MEDIADATEN 2015/2016

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1 MEDIADATEN 2015/2016

2 Lieber Kunde, Warum Fernsehwerbung? schauen Sie sich mal in Ruhe dieses Bild an. Ein Fußballstadion, gefüllt bis zum Rand. Die Stimmung brennt, Menschen warten auf den großen Moment und starren auf das Spielfeld Menschen, die Ihre Kunden sein können. Vielleicht ist sogar der ein oder andere schon mal in Ihrem Geschäft gewesen oder ein toller neuer Mitarbeiter? Jetzt betreten Sie den Rasen, greifen zum Mikrofon und richten persönlich Ihre Worte an die Massen. So funktioniert erfolgreiche Fernsehwerbung sie ist persönlich, emotional und glaubwürdig. Sind Sie bereit für neue Wege der Kundenansprache? Ihr Rolf Benzmann Geschäftsführer Regio TV Bodenseefernsehen P.S.: Regio TV kann 20 x so viele Menschen erreichen. Viel Spaß mit unseren Mediadaten. Mehr als 98 % der deutschen Haushalte schauen fern. Bewegte Bilder bewegen Menschen und bleiben im Kopf. Erfolgreiche Fernsehwerbung erreicht Ihre Zielgruppe im richtigen Programmumfeld. Regio TV ist dort, wo kein anderer Fernsehsender ist. Ganz nah bei den Menschen in den Regionen Bodensee, Oberschwaben, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Heuberg. Unsere Zuschauer und Kunden stehen im Mittelpunkt all unserer Bestrebungen. Ihnen liefern wir täglich ihre Region ins heimische Wohnzimmer, aufs Handy oder Tablet. Werbung bei Regio TV steht für - hohe Kontaktreichweiten - emotionale und schnelle Werbewirkung - zielgruppenorientierte Platzierung der Werbeinhalte - exklusive, kreative und aufmerksamkeitsstarke Werbeformen - schnelle, effiziente und innovative Marketingunterstützung

3 Sendegebiet Regio TV ist der private Fernsehveranstalter für Baden-Württemberg. An unseren Standorten in Ravensburg, Ulm und Stuttgart präsentieren wir den Menschen tagesaktuelle Informations- und Servicethemen aus den Regionen. Rottweil Vilingen-Schwenningen Tuttlingen Gebiet West Sigmaringen GEBIET WEST Landkreis Rottweil, Landkreis Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis Studio Tuttlingen Technische Reichweite Via Kabel: * Via Satellit: ** Summe: Regio TV ist über Kabel, Satellit und HbbTV im gesamten Verbreitungsgebiet empfangbar. Über einen YouTube-Kanal und die Mediathek auf bietet Regio TV seinen Zuschauern jederzeit die Möglichkeit, online alle Filme und Sendungen zu sehen. * Regio TV Bodensee Gebiet Süd Konstanz Westlicher Bodenseekreis Ravensburg Gebiet Ost Lindau GEBIET OST Landkreis Sigmaringen, Landkreis Ravensburg, Östlicher Bodenseekreis, Lindau Studio Ravensburg Technische Reichweite Via Kabel: * Via Satellit: ** Summe: Sendergruppe Im Verbreitungsgebiet von Regio TV Bodensee leben 1,177 Millionen Menschen. Davon besitzen allein 1,054 Millionen einen Kabel und/oder Satellitenanschluss. GEBIET SÜD Landkreis Konstanz, Stadt Tuttlingen, Westlicher Bodenseekreis Technische Reichweite Via Kabel: * Via Satellit: ** Summe: * Nur über Satellit erreichbar Quellen: *Kabel BW GmbH (November 2014) **Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg TNS Infratest 2014

