über den Stand der Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen
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- Inken Lehmann
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1 Februar 2006 Anmerkungen zur PAS 1055/2005 des DIN Anforderungen an die Gestaltung der jährlichen Mitteilung an Versicherungsnehmer über den Stand der Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen 1. Vorbemerkung Die PAS ist eine öffentlich verfügbare Spezifikation (Publicly Available Specification). Sie ist keine (DIN-) Norm, da sie ohne direkte Beteiligung von Versicherungsunternehmen entstanden ist. Sie entstand in Kooperation mit dem Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Berlin. Die Veröffentlichung hat die Stabsabteilung Technik im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. betreut. Verantwortlich für den Inhalt der PAS ist eine Expertengruppe unter Federführung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. An den Arbeitssitzungen nahmen regelmäßig ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, je ein Vertreter der Stiftung Warentest und des vzbv, Vertreterinnen der Universität Köln und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zeitweise ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Humboldt-Universität und des Bundesjustizministeriums teil. Aus Gründen des Urheberrechts kann hier nicht die gesamte PAS abgedruckt werden. Die Darstellung beschränkt sich auf mit dem DIN abgesprochene Auszüge aus der PAS 1055 Anforderungen an die Gestaltung der jährlichen Mitteilung an Versicherungsnehmer über den Stand der Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen. In der PAS sind die Überschussverwendungsformen "Verzinsliche Ansammlung" und "Bonussystem". berücksichtigt. Bei anderen Überschusssystemen soll die in dieser PAS vorgegebene Darstellungsform zugrundegelegt und nur soweit geändert werden, wie dies erforderlich ist. Die Lebensversicherer und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erhalten nach Drucklegung der PAS durch den BEUTH-Verlag vom Verbraucherzentrale Bundesverband kostenlos je ein Exemplar der PAS zur Nutzung. Weitere Exemplare können (von den Versicherern und ihren Verbänden kostenlos) beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, Berlin, sowie gegen Entgelt beim BEUTH-Verlag, Burggrafenstr. 6, Berlin, bestellt werden.
2 2. Warum war es nötig, die PAS zu entwickeln? 10 a Abs. 1 und Anlage D Abschnitt II Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verpflichten die Versicherungsunternehmen (VU), ihren Versicherungsnehmern (VN) eine "jährliche Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr zukommen zu lassen. Diese gesetzliche Vorschrift wird den berechtigten Interessen der Versicherungsnehmer nicht gerecht, da diese nicht nur wissen müssen, wie hoch die aktuelle Überschussbeteiligung ihres Vertrages ist. Für ihre Vorsorgeplanung benötigen sie vielmehr die Mitteilung ü- ber die gesamte Höhe ihrer Ansprüche, die bei Tod der versicherten Person, bei Erleben des Vertragsablaufs, bei Vertragskündigung und Prämienfreistellung bestehen. Zudem muss aus den Mitteilungen zumindest auch klar hervorgehen, ob und in wie weit mitgeteilte Werte dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Mitteilungen der deutschen Lebensversicherer über den Stand der Überschussbeteiligung sind vielfach unverständlich und lückenhaft, vgl. FINANZTEST 4/2004 S. 69 ff. Nicht selten werden nur die vertraglichen Ansprüche im Todesfall offen gelegt, nicht jedoch die Rückkaufswerte. Dies ist nicht zuletzt auf das Rundschreiben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom , Anlage 3 (unverbindliche Verbandsempfehlung zur Gestaltung der jährlichen Mitteilung zurückzuführen. Dieses Muster wird den berechtigten Informationsbedürfnissen der Versicherungsnehmer nach unserem Dafürhalten leider schon deswegen nicht gerecht, weil es lediglich die Ansprüche des Versicherungsnehmers im Falle des Todes der versicherten Person offenbart. Meist wird in der jährlichen