Cloud Computing Steuerrechtliche Aspekte Norddeutscher Unternehmertag in Hamburg am

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1 Cloud Computing Steuerrechtliche Aspekte Norddeutscher Unternehmertag 2012 in Hamburg am

2 Agenda Cloud Computing und Steuerrecht Server Betriebsstätte? Buchführung im Ausland Umsatzsteuer Ort der Leistung Elektronische Rechnung

3 Cloud Computing und Steuerrecht Fragen bei der Nutzung von Cloud Computing, z.b. Wo liegen meine Unternehmensdaten? Betriebsstätte Führen und Aufbewahrung der elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen im Ausland Tatsächliche Buchhaltungstätigkeit im Ausland Wann/wie kann ich auf die Daten zugreifen? Digitale Betriebsprüfung Wie sehen die Verträge mit dem Anbieter von Cloud Computing aus? Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Verrechnungspreisthemen, soweit Cloud-Anbieter Konzerngesellschaft Was passiert in Problemfällen? Insolvenz und digitale Betriebsprüfung Wer haftet?

4 Server Betriebsstätte? Serverstandort als steuerrelevante Betriebsstätte: Zweistufige Prüfung Liegt eine dem Unternehmen dienende, auf eine gewisse Dauer angelegte feste Geschäftseinrichtung vor? Dient der Server mehr also nur einer vorbereitenden - oder Hllfstägtigkeit? Anbieter von Cloud Computing Nutzer von Cloud Computing

5 Server Betriebsstätte? Definition der Betriebsstätte feste Geschäftseinrichtung/Anlage muss Unternehmenstätigkeit dienen muss den Unternehmenszweck fördern Server kann Betriebsstätte darstellen Kriterium Verfügungsmacht über Server erforderlich Enger Begriff der Betriebsstätte nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht jede Tätigkeit begründet eine Betriebsstätte, z.b. vorbereitende Tätigkeit Hilfstätigkeit Anmietung von Rechenzeit begründet keine Betriebsstätte

6 Buchführung im Ausland Bücher und sonst erforderliche Aufzeichnungen sind im Geltungsbereich der Abgabenordnung (AO) zu führen und aufzubewahren Bundesrepublik Deutschland gilt grundsätzlich nur für die tatsächliche Buchhaltungstätigkeit seit Ausnahme originärer Buchhaltungsstoff in Papier ist nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland aufzubewahren z.b. Eingangsrechnungen Gilt auch für eingescannte Papierdokumente, deren Original in Papier trotzdem zusätzlich aufzubewahren ist z.b. Zolldokumente

7 Buchführung im Ausland Beispiele für Teilverlagerungen der tatsächlichen Buchhaltungstätigkeit, welche den Anforderungen des Gesetzes entsprechen Kontieren im Ausland nur Kopien der Originalbelege werden für diesen Zweck ins Ausland versandt erfolgt durch fachkundiges Personal im Bilanz- und Steuerrecht Voraussetzung sichere Beherrschung der deutschen Sprache Stichprobenartige Überwachung der zutreffenden Kontierung durch Steuerpflichtigen Einhaltung der vorgenannten Bedingungen durch entsprechende Dokumentation nachgewiesen DV-technische Erfassung kontierter Belege Umsetzung durch fach- und sprachkundiges Personal Überprüfbarkeit auf Vollständigkeit und Richtigkeit auf Grund in Deutschland aufbewahrter Erfassungsprotokolle

8 Buchführung im Ausland Voraussetzungen für die Führung und Aufbewahrung der elektronischen Bücher und der sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen im Ausland 1. Schriftlicher Antrag zur Bewilligung bei der zuständigen deutschen Finanzbehörde des Steuerpflichtigen und ggf. bei der zuständigen deutschen Zollverwaltung stellen. 2. Mitteilung des Standorts des Datenverarbeitungssystems bzw. der Adresse des Dienstleisters. 3. Der Steuerpflichtige ist seinen Mitwirkungs- bzw. Auskunftspflichten nach deutschem Steuerrecht ordnungsmäßig nachgekommen. 4. Datenzugriff ist nach deutschem Steuerecht im vollem Umfang möglich. 5. Die Besteuerung wird durch die Verlagerung nicht beeinträchtigt

