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1 mkn die Nr. 1 in Nielsen 1 Preisliste Nr. 4 Gültig ab 1. Januar 2009 Hamburger Abendblatt Lübecker Nachrichten Kieler Nachrichten mit Segeberger Zeitung Harburger Anzeigen und Nachrichten Bergedorfer Zeitung Elmshorner Nachrichten Stader Tageblatt mit Buxtehuder/Altländer Tageblatt

2 VERBREITUNGSGEBIET mkn Preisliste Nr. 4 Norddeutschland im Fokus: mkn ist die meistgelesene Tageszeitungskombination im Verbreitungsgebiet. Insgesamt 9 Tageszeitungen um die regionalen Top-Titel Hamburger Abendblatt, Lübecker Nachrichten und Kieler Nachrichten garantieren, dass Sie im Norden gut ankommen. Reichweite: gut 1,5 Mio. Leser* Eine Buchung, beachtlicher Mehrwert: 1-mal buchen, 9-fach belegen bis zu 11% Preisvorteil gegenüber der Einzelbelegung unkomplizierte Abwicklung nur ein Ansprechpartner eine Rechnung kurze technische Vorlaufzeiten zentraler Belegversand *ma 2008, Verbreitungsgebiet mkn Verkaufte Auflage I. Quartal 2008 IVW Mo. Fr. Sa. Mo. Sa. media kombi nord

3 Reichweiten Gesamtbevölkerung Absolut Zusammensetzung in Tausend in % media kombi nord Reichweite Reichweite Zusammensetzung in Tausend in % in % Basis , ,8 100,0 Männer , ,6 45,8 Frauen , ,8 54,2 Alter Jahre , ,8 12, Jahre , ,2 33, Jahre , ,9 34,9 ab 70 Jahre , ,9 19,4 Jetziger oder früherer Beruf des Hauptverdieners Selbstständige, freie Berufe , ,1 13,9 Leitende Angestellte und Beamte , ,7 16,3 Schulbildung des Hauptverdieners Abitur, Hochschulreife, Studium , ,1 28,9 Haushalts-Nettoeinkommen bis unter , ,6 18, bis unter , ,4 16, bis unter , ,6 19, bis unter , ,2 11, bis unter , ,3 20, und mehr , ,9 13,5 Kinder im Haushalt bis unter 14 Jahre , ,8 16,5 *Datenquelle: ma 2008 Tageszeitungsdaten der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.v. Die Daten sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung ab 14 Jahre. 3

4 IHRE GESPRÄCHSPARTNER FÜR MARKENARTIKEL- UND NATIONALE DIENSTLEISTUNGSANZEIGEN mkn Preisliste Nr. 4 Kleve 2 Düsseldorf Köln Aachen Bonn Trier Osnabrück Koblenz Frankfurt/M. Bremen Hameln Mannheim Saarbrücken Landau Karlsruhe Stuttgart Freiburg/Br. Flensburg Ulm Kiel Hamburg Lüneburg Hannover Münster Detmold Göttingen Dortmund Lübeck Kassel Fulda Würzburg Lindau Schwerin Erfurt Suhl Augsburg Rostock Magdeburg Bayreuth München Neubrandenburg Halle Leipzig Gera Nürnberg 5 6 Regensburg Rosenheim Berlin Frankfurt/O. Chemnitz Passau Cottbus Dresden 1 Nielsen I PMS PrintMedien-Service GmbH Fuhlsbüttler Straße Hamburg Tel. 040/ Fax 040/ info@pms-tz.de 2 Nielsen II Verlags-Medien-Service Egberts und Goralczyk Bahnstraße Köln Tel / Fax / info@zeitungsteam-koeln.de 3 Nielsen III a Tageszeitung Marketing Service Dieter Leikauf Ferdinand-Porsche-Ring Rodgau Tel / Fax / info@tmsservice.de 4 Nielsen III b Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Amselstraße Mannheim Tel / Fax 06 21/ info@vbs-mannheim.de 5 Nielsen IV Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Dachauer Straße 37 a Feldgeding Tel / Fax / info@vbs-feldgeding.de 6 Nielsen V, VI, VII TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße Berlin Tel. 030/ Fax 030/ kontakt@verlagsbuero-tsb.de Ansprechpartner im Verlag: Anzeigenverkaufsleiter Frank Richert Tel. 040/ Fax 040/ frank.richert@abendblatt.de Anzeigenverkaufsberaterin Carolin Karstens Oliveira Tel. 040/ Fax 040/ carolin.karstens-o@abendblatt.de Zentrale Anschrift: mkn media kombi nord Hamburger Abendblatt Anzeigenabteilung Axel-Springer-Platz Hamburg Ihr Gesprächspartner für den Nationalen Handel: Angela Tessmer Axel Springer AG Nationaler Handel Leiterin Sales Service Axel-Springer-Str Berlin Tel. 030/ Fax 030/ angela.tessmer@axelspringer.de 4