Überschussmitteilung auch nicht deutlich, welche der mitgeteilten Werte garantiert und welche unverbindlich sind. Ferner werden Hochrechnungen auf den Versicherungsablauf des jeweiligen Vertrags und deren Unverbindlichkeit meist nicht ausreichend erläutert. Die Folge ist, dass es bei den Versicherungskunden zu erheblicher Verunsicherung und Verärgerung kommt, wenn die Überschussbeteiligung herabgesetzt wird und auf den Mitteilungsschreiben dementsprechend geringere Werte als im Vorjahr ausgewiesen werden. Die Betroffenen wenden sich in diesen Fällen mit ihren in der Sache selbst unberechtigten Beschwerden nicht nur an das jeweilige Versicherungsunternehmen, sondern auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, an den Versicherungsombudsmann oder Verbraucherzentralen. Alle diese Stellen werden durch die Flut der Reklamationen unnötig belastet. Zudem ermöglichen die meisten Standmitteilungen es den Versicherungsnehmern nicht, zu beurteilen, wie sich im zurück liegenden Versicherungsjahr ihr Vertrag entwickelt hat. Die mangelnde Durchschaubarkeit der Wertentwicklung des Versicherungsvertrags erleichtert es wiederum unseriösen Versicherungsvermittlern, "Ausspannungen vorzunehmen. Hierbei werden die Versicherungsnehmer zur Kündigung ihres Vertrags veranlasst und dazu gedrängt, anschließend neue Abschlüsse mit erneut hohen, zunächst verborgenen Abschlusskosten vorzunehmen. Es lag aus allen diesen Gründen nahe, den deutschen Versicherungsunternehmen ein Berichtsformat an die Hand zu geben, nach dem diese sich richten können, wenn sie ihre Versicherungsnehmer gut über den Stand von deren Überschussbeteiligung informieren möchten. Das einheitliche Berichtsformat hat aber auch noch weitere Vorteile, da hierdurch Beratern die Arbeit erleichtert wird. Es kommt zudem zu weniger Anfragen beim Versicherer, und Medien können bei Ratschlägen über den Umgang mit der Police auf der vorgegebenen Darstellungsstruktur aufsetzen. Das Mehr an Transparenz kommt somit allen Beteiligten zugute, nicht zuletzt auch den Versicherern selbst. Seite 2 von 7
3 3. Das Konzept der PAS Die PAS soll als eine Art good-practice -Muster dienen und eine branchenweit einheitliche Darstellungsweise der jährlichen Information über den Stand der Überschussbeteiligung fördern. Dieses wiederum ermöglicht eine leichtere Auffindbarkeit von Werten und einen höheren Vertrautheitsgrad der Empfänger solcher Mitteilungen. Die Darstellung der Überschussbeteiligung gegenüber dem Versicherungsnehmer nach der PAS besteht aus folgenden Teilen: A. Vertragsdaten (optional) B. 1. Leistungen bei Kündigung des Versicherungsnehmers zu einem angegebenen Stichtag, 2. Leistungen im Todesfall im nach dem Stichtag beginnenden Versicherungsjahr 3. Leistungen im Fall der Prämienfreistellung zum Stichtag (optional, wenn der Versicherungsnehmer sich anderweitig hierüber informieren kann und darauf hingewiesen wird). C. Darstellung und Zerlegung des Überschusses des vor dem Stichtag liegenden Versicherungsjahrs nach den Überschussquellen (C. ist optional, die Darstellung von C. gilt als erfolgt, wenn die Zerlegung des Überschusses anderweitig erfragt werden kann und darauf hingewiesen wird) D. unverbindliche Modellrechnung über die mögliche Leistung zum Vertragsablauf auf der Basis alternativer hypothetischer Überschussentwicklungen in der Zukunft sie soll dem Versicherungsnehmer eine ungefähre Vorstellung von der Höhe der Ablaufleistung vermitteln (optional) E. Darstellung, welche Beitragsteile im Jahr vor dem Stichtag wofür (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikodeckung, Ratenzahlungszuschlag) verwendet wurde (optional) Der PAS ist als Anhang A.2 ein Beispiel für die Darstellung der jährlichen Überschussmitteilung beigefügt. Dieses wird in einem Anhang A.3 beispielhaft erläutert. Den Verwendern der PAS wird empfohlen, den auf ihre individuellen Verhältnisse angepassten Erläuterungstext zusammen mit der ersten nach dieser PAS gestalteten Standmitteilung zu versenden und in späteren