4 Mediaanalyse Reichweite Die technische Gesamtreichweite umfasst 1,054 Mio. Zuschauer über Kabel und Satellit. Zuschauer nach Geschlecht Regio TV Bodenseefernsehen Ein Programm, das Frauen und Männer gleichermaßen anspricht. Zuschauer nach Altersklassen Die Kernzielgruppe, die von Regio TV erreicht wird, ist zwischen 30 und 60 Jahre alt. 73,2 % Über 73 % der Bevölkerung kennen Regio TV. 47 % Frauen 53 % Männer Jahre 37,2 % 25,8 % 16,9 % 5,3 % Jahre 32,9 % 70 Jahre und älter 27,6 % Bekanntheit (schon mal gesehen) Weitester Seherkreis (WSK) Gelegentl. Seher (1-3 Tage) Seher gestern (Mo-Fr) Jahre 2,3 % Grundgesamtheit: Deutschsprachige Personen ab 14 Jahren in Haushalten mit Kabel- oder Satellitenempfang im Verbreitungsgebiet von Regio TV, Bodensee N=1.089 Bekanntheit: Zuschauer, die das Programm schon einmal genutzt haben. Weitester Seherkreis: Personen, die das Programm innerhalb der vergangenen zwei Wochen gesehen haben. Seher gestern: Anteil der Personen, die an einem ø Tag (Mo bis Fr) Regio TV einschalten. Gelegentl. Seher: Personen, die das Programm an 1-3 Wochentagen sehen. Der WSK entspricht der Anzahl der Personen, die man durch eine Werbekampagne in dem Fernsehprogramm insgesamt maximal erreichen kann (Konvention). Quelle: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg Reichweiten Regio TV 2014 INFRATEST Quelle: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg Reichweiten Regio TV 2014 INFRATEST

5 Unsere Sendungen Nachrichten Service Unterhaltung Talks & Show Kochsendungen Das vielfältige Programm bei Regio TV Bodensee unterteilt sich in fünf Rubriken: Nachrichten, Service, Unterhaltung, Talks & Shows sowie Kochsendungen. Durch die breite Programmvielfalt werden die unterschiedlichsten Zielgruppen erreicht. Dabei liegt der Programmfokus auf der Vermittlung von Information, Service und Unterhaltung. Das Alleinstellungsmerkmal ist die lokale Ausrichtung sowohl von Sendungen als auch von Werbung.

6 Unsere Sendungen Nachrichten Service Unterhaltung Talks Show Kochsendungen Im Journal erfahren Sie die News des Tages. Nachrichten aus der Region für die Region: aktuell, informativ, relevant. Überregional für Baden- Württemberg. Die aktuellsten Nachrichten aus drei Regionen. Kompakt und informativ für Sie zusammengefasst: Das ist Wir im Süden. Bauen & Wohnen Diese Begriffe stehen für solides Handwerk, Echtheit, Individualität, Authentizität, Innovationen, Modernität und Lifestyle. Und genau das ist die Programmphilosophie der Sendung Bauen & Wohnen Die Wohlfühlsendung für Ihr Zuhause. Ein Ratgebermagazin mit praktischen Tipps, aktuellen News und interessanten Einblicken. GESUND aktiv Das Magazin rund um die Themen Gesundheit, Ernährung, Fitness, Wellness und Beauty. Das Dreiländereck von seiner schönsten Seite. Außergewöhnliche Erlebnisse, bezaubernde Orte und herzerfrischende Menschen. Bei Blickfang das Bodenseemagazin wird mit allem, was Freude macht das Wochenende eingeläutet. Hausbesuch bei handelt von besonderen Menschen und ihren Geschichten. Stefan Kühlein spricht mit Persönlichkeiten der Region in den eigenen vier Wänden oder an einem Lieblingsplatz des Talkgastes. Spannende Themen, kompetente Inhalte und interessante Unternehmen. Bei Chefsache diskutiert Rolf Benzmann mit Unternehmern der Region wichtige Themen aus der Wirtschaft und zeigt die Chefs hautnah. Plate trifft Reden, Zuhören, Kennenlernen: der stellvertretende Chefredakteur der Schwäbischen Zeitung Christoph Plate öffnet tiefe und emotionale Einblicke in die Lebensgeschichten seiner Gäste. Mit Alfred Biolek, Alfred Ritter, Frank Elstner, Günther Oettinger sowie Anita & Alexandra Hofmann konnte Tobias Bücklein bereits namhafte Persönlichkeiten in seiner inselden- KER-Show auf der Insel Mainau begrüßen: Plaudern aus dem Nähkästchen, Fragen, die Sie schon immer interessiert haben und musikalische Unterstützung. Das sehen sie bei inseldenker: Nur bei Regio TV! Bei Feuerlein kocht wertvoll bereitet der Profikoch Helmut Feuerlein gemeinsam mit prominenten Gästen der Region feine Leckereien zu. Die Zuschauer erfahren interessante Rezepte und lernen die Prominenz der Region von einer bisher unbekannten Seite kennen. Winter grillt! ist Deutschlands erste wöchentliche Grillsendung. Klaus Winter bereitet raffinierte Grill- und Barbecue-Rezepte zu und informiert über diverse Technik-Tipps. Dabei ist er nicht nur Grillmeister, sondern auch unterhaltsamer Fernsehkoch.