9 Buchführung im Ausland Was sind elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen? Bücher, Aufzeichnungen Inventare, Jahresabschlüsse, Lagebericht. Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe Buchungsbelege (Originalbuchungsstoff) ggf. abgegebene Zollanmeldungen sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind

10 Buchführung im Ausland Wann liegt eine Beeinträchtigung der Besteuerung vor? 1. Nicht ordnungsgemäßes Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen 2. Einleitung von Steuerstrafverfahren oder -Ordnungswidrigkeiten 3. Vollstreckungsmaßnahmen wegen unzureichender Erfüllung von eigenen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen 4. Verstöße gegen die Pflicht zur Meldung von ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen 5. Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens mit so genannter großer Auskunftsklausel mit dem Zielstaat

11 Buchführung im Ausland Einführung von Sanktionen Sanktionsgründe 1) Verlagerung zum Führen und Aufbewahren der elektronischen Bücher und sonstiger erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen ohne Bewilligung der deutschen zuständigen Finanzbehörde 2) Keine Rückverlagerung der elektronischen Buchführung trotz Aufforderung der deutschen zuständigen Finanzbehörde 3) Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des Steuerpflichtigen bei Änderungen der Umstände, welche Voraussetzung für die Bewilligung waren 4) Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten, unabhängig davon, ob die elektronischen Bücher und sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen im Inland oder im Ausland geführt und/oder aufbewahrt werden

12 Buchführung im Ausland 146 Abs. 2b AO Einführung von Sanktionen Sanktionshöhe Verzögerungsgeld von EUR bis EUR Festsetzung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der deutschen Finanzverwaltung Weitere Voraussetzung bei den Sanktionsgründen 2) bis 4) Steuerpflichtiger kommt der Aufforderung bzw. seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung von der zuständigen Finanzbehörde nicht nach Bei Sanktionsgrund 1) Verlagerung ohne Bewilligung kann das Verzögerungsgeld ohne Fristsetzung festgesetzt werden offene Fragen/Themen, z.b. Festsetzung des Verzögerungsgeldes pro einzelner Bp-Anfrage/pro angeforderten Beleg? pro Serververlagerung?

13 Umsatzsteuer - Ort der Leistung Leistungen in der Cloud Überlassung von Software und IT-Anwendungen (SaaS) Überlassung von Rechenkapazitäten (IaaS) Überlassung von Plattformen (PaaS) Überlassung von Speicherplatz Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen Ort der Leistung: B2B-Grundregel: Sitz /Betriebsstätte des Leistungsempfängers B2C-Grundregel: Sitz/ Betriebsstätte des Leistungserbringers Hinweis: Betriebsstätte Umsatzsteuer Ertragsteuer Mindestbestand an Personal und Sachmitteln Server ist grds. keine Betriebsstätte

14 Umsatzsteuer - Ort der Leistung B2B: Sitz/Betriebsstätte des Leistungsempfängers (Grundregel) Deutscher Unternehmer als Leistungsempfänger Leistungsort: Deutschland, USt 19% Steuerschuldner? Leistungserbringer mit Sitz/Betriebsstätte in DE: Leistungserbringer, Rechnung mit dt. USt Leistungserbringer mit Sitz /Betriebsstätte in EU/Drittland: Leistungsempfänger Rechnung ohne dt. USt, Reverse-Charge-Verfahren (bei Serviceanbietern aus DL ggf. zusätzlich DL-USt) Unternehmer aus EU/Drittland als Leistungsempfänger Leistungsort: EU/DL, Steuersatz EU/DL Steuerschuldner? Leistungserbringer mit Sitz/Betriebsstätte in DE: Leistungsempfänger, Rechnung ohne USt, EU: Reverse-Charge-Verfahren; DL: Reverse-Charge- Verfahren oder Registrierung

