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1 Folie 1 Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente des SGB II Folie 2 Eckpunkte des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom Vermittlungsbudget ( 45 SGB III neu) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 46 SGB III neu) Anspruch auf Vorbereitung des nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulabschlusses in Verbindung mit berufsvorbereitender bzw. Weiterbildungsmaßnahme ( 61a SGB III neu, 77 Abs. 3 SGB III neu) Straffung der öffentlich geförderten Beschäftigung ( 16d SGB II neu) Freie Förderung ( 16f SGB II neu) Folie 3 Straffung öffentlich geförderter Beschäftigung Gesetzliche Änderungen 16d Satz 2 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante: kein Arbeitsverhältnis, eingeschränkte Arbeitszeit (20-30 Std.), kurz- bis mittelfristiger Einsatz (1-12 Monate), niedrigschwelliger Bereich, Heranführung an Arbeitsmarkt, Prüfung Arbeitsbereitschaft, Kombination mit anderen Instrumenten 46 SGB III neu 16d Satz 1 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante: unter annähernd echten Beschäftigungsbedingungen (Vollzeit bzw. Teilzeit), mittelfristiger Einsatz Aufrechterhaltung Beschäftigungsfähigkeit, Marktersatz WICHTIG: Versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung - 27 (3) Nr. 5 SGB III Wegfall der ABM-Förderung im SGB II, dafür AGH mit Vergabe (analog Vergabe- ABM) angedacht Regelungen zum Beschäftigungszuschuss des 16a SGB II unverändert in 16e SGB II übernommen: Beschäftigungszuschuss Arbeitsverhältnis ohne Alv unter echten Beschäftigungsbedingungen (Vollzeit bzw. Teilzeit), mittelfristiger bis unbefristeter Einsatz, Marktersatz für Personen ohne Eingliederungschance allg. Arbeitsmarkt

2 Folie 4 Freie Förderung ermöglicht Projekte auf ARGE-Ebene Gesetzlich vorgesehene Elemente von 16f SGB II sind: Erweiterung der gesetzlich geregelten durch freie Eingliederungsleistungen finanzieller Rahmen von 2% des ARGE-Egt Projektdauer längstens 24 Monate Ko-Finanzierung von ESF-Förderungen möglich Umgehungs- und Aufstockungsverbot Erprobung der Norm bis 31. Dezember 2013 (Förderbeginn) Folie 5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 45 SGB III 1. Gesetzestext: 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget Auszug aus dem Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom : 1. Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. 2. Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden. 3. Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen. Folie 6 Zielsetzung Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget fasst die bisherigen Leistungen UBV/Mobi und Freie Förderung zusammen Schaffung einer neuen flexiblen, bedarfsgerechten und unbürokratischen Förderleistung Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung keine gesetzlichen Vorgaben, dadurch hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte Abbau der Hemmnisse des Kunden steht im Vordergrund, damit Bestandteil der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung

3 Folie 7 Notwendigkeit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget müssen die Eingliederungschancen deutlich verbessern. orientiert sich insbesondere an dem/der im Rahmen der Standortbestimmung ermittelten Handlungsbedarf/-en und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen Eine Förderung kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn die Eingliederungsaussichten des Kunden ohne die Förderung nicht oder nicht erheblich verbessert werden, die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft im eigenen Ermessen die Eigenleistungsfähigkeit des Kunden prüft und feststellt, dass es ihm nicht zuzumuten ist, die Kosten selber zu tragen, andere Leistungsträger nicht zur Übernahme der beantragten Förderung verpflichtet sind, andere Leistungsträger (z.b. Arbeitgeber) gleichartige Leistungen nicht erbringen. Folie 8 46 SGB III bietet bedarfsgerechte Maßnahmeangebote Gesetzlich vorgesehene Elemente von 46 SGB III sind: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Aktivierung) Feststellung, Verringerung, Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (Kenntnisvermittlung beim Träger oder Arbeitgeber) Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (nachgehende Betreuung) Elemente können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden Kombinationen eignen sich besonders für Langzeitarbeitslose flexibel gestaltbare Standardprodukte werden den ARGEn als Angebot zentral zur Verfügung gestellt (Verdingungsunterlagen) Folie 9 Förderungsfähiger Personenkreis Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget können erhalten: Arbeitslose von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchende Ausbildungsuchende, die bei der AA gemeldet sind und eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben Ausbildungsuchende, die Ausbildungsgänge an Fach- und Berufsfachschulen sowie Berufsakademien anstreben, wenn sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen Ausbildungsuchende, die für eine versicherungspflichtige Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr absolvieren müssen In sinngemäßer Anwendung des 17 Nrn. 2 und 3 SGB III können von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende auch sein: Berufsrückkehrer ( 20 SGB III) Hochschulabsolventen Selbständige Keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget können erhalten: Ausbildungsuchende, die eine schulische Ausbildung oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (z. B. Beamtenanwärter) anstreben