7 Werbeformen Werbespot Fernsehen ist für die Menschen etwas Besonderes, das spüren die Drehteams jeden Tag bei ihrer Arbeit. Regio TV bietet anders als nationale Sender in einem hohen Maß eine lokale Identifikation. Das macht Werbung in diesem Programmumfeld zu einer wertvollen Serviceinformation für die Zuschauer. Jeder kann über Kabel, Satellit und Internet Regio TV empfangen. Und zwar kostenfrei. Deshalb ist Regio TV ein wichtiger Informationskanal in der regionalen Medienlandschaft. Bei Regio TV können Sie zwischen drei Werbeformen wählen: dem klassischen TV Spot, dem Sponsoring und einer Filmproduktion mit oder ohne Ausstrahlung. Paket LOKALE AUSSTRAHLUNG REGIONALE AUSSTRAHLUNG ÜBERREGIONALE AUSSTRAHLUNG Preis 1,50 / Sekunde 3,60 / Sekunde 11,05 / Sekunde Rottweil Vilingen-Schwenningen Tuttlingen Gebiet West Sigmaringen Sendegebiet Beispielrechnung TV Spot Ausstrahlung entweder im Kabel-Sendegebiet Süd, Ost oder West 20 Sek. x 10 Ausstrahlungen x 1,50 = 300,00 Ausstrahlung im gesamten Sendegebiet Süd, Ost und West 20 Sek. x 7 Ausstrahl. x 3,60 = 504,00 Ausstrahlung in der gesamten Regio TV Sendegruppe 20 Sek. x 10 Ausstrahl. x 11,05 = 2.210,00 Gebiet Süd Konstanz Westlicher Bodenseekreis Ravensburg Gebiet Ost Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung: 300,00 (Kabel) + 20 Sek. x 3 Ausstrahlungen x 1,50 = 390,00 504,00 (Kabel) + 20 Sek. x 3 Ausstrahlungen x 3,60 = 720, ,00 (Kabel) + 20 Sek. x 3 Ausstrahlungen x 11,05 = 2.873,00 Lindau Und so errechnet sich der Preis. 1. Errechnen Sie den Endpreis mit folgender Formel und beigefügter Tabelle auf der Folgeseite. Spotdauer in Sekunden x Anzahl Ausstrahlungen x Preis/Sekunde 2. Wählen Sie das Sendegebiet, in welchem Ihre Werbung ausgestrahlt werden soll. 3. Wählen Sie aus unseren Sendungen das Programmumfeld, welches am besten Ihre Zielgruppe erreicht. In der Tabelle auf der Folgeseite finden Sie neben allen Sendungen auch die jeweilige Anzahl der Ausstrahlungen.