15 Umsatzsteuer - Ort der Leistung B2C Kunde mit Wohnsitz in DE oder EU Grundregel: Sitz/Betriebsstätte des Leistungserbringers Leistender mit Sitz in DE: Leistungsort DE, Steuersatz 19%, Steuerschuldner = Leistender Unternehmer Leistender mit Sitz in EU: Leistungsort EU, EU-Steuersatz, Steuerschuldner = Leistender Unternehmer Ausnahme : Wohnsitz des Leistungsempfängers Leistender mit Sitz in DL: Leistungsort am Wohnsitz des Leistungsempfängers: DE oder EU; Steuersatz DE/EU, Steuerschuldner = Leistender Unternehmer Registrierungspflicht des DL-Unternehmers in DE/EU (One-Stop-Shop- Regelung) ggf. auch Leistungsort DL, Steuersatz DL, Steuerschuldner = Leistender Unternehmer

16 Umsatzsteuer - Ort der Leistung B2C Kunde mit Wohnsitz in Drittland Ausnahme: Wohnsitz des Leistungsempfängers Leistender mit Sitz in DE/EU/DL: Leistungsort am Wohnsitz des Leistungsempfängers: DL; Steuersatz DL, Steuerschuldner = Leistender Unternehmer Ggf. Registrierungspflicht des leistenden Unternehmers in DL

17 Umsatzsteuer - Ort der Leistung Optimierung durch Begründung von Betriebsstätte in Niedrigsteuerland? B2B: Grundregel: LO am Sitz/BS des Leistungsempfängers Keine Optimierung möglich B2C: Grundregel: LO am Sitz/BS des Leistungserbringers Optimierung nur bei DE/EU-Kunden möglich Hinweis: Neuregelung ab 2015: Ort der Leistung in B2C-Fällen immer am Wohnsitz des Leistungsempfängers - Bestimmungslandprinzip wie im B2B- Fall

18 Elektronische Rechnung Allgemeine Rechnungsvorschriften ab Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers (Authentizität). Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden (Integrität). Vorschrift gilt für Papier- und elektronische Rechnungen gleichermaßen!

19 Elektronische Rechnung Regelungen für elektronische Rechnungen bis Echtheit der Herkunft (Authentizität) und Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) müssen gewährleistet sein. Zustimmung des Leistungsempfängers Zulässige Verfahren: Qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung gem. Signaturgesetz (SigG) Elektronischer Datenaustausch (EDI)

20 Elektronische Rechnung Neue gesetzliche Regelungen ab Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Das innerbetriebliche Kontrollverfahren soll den Zusammenhang zwischen Rechnung und Leistung herstellen und sicherstellen, dass die Rechnung sachlich und inhaltlich ordnungsgemäß ist. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gelten bei Einsatz der bisherigen zulässigen Verfahren (qualifizierte elektronische Signatur und EDI-Verfahren) als gewährleistet.

21 Elektronische Rechnung Archivierungsgrundsätze Auch bei den neuen elektronischen Rechnungen sind zu beachten: 14 b UStG Aufbewahrung von Rechnungen 147 AO Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoBS Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Elektronische Rechnungen sind in dem elektronischen Format aufzubewahren, in dem sie erstellt oder empfangen wurden (z. B: als E- Mail, mit Datei-Anhang oder im EDI-Format) nicht z. B. ausdrucken und einscannen! Die Speicherung der elektronischen Rechnung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt.

22 Elektronische Rechnung Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug BMF: Ist der Nachweis erbracht, dass die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gegeben sind, kommt der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens in dem konkreten Einzelfall keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Die Erfüllung der obigen Grundsätze (Aufbewahrung, GoB, GoBS, GDPdU) ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, eine Verletzung kann jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Unternehmer trägt jedoch die objektive Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorlagen.