5 ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN/TECHNISCHE ANGABEN Verlag mkn media kombi nord Hamburger Abendblatt, Anzeigenabteilung Axel-Springer-Platz 1, Hamburg Auftragskoordination Tel. 040/ und Fax 040/ Anzeigenverkauf Tel. 040/ und Fax 040/ Geschäftsbedingungen ZIS-Schlüssel Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen und Zeit schrif ten und zu den zusätzlichen Geschäfts bedin gun gen ausgeführt. Zahlungsbedingungen Sofortige Zahlung nach Rechnungserhalt netto Kasse, 2% Skonto bei Vorauszahlung von Beträgen ab 100, 3 oder bei Bankeinzug, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei neuen Ge schäftsverbindungen, -auflösungen, -schließungen, Räumungsverkäufen, Insolvenzen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu machen. Bei Stundungen oder Zahlungsverzug werden die üblichen Bankzinsen für Dispositions kredite berechnet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Bankverbindung Erscheinungsweise Anzeigenschluss und Rücktrittstermin Druckvorlagenschluss Berechnung Deutsche Bank AG, Hamburg Kto.-Nr (BLZ ) Täglich außer sonn- und feiertags, morgens Lübecker Nachrichten Dienstag Sonntag 3 Werktage vor Erscheinen, 12 Uhr, Stellenanzeigen 17 Uhr 2 Werktage vor Erscheinen, 12 Uhr Alle Preise in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Nachlässe Malstaffel/ Mengenstaffel Grundlage für die Rabattierung ist die Abnahmemenge im Nordischen Format. Voraussetzung ist die Veröffentlichung aller Abschluss-Anzeigen jeweils auch in den übrigen Zeitungen der media kombi nord. Gültig nur für Anzeigen ab 30 mm: bei 6 Anzeigen bzw. ab mm 5% bei 12 Anzeigen bzw. ab mm 10% bei 24 Anzeigen bzw. ab mm 15% bei 52 Anzeigen bzw. ab mm 20% ab mm 21% ab mm 22% ab mm 23% Darüber hinaus Einzelkalkulation. Nichterfüllung Bei Nichterfüllung des Abschlusses wird automatisch auf die realisierte Rabattstufe zurückgestuft und es wird eine Nachbelastung zu viel gewährter Rabatte vorgenommen. Mittlervergütung Anerkannte Werbeagenturen erhalten 15%. Druckverfahren Durchgehend für alle Objekte: Zeitungs-Offsetdruck Tonwertumfang Hamburger Abendblatt: Licht auslaufend bis 0%, erster druckender Ton ca. 3%, Neutraltiefe bis 90% Lübecker Nachrichten: Licht auslaufend bis 3%, Neutraltiefe 95%. Ausgaben D und G: Licht auslaufend, erster druckender Ton 5%, Neutraltiefe 95% Ausgaben C, E und F: Licht 5%, Neutraltiefe 95% Rasterweite s/w und vierfarbig bis 40 Linien/cm, HA bis 60 Linien/cm Druckqualität Anzeigen mit Zusatzfarbe, die aufgrund von Platzierung von Anzeigen mit Schmuckfarben Schriften oder der jeweiligen technischen Struktur der Zeitung auf 4c-Seiten erscheinen, werden grundsätzlich in CMYK aufbereitet. Die gewünschte Schmuckfarbe kann nur annähernd erreicht werden und ist nicht reklamationsfähig. Positivschriften ab 6 Punkt, Negativschriften ab 8 Punkt halbfett (möglichst ohne Serifen), Positivschriften im Raster nicht unter 12 Punkt ICC-Profil ISO-Newspaper 26V4 5