8 Belegungsmöglichkeiten Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Ihr Regio TV-Mediaberater hilft Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Programmumfelds sowie der Preisberechnung. Kontaktieren Sie uns unter Tel Berechnungsbeispiel Sie haben einen 20 Sekunden Spot, den Sie im Nachrichtenumfeld (Journal) im Sendegebiet Ost ausstrahlen möchten. 20 Sekunden x 10 Ausstrahlungen x 1,50 Sekundenpreis Sendegebiet Ost im lokalen Kabelnetz = 300,00 pro Sendetag. Bei Zubuchung der Satellitenverbreitung würde sich der Gesamtpreis auf 390,00 pro Sendetag erhöhen (20 Sekunden x 3 Satelliten-Ausstrahlungen x 1,50 = 90,00 ). Format Journal Belegungsmöglichkeit lokal, regional oder überregional Anzahl Ausstrahlungen Belegung 10 Kabel, 3 Satellit täglich Chefsache regional 7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich Bauen&Wohnen regional 7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich Gesund aktiv regional 7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich Blickfang das Bodenseemagazin regional 7 Kabel, 3 Satellit wöchentlich Hausbesuch bei regional 6 Kabel, 1 Satellit monatlich Plate trifft regional 6 Kabel, 1 Satellit monatlich inseldenker regional 1 Kabel, Sat nach Verf. 2-monatlich Feuerlein kocht regional 6 Kabel, 1 Satellit wöchentlich Winter grillt regional 6 Kabel, 1 Satellit wöchentlich

9 Sponsoring Das Sponsoring gilt als das Filetstück unter den Werbeformen. Der Sponsor wählt dabei das für seine Produkte und Dienstleistungen passende Programmumfeld, welches seine Zielgruppe anspricht. Zusätzlich wird er in die Marketingmaßnahmen des Senders zur Bewerbung der Sendung integriert, wie etwa in OnAir- und OffAir-Promotions. Beim Sponsoring wird vor oder nach einer Sendung mittels Logoeinblendung und Texthinweis auf den Sponsor oder das Produkt hingewiesen. Ein Sponsoring wird über drei, sechs oder zwölf Monate belegt. Die Bekanntheit Ihres Unternehmens wird gesteigert, Ihre Marke emotionalisiert und ein positiver Imagetransfer herbeigeführt. Sponsoring Journal Intro (10 Sekunden) Region Kabel Kabel & Sat Sponsoring Themenmagazin Intro und Outro (je 10 Sekunden) OST, SÜD oder WEST / Monat / Monat Kombination von 2 Regionen / Monat / Monat OST + SÜD + WEST / Monat / Monat Region OST, SÜD oder WEST Kombination von 2 Regionen OST + SÜD + WEST Kabel 840 / Monat / Monat / Monat Kabel & Sat / Monat / Monat / Monat Mindestbuchung 12 Monate

10 Filmproduktion Warum brauchen Sie eine Filmproduktion? - Weil ein Film mehr ist als bunte Bilder - Weil ein Film mehr ist als großes Kino - Weil ein Film mehr sagt als 1000 Worte Weil ein Film bleibt. Regio TV Bodensee produziert Imagefilme, Schulungsfilme, Eventfilme, Erklärfilme und vieles mehr. Weil ein Film wirkt im TV, Online und im Social Media Bereich. Preis: ab Der Preis einer Videoproduktion kann nicht pauschal angegeben werden, da die Berechnung von mehreren Faktoren abhängt. Die Komplexität des Konzepts, die angewandte Technik, der Drehort, die Anzahl der Drehtage und die Frage, ob Darsteller oder Requisiten benötigt werden sind Aspekte, die in die Preisgestaltung einfließen. Vorab können Sie sich gerne unter informieren, den Filmkonfigurator testen und einige Referenzproduktionen anschauen. Unter anderem arbeitet Regio TV mit folgenden Kunden zusammen.

