«Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium
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- Bernd Seidel
- vor 7 Jahren
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1 «Nein» sagen! Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium
2 «Nein» sagen! Inhalt Liebe Mitarbeitende und Studierende der Universität Basel Missverständnisse Hintergründe Definition Betroffen. Was tun? Mut fassen! Handeln! Die Vertrauenspersonen Das formelle Verfahren Wir helfen Ihnen weiter Respekt und Toleranz sind die Grundlage eines guten Studien- und Arbeitsklimas. Deshalb schenkt die Universität Basel besondere Aufmerksamkeit der Vorbeugung sexueller Belästigung. Mitglieder der Universität, die von dieser Gefährdung des menschenwürdigen Umgangs miteinander betroffen sind, sollten rasche und kompetente Hilfe erhalten. Diese Broschüre fordert dazu auf, offen und selbstverantwortlich mit diesem oft tabuisierten Thema umzugehen. Informiert wird über den Charakter von sexueller Belästigung, Hilfsmöglichkeiten bei direkter Betroffenheit und einschlägige Massnahmen. Es geht nicht darum, mit Schnüffelmentalität Schuldige zu suchen und abzustempeln, sondern darum, durch Information und Ausbildung Spielregeln festzulegen, die einen behutsamen wie unverkrampften Umgang von Männern und Frauen an unserer Universität fördern. Ich wünsche den Mitgliedern der Universität gute Lektüre. Universität Basel Petersplatz Basel Ihr Prof. Dr. A. Loprieno Rektor der Universität Basel
3 Missverständnisse Hintergründe Sexualität ist Teil unseres Lebens. Nicht jeder Flirt, jede zufällige Berührung, jeder lockere Spruch am Arbeits- oder Studienplatz ist daher grundsätzlich als «sexuelle Belästigung» zu werten. Doch stellt sich immer wieder die Frage, wo die gegenseitigen Grenzen liegen, die es zu respektieren gilt. Die Universität Basel will allen, Frauen und Männern, die gleichen Voraussetzungen bieten, ihre persönliche Integrität zu wahren und sich beruflich und wissenschaftlich zu entwickeln. Mitarbeitende und Studierende, die wegen ihres Geschlechts diskriminiert und in ihrer Integrität verletzt werden, können ihre Energie nicht mehr unbelastet für ihre Aufgaben einsetzen. Belästigt werden bedeutet, nicht mehr als Persönlichkeit wahrgenommen zu werden, als Person, die ausdrückt: Nein, diese Form der Kommunikation und des Miteinanderumgehens mag ich nicht. Sexualität ist Teil unseres Lebens. Doch stellt sich immer wieder die Frage, wo die gegenseitigen Grenzen liegen, die es zu respektieren gilt. Belästigt werden bedeutet, nicht mehr als Persönlichkeit wahrgenommen zu werden. Die Universität Basel duldet keine sexuelle Belästigung. Alle Mitarbeitenden und Studierenden haben das Recht auf ein belästigungsfreies Arbeits- und Studienumfeld. Die Universität Basel duldet keine sexuelle Belästigung.
4 Definition Sexuelle Belästigung ist jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Sexuelle Belästigung kann viele Formen annehmen. Sexuelle Belästigung ist jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug. Sexuelle Belästigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch ihren aufdringlichen und unerwünschten Charakter bei der betroffenen Person ein Gefühl der Herabwürdigung und Demütigung hervorruft. Sexuelle Belästigung kann viele Formen annehmen. Zum Beispiel, anzügliche und peinliche Bemerkungen sexistische Sprüche und Witze Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von pornographischem Material unerwünschte Körperkontakte und aufdringliches Verhalten zweideutige Einladungen Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen. Liegt eine sexuelle Belästigung im Sinne dieser Definition vor, können Massnahmen und gegebenenfalls Sanktionen ergriffen werden. Besteht Unsicherheit darüber, ob Ihr Verhalten als sexuelle Belästigung gewertet wird, überprüfen Sie, ob Sie sich selbst oder eine Ihnen nahe stehende Person in einer ähnlichen Situation sehen möchten. Sprechen Sie im Zweifelsfall die betroffene Person auf Ihre Unsicherheit an, oder sehen Sie von Ihrem Verhalten ab. Liegt eine sexuelle Belästigung im Sinne dieser Definition vor, können Massnahmen und gegebenenfalls Sanktionen ergriffen werden. Erpressung oder Erzwingen sexueller Beziehungen, körperliche Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Tatbestände des Strafgesetzbuches. Interne Massnahmen und Sanktionen bleiben auch in diesen Fällen vorbehalten.