4 Folie 10 Nutzungshinweise zur Inhaltsfolie: Struktur der neuen Leistung Kosten für Bewerbungen (z.b. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen ) Mobilität (z.b. Fahrzeug, Führerschein, Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme ) Arbeitsmittel (z.b. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte ) Nachweise (z.b. Gesundheitszeugnis ) Unterstützung der Persönlichkeit (z.b. Friseurbesuch ) Sonstige Kosten Kapitel 1 / 5 Rahmen-Layout und Satzspiegel: Rahmen-Layout (Kopf-, Fuß- und Inhaltsbereich) nicht abänderbar. Der Satzspiegel ist der Raum, in welchem der Inhalt stehen darf. Das betrifft Texte, Bilder, Grafiken und Diagramme. Ausnahme von der Regel sind ggf. detailreiche Tabellen und Diagramme. Satzspiegel sichtbar machen: [Menü > Ansicht > Raster und Führungslinien > Zeichnungslinien auf dem Bildschirm] Spalten oder ein typografisches Gestaltungsraster werden nicht vorgegeben. Kopfbalken: Bleibt leer; keine Beschriftung. Überschrift: Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Arial Fett -- 24pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 linksbündig Alternative Schriftgröße bei großer Textmenge: Arial Fett -- 21pt -- Schwarz -- 1 bis 2 Zeilen, vertikal von unten beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 linksbündig Hinweis: Die Standard- Überschriftsgröße ist 24 pt. Eine Überschrift sollte kurz und prägnant formuliert sein (Schlagzeile). Bei begründet großen Textmengen kann auf die Schriftgröße 21 pt ausgewichen werden. Es ist ausschließlich eine Überschriftsgröße für die komplette Präsentation einzusetzen (nicht nur für die Einzelfolie). Linie: 1,5pt -- BA-Rot Fließtext Inhaltsbereich Typografie (im Textrahmen bereits

5 voreingestellt): Arial -- 20pt -- Schwarz -- max. 17 Zeilen, vertikal von oben beginnend -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 0,5 linksbündig Hinweis: Bei einem Vortrag sollte sparsam mit Textmengen umgegangen werden. Aufzählungspunkte (Bullets) Typografie (im Textrahmen bereits voreingestellt): Erste Gliederungsebene aufbauend auf der Typografie des Fließtexts: Aufzählungspunkt: rot/graues Quadrat mit Seitengröße in Höhe eines Kleinbuchstabens. Arial -- 20pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 0,9 -- Absatzabstand: 0,5 linksbündig Zweite Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 G150 B150); Größe: 100% Arial -- 17pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 -- Absatzabstand: 0,2 linksbündig Dritte Gliederungsebene : Aufzählungspunkt: graues Quadrat (R150 G150 B150) in 100% Arial -- 14pt -- Schwarz -- Zeilenabstand: 1 -- Absatzabstand: 0,2 linksbündig Hinweis: Maximal 6 Punkte. Möglichst bis zur zweiten Ebene auskommen. Fußzeile Individuell betexten unter [Menü > Ansicht > Kopf und Fußzeile]. Ausnahme: Kapitelsetzung: Muss händisch bei jeder Folie angepasst werden. Die erste (schwarze) Zahl gibt den Kapitelstandort der Folie

6 an, die zweite (graue) Zahl orientiert bezüglich der Gesamtzahl der Kapitel. Die Kapitelangabe erfolgt zur Orientierung innerhalb der Präsentation. Sie kann auch entfallen. Die Angaben im Fußbereich werden empfohlen. Sie können sich jedoch fallweise unterscheiden. Die Seitenzahl wird automatisch gesetzt. RGB-Wert BA-Rot: R226 G0 B26 Folie 11 Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt Folie 12 FÖRDERUNG BERUFLICHER WEITERBILDUNG Rechtsgrundlage: 16 (1) SGB II i.v.m SGB III Ziel von FbW Qualifizierungsdefizite bei den Arbeitnehmern beheben und deren Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern einen beruflichen Abschluss vermitteln und unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen

7 Folie 13 FBW Teilnehmer Teilnehmer 2008 ca. 584 Teilnehmer Folie 14 SWL Teilnehmer dav. Vermittlung Ernte Teilnehmer dav. Vermittlung Ernte ca Teilnehmer dav. Vermittlung Ernte 400 Folie 15 TM überbetriebliche Maßnahmen mit 896 Teilnehmern 842 betriebliche Einzelfallförderungen überbetriebliche Maßnahmen mit 464 Teilnehmern 767 betriebliche Einzelfallförderungen überbetriebliche Maßnahmen mit 418 Teilnehmern 922 betriebliche Einzelfallförderungen

8 Folie 16 Integrationen 2006 Insgesamt Integrationen, mit EGZ Insgesamt Integrationen, dav. U = 20,3 % mit EGZ = 18,8 % 2008 Insgesamt ca Integrationen, dav. U = 20 % mit EGZ = 12 % Folie 17 Zielgruppen IF Integrationsfern: Betreuungs- und Hilfebedarf IG Stabilisierungsbedarf: Heranführen an eine Erwerbstätigkeit IK Förderungsbedarf: Heranführen an den ersten Arbeitsmarkt IN Integrationsfähig Folie 18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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