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Regio TV Bodensee GmbH + Co. KG, Karlstrasse 16, Ravensburg (nachfolgend Regio TV genannt) und ihren Auftraggebern bezüglich der Produktion und Ausstrahlung von Werbespots und Sonderwerbeformen (nachfolgend Werbebeiträge genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Dies gilt auch, wenn Regio TV diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und Annahme dieses Auftrages durch Regio TV zustande Branchenausschluss kann nicht gewährt werden. 3. Sendezeit und Sendeform 3.1. Werbespots werden in festen Buchungseinheiten eingeplant, andere Formen der Werbebeiträge können während zu den von Regio TV angebotenen Sendezeiten platziert werden. Zusagen für bestimmte Sendetage und -zeiten können nur unter Vorbehalt kurzfristiger Programmänderungen gegeben werden. Bei einer derartigen Programmänderung wird Regio TV den Auftraggeber benachrichtigen und einen anderen, möglichst gleichwertigen Sendeplatz wählen Bestimmte Positionen in einem Werbeblock werden nicht garantiert. 4. Sendeunterlagen 4.1. Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen und Materialien müssen Regio TV rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor dem vereinbarten ersten Ausstrahlungstermin vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen werden. Terminverschiebungen oder Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungslängen sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Regio TV zulässig Die Motive sind vom Auftraggeber in einer sendefähigen Bild- und Tonqualität bereitzustellen Die Qualität des Sendematerials in inhaltlicher und technischer Hinsicht liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Regio TV behält sich die Ausführung des Auftrags nach Prüfung vor Der Auftraggeber ist verpflichtet, Regio TV gleichzeitig mit den Sendeunterlagen, die für eine Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere über Produzenten, Komponisten, Titel und Länge der Werbemusik usw., mitzuteilen Teilt der Auftraggeber die unter 4.4. beschriebenen Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden Wird Regio TV auf Grund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Verpflichtung gemäß 4.4. in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen freizustellen. 5. Urheberrechte 5.1. Mit Abschluss eines Werbevertrages zwischen Regio TV und dem Auftraggeber überträgt der Auftraggeber das Rundfunknutzungsrecht für den Werbebeitrag auf Regio TV in dem zeitlich, örtlich und inhaltlich für die Durchführung des Rundfunkwerbevertrages erforderlichen Umfang; darin eingeschlossen ist ein für die Ausführung des Auftrags eventuell erforderliches Bearbeitungsrecht. Das Rundfunknutzungsrecht wird in allen Fällen im Rahmen des Sendegebiets unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie in allen bekannten Formen des Rundfunks inklusive des Internets Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche, für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte mit Ausnahme der Senderechte für GEMA-Repertoire verfügt Bei Zustandekommen eines Auftrags überträgt der Auftraggeber sämtliche übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung sowie alle anderen unter 5.2. bezeichneten Rechte auf Regio TV, soweit dies für die rundfunkmäßige Nutzung des Werbebeitrags erforderlich ist Der Auftraggeber versichert, dass an den zur Ausführung des Auftrags übertragbaren Rechte und Sachen keine Urheber-, Leistungsschutzoder sonstige Rechte Dritter bestehen und stellt Regio TV insoweit ausdrücklich frei Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit des Werbebeitrages und steht dafür ein, dass der Werbebeitrag nicht gegen werberechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstößt Für sämtliche Verstöße gegen werberechtliche Bestimmungen haftet der Auftraggeber gegenüber Regio TV. Gleiches gilt, falls der Inhalt des Werbebeitrags gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige Bestimmungen oder mit Rechten Dritter belastet ist Der Auftraggeber hat Regio TV sämtliche aus den vorgenannten Rechtsverstößen entstehende Schäden zu ersetzen Wird Regio TV wegen den in 5.5. und 5.6. genannten Rechtsverstößen von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber Regio TV von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen frei. 6. Haftung 6.1. Geht das vom Auftraggeber in technischer und inhaltlicher Hinsicht in Sendequalität zu liefernde sendefähige Material nicht bis spätestens einen Kalendertag vor dem vereinbarten Sendetermin bei Regio TV ein, so ist die Ausstrahlung für Regio TV am vereinbarten Sendetermin unmöglich. In diesem Fall ist Regio TV von seinen Leistungspflichten frei und der Auftraggeber hat die von ihm gebuchte Sendezeit zu dem vereinbarten Preis zu bezahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Regio TV infolge der Befreiung von der Leistung etwas erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Dies muss sich Regio TV im Falle des Nachweises anrechnen lassen.

