Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer eine ehrgeizige Initiative!
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- Georg Gerd Raske
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1 Grundsteuer Die Reform der Grundsteuer eine ehrgeizige Initiative! Der Bundesrat hat am 4. November 2016 einen gemeinsamen Gesetzesentwurf der Bundesländer Niedersachsen und Hessen zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Im Falle einer entsprechenden Umsetzung wird sich das System der Grundsteuer grundlegend ändern. Dies betrifft in erster Linie die Neubewertung von Grund und Boden, bebaut wie unbebaut. Nach dem Vorschlag der Länder soll diese Neubewertung flächendeckend bis in das Jahr 2022 dauern. Unklar ist allerdings noch, ob und inwieweit dies dann im Endeffekt zu höheren Belastungen für die gewerbliche Wirtschaft führen wird. Der NIHK erwartet eine Neuregelung, die aufkommensneutral gestaltet wird, jedenfalls nicht einseitig zu Lasten der standortgebundenen Wirtschaft geht. Hier werden im Jahr 2017 Gespräche zu führen sein, klar ist aber, dass eine Reform überfällig ist. Lesen Sie mehr zum Thema und zu den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) auf den folgenden Seiten im aktuellen Fokus Niedersachsen. Seite 1 FOKUS NIEDERSACHSEN Grundsteuer
2 Euro/Einwohner FOKUSNIEDERSACHSEN Warum ist eine solche Reform überhaupt erforderlich? Seit 20 Jahren streitet die deutsche Politik über eine Reform der Grundsteuer. Im Sommer 2015 schien bereits eine Einigung nahe. Aber das diskutierte Modell scheiterte auf der Zielgeraden. Nun also ein neuer Vorstoß. Hintergrund sind die für die Grundsteuer zugrunde gelegten Bewertungsgrundlagen. Die hierfür maßgeblichen Daten, die Einheitswerte, stammen für die West-Bundesländer aus dem Jahre 1964, für die Ost-Bundes- länder aus dem Jahre Diese Werte entsprechen schon lange nicht mehr der Realität. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof die Einheitsbewertung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Allgemein wird erwartet, dass das Verfassungsgericht diese Bewertung verwirft. Es besteht also in der Tat Handlungsbedarf. Die Bedeutung der Grundsteuer für Niedersachsen Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Erträge aus der Grundsteuer als Gemeindesteuer stehen den Kommunen zu. Letztere haben ein so genanntes Hebesatzrecht, können also (in gewissen Grenzen) die Erträge beeinflussen oder die Grundsteuer als Standortfaktor nutzen. Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Grundsteuer: Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben. Die Grundsteuer B wird auf das Eigentum an allen anderen bebauten und bebaubaren Grundstücken, inkl. Gebäude und Wohnungen, privat wie gewerblich genutzt, erhoben. Die Grundsteuer wird durch An- wendung eines im Grundsteuergesetz festgeschriebenen, von der Art des Grundstücks abhängigen Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den jeweils festgestellten Einheitswert durch das zuständige Finanzamt errechnet (Steuermessbetrag). Auf den Steuermessbetrag wird von der Gemeinde ein Hebesatz angewendet und so die zu entrichtende Grundsteuer ermittelt. Die Grundsteuer wird vereinfacht wie folgt errechnet: Grundsteuer = Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz. Persönliche Vermögensverhältnisse des Grundeigentümers spielen dabei ebenso wenig eine Rolle, wie die tatsächliche Ertragskraft des Grundstücks. Die Grundsteuer zählt nach wie vor zu den wichtigsten Einnahmequellen der niedersächsischen Gemeinden. Nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil ist die Grundsteuer die nach ihrem Aufkommen drittwichtigste Gemeindesteuer. Die Steuereinnahmen sind in den letzten Jahren in Niedersachsen stark angestiegen, von durchschnittlich 129,61 Euro je Einwohner in 2006 bis zuletzt 162,31 Euro in ,61 Steuereinnahmen in Euro je Einwohner Grundsteuer B (Niedersachsen) 146,6 152,11 132,29 134,92 137,61 141,33 156,44 158,84 162, Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen Seite 2 FOKUS NIEDERSACHSEN Grundsteuer
3 Hebesatz FOKUSNIEDERSACHSEN Vergleicht man die prozentuale Steigerung des Aufkommens der Grundsteuer B mit der prozentualen Steigerung des Verbraucherindex, so zeigt sich ab 2009 ein überproportionaler Anstieg und damit eine wiederum stärkere Belastung durch die Grundsteuer im Vergleich zur allgemeinen Teuerung. Veränderung der Steuereinnahmen in Euro je Einwohner Grundsteuer B (Niedersachsen) in Prozent zum Vorjahr 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0, Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, DESTATIS Veränderung Aufkommen in % Veränderung Verbraucherpreisindex in % Allerdings ist die Hebesatzentwicklung sehr einseitig. Auch in Zeiten hoher Steuereinnahmen werden die Stellschrauben zur Steuersenkung kaum genutzt, im Gegenteil. In der Gesamtbetrach- tung ist in Niedersachsen der Hebesatz der Grundsteuer B in den letzten 30 Jahren kontinuierlich um rund 33 Prozent gestiegen. Durchschnittlicher Hebesatz Grundsteuer B in Niedersachsen Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, DESTATIS Seite 3 FOKUS NIEDERSACHSEN Grundsteuer
