aufgrund des Antrages 1. der xxxxxxxxxxfußbodenbau GmbH / xxxxxxxxxx vom 30.04.2002./.

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat

Mehr

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner,

der... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner, Vergabekammer des Landes Berlin 2. Beschlussabteilung VK - B 2-19/18 B e s c h l u s s In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: gegen 1. das Land Berlin, beide

Mehr

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d VK 27/2014 Leitsätze: 1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung der Sach-

Mehr

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig. Beschluss

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig. Beschluss Leitsätze: Bei einem Koppelungsgeschäft zur Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Schulbücher liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften des Buchhandels vor.

Mehr

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland

So erhalten Sie einen Baukoordinierungsvertrag in Deutschland VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 88/2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin -

Mehringdamm Berlin. BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-18/99. Beschluß. In dem Nachprüfungsverfahren der. - Antragstellerin - BUNDESKARTELLAMT 2. Vergabekammer des Bundes Mehringdamm 129 10965 Berlin VK 2-18/99 Beschluß In dem Nachprüfungsverfahren der K - Antragstellerin - gegen W - Vergabestelle - wegen Vergabe des Auftrages

Mehr

Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung Neubau der Mensa für die Hochschule..., Los 1 Küchentechnik

Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung Neubau der Mensa für die Hochschule..., Los 1 Küchentechnik Leitsätze: 1. Das Begehren des Antragstellers ist trotz Verletzung seiner Mitwirkungspflicht nach 113 Abs. 2 GWB zu prüfen, da dieses nicht gesetzlich sanktioniert ist und die Vergabekammer von Amts wegen

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 43/99 MD Beschluss Hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe des Straßenbauamtes Magdeburg betreffend

Mehr

2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69d - VK 2-04/2018 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 3 110/04. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 3.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 3 110/04 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11

Leitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11 Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der

Mehr

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom

Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , WVerg 0001/06

Leitsatz: Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , WVerg 0001/06 Leitsatz: Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg. Beschluss VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg 1 VK 61/03 Beschluss Im Vergabenachprüfungsverfahren der Firma... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Verfahrensbevollmächtigte:

Mehr

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)

Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05) Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom 14.03.2005 (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar. - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/138-04

Mehr

Kostenfestsetzungsbeschluss

Kostenfestsetzungsbeschluss 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 30/05 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1) - Antragstellerin zu 2) - gegen die

Mehr

Beschluss. betreffend die Ausschreibung: Neubau Berufsschulzentrum, Naturwissenschaftliche Lehr - und Lernmittel...,

Beschluss. betreffend die Ausschreibung: Neubau Berufsschulzentrum, Naturwissenschaftliche Lehr - und Lernmittel..., 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/92-00 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibung: Neubau Berufsschulzentrum, Naturwissenschaftliche

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK /04 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 11.02.2005 Regierung von Mittelfranken Az.: 320.VK - 3194-51/04 Leitsatz: Entspricht ein Angebot nicht den in den Verdingungsunterlagen festgelegten Zahlungsbedingungen,

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg In dem Vergabenachprüfungsverfahren - 1 VK 18/02 - nicht rechtskräftig; 5.9.02. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwaltsgesellschaft.

Mehr

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren

Kaiser-Friedrich-Str Bonn. BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes. 13. Juli 2005 VK 1 59/05. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren BUNDESKARTELLAMT 1.Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 59/05 13. Juli 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Bietergemeinschaft 1.... 2.... 3.... - Antragstellerin

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.

Mehr

BESCHLUSS. Oberlandesgericht München Schleißheimer Str. 139, München. Verg 014/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /05

BESCHLUSS. Oberlandesgericht München Schleißheimer Str. 139, München. Verg 014/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /05 Oberlandesgericht München Schleißheimer Str. 139, 80797 München Verg 014/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-20/05 ne BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung

Mehr

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10

Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK /10 Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 22.09.2010 Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194-34/10 Leitsätze: 1. Nach 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ( 2009 ) ist ein Nachreichen von Erklärungen oder Nachweisen

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 2 42/ Mai Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der

BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 2 42/ Mai Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der BUNDESKARTELLAMT 2.Vergabekammer des Bundes VK 2 42/05 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn 24. Mai 2005 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - gegen... - Antragsgegnerin -...