5 Betroffen. Was tun? Mut fassen! Handeln! Haben Sie den Mut, «nein» zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Und machen Sie sich keine Selbstvorwürfe. Sie sind nicht verantwortlich für das Fehlverhalten anderer. Egal, ob gegenüber Vorgesetzten, Dozierenden, Kolleginnen und Kollegen oder Mitstudierenden zeigen Sie Ihr Unbehagen Sie haben das Recht dazu. Denn es geht um die Achtung Ihrer persönlichen Grenzen, um Ihren Schutz am Arbeits- und Studienplatz. Haben Sie den Mut, «nein» zu sagen, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen! Zeigen Sie Ihr Unbehagen! Handeln Sie rasch und zögern Sie nicht, Hilfe zu beanspruchen. Die Folgen sexueller Belästigung auf die psychische und physische Gesundheit können schwerwiegend sein. Indem Sie rechtzeitig handeln, schützen Sie sich in Ihrer persönlichen Integrität. Damit vermeiden Sie negative Folgen für Ihren wissenschaftlichen Werdegang und in Ihrer persönlichen Entwicklung. Sie helfen mit, Vorfälle sexueller Belästigung an der Universität Basel zu unterbinden, verhindern Arbeitsausfälle sowie schlimmstenfalls Kündigungen. Handeln Sie rasch und zögern Sie nicht, Hilfe zu beanspruchen. Hilfe und Beratung erhalten Sie durch die Vertrauenspersonen der Universität Basel. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei der Untersuchungs- und Beschwerdekommission der Universität Basel ein formelles Verfahren einzuleiten. Empfehlenswert ist in jedem Fall, sich zunächst an eine Vertrauensperson zu wenden.
6 Die Vertrauenspersonen unterstehen der Schweigepflicht. Die Vertrauenspersonen Speziell ausgebildete Vertrauenspersonen stehen Betroffenen, aber auch Dritten, die von sexueller Belästigung wissen, für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die Vertrauenspersonen unterstehen der Schweigepflicht. Das erste Gespräch mit einer Vertrauensperson Ihrer Wahl findet innerhalb von 48 Stunden ab Kontaktaufnahme statt. Wenn Sie anonym bleiben möchten, können Sie sich jederzeit telefonisch an eine Vertrauensperson wenden. Die Vertrauensperson entwickelt zusammen mit Ihnen das geeignete Vorgehen. Die Vertrauensperson entwickelt zusammen mit Ihnen das geeignete Vorgehen. Dieses kann beispielsweise darin bestehen, Sie durch Beratungsgespräche zu stärken eine Unterredung mit der belästigenden Person und/oder Gespräche mit den Vorgesetzten oder Dozierenden zu führen eine allfällige formelle Beschwerde vorzubereiten und Sie auf Wunsch durch dieses Verfahren zu begleiten externe Fachpersonen beizuziehen. In Notfällen leisten die Vertrauenspersonen «Soforthilfe». Zudem stehen rund um die Uhr weitere Anlaufstellen zu Ihrer Verfügung. Alle wichtigen Telefonnummern und Angaben zu Vertrauenspersonen finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Sie unternimmt keine Schritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung. Die Vertrauensperson sucht mit den Beteiligten nach konstruktiven Lösungen, um sich in gegenseitigem Einvernehmen auf neue Verhaltensformen zu einigen. Sie unternimmt keine Schritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung. Die Anrufung einer Vertrauensperson darf nicht gegen Sie verwendet werden. Die Anrufung einer Vertrauensperson darf nicht gegen Sie verwendet werden. Allfällige Massnahmen dienen einzig Ihrem Schutz.