4 Auf diese Entwicklung, nicht nur bei der Grundsteuer, auch bei der Gewerbesteuer, haben die Industrie- und Handelskammern oftmals hingewiesen. Realsteuern sind Standortfaktoren, bestehende Spielräume dürfen auch zur Steuersenkung genutzt werden. Soweit zur Ist-Situation. Was soll sich ändern? Die Reformansätze Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen heißt es: Die kommunale Finanzhoheit soll durch eine Reform von Grundsteuer und Gewerbesteuer verbessert werden, indem beide zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickelt werden. Weiter, so die erklärte Absicht der Landesregierung, solle die Reform aufkommensneutral gestaltet werden und nicht zu einer flächendeckend höheren Grundsteuerbelastung führen. Die Änderungen in Kürze: Grundlage der Bewertung sollen künftig die bereits bestehenden örtlichen Bodenrichtwerte sein, die auf so genannten Kaufpreissammlungen beruhen. Für bebaute Grundstücke soll noch ein neuer "Kostenwert" auf der Basis von "Pauschalherstellungskosten" festgestellt werden. Damit wird Daneben ist auch eine Änderung des Grundgesetzes geplant. Zum einen geht es um die Gesetzgebungskompetenz. Hier soll der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz die Möglichkeit bekommen, bundesweit einheitliches Recht zu setzen. Weiterhin sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, jeweils die Steuermesszahlen festzulegen. Das Hebesatzrecht soll bei den Gemeinden verbleiben. Dies macht auch eine Änderung des Artikels 105 Abs. 2a Grundgesetz erforderlich. die Zielsetzung der Ermittlung des gemeinen Wertes bzw. des Verkehrswertes aufgegeben. Dabei soll nach 28 Gebäudearten und drei Baualtersklassen differenziert werden. Es muss also im Ergebnis für jedes Gebäude die Gebäudeart, das Baujahr und die Bruttogrundfläche festgestellt werden. Hier setzt man auf eine weitgehend automationsgestützte Bewertung unter Einbindung anderer Behörden (Katasterämter und Grundbuchämter). Diese automationstechnischen Voraussetzungen für die flächendeckende Anwendung des neuen Bewertungsrechts werden aber frühestens ab dem Jahre 2023 vorliegen, so die Einschätzung der Länder. Für wen ergeben sich nun Änderungen? Das ist zu diesem Zeitpunkt schwer einzuschätzen. Die Absicht, die Reform aufkommensneutral zu gestalten, bezieht sich auf das Gesamtaufkommen. Das bedeutet, dass es für die einen Steuerpflichtigen teurer werden kann, während andere von einer Steuerermäßigung profitieren werden. Belastbare Schätzungen für die gewerbliche Wirtschaft liegen bis jetzt nicht vor. Was erwartet die Wirtschaft von der Politik? 1. Keine Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene Richtig ist: Für Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen zuweisen, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Eine Kommune, die finanziell gut aufgestellt ist, braucht allerdings keine Steuermehreinnahmen. Wenn solche aufgrund der Neubewertung absehbar sind, so kann und sollte über den Hebesatz nachregu- liert werden. Steuerpflichtige Unternehmen können nicht spontan flexibel über ihren Grund und Boden disponieren, das darf nicht ohne weiteres ausgenutzt werden. Die Hebesatzpolitik wirkt sich unmittelbar auf die Attraktivität des Standortes aus! 2. Transparente und faire Neuregelung Eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer ist überfällig. Eine solche kann umfangreiche Vereinheitlichungen und Vereinfachungen mit sich bringen. Die Erhebung muss vereinfacht wer- den und der Investitionsstandort Deutschland somit gestärkt werden. Erhebliche Verwerfungen durch eine Neubewertung müssen durch adäquate Öffnungsklauseln entschärft werden. Seite 4 FOKUS NIEDERSACHSEN Grundsteuer
5 Informationen Ihrer IHKs: Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen fragen jährlich die aktuellen Realsteuerhebesätze bei den Gebietskörperschaften ab und stellen diese in einem Realsteueratlas zusammen. Die bundesweite Übersicht der Realsteuer-Hebesätze 2016 in Städten über Einwohner gibt es auf der Homepage des DIHK zum Download: Ansprechpartner für den Fokus Niedersachsen NIHK-Sprecher für Steuern: Arne Reinecker, Tel / , arne.reinecker@stade.ihk.de NIHK Hinüberstr , Hannover Tel n-ihk@n-ihk.de Der NIHK vertritt rund Unternehmen in Niedersachsen. Mitglieder sind die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die Oldenburgische IHK, die IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim, die IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Der Fokus Niedersachsen erscheint in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik und steht unter auch zum Download zur Verfügung. Seite 5 FOKUS NIEDERSACHSEN Grundsteuer
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