Mehr

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/087-02

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig 1/SVK/087-02 Leitsätze: 1. Ein Antrag ist gemäß 110 Abs. 2 S. 1 GWB offensichtlich unzulässig, wenn zum Einen an dem tatsächlichen Sachvortrag keine Zweifel bestehen und zum Anderen die vorliegende Fallkonstellation

Mehr

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt

Leitsätze. Beschluss 69d VK - 66/ Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 2. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt 69d VK 66/2008 Leitsätze Beschluss 69d VK - 66/2008 Spruchkörper: 2.Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium

Mehr

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin -

Beschluss Antragstellerin - gegen Antragsgegnerin - BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 116/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen - Antragsgegnerin

Mehr

EINGANG. Abschritt Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. G 1. Juli Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/ Vergabekammer

EINGANG. Abschritt Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. G 1. Juli Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/ Vergabekammer Abschritt Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/056-09 1. Vergabekammer Beschluss EINGANG G 1. Juli 2010 des Vergabesena s B RA U N & R I E S K E vom 24.06.201 R EC HTSAN WÄLTE I

Mehr

Beschluss. betreffend die Ausschreibung B XXX Ortsumgehung..., 2. Bauabschnitt, Los 4 Straßenbau. 2..., vertreten durch den Amtsleiter -Auftraggeber-

Beschluss. betreffend die Ausschreibung B XXX Ortsumgehung..., 2. Bauabschnitt, Los 4 Straßenbau. 2..., vertreten durch den Amtsleiter -Auftraggeber- Leitsätze: 1. Trotz fehlender Aufgliederung der Einheitspreise verschafft sich der Bieter keinen Wettbewerbsvorteil, da diese ohnehin in der Urkalkulation enthalten ist. Er ist wegen fehlender Einheitspreise

Mehr

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD

Beschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str Magdeburg Az.: /07 VK 09/01 MD Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Olvenstedter Str. 1-2 39108 Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 09/01 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin gegen - Vergabestelle betreffend

Mehr

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln. Beschluss

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln. Beschluss Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln VK VOB 8/2002 18.07.2002 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren pp. wegen Bauvorhaben Rheinisches Landesmuseum Bonn; Erweiterung, Umbau, Sanierung Gewerk Gebäudeautomaten,

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe 1 VK 16/07 Im Vergabenachprüfungsverfahren Firma xxx - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte xxx g e g e n xxx, Anstalt

Mehr

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Geschäftsordnung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat sich gemäß 2 Abs. 6 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Nachprüfungsbehörden für öffentliche Aufträge

Mehr

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 35 / 17

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom , 3 VK LSA 35 / 17 VERIS - Entscheidungen > Vergabekammern > Sachsen-Anhalt > VK Sachsen-Anhalt > 2017 > 13.06.2017-3 VK LSA 35 / 17 VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2017, 3 VK LSA 35 / 17 (Bieter unterliegt) Normen:

Mehr

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin -

Beschluss ( /01-SHL-S) Fa. xxxxxx KG - Antratgstellerin - THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Beschluss (216-4002.20-026/01-SHL-S) In dem Nachprüfungsverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens der DEGES zur Durchführung der Fahrbahnmarkierung,

Mehr

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 Str/sch BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin

Mehr

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin

Beschluss Antragstellerin Antragsgegnerin BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 121/06 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren des... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

( 10 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A) Beschluss

( 10 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1, 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A) Beschluss Beschluss vom 13.06.2003 Az.: 1/SVK/053-03 Leitsätze: 1. Ändert der Bieter im Leistungsverzeichnis (als Bestandteil der Verdingungsunterlagen, 9 i. V. m. 10 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A) vorgegebene Mengenfaktoren

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss. Erledigungsbeschluss Arnsberg, den

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss. Erledigungsbeschluss Arnsberg, den Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 08 / 12 Erledigungsbeschluss Arnsberg, den 12.06.2011 In dem Nachprüfungsverfahren pp wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren

Mehr

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen

2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren. - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: gegen 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-83/16 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren [ ], Verfahrensbevollmächtigte: [ ], - Antragstellerin - gegen [ ], - Antragsgegnerin - wegen der Vergabe [ ] hat die 2. Vergabekammer

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 02 / 10 Arnsberg, 22.2.2010 Leitsatz: Eine Rüge ist als verspätet im Sinne des 107 Abs.3 Nr.1 GWB anzusehen, wenn der Antragsteller

Mehr

Beschluss Antragstellerin Beigeladene - wegen der Öffentlichen Ausschreibung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen

Beschluss Antragstellerin Beigeladene - wegen der Öffentlichen Ausschreibung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1-41/07 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der... - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigter:...... gegen - Antragsgegnerin

Mehr

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss

3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 82/17 Halle, 19.10.2017 19 Abs. 2 LVG LSA, 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A - fehlende Fabrikats- und Herstellerangaben führen

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg In dem Vergabenachprüfungsverfahren - 1 VK 66/04 -. vertreten durch. - Antragstellerin (Ast) - Verfahrenbevollmächtigte. gegen.,