12 6.2. Kann ein Werbebeitrag aus programmtechnischen Gründen, aus Gründen technischer Störung oder anderer von Regio TV nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgestrahlt werden, so wird die Ausstrahlung nach Möglichkeit auf einen anderen gleichwertigen Zeitpunkt verlegt. Gleiches gilt bei kurzfristigen Programmänderungen. Der Vergütungsanspruch von Regio TV bleibt in diesen Fällen ungemindert bestehen Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und/oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Regio TV für Personen- und Sachschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Regio TV nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Personenschäden Unbeschadet von Ziffer 6.3. dieser AGB haftet Regio TV weder für Vermögensschäden noch für Mangelfolgeschäden Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Regio TV die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Regio TV nicht Gleiches gilt bei nicht vorhersehbarer oder bei nicht vermeidbarer Änderung des Programms von Regio TV, deren Ursache außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Regio TV liegt. 7. Änderung von Aufträgen Änderungen von Aufträgen müssen Regio TV spätestens sieben Tage vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Regio TV ist berechtigt, statt der gewünschten Änderungen eine vergleichbare Leistung zu erbringen, sofern diese den Leistungsumfang des ursprünglich erteilten Auftrages voll erfüllt. 8. Produktionskosten Etwaige Produktionskosten für Werbebeiträge und sonstige Produktionsleistungen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 9. Preise Die Einschaltpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Produktionskosten errechnen sich aus der jeweiligen Projekt- kalkulation. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird. 10. Zahlungsbedingungen und Verzug Die Abrechnung der Werbebeiträge erfolgt in der Regel monatlich im Voraus. Rechnungen sind vor dem ersten Ausstrahlungstermin ohne Abzug unmittelbar an Regio TV zu begleichen Die Abrechnung der Produktionsleistungen erfolgt sofern nicht anders geregelt, 50 % zu Produktionsbeginn sowie 50 % zum Produktionsende Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten an. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als rechtzeitig erfolgt, wenn der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird Mit Eintritt des Zahlungsverzuges durch Mahnung oder Zahlungsfristablauf ist Regio TV berechtigt, 5% p.a. Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bzw. weiterer Ansprüche durch Regio TV bleibt unberührt Nach Eintritt des Zahlungsverzuges ist Regio TV berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,- EURO zu erheben, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist Regio TV ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Ausführung des Auftrags solange auszusetzen oder zu unterlassen, bis vom Auftraggeber der ausstehende Betrag bei Regio TV oder einem ihrer Bankkonten eingegangen ist. Außerdem hat der Auftraggeber den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen Vertragsschluss unter Beteiligung von Mittlern und Werbeagenturen: Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden mit der branchenüblichen Mittlerprovision vergütet. Produktionskosten und/oder sonstige anfallende Kosten bleiben hierfür unberührt. 11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Gegen Ansprüche von Regio TV kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Nebenabsprachen, salvatorische Klausel Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Ulm ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche ausschließliche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsvereinbarungen gelten nicht für alle nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten oder wenn für die Klage vom Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist Die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Regio TV unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Stand: Juni 2015

13 Regio TV Bodenseefernsehen GmbH + Co. KG Karlstraße Ravensburg Tel Fax werbung.rv@regio-tv.de

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