7 Das formelle Verfahren In Situationen, in denen keine Lösung mit Hilfe der Vertrauenspersonen zustande kommt, können betroffene Personen oder mit deren Einwilligung Vorgesetzte oder Dozierende, die von konkreten Vorfällen sexueller Belästigung Kenntnis genommen haben, ein formelles Verfahren vor der Untersuchungs- und Beschwerdekommission einleiten. Die Mitglieder der Untersuchungs- und Beschwerdekommission unterstehen der Schweigepflicht. Die Kommission untersucht die Vorkommnisse innert maximal 3 Monaten unter Wahrung der in Verwaltungsverfahren geltenden Verfahrensgrundsätzen. Diese beinhalten unter anderem, dass Sie als betroffene Person, die angeschuldigte Person sowie allfällige Zeuginnen und Zeugen angehört werden dass Sie, wie auch die angeschuldigte Person, Einsicht in die Akten haben dass Sie sich während den Verhandlungen durch eine Person Ihrer Wahl begleiten lassen können. Die Mitglieder der Untersuchungsund Beschwerdekommission unterstehen der Schweigepflicht. Die Kommission untersucht die Vorkommnisse innert maximal 3 Monaten. Allfällige Massnahmen dienen auch hier einzig Ihrem Schutz. Aus dem Verfahren darf weder Ihnen, noch sich beschwerenden Vorgesetzten bzw. Dozierenden, noch möglichen Zeuginnen und Zeugen ein Nachteil erwachsen. Allfällige Massnahmen dienen einzig Ihrem Schutz.
8 Wird bei der Untersuchung eine sexuelle Belästigung festgestellt, beantragt die Kommission beim Rektorat bzw. bei der Anstellungsbehörde Massnahmen und Sanktionen. Wird bei der Untersuchung eine sexuelle Belästigung festgestellt, beantragt die Kommission beim Rektorat bzw. bei der Anstellungsbehörde Massnahmen und Sanktionen. Mögliche Massnahmen und Sanktionen sind, Persönliches Gespräch und Hinweis auf die Richtlinien über den Schutz vor sexueller Belästigung Aktenvermerk in der Personalakte Mündlicher und schriftlicher Verweis Schriftliche Mahnung und Kündigungsandrohung Lohnkürzung (bis zu maximal einem Monatslohn) Versetzung Befristeter oder dauernder Entzug einer zugeordneten Stelle Kündigung Fristlose Entlassung Exmatrikulation der studierenden Person für mehrere Semester. Auf Antrag der betroffenen Person kann die beschuldigte Person als Examinator oder Examinatorin bei künftigen Prüfungen ausgeschlossen werden. Die Richtlinien zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium an der Universität Basel finden Sie unter Ariane Schnepf Personal- und Organisationsentwicklung Bettina Volm Leiterin Ressort Chancengleichheit Nele Hackländer Leiterin Student Services Christian Widmann Leiter Ressort Personal skuba Studentische Körperschaft der Universität Basel Zieht die beschuldigte Person einen Rechtsbeistand bei, kann der betroffenen Person auf Antrag Ersatz der Kosten zugesprochen werden, die ihr durch Beizug eines Rechtsbeistandes im formellen Beschwerdeverfahren entstehen. unibas.ch/sexuelle_belaestigung VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste Limit Frauenberatung gegen Gewalt Universitätsangehörige, die Andere wider besseren Wissens einer sexuellen Belästigung beschuldigen, haben ebenfalls Universitätsangehörige, die andere wider besseren Wissens einer sexuellen Belästigung beschuldigen, haben ebenfalls mit Sanktionen zu rechnen. Impressum Text und Redaktion Christa und Trix Sonderegger Konzept und Gestaltung Edith Spettig Fotos Regine Flury Druck Kreis Druck AG Abteilung für Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Basel-Land mit Sanktionen zu rechnen.
9 Die Vertrauenspersonen an der Universität Basel helfen Ihnen bei allen Fragen zu sexueller Belästigung weiter. Sie können frei wählen, wem Sie sich anvertrauen möchten. Prof. Dr. Christine Alewell Institut für Umweltgeowissenschaften Bernoullistrasse Basel Christine. Prof. Dr. Andreas Brenner Philosophisches Seminar Nadelberg Basel Andreas.Brenner@unibas.ch lic. iur. Kathrin Bichsel Blumenrain Basel k.bichsel@bbwbasel.ch Prof. Dr. med. Anita Riecher-Rössler Psychiatrische Universitätspoliklinik Petersgraben Basel (bitte vertraulich senden)
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