Mehr

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern-

Regierung von Mittelfranken Beschluss vom Vergabekammer Nordbayern- Regierung von Mittelfranken Beschluss vom 03.04.2002 -Vergabekammer Nordbayern- Az. 320.VK-3194-07/02 Stichwort: Rüge gem. 107 Abs. 3 GWB muss vor Antragstellung bei der Vergabekammer erfolgen. Nachprüfungsantrag:

Mehr

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe

VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe VERGABEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG beim Regierungspräsidium Karlsruhe vertreten durch den Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte gegen vertreten durch Verfahrensbevollmächtigte: In dem Vergabenachprüfungsverfahren

Mehr

( 107 Abs. 3 S. 1 GWB, 2 Nr. 1 VOB/A, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) Beschluss

( 107 Abs. 3 S. 1 GWB, 2 Nr. 1 VOB/A, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) Beschluss Leitsätze: 1. Bei der Frage der Unverzüglichkeit der Rüge nach 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist der gute Glaube an die Richtigkeit des Bekanntmachungstextes mit zu berücksichtigen. Ein Zeitverzug ist vom Antragsteller

Mehr

Kostenfestsetzungsbescheid

Kostenfestsetzungsbescheid VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Kostenfestsetzungsbescheid Az.: VK-SH 05/04 In dem Verfahren der Bietergemeinschaft

Mehr

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A;

Offenes Verfahren gem. 3 a Nr. 1 Buchst. a VOB/A; Vergabekammer Nordbayern Beschluss vom 30.08.2001, Az. 320.VK-3194-31/01 Stichworte / Leitsätze: Wird die Erklärung über Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zusammen mit dem Angebot abgegeben,

Mehr

2. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft

2. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft Aktenzeichen 2 VK 62/05 Datum des Beschlusses 18. Oktober 2005 Bestandskraft ja Vergabeart VOB/A; Offenes Verfahren Rechtsnorm 9

Mehr

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten

Bank- und Kreditsicherungsrecht. Zwangsvollstreckung und Insolvenz Gebühren und Kosten Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabesammlung Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und

Mehr

Beschluss. Transnet BW GmbH, Pariser Platz/Osloer Straße 15 17, vertreten durch die Geschäftsführung,

Beschluss. Transnet BW GmbH, Pariser Platz/Osloer Straße 15 17, vertreten durch die Geschäftsführung, Beschlusskammer 6 Beschluss Az. BK6-16-183 In dem Verwaltungsverfahren der Transnet BW GmbH, Pariser Platz/Osloer Straße 15 17, vertreten durch die Geschäftsführung, Betroffene wegen Zustimmung zur Ernennung

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 25/06 Verkündet laut Protokoll am 5. Juli 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat

Mehr

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 B 485/09 3 L 180/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau prozessbevollmächtigt:

Mehr

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die..., Umbau ehemaliges Lazarett zum Laborgebäude, DDC/Gebäudeautomation,

In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die..., Umbau ehemaliges Lazarett zum Laborgebäude, DDC/Gebäudeautomation, Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 54/02 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren betreffend die..., Umbau ehemaliges Lazarett zum Laborgebäude, DDC/Gebäudeautomation,

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwortschreiben angeben) Weimar /00-EF-S

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte bei Antwortschreiben angeben) Weimar /00-EF-S THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Vergabekammer Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 2249 99403 Weimar Telefon: 0361-3773-7276 Mit Postzustellungsurkunde Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bitte

Mehr

6/ne Vergabekammer Nordbayern

6/ne Vergabekammer Nordbayern Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und

Mehr

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher

Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher Verg 9/03 Nordbayern 320.VK-3194-07/03 13/v/Str Vergabekammer Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12

Leitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12 Leitsatz: Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d 16 Abs. 1 Nr.

Mehr

Leitsätze: ( 17 Nr. 7 VOB/A)

Leitsätze: ( 17 Nr. 7 VOB/A) Beschluss vom 28.05.2003 Az.: 1/SVK/046-03 Leitsätze: 1. Bietet der Bieter abweichend von technischen Vorgaben des Auftraggebers im Leistungsverzeichnis an und hat der Auftraggeber den Nachweis der Gleichwertigkeit

Mehr

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1 107/03. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ...

BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes. Kaiser-Friedrich-Str Bonn VK 1 107/03. Beschluss. In dem Nachprüfungsverfahren der ... BUNDESKARTELLAMT 1. Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn VK 1 107/03 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte:... gegen... - Antragsgegnerin

Mehr

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt.

1. Die Anforderungen, die an ein Angebot im Sinne der VOB gestellt werden müssen, sind ausschließlich in den 6, 9ff und 21 VOB/A geregelt. Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Postfach 7128 24171 Kiel entscheidungserhebliche Normen: 25 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A

Mehr