6 mkn Preisliste Nr. 4 Zeitungs- und Anzeigenformate Satzspiegel Höhe x Breite in mm Seiteninhalt in mm Anzeigenspalten Anzahl mm Textspalten* Anzahl mm Höhe und Breite der in der Preistabelle aufgeführten Größen- und Preisbeispiele Zeitungsformate Nordisches Format A = Hamburger Abendblatt 528 x 374, * Rheinisches Format B = Lübecker Nachrichten 487 x C = Stader mit Buxtehuder/ Altländer Tageblatt 487 x * Berliner Format D = Kieler Nachrichten mit Segeberger Zeitung 430 x * E = Harburger Anzeigen und Nachrichten 430 x F = Elmshorner Nachrichten 430 x G = Bergedorfer Zeitung 430 x Anzahl der benötigten Vorlagen bei Motivsplit bzw. unterschiedlichen Größen: Nordisches Format 1, Rheinisches Format 3, Berliner Format 5. *Bei textspaltigen Anzeigen in der Ausgabe A ist ein Umrechnungsfaktor von 1,143 sowie bei der Ausgabe C von 1,17 und bei der Ausgabe D von 1,2 zu berücksichtigen. Tausenderformat 250 mm hoch, 185 mm breit 1/3 Seite, blattbreit Nordisches Format: 176 mm hoch, 374,5 mm breit Rheinisches Format: 162 mm hoch, 325 mm breit Berliner Format: 143 mm hoch, 278 mm breit 1/2 Seite, blattbreit Nordisches Format: 264 mm hoch, 374,5 mm breit Rheinisches Format: 244 mm hoch, 325 mm breit Berliner Format: 215 mm hoch, 278 mm breit 1/1 Seite, blattbreit Nordisches Format: 528 mm hoch, 374,5 mm breit Rheinisches Format: 487 mm hoch, 325 mm breit Berliner Format: 430 mm hoch, 278 mm breit 6

7 Anzeigenpreise Montag Freitag schwarz/weiß (Millimeterpreis) Sonnabend 1 Zusatzfarbe* (Mindestformat 100 mm) Montag Freitag Sonnabend 2 Zusatzfarben + 4c* (Mindestformat 200 mm) Montag Freitag Sonnabend Millimeter-Grundpreis** 23,25 25,74 27,09 30,40 33,62 37,26 Gesplitteter Millimeterpreis*** bei unterschiedlichen Anzeigengrößen in den Zeitungsformaten: Nordisches Format 7,13 8,95 8,20 10,30 9,89 12,41 Rheinisches Format 5,62 6,03 6,85 7,35 8,15 8,76 Berliner Format 10,50 10,76 12,04 12,75 15,58 16,09 Farbmindestpreis für Anzeigen unter Mindestformat 2.709, , , ,00 Textteilanzeigen** je mm 102,88 114,57 119,47 132,91 146,08 162,13 Tausenderformat , , , , , ,00 1/3 Seite (blattbreit) , , , , , ,34 1/2 Seite (blattbreit) , , , , , ,10 1/1 Seite , , , , , ,88 *Farbmindestvolumen bei 1 ZF 100 mm, bei 4c 200 mm. **Mindestgröße 30 mm. ***Millimeterpreissplittung bei unterschiedlichen blattbreiten oder blatthohen Anzeigen, außerdem muss bei unterschiedlich großen textspaltigen Eckfeld-Anzeigen in der Ausgabe A ein Umrechnungsfaktor von 1,143 sowie für die Ausgabe C von 1,17 und für die Ausgabe D von 1,2 berücksichtigt werden. Zu den genannten Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. 7