Standmitteilungen nur noch hierauf zu verweisen. Ferner wird den Verwendern der PAS empfohlen, ein Muster einer Standmitteilung sowie die zugehörigen Erläuterungen im Internet bereit zu stellen und in der jährlichen Standmitteilung auf die entsprechende Fundstelle zu verweisen. Teil B der PAS enthält ein Glossar. Lebensversicherern, die derzeit noch andere Begriffe als die dort aufgeführten verwenden, welche denen des Glossars inhaltsgleich sind, sollten zu Gunsten einer Herbeiführung von mehr Transparenz so bald als möglich und künftig dauerhaft auf die Begriffe des Glossars zurück greifen. Nach der PAS müssen mindestens die Angaben der Transparenzklasse 4 (vgl. unten), also die Werte für die Leistungen des Versicherers im Falle der Vertragskündigung und im Todesfall, gegenüber dem Versicherungsnehmer dargestellt werden. Zusätzliche Angaben sind allerdings erwünscht und führen dazu, dass die jährliche Information des Versicherers über den Stand der Überschussbeteiligung einer besseren Transparenzklasse zugeordnet wird. Eine öffentliche Werbung mit der jeweilig erreichten Transparenzklasse ist möglich. Bei der Überschussmitteilung soll eine vorgegebene Struktur zugrunde gelegt werden. Eine abweichende Abfolge der Positionen B bis E sowie innerhalb der einzelnen Positionen B bis Seite 3 von 7
4 E ist möglich, sofern dadurch die Logik des Aufbaus der jährlichen Mitteilung nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Versicherer keine garantierten Rückkaufswerte vereinbart oder in einer Beispielrechnung oder einer Anlage zum Versicherungsschein Rückkaufswerte als Zeitwerte gem. 176 Abs. 3 VVG dargestellt hat, soll statt "Vereinbarter Rückkaufswert der Betrag angegeben werden, den der VN bei Rückkauf mindestens erhält. Entsprechend soll dann unter B.1 dargestellt werden: B.1.1 Rückkaufswert mindestens B.1.2 Ansammlungsguthaben (ggf. Bonusdeckungskapital ohne Abzug) mindestens B.1.3 Leistung aus dem Schlussüberschuss mindestens (über den <Terminangabe, i.d.r.: Ende des entsprechenden Kalenderjahrs> hinaus nicht garantiert) Alternativ ist es in einem solchen Fall möglich, die Angaben zu B.1.1 bis B.1.3 entfallen zu lassen und nur noch eine einzige Angabe gem. Zeile B.1.4 sowie eine weitere gem. B.1.5 vorzunehmen. Entsprechend sind in einem solchen Fall die Abschnitte B.2 und ggf. B.3 anzupassen. Bildung von Transparenzklassen Um es Versicherern und Dritten, wie z. B. Testmagazinen oder Rating-Agenturen zu ermöglichen, die Transparenz der jährlichen Darstellung der Überschussbeteiligung zu unterscheiden, erfolgt je nach Tiefe der Darstellung eine Zuordnung der jährlichen Mitteilung über den Stand der Überschussbeteiligung in so genannte Transparenzklassen. Je nachdem, welche Werte in der Mitteilung an den Versicherungsnehmer enthalten sind bzw. angefordert werden können, ergibt sich die entsprechende Transparenzklasse gemäß nachstehender Tabelle. Einteilung in Transparenzklassen mit Mindestinhalten Transparenzklasse Transparenzklasse 1 Transparenzklasse 2 Transparenzklasse 3 Transparenzklasse 4 Mindestinhalte B, C, D, E B, C, E B, C B Seite 4 von 7
5 Darstellungmuster für die jährliche Mitteilung an den Versicherungsnehmer über den Stand der Überschussbeteiligung), Überschusssystem verzinsliche Ansammlung (Anhang A.2 zur PAS) Mitteilung zum Stand der Versicherungsleistungen aus dem Vertrag Nr nach Tarif XY zum Versicherungsstichtag Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden Sie in der Anlage zu der Mitteilung über den Stand Ihrer Überschussbeteiligung vom... - Diese Mitteilung wurde erstellt am: A Vertragsdaten A.1 Versicherungsnehmer: A.2 Versicherte Person: Hans Mustermann Hans Mustermann, geb A.3 Bezugsberechtigt im Erlebensfall: A.4 Bezugsberechtigt im Todesfall: Hans Mustermann Pia Mustermann A.5 Versicherungsbeginn: A.6 Versicherungsablauf A.7 Todesfallversicherungssumme: A.8 Erlebensfallversicherungssumme: , ,00 A.9 Vereinb. Versichergs.prämie im Tarif A.10 Zahlungsweise: XY: 689,38 Monatlich A.11 Rechnungszins A.12 