Roamingpreise: Mobilfunkgespräche im Ausland werden erneut billiger, aber (noch) nicht SMS
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- Dirk Schräder
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1 IP/08/1276 Brüssel, den 28. August 2008 Roamingpreise: Mobilfunkgespräche im Ausland werden erneut billiger, aber (noch) nicht SMS Am 30. August werden im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon getätigte Gespräche billiger. Die 2007 von der EU eingeführte Preisobergrenze für Roaminggespräche in einem anderen EU-Land (der Eurotarif) wird von 0,49 auf 0,46 (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Minute für abgehende Gespräche und von 0,24 auf 0,22 (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Minute für ankommende Gespräche sinken. Diese Preissenkungen sind das Ergebnis der EU- Roamingverordnung. Sie war von der Europäischen Kommission 2006 vorgeschlagen worden, um überhöhten Roamingentgelten entgegenzutreten, die die Verbraucher für Auslandsgespräche zahlen mussten (seinerzeit durchschnittlich 1,15 pro Minute (IP/06/978)). Die EU-Roamingverordnung, die 2010 ausläuft, wird derzeit überprüft. Auf besondere Aufforderung des Europäischen Parlaments muss die Kommission bis Ende 2008 eine eventuelle Verlängerung und Ausweitung der Verordnung vorschlagen. Nach den in diesem Sommer vorgelegten Angaben der nationalen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation sind die Roamingpreise für SMS und Datendienste noch immer unvertretbar hoch (IP/08/1144). Die EU-Roamingverordnung wurde eingeführt, damit die Europäer bei Reisen im Binnenmarkt keine überhöhten Mobiltelefonrechnungen befürchten müssen. Mehr als 400 Millionen Verbraucher in ganz Europa haben daraufhin von erheblichen Einsparungen von rund 60 % bei abgehenden und ankommenden Gesprächen auf privaten und geschäftlichen Reisen profitiert, meinte Viviane Reding, EU Telekommunikationskommissarin. Die erneute Senkung des Eurotarifs am 30. August wird die Tendenz zu niedrigeren Roamingpreisen weiter stärken. Die nächste Herausforderung besteht jetzt darin, einen Binnenmarkt für SMS und Datendienste bei Auslandsverbindungen zu schaffen. Ich rechne fest damit, dass der französische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament die Kommission bei der raschen Lösung dieses Problems unterstützen werden. Die Preissenkungen bei Roaminggesprächen zum 30. August werden in allen 27 Mitgliedstaaten gelten. Die geänderten Minutenpreise für Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone (Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich) werden mit dem Euro-Wechselkurs vom 30. Juli 2008 umgerechnet. In der Slowakei, die der Eurozone im nächsten Jahr beitritt (siehe IP/08/1183), gilt dieser Wechselkurs für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember Ab dem 1. Januar 2009 findet der Eurotarif in der Slowakei mit dem geltenden Euro- Umrechnungskurs Anwendung.
2 Nach der jetzigen EU-Roamingverordnung werden die Preise für Roaminggespräche in einem anderen EU-Land ein letztes Mal am 30. August 2009 auf 0,43 pro Minute für abgehende Gespräche und 0,19 pro Minute für ankommende Gespräche gesenkt. Wie vom Europäischen Parlament und dem Rat gefordert, überprüft die Europäische Kommission derzeit die Roamingverordnung. Neuere Zahlen der nationalen Telekommunikationsregulierer belegen, dass der Wettbewerb unterhalb der Preisobergrenzen zu gering ist. Auf der Grundlage einer unabhängigen Kostenanalyse und unter Berücksichtigung sinkender Preise für die Anrufzustellung sind auch die nationalen Regulierungsstellen zu der Einschätzung gelangt, dass die Preisobergrenzen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat in der gegenwärtigen EU-Roamingverordnung festgelegt wurden, um rund 0,08 pro Minute zu hoch sind, sowohl auf der Großkundenebene als auch beim Endkundentarif. Die Zahlen zeigen auch, dass die Verbraucher derzeit 24 % mehr Minuten zahlen, als die tatsächliche Anrufdauer bei abgehenden Gesprächen, und 19 % mehr bei ankommenden Gesprächen. Die nationalen Regulierungsstellen empfehlen außerdem, SMS-Roaming auf Großkunden- und Endkundenebene in einer geänderten Roamingverordnung zu regulieren, was zu einer Preisobergrenze für Endkunden von 0,11 bis 0,15 (zuzüglich Mehrwertsteuer) je Roaming-SMS führen würde. Die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (European Regulators Group, ERG), in der alle 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am 12. August einen neuen Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Kosten beim Datenroaming für viele Verbraucher noch immer sehr hoch sind. Im ersten Vierteljahr 2008 zahlte ein Kunde für die Nutzung von Datendiensten durchschnittlich 2,05 je Megabyte beim Roaming mit Konzernunternehmen seines Mobilfunkbetreibers und 5,40 je Megabyte beim Roaming mit konzernfremden Unternehmen. Italienische und slowakische Verbraucher zahlen für das Roaming mit konzernfremden Unternehmen unter Umständen sogar mehr als 12 je Megabyte. Die Kommission wird voraussichtlich in den nächsten Wochen Beschlüsse in allen diesen Angelegenheiten fassen. Hintergrund Die derzeit geltende EU-Roamingverordnung (IP/07/870) begrenzt den Preis, den die Betreiber Kunden für Gespräche beim Roaming in anderen EU-Ländern berechnen können (Eurotarif). Sie ist am 30. Juni 2007 in Kraft getreten und hat Preisobergrenzen von 0,49 pro Minute für abgehende Anrufe und 0,24 pro Minute für ankommende Anrufe aus dem Ausland festgelegt. Die Roamingverordnung ist auf die Sprachtelefonie beschränkt und läuft am 30. Juni 2010 aus, sofern das Europäische Parlament und der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission eine Verlängerung der Laufzeit beschließen. Die Kommission muss eine Überprüfung vornehmen und dem Europäischen Parlament und dem Rat 2008 einen Bericht vorlegen. 2
3 Weitere Informationen: Siehe IP/07/1445 Roaming-Benchmarkberichte der ERG: Januar 2008: IP/08/58 August 2008: Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Roamingverordnung: IP/08/
4 Annex ERG benchmark data report for roaming voice calls (August 2008) 4
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