23 Kontaktpersonen Barbara Degen Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Gabriele Heemann Steuerberaterin Senior Managerin Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 30 Neuer Wall Hamburg Hamburg Phone: +49 (40) Phone: +49 ( Mobile:+49 (162) Mobile:+49 (162)

24 Kontaktpersonen Henning Burlein Steuerberater Senior Manager Steuerberatungsgesellschaft mbh Thomas-Wimmer-Ring München Phone: +49 (89) Mobile:+49 (172) henning.burlein@wts.de

25 Wir möchten darauf hinweisen, dass der Text der Tagungsunterlagen vom mündlichen Vortrag in Einzelheiten abweichen kann, da aktuelle Entwicklungen bei Abdruck der Tagungsunterlagen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Maßgeblich ist bei solchen Abweichungen allein der Inhalt des mündlichen Vortrags. Stand der Tagungsunterlagen ist April Die Beiträge in den Tagungsunterlagen sind nach bestem Wissen und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Im Vortrag dargestellte Gestaltungsempfehlungen sind im Einzelfall mit dem Berater auf mögliche Risiken hin zu untersuchen. Wir weisen darauf hin, dass die in den Beispielen dargestellten Möglichkeiten zur Cloud Computing nicht repräsentativ sind. Die Möglichkeiten sind im Einzelfall zwingend zu prüfen. Die Tagungsunterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungslagen bleibt vorbehalten

26 Cloud computing Norddeutscher Unternehmertag Tieto Corporation Michael Sann Lead Consultant Tieto, DBC Offering Development & Sales Support

27 Tieto Corporation

28 Cloud wir nutzen es täglich Tieto Corporation

29 Doch was ist eigentlich Cloud Computing? Tieto Corporation Was ist Cloud Computing?

30 Tietos Cloud Services Definition Supply of secure capacity, platforms, applications, and business services on-demand, provisioned and consumed in a self-service style Tieto Corporation

31 Cloud - Typologien Private clouds Cloud auf Kunden zugeschnitten Umgebung wird nicht mit anderen geteilt Shared private clouds Cloud wird durch einen Provider bereitgestellt Verfügbar nur über einen Vertrag Jeder Kunde nutzt die Cloud Umgebung für sich alleine Umgebung ist physisch geteilt (Mandanten) Hybrid clouds Integration mehrerer Arten von Cloud Lösungen Public clouds Öffentlich verfügbare Cloud Services Stehen jedem zur Verfügung Tieto Corporation

32 Cloud goes aas Cloud Variante Was ist das? Beispiele? Infrastructure as a Service (IaaS) Platform as a Service (PaaS) Software as a Service (SaaS) Rechenkapazität aus der Cloud Plattform zur Entwicklung von eigenen Services Applikationen aus der Cloud Amazon Elastic Compute Cloud (EC2), Dropbox Force.com, flickr.com Salesforce.com, Microsoft Office 365, Tieto Contact Center as a Service Tieto Corporation

33 Was zeichnet Cloud Services aus? Self-Service Bereitstellung als Dienstleistung Pay per use Standardisierter Zugriff Mandantenfähig Elastizität Tieto Corporation

34 Cloud computing ein Hype!? Fein, wir machen jetzt Cloud Tieto Corporation

35 Vorsicht vor bösen Überraschungen Verfügbarkeit meiner Cloud services? Wie einfach ist es, den Provider zu wechseln? In welchem Land liegen meine Daten? Wer hat Zugriff auf meine Daten? Welches Recht gilt? Gibt es deutschsprachigen Support? Wie ändern sich meine IT Prozesse? Gibt es versteckte Kosten? Tieto Corporation

36 Cloud richtig gemacht Capex gesenkt IT-Kosten im Griff Saisonale Schwankungen aufgefangen Klare Schnittstellen zwischen den Services Datenschutz- und Sicherheitskonzept des Providers sind kompatibel zu unseren Firmenstandards Gerichtsstand des Providers in EU / in Deutschland SLA ausgehandelt Tieto Corporation

37 2012 Tieto Corporation Michael Sann Lead Consultant Tieto, DBC Offering Development & Sales Support

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