eingeschloss. Zusatzversicherungen 2,75% Keine B Leistungen aus dem Versicherungsvertrag B.1. Leistung bei Kündigung zum : B.1.1 Vereinbarter Rückkaufswert 2.617,01 B Garantiertes Ansammlungsguthaben 185,12 B Garantierte Leistung aus dem Schlussüberschuss (über den 0, hinaus nicht garantiert) B.1.4 = Gesamtleistung bei Kündigung 2.802,13 B.1.5 Bei der Berechnung der Gesamtleistung gemäß 9 Abs. 2 Satz 964,19 2 der Versicherungsbedingungen Druckstück 2000/0437 berücksichtigter Abzug B.2 Leistung im Todesfall ab dem für das neue Versicherungsjahr B.2.1 Vereinbarte Todesfallversicherungssumme ,0 0 B Garantiertes Ansammlungsguthaben 185,12 B Garantierte Leistung aus Schlussüberschuss (über den 0, hinaus nicht garantiert) B.2.4 = Gesamte Leistung im Todesfall mindestens ,1 2 Seite 5 von 7
6 B.3 Leistungen, falls der Vertrag zum prämienfrei gestellt worden wäre B.3.1 Leistung im Todesfall ab dem für das neue Versicherungsjahr B Garantierte prämienfreie Versicherungssumme 3.429,00 B Garantiertes zum vorhandenes Ansammlungsguthaben 185,12 B Garantierte Leistung aus dem Schlussüberschuss (über den 0, hinaus nicht garantiert) B = Gesamte Leistung im Todesfall (nach vorheriger Prämienfreistellung) 3.614,12 mindestens B.3.2 Prämienfreie garantierte Mindestleistung bei Erleben des Vertragsablaufs B Im Erlebensfall garantierte prämienfreie Versicherungssumme 3.429,00 B Garantiertes Ansammlungsguthaben 185,12 B = Gesamte Leistung bei Erleben des Vertragsablaufs mindestens 3.614,12 B.3.3 Bei der Berechnung der prämienfreien Versicherungssumme gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 der Versicherungsbedingungen Druckstück 2000/0437 berücksichtigter Abzug 964,19 C Zusammensetzung der zugeteilten Überschussbeteiligung aus der Zeit vom bis C.1 Garantiertes Guthaben aus den Ihrem Vertrag bis zum 0, zugeteilten Überschüssen (Überschussguthaben zum Beginn des Versicherungsjahres) C.2 Zusammensetzung des Überschusses aus der Zeit vom bis C.2.1 Risikoüberschussanteil 41,55 C Kostenüberschussanteil 100,00 C Zinsüberschussanteil 43,57 C Ansammlungszinsen für das zum vorhandene Ü- 0,00 berschussguthaben C.2.5 = Im Zeitraum bis zugeteilter Gesamtüberschuss 185,12 C.3 = Neues Ansammlungsguthaben zum (neues garantiertes Guthaben) (C.1 + C.2.5) 185,12 D Mögliche gesamte Versicherungsleistung bei Ablauf der Versicherung zum D.1 Gesamtleistung für den Fall, dass die derzeit deklarierten Überschusssätze auch künftig gelten würden D.1.1 Garantierte Erlebensfallversicherungssumme ,0 0 D Bisher erreichtes garantiertes Ansammlungsguthaben 185,12 D Künftiges mögliches Ansammlungsguthaben, falls die derzeit ,00* deklarierten Überschusssätze unverändert bleiben D Möglicher Schlussüberschuss 4.800,00* D.1.5 = Mögliche Gesamtleistung bei Ablauf ,1 2* Seite 6 von 7
7 D.2 Mögliche Gesamtleistung zum bei Zugrundelegung von anderen als den derzeit deklarierten Zinsüberschusssätzen D.2.1 D.2.2 Bei einer Erhöhung des derzeit gültigen Zinsüberschusssatzes um einen Prozentpunkt ergäbe sich eine Gesamtleistung bei Ablauf von Bei einer Verminderung des derzeit gültigen Zinsüberschusssatzes um einen Prozentpunkt ergäbe sich eine Gesamtleistung bei Ablauf von ,00 * ,00 * * Achtung: Die angegebenen Beträge können nicht garantiert werden. Sie ergeben sich aus unverbindlichen Modellrechnungen, denen Überschusssätze zugrunde liegen, welche lediglich <im aktuellen Jahr / Versicherungsjahr, sonstiger Zeitraum oder Stichtagsangabe zutreffen/zutrafen>. Selbst der untere Wert (D.2.2) kann unterschritten werden! Bisherige Garantien bleiben jedoch erhalten.../.. E Verwendung der in der Zeit vom bis gezahlten Versicherungsprämien E.1 Fällige Versicherungsprämien 8.272,56 E.2./. Abzüge von der Summe der fälligen Versicherungsprämien E.2.1 Ratenzahlungszuschlag 393,93 E Risikobeitrag 138,51 E Verwaltungskostenbeitrag 472,72 E Abschlusskostenbeitrag 3.782,00 E.2.5 = Summe der Abzüge 4.877,16 E.3 = Rückstellungsbeitrag (E.1./. E.2.5) 3.485,40 Seite 7 von 7
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