8 Digitale Übermittlung von Druckvorlagen ZENTRAL FÜR ALLE TITEL mkn Preisliste Nr. 4 Ausgangsbasis Sie schicken den Anzeigenauftrag plus Ausdruck des Anzeigenmotivs zur Information und sachlichen Prüfung an folgende Anschrift: media kombi nord Hamburger Abendblatt Anzeigenabteilung Axel-Springer-Platz Hamburg mediakombinord@abendblatt.de. Techn. Rückfragen Telefon 040/ , , und Übertragungsmöglichkeiten der Anzeigendateien Datenübertragung per Webportal Möchten Sie Ihre Daten direkt in unser Produktionssystem hochladen, melden Sie sich bitte bei Ihrem kaufmännischen Ansprechpartner. Ihnen werden dann umgehend die Log-in- Daten zur Verfügung gestellt. Internetseite zum digitalen Anzeigen- Weiterführende Informationen zum Anzeigentransfer über transfer das Internet sowie Übertragungen per FTP erhalten Sie unter o.g. URL direkt auf der Webpage. Anzeigen- - Adresse des Hamburger Abendblattes Quickcut isdn@abendblatt.de Aufgrund fehlender Laufzeitenkontrollen verzichten Sie bitte auf Last-Minute-Sendungen! Senden Sie Ihre s bitte frühzeitig und kündigen Sie diese bereits bei der Buchung an. Bitte vermeiden Sie Daten in den Formaten DOC, XLS, PPT, CDR, PUB o.ä.! Wir präferieren EPS- und PDF/X3-Dateien für Komplettanzeigen und TIFF für Logos u. Ä.! Eine Übertragung per Quickcut ist selbstverständlich möglich. 8

9 Anzeigenbreiten je Ausgabe Bitte faxen Sie uns mit Ihrer Anzeigenübertragung immer das Anzeigenmotiv und dieses Übertragungsblatt an 040/ Bitte vergeben Sie den Dateinamen nach folgender Logik: Mustermann1410.pdf Kunde: Mustermann, ET: Beispielmeier1611.pdf Kunde: Beispielmeier, ET: Dateiname: Anzeigenkunde Erscheinungstag (TTMM) Bitte verwenden Sie in Ihren Dateinamen nur Buchstaben, Ziffern, Bindestrich (-) und Unterstrich (_). Telefon für Rückfragen: Ansprechpartner: Nordisches Format (Ausgabe A): Hamburger Abendblatt 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. 8-sp. Im Anzeigenteil ,5 Im Textteil ,5 Rheinisches Format 1 (Ausgabe B): Lübecker Nachrichten 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. Im Anzeigenteil Im Textteil Rheinisches Format 2 (Ausgabe C): Stader Tageblatt mit Buxtehuder/ Altländer Tageblatt 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. 7-sp. Im Anzeigenteil Im Textteil 51, Berliner Format 1 (Ausgabe D): Kieler Nachrichten mit Segeberger Zeitung 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. Im Anzeigenteil Im Textteil Berliner Format 2 (Ausgabe E G): Harburger Anzeigen und Nachrichten/ Elmshorner Nachrichten/Bergedorfer Zeitung 1-sp. 2-sp. 3-sp. 4-sp. 5-sp. 6-sp. Im Anzeigenteil Im Textteil 43 9

10 mkn Preisliste Nr. 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND ANDERE WERBEMITTEL IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Ver öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeigen bezeichnet) eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungtreibende bezeichnet) in einer Zei tung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Ver öffent lichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Ver öffentlichungen auf Abruf des Auf traggebers erfolgen. Rabatte werden nicht ge währt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabat tierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner An zeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heft nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auf traggeber noch vor Anzei gen schluss informiert werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Ver ein barung bedarf. 6. Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, insbesondere wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bes timmungen verstößt oder - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder - sie Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schal tungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzei gen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und die von der Druckerei eingesetzte Technik gegebenen Mög lichkeiten. 9. Druckunterlagen werden nur auf besondere An forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. 10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz anzeige bzw. Ersatz- ver öffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatz veröf fentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzan zeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende An gestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehler korrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck höhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah lungs fä hig keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Ab schlus ses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zah lungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigen schlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen An zeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des An zeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Be legseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Be schei nigung des Verlages über die Veröf fentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 a. Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16 b nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer zugesicherten verkauften Auflage über Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auf-

11 lage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 16 b. Betrifft Sondervorschrift für heftbezogene Auflagendaten; entfällt für Zeitungen. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffern anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Ange bote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Ab rechnun gen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. 20. Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz a der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. 21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Wer bungtreibenden erforderlich. Konzernver bundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50% besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaf ten durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Kon zernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzu gehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Be endigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 23. Bei Betriebsstörungen, illegalem Arbeitskampf, rechts widriger Beschlag nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energie verknappung und dergleichen oder in Fällen höherer Gewalt sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlags aus lieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminde rungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auf traggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. b) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten bei Änderungen der Preisliste die neuen Bedingungen auch bei laufenden Anzeigenaufträgen sofort in Kraft. Dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden. c) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druck vorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungs anzeigen, wenn der Werbung treibende nicht vor Druck legung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. d) Alle Anzeigen können zum jeweiligen Grundpreis über Werbungsmittler abgerechnet werden. e) Für Anzeigen innerhalb der media kombi nord sieht der Tarif ein Mindestformat von 30 mm vor. f) Ab mm Anzeigenraum ist Ein zelkalkulation möglich. g) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffent lichungen, Kollek tiven, Prospektanzeigen sowie für Anzeigenstrecken Sonder konditionen entsprechend den besonderen Gege benheiten zu vereinbaren. h) Für die Verpflichtung, Anzeigen auf bestimmten Plätzen zu veröffentlichen, gilt ein Aufschlag von 150%. i) Das Maximalformat für Anzeigen mit Textanschluss ist beim Nordischen Format 420 mm hoch, beim Rheinischen Format 390 mm hoch, beim Berliner Format 340 mm hoch. Anzeigen, die höher sind, werden freigestellt und seitenhoch (Nordisches Format 528 mm hoch, Rheinisches Format 487 mm hoch, Berliner Format 430 mm hoch) entsprechend der Spaltenzahl berechnet. j) Ist der Auftraggeber abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsver pflich tungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen(inhalte) abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Ob liegen heitspflicht, haftet der Verlag auch nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(inhalte) entstehenden Schaden. k) Bei Anzeigen, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Zeitungen entsprechen, behält sich der Verlag im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht vor. Anzei gen, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig von der Grundschrift der Zeitungen unterscheiden. Rechtlich vorgeschrieben ist die Kennzeichnung aller redaktionell aufgemachten Anzeigen mit dem Wort Anzeige in 12 Punkt halbfett rechts und links am Kopf. l) Der Verlag ist berechtigt, die für die media kombi nord erteilten Anzeigen aufträge im Rahmen seiner technischen und betrieb lichen Möglichkeiten ergänzend auch in Online- und Telefondiensten der Axel Springer AG und Dritter zu veröffentlichen und zu vermarkten. m) Für die digitale Übermittlung von Druck unterlagen für Anzeigen gelten weitere Ge schäftsbedingungen, die auf Wunsch zu ge schickt werden. n) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Veränderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. o) Bei Barzahlung ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Firmierung und Anschrift anzugeben. p) Die über Nielsen-BallungsRaum-Zeitungen (NBRZ) geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt.

12 media kombi nord Preisliste 2009 media kombi nord Hamburger Abendblatt Axel-Springer-Platz Hamburg

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